Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 2227 BHV
Eingetragen
9.11.2005
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Der Handel mit Neu- und Gebrauchtkraftfahrzeugen sowie Fahrzeugreparatur und Kundendienst einschließlich der Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art sowie die Beteiligung an branchenähnlichen Unternehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Pilgram
seit 28.9.2021
Prokura
Stephan Baitz
seit 28.9.2021
Prokura
Oliver Bobrink
seit 21.9.2009
Geschäftsführer
Manfred de Vries
seit 9.11.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Wilhelm Bobrink
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Grundstücks Kommanditgesellschaft
40.00%
Bobrink GmbHEigenbeteiligung
10.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Wilhelm Bobrink
Bremen
77.500 €
50.00%
Grundstücks Kommanditgesellschaft
Germany
62.000 €
40.00%

Beteiligungen

NameAnteil
10.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bobrink GmbH

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

I. Grundlagen des Unternehmens

Geschäftsmodell

Wir handeln Fahrzeuge der Marken MINI und BMW ausschließlich im europäischen Markt.

Der Verkauf von Ersatzteilen, Zubehör und Lifestyle-Artikeln ist Bestandteil unserer Aftersales Geschäftsfelder. Die Vermittlung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen runden unser Geschäft ab.

Unsere Kunden sind Privatkunden, Geschäftskunden, Großkunden und Behörden.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Zahl der PKW-Neuzulassungen auf dem Gesamtmarkt ist gegenüber 2022 um 7,3% gestiegen. Der Marktanteil des Herstellers BMW beträgt erneut 8,2%, während der Anteil der Marke Mini um 0,1% auf 1,6% leicht gestiegen ist. Die BMW Neuzulassungen sind gegenüber dem Vorjahr um 11,2% gestiegen. Die Marke Mini verzeichnete einen Zugang gegenüber dem Vorjahr von 14,4%.

2. Geschäftsverlauf

Das Jahr 2023 war ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Die Marke BMW war weltweit wieder Marktführer im Premium Segment. Die Begehrlichkeit der Produkte hat dafür gesorgt, dass wir wiederum die Preissysteme vollständig zu unserem Vorteil nutzen konnten. Wir haben alle Vertriebs- und Umsatzziele erreicht.

Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres sind mit 4,1% gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Der Materialaufwand ist um 2,7 Prozentpunkte gesunken.

Die Personalkosten haben sich um 1,7 % verringert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 3,2% gestiegen.

Das Betriebsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr von T€ 3.452,5 auf T€ 2.268,1 verringert.

Das negative Finanzergebnis ist gegenüber dem Vorjahr um T€ 213,1 gestiegen.

3. Lage

Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist im Berichtszeitraum weiter stabil. Das Betriebsergebnis liegt über dem Händlerdurchschnitt aller BMW-Handelsgruppen in Deutschland (Quelle Strategie Board der BMW AG vom August 2024)

a. Ertragslage

Die Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 ist deutlich positiv. Der Cashflow berechnet aus dem Jahresüberschuss und den Abschreibungen sowie der Veränderung der langfristigen Rückstellungen beträgt T€ 1.719,0.

b. Finanzlage

Die Finanzlage ist als sehr stabil zu bezeichnen. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsziele zu begleichen und Forderungen zügig zu vereinnahmen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Wesentlichen durch die Finanzierung der Warenbestände über die Herstellerbank geprägt und betragen 37,4% der Bilanzsumme (Vorjahr 27,3%).

Das Anlagevermögen ist in vollem Umfang durch Eigenkapital gedeckt.

Die Liquidität war jederzeit sehr gut.

c. Vermögenslage

Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 25,5% (Vorjahr: 34.4%).

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatzrendite, Rohgewinnmarge und den Cashflow heran. Außerdem verfolgen wir die durchschnittliche Standzeit der Fahrzeuge.

Die Umsatzrendite berechnen wir mit dem EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, den Cashflow aus der Summe aus Jahresergebnis, Abschreibungen und Dotierung (bzw. Auflösung) längerfristiger Rückstellungen.

Die Umsatzrendite ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozentpunkte gesunken. Der Cashflow beträgt T€ 1.719,0 und hat sich um 35,9 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr verringert. Die Veränderung des Cashflows ist im Wesentlichen auf den geringeren Jahresüberschuss zurückzuführen. Die Kennzahlen sind weiter positiv.

Die durchschnittliche Verweildauer der Gebrauchtfahrzeuge ist am 30.09.2024 auf 85 Standtage angestiegen (Quelle Aldex externes Programm). Dies ist ein Trend, der sich aus der geringen Nachfrage nach Gebrauchtfahrzeugen entwickelt.

Die Bestände werden aber laufend kontrolliert und preislich angepasst. Die Rohmarge ist noch einmal um 1% DBI im Verlauf des Jahres 2024 gegenüber 2023 gesunken

Unsere wirtschaftliche Lage kann insgesamt als gut bezeichnet werden.

