AC - Sperka
GmbH
Nördlingen (vormals: Bopfingen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
96.148,00 |
50.251,00 |
| I.
Sachanlagen |
96.148,00 |
50.251,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
377.661,28 |
391.166,49 |
| I.
Vorräte |
41.660,00 |
23.100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
334.011,75 |
335.300,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.989,53 |
32.766,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.127,78 |
2.255,81 |
| D.
Aktive latente Steuern |
21.050,00 |
15.282,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
497.987,06 |
458.955,30 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
184.454,23 |
219.241,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.300,00 |
51.300,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
322.825,17 |
322.825,17 |
| III.
Verlustvortrag |
189.670,94 |
154.884,00 |
| B.
Rückstellungen |
230.945,00 |
196.827,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
82.587,83 |
42.887,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
35.096,13 |
42.887,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
47.491,70 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
497.987,06 |
458.955,30 |
Anhang
A. Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Umrechnungsmethoden
Von den Ansatzwahlrechten und Bilanzierungshilfen des
Handelsgesetzbuches wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden ist nach den
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften vorgenommen worden.
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
nach den Vorschriften der §§ 242 - 256 und der
§§ 264 - 288 HGB sowie der Sondervorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Ergänzende Bilanzierungsvorschriften aus dem
Gesellschaftsvertrag ergeben sich nicht.
Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB wurde beachtet.
Für die Aktiv- und Passiv-Posten liegen
ausreichende Nachweise vor.
Für geringwertige bewegliche selbständig
nutzbare Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 150,00 € netto wurde der
Sofortabzug als Betriebsausgabe ohne Aufzeichnungspflichten
gewählt.
Für geringwertige bewegliche selbständig
nutzbare Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten ab 151,00 € bis 410,00 € netto
wurde der Sofortabzug als GWG mit Aufzeichnungspflichten
gewählt.
Da der Sofortabzug für GWG ab 151,00 € bis
410,00 € netto gewählt wurde, bestand für
Wirtschaftsgüter ab 411,00 € bis 1.000,00 €
Einzelaktivierungspflicht mit AfA auf die Nutzungsdauer.
Das Anlagevermögen wird in der Form eines
Brutto-Anlagespiegels dargestellt, d. h. den historischen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden die gesamten
(kumulierten) Abschreibungen gegenübergestellt.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert. Erkennbare Risiken wurden durch eine
angemessene aktivische Abwertung berücksichtigt.
Die versicherungsmathematische Bewertung der
Versorgungsverbindlichkeiten erfolgte nach den
Grundsätzen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG). Maßgebend für die Berechnung des
Erfüllungsbetrages sind die Vorschriften des §
253 HGB.
Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB sind
Pensionsrückstellungen mit
Vermögensgegenständen, die ausschließlich
der Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen dienen,
zu saldieren.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
Die Finanzschulden und anderen Verbindlichkeiten
wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Eine Abgrenzung für aktive latente Steuern wurde
vorgenommen.
Sonstige Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB bestanden nicht.
B. Erläuterungen des Jahresabschlusses
1. Bilanz zum 31. Dezember 2017
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2017 ist in einem Anlagegitter
dargestellt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände hatten eine Restlaufzeit von
unter 1 Jahr.
Zur Bildung einer Pensionsrückstellung im Sinne
von § 6 a Abs. 1 Nr. 3 EStG bestand ein Erfordernis,
nachdem eine Einzelzusage erteilt wurde. Zur Minderung des
Risikos bei erteilten Versorgungszusagen besteht eine
Rückdeckungsversicherung.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Rückstellungen für Urlaubsansprüche (3
TEuro) und Rückstellungen für Abschlusskosten (4
TEuro).
Eine Abgrenzung für aktive latente Steuern wurde
vorgenommen.
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse lagen am
Abschlussstichtag nicht vor.
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017
Die Gewinn- und Verlustrechnung des
Geschäftsjahres wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt und gegliedert.
Die Abschreibungen wurden planmäßig
vorgenommen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern
sich in Betriebskosten, Verwaltungskosten, Vertriebskosten
und sonstige Kosten.
Die Steueraufwendungen betreffen das laufende Jahr.
C. Sonstige Angaben
Aus der Bilanz nicht ersichtliche
Haftungsverhältnisse (Eventualverbindlichkeiten)
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführer ist: Herr Dieter
Sperka
Der Geschäftsführer ist
uneingeschränkt vertretungsbefugt (§ 181 BGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Nördlingen, 14. August 2018
Gez. Dieter Sperka
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.08.2018 festgestellt.
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