Primas Beteiligungs-GmbHLiquidiert

09387 Jahnsdorf/Erzgeb., DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 19482
Eingetragen
31.1.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Primas GmbH & Co. KG mit Sitz in Jahnsdorf deren Gegenstand Holz- und Bautenschutzarbeiten, Ausführung von Kleinreparaturen, Hausmeisterdienste und gerüstfreie Arbeiten (Alpintechnik) sind.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Primas
seit 26.11.2009
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Primas Beteiligungs-GmbH

Jahnsdorf

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

A K T I V A

 

                 €

                    €

A. Umlaufvermögen

 

 

     I. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

 

 

Darlehen

24.000,00

 

Sonstige Forderungen und VG

7.935,00

31.935,00

- davon Forderungen an Gesellschafter

 

 

  €:  31.900,00

 

 

- davon mit einer Restlaufzeit

 

 

  von mehr als einem Jahr

 

 

  €:  24.000,00

 

 

II. Bankbestand

 

221,09

 

 

32.156,09

P A S S I V A

 

                   €

                   €

A. Eigenkapital

 

 

I.   Gezeichnetes Kapital

25.000,00

 

II.  Gewinnvortrag

5.192,67

 

III. Jahresüberschuss

1.455,14

31.647,81

B. Rückstellungen

 

 

1. Steuerrückstellungen

36,96

 

2. Sonstige Rückstellungen

350,00

386,96

- davon für latente Steuern

 

 

  €:   0,00

 

 

C. Verbindlichkeiten

 

 

1. Sonstige Verbindlichkeiten

 

121,32

- davon gegenüber Gesellschaftern

 

 

  €:       0,00

 

 

- davon mit einer Restlaufzeit über

 

 

  ein Jahr

 

 

  €:       0,00

 

 

 

 

32.156,09

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zu Grunde gelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungsmethoden angewandt: Für das Anlagevermögen wurde ein Bestandsnachweis anhand einer Anlagekartei geführt.

Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen innerhalb der Bilanz angesetzt. Die Wirtschaftsgüter wurden fast ausschließlich linear abgeschrieben. Dabei wurde die so genannte Vereinfachungsregel (Halbjahresregel) lt. EStRL angewendet. Ab dem Wirtschaftsjahr 2006 angeschaffte Wirtschaftsgüter werden zeitanteilig abgeschrieben. Die Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr ihres Zuganges sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter 50,00 € wurden sofort voll dem Aufwand belastet. Finanzanlagen wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurde zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt bzw. zu niedrigeren Teilwerten bewertet. Die Erfassung der unfertigen Leistungen erfolgte anhand der Vertragspreise und des Fertigstellungsgrades der jeweiligen in Arbeit befindlichen Aufträge. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte auf der Grundlage einer Betriebsleistungsabrechnung zu Herstellungskosten im Sinne des § 6 EStG, die dem Jahresabschluss beigefügt ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag vorhandene Forderungen wurden durch Saldenlisten nachgewiesen.  Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

wurden gemäß § 249 Abs. 2 HGB aufgelöst, sofern der Grund für ihre Bildung am Bilanzstichtag weggefallen war. Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden bei den Steuerrückstellungen ausgewiesen. Für alle ungewissen Verbindlichkeiten wurden sonstige Rückstellungen gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Zum Bilanzstichtag vorhandene Verbindlichkeiten für Lieferungen und Leistungen wurden durch Saldenlisten nachgewiesen. Erkennbare Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit u. a. ergeben, wurden durch angemessene Abwertung berücksichtigt.

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