III. Nachtragsbericht

Korrekturen, die das Jahresergebnis negativ beeinflussen, sind bis zur Bilanzerstellung nicht eingetreten und werden auch nicht erwartet. Die bei der Bilanzerstellung vorhandenen Bestände aus 2023 wurden nachbewertet und die zu erwartenden Buchverluste sind im Ergebnis 2023 berücksichtigt.

IV. Prognosebericht

In Deutschland werden im Jahr 2024 weniger PKW-Neufahrzeuge zugelassen. Über alle Kraftfahrzeuge hinweg wurden im Monat August 243.966 Fahrzeuge erstmals zugelassen. Dies entspricht einem Rückgang von 27,4 % im Vergleich zum Vorjahr 2023. Besonders spürbar ist der Rückgang bei den elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Die Marke BMW konnte sich diesem Trend entziehen und per August 152.009 Einheiten zulassen (0,3 % über dem Vorjahr; Quelle KBA). Das zeigt sich auch aktuell an den Zulassungen und Auslieferungen der Bobrink GmbH. Hier liegen wir im Soll-Bereich per August 2024.

Das Preissystem der Marke MINI endete zum 30.09.2024. Ab 01.10.2024 vertreiben wir die Fahrzeuge im Agenturmodell. Die geringeren Margen sorgen insgesamt für eine geringere Handelsmarge. Das Geschäftsjahr 2024 entwickelt sich momentan in Richtung eines Betriebsergebnisses von T€ 600.

V. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

Branchenspezifische Risiken

Die Personalkosten sind auf einem hohen Niveau. Die Nachfrage nach Fahrzeugen aller Art, insbesondere BEV, ist deutlich gesunken. Die Förderung von Elektrofahrzeugen ist ausgelaufen. Das Vertrauen der Verbraucher in die Elektromobilität ist leider nicht gestiegen.

Ertragsorientierte Risiken

Die fehlende Nachfrage nach Elektrofahrzeugen sorgt dafür, dass die im Preissystem des Herstellers verknüpften Bonusbestandteile für neue Automobile nicht erreicht werden. Die Nachfrage nach gebrauchten Fahrzeugen ist wieder auf einem durchschnittlichen Niveau angekommen. Dadurch gibt es mehr Wettbewerb, was wiederum die Transaktionspreise unter Druck bringt.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar.

Die Liquiditätslage ist gut. Engpässe werden nicht erwartet.

2. Chancenbericht

Das neue MINI Agentursystem ist ab 01.10.2024 in Kraft getreten. Hierzu kann man noch keine Aussagen treffen. Chancen liegen eindeutig im Aftersales Bereich. Das Geschäft mit Langzeitvermietungen ist weiterhin auf dem Wachstumskurs. Es sind gute Finanzierungs- und Leasinggeschäfte generiert worden und dadurch gibt es deutlich bessere Boni-Möglichkeiten bei der BMW Bank als in den Vorjahren.

Die Digitalisierung bringt in den Folgejahren viele Vorteile in der Abwicklung und bei den Kosten.

3. Gesamtaussage

Es gibt immer noch einen hohen Krankenstand. Qualifiziertes Personal ist schwer zu finden. Das elektronische Bezahlsystem bezahl.de wird nun auch im Service eingeführt. Durch zahlreiche technische Aktionen ist die Auslastung des Service- und Teiledienstbereiches gewährleistet.

Durch die Einführung des Agentursystems ab 01.10.2024 erwarten wir einen Rückgang unserer Gesamtumsätze. Die Konzentration auf noch größere Unternehmensgruppen durch den Hersteller lässt die Bobrink-Gruppe umsatztechnisch auf einem sehr guten Platz 35 von rund 99 Händlergruppen verweilen. Das beobachten wir genau, sehen uns momentan aber als Zukunftspartner ideal positioniert.

VI. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme.

Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt.

Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend mittels Lieferantenkrediten und über Kreditlinien verschiedener Banken.

Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik.

Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement.

VII. Bericht über Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft betreibt zwei Autohäuser in Bremerhaven und eines in Cuxhaven. Im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.

