Sparkasse Vogtland

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRA 4005
Eingetragen
22.12.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand im Geschäftsgebiet

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martina Birner
seit 18.10.2019
Vorstandsmitglied
Marko Mühlbauer
seit 12.8.2014
Vorsitzender des Vorstands

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Vogtland

Plauen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

der Sparkasse Vogtland
Sitz Plauen
eingetragen beim
Amtsgericht Handelsregister A des Amtsgerichts Chemnitz
Handelsregister-Nr. HRA 4005


eingetragen beim


Amtsgericht Handelsregister A des Amtsgerichts Chemnitz


Handelsregister-Nr. HRA 4005

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 24.671.803,21 21.379
b) Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank
32.392.833,66 27.400
57.064.636,87 48.778
2. Schuldtitel öffentlicher
Stellen und Wechsel,
die zur Refinanzierung
bei der Deutschen
Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und
unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel
öffentlicher Stellen
0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen
an Kreditinstitute
a) täglich fällig 332.529.268,60 194.123
b) andere Forderungen 382.185.901,69 432.055
714.715.170,29 626.179
4. Forderungen an Kunden 2.373.321.027,60 2.178.625
darunter:
durch Grundpfandrechte
gesichert
647.268.122,59 EUR ( 557.968 )
Kommunalkredite 244.500.660,76 EUR ( 247.384 )
5. Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche
Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von
öffentlichen Emittenten
0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
0,00 EUR ( 0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
0,00 EUR ( 0)
0,00 0
b) Anleihen und
Schuldverschreibungen
ba) von
öffentlichen Emittenten
165.878.880,75 188.170
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
165.878.880,75 EUR ( 188.170 )
bb) von anderen Emittenten 485.462.290,68 500.903
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
392.157.255,33 EUR ( 407.099 )
651.341.171,43 689.073
c) eigene
Schuldverschreibungen
0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR ( 0)
651.341.171,43 689.073
6. Aktien und andere
nicht festverzinsliche
Wertpapiere
275.235.704,80 264.666
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 7.827.389,06 7.739
darunter:
an Kreditinstituten
0,00 EUR ( 0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
740.248,39 EUR ( 740 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0)
8. Anteile an
verbundenen Unternehmen
12.000.000,00 12.000
darunter:
an Kreditinstituten
0,00 EUR ( 0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0,00 EUR ( 0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0)
9. Treuhandvermögen 4.369.130,51 4.718
darunter:
Treuhandkredite
4.369.130,51 EUR ( 4.718 )
10. Ausgleichsforderungen gegen
die öffentliche Hand
einschließlich Schuldverschreibungen
aus deren Umtausch
0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene
gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte
0,00 0
b) entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
35.472,00 53
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
35.472,00 53
12. Sachanlagen 41.704.499,04 40.326
13. Sonstige
Vermögensgegenstände
17.186.471,93 17.154
14. Rechnungs-
abgrenzungsposten
1.233.192,16 1.820
Summe der Aktiva 4.156.033.865,69 3.891.131

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 402.199,26 396
b) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist
137.997.333,92 307.080
138.399.533,18 307.475
2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von drei Monaten
816.691.380,75 1.020.959
ab) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von
mehr als drei Monaten
173.662.814,50 42.387
990.354.195,25 1.063.346
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 2.273.658.886,66 1.888.555
bb) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist
137.108.295,84 68.065
2.410.767.182,50 1.956.620
0,00 0
3.401.121.377,75 3.019.966
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene
Schuldverschreibungen
94.072.521,26 84.270
b) andere verbriefte
Verbindlichkeiten
0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere
0,00 EUR ( 0)
94.072.521,26 84.270
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 4.369.130,51 4.718
darunter:
Treuhandkredite
4.369.130,51 EUR ( 4.718 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 6.068.750,08 1.399
6. Rechnungsabgrenzungsposten 3.020.425,49 3.097
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für
Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
32.809.938,00 30.678
b) Steuerrückstellungen 2.894.127,05 356
c) andere Rückstellungen 13.212.873,35 13.697
48.916.938,40 44.731
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 64.403.744,76 54.763
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig
0,00 EUR ( 0)
11. Fonds für
allgemeine Bankrisiken
222.500.000,00 206.400
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 165.409.026,08 160.644
165.409.026,08 160.644
d) Bilanzgewinn 7.752.418,18 3.668
173.161.444,26 164.312
Summe der Passiva 4.156.033.865,69 3.891.131
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus
weitergegebenen
abgerechneten Wechseln
0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen
133.118.915,51 135.259
Über eine weitere,
nicht quantifizierbare
Eventualverbindlichkeit
wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der
Bestellung von Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten
88.368.709,07 113.006
221.487.624,58 248.265
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen
aus unechten Pensionsgeschäften
0,00 0
b) Platzierungs- und
Übernahmeverpflichtungen
0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 217.872.428,57 258.364
217.872.428,57 258.364

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 83.334.871,01 41.652
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 76.383,34 EUR ( 427 )
aus der Abzinsung
von Rückstellungen
0,12 EUR ( 0)
b) festverzinslichen
Wertpapieren und
Schuldbuchforderungen
10.033.068,97 5.103
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR ( 0)
93.367.939,98 46.755
2. Zinsaufwendungen 27.628.154,70 5.675
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 778,09 EUR ( 1.797 )
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
134,33 EUR ( 0)
65.739.785,28 41.081
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen
nicht festverzinslichen Wertpapieren
6.998.989,03 8.853
b) Beteiligungen 991.725,41 784
c) Anteilen an
verbundenen Unternehmen
600.000,00 600
8.590.714,44 10.237
4. Erträge aus
Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen
0,00 0
5. Provisionserträge 31.484.690,74 32.894
6. Provisionsaufwendungen 4.015.188,48 2.780
27.469.502,26 30.114
7. Nettoertrag oder
Nettoaufwand des
Handelsbestands
0,00 0
darunter: Zuführungen zum
oder Entnahmen aus dem
Fonds für allgemeine Bankrisiken
0,00 EUR ( 0)
8. Sonstige betriebliche Erträge 6.870.156,88 6.395
darunter:
aus der
Fremdwährungsumrechnung
0,00 EUR ( 0)
aus der Abzinsung
von Rückstellungen
7.213,52 EUR ( 3)
9. (weggefallen)
108.670.158,86 87.827
10. Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 25.698.278,66 24.906
ab) Soziale Abgaben
und Aufwendungen
für Altersversorgung
und für Unterstützung
8.326.051,32 7.510
darunter:
für Altersversorgung 3.786.246,71 EUR ( 3.045 )
34.024.329,98 32.416
b) andere Verwaltungsaufwendungen 17.815.864,68 17.368
51.840.194,66 49.784
11. Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte
und Sachanlagen
2.745.758,56 2.708
12. Sonstige betriebliche
Aufwendungen
3.292.025,48 3.590
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR ( 0)
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
588.701,97 EUR ( 588 )
13. Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf Forderungen
und bestimmte Wertpapiere
sowie Zuführungen zu
Rückstellungen im Kreditgeschäft
17.379.176,97 21.422
14. Erträge aus Zuschreibungen
zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus der
Auflösung von Rückstellungen
im Kreditgeschäft
0,00 0
17.379.176,97 21.422
15. Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
Beteiligungen, Anteile an
verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen
behandelte Wertpapiere
0,00 1.148
16. Erträge aus Zuschreibungen
zu Beteiligungen, Anteilen
an verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren
3.743,97 0
3.743,97 1.148
17. Aufwendungen
aus Verlustübernahme
0,00 0
18. Zuführungen zum
Fonds für allgemeine Bankrisiken
16.100.000,00 6.500
19. Ergebnis der
normalen Geschäftstätigkeit
17.316.747,16 2.674
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
darunter: Übergangseffekte
aufgrund des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
0,00 EUR ( 0)
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte
aufgrund des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
0,00 EUR ( 0)
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag
8.323.970,70 2.066
darunter: Veränderung der
Steuerabgrenzung nach § 274 HGB
0,00 EUR ( 0)
24. Sonstige Steuern, soweit
nicht unter Posten 12 ausgewiesen
142.902,34 141
8.466.873,04 2.207
25. Jahresüberschuss 8.849.874,12 467
26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.000.000,00 3.364
10.849.874,12 3.831
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
10.849.874,12 3.831
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 3.097.455,94 163
b) in andere Rücklagen 0,00 0
3.097.455,94 163
29. Bilanzgewinn 7.752.418,18 3.668

Anhang

0. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Sparkasse Vogtland wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen


Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert bilanziert.


Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Aktiv- bzw. Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.


Von Dritten erworbene Schuldscheinforderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Ist der Nennwert höher bzw. niedriger als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der Unterschiedsbetrag in einen Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passiv- bzw. Aktivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt planmäßig.


Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung ist durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt worden.


Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auch entsprechend IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet.


Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) im Zeitablauf analysiert. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.


Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.

Wertpapiere


Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve und Teile des Anlagevermögens (Fondsinvestments) wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Bei weiteren Teilen der Wertpapiere des Anlagevermögens wurden vor dem Hintergrund der Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen, soweit dieser voraussichtlich dauerhaft unter den Anschaffungskosten bzw. dem fortgeführten Buchwert lag.


Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten.


Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i.S. der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag nahezu vollständig dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde grundsätzlich der beizulegende Wert anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde lag.


Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert.


Bei im Bestand gehaltenen Spezialfonds und Anteilen an Investmentvermögen ist für die Bewertung der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Wurden bei Immobilienfonds bewertungsrelevante Risiken erkennbar, die am Bilanzstichtag bereits als begründete Tatsachen zu berücksichtigen sind, sich jedoch noch nicht im Rücknahmepreis niedergeschlagen haben, wurde insoweit ein Abschlag auf den Rücknahmepreis vorgenommen. Für die sonstigen Investments bestimmt sich der beizulegende Wert aus dem von der Fondsgesellschaft mitgeteilten Nettovermögenswert bzw. aus den mitgeteilten Wertberechnungen.


Im Geschäftsjahr wurden Anteile an Investmentvermögen in einen neu gegründeten Spezial-Investmentfonds (HIH-Vogtland-Immo) eingebracht. Die Anschaffungskosten der neuen Anteile wurden nach den Buchwerten oder den niedrigeren Marktwerten der hingegebenen Wertpapiere bemessen.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen


Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden am Bilanzstichtag zu den Anschaffungskosten bilanziert. Ausstehende Verpflichtungen zur Leistung gesellschaftsvertraglich begründeter Einlageverpflichtungen wurden dann aktiviert, wenn sie am Bilanzstichtag bereits eingefordert wurden. Die Beteiligungsbewertung erfolgte auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen


Entgeltlich erworbene Software und standardisierte Anwendungs-Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Sie sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von bis zu 3 Jahren und in Einzelfällen bis zu 5 Jahren zugrunde gelegt wurde.


Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 25 bis 50 Jahren vorgenommen.


Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.


Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen.


Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250 EUR sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250 bis 1.000 EUR sowie Software über 250 EUR bis 410 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear gewinnmindernd aufzulösen ist.


Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.


Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Sonderabschreibungen nach dem FördG) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt.


Die in früheren Geschäftsjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wirken sich - unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikel 67 Abs. 4 EGHGB - im vorliegenden Jahresabschluss in niedrigeren laufenden Abschreibungen aus; dies hat zu einem entsprechend höheren Steueraufwand geführt; der verbleibende Saldo hat das Jahresergebnis um 149 TEUR erhöht.

Sonstige Vermögensgegenstände


Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.


Bei dem in Abwicklung befindlichen Investmentfonds erfolgte die Bewertung auf der Grundlage aktueller Informationen der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.


Die Disagien zu Verbindlichkeiten wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten werden auf die Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen


Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.


Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt.


Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,83 %.


Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern.


Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurden im operativen Ergebnis erfasst.


Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Vogtland Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen.


Die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut.


Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,6 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023, vom 01.01. - 31.12., 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Auf den Arbeitgeberanteil entfallen 2,4 %. Der Umlagesatz beträgt im Jahr 2024 unverändert 1,6 %.


Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 23.660 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.029 TEUR.


Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 31.156 TEUR.


Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1,0 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.


Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen.


Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 1,85 Jahren mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,03 % abgezinst.


Rückstellungen wegen der BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen.


Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden (unter Berücksichtigung der Kundenreaktionen) im laufenden Ergebnis erfasst.


Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde bei den übrigen Rückstellungen kein Gebrauch gemacht.


Aufwendungen aus der Aufzinsung der übrigen Rückstellungen wurden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Fonds für allgemeine Bankrisiken


Im Geschäftsjahr wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur Absicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäfts dotiert.

Strukturierte Finanzinstrumente


Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 (Anleihen mit Kündigungsrechten, Darlehen mit Zinsbegrenzungsvereinbarungen, Darlehen mit Sondertilgungsrechten oder Kündigungsrechten der Kunden sowie Schuldscheindarlehen mit Zinsuntergrenze) sowie Spareinlagen mit Kündigungsrechten der Kunden bzw. mit Stufenzinsvereinbarungen, wie Zuwachssparen, etc. wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet.


Im Falle der synthetischen Struktur (Sparkassen Kreditbasket-Transaktion) erfolgte eine Aufspaltung des strukturierten Produkts in Basisvertrag (Wertpapier) und eingebettetem Derivat (Credit-Default-Swap). Beide Bestandteile wurden entsprechend dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Verwendungszweck und unter Beachtung der jeweils maßgeblichen handelsrechtlichen Grundsätze einzeln bewertet und bilanziert. Das Kreditderivat (Credit-Default-Swap) zur Übernahme von Kreditrisiken wurde dem Anlagevermögen zugeordnet und nach den Grundsätzen für das Bürgschafts- bzw. Garantiegeschäft behandelt.


Die Bewertung erfolgte mit dem Bewertungsmodell der Sparkassenfinanzgruppe für Kreditbasket-Transaktionen (Zerlegung der Komponenten, Einzelbewertung mittels Discounted-Cash-Flow-Methode). War am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des Kreditereignisses zu rechnen, wurde eine Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.

Derivative Finanzinstrumente, Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)


Derivative Finanzinstrumente (Swaps) wurden ausschließlich zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt.


Das allgemeine Zinsänderungsrisiko wird mit der barwertorientierten Betrachtungsweise auf der Ebene des Bankbuchs gesteuert.


Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen.


Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei die Pfandbriefkurve berücksichtigt worden. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

II. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite:

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute


In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an die eigene Girozentrale 47.278 TEUR

Posten 4: Forderungen an Kunden


In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an verbundene Unternehmen
Bestand am Bilanzstichtag 4.700 TEUR
Bilanz am 31.12. des Vorjahres 4.450 TEUR
Forderungen an Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Bestand am Bilanzstichtag 69.155 TEUR
Bilanz am 31.12. des Vorjahres 67.942 TEUR


Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings, welches die Refinanzierungsmöglichkeiten der S-Finanzgruppe weiter verbessern soll, wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen und Kommunalkredite in Höhe von 4.219 TEUR an die Landesbank Baden-Württemberg und Kommunalkredite in Höhe von 84.149 TEUR an die Landesbank Hessen-Thüringen übertragen. Die Landesbanken können diese Forderungen als Deckungswerte im Rahmen der Emission von Hypothekenpfandbriefen und von Öffentlichen Pfandbriefen nutzen. Aufgrund der vertraglichen Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" und auch im Unterausweis "durch Grundpfandrechte gesichert" bzw. "Kommunalkredite" aus. Die übertragenen Kundenforderungen unterliegen neben dem kundenbezogenen Adressenausfallrisiko den üblichen Risiken unbesicherter Forderungen gegenüber einem Kreditinstitut. Diesem zusätzlichen Risiko wird durch den Ausweis einer Eventualverbindlichkeit (Passiva unter dem Strich 1c "Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten") in Höhe des Buchwerts dieser Forderungen Rechnung getragen.

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere


Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 533.020 TEUR
nicht börsennotiert 118.322 TEUR


Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit

Buchwert 441.227 TEUR
Beizulegender Zeitwert 409.696 TEUR


Es handelt sich bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren um festverzinsliche Schuldverschreibungen von Emittenten mit erstklassiger Bonität, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund eines veränderten Zinsniveaus ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung des Wertpapiers wieder ausgleichen.

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere


Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 0 TEUR
nicht börsennotiert 275.236 TEUR


Die Sparkasse hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10,0 % der Anteile:

Klassifizierung nach
Anlagezielen
Buchwert Marktwert/
Anteilswert
Differenz zwischen Marktwert und
Buchwert
(Ertrags-)Ausschüttungen in 2023 in TEUR
Immobilienfonds
HIH-Vogtland-Immo 57.046 57.046 0 0
Mischfonds
HI-SpaVo-Fonds 171.275 177.733 6.458 0


Die Sparkasse Vogtland unterhält bei der HIH Invest Real Estate GmbH (HIH Invest) einen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen mit dem Investitionsschwerpunkt Immobilien, den "HIH-Vogtland-Immo". Der Fonds wird in der Liquiditätsreserve geführt. Die Bewertung der Fondsanteile erfolgte zum strengen Niederstwertprinzip unter Berücksichtigung eines Abschlages vom Rücknahmepreis.


Bei dem Investmentvermögen "HIH-Vogtland-Immo" handelt es sich um einen Spezial-Investmentfonds, dessen vertragliche Grundlagen eine Rückgabe am letzten Bankarbeitstag des letzten Monats vor Ablauf einer Frist von sechs Monaten ermöglichen. Insofern ist die Sparkasse in der Möglichkeit einer täglichen Rückgabe zum Bilanzstichtag beschränkt.


Daneben hält die Sparkasse Vogtland bei der Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH (Helaba Invest) einen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, den "HI-SpaVo-Fonds". Der Spezialfonds ist als echter Masterfonds konzipiert und setzt sich aus 3 verschiedenen Subsegmenten (Aktien, Credit und Zins) zusammen. Der Fonds wird in der Liquiditätsreserve geführt. Die Bewertung der Fondsanteile erfolgte zum strengen Niederstwertprinzip.


Das Investmentvermögen unterlag zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe.

Posten 7: Beteiligungen


Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB verzichtet.


Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.

Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen


Die Sparkasse besitzt folgende bedeutende Anteile an verbundenen Unternehmen:

Name und Sitz Eigenkapital Beteiligungs-
Quote
Ergebnis
2022
TEUR % TEUR
Beteiligungsgesellschaft der Sparkasse Vogtland mbH, Oelsnitz 13.846 100 665


Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, da das Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist (§ 296 Abs. 2 HGB).

Posten 9: Treuhandvermögen


Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und
Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe von
8.290 TEUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 2.906 TEUR

Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände


In diesem Posten sind nachrangige Vermögensgegenstände enthalten

Bestand am Bilanzstichtag 15.000 TEUR
Bilanz am 31.12. des Vorjahres 15.000 TEUR

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten


In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem höheren Auszahlungsbetrag von Forderungen
Bestand am Bilanzstichtag 911 TEUR
Bilanz am 31.12. des Vorjahres 1.621 TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungs- und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten
Bestand am Bilanzstichtag 133 TEUR
Bilanz am 31.12. des Vorjahres 0 TEUR

Posten 15: Aktive latente Steuern


Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren überwiegend aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungs- und Wertpapierbewertung. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 31,1 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag).

Anlagespiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres
Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres
Nettoveränderung +/-
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 42.502
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.922
Beteiligungen 88
Anteile an verbundenen
Unternehmen
0
Sonstige Vermögensgegenstände 15.000 0 0 0 15.000 0
Sachanlagen 201.175 4.165 1.547 0 203.793 160.849
Immaterielle
Anlagewerte
3.727 21 0 0 3.748 3.674
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Beteiligungen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
Sonstige Vermögensgegenstände 0 0 0 0 0 0
Sachanlagen 2.708 0 0 1.468 0 162.089
Immaterielle
Anlagewerte
38 0 0 0 0 3.712
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Buchwerte
Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres
Stand am 31.12. des
Vorjahres
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 591.287 548.785
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 42.066 40.144
Beteiligungen 7.827 7.739
Anteile an verbundenen
Unternehmen
12.000 12.000
Sonstige Vermögensgegenstände 15.000 15.000
Sachanlagen 41.704 40.326
Immaterielle
Anlagewerte
36 53


Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich.

Passivseite:

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 76.027 TEUR
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf
72.204 TEUR

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Bestand am Bilanzstichtag 27 TEUR
Bilanz am 31.12. des Vorjahres 45 TEUR

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Bestand am Bilanzstichtag 6 TEUR
Bilanz am 31.12. des Vorjahres 0 TEUR

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten


Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten


Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalwert sind enthalten in Höhe von

Bestand am Bilanzstichtag 2.616 TEUR
Bilanz am 31.12. des Vorjahres 2.772 TEUR

Posten 7: Rückstellungen


Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen i. H. v. 32.810 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 33.164 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB i.H.v. 354 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde. Der Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet werden.

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten


Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Zinsen und andere Aufwendungen in Höhe von 746 TEUR angefallen.


Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht. Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).


Die Mittelaufnahmen waren im Jahres-Durchschnitt mit 1,22 % verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten bewegen sich zwischen 5 und 10 Jahren. Im Folgejahr werden aus diesen Mittelaufnahmen 7.444 TEUR zur Rückzahlung fällig.

Passiva unter dem Strich:

1. Eventualverbindlichkeiten


Hinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sowie der Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses Informationen zu den übernommenen Kreditrisiken aus der Sparkassen Kreditbasket-Transaktion bekannt geworden. Für das Risiko einer eventuellen Inanspruchnahme wurde durch die Passivierung von Rückstellungen Vorsorge getroffen.


Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die übrigen hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden.


Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig noch greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

2. Andere Verpflichtungen


Durch die künftige Inanspruchnahme der unter den anderen Verpflichtungen ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Es sind keine Anhaltspunkte für wirtschaftliche Belastungen der Sparkasse aus den unwiderruflichen Kreditzusagen erkennbar.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen


Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.


Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000 Euro pro Person).


Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.


Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.


Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).


Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.


Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 1.402 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten.


Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 8.787 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten.


Am Bilanzstichtag bestehen noch nicht eingeforderte verbindliche Zeichnungszusagen auf Investmentfonds in Höhe von 20.150 TEUR (Vorjahr 29.775 TEUR).

Noch nicht abgewickelte Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente


Am Bilanzstichtag bestehen gemäß § 36 RechKredV noch nicht abgewickelte Termingeschäfte in Form von zinsbezogenen Termingeschäften (Zinsswaps) im Eigenanlagenbereich.


Sämtliche derivative Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung von Zinsschwankungen. Am Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte derivative Finanzinstrumente gemäß § 36 RechKredV in Höhe von 775.000 TEUR.


Noch nicht abgewickelte derivative Finanzinstrumente, die weder zum Handelsbestand gehören, noch Gegenstand von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB sind, bestehen in Form von Zinsswaps in Höhe von nominal 775.000 TEUR. Für diese Finanzinstrumente wurden die Zeitwerte als Barwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt, wobei die Swapzinskurve per 31.12.2023 Verwendung fand, die den Veröffentlichungen des Marktinformationssystems Refinitiv entnommen wurden.


Den negativen Zeitwerten bei Zinsswapgeschäften in Höhe von 15.887 TEUR, die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen wurden, stehen positive Zeitwerte in Höhe von 29.182 TEUR gegenüber.

Restlaufzeitengliederung


Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:

Posten der Bilanz Restlaufzeiten in TEUR
bis zu
3 Monaten
mehr als
3 Monate bis
zu 1 Jahr
mehr als
1 Jahr bis zu
5 Jahren
mehr als
5 Jahre
Aktiva 3 b)
Andere Forderungen an Kreditinstitute 0 186.000 107.000 79.000
Aktiva 4
Forderungen an Kunden 55.302 184.408 798.938 1.326.442
Passiva 1 b)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
27.133 41.670 29.037 38.035
Passiva 2 a ab)
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten
7.876 52.676 113.112 0
Passiva 2 b bb)
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
66.993 44.299 24.679 10


Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.


Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):

TEUR
Posten Aktiva 5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 232.682
Posten Passiva 3 a
Begebene Schuldverschreibungen 39.000


Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 2.979 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 5: Provisionserträge


Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner.

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge


Hierin sind folgende Einzelposten von Bedeutung enthalten:

Grundstücks- und Gebäudeerträge 3.640.877 EUR
Erträge aus stillen Einlagen 822.792 EUR
Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen 887.628 EUR

Posten 26: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr


Über die Verwendung des fortgeführten Gewinnvortrags aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 hat der Träger noch nicht entschieden. Der Verwaltungsrat wird dem Zweckverband der Sparkasse Vogtland empfehlen den Gewinnvortrag in Höhe von 2.000 TEUR fortzuschreiben.

