Farbenrausch G & A GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Anstrichmitteln
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| Name | Rolle |
|---|---|
Wilfrid Hüls seit 24.1.2014 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LSG Lederwaren-Service GmbHNottuln-AppelhülsenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGGrundlagen und Methoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2008 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenenGrößenklassenist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von dengrößenabhängigen Erleichterungenbezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung einesLageberichtswurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gegenstände desimmateriellen Anlagevermögenswurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert. Der Wertansatz derSachanlagenberechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Einzelerläuterungen Angaben zur Bilanz Aufgrund hoher Investitionen im Folgejahr wurde gemäß § 7g Abs. 3 EStG einSonderposten mit Rücklageanteilin Höhe von 40 % der geplanten Anschaffungskosten gebildet. Für ungewisse Verbindlichkeiten ausPensionsverpflichtungenwurden Rückstellungen gebildet. Die Höhe der Rückstellung wurde durch ein finanzmathematisches Gutachten unter Beachtung des § 6a EStG ermittelt. Langfristige Verbindlichkeitenmit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Dieplanmäßige Abschreibungerfolgte linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer. In den Fällen, in denen dies zu einen höheren Abschreibung führte, wurde von der degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen. Die Bewertungsfreiheit vongeringwertigen Wirtschaftsgüternim Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen. Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden 2008 nicht vorge
Wilfrid Hüls Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.03.2011 |
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