Diskont-Finanz GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
254.150,00 |
5.148.748,97 |
| I.
Finanzanlagen |
254.150,00 |
5.148.748,97 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.511.657,28 |
799.495,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
498.218,58 |
740.044,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.013.438,70 |
59.451,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
119,50 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.542.846,19 |
50.085,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.308.653,47 |
5.998.448,86 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
128.000,00 |
128.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
88.085,08 |
258.775,47 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.582.761,11 |
-80.690,39 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.542.846,19 |
50.085,08 |
| B.
Rückstellungen |
122.298,00 |
95.610,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.186.355,47 |
5.902.838,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.308.653,47 |
5.998.448,86 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Diskont-Finanz GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerrechtlichen Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem.
§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben zu den Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet. Aus der geänderten
Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung
der Rückstellungen erforderlich. Der erhöhte
Zuführungsbetrag wird über 15 Jahre
angesammelt.
Nicht ausgewiesener Rückstellungsbetrag nach
Art. 67 (2) EG HGB 8,5 TEUR.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt TEUR 1.307,2
(Vorjahr: TEUR 1.862,7).
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
bis August 2010 A.
Kulle -
Rechtsanwalt
ab August 2010 M. Huber
- Kauffrau
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Dies bedeutet jedoch keine Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinn. Eine Prüfung dahingehend
wird im Rahmen einer
gesondertenÜberschuldungsprüfung erfolgen,
für die andere Bewertungsgrundsätze als für
die Handelsbilanz gelten. Auf Vorschriften der §§
64, 71, 84 GmbHG und § 283 ff StGB wurde die
Geschäftsleitung hingewiesen.
Die Gesellschafterin hat für die Gesellschaft
eine Patronatserklärung abgegeben.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2012
festgestellt.
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