Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 106287
Eingetragen
28.2.2007
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Gegenstand
Die Entwicklung, die Fertigung und der Vertrieb von elektronischen Geräten und deren Zubehör sowie Optronik für den Sicherheitsbereich.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Krumpolz
seit 7.7.2021
Prokura
Björn Andres
seit 28.2.2007
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Andres Industries AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 3.283.479,00 2.385.135,15
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.013.553,00 1.787.492,00
II. Sachanlagen 1.259.242,47 536.585,09
III. Finanzanlagen 10.683,53 61.058,06
B. Umlaufvermögen 3.856.031,16 3.509.576,66
I. Vorräte 2.783.302,06 2.839.503,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.009.717,44 588.342,98
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 63.011,66 81.729,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.222,37 28.627,41
davon Disagio 200,72 682,44
Aktiva 7.170.732,53 5.923.339,22

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 4.306.163,67 3.267.675,37
I. Gezeichnetes Kapital 56.728,00 56.728,00
II. Kapitalrücklage 413.772,00 413.772,00
III. Bilanzgewinn 3.835.663,67 2.797.175,37
davon Gewinnvortrag 2.797.175,37 2.277.190,89
B. Rückstellungen 857.824,53 567.210,61
C. Verbindlichkeiten 2.006.744,33 2.088.453,24
Passiva 7.170.732,53 5.923.339,22

Anhang

2.1  Allgemeine Angaben

Die Andres Industries AG hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim:

Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: 106287

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs 2 HGB aufgestellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierung-  und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs-  und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand deshalb nicht statt.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

2.2  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzerstellung erfolgte unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB) ausgegangen.

2.3  Erläuterungen zur Bilanz

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde vom Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht. Zum Abschlussstichtag wurden Aufwendungen für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von 706.811,07 € als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. Die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres beliefen sich auf 706.811,07 €.

Die entgeltlich immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Zugänge wurden zu Anschaffungskosten aktiviert.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs-  bzw. Herstellungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Der Anlagespiegel wurde als Anlage zum Anhang beigefügt. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden. Zugänge wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.

Die Vorräte ergeben sich aus der körperlichen Bestandsaufnahme (Inventur) zu Bilanzstichtag. Sie wurden grundsätzlich mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Markpreisen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bzw. mit den Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

Der Ausweis der flüssigen Mittel am Bilanzstichtag erfolgte zu Nennwerten. Die ausgewiesenen Banksalden stimmen mit den Rechnungsabschlüssen der Kreditinstitute überein. Der Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, welche Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen.

Das Grundkapital beträgt EUR 56.728,00. Die Kapitalrücklage beträgt EUR 413.772,00. Der Bilanzgewinn beträgt EUR 3.835.663,67.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 217.720,31.

Die Rückstellungen für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde unter Einbeziehung von künftigen Preis- und Kostenverhältnissen nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz der Bundesbank mit dem Erfüllungsbetrag berechnet.

Die Verbindlichkeiten enthalten sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages bewertet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

2.4  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht zugeordnet. Das Realisationsprinzip wurde beachtet. Besondere Wahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Umsatzerlöse wurden im Inland und im Ausland erzielt.

Der im Materialaufwand enthaltende Materialverbrauch wurde aufgrund einer Stichtagsinventur ermittelt und zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen entfallen in Höhe von 139.385,84 € auf das Anlagevermögen. Die Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände betragen im Geschäftsjahr 484.550,07 € (davon entfallen auf die selbst geschaffenen Vermögensgegenstände 482.847,07 €). Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfolgten linear unter Zugrundelegung einer gewöhnlichen Nutzungsdauern von 2 - 50 Jahren. Abschreibungen aufgrund steuerlicher Sondervorschriften (Sonderabschreibungen) wurden nicht vorgenommen. Vom Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw. Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungen.

Die Steuern aus Einkommen und Ertrag ergeben sich aus den steuerlichen Vorschriften. Sie belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Die sonstigen Steuern beinhalten Kfz-Steuern.

2.5  Sonstige Angaben

2.5.1  Allgemeine Angaben

Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

2.5.2  Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB besteht nicht.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB beträgt EUR 1.751.415,24 € und betrifft insbesondere Miet- und Leasingverträge.

2.5.3 Angaben zum Kapital

Das Kapital der Gesellschaft laut Satzung beträgt 56.728,00 €.
Die Andres Industries AG wurde mittels Sachgründung durch Umwandlung des Einzelunternehmens Andres Systeme e.K. mit notarieller Beurkundung vom 30.06.2006 rückwirkend zum 01.01.2006 gegründet. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 28.02.2007.Das Grundkapital ist zum 31.12.2023 in 56.728 Stück Inhaberaktien zu je 1,00 € eingeteilt und im Handelsregister eingetragen.
Mit Beschluss der Hautversammlung vom 25.08.2017 (Eintrag im Handelsregister am 27.09.2017) wurde das Grundkapital der Gesellschaft um 3.408,00 € auf 53.408,00 € erhöht. Mit einem weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 06.10.2017 (Eintragung im Handelsregister am 16.11.2017) wurde das Grundkapital um 3.320,00 € auf 56.728,00 € erhöht. Der Nennbetrag einer neuen Aktie lautet auf einen Euro.
Das Agio, das die Zeichner der neuen Aktien über den Nennbetrag der Aktien gezahlt haben, wird entsprechend § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB als Kapitalrücklage ausgewiesen.

2.5.4 Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie Anzahl Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2023 setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:
Dr. Björn Andres, Berlin
Der Vorstand ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Folgende Personen waren im Geschäftsjahr 2023 Mitglieder des Aufsichtsrates.
1. Herr Dr. rer.nat. Frank Thomas Niesel, Bad Homburg (Vorsitzender)
2. Herr Dr. Markus Hans Wahl, Berlin
3. Frau Dr. Constanze Pfitzer, Berlin
Im Geschäftsjahr (inklusive Geschäftsführung) wurden durchschnittlich 45 Arbeitnehmer beschäftigt.

2.5.5 Vorschüsse, Kredite, Gesamtbezüge Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung

Vorschüsse oder Kredite wurden dem Vorstand und dem Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres nicht gewährt.
Zugunsten des Vorstandes und des Aufsichtsrates ist die Gesellschaft keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

2.5.6  Ergebnisverwendung

Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in Höhe von 1.138.488,30 € auf neue Rechnung vorzutragen, da §268 Abs. 8 HGB zu beachten ist. 



 

Berlin, den 26. Juni 2024

gez.Dr. Björn Andres, Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.09.2024 festgestellt.

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