Posten 29: Bilanzgewinn


Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat vorschlagen, den nach Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage verbleibenden Bilanzgewinn (abzüglich des Gewinnvortrages) in Höhe von 2.970 TEUR auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von 2.782 TEUR in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

IV. Sonstige Angaben


Den Organen der Sparkasse gehören an:

Verwaltungsrat:

Vorsitzender
Hennig, Thomas Landrat Vogtlandkreis
1. stellvertretender Vorsitzender
Zenner, Steffen Oberbürgermeister der Stadt Plauen
2. stellvertretender Vorsitzender
Kießling, Dieter Oberbürgermeister der Stadt Reichenbach i. R.
Mitglieder
Klarner, Waltraud Arbeitsloseninitiative Sachsen e. V., Teamleiterin Plauener Tafel i.R.
Schmidt, Jörg Fleischermeister, Globus Weischlitz
Lederer, Kai Bereichsleiter Private Finance Center
Bedienstetenvertreter
Pippig, Karsten Vorsitzender des Personalrates
Bedienstetenvertreter
Diercks, Carsten Unternehmenskundenberater
Bereich Firmenkunden
Bedienstetenvertreter
Rust, Mirko Diplom-Forstwirt
Einkaufsmanager Holz/international
FAST-Timber GmbH
Fläschendräger, Björn Speditionsangestellter
Petzold Spedition GmbH
Luderer, Lars Geschäftsführer
GOLDBECK Immobilien GmbH
Windisch, Jan Mitarbeiter für Marketing + Veranstaltung
Oelsnitzer Kultur GmbH
Goldhahn, André Filialleiter
Filiale Westend
Bedienstetenvertreter
Bindl, André Kundenbetreuer
Filiale Westend
Stubenrauch, Bernd Dipl. Ing. Textil (FH) i. R.

Vorstand:

Vorsitzender Mitglied
Mühlbauer, Marko Birner, Martina


Der Vorstandsvorsitzende, Herr Marko Mühlbauer, ist Mitglied im Aufsichtsrat der Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG.


Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 92 TEUR.


An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 1.224 TEUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen am 31.12.2023 für die früheren Mitglieder des Vorstands und für ihre Hinterbliebenen betragen 28.052 TEUR.


Den Mitgliedern des Vorstands wurden Kredite in Höhe von 36 TEUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden Kredite in Höhe von 743 TEUR gewährt.


Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 238
Teilzeitkräfte 180
Insgesamt 418
nachrichtlich:
Auszubildende 12


Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:

für die Abschlussprüfungsleistungen 280 TEUR
für sonstige Leistungen 21 TEUR

 

Plauen, den 24.05.2024


Der Vorstand

Mühlbauer Birner

Lagebericht 2023

Vorbemerkung


Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit unter Beachtung der Anforderungen des Prüfungsstandards 350 des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise durchbrochen.

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit


Die Sparkasse Vogtland ist gemäß § 1 des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Chemnitz unter der Nummer HRA 4005 im Handelsregister eingetragen.


Träger der Sparkasse ist der Zweckverband für die Sparkasse Vogtland, der von der Stadt Plauen und dem Vogtlandkreis gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Plauen. Satzungsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers.


Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.


Die Sparkasse ist als Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").


Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz, die Sächsische Sparkassenverordnung oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie erbringt ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Markterfordernisse.


Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen beträgt per 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr unverändert 27.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2023


Die nachfolgende Darstellung zur Wirtschaftslage basiert auf der Veröffentlichung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) zum gesamtwirtschaftlichen Jahresrückblick und -ausblick vom 26. Januar 2024 sowie dem Postbank Wohnatlas 2023 (Datenstand: 31.12.2022):


Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.


Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022.


Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor. Als sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht schlagend werden würde und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona- Aufschwung nun kraftvoll einsetzten würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht. Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft.


Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu ferne sind.


Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen. Nachdem die Kosten für den Kauf von Wohneigentum in den vergangenen Jahren meist nur eine Tendenz - nämlich aufwärts - kannten, scheint dieser Trend nun vorerst gestoppt zu sein. Gestiegene Baufinanzierungszinsen, aufgrund der Inflation deutlich erhöhte Lebenshaltungskosten und explodierende Energiepreise verunsichern offenbar viele Kaufinteressierte und führen dazu, dass sie ihre Pläne für den Erwerb der eigenen vier Wände zunächst auf Eis legen und abwarten. Die Folge ist eine nachlassende Nachfrage auf dem Immobilienmarkt, die in vielen deutschen Regionen für stagnierende oder sogar sinkende Preise sorgt.


Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 Prozent.


Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 Prozent erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Laut der Bundesagentur für Arbeit wies Sachsen im Dezember 2023 eine Arbeitslosenquote von 6,2 % auf (Dezember 2022: 5,8 %). Die Arbeitslosenquote im Geschäftsgebiet stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 5,9 % (Dezember 2022: 5,4 %).


Der demografische Wandel stellt nach wie vor eine Herausforderung dar. Die demografische Entwicklung zeigt weiterhin einen negativen Trend für das Vogtland auf. Dabei kann festgestellt werden, dass sich die Altersgruppe ab 65 Jahren im Prognosehorizont 2030 am stabilsten entwickelt und der absolute Anteil sogar leicht steigend prognostiziert wird (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 8. Bevölkerungsvorausberechnung 8. Bevölkerungsvorausberechnung 2021 bis 2040).


Laut der Statistik zur Geschäftsentwicklung der Sparkassen fiel die Bilanzsumme der Sparkassen im OSV-Gebiet im Jahr 2023 mit -0,7 % leicht (2022: +1,0 %). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden fielen etwas (-0,2 %, 2022: +1,9 %). Das Kreditgeschäft an Kunden stieg mit 3,9 % weniger stark als im Vorjahr (2022: +9,0 %). Die sächsischen Sparkassen weisen folgenden Verlauf aus: Die Bilanzsumme fiel um 0,3 % (2022: -0,2 %), die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen um 0,2 % (2022: +0,8 %) sowie die Kredite an Kunden um +3,2 % (2022: +8,8 %).


Gemäß einer Strategieanalyse des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) liegt die Giromarktausschöpfung der Sparkasse Vogtland im Privatkundengeschäft unverändert bei 61,0 % (Anteil der Einwohner mit einer Girokontobeziehung zur Sparkasse).

2.2. Geschäftsverlauf


Der Geschäftsverlauf im Jahr 2023 wird auf Basis von Jahrensendbeständen dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungsgrößen im Jahr 2023 stellt sich wie folgt dar:

Jahresendbestand Veränderung zu Anteil an der Bilanzsummme
2023 2022 Vorjahr 2023
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Bilanzsumme 4.156,0 3.891,1 264,9
Geschäftsvolumen 1 4.450,9 4.202,7 248,3
Forderungen an Kreditinstitute 714,7 626,2 88,5 17,2
Forderungen an Kunden 2.373,3 2.178,6 194,7 57,1
Wertpapieranlagen 926,6 953,7 -27,2 22,3
Übrige Aktivposten 141,4 132,6 8,8 3,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 138,4 307,5 -169,1 3,3
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (incl.
verbriefte und nachrangige Verbindlichkeiten)
3.559,6 3.159,0 400,6 85,6
Übrige Passivposten 292,6 264,1 28,5 7,0
Sicherheitsrücklage 165,4 160,6 4,8 4,0

1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten, Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen sowie Vorsorgereserven

2.2.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen


Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten, Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen sowie Vorsorgereserven) hat sich von 4.202,7 Mio. EUR auf 4.450,9 Mio. EUR erhöht. Die Bilanzsumme ist von 3.891,1 Mio. EUR auf 4.156,0 Mio. EUR gestiegen.


Gründe für die Steigerung des Geschäftsvolumens und der Bilanzsumme sind die Zuwächse bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Der im Vorjahr erwartete Anstieg wurde übertroffen.

2.2.2. Aktivgeschäft

2.2.2.1. Forderungen an Kreditinstitute


Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr von 626,2 Mio. EUR um 14,1 % auf 714,7 Mio. EUR.


Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf die Anlage freier liquider Mittel zurückzuführen. Erwartet wurden konstante Bestände.


Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei Kreditinstituten unterhaltenen Tages- und Termingeldern zusammen.

2.2.2.2. Forderungen an Kunden


In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch erhöhten sich die Forderungen an Kunden von 2.178,6 Mio. EUR um 9,2 % auf 2.373,3 Mio. EUR.


Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich.


Es bestehen Schuldscheindarlehen in Höhe von 384,7 Mio. EUR (im Vorjahr 396,8 Mio. EUR) an gewerbliche Unternehmen und Kommunen.


Die Darlehenszusagen an Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Haushalte belaufen sich im Jahr 2023 auf 300,4 Mio. EUR und unterschritten damit den Wert des Vorjahres (461,7 Mio. EUR) deutlich.


Das im Vorjahr prognostizierte Wachstum der Kundenforderungen (130 Mio. EUR) wurde stark übertroffen.

2.2.2.3. Wertpapieranlagen


Zum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr von 953,7 Mio. EUR um 2,5 % auf 926,6 Mio. EUR.


Für den Rückgang war insbesondere die Abnahme der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 37,7 Mio. EUR aufgrund von Fälligkeiten maßgeblich. Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wurden um 10,6 Mio. EUR aufgebaut. Im Geschäftsjahr 2023 haben wir vorwiegend Investitionen in Immobilienfonds getätigt.


Entgegen dem im Wesentlichen konstant prognostizierten Bestand wiesen das Wertpapiervermögen im Berichtsjahr einen leichten Rückgang auf.


Der bisherige Masterfonds "HI-Vogtland-Fonds" wurde im Februar 2023 aufgelöst und im Gegenzug ein neuer Masterfonds "HI-SpaVo-Fonds" mit der Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH aufgelegt. Das Fondsvolumen blieb nahezu konstant. Diese Neuauflage stand u.a. in Zusammenhang mit der Optimierung zukünftiger Ausschüttungsmöglichkeiten.


Zudem wurden sieben Immobilien-Spezialfonds, welche vorher einzeln im Bestand der Sparkasse waren, zusammen mit zwei weiteren Immobilien-Publikumsfonds in den neuen Immobilien-Masterfonds "HIH-Vogtland-IMMO" eingebracht. Die somit vorgenommene Zusammenfassung der Immobilienfonds erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der Vereinheitlichung des Fondsreportings.

2.2.2.4. Übrige Aktivposten


Im Geschäftsjahr 2023 stieg das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 0,1 Mio. EUR auf 19,8 Mio. EUR.


Die Veränderung ergab sich aus der Erhöhung des Anteils am Stammkapital des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV).


Entsprechend der prognostizierten Erwartung waren Abschreibungen auf Beteiligungen nicht vorzunehmen.


Die Sachanlagen erhöhten sich auf 41,7 Mio. EUR (im Vorjahr: 40,3 Mio. EUR). Die Erhöhung ist vor allem auf den Erwerb von Immobilien mit dem Ziel, langfristig Mieterträge zu erzielen, zurückzuführen.


Weitere wesentliche Investitionen wurden im Berichtsjahr nicht getätigt.

2.2.3. Passivgeschäft

2.2.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr von 307,5 Mio. EUR um 55,0 % auf 138,4 Mio. EUR.


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden deutlich abgebaut. Der Rückgang ist vorwiegend auf fällige längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (GLRG) zurückzuführen, die von der EZB angeboten wurden, um die Kreditvergabe an nichtfinanzielle (sonstige) Unternehmen und private Haushalte zu unterstützen.


Entgegen dem prognostizierten starken Anstieg ist der Rückgang auf die nicht benötigte Geldaufnahme bei Kreditinstituten in Folge der stark gestiegenen Kundenverbindlichkeiten zurückzuführen.

2.2.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich auf 3.559,4 Mio. EUR (im Vorjahr 3.159,0 Mio. EUR) und verteilen sich wie folgt:

Kundeneinlagen nach Bilanzpositionen Jahresendbestand Veränderung
2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Spareinlagen 990,4 1.063,3 -73,0 -6,9
andere Verbindlichkeiten 2.410,8 1.956,6 454,1 23,2
Verbriefte Verbindlichkeiten 94,1 84,3 9,8 11,6
Nachrangige Verbindlichkeiten 64,4 54,8 9,6 17,6
Gesamt 3.559,6 3.159,0 400,6 12,7


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu.


Die Zunahme resultiert weitgehend aus der Entwicklung der täglich fälligen Einlagen. Bevorzugte Anlagen höher verzinsliche Verträge, insbesondere "Cash Konten". Auch der mit einer Nachrangabrede ausgestattete Sparkassenkapitalbrief wurde nachgefragt. Der Zuwachs wurde von der privaten und gewerblichen Kundschaft bewirkt.


Damit wurden die im Vorjahr getroffenen Erwartungen zur Bestandsentwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (starke Steigerung in Höhe von 100 Mio. EUR) erheblich übertroffen.

2.2.4. Derivative Finanzinstrumente


Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen (Steuerung der allgemeinen Zinsänderungsrisiken) und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.2.5. Dienstleistungsgeschäft


Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 bezogen auf das daraus resultierte Provisionsergebnis folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr


Das Ergebnis aus dem Giroverkehr erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mio. EUR auf 17,6 Mio. EUR, was insbesondere auf Privatgiroerträge zurückzuführen ist.

Vermittlung von Wertpapieren


Der Nettoabsatz von Wertpapieren (Käufe abzüglich Verkäufe) an Kunden hat im Vergleich zum Vorjahr sehr deutlich abgenommen. Geschäfte wurden vor allem in festverzinslichen Wertpapieren getätigt. Insgesamt beträgt die Veränderung der bilanzneutralen Anlagen im Jahr 2023 +15,7 Mio. EUR (Vorjahr: +118,6 Mio. €). Die Ursache liegt im gestiegenen Zinsniveau begründet, da die Kunden bilanzwirksame Anlagen bevorzugten.

Immobilienvermittlung


Es wurden insgesamt 131 Objekte vermittelt, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 19,4 % bedeutet.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen


Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.564 Bausparverträge mit einer vermittelten Bausparsumme von 58,9 Mio. EUR abgeschlossen, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 29,0 % bedeutet.


An Lebensversicherungen konnten 615 Verträge mit einer Versicherungssumme von 19,5 Mio. EUR vermittelt werden, was einem Rückgang (bzgl. Versicherungssumme) gegenüber dem Vorjahr von 48,9 % bedeutet.

2.2.6. Sonstige wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr


Sonstige wesentliche Ereignisse sind im Geschäftsjahr nicht aufgetreten.

2.2.7. Bedeutsamste finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren


Die Sparkasse wird maßgeblich über ausgewählte finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren gesteuert. Die strategischen Ziele der Sparkasse Vogtland werden durch zwei Oberziele und vier strategische Kenngrößen abgebildet. Für das Jahr 2024 wurden folgende strategischen Oberziele und Kenngrößen festgelegt:


Die Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2023 wie folgt dar:

Einheit Plan 2023 Ist 2023 Ist 2022 Veränderung zum Vorjahr
Betriebsergebnis vor Bewertung % der DBS >= 0,80 1,32 0,89 0,43
Gesamtkapitalquote nach CRR % >= 20,0 19,3 19,7 -0,4
Kernkapitalquote nach CRR % >= 18,0 17,0 17,7 -0,7
Risikoaufwandsquote (Verhältnis von Bewertungsergebnis
zu Betriebsergebnis vor Bewertung)
% < 50,0 33,0 70,4 -53,1
Provisionsertrag Mio. EUR 31,9 31,4 32,8 -1,4
Cost-Income-Ratio (Verhältnis von Verwaltungsaufwand zu Bruttoerträgen) % <= 65,0 49,6 59,6 -10,0


Ergänzt werden die strategischen Kenngrößen durch das Ziel der positiven Außenwahrnehmung der Sparkasse - sowohl aus Kundensicht als auch aus der Perspektive auf das Unternehmen von außen. Gemessen wird dies durch eine Befragung der Kundenbeiräte in Kombination mit der Ermittlung des Anteils langjährig treuer Kunden (in Höhe von mehr als 65,0 %; aktiv genutzte Privatgirokonten mit Bestand > 10 Jahre). Diese Kennzahl wurde mit 77,9 % (2022: 80,0 %) deutlich übererfüllt. Die Befragung der Kundenbeiräte zu Ruf und Vertrauenswürdigkeit der Sparkasse ergab wie im Vorjahr das Urteil "gut" sowie zur öffentlichen Kommunikation der Sparkasse das Urteil "zufriedenstellend".

2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.3.1. Vermögenslage


Die Vermögenslage ist gekennzeichnet durch einen Anteil des Kundenkreditvolumens an der Bilanzsumme in Höhe von 57,1 % (Vorjahr 56,0 %) sowie durch einen Anteil Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Bilanzsumme in Höhe von 85,6 % (im Vorjahr: 81,2 %).


Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Vorwegzuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2023. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 173,2 Mio. EUR (Vorjahr 164,3 Mio. EUR) aus. Es ist vorgesehen, im Jahr 2024 aus dem Jahresergebnis 2023 an den Gewährträger eine Ausschüttung vorzunehmen. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB auf 222,5 Mio. EUR erhöht. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Sicherheitsrücklage zzgl. Vorsorgereserven) zum Jahresende 2023 beträgt 445,7 Mio. EUR (+25,0 Mio EUR gegenüber dem Vorjahr).


Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 19,3 % (im Vorjahr: 19,7 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer. Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 2.172,5 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 419,5 Mio. EUR.


Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 17,0 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.


Die für 2023 prognostizierten Werte für die Kernkapitalquote wurden erreicht.


Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 9,48 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.


Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 (vom 08. Dezember 2023) ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.

2.3.2. Finanzlage


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben.


Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 175 % bis 311 % oberhalb des Mindestwerts von 100 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 200,9 %.


Die strukturelle Liquiditätsquote gemäß Art. 413 CR (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 130,49 % bis 135,28 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % durchgängig eingehalten.


Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Die eingeräumten Kreditlinien bei der zuständigen Girozentrale wurden dispositionsbedingt in Anspruch genommen.


Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 kaum genutzt.


Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert.

2.3.3. Ertragslage


Für die Analyse der Ertragslage im Geschäftsjahr wird die Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe genutzt. Diese ermöglicht eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Die wesentlichen Erfolgskomponenten stellen sich wie folgt dar:

Ausgewählte Ertragskomponenten Plan
2023
2023 2022
in
Mio. EUR
in % der
DBS
in
Mio. EUR
in % der
DBS
in
Mio. EUR
in % der
DBS
Zinsüberschuss inkl.. laufende Erträge aus Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapieren sowie Beteiligungen 57,5 1,43 75,0 1,89 52,3 1,36
sonstige ordentliche Erträge 32,6 0,81 31,9 0,80 34,2 0,89
davon Provisionsüberschuss 28,5 0,71 27,4 0,69 30,1 0,78
ordentliche Aufwendungen 56,6 1,41 54,4 1,37 52,5 1,37
davon Sachaufwand 21,8 0,54 19,6 0,49 19,1 0,50
davon Personalaufwand 31,9 0,79 32,1 0,81 31,1 0,81
Betriebsergebnis I - vor Bewertung 33,5 0,83 52,5 1,32 34,0 0,89
Bewertungsergebnis -24,3 -0,60 -33,4 -0,84 -29,2 -0,76
davon Kreditgeschäft 1) -12,6 -0,31 -12,6 -0,32 -2,5 -0,07
davon Wertpapiergeschäft 1) -2,1 -0,05 -4,8 -0,12 -21,4 -0,56
davon Sonstiges 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00
davon Veränderung Vorsorgereserven -9,7 -0,24 -16,1 -0,40 -5,2 -0,14
Betriebsergebnis I - nach Bewertung 9,2 0,23 19,0 0,48 4,9 0,13
Betriebsergebnis II - nach Bewertung 1) 18,9 0,47 35,1 0,88 10,1 0,26
Jahresergebnis 0,5 0,01 8,8 0,22 0,5 0,01
Durchschnittsbilanzsumme (DBS) 4.023,7 3.976,1 3.831,2
Ausgewählte Ertragskomponenten Veränderung zu
Plan Vorjahr
in %-Punkten der DBS in %-Punkten der DBS
Zinsüberschuss inkl.. laufende Erträge aus Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapieren sowie Beteiligungen 0,46 0,52
sonstige ordentliche Erträge -0,01 -0,09
davon Provisionsüberschuss -0,02 -0,10
ordentliche Aufwendungen -0,04 0,00
davon Sachaufwand -0,05 -0,01
davon Personalaufwand 0,01 0,00
Betriebsergebnis I - vor Bewertung 0,49 0,43
Bewertungsergebnis -0,24 -0,08
davon Kreditgeschäft 1) 0,00 -0,25
davon Wertpapiergeschäft 1) -0,07 0,44
davon Sonstiges 0,00 0,00
davon Veränderung Vorsorgereserven -0,16 -0,27
Betriebsergebnis I - nach Bewertung 0,25 0,35
Betriebsergebnis II - nach Bewertung 1) 0,42 0,62
Jahresergebnis 0,21 0,21
Durchschnittsbilanzsumme (DBS)

1) ohne Veränderung der Vorsorgereserven


Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Der Erwartungswert von 57,5 Mio. EUR wurde um 17,5 Mio. EUR überschritten. Der Anstieg der Zinserträge übertraf die Erhöhung der Zinsaufwendungen deutlich. Die Erhöhung der Zinserträge resultierte insbesondere aus dem Kundenkreditgeschäft. Das Ergebnis aus Zinsswapgeschäften entwickelte sich aufgrund der Zinsentwicklung ebenfalls positiv.


Dem gegenüber liegt der Provisionsüberschuss unter dem geplanten Niveau. Er lag insbesondere aufgrund geringerer Erträge aus dem Vermittlungsgeschäft (Wertpapiere, Versicherungen und Immobilien) 2,7 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert.


Des Weiteren entsprach der Personalaufwand den Erwartungen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich insbesondere infolge der Belastung aus einer Tariferhöhung um 1,0 Mio. EUR auf 32,1 Mio. EUR.


Der Sachaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund höherer Energie- und IT-Kosten um 0,5 Mio. EUR auf 19,6 Mio. EUR und liegt vor allem aufgrund geringerer Energiekosten als geplant unter der Erwartung von 21,8 Mio. EUR.


Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 1,32 % (Vorjahr 0,89 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,83 % wurde aufgrund des höheren Zinsüberschussses deutlich übertroffen.


Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) belaufen sich auf insgesamt -17,4 Mio. EUR (Vorjahr -23,9 Mio. EUR). Aus dem Kreditgeschäft ergab sich ein negatives Bewertungsergebnis über dem Vorjahreswert. Auch das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen stellte sich vor allem aufgrund der Wertkorrektur eines Immobilen-Spezialfonds erneut negativ dar, lag jedoch deutlich unter dem Vorjahreswert. Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter Bedeutung.


Das neutrale Ergebnis setzt sich aus den neutralen Erträgen in Höhe von 1,7 Mio. EUR (im Vorjahr: 2,8 Mio. EUR) und den neutralen Aufwendungen in Höhe von 3,5 Mio. EUR (im Vorjahr: 5,8 Mio. EUR) zusammen. Bei den neutralen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Auflösungen von Rückstellungen. Die neutralen Aufwendungen sind maßgeblich durch die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen sowie Spenden geprägt. Geben Sie hier eine Formel ein.


Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde deutlich um 16,1 Mio. EUR aufgestockt.


Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 6,3 Mio. EUR auf 8,4 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen. Die Entwicklung beruhte in erster Linie auf dem gegenüber dem Vorjahr höheren Betriebsergebnis.


Im Vergleich zum Vorjahr (0,5 Mio. EUR) ergibt sich ein höherer Jahresüberschuss von 8,8 Mio. EUR.


Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der Entwicklung des Marktzinsniveaus ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Prognosen hinsichtlich des Betriebergebnisses wurden übertroffen. Der Vorstand beurteilt die Ertragslage der Sparkasse als zufriedenstellend.


Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,2 %.

2.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage


Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 wurden unsere Erwartungen übertroffen. Es war eine deutliche Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich. Das Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter tragfähig und kann unverändert fortgeführt werden. Der Vorstand schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse als zufriedenstellend ein.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht


Die folgenden Prognosen und Einschätzungen der Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Ein Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur- und Inflationsentwicklung, die Zinsentscheidungen der EZB, die Entwicklung der Immobilienmärkte infolge höherer Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, aber auch geopolitische Krisen außerhalb und innerhalb von Europa. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.


Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.


Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

3.1. Prognosebericht

3.1.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2024


Die Mittelfristige Unternehmensplanung der Sparkasse Vogtland wurde vor dem Hintergrund der folgenden Rahmenbedingungen aufgestellt (Quelle: Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute vom 4. April 2023):


Auch 2023 ist global nur mit einem verhaltenen Aufschwung zu rechnen. Für Deutschland wird im Gesamtjahr 2023 ein Wachstum von 0,3 % prognostiziert. Damit gehört das Land zwar zu den Schlusslichtern unter den großen Wirtschaftsräumen. Doch die Prognose des Frühjahrsgutachtens ist trotzdem eine recht erfreuliche Botschaft, denn sie bedeutet eine deutliche Heraufrevision gegenüber dem Herbstgutachten. Letzteres hatte vor einem halben Jahr aus Sorge vor einer Gasmangellage noch -0,4 % für 2023 veranschlagt. Die drohende Gasknappheit, welche im Herbst noch vermutet wurde, ist im abgelaufenen Winter nicht eingetreten. Experten erwarten für den kommenden Winter erneut Risiken, wenngleich nicht mehr in der alten Dramatik und inzwischen mit mehr Vorwarnzeit.


Der deutsche Arbeitsmarkt bleibt robust. Die Zahl der Erwerbstätigen erhöht sich 2023 und 2024 weiter leicht. Die Zahl der Arbeitslosen und die Arbeitslosenquote könnten im Zuge der zwischenzeitlichen Stagnation der Produktion nur vorübergehend geringfügig zunehmen (von 5,3 % 2022 über 5,4 % 2023 zurück auf 5,3 % 2024).


