Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuss HRB 12434
Eingetragen
26.3.2003
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Gegenstand
die Entwicklung und der Vertrieb von Steuerungen, Bussystemen und elektronischen Zubehörs

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frederic Bisschop
seit 23.10.2018
Prokura
Jens Sochiera
seit 23.10.2018
Prokura
Marion Zimmermann
seit 23.10.2018
Prokura
Joachim Stelzer
seit 26.3.2003
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Unican GmbH

Neuss

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

4.511,00

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

4.511,00

11.275,00

II. Sachanlagen

81.011,00

85.522,00

75.436,00

86.711,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

756.169,45

705.223,48

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

621.703,26

572.576,38

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

665.229,25

2.043.101,96

948.695,59

2.226.495,45

C. Rechnungsabgrenzungsposten

45.664,92

19.256,00

Summe Aktiva

2.174.288,88

2.332.462,45



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

1.528.479,22

1.511.770,37

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

172.749,15

16.708,85

B. Rückstellungen

211.305,14

146.343,00

C. Verbindlichkeiten

236.755,37

632.640,23

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

2.174.288,88

2.332.462,45

ANHANG

1. Allgemeines

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Unican GmbH, Neuss, entspricht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbHG.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 HGB wurden angewandt, mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB sind nicht vorge­nommen worden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen und Verbindlichkeiten wurden in die Bilanz aufgenommen.

Die angewandten Bewertungsvorschriften entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten ver­mindert um planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben.

Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten einschließlich angemessener Gemeinkosten ohne Verwaltungskosten bewertet. Zinsen auf Fremdkapital werden nicht einbezogen. Drohenden Verlusten aus Einzelaufträgen wird nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung durch einen Bewertungsabschlag Rechnung getragen. Soweit keine Abschläge von aktivierten unfertigen Leistungen möglich sind, wird der verlustfreien Bewertung durch die Bildung von Drohverlustrückstellungen Rechnung getragen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit den Beträgen angesetzt, die den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen entsprechen.

Die Ermittlung der latenten Steuern wird anhand des bilanzorientierten Konzepts vorgenommen. Danach werden auf sämtliche Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände sowie Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen latente Steuern abgegrenzt, sofern sich Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder umkehren. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

3. sonstige Angaben

a) Geschäftsführung

Geschäftsführer war Herr Joachim Stelzer.

b) Beschäftigte

Im Jahresdurchschnitt wurden 32 Mitarbeiter beschäftigt.

 

Neuss, den 30. April 2025

gez. Joachim Stelzer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Mai 2025

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