Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Hagl seit 8.1.2013 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hagl GmbHAttenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023Hagl GmbH 85395 Gütlsdorf/AttenkirchenGliederung 1. Darstellung des Geschäftsverlaufes einschließlich des Geschäftsergebnisses 2 1.1. Allgemein 2 1.2. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft 2. Darstellung der Lage 2.1. Ertragslage 2.2. Finanzlage 2.3. Vermögenslage 3. Investitionen 4. Prognose-/Risikobericht 5. Sonstige Angaben 5.1. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 1. Darstellung des Geschäftsverlaufes einschließlich des Geschäftsergebnisses1.1. AllgemeinDie Hagl GmbH, als Spezialist in der Metallverarbeitung, ist auf nationaler und internationaler Ebene als Hersteller von Metallwaren jeglicher Art für sämtliche Industrie- und Konsumzweige tätig. 1.2. Entwicklung von Branche und GesamtwirtschaftDie Metallverarbeitung zählt zu Deutschlands wichtigsten Industrien. Die mittelständische Metallindustrie und deren Herstellung von Metallerzeugnissen ist ein wichtiger Zulieferer für das produzierende Gewerbe sowie andere Branchen. Zu den wichtigsten Abnehmern zählen der Maschinenbau, der Kraftfahrzeugbau und das Baugewerbe.Der Russland-Ukraine-Konflikt hat zu einer erhöhten Unsicherheit in Bezug auf die Entwicklung der Weltwirtschaft geführt. Zudem birgt unter anderem die Lohnentwicklung an den überhitzten Arbeitsmärkten die Gefahr einer anhaltend hohen Inflation. Die Weltwirtschaft verzeichnete im Jahr 2023 insgesamt ein positives Wachstum von + 2,7 (+3,1)%. Auf nationaler Ebene war die Entwicklung einerseits davon abhängig, inwieweit der erhöhten Inflation von den Notenbanken mit einer restriktiven Geldpolitik, im Wesentlichen durch steigende Zinsen und Abbau der Anleihebestände, entgegengewirkt werden musste und so den privaten Konsum und die Investitionstätigkeit negativ beeinflusste. Die Preise für Energie- und viele sonstige Rohstoffe waren gegenüber dem Vorjahr rückläufig, die Engpässe von Vorprodukten und Rohstoffen haben sich etwas entspannt. Der weltweite nominale Güterhandel nahm im Berichtsjahr ab. Deutschlands Wirtschaftsleistung registrierte im Berichtsjahr mit - 0,2 (+ 1,9) % eine negative Wachstumsrate. Nachdem die monatlichen Inflationsraten in 2022 historische Höchstwerte erreicht hatten, sanken sie seitdem im Jahresdurchschnitt, blieben aber verhältnismäßig hoch. Die branchenspezifischen Rahmenbedingungen wurden neben fiskalpolitischen Maßnahmen wesentlich durch die konjunkturelle Situation beeinflusst, was im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einer uneinheitlichen Absatzentwicklung in den Märkten beigetragen hat. Zu den fiskalpolitischen Maßnahmen zählten Steuersenkungen oder -erhöhungen, das Einführen, Auslaufen und Anpassen von Förderprogrammen und Kaufprämien sowie Importzölle. 2. Darstellung der Lage2.1. ErtragslageDas Rohergebnis nahm im Geschäftsjahr 2023 um 3,1630121 % auf 11.629.759,80 Euro zu. Der Personalaufwand nahm gegenüber dem Vorjahr um 9,09 % auf 6.514.134,41 Euro zu. Die Abschreibungen nahmen um 19,50 % auf 1.212.942,04 Euro ab. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen um 1,09 % auf 3.704.482,33 Euro zu. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen nahmen um 97,75 % auf 54.231,67 Euro zu. Die Ertragssteuern nahmen um 18,49 % auf 47.580,10 Euro zu. Für das Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 94.699,07 Euro. Im Vorjahr betrug der Jahresüberschuss 62.578,58 Euro. 2.2. FinanzlageDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich zum 31.12.2023 auf 4.813.414,17 Euro. Die liquiden Mittel betragen zum 31.12.2023 445.698,38 Euro. Die liquiden Mittel und die eingeräumten Kontokorrentlinien haben ein ausreichendes Niveau, um die finanziellen Verpflichtungen der Zukunft voll zu erfüllen. 2.3. VermögenslageDie Vermögenslage der Hagl GmbH ist im Branchenvergleich weiterhin als solide zu bezeichnen. Die Bilanzsumme erhöht sich im Berichtsjahr um 4,57 % auf 14.102.461,46 Euro. Die Vorräte vermindern sich um 9,25 % auf 3.819.080,28 Euro. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen war im Geschäftsjahr 2023 eine Minderung um 3,10 % auf 2.056.717,92 Euro zu verzeichnen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nahmen um 9,03 % auf 4.813.414,17 Euro zu. Die sonstigen Verbindlichkeiten, erhaltenen Anzahlungen und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nahmen insgesamt um 7,81 % auf 636.900,81 Euro zu. Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2023 7.807.020,00 Euro. 3. InvestitionenIm abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen in Höhe von 2.252.552,10 Euro getätigt. Ein Meilenstein konnte insbesondere bei der Umsetzung der Automatisierung von der Angebotserstellung über die Fertigung bis hin zur Auslieferung sowohl im Verwaltungs- als auch im Fertigungsbereich im vergangenen Jahr gesetzt werden. 