Als wesentlicher Einflussfaktor bleibt in vielen Länder der Weltwirtschaft, so auch in Deutschland und im Euroraum, die hohe Inflation. Die Verringerung der Anstiege der Verbraucherpreise im kommenden Jahr ist maßgeblich auf die Basiseffekte bei den Energiepreisen zurückzuführen. Unter Ausklammerung der Energie- und Lebensmittelpreise deuten sich Anstiege um 6,2 Prozent 2023 und um 3,3 Prozent 2024 in Deutschland an. 2024 liegt die Kernrate schließlich über der allgemeinen Inflationsrate.


Die Rahmenbedingungen deuten an, dass sich das europäische Zinsniveau im positiven Bereich etabliert. Durch das im Vergleich zu den Vorjahren höhere Niveau sind Anlagen am Zinsmarkt wieder attraktiv. Die Bewertung der Passivbestände gewinnt durch den relativen Zinsabstand.

3.1.2. Geschäftsentwicklung


Die von uns im Jahr 2024 erwartete Geschäftsentwicklung wird auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen auf Basis von Jahresdurchschnittsbeständen dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungs- bzw. Plangrößen stellt sich wie folgt dar:

Jahresdurchschnittsbestand Veränderung zum Vorjahr Anteil an der DBS
Plan
2024
2023
Mio.
EUR
Mio. EUR % %
Durchschnittliche Bilanzsumme 4.138,8 3.976,1 4,1
Forderungen an Kreditinstitute 353,6 376,5 -6,1 8,5
Forderungen an Kunden 2.489,2 2.318,0 7,4 60,1
Wertpapieranlagen 1.175,2 1.167,2 0,7 28,4
Übrige Aktivposten 120,8 114,4 5,6 2,9
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 162,8 158,7 2,6 3,9
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.378,6 3.234,7 4,4 81,6
Übrige Passivposten 232,0 213,9 8,5 5,6
Eigenkapital 365,4 368,7 -0,9 8,8


Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem weiteren starken Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft in Höhe von 120 Mio. EUR.


Für die Forderungen an Kreditinstituten gehen wir von leicht sinkenden Beständen in 2024 aus.


Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 ein leichtes Wachstum der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Dabei wird von einer Umschichtung von Spareinlagen in täglich fällige Einlagen ausgegangen.


Bei der Durchschnittsbilanzsumme planen wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit-, Eigen- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten Anstieg.


Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 per Saldo von sich seitwärts bewegenden Erträgen aus.


Den Herausforderungen aus der Digitalisierung des Bankgeschäfts begegnen wir mit Konzepten der Sparkassen-Finanzgruppe, mit denen das Institut die Kunden langfristig binden will. Die Beratung vor Ort in den Geschäftsstellen hat darüber hinaus weiter einen hohen Stellenwert.

3.1.3. Vermögenslage


Für das wirtschaftliche Eigenkapital (Sicherheitrücklage zzgl. Rücklagen gemäß § 340 g HGB) erwarten wir für das Jahr 2024 eine weitere Steigerung um ca. 5 % , die leicht über dem Vorjahreswert liegen wird. Hauptursache hierfür ist die erwartete positive Entwicklung des Betriebsergebnisses nach Bewertung.


Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Jahr 2024 einen Rückgang auf 18,6 %. Wir rechnen mit steigenden Risikopositionsbeträgen.


Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) liegt über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % und wird zum 31. Dezember 2024 mit 9,65 % prognostiziert.

3.1.4. Finanzlage


Auf Basis der Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen für die LCR und die NSFR vom jeweils 100,0 % eingehalten werden können.

3.1.5. Ertragslage


In der nachfolgenden Tabelle ist die geplante Entwicklung ausgewählter Ergebniskomponenten dargestellt. Sie wurden jeweils auf Basis des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelt.

Ausgewählte Ergebniskomponenten Plan
2024
2023 Veränderung
Mio.
EUR
Mio.
EUR
Mio. EUR %
Zinsüberschuss inkl. laufende Erträge aus Aktien und andere
nicht festverzinsliche Wertpapieren sowie Beteiligungen
82,7 75,0 7,6 10,2
Provisionsüberschuss 22,7 27,4 -4,7 -17,3
Personalaufwand 33,8 32,1 1,8 5,5
Sachaufwand 23,3 19,6 3,6 18,5
Betriebsergebnis I - vor Bewertung 49,3 52,5 -3,3 -6,2
Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft 1) -14,5 -12,6 -1,9 15,1
Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft 1) -1,2 -4,8 -3,6 -75,0
Sonstiges Bewertungsergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0
Betriebsergebnis II - nach Bewertung 1) 33,6 35,1 -1,5 -4,3
Jahresergebnis 0,6 8,8 -8,4 -95,5
DBS 4.138,8 3.976,1 162,7

1) ohne Veränderung der Vorsorgereserven


Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir auf Basis der Zinsstrukturkurve per Ultimo September 2023 in Verbindung mit der Strukturplanung für das Kunden- und Eigengeschäft mit einem moderat steigenden Zinsüberschuss.


Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem starken Rückgang um 4,8 Mio. EUR aus, wofür insbesondere der Provisionsaufwand verantwortlich ist (Wachstum des SKP-Syndizierungsprogramms).


Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand relativ kräftig um 5,4 Mio. EUR steigen. Die Erhöhung ergibt sich vor allem aus den Grundstücks- und Gebäudeaufwendungen (Modernisierung Gebäudeleittechnik im Jahr 2024). Den tendenziell steigenden Personalkosten durch Tarif- und Stufensteigerungen stehen rückläufige (durchschnittliche) MAK-Zahlen entgegen.


Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein leicht sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von 49,3 Mio. EUR.


Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Die Kreditbewertung 2024 wird auf einem Niveau von ca. -14,5 Mio. EUR erwartet. Darin enthalten ist ein Puffer für allgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Höhe von -7,5 Mio. EUR bezüglich eventueller Bewertungsrisken, die sich aus der derzeitigen Kriesenvielfalt (z.B. Krieg in der Ukraine, Lieferengpässe und Konjunkturentwicklung) ergeben könnten. In den Folgejahren wird von einem Niveau von ca. -6,4 Mio. EUR ausgegangen.


Aus den eigenen Wertpapieren rechnen wir auf Basis der naiven Zinsmeinung (konstante Zinsen und Aktienmärkte per 30.09.2023) mit einem per Saldo etwas niedrigeren Bewertungsergebnis als im Vorjahr. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Finanzmärkte können aber auch höhere Bewertungsmaßnahmen erforderlich werden.


Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.


Das neutrale Ergebnis soll sich nach den Planungen im Jahr 2024 von -1,8 Mio. EUR (2023) auf -3,6 Mio. EUR entwickeln, vor allem aufgrund von geringeren aperiodischen Erträgen.


Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel.

3.1.6. Bedeutsamste finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren


Die geplante Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2024 folgendermaßen dar:

Einheit Plan 2024 Ist 2023 Veränderung zum Vorjahr
Betriebsergebnis vor Bewertung % der
DBS
1,19 1,32 -0,13 %-Punkte
Gesamtkapitalquote nach CRR % 18,6 19,3 -0,70 %-Punkte
Kernkapitalquote nach CRR % 16,6 17,0 -0,40 %-Punkte
Risikoaufwandsquote (Verhältnis von Bewertungsergebnis
zu Betriebsergebnis vor Bewertung)
% 31,8 33,0 -1,2 %-Punkte
Provisionsertrag Mio.
EUR
31,3 31,4 +1,4 Mio. EUR
Cost-Income-Ratio (Verhältnis von Verwaltungsaufwand
zu Bruttoerträgen)
% 53,7 49,6 +4,1 %-Punkte


Für die Durchschnittsbilanzsumme (DBS) gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs erwarten wir aufgrund der erwarteten Wachstumsraten des Kundengeschäfts eine leichte Steigerung.


Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Folgejahr einen leichten Rückgang auf 18,6 %. Wir rechnen aufgrund des geplanten Kreditvolumens mit steigenden Risikopositionsbeträgen.


Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten wir vor allem aufgrund eines steigenden Verwaltungsaufwandes einen leichten Rückgang um rd. 0,13 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr.


Die Sachkosten werden in 2024 aufgrund höherer Grundstücks- und Gebäudeaufwendungen (Modernisierungen) deutlich ansteigen. In den Folgejahren wird wieder mit einer Entspannung gerechnet, so dass sich die Sachkosten rückläufig entwickeln. Dem steigenden Personalaufwand pro Mitarbeiter durch Tarif- bzw. Stufensteigerungen stehen 2024 im Vergleich zu 2023 rückläufige (durchschnittliche) MAK-Zahlen gegenüber. Insgesamt wird der Verwaltungsaufwand 2024 und 2025 auf 57,1 Mio. EUR steigen.


Insgesamt erwarten wir deshalb eine leichte Verschlechterung der Cost-Income-Ratio gegenüber dem Berichtsjahr.


Die Zielerreichung "Positive Außenwahrnehmung" soll gehalten bzw. verbessert werden, ebenso der Anteil der langjährig treuen Kunden von mehr als 65 %.

3.1.7. Gesamtaussage zum Prognosebericht


Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive für die Geschäftentwicklung der Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 zuversichtlich. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt erkennen, dass das durch die Wettbewerbssituation und durch die Entwicklung der Zins- und Immobilienmärkte beeinflusste Umfeld postive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse erwarten lässt. Eine auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die Liquidität können gemäß den Planungen für das Jahr 2024 sichergestellt werden. In jedem Planjahr ist eine Reservenstärkung möglich. Damit kann das Eigenkapital weiter gestärkt werden, vor allem vor dem Hintergrund der weiter steigenden Kreditbestände und der damit verbundenen Adressenrisiken.


Aufgrund der Kumulation verschiedenster externer Ereignisse (z. B. Krieg in der Ukraine, Marktzinsentwicklung) sind die Prognosewerte weiter mit einem außergewöhnlich hohen Maß an Unsicherheit behaftet. Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.


Die Auswirkungen können zu negativen Abweichungen von den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen führen.

3.2. Chancenbericht


Die Betrachtung der Chancen ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert.


Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur und stärkeren realen Einkommenszuwächsen im Geschäftsgebiet, sowie einer erhöhten Nachfrage nach Wohnungen und Büroflächen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.


Darüber hinaus sehen wir durch die Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.


Basis für eine dauerhafte und erfolgreiche Beziehung zwischen der Sparkasse und den Kunden ist das Vertrauen. Wesentlich für die Sparkasse Vogtland sind die Erfüllung des Öffentlichen Auftrags und eine hohe Kundenzufriedenheit. Das Vorhalten einer vorselektierten Produktpalette soll es den Beratern der Sparkasse Vogtland im Zuge der bedarfsorientierten Beratung ermöglichen, alle finanziellen Bedürfnisse der Kunden im Rahmen des Sparkassen-Finanzkonzeptes abzudecken. Weiterhin hat der Kunde die Möglichkeit, über verschiedene Kanäle (Filiale, Direkt Filiale, Internet-Filiale inkl. S-App, SB-Terminals) mit der Sparkasse in Kontakt zu treten. Unseren Kunden ermöglichen wir damit einen einfachen Zugang zur Lösung von Serviceanliegen, unabhängig von Filialöffnungszeiten und Standorten.


Weitere Chancen bestehen aus Sicht der Sparkasse in einer über die Erwartungen hinausgehenden Intensivierung des Vertriebs über alle Ansprachewege.


Zusammenfassend sieht die Sparkasse im Wesentlichen folgende Stärken und Chancen:

Deutschlandweit genießt die Marke Sparkasse hohes Vertrauen und hohe Bekanntheit. Der regionale Marktanteil liegt bei ca. 60,0 %. (Quelle OSV Strategieanalyse 2023)

Durch das vorhandene Filialnetz ist starke regionale Präsenz gegeben. Ältere sind bisher weniger digital-affin. (Quelle ARD/ZDF Online-Studie 2021)

Hohe Passivbestände im Kundengeschäft sowie etablierte Systeme

Ausweitung der Durchdringung von Kunden-Depots in Relation zu den Vertriebsgirokonten

Die regionale Einwohnerzahl sinkt bis 2030 ab, aber die Anzahl der "Älteren" wird bis 2030 stabil prognostiziert

Die dauerhafte Etablierung eines Zinsumfeldes größer "0"

Der Trend zur digitalen Welt nimmt stetig zu, was die Nachfrage nach digitalen Finanzdienstleistungen mit einschließt


Die Sparkasse sieht in den vorgenannten Maßnahmen trotz des Risikos der ungünstigen demografischen Entwicklung Chancen zur Erhöhung der Kundenbindung, Kundenrück- und Neukundengewinnung sowie Imagestärkung und damit zur Vertriebsintensivierung sowie Ertragssteigerung. Chancen zur Ertragssteigerung ergeben sich dabei auch durch die bedarfsgerechte und zielgruppenspezifische Betreuung der Kunden.


Chancen bestehen auch im bewussten Eingehen von Adressenrisiken im Kunden- und Eigengeschäft unter Beachtung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Damit kann gegenüber einer nicht adressenrisikobehafteten Anlage ein höherer Ertrag erzielt werden. Hierbei erfolgen Kreditvergaben auch weiterhin auf Grundlage ausreichender Ertragslage und Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer.

3.3. Risikobericht

3.3.1. Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit


Unter dem Begriff Risikomanagementsystem versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.


Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:


Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.


In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.


Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Diese erfolgt unter Leitung der Risikocontrolling-Funktion.


Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen (zuletzt erfolgte dies mit Datenstichtag 30.09.2023 und Gültigkeit ab Folgejahr). Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko


Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir auch einen langfristigen Horizont.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 568,5 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 310,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich im Risikobericht ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Monatlich erfolgt eine nachrichtliche Ermittlung. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.


Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.


Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 60 44,5 74,1
Marktpreisrisiko 165 138,3 83,8
Beteiligungsrisiko 30 24,6 82,1
Liquiditätsrisiko 20 19,8 99,2
Operationelles Risiko 35 30,8 87,9
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 310 258,0 83,2


Im Marktpreisrisiko sind folgende Teilrisiken enthalten: Zinsänderungsrisiko 80,4 Mio. EUR, Spreadrisiko 40,1 Mio. EUR, Immobilienrisiko 13,9 Mio. EUR und Aktienrisiko 4,0 Mio. EUR.


Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen und in der normativen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei außergewöhnlichen Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess über volle 5 Jahre in die Zukunft. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie mehrere adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP 1-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der adversen Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kaptalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Hierbei werden die Szenarien SR Standard "schwerer konjunktureller Abschwung" und "Stagflation" betrachtet.


Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).


Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.


Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps.


Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.


Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.


Durch das Risikoreporting, welches in der Verantwortung der Risikocontrolling-Funktion liegt, wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der vierteljährlichen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen darüber hinaus eine monatliche Berichterstattung und eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.


Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.


Die Überwachung und Steuerung der Risiken erfolgt durch die Risikocontrolling-Funktion gemäß Ma-Risk. Die Risikocontrolling-Funktion ist im Bereich Unternehmenssteuerung und damit aufbauorganisatorisch bis auf die Ebene der Geschäftsleiter getrennt vom Handel und vom Markt angesiedelt. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Bereichsleiter Unternehmenssteuerung. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion ist bei wichtigen risikopolitischen Entscheidungen des Vorstandes beteiligt.

1 SREP: Supervisory Review and Evaluation Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess


Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.


Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

3.3.2. Adressenrisiko


Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.


Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.


Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).

3.3.2.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft


Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avalen (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).


Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).


Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Engagementgröße, der Bonitäten, der Branchen sowie der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen und am Risikogehalt orientieren. Zur Risikobegrenzung sind Einzelkreditnehmerengagementlimite in der Gesamthausstrategie festgelegt, desweiteren erfolgt eine Limitierung bestimmter Rantingklassen ab Ratingnote 10.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio

Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert

festgelegte Kriterien zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV (Kapitel 3.3.2)

Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze

turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit

Einsatz von Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener Konzentrationen mittels Kreditbaskettransaktionen

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting


Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Kreditvolumen*
Kreditgeschäft der Sparkasse 31.12.2023 31.12.2022
Mio. EUR Mio. EUR
Firmenkundenkredite 1.777 1.662
Privatkundenkredite 1.042 987
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 322 325
Gesamt 3.141 2.974


Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse

* Kredite inkl. Zusagen vor Wertberichtigung


Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 27,7 % die Ausleihungen an Kreditnehmer der Branche "Grundstücks- und Wohnungswesen" sowie mit 12,3 % an Kreditnehmer aus der Branche "Finanzinstitutionen und Versicherungsunternehmen".


Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. Die Sparkasse unterzieht Engagements ab 5,0 Mio. EUR Kreditvolumen oder ab einem Blankokreditanteil von 2,5 Mio. EUR einer gesonderten Steuerung und Überwachung der Adressenrisiken (regelmäßiges Reporting). Nach dem Risikoreporting der Sparkasse per 31.12.2023 entfällt auf diese Engagements ein Kreditvolumen i. H. v. insgesamt 1.325 Mio. EUR bzw. 42 % des Kundenkreditvolumens.


Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Volumenanteile in %
1 bis 10 96,97
11 bis 15C 1,73
16 bis 18 1,29
Ungeratet 0,01


Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere und Beteiligungen betrug am 31. Dezember 2023 7,41 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.


Risikokonzentrationen bestehen im Adressrisikoportfolio (gemeinsame Betrachtung des Kunden- und Eigengeschäftes) in folgenden Bereichen: Branchenkonzentration bei den Branchen "Kredit- und Versicherungswesen" und "Grundstücks- und Wohnungswesen".


Im Ergebnis ist das Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert.


Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse per 31.12.2023 28 Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 68,4 Mio. EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht.


Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird monatlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Ad-hoc-Berichterstattungen ergänzen bei Bedarf das standardisierte Verfahren.


Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine wesentliche Steigerung aufgrund höherer Neubildungen.

3.3.2.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft


Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.


Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.


Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.


Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.


Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Im Rahmen der Obergrenzen der strategischen Asset-Allokation erfolgt eine Begrenzung der adressenrisikobehafteten Anlageklassen des Eigengeschäftes auf Gesamtbankebene.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Volumenslimiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV (Kapitel 3.3.2)


Zudem erfolgt die Limitierung von Adressenrisiken im Wertpapierbereich durch eine Risikolimitierung auf Basis emissions- bzw. emittentenspezifischer Ausfallwahrscheinlichkeiten. Das Globallimit (Bonitätsstrukturlimit) für Adressenrisiken im Depot A wird in je ein Limit für den Masterfonds HI-SpaVo-Fonds und für den restlichen Depot A-Bestand unterteilt. Dadurch wird verhindert, dass für diesen Masterfonds vorgehaltene, jedoch nicht ausgenutzte Risikobeträge für den Direktbestand verbraucht werden. Das Globallimit wurde im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. Darüber hinaus werden für Anlagen im Masterfonds HI-SpaVo-Fonds detaillierte Anlagerichtlinien vorgegeben. Für das Aktienmandat existiert ein separates internes Adressenrisikolimit.


Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 1.649,6 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (554,1 Mio. EUR) sowie Wertpapierspezialfonds (232,0 Mio. EUR).


Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:

Ratingklasse Volumenanteile in %
1 bis 5 (Investment Grade) 93,2
6 bis 10 6,7
11 bis 15C 0,02
16 bis 18 0,0


Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen im Eigengeschäft betrug am 31. Dezember 2023 215,9 Mio. EUR.


Risikokonzentrationen bestehen im Adressrisikoportfolio (gemeinsame Betrachtung des Kunden- und Eigengeschäftes) in folgenden Bereichen: Branchenkonzentration bei den Branchen "Kredit- und Versicherungswesen" und "Grundstücks- und Wohnungswesen".

3.3.3. Marktpreisrisiko


Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie (Kapitel 3.1) abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).


Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.


Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung ihrer Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz bis auf die Risikokategorie Immobilienpreisrisiko, bei der die Delta-Normal-Variante genutzt wurde, die Delta-Gamma-Variante ausgewählt.


Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unsere Spezialfonds. Der Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

3.3.3.1. Zinsänderungsrisiko


Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.


In der periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendungen "msg Gillardon" und "SimCorp Dimension"; Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 15-Jahresdurchschnitts / Benchamrk 1,25xgltd. 15 Jahre abzgl. 0,25xgltd. 3M). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für die Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.


Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimite. Als Steuerungsgröße werden daneben Cashflow-Abweichungslimite und als Beobachtungskennziffer der SREP-Koeffizient verwendet. Als Risikotoleranz wurde eine Obergrenze (3,75%) und eine Warngrenze (3,50%) definiert. Diese wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht überschritten. Daneben wurden Cashflow-Abweichungslimite um die Zinsbuchbenchmark definiert.


Zur Begrenzung und Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt.


Darüber hinaus erfolgt eine Steuerung und Begrenzung der Risiken sowohl über die in der strategischen Asset-Allokation festgelegten Volumina der Anlageklassen als auch der über die Benchmarks in den jeweiligen Mandaten des HI-SpaVo-Fonds.


Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Mio. EUR -63,4 72,1
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -15,1 17,2


Der Zinsrückgang im Jahr 2023 führte zu einer Erholung der Bar- und Marktwerte zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung der Zinsbuches gemäß IDW RS BFA 3 n.F. eingehen. Eine Drohverlustrückstellung war zum 31.12.2023 nicht zu bilden.

3.3.3.2. Spreadrisiko


Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.


Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendungen "msg Gillardon" und "SimCorp Dimension

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR

Im Rahmen der Risikofrüherkennung: tägliche Spreadüberwachung für Renten des Direktbestand und des Masterfonds HI-SpaVo-Fonds.


Darüber hinaus erfolgt eine Steuerung und Begrenzung der Risiken sowohl über die in der strategischen Asset-Allokation festgelegten Volumina der Anlageklassen.


Risikokonzentrationen bestehen in den Spreadklassen Financial A und Sovereigns A.

3.3.3.3. Aktienrisiko


Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.


In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.


Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung MPR

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip


Darüber hinaus erfolgt eine Steuerung und Begrenzung der Risiken sowohl über die in der strategischen Asset-Allokation festgelegten Volumina der Anlageklassen als auch über die Benchmark in den jeweiligen Mandaten des HI-SpaVo-Fonds.


Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in einem Spezialfonds gehalten.


Der Spezialfonds mit Aktienanteil wird unter anderem durch festgelegte Vermögensuntergrenzen gesteuert, die sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital ableiten.


Es bestehen keine Risikokonzentrationen.

3.3.3.4. Immobilienrisiko


Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).


In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.


Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito. Als Datenbasis dienen die Benchmarkzeitreihen des Index-Anbieters MSCI.


Darüber hinaus erfolgt eine Steuerung und Begrenzung der Risiken über die in der strategischen Asset-Allokation festgelegten Volumina der Anlageklassen.


Im Bestand der Sparkasse befinden sich Immobilienfonds, Immobilien im Eigenbestand und Beteiligungen an Immobiliengesellschaften.


Es bestehen keine Risikokonzentrationen.

3.3.4. Beteiligungsrisiko


Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.


Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Ostdeutschen-Sparkassenverbandes für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

für die Beteiligungen des Tochterunternehmens BSV-Beteiligungsgesellschaft der Sparkasse Vogtland mbH:

regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens


Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
Strategische Beteiligungen 7.827.389 EUR
Funktionsbeteiligungen 0 EUR
Kapitalbeteiligungen (BSV, stille Beteiligung LBBW, PE-Fonds) 69.065.888 EUR


Risikokonzentrationen bestehen nicht im Beteiligungsportfolio.

3.3.5. Liquiditätsrisiko


Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.


Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.


Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.


Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspread. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der wesentlichen variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt.


In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.


Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizonts verwendet. Es wurde festgelegt, dass im kombinierten Szenario (Kombination aus institutsinduziertem Szenario und marktinduziertem Szenario) der Überlebenshorizont mindestens 4 Monate betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass sich die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft einen festgelegten Schwellwert nicht unterschreiten. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über den definierten Grenzen von 1,25 % bzw. 1,0 %.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR

Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung des Überlebenshorizont

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios)


Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der adversen Szenarien der normativen Perspektive und der ILAAP-Stresstests sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.


Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt 9 Monate.


Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko beim Refinanzierungskostenrisiko in folgenden Bereichen:

Teilportfolio Kundengeschäft - Aktiv - Festverzinslich

Stützstelle 10 Jahre.


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

3.3.6. Operationelles Risiko


Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.


Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es wird die Risikoinventur (OpRisk) zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.


Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) einbezogen werden.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen im Rahmen der Risikoinventur (OpRisk)

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Planszenario und in den adversen Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT


Es wurden keine Risikokonzentrationen bei den operationellen Risiken idendifiziert.

3.3.7. Gesamtbeurteilung der Risikolage


Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich im vierten Quartal 2023 aufgrund von Parameteranpassungen im Bereich des Marktpreis-als auch des Refinanzierungskostenrisikos. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 83,2 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.


Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar.


Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

 

Plauen, den 24.05.2024


Der Vorstand

Mühlbauer Birner

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")


Die Sparkasse Vogtland hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Vogtland besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.


Die Sparkasse Vogtland definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/- aufwand des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 108.670 TEUR.


Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger beträgt im Jahresdurchschnitt 384.


