INCOMED
Handelsgesellschaft mbH
(vormals:
Micro-Medical Instrumente GmbH)
Frankfurt
am Main
(vormals:
Königstein im Taunus)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
242.013,79 |
10.565,75 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
5,61 |
| II.
Sachanlagen |
3.945,79 |
10.560,14 |
| III.
Finanzanlagen |
238.068,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
436.571,82 |
448.768,18 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
92.551,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.527,49 |
59.409,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
420.044,33 |
296.807,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.735,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
678.585,61 |
462.069,45 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
491.920,03 |
302.859,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.300,00 |
102.300,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
251.689,09 |
236.030,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
189.060,12 |
15.658,13 |
| B.
Rückstellungen |
176.947,73 |
93.299,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.717,85 |
65.909,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
678.585,61 |
462.069,45 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: INCOMED
Handelsgesellschaft mbH
Firmensitz laut Registergericht: Frankfurt am Main
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Frankfurt am Main
Register-Nr.: HRB 117856
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 800,00 nicht übersteigen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller bekannten Risiken bewertet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen durchgeführt,
wobei das Anwartschaftdeckungsverfahren angewandt wurde.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
2,71
%
|
erwartete
Rentensteigerungen
|
2,5 %
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Klaus Heubeck 2018G
|
Der Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe
des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen sieben Geschäftsjahren in Höhe
von 1,97 % hätte zu einem um € 14.124
höheren Verpflichtungsumfang geführt. Dieser
Unterschiedsbetrag ist mit einer Ausschüttungssperre
belegt.
Bewertungseinheiten:
Wertpapiere des Anlagevermögens, die
Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 S. 2
HGB darstellen (Wert 31.12.2019 T€ 63,7), sind
mit den Schulden (Wert 31.12.2019 T€ 155,2) verrechnet
worden.
Der beizulegende Wert der verrechneten
Vermögensgegenstände wurde anhand von
Marktpreisen bestimmt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle bekannten Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in €
umgerechnet wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III.
Angaben zur Bilanz
1.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
€ 9.717,85 (Vorjahr: € 65.909,56).
IV.
Sonstige Angaben
1.
Organe
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2019 und bis zur
Bilanzerstellung war
Herr Dietrich Bachmann, Frankfurt am Main (ab 8. Januar
2019)
Herr Ted Bachmann, Eschborn (bis 8. Januar 2019)
zum alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer bestellt.
2.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Frankfurt am Main, den 12. November 2020
gez. Dietrich Bachmann
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.11.2020 festgestellt.
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