Feldmaier & Mitu GmbH
Esslinger Straße 38, 72649 Wolfschlugen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Feldmaier seit 8.6.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Feldmaier & Mitu GmbHWolfschlugenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitVon den Gliederungsgrundsätzen und der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.
BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.
VorräteEs sind keine Vorräte vorhanden. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. RückstellungenDie Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. PensionsrückstellungenDie Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 249 HGB i. V.m § 252 bis 255 HGB. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist die Versorgungsverpflichtung in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Die Bewertung beruht auf der "projected unit credit method" (Methode der laufenden Einmalprämien). Der Berechnung für den Erfüllungsbetrag liegen das vertragliche Pensionierungsalter sowie folgende Bewertungsannahmen zugrunde: ein Rechnungszins von 5,15% p.a. gem. § 253 Abs. 2 HGB und Rückstellungsab- zinsungsverordnung für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren. ein Rententrend in Höhe von 1,75% p.a., sofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln 2005G" von Dr. Klaus Heubeck. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAllgemeinesKeine Vermögensgegenstände bzw. Schulden zu anderen Bilanzpositionen nach § 265 Abs. 3 S 1 HGB vorhanden. AktivpostenKeine Forderungen an Gesellschafter nach (§ 42 Abs. 3 GmbHG.) vorhanden Nachdem der nach steuerlichen Vorschriften zu ermittelnde Gewinn höher war, als das handelsrechtliche Ergebnis, wurde aus Vereinfachungsgründen gem. § 274 Abs. 2 HGB auf ein aktiver Abgrenzungsposten für latente Steuern verzichtet. Eigenkapital und Sonderposten mit RücklagenanteilEs sind keine Sonderposten mit Rücklagenanteil im Geschäftsjahr vorhanden. ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter nach§ 42 Abs. 3 GmbHG bestehen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre bestehen.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der Unternehmensorgane(1) Geschäftsführer
(2) Geschäftsführer
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