Der Gewinn vor Steuern beträgt 17.317 TEUR.


Die Steuern auf den Gewinn betragen 8.324 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.


Die Sparkasse Vogtland hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Vogtland

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Vogtland - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Vogtland für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses


Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.


Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:


1. Bewertung der Forderungen an Kunden


2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere


Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:


a) Risiko für den Jahresabschluss


b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung


c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden


a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.


b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.


c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere


a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. bzw. einen von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Des Weiteren nutzt die Sparkasse zur Bewertung von Kreditbasket-Transaktionen ein Bewertungsmodell der Sparkassen-Finanzgruppe, bei dem die Geschäfte in ihre einzelnen Komponenten (Inhaberschuldverschreibung und Credit-Default- Swaps) zerlegt und anschließend mittels Discounted-Cash-Flow-Methode bewertet werden. Für die Bewertung der im Bestand gehaltenen Spezialfonds und von Anteilen an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Wurden bei Immobilienfonds bewertungsrelevante Risiken erkennbar, die am Bilanzstichtag bereits als begründete Tatsachen zu berücksichtigen sind, sich jedoch noch nicht im Rücknahmepreis niedergeschlagen haben, wurde insoweit ein Abschlag auf den Rücknahmepreis vorgenommen. Für die sonstigen Investments bestimmt sich der beizulegende Wert aus dem von der Fondsgesellschaft mitgeteilten Nettovermögenswert bzw. aus den mitgeteilten Wertberechnungen.


b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Dabei haben wir bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts bei Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte der Wertpapiere anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Bewertung von Investments (geschlossene Fonds, Private-Equity- und Mezzanine-Fonds) mit erhöhten Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.


c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 sowie zu den strukturierten Finanzinstrumenten enthalten.

Sonstige Informationen


Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen der Sparkasse umfassen den analog § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB veröffentlichten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023.


Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch eine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.


Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.


Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.


Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.


Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO


Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SächsSpG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.


Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.


Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und -nebendienstleistungsgeschäft (WpHG),

Prüfung des Antrags auf Berücksichtigung der Abzugsposten gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG,

Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) der AGB der DBB.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer


Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Dörte Berrit Preuß.

 

Berlin, 29. Mai 2024


Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)


- Prüfungsstelle -

Dörte Berrit Preuß
am 05.06.2024
Wirtschaftsprüferin

Verwaltungsrat - Beschluss -

TOP

3.2 Jahresabschluss 2023

- Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichts -

Zur Vorlage im Verwaltungsrat am 27. August 2024

Blatt 8

Sachverhalt


Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 des Sächsischen Sparkassengesetzes (SächsSpG) stellt der Verwaltungsrat den Jahresabschluss fest und beschließt über die Billigung des Lageberichts.


Der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehene Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Sparkasse Vogtland mit einer Bilanzsumme von 4.156.033.865,69 Euro und einem Jahresüberschuss von 8.849.874,12 Euro wird vom Verwaltungsrat der Sparkasse Vogtland festgestellt. Nach Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage gemäß § 27 Abs. 1 SächsSpG in Höhe von 3.097.455,94 Euro wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 7.752.418,18 Euro ausgewiesen. Darin enthalten ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 2.000.000,00 Euro.


Nachdem der Verwaltungsrat die Erläuterungen zu den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung zur Kenntnis genommen hat, wird er gebeten, den Jahresabschluss 2023 der Sparkasse Vogtland festzustellen und den Lagebericht zu billigen.


Gemäß § 27 SächsSpG entscheidet bei kommunalen Sparkassen das Hauptorgan der Träger (der Zweckverband für die Sparkasse Vogtland) nach Anhörung des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses.


Die Grenzen für eine Abführung des Jahresüberschusses werden durch § 27 Abs. 4 SächsSpG in Verbindung mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (SMF) über die Grenzen einer Abführung des Jahresüberschusses der Sparkassen (Ausschüttungsverordnung) festgelegt.


Die Kernkapitalanforderung gern. Capital Requirement Regulation (CRR) inklusive SREP-Kapitalzuschlag lag zum 31.12.2023 für die Sparkasse Vogtland bei 10,65 % (= kombinierte Kapitalpufferanforderung). Am gleichen Stichtag beträgt die konsolidierte Kernkapitalquote der Sparkasse Vogtland gemäß CRR 16,96 % der risikogewichteten Positionswerte und liegt damit 6,31 %-Punkte über der kombinierten Kapitalpufferanforderung. Damit beträgt die maximal mögliche Ausschüttungsquote gemäß § 1 Satz Nr. 3 der Ausschüttungsverordnung 35 % (3.097.455,94 Euro) des Jahresergebnisses. Ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr besteht nicht.

Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses


Neben der aktuellen Höhe der CRR-Gesamtquote sind auch folgende Aspekte bei der Bemessung einer Ausschüttung zu berücksichtigen:

Kapitalplanung der Sparkasse

Empfehlung von BaFin und Bundesbank an die Deutsche Kreditwirtschaft im Zusammenhang mit der Aufhebung der Vorgaben zur bestehenden Dividendenausschüttungspolitik (Schreiben vom 29.07.2021).


Gemäß Planung des Zweckverbandes (vom 21.06.2022) ist keine Ausschüttung vorgesehen (im Jahr 2024 aus dem Jahresabschluss 2023). Da die Ausschüttungsfähigkeit der Sparkasse gegeben ist, soll zur Bedienung des Darlehens eine Ausschüttung vorgenommen werden (2.500.000,00 Euro zzgl. KESt. 15,0 % und Solizuschlag 5,5 % auf die KESt.).


Aus dem verbleibenden Bilanzgewinn soll weiterhin ein Betrag in Höhe von 2.782.415,21 Euro der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Der Gewinnvortrag in Höhe von 2.000.000,00 Euro wird fortgeschrieben.


Eine Notwendigkeit der Zuführung zum Sperrbetrag der Sicherheitsrücklage aus dem Bilanzgewinn 2023 besteht nicht (gesetzliche Vorgabe; betrifft Unterschiedsbetrag bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen mit 7- und mit 10-jährigem Zinssatz).


Der festgestellte und mit dem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Er wird mit dem Lagebericht und der Stellungnahme der Sparkassenaufsichtsbehörde dem Träger vorgelegt.

Beschluss


Der Verwaltungsrat stellt den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehenen Jahresabschluss der Sparkasse Vogtland zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 4.156.033.865,69 Euro und einem Jahresüberschuss von 8.849.874,12 Euro fest.


Nach Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage gemäß § 27 Abs. 1 SächsSpG in Höhe von 3.097.455,94 Euro wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 7.752.418,18 Euro ausgewiesen (inkl. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 2.000.000,00 Euro).


Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Zweckverband für die Sparkasse Vogtland, aus dem Bilanzgewinn 2023 eine Ausschüttung in Höhe von 2.500.000,00 Euro (zzgl. KESt. 15,0 % und Solizuschlag 5,5 % auf die KESt.) vorzunehmen.


Das verbleibende Jahresergebnis in Höhe von 2.782.415,21 Euro sollte in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden. Der Gewinnvortrag in Höhe von 2.000.000,00 Euro wird fortgeschrieben.


Der Lagebericht wird gebilligt.

Fachliche Prüfung:

Jörg Junker
Bereichsleiter Unternehmenssteuerung

Beschlussbestätigung


Stimmenverhältnis 15 zu 0

Thomas Henning Steffen Zenner
Vorsitzender Mitglied

Zweckverband für die Sparkasse Vogtland

27.8.2024

Beschluss für die 44. Sitzung (1.3/24) der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Sparkasse Vogtland

Sitzungsdatum: 27.8.2024
Drucksache: 1.3/24
Betreff: Beschluss über die beabsichtigte Abführung aus dem Jahresüberschuss 2023
Rechtl.
Grundlagen:
§ 6 Abs. 2 Nr. 7 Sächsisches Sparkassengesetz vom 13. Dezember 2002 (SächsGVBl. S. 333), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist
§ 27 Abs. 3 Sächsisches Sparkassengesetz vom 13. Dezember 2002 (SächsGVBl. S. 333), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist
§ 5 Abs. 1 Nr. 11 der Satzung des Zweckverbandes für die Sparkasse Vogtland
Beschluss: Die Zweckverbandsversammlung beschließt:
- eine Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn 2023 in Höhe von 2.970.002,97 Euro brutto (2.500.000,00 € zzgl. KESt. 15,0 % und Solizuschlag 5,5 % auf die KESt.) zur zusätzlichen Darlehenstilgung an den Zweckverband für die Sparkasse vorzunehmen (gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 7 SächSpG i. V. m. § 27 Abs. 3 SächsSpG und § 5 Abs. 1 Nr. 11 Satzung des Zweckverbandes für die Sparkasse Vogtland).
Die Zinszahlung für 2024 erfolgt aus der Rücklage des Zweckverbandes.
Der Gewinnvortrag in Höhe von 2.000.000,00 EUR wird fortgeschrieben.
Der verbleibende Bilanzgewinn 2023 in Höhe von 2.782.415,21 EUR (nach Vorwegzuführung, Ausschüttung und Fortschreibung Gewinnvortrag) soll in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden.
Steffen Zenner
Vorsitzender des Zweckverbandes für die Sparkasse Vogtland

Nichtfinanzieller Bericht der Sparkasse Vogtland Berichtsjahr 2023

1. Berichtsparameter

1.1 H1 Allgemeine Informationen

Unternehmensdaten


Sparkasse Vogtland


Komturhof 2


08527 Plauen


03741 123-0


info@sparkasse-vogtland.de


www.sparkasse-vogtland.de

Nutzung von Rahmenwerken


Wir orientieren uns bei der nichtfinanziellen Berichterstattung am Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe, der vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) unter Einbindung von Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern als eigenständiges Berichtssystem für die Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt wurde. Die Sparkassen-Indikatoren sind anschlussfähig an die international anerkannten Standards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative, an die "GRI-G4 Financial Services Sector Disclosures (GRI-G4 FS)" und an den "Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)". Sie wurden 2013 vom "Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)" anerkannt.


Der Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe umfasst ein mit Blick auf die gesetzlichen Berichtspflichten vor allem nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) juristisch geprüftes Set von 22 Berichtsindikatoren der Gruppe G. Jede Sparkasse kann freiwillig darüber hinaus mithilfe von 18 weiteren Sparkassen-Indikatoren ein qualifiziertes Stakeholder-Reporting zur Gemeinwohlorientierung und zu den Markenkernwerten erstellen.

Referenzen zu Rahmenwerken

Haltung Referenzen
Sparkassen-Indikator
H1 Allgemeine Informationen GRI SRS 2021: 2-1, 2-2, 2-3, 2-5, 2-6, 2-7, 2-9, 2-11, 2-14, 2-28
H2 Geschäftsmodell GRI SRS 2021: 2-6, 2-22
H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen GRI SRS 2016: 201-1, 201-4, 203-2, 413-1, 413-2
GRI SRS 2021: 2-25, 3-3
H4 Grundsätze der Unternehmensführung GRI SRS 2016: 405-1
GRI SRS 2021: 2-9, 2-10, 2-15, 2-17, 2-19
H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement GRI SRS 2016: 413-1, 417-1
GRI SRS 2021: 2-16, 2-23, 2-29
H6 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele GRI SRS 2016: 201-2
GRI SRS 2021: 2-9, 2-12, 2-13, 2-22, 2-23, 2-25, 3-1, 3-3
H7 Implementierung in Prozesse und Controlling GRI SRS 2021: 2-13, 2-14
H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft GRI SRS 2016: 201-2, 412-3, 416-1
H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft GRI SRS 2016: 201-2
H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B) GRI SRS 2016: 201-2, 412-3, 416-1
H11 Menschenrechte und Sorgfaltspflichten GRI SRS 2016: 403-1, 407-1, 408-1, 409-1, 412-1, 412-3
GRI SRS 2021: 2-25, 3-3
H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung GRI SRS 2016: 308-1, 308-2, 408-1, 409-1, 414-1, 414-2
GRI SRS 2021: 2-6
H13 Umweltbelange GRI SRS 2016: 201-2, 301-1, 302-1, 302-2, 302-4, 302-5, 305-1, 305-2, 305-3, 305-5, 307-1
GRI SRS 2018: 303-5
GRI SRS 2020: 306-3
GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3
H14 Ökologische EU-Taxonomie
H15 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit GRI SRS 2016: 202-2, 401-1, 401-2, 405-1, 405-2, 406-1, 413-1
GRI SRS 2021: 2-7, 2-25, 2-30, 3-3
H16 Gesundheit und Wohlbefinden GRI SRS 2016: 401-3
GRI SRS 2018: 403-1, 403-5, 403-6
H17 Weiterbildung/lebenslanges Lernen GRI SRS 2016: 404-1, 404-2, 404-3
H18 Verhaltensstandards für Mitarbeitende GRI SRS 2016: 205-2
GRI SRS 2021: 2-23, 2-26
H19 Compliance und Korruptionsbekämpfung GRI SRS 2016: 205-1, 205-2, 205-3, 415-1, 417-2,
417-3, 419-1
GRI SRS 2019: 207-1
GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3
H20 Dialog mit Anspruchsgruppen GRI SRS 2016: 413-1
GRI SRS 2021: 2-25, 2-29
Produkte Referenzen
Sparkassen-Indikator
P1 Nachhaltige Anlageprodukte
P2 Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge GRI SRS 2016: 203-2
P3 Kredite für ökologische Zwecke
P4 Kredite für soziale Zwecke GRI SRS 2016: 203-1
P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen GRI SRS 2016: 203-2, 413-1
P6 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen GRI SRS 2016: 203-2, 413-1
P7 Kreditversorgung der regionalen Bevölkerung
P8 Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft GRI SRS 2016: 203-1
P9 Förderungen von Unternehmensgründungen GRI SRS 2016: 203-1
P10 Kredite für kommunale Infrastruktur GRI SRS 2016: 203-1
Initiativen Referenzen
Sparkassen-Indikator
I1 Förderung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten GRI SRS 2016: 413-1
I2 Förderung nachhaltiger Mobilität GRI SRS 2016: 203-1, 413-1
I5 Förderung von Ehrenamt und Beteiligung GRI SRS 2016: 413-1
I6 Förderung von Finanzbildung GRI SRS 2016: 413-1
I7 Förderung von Bildung und Wissenschaft GRI SRS 2016: 201-1, 413-1
I8 Förderung sozialer Projekte GRI SRS 2016: 201-1, 203-1, 413-1
I9 Förderung regionaler Kulturangebote GRI SRS 2016: 201-1, 203-1, 413-1
I10 Förderung regionaler Sportangebote GRI SRS 2016: 201-1, 203-1, 413-1

Berichtsperiode


Die Berichterstattung erfolgt jährlich für das Geschäftsjahr. Berichtszeitraum des vorliegenden Berichts: 1. Januar bis 31. Dezember 2023.


Mit dem vorliegenden nichtfinanziellen Bericht kommen wir den Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach. Die Berichtsinhalte orientieren sich an den oben genannten Sparkassen-Indikatoren. Der Vorstand wurde in die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts eingebunden.


Der Sparkassen-Standard wird kontinuierlich gemäß den regulatorischen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen aktualisiert und an neue Anforderungen angepasst.

Angaben zu Prüfungen


Der Berichtsentwurf wird im Bereich Vorstandsstab unter Einbindung der Fachabteilungen erstellt. Nach inhaltlicher Fertigstellung wird dieser der internen Revision, dem Bereich Compliance sowie dem Jahresabschlussprüfer zur Verfügung gestellt. Der Vorstand beschließt die finale Fassung des Berichtes mittels Vorstandsbeschluss.


Der nichtfinanzielle Bericht wird vom Vorstand zur Sitzung des Verwaltungsrates im Zuge des Jahresabschlusses 2023 vorgestellt. Nach Kenntnisnahme wird dieser durch den Verwaltungsrat gebilligt.

Angaben zur Wesentlichkeit


Im Berichtsjahr 2022 wurde die Wesentlichkeitsanalyse vom OSV/viafuturum vollständig und eigenständig durchgeführt, um wesentliche Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte (Inside-out) und wesentliche Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf unsere Geschäftstätigkeit zu erkennen und ggf. Maßnahmen abzuleiten

Kontakt


Yvonne Feustel


Fachkoordinator Unternehmenskommunikation


03741 123-2530


yvonne.feustel@sparkasse-vogtland.de

Geschäftsergebnisse und wirtschaftliche Lage


Unter nachfolgendem Link sind der Lagebericht und die nichtfinanzielle Erklärung des Geschäftsjahres 2022 veröffentlicht: Unternehmensregister

Wesentliche Daten per 31.12.2023

Wert Vorjahr
Anzahl Beschäftigte in Personeneinheiten gesamt 459 inkl. Vorstand, Azubi, Trainees;
421 ohne Mu/EZ, ATZ/FP
470 inkl. Vorstand, Azubi, Trainees;
432 ohne Mu/EZ, ATZ/FP
Anzahl Beschäftigte in Mitarbeiterkapazitäten (im
Jahresdurchschnitt)
397,94 inkl. Vorstand, Azubi, Trainees;
384,19 ohne Mu/EZ, ATZ/FP
408,26 inkl. Vorstand, Azubis, Trainees;
391,51 ohne Mu/EZ, ATZ/FP
Anzahl Auszubildende und Trainees 14 Azubis/
0 Trainees
12 Azubis/0 Trainees
Anzahl Filialen (personenbesetzt) 27 inkl. 1 fahrbare Filiale 27 inkl. 1 fahrbare Filiale
Anzahl SB-Filialen 12 12
Anzahl fahrbare Filialen 1 1
Anzahl SB-Geräte (Bankautomaten) 41 KAD
9 Überweisungs-Terminals
3 Münzrollenw.
42 KAD
9 Überweisungs-Terminals
3 Münzrollenw.
Anzahl Geldausgabeautomaten 59 GAA (inkl. 39 Ein-und Auszahler) 59 GAA (inkl. 38 Ein-und Auszahler)
Anzahl Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) 41 42
Anzahl Ein- und Auszahlautomaten 39 + 3 Münzeinzahler =42 38 + 3 Münzeinzahler =41
Anzahl Privatgirokonten 115.126 115.381
Anzahl Geschäftsgirokonten 12.808 12.713
Bilanzsumme in T€ 4.156.033.865,69 € 3.891.130.871,78 €
Gesamteinlagen in T€ 3.559.597.643,77 € 3.158.999.403,32 €
Kreditvolumen in T€ 2.373.321.027,60 € 2.178.624.617,48 €
Eigenkapital in T€ 173.161.444,26 € 164.311.570,14 €

Vorstand


Marko Mühlbauer, Vorsitzender des Vorstandes


Martina Birner, Mitglied des Vorstandes

Verwaltungsrat

Name Vorname Funktion Verwaltungsrat
Hennig Thomas Vorsitzender
Zenner Steffen 1. stv. Vorsitzender
Kießling Dieter 2. stv. Vorsitzender
Bindl André Mitglied
Diercks Carsten Mitglied
Fläschendräger Björn Mitglied
Goldhahn André Mitglied
Klarner Waltraud Mitglied
Prof. Dr. Kowalzick Lutz Stellvertreter
Lederer Kai Mitglied
Luderer Lars Mitglied
Meyer Ilka Stellvertreter
Pippig Karsten Mitglied
Rust Mirko Mitglied
Schmidt Jörg Mitglied
Stubenrauch Bernd Mitglied
Weiß Hansjoachim Stellvertreter
Windisch Jan Mitglied

Träger


Träger der Sparkasse ist der Zweckverband für die Sparkasse.

Rechtsform


Die Sparkasse Vogtland ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.

Beteiligungen

Verbundbeteiligungen


Ostdeutscher Sparkassenverband, Deutsche Sparkassen Leasing AG, Beteiligungsgesellschaft der Sparkassen des Freistaates Sachsen mbH, OSV Unterbeteiligung Bürgschaftsbank Sachsen

Verbundene Unternehmen


Beteiligungsgesellschaft der Sparkasse Vogtland mbH

Sonstige Beteiligungen


Es bestehen weitere Beteiligungen i. R. der Eigenanlagen.

Mitgliedschaften in Verbänden und Institutionen


Die Sparkasse ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbands, der regionalen Industrie- und Handelskammer sowie Kooperationspartner des Tourismusverbands Vogtland.

Geschäftsgebiet und wichtige Märkte


Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Vogtland ist der Vogtlandkreis. Mit 221.376 Einwohnern (Stand 31.12.2021 - Statistischer Bericht Z II 1 - j/21 Sächsische Gemeindestatistik: Ausgewählte Strukturdaten 2022) und einer Fläche von rund 1.412 km² gehört der Vogtlandkreis zu den mittelgroßen Landkreisen im Freistaat Sachsen.

Geschäftsbereiche


Die strategischen Geschäftsfelder der Sparkasse Vogtland sind Privatkunden, gewerbliche Kunden und Treasury.

Wichtige Produkte und Dienstleistungen


Gemeinsam mit unseren Verbundpartnern in der S-Finanzgruppe umfasst unsere primäre Leistungspalette die ganzheitliche Beratung, Services und Finanzdienstleistungen in den Bereichen Geldanlagen, Wertpapiere, Finanzierungen, Bausparen, Immobilien, Versicherungen.


Bei Bedarf stehen in der Beratung Spezialisten zur Verfügung für Firmen- und Gewerbekunden, für Kommunen, in der Vermögensberatung (Private Finance Center), für Leasing, Generationenmanagement und Stiftungen, Außenhandelsgeschäft, Existenzgründer, Landwirte.

Wichtige Kundengruppen


Wir sind verlässlicher Partner der privaten, gewerblichen und kommunalen Kundschaft in unserer Region. Die ganzheitliche Beratung von Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen sowie die Finanzierung ihrer Vorhaben betrachten wir als unsere Kernaufgabe.

Nachhaltigkeitsratings der Sparkasse


ESG-Screening durch S-Rating


Deka Treasury-Kompass

2. Geschäftspolitik

2.1 H2 Geschäftsmodell

2.1.1 Öffentlicher Auftrag


Die Sparkasse Vogtland ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie entstand im Jahr 1996 durch Fusion von fünf vogtländischen Sparkassen, als deren Gewährträger, die Kreise Plauen, Oelsnitz, Klingenthal, Auerbach und Reichenbach, im Zuge einer Kreisreform zum Vogtlandkreis zusammengeschlossen wurden. Sie wurde errichtet, um im Gebiet ihres kommunalen Trägers die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand zu sichern sowie die finanzielle Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Entwicklung der Region zu fördern. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sächsischen Sparkassengesetz niedergelegt und umfasst unter anderem:

die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,

allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen,

die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,

die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie

den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.


Der öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für unser Handeln.


Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist unser Geschäftsmodell nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den uns obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von uns erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute.


Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden, fließen in die Region zurück zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region und dienen so dem Gemeinwohl.


Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns hauptsächlich über unsere Einlagen. Wir kennen unsere Kundinnen und Kunden persönlich und betreuen sie langfristig. Deshalb finanzieren wir Investitionen mit Maß und Weitblick. Unsere geschäftspolitischen Ziele machen wir transparent. Wir verhalten uns fair und respektieren die Gesetze.

2.1.2 Wertschöpfung und Lieferkette


Wir verwenden die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen in der Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger bereit und geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen.


Als regional tätige Sparkasse sind wir Mitglied im Ostdeutschen Sparkassenverband und auch Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren als selbstständige Institute, vernetzen aber gleichzeitig ihre Leistungs- und Produktangebote. Neben den Sparkassen gehören zum Verbund Landesbanken und die DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-, Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und Verlagswesen.


Als regional tätige Sparkasse bieten wir unseren Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern eine umfassende Palette an Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen an. Dabei unterstützen wir mit unserem Finanzierungs-Know-how auch gezielt die Transformation und Dekarbonisierung in den Unternehmen und im Privatsektor. Unsere wesentlichen Ertragsquellen sind Zinserlöse sowie Erlöse aus dem Provisionsgeschäft mit Kundinnen und Kunden sowie mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Nähere Angaben dazu finden sich im Jahresabschluss.

2.2 H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen

2.2.1 Bewertung von Risiken und Chancen für das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie im Bereich Sozialbelange


Als Sparkasse sind wir unserem Geschäftsmodell entsprechend Teil des regionalen Wirtschaftskreislaufs. Unsere Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden leben hier in der Region. Durch unseren Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand und zur gesellschaftlichen Entwicklung tragen wir zu wettbewerbsfähigen und gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserer Region bei. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des nachhaltigen Wohlstands und der sozialen Nachhaltigkeit in der Region ist Teil unseres öffentlichen Auftrags.


Die Bedarfe unserer Anspruchsgruppen berücksichtigen wir bei der Erbringung unserer Leistungen. Die Megatrends der Urbanisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit betreffen unser gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell und unsere regional ausgerichtete Geschäftsstrategie ganz konkret.

2.2.2 Gute Arbeitsbedingungen für die eigenen Beschäftigten


Als Sparkasse respektieren wir die international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Wir halten uns an alle entsprechend in nationales Recht überführten Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigen diese in unseren Geschäftsprozessen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Alltag, die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Wir schaffen gute Arbeitsbedingungen und unterstützen die Förderung von Diversität und Chancengerechtigkeit im Sinne einer nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft. Als attraktiver Arbeitgeber sichern wir gute Arbeitsplätze.


Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse wollen wir als Sparkasse unsere Beschäftigten dabei unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv, produktiv und für sie persönlich gewinnbringend umzugehen. Die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung für unsere Beschäftigten: Im Bereich der Digitalisierung stehen uns als Sparkasse dabei umfassende Unterstützungsinstrumente zur Verfügung, mit denen wir die Kompetenzen unserer Beschäftigten schrittweise und passgenau erweitern. Nachhaltigkeit ist als ein Bestandteil im Ausbildungsplan integriert und im Bereich Weiterbildung werden Einzelseminare bzw. Seminare für spezielle Mitarbeitergruppen angeboten.


Für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber möchten wir ein exzellenter Arbeitgeber sein, der seine Beschäftigten auch langfristig bei einer erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt.


Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote für alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso entscheidend wie Maßnahmen, die eine gute Zusammenarbeit fördern und den Zusammenhalt im Team stärken. Nähere Angaben zu den oben genannten Themen finden sich im Kapitel "Personal".

2.2.3 Finanzielle Grundversorgung und verantwortungsvolles Produktangebot


Unsere Produkte und Dienstleistungen decken die Grundbedürfnisse der finanziellen Daseinsvorsorge ab und stellen eine Basisinfrastruktur für die breite Bevölkerung in der Region sicher. Wir bieten Zugang zu Finanzdienstleistungen und sicheren Anlageformen, ohne uns dabei nur auf hochprofitable Kundengruppen zu konzentrieren.


Die Nutzung von Filialen und digitalen Zugangswegen hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch verändert. Unser Filialnetz passen wir konsequent an diesen Wandel an. Gleichzeitig bieten wir unseren Kundinnen und Kunden mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie weiteren Software-Anwendungen einen sicheren, bedarfsgerechten digitalen und mobilen Zugang zu allen Finanzdienstleistungen und modernen Bezahlverfahren.


Wir stärken die Finanzbildung in allen Generationen. Wir unterstützen über den unabhängigen Beratungsdienst Geld und Haushalt private Haushalte mit werbe- und kostenfreien Angeboten zur Budget- und Finanzplanung und befähigen sie damit zur selbstverantwortlichen Zukunftsvorsorge. Sparkassen sind außerdem diejenige kreditwirtschaftliche Gruppe in Deutschland, welche die Schuldnerberatungsstellen finanziell unterstützt, obwohl ihre Kundinnen und Kunden diese Leistungen nur unterdurchschnittlich in Anspruch nehmen müssen.

2.2.4 Gewinnverwendung und gesellschaftliche Initiativen für nachhaltige Infrastrukturen und regionale Gemeinschaften


Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in der Region zugute. Als Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftraggeber für die heimische Wirtschaft haben wir im Jahr eine Wertschöpfung von 60.164 TEuro zu einem großen Teil in unserem Geschäftsgebiet realisiert. Direkte Ausschüttungen an unseren Träger stärken den Haushalt der Kommunen in unserem Geschäftsgebiet. Insgesamt haben wir im Berichtsjahr einen wirtschaftlichen Beitrag in Höhe von 61.121 TEuro zum Gemeinwesen geleistet.

Beitrag zum Gemeinwesen


Für gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen haben wir 957.000 Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfielen auf Soziales 205.000 Euro, auf Bildung/Wissenschaft 34.000 Euro, auf die Kultur 119.000 Euro, auf die Umwelt 8.000 Euro, auf den Sport 573.000 Euro sowie auf Sonstiges 18.000 Euro.


Im Sinne unserer Verantwortung für die Region und damit erwirtschaftetes Kapital erhalten bleibt, haben wir bereits im Jahr 1993 die ersten Stiftungen gegründet und mit Stiftungsvermögen ausgestattet. Durch Zustiftungen haben wir seit Gründung dazu beigetragen, den Kapitalerhalt aller Stiftungen zu sichern. Jede Stiftung hat einen bestimmten Zweck bzw. Schwerpunkt der Förderung. Zur Erfüllung des jeweiligen Stiftungszwecks werden in unterschiedlichster Weise die Maßnahmen und Initiativen von Vereinen, Kommunen, Schulen oder sonstigen Einrichtungen im Vogtlandkreis, sei es durch finanzielle Mittel, organisatorisch oder durch Nutzen von Netzwerkpartnern, gefördert.

Stiftung Sparkasse Vogtland Sport-Stiftung der Sparkasse Vogtland Stiftung Zukunft Vogtland
Eine Stiftung der Sparkasse Vogtland
Errichtungsjahr 1993 2000 2010
Stiftungskapital 2,7 Mio. Euro 3,85 Mio. Euro 6 Mio. Euro
Stiftungszweck Förderung des gemeinnützigen und kulturellen Bereichs innerhalb des Vogtlandkreises und der Stadt Plauen. Förderung des Breitensports, des Leistungssports und der gezielten Sportnachwuchsarbeit innerhalb des Vogtlandkreises und der Stadt Plauen, sportlicher Betätigungen und Aktivitäten in- und außerhalb von Sportvereinen sowie sportliche Veranstaltungen der Region. Förderung der Allgemeinheit, insb. durch Förderung:
- von Wissenschaft und
Forschung
- von Kunst und Kultur
- des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- der Erziehung, Volks- &
Berufsbildung
- der internationalen Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
- des Sports
- der Heimatpflege und Heimatkunde
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- des demokratischen Staatswesens sowie bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke


Die von der Sparkasse Vogtland im September 2023 gegründete, nicht rechtsfähige "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vogtland" ist ein Zusammenschluss vieler (Unter-) Stiftungen mit unterschiedlichen Förderzwecken. Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft können Namens-, Förder- und Bürgerstiftungen errichtet werden, die gemäß ihrer Stiftungssatzung gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen und von der DT Deutschen Stiftungstreuhand AG mit Sitz in Fürth treuhänderisch verwaltet werden.

Kennzahlen: H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen

Volumen in T€ Vorjahr in T€
Ertragsabhängige Steuerzahlungen 8.324 2.066
Personalaufwand 34.024 32.416
Sachaufwand 17.816 (andere
Verwaltungsaufwendungen)
17.368 (andere
Verwaltungsaufwendungen)
Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt 957 1.004
Davon: Soziales 205 243
Davon: Bildung/Wissenschaft 34 80
Davon: Kultur 119 111
Davon: Umwelt 8 2
Davon: Sport 573 555
Davon: Wirtschafts- und Strukturförderung 0 13
Davon: Sonstiges 18 0
Auftragsvergaben an regionale Unternehmen k. A. k. A.
Ausschüttungen an Träger 0 1.188
Beitrag zum Gemeinwesen gesamt 61.121 54.042

2.2.5 Handlungsprogramm im Bereich Sozialbelange


Gemeinsam mit den Akteuren aus dem kommunalen, wirtschaftlichen sowie zivilgesellschaftlichen Bereich engagieren wir uns für das Gelingen des Transformationsprozesses und die Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele in der Region. Besonderen Wert legen wir auf die Förderung von Projekten, die den sozialen Zusammenhalt stärken, das Auseinanderdriften der Gesellschaft verhindern und ökologische Aspekte fördern. Zudem engagieren wir uns für eine moderne Wirtschafts- und Finanzbildung für alle Schichten der Bevölkerung.

2.3 H4 Grundsätze der Unternehmensführung

2.3.1 Bericht zur Unternehmensführung

1. Grundlagen der Unternehmensführung


Die Unternehmensführung in der Sparkasse hat folgende Grundlagen:

Die Sparkasse ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von ihrem kommunalen Träger zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben errichtet wurde.

Die Sparkasse hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), etc.), gelten für uns als öffentlich-rechtliches Institut zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (SächsSpG, SächsSpkVO, Satzung). Darin sind unter anderem unsere Rechtsform, unsere Aufgaben und die Verfassung der Sparkasse einschließlich zentraler Aspekte der Unternehmensführung (Corporate Governance) festgeschrieben.

Die Sparkasse unterliegt wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegt die Sparkasse nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Sachsen.

2. "Verantwortungsvolle Unternehmensführung" in der Sparkasse


Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:


a) Öffentlich-rechtliche Sparkassen haben den öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen Trägers eine angemessene Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Hierzu zählt unter anderem:

die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,

allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen,

die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,

die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie

den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.


b) Dieser im Landes-Sparkassengesetz niedergelegte öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln.


c) Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das Geschäftsmodell öffentlich-rechtlicher Sparkassen nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den ihnen obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von öffentlich-rechtlichen Sparkassen erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute.


d) Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.


e) Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.

3. Führungsstruktur in der Sparkasse

Die Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.

Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Ferner beschließt der Verwaltungsrat unter anderem über die Bestellung der Mitglieder des Vorstands.

Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Bestimmte Geschäfte bedürfen aber der Zustimmung des Verwaltungsrates, zum Beispiel: die jährlich fortzuschreibende mittelfristige Unternehmensplanung; Grundsätze der Personalpolitik; Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken; die Errichtung von Gebäuden; die Eröffnung und Schließung von Zweigstellen sowie ihre Übertragung auf andere Kreditinstitute; der Erwerb sowie die Veränderung und Veräußerung von Beteiligungen; die Aufnahme und Herabsetzung von Eigenmitteln gemäß § 3 Absatz 3 und 4, Satz 1 sowie die Vorwegzuführung von Teilen des Jahresüberschusses nach § 27 Abs. 1, Quelle: Sächsisches Sparkassengesetz, § 8 Abs. 3 .

Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und das Landes-Sparkassengesetz, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.


Nähere Angaben zu den oben genannten Themen befinden sich auch im Abschnitt "Corporate Governance".

2.3.2 Vergütung


Die Sparkasse Vogtland ist als kleines und nicht komplexes Institut im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR einzustufen. Sie ist nicht börsennotiert und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des Art. 433b Abs. 1 CRR. Daher besteht keine Offenlegungspflicht gemäß Art. 450 CRR. Da der Anwendungsbereich des Art. 433b Abs. 2 CRR eröffnet ist, besteht ebenfalls keine Offenlegungspflicht gemäß § 16 Abs. 2 der Institutsvergütungsverordnung.

2.3.3 Diversität im Vorstand


Die Sparkasse hat am 14.12.2021 eine Diversitätsrichtlinie für den Vorstand der Sparkasse Vogtland verabschiedet und darin die nachfolgenden Zielsetzungen (Auszug) definiert:

Die Sparkasse strebt Diversität in Hinblick auf Bildungshintergrund, Herkunft, Geschlecht und Alter im Vorstand an.

Bei der Auswahl der Mitglieder des Vorstandes werden - neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der fachlichen Qualifikation (Eignung) - die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Vorstandes betrachtet, sodass eine ausgewogene Meinungsbildung im Vorstand gefördert wird. Abhängig von der individuellen Ausgangslage im Vorstand und im Hinblick auf die beabsichtigten Zuständigkeiten (Ressort) im Rahmen der Vorstandstätigkeit sind unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen.

Bei der Bestellung der Vorstandsmitglieder wird auf Vielfalt hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Qualitäten und Kompetenzen geachtet und dabei insbesondere die Chancengleichheit von Frauen und Männern gefördert.


Die Erreichung dieser Ziele wird im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung jährlich transparent gemacht. Der Anteil von Frauen im Vorstand der Sparkasse beträgt 50 Prozent und soll bis auf Weiteres gehalten werden.

2.3.4 Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der Geschäftsleitung


Gesamtverantwortlich für die Steuerung von Nachhaltigkeit ist der Vorsitzende des Vorstands der Sparkasse Vogtland.


Dabei ist das Thema Nachhaltigkeit als eine Querschnittsaufgabe über alle Bereiche zu sehen und von allen Führungskräften im Rahmen der Linien- und Führungsaufgaben zu beachten. Der Bereich Vorstandsstab wurde als koordinierende Stelle beauftragt.


Die Weiterentwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit erfolgt durch einen bereichsübergreifend besetzten "Steuerungskreis Nachhaltigkeit", der dem Vorstand jährlich einen Maßnahmenplan und einen Ergebnisbericht über die Steigerung der Nachhaltigkeitsleistung zur Beschlussfassung vorlegt.


Der Verwaltungsrat wird in diese Planungen einbezogen, er wird regelmäßig informiert. Der Verwaltungsrat billigt den nichtfinanziellen Bericht.

2.3.5 Corporate-Governance-Kodex und Compliance


Der Corporate-Governance/Verhaltenskodex der Sparkasse Vogtland bündelt die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Organe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse. Er ist Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis sowie konkrete Orientierungshilfe für gute Unternehmensführung und in Konfliktsituationen. Der Corporate-Governance/Verhaltenskodex trägt zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung von Rechtstreue und Nachhaltigkeit für den Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in der Sparkasse Vogtland.


Der Corporate-Governance/Verhaltenskodex beschreibt das von der Geschäftsleitung erwartete Verhalten der Beschäftigten und der Führungskräfte.


Der Corporate-Governance/Verhaltenskodex wird vor dem Hintergrund gesetzlicher Entwicklungen fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Geschäftsanweisung für den Vorstand

Dienstordnung für die Beschäftigten

Arbeitsanweisungen für die Beschäftigten

Unternehmensleitlinien

Rahmenanweisungen/Richtlinien


Die Corporate-Governance/Verhaltenskodex der Sparkasse Vogtland ist in PPS_neo in der Rubrik Unternehmensleitlinien veröffentlicht.

2.4 H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement

2.4.1 Qualitätsstandards für Kunden und Verbraucher


In 26 (27 mit fahrbarer Filiale) Geschäftsstellen in unserem Geschäftsgebiet sowie über verschiedene Online-Kanäle bieten wir unseren Kundinnen und Kunden qualifizierte Beratung in allen Finanzfragen an. Qualität ist unser oberstes Unternehmensziel in der Kundenberatung. Wir wollen unsere Kundinnen und Kunden durch unsere Beratung in die Lage versetzen, selbstbestimmte Finanzentscheidungen zu treffen.


Grundlage für unser Qualitätsversprechen ist eine hochwertige, an den Kundeninteressen ausgerichtete Beratung durch gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch unsere qualifizierten Beraterinnen und Berater. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz nach dem Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden einzugehen und sie bei der Auswahl der richtigen Produkte, die zu ihrer persönlichen Lebensplanung passen, zu unterstützen. Dabei erfasst die Beraterin bzw. der Berater die Lebens- und Finanzsituation, die persönlichen Ziele (bei Relevanz inkl. Nachhaltigkeitspräferenzen), bei Bedarf die Risikoneigung sowie die Erfahrungen und Kenntnisse der Kundin bzw. des Kunden. Im vergangenen Jahr führten wir 18.128 Beratungen mit dem Sparkassen-Finanzkonzept durch.

2.4.2 Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab


Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags sind die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region sowie die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden zentrale Anliegen der Sparkasse. Zufriedene Kundinnen und Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter und sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Sparkasse. Die Umsetzung der Qualitätsvorgaben überprüfen wir regelmäßig im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems sowie durch Kundenzufriedenheitsbefragungen bei Privatkundinnen und -kunden. Im Anschluss an die Befragungen stellen wir Transparenz über die Umfrageergebnisse her und setzen als Reaktion auf die Kundenwünsche kurzfristig entsprechende Maßnahmen um.


Unsere Kundenzufriedenheit - ermittelt mit dem Top-3-Box-Wert - beträgt im Berichtsjahr 91.


Die Kundenzufriedenheit speziell zur Betreuung und Beratung unserer Kundinnen und Kunden beträgt im Berichtsjahr 91.


Die Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Kundinnen und Kunden als Ausdruck der Kundenbindung beträgt im Berichtsjahr 93.


Das Zielsystem der Sparkasse orientiert sich an der Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden. Wir verzichten grundsätzlich auf individuelle Produktabsatzziele. Bei der Umsetzung unserer Qualitätsvorgaben setzen wir auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten und die Unterstützung durch die Führungskräfte. Variable Vergütungsbestandteile in Ergänzung zur festen Grundvergütung nach dem Tarifvertrag zielen darauf ab, unsere Beschäftigten zu einer qualitativ hochwertigen Beratung und zu einem für die Kundin bzw. den Kunden passenden Produktabschluss zu motivieren. Die Ziel- und Beobachtungskennzahlen enthalten neben quantitativen auch qualitative Größen wie umfassende Kundenberatung und regelmäßiger Kundenkontakt.

Kennzahlen

Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept Anzahl Vorjahr
Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept gesamt 18.128 18.078
Davon:
Privatkundinnen/-kunden 17.609 17.559
Firmenkunden 519 519
Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung In % Vorjahr
Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Privatkundinnen/-kunden 91 91
Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit und Kundenbindung In % Vorjahr
Kundenzufriedenheit Privatkundinnen/-kunden 91 92
Weiterempfehlungsbereitschaft Privatkundinnen/-kunden 93 92

2.4.3 Impuls- und Beschwerdemanagement


Auch Kundenimpulse und -beschwerden sehen wir als Chance, uns zu verbessern. Wir haben eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen. Auf unserer Website sind die Beschwerdemanagement-Grundsätze der Sparkasse Vogtland Impressum - Wichtige Angaben im Überblick - Sparkasse Vogtland (sparkasse-vogtland.de) veröffentlicht. Darin geben wir auch einen Überblick zu dem Prozess der Bearbeitung von Beschwerden.


Im vergangenen Jahr wurden 184 Beschwerden/Impulse im Beschwerdemanagement registriert (Quelle: LN DB Vorschlagswesen, Auswertung Beschwerdemanagement, Betrachtungsstichtag 26.02.2024). Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Verringerung um 72 Prozent.

Kennzahlen

Beschwerdemanagement Anzahl Vorjahr
Erfasste Kundenbeschwerden gesamt 184 255

2.4.4 Schlichtungsverfahren


Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die zuständige


Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für unsere Sparkasse ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV). Ihr Ziel ist die außergerichtliche und somit kostengünstige und schnelle Streitbeilegung zwischen Kundin bzw. Kunde und Sparkasse. Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichterin bzw. einem Schlichter, der sogenannten Ombudsperson, durchgeführt. Die Ombudspersonen müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Ombudsfrauen bzw. Ombudsmänner werden - nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Justiz und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. - durch die Verbandsleitung des DSGV für die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung nicht beim DSGV, einem Regionalverband der Sparkassen-Finanzgruppe oder einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe tätig gewesen sein.

Kennzahlen

Schlichtungsverfahren Anzahl Vorjahr
Kundeneingaben bei der zuständigen Schlichtungsstelle gesamt 8 17
Davon zu:
Zahlungsverkehr und Kontoführung 4 12
Kreditgeschäft 1 1
Wertpapiergeschäft 0 1
Spargeschäft 1 1
Sonstiges 2 2
Verfahrensausgänge (der abgeschlossenen Verfahren)
Zurückgenommene Schlichtungsanträge 0 2
Abgelehnte Anträge (z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder Beweiserheblichkeit) 0 0
Ergebnis zugunsten der Kundinnen/Kunden 3 10
Entscheidungen zugunsten der Sparkasse 5 2
Einigungen und von der/dem Schlichter/-in angeregte Vergleiche 3 5

3. Nachhaltigkeitsmanagement

3.1 H6 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele

3.1.1 Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit


Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse bemisst sich an der umfassenden Gestaltungskraft, die wir als kommunal verankertes Kreditinstitut in unserem Geschäftsgebiet entwickeln. Betriebswirtschaftliche Solidität, gesellschaftliche bzw. soziale Teilhabe und eine gesunde, funktionsfähige Umwelt sind die Fundamente für unseren wirtschaftlichen Erfolg - hier in der Region und überall in Deutschland.


Der fortschreitende Klimawandel und der abnehmende soziale Zusammenhalt gefährden dieses Gleichgewicht. Die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit spielt eine herausragende Rolle bei der Sicherung wirtschaftlicher Stabilität und Leistungsfähigkeit. Die Anpassung an den globalen Temperaturanstieg entscheidet vielfach über die Zukunftsfähigkeit einzelner Geschäftsmodelle mit. Folgerichtig stehen die Abschwächung des Klimawandels und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft im Blickpunkt der deutschen und europäischen Wirtschaftspolitik.


Als gemeinwohlorientierte und kommunal verankerte Kreditinstitute haben die Sparkassen in dem sich gegenwärtig vollziehenden, tiefgreifenden Transformationsprozess eine herausgestellte Bedeutung: Nur sie können die nachhaltige Transformation in die Breite der Realwirtschaft tragen und zugleich die gesellschaftliche Akzeptanz in den Regionen fördern. Gemeinsam mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe wollen die Sparkassen gezielt zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und Europa beitragen.

3.1.2 Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte als Risikotreiber für das Geschäftsmodell der Sparkasse


Nachhaltigkeitsrisiken wirken als Risikotreiber auf die bekannten Risikoarten: Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. Sie stellen somit keine eigenständige Risikoart dar.


Als Kreditinstitut sind wir gefordert, die Auswirkungen, die der Klimawandel und die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise auf unsere Geschäftstätigkeit haben können, zu bewerten und zu steuern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert Nachhaltigkeitsrisiken im "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" als "Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation haben kann".

Nachhaltigkeitsaspekte aus dem Bereich Umwelt wirken bei Finanzierungen durch den Eintritt physischer und/oder transitorischer Risiken auf den Wert der Vermögensgegenstände oder auf die Kreditwürdigkeit (Outside-in-Perspektive). Physische Risiken betreffen die Auswirkungen des Klimawandels, zum Beispiel infolge extremer Wetterereignisse, die direkt und indirekt über die Kundinnen und Kunden auf die Sparkasse wirken und sich beispielsweise in Form von Sachschäden und Kreditausfällen materialisieren. Transitionsrisiken bzw. Übergangsrisiken ergeben sich aus den Auswirkungen von (politischen) Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Gestaltung des Übergangs in eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Transitionsrisiken können die Sparkasse indirekt betreffen, wenn etwa Geschäftsmodelle unserer Kundinnen und Kunden aufgrund stark steigender CO 2-Preise in ihrer Existenz bedroht sind.


Die Sparkasse wirkt über ihre finanzierten Wirtschaftsaktivitäten ihrerseits auf den Klimawandel und auf andere Nachhaltigkeitsaspekte ein, wenn zum Beispiel die Sparkasse im Dialog mit den Kundinnen und Kunden die nachhaltige Weiterentwicklung auf Ebene einzelner Engagements thematisiert (Inside-out-Perspektive).


Im Rahmen einer qualitativen Betrachtung wurden in der Risikoinventur die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken derzeit aufgrund ihrer geringen Auswirkungen auf die Risikofaktoren bzw. Risikoarten keine Relevanz für die Wesentlichkeitseinschätzung unserer Risiken haben.


Um den besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, werden Nachhaltigkeitsrisiken sowohl für kurz- und mittelfristige Zeiträume im Rahmen der bestehenden (operativen) Risikoinventur und zusätzlich für längerfristige Zeiträume im Rahmen der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur bewertet.

3.1.3 Neue Geschäftschancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit


Die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und Transformation verändern nicht nur die Wirtschaft, sie eröffnen ihr auch bedeutende Marktchancen durch neue Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen.


Mit Produkten und Dienstleistungen, die einen positiven Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, können sich Unternehmen aller Branchen und Größenklassen neue Geschäftschancen erschließen. In dem damit einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen liegen für uns als Sparkasse wichtige Entwicklungspotenziale, die wir auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags nutzen wollen. Dabei verstehen wir uns als Transformationsbegleiter, der konkrete und passgenaue Lösungen für die Kundinnen und Kunden entwickelt.


Vor diesem Hintergrund ergeben sich im Firmenkundenbereich anhand von identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken auch Vertriebspotenziale, etwa wenn ein gewerblicher Vermieter Bedarf bei der energetischen Gebäudesanierung erkennt oder ein Logistikunternehmen die Fahrzeugflotte umstellen will.

3.1.4 Nachhaltigkeitsmanagement


Die Sparkasse ist gefordert, ökologische, soziale und Governance-bezogene Aspekte (ESG-Aspekte) in die Management- und Steuerungssysteme sowie in die Prozesse und Produkte des Bankgeschäfts zu integrieren. Die Grundlagen unseres Nachhaltigkeitsmanagements stellen wir nachfolgend dar.

3.1.5 Nachhaltigkeitsverständnis


Der Vorstand der Sparkasse Vogtland hat sich klar zum Leitbild der Nachhaltigkeit bekannt und das nachfolgende Nachhaltigkeitsverständnis verabschiedet:


Als Sparkasse Vogtland bekennen wir uns zum Prinzip der Nachhaltigkeit. Es verbindet wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und mit dem Schutz der natürlichen Umwelt. Zukünftige Generationen sollen überall dieselben Chancen auf ein gutes Leben haben. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Unternehmen und Selbstständige, Kommunen, private Personen und die Menschen in unserem Geschäftsgebiet bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit, bei der Erreichung der Klimaziele und bei der Verbesserung der Lebensqualität durch unsere Geschäftspolitik und unternehmerische Haltung, durch nachhaltige Produkte und Finanzdienstleistungen sowie durch zielgerichtete gesellschaftliche Initiativen zu unterstützen.


