SRTD
biotech GmbH
Jülich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.645,00 |
45.594,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
53.645,00 |
45.594,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
921.027,72 |
630.014,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
|
2.924,04 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
921.027,72 |
627.090,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.662,75 |
8.262,94 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
946.279,83 |
269.544,28 |
| Aktiva |
1.929.615,30 |
953.415,45 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.834,00 |
25.834,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
74.922,00 |
74.922,00 |
| III.
Verlustvortrag |
370.300,28 |
60.636,16 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
676.735,55 |
309.664,12 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
946.279,83 |
269.544,28 |
| B.
Rückstellungen |
11.200,00 |
126.222,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.918.415,30 |
827.192,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
127.031,18 |
37.442,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.791.384,12 |
789.750,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
|
822.327,19 |
| Passiva |
1.929.615,30 |
953.415,45 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Die SRTD biotech GmbH, Jülich (vormals: aReNA
Biotech GmbH), wurde am 17. Dezember 2018 errichtet und am
05. März 2019 unter der HRB Nummer 8005 in das
Handelsregister des Amtsgerichts Düren eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung,
Vermarktung und Lizensierung zielgerichteter, RNA-basierter
Funktionalisierungssysteme für biotechnologische sowie
biomedizinische Anwendungen. Die aktuelle Satzung datiert
vom 14. Januar 2021.
Gesellschafter zum Bilanzstichtag sind:
Herr Dr. Bernd Hoffmann, Jülich;
Bohlen Familiengesellschaft UG
(haftungsbeschränkt), Köln;
AGET GmbH Management & Consulting Services,
Erftstadt;
IAB Institut für ärztliche Begutachtung
GmbH, Köln;
Rexanech Beteiligungs- und
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Köln;
Herr Yann Menard, Ursel/Belgien;
Herr Dr. Walter Wenninger, Köln;
DeepTech Future Fonds GmbH & Co. KG, Bonn.
Der Jahresabschluss der als
"Kleinstkapitalgesellschaft" im Sinne des §
267a Abs. 1 HGB einzustufenden Gesellschaft für das
Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember
2022 wurde entsprechend den Vorschriften des HGB sowie des
GmbHG erstellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB wird
von der Befreiung der Vorschrift bezüglich der
Aufstellung des Anhangs keinen Gebrauch gemacht.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die
Gliederung der Bilanz entspricht der in § 266
HGB vorgeschriebenen Form. Die Vermögens- und
Schuldposten sind den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet. Von den
Vereinfachungsregelungen der § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB,
die Bilanz in verkürzter Form aufzustellen, wurde kein
Gebrauch gemacht. Der Anhang wurde teilweise unter
Inanspruchnahme der Erleichterungen gemäß §
288 HGB erstellt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen
werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
946.279,83 EUR auf. Die Gesellschaft verfügt aber
über eine solide Finanzstruktur. Eine ehemalige
Gesellschafterin hat insgesamt zwei nachrangige Darlehen in
2021 in Höhe von 789.750,00 EUR und in 2022 in
Höhe von 970.000,00 EUR jeweils mit Wandlungsoptionen
gegeben. Zudem hat die ehemalige Gesellschafterin in beiden
Darlehen den Rangrücktritt erklärt. Hierdurch
liegt keine Überschuldung vor. Bei der Bewertung wurde
daher von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
Die Bewertung der
Vermögens- und Schuldposten entspricht den
Vorschriften der §§ 252 bis 256a HGB.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
ausgewiesen.
Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit im
nachfolgenden Geschäftsjahr 2023 darstellen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die
Rückstellungen decken in angemessenem Umfang
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie
wurden auf Grund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der
Erfüllungsbeträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Verbindlichkeiten in ausländischer Währung
wurden im Zeitpunkt des Zugangs mit dem Devisengeldkurs
bewertet.
