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Amtsgericht Düsseldorf HRB 35258
Vorher
TECOS Media Technology GmbH
Eingetragen
10.11.1997
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Die Herstellung und/oder die Vergabe der Herstellung oder Montage an Dritte von Mediasystemen oder deren Komponenten, sowie die Verbindung verschiedener Komponenten auf dem Gebiet der Elektronik sowie elektronischer Bauelemente zur Speicherung und/oder Übertragung von Informationen jeder Art, die technische Unterstützung von Entwicklungen für Mediasysteme oder deren Komponenten, darüber hinaus auch von hochwertigen industriellen Produkten jeder Art, sowie deren Import, Export und die Distribution. Weiterhin die Beratung von Unternehmen, sowie die Schaffung von Business-Modellen und Geschäftsverbindungen, sowie die Kreation und der Nachweis von Geschäftsmöglichkeiten. Der Import, Export und die Distribution von Telekommunikationssystemen sowie von Komponenten auf dem Gebiet der Elektronik wie Glasfaserkomponenten, elektronischen Bauelementen zur Übertragung von Informationen jeder Art, darüber hinaus von hochwertigen industriellen Produkten jeder Art, ferner die Übernahme von Beteiligungen als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Durchführung von Reiseveranstaltungen. Der Import / Export sowie die Distribution und die Entwicklung von Produkten für die Altenpflege sowie von Lifestyle-Produkten.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Sandra Seilz
Oberhausen
102.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TECOS GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen   1.397,55   1.957,55
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   5.026,45   9.319,35
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten   51.447,20   104.469,32
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   78.321,95   0,00
Summe Aktiva   136.193,15   115.746,22

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   0,00   41.049,39
B. Rückstellungen   81.829,26   20.834,16
C. Verbindlichkeiten   54.363,89   53.862,67
Summe Passiva   136.193,15   115.746,22

Anhang zum Geschäftsjahr 2011

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

III. Bestandsnachweise

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42, III GmbHG

III. Haftungsverhältnisses

D. Angaben zu G.U.V.-Posten

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

II. Gesellschafterversammlung

III. Lagebericht

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Bei den Angaben zum Anhang wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB weitgehendst Gebrauch gemacht.

Im Übrigen enthält der Anhang die von den §§ 284 und 285 HGB und von allen sonstigen Einzelbestimmungen im HGB bzw. GmbHG geforderten Angaben.

2) Für das Unternehmen besteht nach § 238 Abs. 1 HGB Buchführungspflicht.

3) Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte im Berichtsjahr nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Buchführung wird mit dem System AGENDA erstellt. Neben den Sachkonten bestehen Personenkonten für Gläubiger und Schuldner.

4) Das Unternehmen fertigt die Grundlagen der Buchführung, insbesondere Belege selbst. Die zur Erstellung der Buchführung erforderlichen Unterlagen werden regelmäßig an Bünger § Partner zur Kontierung und Verarbeitung übergeben.

5) Als Grundlage für die Kontierung und Auswertung wurde im Berichtsjahr der Datev Kontenrahmen SKR-04 verwandt. Dieser gewährleistet eine übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes und entspricht den betrieblichen Erfordernissen.

6) Alle Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Buchführung ist förmlich ordnungsmäßig und sachlich richtig.

Die Belege werden übersichtlich und geordnet aufbewahrt.

7) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB.

Die Bilanz ist in Kontenform , die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

8) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorgehenden Geschäftsjahres angegeben.

9) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

10) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgwiesen und hinreichend gegliedert.

11) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

12) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

13) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Der Jahresabschluss vermittel ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden

1) Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Buchführung sowie der vorgelegten Unterlagen und der erteilten Auskünfte erstellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Steuerrechtes sowie ggf. ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.

2) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,

Rechnungsabgrenzungsposten , Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

3) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

4) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.

Die Auflösung der Rückstellungen erfolgen nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

6) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß

§ 268 Abs. 7HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen ; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlusstag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabchluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurde ein Sammelposten i.S § 6 Abs. 2 EStG gebildet, wenn der Zugang nach dem 01.01.2008 und vor dem 01.01.2010 erfolgte. Der Sammelposten wird linear über fünf Jahre erfolgswirksam aufgelöst. Ab dem 01.01.2010 wurden selbständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens deren Anschaffungskosten nicht mehr als € 410,00 betragen, sofort abgeschrieben.

Nebenbuchhaltungen bestehen in Form einer Lohnbuchhaltung und einer Anlagenbuchhaltung. Die Lohnbuchhaltung wird unter Einsatz des Programmpaketes LODAS von Datev erstellt.

Die Anlagenbuchhaltung wird unter Einsatz des Programmpaketes Agenda ANLAG erstellt.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.

Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

III. Bestandsnachweise

1) Die Leistungsforderungen und -verbindlichkeiten sind durch Saldenlisten zum Bilanzstichtag bestätigt.

2) Die sonstigen Vermögensgegenstände und sonstigen Verbindlichkeiten sind einzeln aufgezeichnet.

3) Die Bestände an flüssigen Mitteln sind durch das Kassenbuch bzw. durch Rechnungsabschlüsse der kontoführenden Bankinstituten zum Bilanzstichtag belegt.

4) Bezüglich der Rückstellungen liegen Einzelberechnungen vor.

C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

III. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.U.V.-Posten entfällt E. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Frank Udo Möser geführt.

II. Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2011 hat den Jahresabschluss

2010 festgestellt und der Geschäftsführung Enlastung erteilt.

III. Lagebericht Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

IV. Überschuldung Zur Verringerung der sich abzeichnenen Überschuldung hat die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2012 eine Kapitalerhöhung um € 50.000,00 auf

€ 102.000,00 beschlossen. Die Einzahlung erfolgte am 20.03.2012.

Gläubiger werden durch eine auf den 31.12.2014 befristete Patronatserklärung geschützt.

Unterzeichnung gem. § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Düsseldorf , den 2012

Frank Udo Möser

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.11.2012

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