Um einen verbindlichen Rahmen für unser Handeln zum Wohle der Bürgerschaft sowie der Region, für den Austausch mit Anspruchsgruppen und für die Erfüllung unserer Nachhaltigkeitsziele zu gewährleisten, wurden im Jahr 2019 folgende Leitsätze erarbeitet und Anfang 2020 verabschiedet:

Wir bekennen uns zu unserem öffentlichen Auftrag.

Wir machen Finanzwirtschaft verständlich und stellen sie in den Dienst der Menschen und der Wirtschaft.

Wir verpflichten uns dem ressourcenschonenden Wirtschaften.

Wir machen uns stark für nachhaltigen Wohlstand und für bessere Lebensqualität vor Ort.

Wir stehen für Vielfalt, Chancengleichheit und für ein respektvolles Miteinander.

3.1.6 Nachhaltigkeitsstrategie


Unser Geschäftsmodell zielt auf eine Bereitstellung von Angeboten, die den Menschen Möglichkeiten zur persönlichen finanziellen Absicherung eröffnen, Teilhabe an sozialer und gesellschaftlicher Entwicklung ermöglichen und zum Erhalt tragfähiger wirtschaftlicher Strukturen in unserem Geschäftsgebiet beitragen. Wesentliche Aspekte der sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit sind daher integraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie. Eine gesunde, funktionsfähige Umwelt ist darüber hinaus das Fundament unseres Wirtschaftssystems. Wir werden die Nachhaltigkeit in der Sparkasse entlang der regulatorischen Anforderungen und der Erwartungen unserer Kundschaft sowie unserer Anspruchsgruppen weiterentwickeln.


Die Sparkasse Vogtland bekennt sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit und ihrem öffentlichen Auftrag. Damit verbinden sich verantwortungsvolles Unternehmertum, wirtschaftlicher Fortschritt, soziale Gerechtigkeit und der Schutz der natürlichen Umwelt. Im November 2020 wurde die freiwillige Selbstverpflichtung für die Sparkassen unterzeichnet. Basis dieser Selbstverpflichtung ist das "Zielbild 2025 - Leitfaden zur Nachhaltigkeit in Sparkassen" des DSGV.


Das Thema Nachhaltigkeit stellt eine Querschnittsaufgabe über alle Bereiche dar. Es umfasst Maßnahmen im Kundengeschäft, Personalbereich, Geschäftsbetrieb, der Finanzierung und Eigenanlage sowie der internen und externen Kommunikation. Um eine strukturierte und transparente Umsetzung sowie Weiterentwicklung zu gewährleisten, wurde 2021 ein internes Arbeitsteam "Steuerungskreis Nachhaltigkeit" gegründet. Der Steuerungskreis erarbeitet einen jährlichen Maßnahmenplan, controllt diesen und reportet regelmäßig an den Vorstand. Der Bereich Vorstandsstab wurde als koordinierende Stelle beauftragt. Seit 2018 (Berichtsjahr 2017) erstellt die Sparkasse einen "Nachhaltigkeits-Bericht", der sich an die international anerkannten Standards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative, die "GRI-G4 Financial Services Sector Disclosures (GRI-G4 FS)" und an dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)" orientiert. Seit 2020 wird der Bericht freiwillig erstellt, da derzeit keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

3.1.7 Nachhaltigkeitsziele


Bei der Entwicklung von strategischen Nachhaltigkeitszielen orientieren wir uns am "Zielbild 2025 - Leitfaden zur Nachhaltigkeit in Sparkassen" des DSGV.


Auf Basis der Geschäftsstrategie und des Nachhaltigkeitsverständnisses sowie der Risikoinventur und der Wesentlichkeitsanalyse haben wir folgende Nachhaltigkeitsziele definiert.

Strategische Nachhaltigkeitsziele


Folgend werden die konkreten Aktivitäten für das folgende Geschäftsjahr benannt. Diese leiten sich aus der Unterzeichnung der Selbstverpflichtung ab.

Handlungsfelder für das Jahr 2024 ff.


Aufgrund der Vielzahl von z. T. notwendigen Einzelschritten (Datensammlung, Analyse, Identifikation, Umsetzungsplanung, Umsetzung) ist eine umfassende Bearbeitung der Themenfelder nur mittelfristig zu erreichen.

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Ziel/Handlungsfeld Operationalisierung
(Messgrößen)
Maßnahmen Zeitraum
Übergreifende Themen:
• Standortbestimmung zur Umsetzung Nachhaltigkeit
• mittelfristiges Ziel: aktiver Einsatz für den Klimaschutz
• Prüfung durchgeführt: ja/ nein • Prüfung der Umsetzung des N-
Motion-Nachhaltigkeits-Kompasses
2024
Betrieb:
• Ermittlung CO₂-Emission im Geschäftsbetrieb
• Reduktion CO₂-Emission
• mittelfristiges Ziel: Führungskräfte und Mitarbeiter zum Klimaschutz befähigen
• Ziel bis 2035: CO₂-Neutralität
• Ermittlung der CO₂-Emissionen via VfU-Tool
• regelmäßige Durchführung Energie-Audit (alle 4 Jahre)
• Prüfung der Umsetzung eröffneter Handlungsfelder -> siehe jährliche Maßnahmenplanung 2024
Regulatorik:
• Umsetzung der Muss-Anforderungen
• Auseinandersetzung und Analyse mit
Risiken/Beständen
• mittelfristiges Ziel: Finanzierungen und Eigen-anlagen auf Klimaziele ausrichten
• regelmäßige Befassung im
Steuerungskreis
Nachhaltigkeit (siehe
Protokolle) mit anstehenden
Muss-Umsetzungen
• Durchführung Analyse der
Eigenbestände (Spezialfonds)
• Analyse des Kreditbestandes
2024
Vertrieb:
• Angebot "nachhaltiger" Anlageprodukte
• mittelfristige Ziele: Bewusstsein der Kunden für nachhaltige Wertpapierinvestments fördern; Kundinnen und Kunden bei der Transformation unterstützen
• Überprüfung der Angebotspalette auf nachhaltige Anlagen • Implementierung und Pflege in der Angebotspalette 2024
Öffentlichkeitsarbeit:
• Befragungen sowie zielgerichtete kommunikative Maßnahmen
• mittelfristiges Ziel: Klimaschutz vor Ort voranbringen
• fortlaufende Sichtbarkeit der Sparkasse als Förderer der Nachhaltigkeit in der Region • Auswahl und Umsetzung von Projekten im Kontext Nachhaltigkeit
• Erstellung Nachhaltigkeitsbericht seit Berichtsjahr 2017
• Durchführung Nachhaltigkeitsbeirat
• Auswertung von Kundenbefragungen im Kontext
2024

3.2 H7 Implementierung in Prozesse und Controlling

3.2.1 Implementierung von Nachhaltigkeit in Prozesse


Die Implementierung von Nachhaltigkeit in den Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft erfolgt über die etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumente bzw. den Management-Regelkreis in der Sparkasse.


Die Prüfung der Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt regelmäßig und gegebenenfalls anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur und ist in der zugehörigen Organisationsrichtlinie fixiert. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen Kreditvergabe, Zeichnung, Anlageentscheidung, Risikosteuerung und -controlling ist z. B. im Bereich Kredit zum Teil erfolgt, in anderen Bereichen derzeit noch geplant.


Da die Themen zur Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie verankert sind, kann bei der Umsetzung auf etablierte Prozesse und Strukturen zurückgegriffen werden. Für die Mitarbeitenden gelten dabei klar definierte und verbindlich einzuhaltende Regeln und Wertmaßstäbe, die im Handbuch/der schriftlich fixierten Ordnung (SfO) der Sparkasse dokumentiert sind. Standardisierte Prozesse unterstützen unsere Belegschaft dabei, Kundschaft optimal zu beraten sowie auf einen ressourcenschonenden Umgang mit Verbrauchsmaterialien zu achten.

3.2.2 Instrumente zur Steuerung von Nachhaltigkeit


Um die Weiterentwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit dauerhaft zu implementieren, wurde 2021 ein internes Arbeitsteam "Steuerungskreis Nachhaltigkeit" gegründet. Der Steuerungskreis erarbeitet einen jährlichen Maßnahmenplan, controllt diesen und reportet regelmäßig an den Vorstand.


In regelmäßigen Abständen unterziehen wir uns einer externen Prüfung durch den Nachhaltigkeits-Kompass der Firma N-Motion. Die Fragestellungen werden sukzessive an die erhöhten Anforderungen angepasst und machen unsere Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Der letzte Kompass wurde in 2023 mit Auswertung in 2024 durchgeführt.


In den Jahren dazwischen erfolgte wiederholt eine zusätzliche Durchführung des NachhaltigkeitsKompasses als Angebot der Deka im Rahmen des Deka Treasury-Kompasses.

3.2.3 Kontrolle


Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir jährlich im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung anhand des Sparkassen-Standards in den Bereichen Haltung, Produkte und Initiativen transparent. Seit dem Berichtsjahr 2019 unterliegen wir nicht mehr der gesetzlichen Berichtspflicht, werden dies aber weiterhin freiwillig tun.


Die Erhebung der Berichtsdaten anhand des Sparkassen-Standards stellt eine konsistente Datenqualität sicher und macht unsere Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die Einbindung der Fachabteilungen in die Berichterstellung sichergestellt. Die Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt intern durch die Compliance-Funktion/interne Revision.

3.3 H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft

3.3.1 Nachhaltigkeitsaspekte im Kundenkreditgeschäft


Die Sparkasse ist als Finanzdienstleisterin ein zentrales Element des regionalen Wirtschaftskreislaufs und arbeitet zum Wohle der Region. Unsere Wertschöpfung erbringen wir im Wesentlichen in unserem Geschäftsgebiet und wir richten unser Produktangebot an regionalen Bedürfnissen aus. Auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags ist es unsere Kernaufgabe, die Bevölkerung, die Unternehmen und die kommunalen Institutionen in unserem Geschäftsgebiet mit Krediten zu versorgen.

3.3.2 Kundenkreditportfolio der Sparkasse nach Branchen


Das Kundenkreditportfolio im Obligo der Sparkasse belief sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 3.141 Mio. Euro. Der Schwerpunkt des Kreditportfolios liegt im Bereich "Unternehmen und Selbstständige" mit einem Anteil von 56,58 Prozent am Obligo.


Direkte Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich durch die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten. Im Bereich der Kredite an Unternehmen und Selbstständige liegt der Schwerpunkt im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen, auf den 15,69 Prozent des Obligos entfallen.


Die nachfolgende tabellarische Übersicht zeigt die Aufteilung des Kundenkreditportfolios der Sparkasse sowie die Firmenkundenkredite auf KUSY-Branchenebene.

Kennzahlen

Kundenkreditportfolio (KUSY/WZ-Code) Volumen in T€ Anteil am
Obligo in
%
Kredite an Unternehmen und Selbstständige nach Branchen (KUSY/WZ-Code)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 28.342,7 0,90
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 2,0 0,00
C Verarbeitendes Gewerbe 260.258,1 8,28
D Energieversorgung 35.849,8 1,14
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung
von Umweltverschmutzungen
18.070,7 0,58
F Baugewerbe 93.924,2 2,99
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 127.687,0 4,06
H Verkehr und Lagerei 33.084,6 1,05
I Gastgewerbe 15.383,4 0,49
J Information und Kommunikation 26.529,7 0,84
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 218.345,5 6,95
L Grundstücks- und Wohnungswesen 492.972,6 15,69
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
299.818,1 9,54
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 52.249,8 1,67
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung - -
P Erziehung und Unterricht 9.501,7 0,30
Q Gesundheits- und Sozialwesen 60.343,9 1,92
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 4.984,8 0,16
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen - -
T Private Haushalte als Arbeitgeber bzw. als Hersteller von Waren und Dienstleistungen - -
Kredite an Unternehmen und Selbstständige gesamt 1.777.348,7 56,58
Kredite an Privatpersonen gesamt 1.042.271,4 33,18
Kredite an öffentliche Haushalte gesamt 321.548,0 10,24
Kundenkreditportfolio gesamt 3.141.168,1 100,0

3.3.3 Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft


Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir im Berichtsjahr Nachhaltigkeitsrisiken für das Kundenkreditgeschäft anhand des Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) qualitativ bewertet.

Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score)


Der Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) wurde 2021 vom Branchendienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. (DSGV) und der S-Rating und Risikosysteme, dem zentralen Sparkassen-Dienstleister für Risikomanagement-Verfahren, entwickelt. Er bietet ein Modell, mit dem sich mögliche Risiken in den Bereichen Umwelt und Klima (E: Environment), Soziales (S: Social) und Governance (G: Governance) identifizieren und analysieren lassen. Der S-ESG-Score ist der Standard für die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Firmenkundengeschäft der Sparkassen.


Der S-ESG-Score ermittelt anhand von verschiedenen Indikatoren in den Bereichen Environment (E: Umwelt und Klima), Soziales (S) und Governance (G) die Nachhaltigkeitsrisiken eines Firmenkunden. Die ESG-Risikobewertung des Firmenkunden erfolgt dabei relativ zu seiner Branche gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 2008). Für gewerbliche Immobilienkunden erfolgt zusätzlich eine ESG-Bewertung des Immobilienportfolios. Die Portfoliobewertung fließt mit in den Kundenscore ein.


Liegen für den Firmenkunden keine individuellen ESG-Kennzahlen vor, kommen u. a. Rückfallwerte auf Branchenebene (S-ESG-Branchenscore) zum Einsatz. Die Branchenscores werden regelmäßig aktualisiert. Der S-ESG-Score arbeitet mit einer Skala von null (sehr geringe Risiken) bis 100 (hohe Risiken). Diesem Punktespektrum werden entsprechend fünf Noten von A bis E zugewiesen.


Gerade im Mengengeschäft, bei dem eine individuelle kundenspezifische Nachhaltigkeitsbewertung nicht umsetzbar wäre, ist der Einsatz des branchenbasierten S-ESG-Score sinnvoll und effizient. Er ermöglicht direkte Branchenvergleiche, da übergreifend signifikante Unterschiede bei den Nachhaltigkeitsrisiken bestehen. Für schnelle Ergebnisse hat der DSGV-Branchendienst den Sparkassen zusätzlich ein Programm zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe sich die branchenspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken mit dem eigenen Firmenkreditportfolio zusammenführen lassen. Qualitative Beurteilungen des DSGV-Branchendienstes komplettieren das Modell. Darüber hinaus gibt es diverse ESG-Reports von S-Rating.

Ergebnisse des S-ESG-Score (Kredite an gewerbliche Kunden im Bestand)


Im Berichtsjahr wurden 5.751 gewerbliche Kunden in Höhe von 1.777.348 TEuro mit dem S-ESG-Score bewertet. Nicht betrachtet wurden Kredite an Privatkundinnen und -kunden bzw. öffentliche Haushalte, für die aktuell keine Bewertungen der ESG-Risiken vorliegen.


Der durchschnittliche S-ESG-Score für Kundenkredite an gewerbliche Kunden ergab zum Stichtag 31.12.2023 ein geringes ESG-Risiko (volumengewichteter Durchschnittswert: 34 Punkte).


Bezogen auf die Verteilung nach Kreditvolumen wurden zum Stichtag 82,8 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden in Branchen mit sehr geringen oder geringen ESG-Risiken vergeben.


6,9 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden wurden in Branchen mit erhöhten oder hohen ESG-Risiken vergeben.


Die Entwicklung der Verteilung wird vierteljährlich überwacht und an den Gesamtvorstand berichtet.


Die Berichterstattung zu ESG-Risiken wurde zum Berichtsstichtag 30.09.2023 in den Risikobericht integriert, der an den Gesamtvorstand und an den Verwaltungsrat gerichtet ist.

Tabelle: S-ESG-Score - Nachhaltigkeitsrisiken in Branchen Verteilung des Kreditbestands auf die Noten

S-ESG-Note Prozentanteil des untersuchten Kreditbestands
A = sehr gering 8,6
B = gering 74,2
C = mittel 10,3
D = erhöht 6,6
E = hoch 0,3

3.3.4 Ziele und Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kundenkreditgeschäft


Unser Ziel ist es, unser Kreditportfolio im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens auszurichten und durch die Finanzierung der Transformation hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft und Gesellschaft die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen und das 1,5-Grad-Ziel anzustreben. Die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland, wie sie im Klimaschutzgesetz und im Klimaschutzplan beschrieben sind, samt den jeweils gültigen Zwischenzielen und eine Klimaneutralität bis 2045 sind dabei zentrale Orientierungspunkte.


Als Sparkasse ist es unser Ziel, nachhaltige Aktivitäten von Unternehmen, von Privatkundinnen und -kunden und auch von kommunalen Kunden durch Finanzierungen zu fördern. Unter Einbindung unserer Anspruchsgruppen aus der Region wollen wir passgenaue Produktangebote entwickeln, die regionale Nachhaltigkeitsprogramme fördern oder ermöglichen.

3.4 H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft

3.4.1 Nachhaltigkeitsaspekte im Passivgeschäft


Die Umwandlung von Spareinlagen in Kredite für die Region ist der Kern unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse. Wir refinanzieren die Investitionen von Unternehmen, Selbstständigen, Privatpersonen und Kommunen über die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden.


Für den Klimaschutz sowie die Ausrichtung der regionalen Infrastruktur auf eine kohlenstoffneutrale Wirtschafts- und Lebensweise sind enorme Investitionsanstrengungen erforderlich. Ohne die Mobilisierung privaten Kapitals ist diese Transformation nicht zu finanzieren. Als Vermittlerin zwischen Anlegerinnen und Anlegern sowie Kapitalsuchenden kann die Sparkasse hier in der Region finanzielle Ressourcen für den Klimaschutz sowie auch für soziale Aufgaben erschließen.

3.5 H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)


Das Volumen der Finanzanlagen umfasste zum 31. Dezember 2023 insgesamt 173,53 Mio. Euro, von denen 1,64 Mio. Euro auf die Eigenanlage der Sparkasse (Depot A) entfallen und 171,89 Mio. Euro auf die Finanzanlagen unserer Kundinnen und Kunden (Depot B).

3.5.1 Nachhaltigkeitsaspekte in der Eigenanlage (Depot A)


Als Sparkasse erfolgt unsere Refinanzierung vorrangig über Kundeneinlagen oder Förderbanken. Für die Eigenanlage werden Vermögenstitel ausgewählt, die unseren Liquiditäts-, Risiko- und Ertragsanforderungen am besten entsprechen.

ESG-Risikoscreening der Eigenanlage


Mit dem "Deka Treasury-Kompass" wurde zum Stichtag 31.03.2023 ein detaillierter Nachhaltigkeitscheck in der Eigenanlage durchgeführt, der auf den Kriterien des UN Global Compact basiert. Dabei entsprechen 95,1 Prozent des geprüften Anlagevolumens den Nachhaltigkeitskriterien.

3.5.2 Nachhaltigkeitsaspekte in der Kundenanlage (Depot B)


Als ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe haben wir Nachhaltigkeitsaspekte in die Anlageberatung eingebunden. Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen und Kunden in der Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlageberatung ein.


Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum einen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z. B. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards.


Von den Mindestausschlüssen erfasst sind Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Rüstungsgütern (geächtete Waffen > 0 Prozent), zu mehr als 5 Prozent aus der Tabakproduktion oder zu mehr als 30 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Kohle besteht oder Unternehmen, die schwere Verstöße gegen den UN Global Compact begehen. Dies bedeutet zugleich, dass bei Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für die Anlageberatung aus, die in (ökologisch) nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investieren. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen bzw. die möglichst geringe wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen haben.


Die Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Anlageberatung und für die Versicherungsvermittlung veröffentlichen wir auf unserer Website unter folgendem Link: Nachhaltigkeit (sparkasse-vogtland.de)

Nachhaltige Anlageberatung


Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei der Einführung der nachhaltigen Anlageberatung eine Führungsrolle übernommen. Kommende gesetzliche Anforderungen haben wir gemeinsam mit unseren Verbundpartnern proaktiv und frühzeitig umgesetzt. Seit November 2020 wird die nachhaltige Anlageberatung in unserer Sparkasse umgesetzt. Jede Kundin und jeder Kunde wird verpflichtend in jeder Anlageberatung gefragt, ob sie oder er Interesse an Finanzinstrumenten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen hat. Bei einer positiven Antwort und entsprechender Geeignetheit werden in der Beratung ein oder mehrere Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen empfohlen. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen werden seit Juni 2022 - entsprechend der regulatorischen Vorgaben - drei Produkttypen als Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ausgewiesen.

ESG-Strategieprodukt mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen (PAI): Bei diesem Produkttyp sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft reduziert oder sogar vermieden werden. Gemessen und berücksichtigt werden die nachteiligen Auswirkungen mit Hilfe von "Principle Adverse Impacts" (PAI). Beispielsweise können damit je nach Produkt der CO 2-Fußabdruck eines Unternehmens oder Verstöße gegen anerkannte Normen wie die des UN Global Compact berücksichtigt werden. Relevant ist das bei Unternehmen, in die investiert wird (bei Fonds) bzw. bei der Kreditvergabe (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Dabei werden gewisse Mindestausschlüsse berücksichtigt. Die Mindestausschlüsse beziehen sich bei Fonds auf die Auswahl der Investments und bei Zertifikaten auf die Auswahl des Basiswerts: Ein Unternehmen, das den Mindestausschlüssen nicht entspricht, kommt nicht als Investment bei Fonds bzw. als Basiswert bei Zertifikaten in Betracht. Bei Fonds wird die Fondsgesellschaft parallel Einfluss auf die investierten Unternehmen ausüben, größere Anstrengungen in Sachen Nachhaltigkeit zu unternehmen (z. B. über die Stimmrechtsausübung als Aktionärin).

Produkt mit Auswirkungsbezug Nachhaltigkeit (ESG): Hier handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten (bei Fonds) bzw. die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten (bei Anleihen bzw. Zertifikaten), die zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele oder sozialer Ziele im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung beitragen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Investitionen keinem anderen der ökologischen oder sozialen Ziele erheblich schaden und die Prinzipien einer guten Unternehmensführung beachtet werden. Die gute Unternehmensführung bezieht sich insbesondere auf solide Managementstrukturen, die Beziehung zu und die Vergütung von Arbeitnehmern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften der Unternehmen.

Produkt mit Auswirkungsbezug Ökologie (E): Hier wird in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie investiert (bei Fonds) bzw. werden diese durch Kredite finanziert (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, Investitionen zugunsten klimafreundlicher Projekte und Unternehmen spezifisch zu fördern. Zu diesem Zweck wird mit Hilfe eines Kriterienkatalogs für Unternehmen definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten bzw. Umsätze zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen und kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigen. Anhand dieser Kriterien kann bestimmt werden, ob Wirtschaftsaktivitäten ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind oder nicht. Die Taxonomie befindet sich noch in der Entwicklung. Unter anderem aus diesem Grund gibt es derzeit kaum Produkte, die Taxonomie-konform investieren.


Bei den beiden Produkten mit Auswirkungsbezug kann zudem die Kundin und der Kunde bestimmen, wie hoch der Mindestanteil in ökologisch nachhaltige bzw. in nachhaltige Investitionen sein soll.


Auch die Schulungen der Wertpapierberaterinnen und -berater haben wir als Sparkasse intensiviert. Ziel ist es, dass alle Wertpapierberaterinnen und -berater die jeweils von ihnen empfohlenen Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen können.


Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot kontinuierlich vermittelt.

3.6 H11 Menschenrechte und Sorgfaltspflichten

3.6.1 Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte


Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet.


Marktdynamiken, veränderte Betriebsbedingungen, neue Geschäftsbeziehungen etc. können jedoch immer wieder potenziell oder tatsächlich Auswirkung auf die Risikosituation im Bereich der Menschenrechte haben.


Daher handeln wir stets im Bewusstsein, dass die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten eine kontinuierliche Aufmerksamkeit auf den verschiedenen Ebenen des Unternehmens erfordert.


Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion in unserer Sparkasse überwacht.


Für alle Beschäftigten der Sparkasse werden die Kernarbeitsnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" eingehalten. Wir erfüllen alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung.


Mit den geschilderten Regelungen und Prozessen können menschenrechtliche Risiken frühzeitig identifiziert und falls notwendig mit geeigneten Maßnahmen minimiert oder verhindert werden oder, im Falle einer unmittelbar bevorstehenden oder tatsächlichen Verletzung, kann Abhilfe ergriffen werden.


Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen .

3.6.2 Achtung der Menschenrechte


Die Sparkasse und ihr Vorstand bekennen sich zur Achtung der allgemeinen, international anerkannten Menschenrechte. Dieses Bekenntnis schließt unsere Verpflichtung mit ein, im Geschäftsbetrieb, beim Produkt- und Dienstleistungsangebot im Kerngeschäft sowie in eigenen Liefer- und Wertschöpfungsketten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen mit größtmöglicher Sorgfalt nachzukommen. (siehe auch Punkt 6 Corporate Governance/ Verhaltenskodex).


Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten stehen im Einklang mit unseren Grundwerten als Sparkasse. Unser Gründungsprinzip fußt auf Respekt, Fairness und Rücksichtnahme gegenüber benachteiligten Personen. Diese Werteorientierungen schließen das Bekenntnis zu Demokratie, Toleranz, Vielfalt und Chancengleichheit mit ein und sind unerlässlich für eine verantwortliche und kundenorientierte Unternehmensführung.


Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Sparkasse sind dazu angehalten, bei allen unternehmensinternen sowie bei allen externen geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig, ethisch einwandfrei, fair, verlässlich und nachhaltig zu handeln und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen. Dies erwarten wir auch von unseren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine Missachtung oder Verletzung der Menschenrechte wird nicht geduldet.


Bei der Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und ihrer Vorkehrungen zu deren Einhaltung befolgen wir deutsches und europäisches Recht.


Die Achtung der Menschenrechte ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Deutschland ist Vertragsstaat der wichtigen Menschenrechtsabkommen der UN und ihrer Zusatzprotokolle (Zivilpakt, Sozialpakt, Anti-Rassismus-Konvention, Frauenrechtskonvention, Anti-Folter-Konvention, Kinderrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, Konvention gegen Verschwindenlassen). Zuletzt wurden von Deutschland das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter sowie die Behindertenrechtskonvention unterzeichnet, beide sind seit 2009 in Kraft. Deutschland hat als erster europäischer Staat auch das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention ratifiziert, das ein Individualbeschwerdeverfahren ermöglicht.

3.6.3 Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten


In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in Betriebsvereinbarungen sind alle wesentlichen Regelungen festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung dienen können, um die Prinzipien und Werte der Sparkasse Vogtland im täglichen Handeln umzusetzen.


Die Sparkasse Vogtland erkennt das Recht der Mitarbeitenden auf den Schutz ihrer persönlichen Daten an und geht mit allen mitarbeiterbezogenen Daten gesetzeskonform um. Eine Rahmen-Dienstvereinbarung "Umgang mit Beschäftigtendaten" wurde gemeinsam mit dem Personalrat erarbeitet und 2020 gezeichnet.


Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten. Höhenverstellbare Schreibtische, moderne Arbeitsplatzausstattung (Bildschirme, tw. ergonomische Tastatur und Maus, BEM im Bereich Personal angesiedelt) werden angeboten.


Zur Gesundheitsprävention wurde ein umfassendes System von Sensibilisierungs-, Motivations- und Umsetzungshilfen etabliert, welche das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeitenden fördern und stärken, wie z. B. Betriebliche Krankenversicherung, JobRad.


Die Sparkasse Vogtland bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleiche Beschäftigungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend ihren Zielen und Fähigkeiten.


Hierzu einige Beispiele:

Teilzeitquote 42 Prozent (12/2023)

Frauenquote 70 Prozent (12/2023)

Elternzeit für Väter

Betriebszugehörigkeit i. J. 23,9 (12/2023)

Audit berufundfamilie

Perspektivstellenprogramm für Jungangestellte

regelmäßige Steuerungsgespräche

1x jährlich Personalentwicklungsgespräch

Führungsquote Frauen Vorstand 50 Prozent

Führungsquote Frauen Bereichsleiterebene 40 Prozent (12/2023)

Führungsquote Frauen Leiterebene 60 Prozent (12/2023)


Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden beachtet.


Die Sparkasse Vogtland entlohnt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair, leistungsbezogen und angemessen. Bei uns findet der TVöD-S Anwendung. Entsprechend den Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes wird in der Sparkasse Vogtland die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern gewährleistet.


Wir bekennen uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken. Entsprechend den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.


In der Sparkasse Vogtland bestehen über Befragungen sowie bestehende Beschwerderechte Möglichkeiten zur Kommunikation von Verbesserungs- oder Veränderungswünschen.


Die Sparkasse Vogtland bekennt sich nachdrücklich uneingeschränkt zum Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und moderner Sklaverei. Die Sparkasse Vogtland duldet keine Form ausbeuterischer Kinderarbeit.


Die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz werden von der Sparkasse Vogtland strikt eingehalten (z. B. auch im Rahmen von: regelmäßigen Steuerungs- und Personalentwicklungs-gesprächen, regelmäßige Jour-Fixe-Termine mit Personalratsvorsitzendem und Bereichsleiter Personal, regelmäßige Austauschrunden zwischen Vorstandsvorsitzendem und Personalrats-vorsitzendem, Quartalsgespräche Vorstand, Personalrat-Gremium und Bereichsleiter Personal).


Wir vermeiden alle Handlungen, die eine negative Auswirkung auf die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Beschäftigten, unserer Kundinnen und Kunden und Geschäftspartner sowie aller anderen Anspruchsgruppen haben könnten.

Kundinnen und Kunden


Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Menschen und Unternehmen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.


Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Die Sparkasse Vogtland verfügt auch über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kundinnen und Kunden systematisch analysieren.


Jährlich führen wir die Sparkassen-Online-Kundenbefragung (SOKD) durch. Hier werden Kunden online aufgefordert, uns zu bewerten und uns Verbesserungswünsche mitzuteilen.

Lieferanten und Dienstleister


Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte findet, ebenso wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten, auch im Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement der Sparkasse Vogtland Berücksichtigung.


Die Sparkasse Vogtland legt großen Wert auf die Einbindung ortsansässiger oder regionaler kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Auftragsvergabe erfolgt vorrangig an uns bekannte, regionale Anbieter, mit den wichtigsten Lieferanten erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Dazu wurde die Einführung der Lieferanten-Richtlinie vom OSV in unserem Hause beschlossen und mit den am Umsatz gemessenen größten Dienstleistern vereinbart.

3.6.4 Beschwerde- und Meldemöglichkeiten, Sensibilisierung


In Fällen, in denen Mitarbeitende oder Dritte eine Missachtung ihrer Rechte empfinden, stehen ihnen Beschwerde- und Meldewege in der Sparkasse als Ansprechpersonen und Unterstützung zur Verfügung.

3.7 H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung


Als Sparkasse sind wir gemäß unserer Satzung dem Regionalprinzip verpflichtet - unser Geschäftsgebiet ist der Vogtlandkreis. Wo immer es möglich ist, arbeiten wir mit Produzenten und Dienstleistungsunternehmen aus unserer Region zusammen. Vor Ort oder in der Region verfügbare Produkte und Dienstleistungen beziehen wir möglichst unter Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Anbietern aus der Region. Darüber hinaus beschränken wir unseren Einkauf im Wesentlichen auf Produkte und Dienstleistungen von Anbietern aus Deutschland oder kaufen bei Partnerunternehmen in der Sparkassen-Finanzgruppe.


Die Sparkasse Vogtland hat sich zu dem Prinzip der Nachhaltigkeit bekannt und engagiert sich für eine nachhaltige Entwicklung in der Region. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen kommen daher immer häufiger nicht nur wirtschaftliche und geografische, sondern auch soziale, ethische und ökologische Aspekte zur Geltung. In diesem Zusammenhang erwarten wir auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie ökonomische, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen erfüllen.


Die Auftragsvergabe erfolgt vorrangig an uns bekannte, regionale Anbieter. Mit den wichtigsten Lieferanten erfolgen regelmäßige Abstimmungen.


Als Sparkasse arbeiten wir präferiert mit Lieferanten und Dienstleistern zusammen, die selbst umfassende Richtlinien zur verantwortlichen Produktion und Beschaffung eingeführt haben und in der Lage sind, verbindliche Zusagen zu ihrer eigenen Lieferkette zu machen.


Mit vielen unserer Lieferanten und Dienstleistern wurde eine Vereinbarung zur Nachhaltigkeit abgeschlossen, welche die Einhaltung von Standards zur Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte durch unsere Lieferanten und Dienstleister sowie Regelungen zu Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit beinhaltet, die vergleichbar mit unseren eigenen Grundsätzen in diesen Themenbereichen sind.


Die Sparkasse Vogtland behält sich vor, durch Stichproben bzw. bei begründeten Verdachtsfällen, die Einhaltung getroffener Vereinbarungen durch ihre Lieferanten und Dienstleister zu überprüfen. Liegt ein besonders schwerwiegender oder anhaltender Verstoß gegen menschenrechtliche und/oder umweltbezogene Pflichten oder ein vergleichbar schwerwiegender Sachverhalt in diesem Zusammenhang vor, können wir die Geschäftsbeziehung außerordentlich kündigen.


Übersicht über wesentliche Vorgaben für Einkauf und Beschaffung

Produkte/
Dienstleistungen
Vorgaben zur Sozialverträglichkeit, zu menschen- und arbeitsrechtlichen Sorgfaltspflichten Vorgaben zur Umweltverträglichkeit, zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten
Papier FSC-Siegel, wenn möglich Recyclingpapier
Bauleistungen vertragliche Vereinbarung zur Einhaltung gesetzlicher Standards (Trinkwasser, Energie, Entsorgung), Vorgaben gemäß EEWärmeG und EnEV
Reinigungsleistungen vertragliche Vereinbarung des Mindestlohns vertragliche Vereinbarung zur Einhaltung gesetzlicher Standards und Verwendung umweltverträglicher Produkte und Verfahren
Energie Bezug von zertifiziertem Öko-Strom durch regionale Anbieter

Kennzahlen

Volumen in € Vorjahr
Auftragsvergaben an regionale Unternehmen wurde detailliert nicht erhoben wurde detailliert nicht erhoben

4. Umwelt

4.1 H13 Umweltbelange

4.1.1 Bewertung von Risiken im Bereich Umweltbelange


Risiken aufgrund von Klima- und Umweltveränderungen sind ein möglicher Treiber bekannter Risikoarten, die im Rahmen der regelmäßigen Nachhaltigkeitsinventur in Bezug auf die Geschäftsstrategie analysiert werden. Die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsinventur werden im Kapitel "Nachhaltigkeitsmanagement", Indikator "H6 Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele", erläutert.


Zusätzlich zu dieser Nachhaltigkeitsinventur werden zwei Instrumente zur Ermittlung der potenziellen negativen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Sparkasse betrachtet. In der "Operativen Risikoinventur" findet dabei eine Relevanzbeurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der Risikokategorie für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren statt; dem besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken wird daneben in der "Strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur" Rechnung getragen. Beide Instrumente ergänzen die Analyse potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken der Nachhaltigkeitsinventur um eine Bewertung für unterschiedliche Zeiträume und dienen der Erfüllung der Erwartungen des BaFin-Merkblatts zu Nachhaltigkeitsrisiken bzw. den Anforderungen der 7. MaRisk-Novelle.

Inside-out-Risiken


Bei der Betrachtung der "Inside-out-Perspektive" analysieren wir, welche Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit auf das Klima hat und wie der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden kann.


Direkte Auswirkungen auf Klima und Umwelt ergeben sich in folgenden Bereichen unserer Wertschöpfung:

Operativer Geschäftsbetrieb in den stationären Filialen und Verwaltungsgebäuden: Diese Auswirkungen machen wir nachfolgend in der VfU-Klimabilanz transparent. Im Geschäftsbetrieb halten wir alle gesetzlichen Umweltvorgaben ein, z. B. in den Bereichen Trinkwasser, Energie und Entsorgung (Gewerbeabfallverordnung). Wir führen die vorgeschriebenen Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durch und halten bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen die Vorgaben gemäß EEWärmeG und EnEV ein.

Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten, insbesondere finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio: Nähere Angaben hierzu finden sich im Kapitel "Kerngeschäft" in Sparkassen-Indikator "H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft".

Vermögenswerte in der Eigenanlage (Depot A) und im Vermögensmanagement (Depot B) der Sparkasse haben ebenfalls einen Carbon Footprint. Nähere Angaben dazu finden sich im Kapitel "Kerngeschäft" in Sparkassen-Indikator "H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)".

Outside-in-Risiken


Bei der Betrachtung der "Outside-in-Perspektive" analysieren wir, welche potenziellen physischen und/oder transitorischen Risiken auf unsere Finanzierungen und Anlagen und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation unseres Instituts hinwirken können.

Operativer Geschäftsbetrieb: Mögliche physische Risiken für den Geschäftsbetrieb durch Naturgewalten/Unfälle werden im Rahmen unseres Risikomanagements unter den "operationellen Risiken" analysiert. Dabei bewerten wir die Auswirkungen derartiger externer Ereignisse auf die Ertrags- und Risikosituation der Sparkasse.

Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten: Im Kerngeschäft führen wir allgemeine Screenings zu ESG-Risiken anhand des Sparkassen-ESG-Scores durch. Dabei wird untersucht, ob und wie sich physische oder transitorische Klimarisiken auf die Risikopositionen der Sparkasse auswirken. Physische Klimarisiken sind beispielsweise Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur insbesondere unserer Kreditnehmerinnen und -nehmer, die durch Folgen des veränderten Klimas wie Überschwemmungen, Stürme oder Trockenperioden entstehen. Transitorische Klimarisiken ergeben sich dagegen aus dem Übergang von den heute vorherrschenden Wirtschaftsformen, die noch zu einem großen Teil auf fossilen Energien (Erdöl, Kohle, Erdgas) basieren, hin zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft. Auch transitorische Risiken können Auswirkungen auf unsere Kreditnehmerinnen und -nehmer und damit auf unsere Kreditrisiken haben (wenn im vorliegenden Bericht von Kreditrisiken die Rede ist, schließt das immer auch Beteiligungsrisiken ein). Beide Risikoformen betrachten daher primär nicht die Schäden durch die Umwelt- und Klimaveränderung, sondern deren finanzielle Auswirkungen für die Sparkasse. Nähere Informationen dazu finden sich in der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit im Kerngeschäft (s. auch Indikator H8). Künftig streben wir auch die Messung der finanzierten Emission aus dem Kreditgeschäft an. Allerdings bestehen hier aktuell noch keine abschließenden Methoden.


Instrumente zur Steuerung von Umwelt- und Klimarisiken im Kerngeschäft wurden im Berichtsjahr nicht eingesetzt. Diese Aspekte betrachten wir ausführlich in den Sparkassen-Indikatoren der Kategorie Kerngeschäft und verzichten daher an dieser Stelle auf eine erneute Darstellung.

4.1.2 Umweltleistung und Ressourcenverbrauch

VfU-Klimabilanz für den Geschäftsbetrieb der Sparkasse


Die Klimabilanz für den Geschäftsbetrieb der Sparkasse Vogtland wird mithilfe des Kennzahlen-Tools des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (nachfolgend "VfU -Tool") jährlich erstellt.


Die "VfU-Kennzahlen" und das zugehörige Berechnungstool sind ein weltweit anerkannter Standard für die Bilanzierung der betrieblichen Umweltkennzahlen bei Finanzinstituten und damit ein wichtiger Baustein im Umweltmanagement der Sparkasse.


Die Klimabilanz 2023 wurde mit dem VfU-Tool Version 1.1 des Updates 2022 erstellt. Die im VfU-Tool integrierten Emissionsfaktoren entstammen Ecoinvent 3.7.1.

Datenqualität


Die verwendeten Daten (Strom, Verkehr, Papier, Kühl- und Löschmittel, Abfall) basieren auf exakten Messungen, Berechnungen sowie Schätzungen. Lagen Verbrauchsdaten zum Zeitpunkt der Erfassung noch nicht vor, so wurden Vorjahresdaten herangezogen.

VfU-Kennzahlen 2023

Verbräuche Absolute Verbräuche Verbräuche pro Mitarbeiter/-in
Strom 1.548.932 kWh 3.577 kWh
Wärme 3.168.539 kWh 7.318 kWh
Geschäftsverkehr 586.267 km 1.354 km
Papier 31 t 71 kg
Wasser 2.812 m 3 6.494 l
Abfall 132 t 306 kg
Kühl- und Löschmittel - kg - g
Treibhausgasemissionen in CO 2e Scope 1 Scope 2 (Market-based Method) Scope 3 Total
Strom - - 18,3 18,3 t
Wärme 543,5 42,9 169,3 755,7 t
Geschäftsverkehr 47,9 - 137,7 185,6 t
Papier - - 27,6 27,6 t
Wasser - - 1,5 1,5 t
Abfall - - 168,3 168,3 t
Kühl- und Löschmittel - - - - t
Total 591,3 42,9 522,8 1.157,1 t
Klimakompensation - t
Verbleibende
Emissionen
1.157,1 t
Klimaneutralität - %
Treibhausgasemissionen in CO 2e Emissionen pro Mitarbeiter/-in
Strom 42 kg
Wärme 1.745 kg
Geschäftsverkehr 429 kg
Papier 64 kg
Wasser 4 kg
Abfall 389 kg
Kühl- und Löschmittel - kg
Total 2.672 kg
Klimakompensation - kg
Verbleibende
Emissionen
2.672 kg
Klimaneutralität - %

4.1.3 Umweltauswirkung des Geschäftsbetriebs


Die Umweltauswirkung unseres direkten Geschäftsbetriebs ergibt sich im Wesentlichen aus Verbräuchen bei Gebäudeenergie, Geschäftsverkehr, Papier und Wasser sowie darüber hinaus durch Abfälle.

Im Jahr 2023 betrugen die THG-Emissionen für den Geschäftsbetrieb 1.157,1 Tonnen CO 2-Äquivalente nach dem Marktansatz (unter Berücksichtigung von Grünstrom), gegenüber 1.207,4 Tonnen CO 2-Äquivalente im Vorjahr 2022. Trotz erheblich gestiegener Abfallmengen, die aus der Umbaumaßnahme KC Oelsnitz resultierten, konnten gegenüber 2022 die THG-Emissionen um 50,3 Tonnen CO 2-Äquivalente (~ 4 Prozent) gesenkt werden.

Die relativen THG-Emissionen 2023 betrugen 2.672 kg CO 2-Äquivalente pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter gegenüber 2.569 kg CO 2-Äquivalente im Vorjahr 2022.


Die THG-Emissionen entfielen im Berichtsjahr auf Wärme 65,3 Prozent, Verkehr 16 Prozent, Abfall 14,5 Prozent, Papier 2,4 Prozent, Strom 1,6 Prozent und Wasser 0,2 Prozent.

Der Verbrauch an Wärme und Papier konnte 2023 gesenkt werden.

Mit Ausnahme des Abfallvolumens blieben alle anderen Werte im Vergleich zum Vorjahr weitestgehend konstant.

Mitarbeitermobilität


Für unsere Beschäftigten entwickeln wir nachhaltige Mobilitätskonzepte. Ziel ist es, die Belastung der Umwelt durch verkehrsbedingte Emissionen zu reduzieren, natürliche Ressourcen zu schonen und die Gesundheit zu fördern.


Dafür bietet die Sparkasse Vogtland Fahrradleasing an, das von 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt wird.

4.1.4 Klima- und Umweltziele

Als Sparkasse setzen wir uns aktiv dafür ein, die Ziele des Pariser Klimaabkommens für die gesamte Volkswirtschaft zu erreichen. Wir wollen dazu beitragen, die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu verändern. Ziel ist es, unseren Geschäftsbetrieb bis spätestens 2032 CO 2-neutral zu gestalten. Dieses Ziel haben wir mit der Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" im Jahr 2021 öffentlich dokumentiert.


Die Verbesserung unserer Klimabilanz richten wir am übergeordneten Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau aus.

4.1.5 Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin Status
Gebäudeenergieverbrauch
Stromverbrauch Absenkung
Stromverbrauch
sukzessive Umstellung auf energiesparende LED-Beleuchtung
Einkauf 100 % Ökostrom von
regionalen Anbietern
laufend
Wärmeverbrauch Absenkung
Wärmeverbrauch
Einführung Energiecontrolling
Heizkesseltausch am Standort
Rodewisch, Austausch
Niedertemperaturkessel durch
Brennwertkessel
Laufend
2023
erledigt
Verbrauch erneuerbarer
Gebäudeenergie
Ausbau erneuerbarer
Energieerzeugung
Installation einer weiteren
Photovoltaikanlage KC Oelsnitz
2023/2024 beschlossen
Geschäftsreiseverkehr Umstellung auf nachhaltige Mobilität Schaffung weiterer
Lademöglichkeiten für
Elektrofahrzeuge
2023/2024 beschlossen
Papierverbrauch Digitalisierung Ersetzen von Formularen
Einkauf von Papieren mit
Umweltsiegel
Einführung eines
Umweltsortiments
laufend
2023
umgesetzt
Treibhausgasemissionen Klimaneutrale
Sparkassen
Umsetzung Konzept "Klimaneutrale Sparkasse" mit Fa. N-Motion
Gebäudeuntersuchung hinsichtlich energetischer Sanierung
2023/2024

4.2 H14 Ökologische EU-Taxonomie


Für das Berichtsjahr 2023 wurden die neuen Berichtsanforderungen noch nicht umgesetzt, da keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Sparkasse Vogtland ist derzeit kein NFRD-berichtspflichtiges Institut. Die Erstellung des nichtfinanziellen Berichtes erfolgt freiwillig.

5. Personal

5.1 H15 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit

5.1.1 Bewertung von Risiken im Hinblick auf eigene Beschäftigte


Motivierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und Kunden ruht.

Die Arbeitgeberattraktivität ist für uns von höchster personalstrategischer Relevanz. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, denn unsere Beschäftigten prägen die Wahrnehmung unserer Werte und Kompetenzen als Sparkasse. Angesichts des demografischen Wandels ist die Gewinnung und Bindung motivierter und qualifizierter Nachwuchskräfte eine zentrale Aufgabe. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist dabei ebenso wichtig wie die Möglichkeit, persönliche Anliegen der Beschäftigten mit den Interessen der Sparkasse zu vereinbaren.

Unsere Attraktivität als Arbeitgeber fördern wir z. B. durch JobRad, "Homeoffice/Mobile Working", Wasser am Arbeitsplatz, moderne technische Ausstattung der Arbeitsplätze, iPads für viele Mitarbeitergruppen, Gesundheitsförderung, finanzielle Förderung für Rücklagen-/ Vorsorgebildung (Vermögenswirksame Leistungen, Betriebliche Altersvorsorge) und vieles mehr.

Die Transformation der Arbeitswelt erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Als ein Handlungsfeld sehen wir unter anderem den Aufbau und die Weiterentwicklung entsprechender Nachhaltigkeitskompetenz in der Anlageberatung, im Kreditgeschäft sowie in den Marktfolgebereichen.

5.1.2 Grundlagen der Beschäftigung und Tariftreue


Die Sparkasse Vogtland beschäftigte zum 31. Dezember 2023 insgesamt 459 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Vorjahr lag die Beschäftigtenzahl bei 470 Personen.


Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen", in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. 99 Prozent aller Beschäftigten der Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag.


Für alle Beschäftigten der Sparkasse Vogtland werden die Kernnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" befolgt.


Die Sparkasse Vogtland ist eine attraktive Arbeitgeberin, für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet. Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der Sparkasse Vogtland beträgt 24 Jahre. 99 Prozent aller Beschäftigten sind auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags angestellt.


Unsere Ausbildungsquote betrug 3 Prozent im Jahr 2023. Die Mehrzahl unserer Auszubildenden hat eine duale Berufsausbildung gewählt, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Die meisten Auszubildenden streben einen Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis in der Sparkasse zu übernehmen.


Uns als Sparkasse ist es wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen bereits während der Berufsausbildung Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Wir sind überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung und Wertschätzung eigener Ideen das "Ankommen" im Unternehmen fördert. Im Rahmen der Ausbildung stärken wir daher durch selbst organisierte oder projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit und die Kreativität unserer Auszubildenden.

5.1.3 Gleichbehandlung und Entgelttransparenz


Für die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften in jeder Phase ihrer Beschäftigung eine Selbstverständlichkeit.


Wir halten die Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes ein. Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen unabhängig vom Geschlecht für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet.


Die Sparkasse Vogtland gilt im Sinne des § 1 Abs. 3c des Kreditwesengesetzes als nicht bedeutendes Institut und wurde durch die BaFin für das Bilanzjahr 2023 als SNCI-Institut eingestuft. Damit besteht keine Offenlegungspflicht gemäß § 16 Abs. 2 der Institutsvergütungsverordnung.


Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend.

5.1.4 Beteiligung und Mitarbeitendenzufriedenheit


Entsprechend den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen sowie des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.


Als Sparkasse bekennen wir uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen. Wir unterstützen die Sicherstellung von freier Meinungsäußerung, von Organisationsfreiheit und die Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen im Unternehmen. Wir sind der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und Vertretern verpflichtet, insbesondere dann, wenn es um Menschenrechte, Diversität, Inklusion und einen fairen Interessenausgleich im konstruktiven sozialen Dialog geht.


Im Rahmen des innerbetrieblichen Ideenmanagements können Beschäftigte Ideen, Impulse sowie Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen.


Weitere Maßnahmen sind fest etabliert, z. B. regelmäßige Austauschrunden/Quartalsgespräche zwischen Personalvertretung und Geschäftsleitung, regelmäßige Steuerungs- und Personalentwicklungsgespräche zwischen Mitarbeiter und Führungskraft, MA-Befragungen.


In unregelmäßigen Mitarbeiterbefragungen erfassen wir die Zufriedenheit unserer Beschäftigten sowie ihre Bereitschaft zur Weiterempfehlung der Sparkasse als Arbeitgeberin. Diese Kennzahlen verschaffen uns einen grundlegenden Überblick über die Qualität unserer Beschäftigungspolitik.


Durch die Möglichkeit zu offenen Angaben in den Befragungen regen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem an, konkrete Verbesserungsimpulse zu geben, die als Orientierung für die Entwicklung gezielter Maßnahmen zur Optimierung unserer Leistungen als Arbeitgeber dienen.