Angaben zur Bilanz
Das
Anlagevermögen beinhaltet 7 Posten von
immateriellen Vermögensgegenständen. Mit
Einbringungsvertrag vom 30. August 2019 haben die Herren
Dr. Hoffmann, Ben Bohlen und Phil Bohlen sämtliche
Gesellschaftsanteile an der aReNA GbR nebst allen damit in
Zusammenhang stehenden Nebenrechten an die dies annehmende
aReNA Biotech GmbH abgetreten. Mitübertragen wurden
sämtliche Sachen und Rechte, materieller und
immaterieller Art, die von Herrn Dr. Hoffmann und Herrn Dr.
Bohlen erfunden oder entwickelt wurden und /oder dem Patent
dienen. Zum Vermögen der aReNA GbR gehörten das
beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen
10 217 103 383.1 in der Offenlegung befindliche Patent.
Neben dem Patent haben die Herren Dr. Heribert Bohlen und
Dr. Bernd Hoffmann Forschung betrieben, um das Patent der
Gesellschaft zu überprüfen. Zum weiteren
Vermögen der aReNA GbR gehörten die im
Einbringungsvertrag namentlich aufgeführte 5
Forschungsdaten. In 2022 wurden europäische und
weltweite Patentanmeldungen durchgeführt. Die
Aufwendungen hierfür wurden als Anschaffungskosten des
Patents nachaktiviert.
Mit Kaufvertrag vom 01. Oktober 2021 wurde der
Domain Name pantarna.com entgeltlich erworben und
als immaterieller Vermögensgegenstand dem
Anlagevermögen zugeordnet.
Für die
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde eine Nutzungsdauer von 8
Jahren angenommen; es wird die lineare Abschreibungsmethode
angewendet.
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist dem
Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die
flüssigen Mittel betreffen das Bankguthaben zum
Bilanzstichtag.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
abgegrenzte Lizenz- bzw. Versicherungsaufwendungen.
Das
Stammkapital beträgt zum Bilanzstichtrag
unverändert 25.834,00 EUR.
Die
Kapitalrücklage von insgesamt 74.922,00 EUR
betrifft in Höhe von 74.916,00 EUR den Betrag von 4
Agien nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und in Höhe von
6,00 EUR den Betrag von weiteren anderen Zuzahlungen nach
§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
In 2022 wurden keine Beträge in die
Kapitalrücklagen eingestellt.
Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten die
Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses
und der betrieblichen Steuererklärungen, der
Prüfung des Jahresabschlusses, der laufenden
steuerlichen Beratung, der Buchführungskosten, der
Kosten für das Reporting, Aufwendungen für die
Rechtsberatung und für die Berufsgenossenschaft sowie
Offenlegungsverpflichtungen.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im
Wesentlichen zwei von der ehemaligen Gesellschafterin
High-Tech Gründerfonds III GmbH & Co. KG gegebene
unbesicherte, nachrangige Wandeldarlehen zur Finanzierung
der Gesellschaft. Das erste Darlehen vom März 2021
valutiert in Höhe von 789.750,00 EUR; das zweite
Darlehen vom Januar 2022 valutiert in Höhe von
970.000,00 EUR. Die Darlehen dienen der weiteren
Finanzierung des Geschäftsbetriebs. Sie haben eine
feste Laufzeit von jeweils 36 Monaten und sind mit einer
Wandlungsoption ausgestattet. Der Zinssatz beträgt in
beiden Darlehen jeweils 5,0 % p.a. Die Zinsen werden bis
zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Darlehen bzw. einer
Wandlung gestundet.
Die
übrigen sonstigen Verbindlichkeiten betreffen
die Umsatzsteuer-Voranmeldung 4. Quartal 2022, die
Lohnsteuer-Anmeldung Dezember 2022, die abzuführenden
Sozialversicherungsbeiträge aus dem Beitragsnachweis
Dezember 2022 sowie im geringen Umfang ein
Verrechnungskonto.
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
beläuft sich auf 0,00 EUR (Vorjahr:
822.327,19 EUR).
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1,50 (aufgerundet 2,00).
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr PD Dr. Bernd Hoffmann, Jülich;
Herr PD Dr. Heribert Bohlen, Köln (bis 31.
März 2022).
Auf die Nennung der für die Tätigkeit im
Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge der
Geschäftsführungsorgane wird gem. § 286 Abs.
4 HGB verzichtet.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2023
festgestellt.
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