 

Bremerhaven, 25. November 2024

gez. Manfred de Vries, Geschäftsführer

gez. Wilhelm Bobrink, Geschäftsführer

gez. Oliver Bobrink, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.360.953,77 2.121.102,52
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,50 11,50
II. Sachanlagen 2.360.952,27 2.121.091,02
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 22.528,00 27.416,00
2. technische Anlagen und Maschinen 179.924,00 183.828,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 180.600,00 145.395,00
B. Umlaufvermögen 14.242.426,46 12.759.082,72
I. Vorräte 9.275.798,10 9.193.241,59
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.556.242,65 2.790.656,96
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 410.385,71 775.184,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.663,19 4.930,37
Bilanzsumme, Summe Aktiva 16.610.043,42 14.885.115,61

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 4.234.093,49 5.116.769,57
I. gezeichnetes Kapital 155.000,00 155.000,00
II. Gewinnrücklagen 2.761.769,57 2.652.840,73
III. Jahresüberschuss 1.317.323,92 2.308.928,84
B. Rückstellungen 1.170.011,06 2.128.606,47
C. Verbindlichkeiten 11.196.841,33 7.620.233,88
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.211.071,73 4.060.251,02
D. Rechnungsabgrenzungsposten 9.097,54 19.505,69
Bilanzsumme, Summe Passiva 16.610.043,42 14.885.115,61

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 10.500.388,70 11.659.657,33
2. Personalaufwand 5.233.552,58 5.321.734,88
a) Löhne und Gehälter 4.379.040,75 4.531.211,83
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 854.511,83 790.523,05
3. Abschreibungen 403.124,14 370.253,51
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 403.124,14 370.253,51
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.595.643,07 2.515.135,43
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 447,62 76,28
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 281.163,49 67.706,44
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag 652.185,40 1.069.050,51
8. Ergebnis nach Steuern 1.335.167,64 2.315.852,84
9. sonstige Steuern 17.843,72 6.924,00
Jahresüberschuss 1.317.323,92 2.308.928,84

Anhang

A. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft

Firma: Bobrink GmbH
Sitz: Bremerhaven
Handelsregister: Amtsgericht Bremen, Handelsregister Abteilung B Nr. 2227 BHV

B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 242 ff., §§ 264 ff. HGB).

Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs wurden in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir "davon-Vermerke" zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in den Anhang aufgenommen.

Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden.

C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die finanzierten Vorräte an Kreditinstitute sicherungsübereignet.

Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet.

Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt worden.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Für anteilige Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für Folgejahre darstellen, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Aufgrund von Abweichungen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen haben sich aktive latente Steuern ergeben, die unter dem Posten aktive latente Steuern auszuweisen wären. Für die aktiven latenten Steuern besteht gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Ansatzwahlrecht. Das Wahlrecht wird dahingehend ausgeübt, dass auf einen Ansatz verzichtet wird.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rücklagen sind zum Nennbetrag bewertet.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zum Erfüllungsbetrag unter Verwendung des Anwartschaftbarwertverfahrens (PUC-Methode) mit einem Zinsfuß von 1,82% p. a. und ohne erwartete Einkommens- und Rentensteigerungen ermittelt. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zu Grunde.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, sie sind ausreichend bemessen und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den anteiligen Einnahmen aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für Folgejahre darstellen, bewertet.

D. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten

I. Posten der Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Posten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel:

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2023
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 52.865,90 0,00 39.981,73 12.884,17
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 52.865,90 0,00 39.981,73 12.884,17
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 86.905,26 0,00 0,00 86.905,26
technische Anlagen und Maschinen 935.928,69 27.264,46 0,00 963.193,15
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 849.844,67 146.963,06 88.756,46 908.051,27
Geschäfts- und Vorführfahrzeuge 1.978.192,68 2.021.476,67 1.812.127,03 2.187.542,32
Summe Sachanlagen 3.850.871,30 2.195.704,19 1.900.883,49 4.145.692,00
Summe Anlagevermögen 3.903.737,20 2.195.704,19 1.940.865,22 4.158.576,17
kumulierte Abschreibungen 01.01.2023
Abschreibungen Geschäftsjahr
Abgänge
kumulierte Abschreibungen 31.12.2023
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 52.854,40 0,00 39.971,73 12.882,67
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 52.854,40 0,00 39.971,73 12.882,67
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 59.489,26 4.888,00 0,00 64.377,26
technische Anlagen und Maschinen 752.100,69 31.168,46 0,00 783.269,15
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 704.449,67 54.443,76 31.442,16 727.451,27
Geschäfts- und Vorführfahrzeuge 213.740,66 312.623,92 316.722,53 209.642,05
Summe Sachanlagen 1.729.780,28 403.124,14 348.164,69 1.784.739,73
Summe Anlagevermögen 1.782.634,68 403.124,14 388.136,42 1.797.622,40
Buchwert 31.12.2023
Buchwert 31.12.2022
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1,50 11,50
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 1,50 11,50
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 22.528,00 27.416,00
technische Anlagen und Maschinen 179.924,00 183.828,00
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 180.600,00 145.395,00
Geschäfts- und Vorführfahrzeuge 1.977.900,27 1.764.452,02
Summe Sachanlagen 2.360.952,27 2.121.091,02
Summe Anlagevermögen 2.360.953,77 2.121.102,52

Die Abschreibungen auf die Geschäfts- und Vorführfahrzeuge enthalten in Höhe von € 3.054,23 außerplanmäßige Abschreibungen. Diese resultieren aus gesunkenen Marktpreisen im Bereich der Elektrofahrzeuge. Aufgrund vorliegender Verträge ist eine Wertminderung der Vorführwagen zum 31. Dezember 2023 ersichtlich. Es wurde auf den niedrigeren Marktwert im Vergleich zum Buchwert nach planmäßiger Abschreibung abgewertet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Berichtsjahr debitorische Kreditoren in Höhe von T€ 1.142,8 (Vorjahr: T€ 822,6) enthalten.

3. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellung für Pensionen wurde durch das versicherungsmathematische Gutachten der Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin vom 21. Februar 2024 ermittelt. Der Betrag wurde um die verpfändete Rückdeckungsversicherung gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit einem Zeitwert von € 335.964,00 saldiert.

Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Betrag nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 9.293,00. In entsprechender Höhe besteht eine Ausschüttungssperre.

4. Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen sind folgende Posten mit nicht unerheblichem Umfang enthalten:

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Tantieme 353,7 593,9
Leasingrückläufer 177,5 182,0

5. Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Sicherungsübereignung von Fahrzeugen sowie durch eine Grundschuldbestellung eines Gesellschafters besichert. Die Verbindlichkeit gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 2.317,7 wurde am 02.01.2023 an die CS Bobrink Grundstücks GmbH & Co. KG abgetreten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 1.218,0 (Vorjahr: T€ 84,9), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 43,6 (Vorjahr: T€ 12,8), Darlehn in Höhe von T€ 2.317,7 (Vorjahr: T€ 0) und kreditorische Debitoren in Höhe von T€ 373,0 (Vorjahr: T€ 354,3) enthalten.

II. Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Personalaufwand

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von T€ 59,3 (Vorjahr: T€ 63,6) enthalten.

2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von T€ 11,8 (Vorjahr: T€ 11,3) enthalten.

E. Sonstige Pflichtangaben

I. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Gemäß der zwischen der Gesellschaft und der BMW Bank GmbH abgeschlossenen Vereinbarung über Leasinggeschäfte verpflichtet sich die Gesellschaft zum Rückkauf der von ihr an die BMW Bank GmbH vermittelten Leasingfahrzeuge. Hierbei erwirbt die Gesellschaft bei ordentlichen Vertragsende grundsätzlich zum festgelegten Restwert des jeweils vermittelten Vertrages unter Berücksichtigung von Mehr-/Minderkilometern (Rücknahmewert). Dem Rücknahmewert liegt wiederum ein Schätzgutachten zzgl. festgelegter Regeln über weitere Händlerbeteiligungen zu Grunde. Die bei ordentlichen Vertragsende festgelegten Restwerte für die vermittelten Fahrzeuge betragen T€ 22.997,6 (Vorjahr: T€ 24.306,3). Die Leasingverträge haben Restlaufzeiten von längstens 48 Monaten.

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus diversen Mietverträgen in Höhe von T€ 582,8 (Vorjahr: T€ 903,3).

Die Mietverträge für die Autohäuser haben eine Kündigungsfrist von sechs bis zwölf Monaten. Der Mietvertrag für die Pieperstraße 19 wurde zum 01.09.2021 angepasst und hat eine Laufzeit von 5 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende der Mietzeit. Die Laufzeit für die Mietverträge in Cuxhaven und Bremerhaven-Süd verlängert sich jeweils um 2 Jahre zum Jahresende.

Der in 2019 in der Filiale Bremerhaven-Nord abgeschlossene Mietvertrag über eine Stromladesäule hat eine feste Laufzeit von 60 Monaten. Die Restlaufzeit beträgt 10 Monate.

II. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:

2023 Vorjahr
Gewerbliche Arbeitnehmer 27 32
Angestellte 53 47
80 79

III. Organe der Gesellschaft

Als Geschäftsführer sind bestellt:

Wilhelm Bobrink, Automobilkaufmann, Bremen

Manfred de Vries, Automobilkaufmann, Bremerhaven

Oliver Bobrink, Dipl. Betriebswirt, Bremen

Die Bezüge der Geschäftsführung betrugen für 2023 T€ 570,1.

IV. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

V. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von € 1.317.323,92 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Bremerhaven, den 25. November 2024

gez. Manfred de Vries, Geschäftsführer

gez. Wilhelm Bobrink, Geschäftsführer

gez. Oliver Bobrink, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Der Jahresabschluss ist für Zwecke der Offenlegung verkürzt worden. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erstellt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Bobrink GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bobrink GmbH, Bremerhaven - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bobrink GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bremen, den 26. November 2024

CT Lloyd GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. ppa. Dipl.-Ökonom Gerd Kleveman, Wirtschaftsprüfer

gez. Dipl.-Kaufmann Rolf Söhle, Wirtschaftsprüfer

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