4. Prognose-/RisikoberichtDie Hagl GmbH steht aufgrund fremder wirtschaftlicher und politischer Einflussfaktoren vielen Herausforderungen gegenüber. Durch die gesunde Kapitalstruktur hat die Gesellschaft den notwendigen Rückhalt, um diese in den nächsten Jahren bewältigen zu können. Es ist davon auszugehen, dass die globale Wirtschaftsleistung im Jahr 2024 insgesamt mit einer im Vergleich zu 2023 verringerten Dynamik wachsen wird. Die anhaltend hohe Inflation in wichtigen Wirtschaftsregionen und die daraus resultierenden restriktiven geldpolitischen Maßnahmen der Zentralbanken sollten sich weiterhin negativ auf die Nachfrage auswirken. Die Wachstumsaussichten werden zudem von anhaltenden geopolitischen Spannungen und Konflikten belastet; Risiken bergen insbesondere der Russland-Ukraine-Konflikt sowie die Auseinandersetzungen im Nahen Osten. Es wird erwartet, dass das BIP in Deutschland im Jahr 2024 nur schwach wächst, während die Inflation im Jahresdurchschnitt weiter sinkt, aber vergleichsweise hoch bleibt. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt wird sich voraussichtlich verschlechtern. Die Kapriolen an den Rohstoff- und Energiemärkten machen dem metallverarbeitenden Betrieb weiterhin zu schaffen. Die Preise für Industriemetalle, Strom und Gas sind inzwischen eines der größten Risiken für den Geschäftserfolg. Von Preisanstiegen in 2024 ist auszugehen. Eine weitere große Herausforderung für die deutsche Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik ist der demografische Wandel in Deutschland. Dass die Alterung der Gesellschaft ab Mitte der 2020er Jahre ökonomisch deutlich an Bedeutung gewinnen würde, ist seit Langem bekannt. Nun wird der demografische Wandel insbesondere durch zunehmende Fachkräfteengpässe immer deutlicher spürbar. Nach wie vor muss die Qualifikation des Personals durch ständige Aus- und Fortbildung gewährleistet werden. Eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter Fachkräfte ist ein zentraler Erfolgsfaktor für den Erfolg des Unternehmens. Das Unternehmen verfügt über Planungs- und Kontrollinstrumente, die die Geschäftsleitung dabei unterstützen, Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. 5. Sonstige Angaben5.1. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des GeschäftsjahresEs liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres vor. 5.2. Voraussichtliche Entwicklung Die HAGL GmbH erwartet für das Geschäftsjahr 2024 einen gleichbleibenden Gesamtumsatz. Unsere Geschäftspartner im Bereich Premiumfahrzeuge signalisieren eine stabile Umsatzentwicklung. Die Auftragsbücher sind langfristig ausgelastet. Die weitere Automatisierung von Unternehmensprozessen wird uns auch in Zukunft beschäftigen und zugleich die Chance bieten, den Umsatz und das Ergebnis für das Unternehmen nachhaltig zu steigern. Gleichzeitig schafft das Unternehmen im Gegenzug attraktive und moderne Arbeitsplätze. Als zukunftsorientiertes Unternehmen misst sich die HAGL GmbH an ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Ergänzend zur Kostenersparnis geht es vor allem um die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien, die wir z. B. durch CO 2 -neutralem Strom mittlerweile zu 100% erfüllen. Auch durch die Investition in energieeffiziente Produktionssysteme konnten wir dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Attenkirchen/Gütlsdorf, 30.07.2024 Jürgen Hagl, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
D. Anhang zum JahresabschlussI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Hagl GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches nach §§ 242 ff. HGB und des GmbH-Gesetzes unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurde die Regelungen des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenden Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen beibehalten. Von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit wird ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/-wahlrechte werden nachstehend im Einzelnen erläutert. A. AKTIVA Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt, wenn sie entgeltlich erworben und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemindert um erhaltene Zuschüsse sowie Abschreibungen angesetzt. Die aktivierten Anschaffungskosten von technischen Anlagen und Maschinen und Anlagen im Bau wurden gekürzt durch Zuschüsse in Höhe von 304.838,00 Euro und erhöht um eine Zuschussrückzahlung in Höhe von 167.668,11 Euro. Die Zuschüsse wurden in Höhe von 45.800,00 Euro zum Bilanzstichtag ausbezahlt. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear sowie degressiv (für bewegliche Wirtschaftsgüter die ab dem Jahr 2020 angeschafft wurden), wenn die degressive Abschreibung über der linearen Abschreibung liegt, vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden entsprechend der steuerlichen Vorschrift abgeschrieben. Auf der Basis von Leasingverträgen genutzte Sachanlagen werden aktiviert, wenn die Voraussetzungen eines Finance Leasing erfüllt sind, das heißt, wenn die wesentlichen Chancen und Risiken, die sich aus der Nutzung eines Vermögenswertes ergeben, auf den Leasingnehmer übertragen wurden. Die Aktivierung erfolgt zum Fair Value bzw. zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Der linearen Abschreibung liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder die kürzere Laufzeit des Leasingvertrages zugrunde. Im Fall von Leasingverhältnissen, bei denen nicht alle Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Leasingobjekt übergehen (Operate Leasing), werden die Leasingraten bzw. Mietzahlungen direkt als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Als Finanzanlagen ausgewiesen werden Ausleihungen an eine Versicherungsgesellschaft. Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert. Die Vorräte, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die unfertigen Erzeugnisse sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. In den Herstellungskosten wurden neben den unmittelbaren zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, sind durch ausreichende Wertabschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt. B. PASSIVA Es werden Rückstellungen gebildet, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Finanzmitteln führt und deren Höhe zuverlässig schätzbar ist. Eine Verrechnung der Rückstellungen mit Rückgriffsansprüchen findet nicht statt. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere die Personalverpflichtungen (Urlaubsansprüche, Tantieme, Leistungsprämien), Gewährleistungsverpflichtungen, Kosten des Jahresabschlusses und Kosten der Aufbewahrungspflichten. Bei der Bewertung der sonstigen Rückstellungen sind zukünftige jährliche Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die passive Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt. Passive latente Steuern werden nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von rund 27 % angesetzt. Der Ausweis erfolgt insgesamt bei Überhang der passiven latenten Steuern über die aktiven latenten Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB. Passive latente Steuern ergaben sich aus der Ausübung von steuerlichen Bewertungswahlrechten (IT- Abschreibung, Investitionsabzugsbetrag, Übertragung stiller Reserven auf Ersatzwirtschaftsgüter nach R 6.6 EStR). Aktive latente Steuern resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen und aus unterschiedlichen Wertansätzen in Handels- und Steuerbilanz. III. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte, sowie die historischen Anschaffungskosten aller Investitionen als auch die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz, ist aus dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Immaterielle Vermögenswerte Konzessionen, Rechte und Lizenzen betreffen erworbene Software und Nutzungsrechte. Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden fünf Jahre festgelegt. Vorräte Es wurden Vorräte in Höhe von 3.819.080,28 Euro berücksichtigt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Ansprüche auf Fördermittel in Höhe von 259.038,00 EUR enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Einnahmen erfasst wurden. Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 10.618,03 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Zahlungsmittel Die Zahlungsmittel in Höhe von 445.698,38 Euro umfassen Guthaben bei Kreditinstituten sowie den Kassenbestand. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 114.696,74 Euro betrifft unter anderem vorausbezahlte Versicherungsprämien, vorausbezahlte Lizenzen sowie Wartungsbeiträge. Eigenkapital Im Eigenkapital sind Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital der Gesellschaft als Kapitalrücklage ausgewiesen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignung von Maschinen des Anlagevermögens besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalte gesichert. Verbindlichkeitsspiegel
Passiv latente Steuern Die latenten Steuern resultieren aus unterschieldichen Wertansätzen in Handels- und Steuerbilanz im Anlagevermögen und in den sonstigen Rückstellungen. Verrechnet wurden aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen und der Auflösung des Investitionsabzugsbetrages aus 2021. Der Berechnung liegt ein Steuersatz in Höhe von insgesamt 27,0 % zugrunde. Bestellobligo Das Bestellobligo bezüglich Sachanlageinvestition beträgt 51.171,69 Euro sowie bezüglich Warenbestellungen 335.802,71 Euro .
