OptoGroup GmbH & Co. KG

82061 Neuried, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRA 98298
Eingetragen
27.12.2011

Historie

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Management

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Gesellschafter

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Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

OptoGroup GmbH & Co. KG

Gräfelfing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 740.091,19 736.931,19
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13.602,00 0,00
II. Sachanlagen 36.309,00 46.751,00
III. Finanzanlagen 690.180,19 690.180,19
B. Umlaufvermögen 743.515,03 854.281,55
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 661.509,80 662.168,39
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 82.005,23 192.113,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.192,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.484.798,22 1.591.212,74

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 636.239,84 636.239,84
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 636.239,84 636.239,84
B. Rückstellungen 1.249,50 3.542,00
C. Verbindlichkeiten 847.308,88 951.430,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.484.798,22 1.591.212,74

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Allgemeines

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kommanditgesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung der Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMog) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der OptoGroup GmbH & Co. KG zum 31.12.2014 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen in Höhe von 617.000 Euro vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 296.647 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0 Euro
Forderungen 15.000 Euro
Verbindlichkeiten 245.930 Euro

Sonstige Angaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die

Riedi Verwaltungs GmbH vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Markus Riedi geführt.

Gesellschafter

Folgende Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin:

Name: Riedi Verwaltungs GmbH

Sitz: Gräfelfing

Rechtsform: GmbH

gezeichnetes Kapital: 25.000 EUR

 

Gräfelfing , den 23.12.2016

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.12.2016.

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