Moritz Schulze GmbH
Prietitzer Straße 2, 01917 Kamenz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Moritz Schulze seit 6.4.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Moritz Schulze Fest- und Veranstaltungsservice GmbH (vormals: Bier - Schulze GmbH)KamenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben 2. Rechtliche Verhältnisse und steuerliche Verhältnisse 2.1 Rechtliche Verhältnisse
Wesentliche Änderungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag liegen nicht vor. 2.2 Steuerliche Verhältnisse Finanzamt: Hoyerswerda Steuernummer: 213/114/03378 Die Steuererklärungen wurden bis einschließlich 2013 beim Finanzamt eingereicht . 3. Buchführung Nach § 238 HGB besteht Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet. Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt. Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit elektronischer Datenverarbeitung geführt. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren. 4. Jahresabschluss Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet. Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts erstellten Jahresabschluss wurde für den gleichen Abschlusszeitraum eine den Vorschriften des Steuergesetzes entsprechende Steuerbilanz gefertigt. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2014 festgestellt. |
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