Kova Europa GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maravgi Aydin seit 4.11.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.00% | |
| 35.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GC Gold Center GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2016GC Gold Center GmbH, WiesbadenRechtliche Verhältnisse Firma: GC Gold Center GmbH Rechtsform: GmbH Sitz: Wiesbaden Anschrift: Äppelallee 69, 65203 Wiesbaden Eintragung ins Handelsregister: Wiesbaden HRB 28007 Gegenstand des Unternehmens: Juwelier Die Gesellschaft darf alle mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehenden Geschäfte betreiben. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Geschäftsjahr: Kalenderjahr Gesellschafter: Maravgi Aydin Anteil 100 % Stammkapital: 25.000,00 Euro Geschäftsführer: Maravgi Aydin Ist nur ein Gesellschafter berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann den Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft allein zu vertreten und im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Firma GC Gold Center GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 264 Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt für die Aufstellung des Anhangs die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Satz 1 HGB in Anspruch. Sie hat ferner gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB keinen Lagebericht erstellt. 2. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die vorliegende Bilanz wurde auf der Grundlage der steuerlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend der steuerlichen Vorschriften beim beweglichen Anlagevermögen linear oder degressiv vorgenommen. Das unbewegliche Sachanlagevermögen - soweit abnutzbar - wurde linear oder degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Gemäß dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009 wurde für Geringwertige Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2009 angeschafft wurden und deren Anschaffungskosten € 410,00 nicht übersteigen, von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, diese gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abzuschreiben. Die Zugänge der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Wert über € 410,00 wurden über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Teilwert angesetzt. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen in Höhe von 52.408,04 Euro haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbare, Risiken gemäß § 249 HGB gebildet. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag gemäß § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind auf der Grundlage des Vorschlages über die Verwendung des Ergebnisses berechnet. Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten gemäß § 251 HGB und besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage vermittelt, existieren nicht ( § 264 Abs. 2 S. 2 HGB). 2.2 Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf Jahre Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 124.712,91 Euro (davon gegenüber Gesellschaftern 124.712,91 Euro). In den sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. 133.758,07 Euro sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00 Euro mit einer Restlaufzeit zum Bilanzstichtag bis zu einem Jahr enthalten. Die restlichen Verbindlichkeiten haben zum Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Sonstige Pflichtangaben 3.1 Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Maravgi Aydin 3.2 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
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