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten unter anderem Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus der Auflösung von Rückstellungen, Erstattungen aus Versicherungsentschädigungen sowie die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge. Für die Abschreibungen gelten die Grundsätze des § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB. Das Unternehmen hat die Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten vorgenommen. Abschreibungssätze und -verfahren wurde nach nach der AfA-Tabelle der Kraftfahrzeugindustrie angewandt. Das Unternehmen schreibt die Zugänge linear sowie ab dem Geschäftsjahr 2020 auch degressiv zeitanteilig für den Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate ab. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden grundsätzlich im Jahr ihrer Anschaffung aktiviert und bei Ausübung des Wahlrechtes sofort in voller Höhe vollständig abgeschrieben. Die Voraussetzungen für die sofortige Abschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG in Verbindung mit 6.13 EStR sind erfüllt. Die Zugänge betreffen selbstständig nutzbare und bewertbare Gegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis zu 800,00 Euro. Von der nach § 6 Abs. 2 EStG in Verbindung mit 6.13 EStR zulässigen Bewertungsfreiheit wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Der Abschreibungsaufwand betrug im Berichtsjahr 1.212.942,04 Euro. Im Personalaufwand sind in der Position soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 15.913,68 Euro (im Vorjahr 13.112,64 Euro) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unter anderem Aufwendungen aus Wertminderungen von Gegenständen des Umlaufsvermögens sowie die übrigen betrieblichen Aufwendungen. Finanzierungsaufwendungen Die Zinsaufwendungen werden periodengerecht zugeordnet. Steuern vom Einkommen und Ertrag Diese umfassen die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer. In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind Erträge aus der Auflösung von passiven latenten Steuern in Höhe von 84.561,23 Euro sowie Erträge aus der Zuführung von aktiven latenten Steuern in Höhe von 16.782,28 Euro enthalten. V. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vergütung der Geschäftsführer Die Geschäftsführerbezüge werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Die Geschäftsführung beschließt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung: Der Jahresüberschuss beträgt 94.699,07 Euro. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages in Höhe von 5.053.670,49 Euro, ergibt sich ein Bilanzgewinn von 5.148.369,56 Euro. Auf neue Rechnung werden 5.148.369,56 Euro vorgetragen. Nachtragsbericht § 285 Nr. 33 HGB Die Auswirkungen des Russland - Ukraine Konflikts sind gegenwärtig nicht sicher einzuschätzen. Die erkennbaren Entwicklungen sind im Lagebericht dargestellt.
Attenkirchen, den 29.03.2024 Jürgen Hagl sonstige Berichtsbestandteile
Attenkirchen, den 29.03.2024 Hagl GmbH Jürgen Hagl, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hagl GmbH, Attenkirchen - Gütlsdorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Hagl GmbH, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hagl GmbH, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter www.idw.de eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
Traunstein, 30. Juli 2024 conwp
GmbH
Andreas L. Huber, Wirtschaftsprüfer |
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