HL Design
GmbH
Bocholt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
109.005,00 |
82.677,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
51.921,00 |
35.301,00 |
| II.
Sachanlagen |
57.084,00 |
47.376,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.303.784,64 |
1.119.843,35 |
| I.
Vorräte |
951.485,33 |
865.307,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
352.130,30 |
254.512,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
169,01 |
22,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.677,84 |
10.201,25 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
198.992,12 |
102.110,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.622.459,60 |
1.314.832,24 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
127.110,64 |
0,00 |
| III.
Bilanzverlust |
96.881,48 |
127.110,64 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
198.992,12 |
102.110,64 |
| B.
Rückstellungen |
17.386,00 |
22.385,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.605.073,60 |
1.292.446,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.622.459,60 |
1.314.832,24 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
Bewertungs- und Gliederungsvorschriften wurden
unverändert zu denen des Vorjahres angewandt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.
Die immateriellen Wirtschaftsgüter wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear bzw. degressiv
vorgenommen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis EUR
150,-- netto werden nach steuerrechtlichen Vorschriften im
Zugangsjahr in voller Höhe als Aufwand erfasst.
Entsprechend steuerrechtlicher Vorschriften werden
abnutzbare bewegliche Anlagegüter, die einer
selbstständigen Nutzung fähig sind, mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150,01
netto und EUR 1.000,00 netto in einen Sammelposten
eingestellt, der in den Folgejahren mit jeweils einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Beim
Ausscheiden eines derart erfassten
Vermögensgegenstandes wird der Sammelposten nicht
vermindert.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihrem jeweiligen Nennwert bilanziert worden.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% auf die Netto-Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Positionen der Bilanz
Forderungen
Forderungen gegenüber Gesellschaftern lagen
nicht vor.
Verbindlichkeiten
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen zum
Bilanzstichtag EUR 331.511,22 Verbindlichkeiten.
Es lagen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren von 423.000,00 vor. Ebenfalls besteht
eine Bürgschaft von EUR 750.000,00 über 5 Jahre.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Bei der Gesellschaft besteht zum 31.12.2014 eine
buchmäßige Überschuldung. Hieraus
könnten sich gegebenenfalls Anzeigepflichten für
die Geschäftsführung ergeben, worauf wir diese
hingewiesen haben.
Trotz der zum Stichtag bestehenden bilanziellen
Überschuldung wurde von der Geschäftsführung
die Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) positiv bewertet.
Weitere Untersuchungen wurden durch uns in diesem
Zusammenhang nicht vorgenommen.
D. Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft hat die
größenabhängige Erleichterung
gemäß § 288 HGB vollumfänglich in
Anspruch genommen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung von Herrn Laurenz
Hund-Lensing wahrgenommen.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bocholt, 13. August 2015
gez. Laurenz Hund-Lensing
Geschäftsführung
HL Design GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.08.2015 festgestellt.
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