Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 560487
Vorher
Thermo Tec Wärmesysteme GmbH
Eingetragen
29.9.1998
Branche
Wärme- und KältehandelBeteiligungsgesellschaftenGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Einbau und Verkauf von Heizungs- und Sanitäranlagen und elektrischen Anlagen aller Art sowie die Ausführung aller damit in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht zusammenhängenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mario Thomas Körner
seit 14.9.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

97950 Großrinderfeld, Dorfstr. 10
101.800 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Körner GmbH

Großrinderfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 189.854,00 186.795,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 189.852,00 186.793,00
B. Umlaufvermögen 644.320,08 627.234,51
I. Vorräte 72.931,44 794,11
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.255.161,14 1.902.997,61
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 212.718,40 270.047,19
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 358.670,24 356.393,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.001,67 1.139,97
Aktiva 836.175,75 815.169,48

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 576.799,61 510.592,40
I. Gezeichnetes Kapital 101.800,00 101.800,00
II. Gewinnvortrag 408.792,40 334.700,27
III. Jahresüberschuss 66.207,21 74.092,13
B. Rückstellungen 29.515,00 29.368,88
C. Verbindlichkeiten 229.861,14 275.208,20
Passiva 836.175,75 815.169,48

Anhang zum 31. Dezember 2023

Körner GmbH, Großrinderfeld

1. Allgemeine Erläuterungen zum Unternehmen

Die Körner GmbH mit Sitz in Großrinderfeld ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB-Nr. 560487 eingetragen.

2. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bestimmungen für Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Im Interesse größerer Klarheit und Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, im Anhang aufgeführt.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten worden.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung werden die Abschreibungen monatsgenau vorgenommen (pro rata temporis).

Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Waren sind mit den Anschaffungskosten unter Anwendung der Durchschnittsmethode angesetzt.

Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge werden zu Herstellungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt auf Basis der direkt zurechenbaren Einzelkosten zuzüglich angemessener und notwendiger Gemeinkosten. Die Einzelkosten und notwendigen Gemeinkosten sind der innerbetrieblichen Buchhaltung entnommen, welche die entstandenen Kosten nach Kostenstellen und Kostenträgern ermittelt. Von dem Wahlrecht des § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB, die Kosten der Verwaltung, sozialen Einrichtung, sozialen Leistung und betrieblichen Altersvorsorge zu aktivieren, wird Gebrauch gemacht. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung ist beachtet.

Die erhaltenen Anzahlungen werden mit dem Nennwert ausgewiesen. Vom Wahlrecht gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen offen von den Vorräten abzusetzen, wird Gebrauch gemacht.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert ausgewiesen.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

4. Erläuterungen zur Bilanz

a) Forderungen

Mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre bestehen Forderungen in Höhe von EUR 153.377,08 (Vj. TEUR 147).

b) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 220.434,65 (Vj. TEUR 192), mit einer Restlaufzeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren EUR 9.426,49 (Vj. TEUR 82) und von mehr als fünf Jahren EUR 0,00 (Vj. TEUR 0)

5. Sonstige Angaben und Erläuterungen

a) Organe der Gesellschaft

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgte durch die Herren Alexander Körner und Mario Körner.

b) Ergebnisverwendung

Die Angaben zur Ergebnisverwendung entfallen unter Hinweis auf § 326 HGB.

c) Organbezüge

Die Angaben zu den Organbezügen entfallen unter Hinweis auf die §§ 285 Nr. 9 a, 288 Abs. 1 HGB.

 

Großrinderfeld, den 26.11.2024

gez.

Alexander Körner, Geschäftsführer

Mario Körner, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2024 festgestellt.

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