Blz.-messtechnik GmbH
Everswinkel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.572,00 |
30.085,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
104.873,58 |
22.753,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
135.445,58 |
52.838,61 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.567,16 |
16.493,58 |
| B.
Rückstellungen |
7.960,45 |
2.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
106.917,97 |
33.745,03 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
32.193,45 |
8.745,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
74.724,52 |
25.000,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
32.193,45 |
8.745,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
135.445,58 |
52.838,61 |
sonstige Berichtsbestandteile
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der zum 16.08.2016 neu
gegründeten Blz.-messtechnik GmbH, Everswinkel, wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie ergänzenden Vorschriften des
GmbH Gesetzes aufgestellt.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der zulässigen
Erleichterungen.
Bei der Erstellung des Anhanges wurde mit Hinweis auf
§ 288 HGB von den größenabhängigen
Erleichterungen ebenfalls Gebrauch gemacht. Zusatzangaben
wurden nur gemacht soweit sie für kleine
Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und erfolgen
ausschließlich im Anhang.
Es handelt sich um die erstmalige Aufstellung eines
Jahresabschlusses. Es handelt sich hierbei um ein
Rumpfwirtschaftsjahr.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Blz.-messtechnik
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Everswinkel
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Münster
Register-Nr.: B16278
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
mit den Anschaffungskosten aktiviert und, soweit abnutzbar,
über die voraussichtliche Nutzungsdauer (5 Jahre)
abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, einschließlich Nebenkosten,
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände, linear, vorgenommen.
Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch
genommen. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, bis zu einem Wert von EUR 410,00,
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig
im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.
Die voraussichtliche Nutzungsdauer der
planmäßig abgeschriebenen Anlagen liegen
zwischen 3 und 5 Jahren.
Die
Finanzanlagen, hier Anteile an verbundenen
Unternehmen, wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Soweit erforderlich wurde der am Bilanzstichtag vorliegende
niedrigere Wert angesetzt.
Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren
Tageswerten des Bilanzstichtages bewertet. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für das allgemeine Kreditrisiko werden
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Im vorhandenen
Wirtschaftsjahr jedoch nicht, da zum Erstellungszeitpunkt
alle Forderungen aus dem Wirtschaftsjahr ausgeglichen
waren.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
Bei den
Rechnungsabgrenzungsposten wurde, bedingt durch die
Änderung der herrschenden Meinung, in verschiedenen
Fachliteraturen, auf ggfls. zu bildenden latenten Steuern
verzichtet.
Auf eine
Rückstellung für latente Steuern wurde,
bedingt durch die Änderung der herrschenden Meinung,
in verschiedenen Fachliteraturen, verzichtet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen. Bei der Bewertung sind zukünftige,
jährliche Preis- und Kostensteigerungen nicht
berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen
sind, sofern nötig, entsprechend ihrer Restlaufzeit,
mit dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen
durchschnittlichen Marktzins abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gemäß Zusatzvereinbarung zur Urkunde des
Notars Robert Klaucke vom 16.08.2016, Urk-Nummer 405/2016
hat Herr Armin Schnabel seine Geschäftsanteile an der
A.F.S.-Biotechnik GmbH auf die Blz.-messtechik GmbH
übertragen und abgetreten. Die Abtretung der
Geschäftsanteile erfolgte unter Vorbehalt des
allumfassenden
Nießbrauchsrechtes zu Gunsten des Herrn Armin
Schnabel und des im Einzelnen im Vertrag dargelegten
Rückforderungsrechts zu Gunsten des Herrn Armin
Schnabel.
In § 3 der Urkunde der Notarin Silvia Risken vom
16.11.2017, Urk-Nummer 708/2017 erklärt sich Herr
Armin Schnabel mit der Bewertung seiner
Nießbrauchsrechte durch ein einzuholendes
Sachverständigengutachten einverstanden. Dieses
Gutachten soll für beide Vertragsschließenden
verbindlich durch einen Sachverständigen erstellt
werden, der von der Industrie- und Handelskammer
Münster benannt wird.
Der Nießbrauchsberechtigte erklärt bereits
jetzt sein Einverständnis damit, dass das ihm
zustehende Nießbrauchsrecht durch Zahlung des im
Gutachten festgestellten Kapitalwertes abgelöst wird.
Diese Zahlung kann nach Absprache der Beteiligten
ratierlich erfolgen.
Auf Grund der vorliegenden, von mir in der Funktion
eines Steuerberaters nicht zu überprüfenden und
somit tatsächlich auch von mir nicht
überprüften "Nießbrauchsbewertung" wird die
Verpflichtung mit dem durch die Geschäftsleitung
benannten Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Erläuterung zur Bilanz
Die Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens als auch die Entwicklung der
Abschreibung etc. sind aus der beigefügten Entwicklung
des Anlagevermögens ersichtlich.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00.
Die sonstigen Rückstellungen sind für
Abschlusskosten sowie Aufbewahrungspflichten gebildet.
Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr
-Verbindlichkeiten aus
Lieferung und Leistung 12.520,17 € 0,00 €
-Verbindlichkeiten gegenüber
Verbundenen Unternehmen 6.698,93 € 0,00
€
-sonstige Verbindlichkeiten 55.505,42 €
25.000,00 €
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bis zu einem Jahr Restlaufzeit betragen 0,00 €
(Vorjahr: EUR 0,00), mehr als ein Jahr 32.193,45 €
(Vorjahr:
EUR 8.745,03) und sind unter dem Posten "sonstige
Verbindlichkeiten" erfasst.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu
1 Jahr beträgt EUR 55.505,42. (Vorjahr: EUR
25.000,00)
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beträgt EUR
32.193,45. (Vorjahr: EUR 8.745,03).
D
.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss, in Höhe von 4.073,58
€, wird mit dem bestehenden Verlustvortrag in
Höhe von 8.506,42 € verrechnet und der
verbleibende Verlustvortrag in Höhe von 4.432,84
€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.
E
.
Sonstige Angaben
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse und
sonstige finanziellen Verpflichtungen.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Gesellschaft durch den
einzelvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer:
Sandra Nieländer, Kauffrau, Everswinkel
vertreten.
Mit Beschluss vom 30. November 2018 wurde die
Entlastung der Geschäftsführung erteilt.
Essen, den 30. November 2018
------------------------------
(Sandra Nieländer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2018 festgestellt.
|