Kennzahlen

2023
Beschäftigungsstruktur Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte gesamt (inkl.
Auszubildende und Trainees)
459 134 325 k. A.
Auszubildende und Trainees 14 9 5 k. A.
Beschäftigte aus der Region k. A. k. A. k. A. k. A.
Führungskräfte aus der Region k. A. k. A. k. A. k. A.
Vorjahr
Beschäftigungsstruktur Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte gesamt (inkl.
Auszubildende und Trainees)
470 134 336 k. A.
Auszubildende und Trainees 12 8 4 k. A.
Beschäftigte aus der Region k. A. k. A. k. A. k. A.
Führungskräfte aus der Region k. A. k. A. k. A. k. A.
2023
Gleichbehandlung und Tarifverträge Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte mit Tarifvertrag 459 134 325 k. A.
Gleichstellungsbeauftragte k. A. k. A. k. A. k. A.
Eingaben bei
Gleichstellungsbeauftragten
k. A. k. A. k. A. k. A.
Vorjahr
Gleichbehandlung und Tarifverträge Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte mit Tarifvertrag 470 134 336 k. A.
Gleichstellungsbeauftragte k. A. k. A. k. A. k. A.
Eingaben bei
Gleichstellungsbeauftragten
k. A. k. A. k. A. k. A.
Beschäftigungsverhältnisse Wert Vorjahr
Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag (in %) 100 100
Anteil Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag (in %) 99 100
Anteil Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag (in %) 1 0
Betriebszugehörigkeit und Nachwuchskräfte Wert Vorjahr
Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit (in Jahren) 24 24
Ausbildungsquote (in %) 3 2,6
Übernahmequote (in %) 100 k. A.

5.1.5 Diversität und Chancengerechtigkeit


In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen. Von ihren breit gefächerten Potenzialen können wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und Förderung unterschiedlicher Talente und Qualifikationen ist eine wichtige Ressource für innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches Handeln.


Vielfalt hilft uns auch, attraktiv zu bleiben für die junge Generation und für digitale Talente. Wir fördern die Möglichkeit zum Austausch zwischen jungen und etablierten Beschäftigten, schaffen gezielte Anlässe, sie miteinander ins Gespräch zu bringen.


In der Sparkasse Vogtland liegt die Quote der weiblichen Beschäftigten bei 70 Prozent. Auf Vorstandsebene beträgt unsere Frauenquote 50 Prozent; auf Bereichsleiterebene sind 40 Prozent Frauen tätig; auf Leiterebene sind 60 Prozent Frauen beschäftigt. Für die Stellenbesetzungen u. a. auch in Führungs-positionen zählen für uns Qualifizierung, Erfahrung, Eignung und Kompetenz. Den Anteil von Frauen in Führungspositionen gilt es als Sparkasse auf diesem hohen Niveau zu halten.

Kennzahlen

2023
Diversität und
Chancengerechtigkeit
Anzahl gesamt Männer Frauen Divers < 30 Jahre 30-50
Jahre
Sparkasse
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildende und Trainees) 459 134 325 k. A. 38 175
Vorstandsmitglieder 2 1 1 k. A. 0 0
Führungskräfte 30 15 15 k. A. 0 15
Kontrollorgane und Eigentümer
Verwaltungsrat 15 14 1 k. A. 0 7
Zweckverband 24 18 6 k. A. 0 6
2023 Vorjahr
Diversität und
Chancengerechtigkeit
> 50 Jahre Anzahl gesamt Männer Frauen Divers < 30 Jahre
Sparkasse
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildende und Trainees) 246 470 134 336 k. A. 37
Vorstandsmitglieder 2 2 1 1 k. A. 0
Führungskräfte 15 41 20 21 k. A. 0
Kontrollorgane und Eigentümer
Verwaltungsrat 8 15 14 1 k. A. 0
Zweckverband 18 24 18 6 k. A. 0
Vorjahr
Diversität und
Chancengerechtigkeit
30-50
Jahre
> 50 Jahre
Sparkasse
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildende und Trainees) 189 244
Vorstandsmitglieder 0 2
Führungskräfte 23 18
Kontrollorgane und Eigentümer
Verwaltungsrat 7 8
Zweckverband 8 16
Frauenanteil nach Hierarchieebene In % Vorjahr
Weibliche Beschäftigte 71 71
Weibliche Führungskräfte 40/60 40/58
Weibliche Vorstandsmitglieder 50 50
Weibliche Verwaltungsratsmitglieder (inkl. Vertreter) 6,67 (11) 6,67 (11)

5.2 H16 Gesundheit und Wohlergehen

5.2.1 Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz


Mit einem umfassenden Angebot fördert die Sparkasse Vogtland die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Dazu gehören neben anderen Maßnahmen eine umfassende betriebliche Krankenversicherung, eine betriebsärztliche Betreuung, die Unterstützung für Initiativen des Betriebssports, belastungsarme ergonomische, tw. höhenverstellbare Arbeitsplätze, Wasser am Arbeitsplatz, Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtgefährdeten Menschen, Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, Dienstvereinbarung Fahrradleasing und weiteres.


Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher.

Kennzahlen

Gesundheitsförderung Wert Vorjahr
Anzahl Arbeitsplätze mit ergonomischer Ausstattung 188 67
Anzahl Kantinen mit teilweise vegetarischem Angebot 1 1
Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote (in %) 6,6 8,1
Zufriedenheit der Mitarbeitenden In % Vorjahr
Mitarbeitendenzufriedenheit mit dem Gesundheitsmanagement 90 k. A.

5.2.2 Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben


Die Sparkasse fühlt sich der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben verpflichtet. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist.


Wir möchten außerdem für Frauen und Männer bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir sie stärker ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen.

5.2.3 Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie


Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten hat die Sparkasse Vogtland die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass ihre Beschäftigten die unterschiedlichen Anforderungen von Beruf und Familie gut oder besser in Einklang bringen können, z. B. durch flexible Arbeitszeitregelungen, Teilzeitarbeit, Homeoffice, Ankauf von Familientagen, Elternzeit für Mütter und Väter, Zertifizierung als familienfreundlicher Arbeitgeber.

Kennzahlen

2023
Inanspruchnahme von Elternzeit Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte, die familienfreundliche
Teilzeitangebote nutzen
(ohne Altersteilzeit)
189 10 179 k. A.
Beschäftigte in Elternzeit 12 3 9 k. A.
Rückkehr nach Elternzeit 6 3 3 k. A.
Vorjahr
Inanspruchnahme von Elternzeit Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte, die familienfreundliche
Teilzeitangebote nutzen
(ohne Altersteilzeit)
180 13 167 k. A.
Beschäftigte in Elternzeit 10 2 8 k. A.
Rückkehr nach Elternzeit 6 2 4 k. A.

5.3 H17 Weiterbildung/lebenslanges Lernen

5.3.1 Grundlagen der Aus- und Weiterbildung


Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität.


Die Sparkasse Vogtland bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Beschäftigten langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.


Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern - diesen persönlichen Kontakt wollen wir trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation unserer Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies gelingt, nutzen wir das Qualifizierungsangebot der regionalen Sparkassenakademie.


Nach der Ausbildung bieten wir unseren Beschäftigten je nach Karriereweg verschiedene Weiterbildungsmodalitäten an (z. B. Fachseminar, Fachwirt, Betriebswirt u. ä.).

5.3.2 Weiterbildungsmaßnahmen


Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von uns vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der Digitalisierung, aus Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsangebots sowie aus regulatorischen Anforderungen ergeben, laufend analysiert. Daraus resultiert die kontinuierliche Fortschreibung der Weiterbildungsziele für einzelne Beschäftigte, Teams oder die gesamte Sparkasse, welche durch interne und externe Schulungen verfolgt werden.


In die Weiterbildung von 459 Beschäftigten haben wir im Berichtsjahr mehr als 240 TEuro investiert.

Kennzahlen

Investitionen in Fort- und Weiterbildung Wert Vorjahr
Ausgaben für Fort- und Weiterbildung gesamt (in T€) 240 189
Durchschnittliche jährliche Anzahl Tage für Aus- und Weiterbildung pro Beschäftigten (in Tagen) k. A. k. A.

6. Corporate Governance

6.1 H18 Verhaltensstandards für Mitarbeitende

6.1.1 Rechtlicher Rahmen


Die gesellschaftlichen und politischen Anforderungen an Finanzinstitute in Bezug auf Transparenz und Mitwirkung bei der Verhinderung von Geldwäsche und Korruption haben sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Sie führen auch zu strikteren regulatorischen Vorgaben, in deren Mittelpunkt neben der effizienten Überwachung aller Finanztransaktionen und Intensivierung des internen Risikomanagements auch der kontinuierliche Dialog mit und zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Aufsichtsorgan, Eigentümer, Vorstand, Beschäftigte, Kundinnen und Kunden und Dienstleister, breite Öffentlichkeit) einem systematischen Verbesserungsprozess unterliegt.


Die entsprechenden Anforderungen an Finanzdienstleister sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien formuliert:

Capital Requirements Regulation (CRR)

Gesetz über das Kreditwesen (KWG)

Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG)

Gesetz über Geldwäsche (GwG)

Handelsgesetzbuch (HGB)

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)


Der Corporate-Governance/Verhaltenskodex der Sparkasse Vogtland enthält auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Sparkassengesetzes für das Land Sachsen, eine Vielzahl konkreter Vorgaben für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie für das verbindliche, verlässliche und gesetzeskonforme Verhalten der Beschäftigten nach innen und außen.

6.1.2 Werte und Handlungsrichtlinien


Verantwortungsvolle Unternehmensführung verlangt nicht nur rechtskonformes, sondern auch ethisch fundiertes Handeln. Die Führungsorgane sollen sich der Bedeutung der gesellschaftlichen Rolle der Sparkasse und der Berücksichtigung der Belange ihrer Anspruchsgruppen sowie der Wechselwirkung von der Geschäftstätigkeit mit sozialen und ökologischen Aspekten bewusst sein und diese Faktoren bei der Führung und Überwachung im Rahmen des Unternehmensinteresses berücksichtigen. Zu diesem Zweck sollen in der Unternehmensstrategie, im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem neben wirtschaftlichen Zielen auch nachhaltigkeitsbezogene Aspekte integriert werden.


Alle Mitglieder der Organe sind den Interessen der Sparkasse Vogtland verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Absichten verfolgen. Der Vorstand nimmt eine wichtige Vorbildfunktion ein und hält die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gesetzeskonformem und fairem Verhalten an. Es gehört zu den Aufgaben der Unternehmensführung, adäquate Verhaltensregeln für die Beschäftigten zu kodifizieren.


Im Sinne der Gemeinwohlorientierung und des Selbstverständnisses der Sparkasse Vogtland liegen auch den Verhaltensstandards für die Mitarbeitenden zentrale Werte zugrunde. Verantwortung, Verlässlichkeit, Vertrauenswürdigkeit sowie Transparenz und Integrität sind fest in unserer Haltung verankert. Zudem sind die Achtung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit sowie Kooperationsbereitschaft, Respekt und Toleranz in das Werteverständnis der Sparkasse Vogtland eingebunden.


Die Sparkasse Vogtland duldet kein belästigendes oder diskriminierendes Verhalten und keine Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglicher anderen persönlichen Eigenschaften. Damit verbunden sind die Achtung und der Schutz von Menschenrechten. Diese Haltung prägt sowohl das interne Miteinander als auch den Umgang mit Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und weiteren Anspruchsgruppen. Damit verbunden ist ein klares Bekenntnis zur europäischen Wertegemeinschaft und zur demokratischen Grundordnung.


In diesem Sinne sind auch alle Mitarbeitenden dazu verpflichtet, persönliche und unternehmensbezogene Daten streng hochsensibel zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Geschäftsgeheimnisse werden in der Sparkasse Vogtland gewahrt und streng vertraulich behandelt. Es wird sichergestellt, dass entsprechende Informationen nur den damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden.


Zudem sind alle Mitarbeitenden zur Beachtung der einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften insbesondere des Insiderhandelsverbots verpflichtet. Auch unlautere Wettbewerbsmethoden wie Boykottaufrufe oder Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten und sonstigen Unternehmen mit Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation sind ausdrücklich untersagt. Unlautere Vorteilsgewährung, Bestechung und Marktmanipulation sind verboten und entsprechende Prozesse und Richtlinien zu deren Verhinderung sind implementiert. Dazu gehört auch der sachgerechte und transparente Umgang mit Geschenken und Zuwendungen. Interessenkonflikte sind in diesem Sinne dringend zu vermeiden, zumindest aber, wenn sie im Geschäftsalltag dennoch auftreten, transparent offenzulegen. Verfahren zur Handlungsorientierung in entsprechenden Situationen sind in den Richtlinien der Sparkasse Vogtland festgelegt und werden regelmäßig geschult.


Der Corporate-Governance/Verhaltenskodex der Sparkasse Vogtland bündelt die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er ist Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis und konkrete Orientierungshilfe in Konfliktsituationen. Er trägt zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung der Rechtstreue für den Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in der Sparkasse Vogtland.


Der Kodex beschreibt das von der Geschäftsleitung erwartete Verhalten der Beschäftigten und der Führungskräfte.


Der Kodex wird vor dem Hintergrund gesetzlicher Entwicklungen fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Geschäftsanweisung für den Vorstand

Dienstordnung für die Beschäftigten

Arbeitsanweisungen für die Beschäftigten

Unternehmensleitlinien

Rahmenanweisungen/Richtlinien


Die Corporate Governance der Sparkasse ist in PPS_neo/Geschäftsorganisation veröffentlicht.

6.2 H19 Compliance und Korruptionsbekämpfung

6.2.1 Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung


Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Die Sparkasse Vogtland bekennt sich ausdrücklich zum Ziel, illegale Tätigkeiten zu bekämpfen.


Der Compliance-Beauftragte stellt über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird, um Vermögens- und Reputationsschäden für die Sparkasse Vogtland und ihre Kundinnen und Kunden zu verhindern. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.

6.2.2 Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung


Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in unserem Haus der Compliance-Beauftragte verantwortlich. Er ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.


Der Beauftragte identifiziert zudem mögliche Interessenkonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich Compliance geprüft. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsanweisung, unseres Verhaltenskodex sowie der "Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte", welche die Basis unserer Compliance-Grundsätze bilden.


Weiter unterstützt und berät er den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Der Beauftragte erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die interne Revision und an den Verwaltungsrat weitergeleitet.


In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Sämtliche Beschäftigte werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Beschäftigten bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.


Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Beschäftigten aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, die Fachbereiche oder den Compliance-Beauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem).


Die Sparkasse Vogtland trägt dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch externe Dritte die Möglichkeit haben, auf Auffälligkeiten und Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze innerhalb der Sparkasse sowie durch Geschäftspartner und Kundinnen bzw. Kunden hinzuweisen. Hierfür bietet die Sparkasse Vogtland geschützte schriftliche und mündliche Meldekanäle an. Eine strikt vertrauliche Behandlung der Hinweise wird zugesichert. Zur Wahrung von Neutralität und Sicherheit der Person kann die Meldung auch anonym erfolgen.

6.2.3 Politische Interessenvertretung


Die Sparkasse Vogtland ist Mitglied im Ostdeutschen Sparkassenverband und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe.


Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe, der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel die Stiftung für die Wissenschaft, die Eberl e-Butschkau-Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.


Wir verhalten uns politisch neutral. Wir spenden nicht an Parteien und Politikerinnen und Politiker. Weiterhin erfolgen keine Spenden an verfassungsfeindliche, demokratiegefährdende oder menschenverachtende Organisationen oder Vereinigungen jeder Art.

6.2.4 Steuern


Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle eines Staates für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben, insbesondere der umfassenden Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Steuern dienen damit auch der Erfüllung der Aufgaben, die mit einer nachhaltigen Entwicklung der Staaten verbunden sind.


Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut berücksichtigt die Sparkasse umfassend und bei allen relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen ihren Gesellschaften die jeweils gültigen steuerrechtlichen Anforderungen. Die Sparkasse hält die jeweils geltenden Steuergesetze und -vorschriften in Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten ein. Wir kommunizieren anlassbezogen aktiv, transparent und konstruktiv mit den jeweils zuständigen Steuerbehörden. Steuerhinterziehung ist illegal und steht im Widerspruch zu unserer Unternehmenskultur sowie zu unseren Werten und Überzeugungen.


Im Rahmen einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung beachtet die Sparkasse die nachfolgenden Tax-Compliance-Grundsätze zur Einhaltung der geltenden steuerrechtlichen Vorschriften. Die Tax-Compliance-Grundsätze wurden vom Vorstand der Sparkasse wie folgt definiert und im Verhaltenskodex veröffentlicht:


Es ist unsere rechtliche Verpflichtung und Teil unserer gesellschaftlichen Verantwortung, mit unseren Steuern zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte beizutragen. Bereits aus diesem Grund lehnen wir (unabhängig vom Gesetzesverstoß) jede Form von Steuerhinterziehung ab, sei es bei unserer Kundschaft, bei uns als Unternehmen selbst oder bei unseren Geschäftspartnern. Dies schließt ein, dass keine Anstiftung/Beihilfe zur Steuerhinterziehung toleriert wird.


Die Verwendung unserer Produkte, Dienstleistungen oder sonstiger Services - ob intern oder extern -, um die Steuerhinterziehung einer anderen Person zu unterstützen oder zu begünstigen, ist gesetzeswidrig. Die Einhaltung der geltenden Gesetze zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und sonstiger Steuerstraftaten in den Märkten und Rechtsordnungen, in denen wir tätig sind, hat für uns oberste Priorität. Gleiches erwarten wir von unserer Kundschaft und den Geschäftspartnern.


Zudem richten wir unser Verhalten auch darauf aus, Steuerordnungswidrigkeiten zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Wertpapiergeschäfte, deren ausschließlicher Sinn sich unter steuerlichen Gesichtspunkten ergibt. Die Inkaufnahme von damit verbundenen Risiken (Nachzahlungen, Gesetzesverstöße, Steuerhinterziehung) lehnen wir ab. Darüber hinaus unterstützen wir auch keine Kunden bei der "Steuervermeidung", deren Ergebnis der Intention des jeweiligen Gesetzes zuwiderläuft.

6.2.5 Handlungsprogramm im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung


In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Beschäftigten bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet. Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder die Beauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, ermöglichen wir unseren Beschäftigten, diese vertraulich unter Wahrung der Identität ihrer Person anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem).


Soweit technisch möglich und sinnvoll, wurden administrative Einstellungen im Kernbanksystem und im Geldwäsche-Research-Programm abgeleitet, die die Erkennung von Transaktionen, die auf die Vortaten wie Korruption, Bestechung oder sonstige Straftaten hindeuten, verbessert, sodass diese nach § 43 Abs. 1 GwG zur Meldung gebracht werden können. Ein spezifisches Handlungsprogramm war dafür nicht aufzustellen.

7. Kommunikation

7.1 H20 Dialog mit Anspruchsgruppen

7.1.1 Anspruchsgruppen der Sparkasse


Sparkassen sind aus der bürgerschaftlichen Motivation heraus gegründet worden, um möglichst vielen Menschen wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe zu ermöglichen. Damit gehört die Gemeinwohlorientierung seit ihrer Gründung vor mehr als 200 Jahren zum Selbstverständnis dieser Institute. Aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag ergeben sich die Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der Geschäftstätigkeit der Sparkasse profitieren. Als nicht kapitalmarktorientierte Finanzinstitute sind die Sparkassen denjenigen verpflichtet, die in der Region tätig sind. Die für Sparkassen relevanten Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen Studie vom Institut für Kreditwesen der Universität Münster erarbeitet. Auf dieser Grundlage definieren wir die Anspruchsgruppen für unser Institut wie folgt:

Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Träger (Zweckverband, kommunalpolitische Entscheiderinnen und Entscheider) und Verwaltungsrat

Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft)

Zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen

Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger)

7.1.2 Kommunikation mit Anspruchsgruppen


Die Sparkasse ebenso wie die Mehrzahl ihrer Beschäftigten sind in der Region verwurzelt. Als kommunal verankertes Kreditinstitut stehen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements in einem kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden, den Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in der Region.


Diese Dialoge stellen die regelmäßige Interaktion und den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen in den lokalen Gemeinschaften sicher. Sie waren bislang häufig nicht im Sinne der Nachhaltigkeit formalisiert, umfassen aber ein breites Spektrum an Themen, die für die zukunftsfähige wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wesentlich sind.


Für ein repräsentatives Sparkassenbild zu Nachhaltigkeitsthemen verschiedener Anspruchsgruppen hat eine Arbeitsgruppe im DSGV ein umfassendes Instrument zur Befragung und Analyse entwickelt. Damit können Sparkassen auf lokaler bzw. regionaler Ebene die Anliegen, Perspektiven und Erwartungen aller ihrer Anspruchsgruppen zur Nachhaltigkeit ermitteln, vergleichen und in ihre Wesentlichkeitsanalysen (s. nächsten Abschnitt) einbinden. Der Basisfragebogen, mit dem alle Anspruchsgruppen die Nachhaltigkeitsleistungen der Sparkasse und die Wichtigkeit einzelner Nachhaltigkeitsthemen beurteilen, wird für die Gruppen Mitarbeitende, Privatkunden und Firmenkunden zusätzlich um zielgruppenspezifischen Fragen ergänzt. Alle Anspruchsgruppen haben zudem die Möglichkeit, Freitexte einzugeben, welches ein umfassendes Feedback erlaubt.


Im Folgenden sind die wichtigsten Dialogformate und ihre Themen aufgeführt:

Übersicht über Dialoge mit Anspruchsgruppen

Zielgruppe/Anspruchsgruppe Anzahl Dialoge Art des Dialogs Wesentliche
Themen/Inhalte
Ergebnisse
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufend Jahresauftaktveranstaltungen, Mitarbeiterveranstaltungen,
Telefonkonferenzen,
Steuerungsgespräche, Lotus Notes Datenbank, neu PPS neo
alle für die
Tätigkeit notwendigen Informationen
-
Kundinnen und Kunden,
Geschäftspartner
je Kundenbeirat 2-mal jährlich Sitzungen mit
Vorstandsvertreter, verantwortlicher Leitung und Vertriebssteuerung
Produkte und
Service
gem. Protokoll
Träger (Zweckverband, kommunalpolitische Entscheider/-innen) und Verwaltrungsrat mind. 1 Sitzung
mind. . 4 Sitzung im Jahr
Zweckverband
Verwaltungsratssitzung
Richtlinien der
Geschäftspolitik und
Überwachung der Geschäftsführung
gem. Protokoll
Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) laufend Social-Media-Kanäle
(Facebook, Instagram,
TikTok)
Öffentlichkeitsarbeit -
Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft) anlassbezogen i. R. der Pressearbeit anlassbezogen -

7.1.3 Wesentlichkeitsprüfung


Eine gezielte Kommunikation zu nichtfinanziellen Aspekten gibt es in der Sparkasse Vogtland bislang nicht. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit und des gesellschaftlichen Engagements führt die Sparkasse jedoch einen kontinuierlichen Austausch mit der Kundschaft, den Eigentümern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgern der Region.


Die Identifikation dieser Anspruchsgruppen ergibt sich aus der unternehmerischen Tätigkeit der Sparkasse Vogtland.


Im Rahmen der o. g. Dialoge möchte die Sparkasse Vogtland tatsächliche und potenzielle, positive und negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf ihre Anspruchsgruppen erfassen. Die Ergebnisse der Dialoge werden in regelmäßigen Prozessen analysiert und in wesentliche Entscheidungen einbezogen, um die Auswirkungen auf die Anspruchsgruppen zu steuern. Wir nutzen den Austausch auch, um unsere Geschäftspolitik, unser Produktangebot und unsere gesellschaftlichen Initiativen weiterzuentwickeln.

8. Nachhaltige Anlageprodukte

8.1 P1 Nachhaltigkeitsorientierte Anlageprodukte


Als regionales Kreditinstitut bieten wir allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen. Dazu gehört auch das Angebot von Anlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen.


Mit den Anlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen der Produktpartner verfügt die Sparkasse über ein Sortiment von Investmentfonds (zum Beispiel Renten-, Aktien- und Mischfonds, Immobilienfonds, ETFs) und Anleihen sowie Zertifikaten, das für alle Kundinnen und Kunden passende Produkte je nach Risikoneigung und Liquiditätsbedarf bietet. Im Rahmen der Anlageberatung werden auch die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden abgefragt. Die entsprechenden Angaben zu den Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigen wir bei der Auswahl und Empfehlung eines geeigneten Finanzinstruments in der Anlageberatung.


Das Anlagevolumen in Anlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen belief sich 2023 auf 171.889 TEuro (Vorjahr: 21.080 TEuro). Die hohe Steigerung resultiert daraus, dass 2023 deutlich mehr Produkte einen Nachhaltigkeitsbezug vorweisen konnten als 2022.

Kennzahlen

Nachhaltige Anlageprodukte Volumen in T€ Vorjahr in T€
Anlagevolumen gesamt 171.889 21.080

8.2 P2 Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge


Die Förderung der Ersparnisbildung in der Bevölkerung gehört zu unseren zentralen Aufgaben als Sparkasse. Herausfordernde Zinsszenarien und die Inflation erschweren die finanzielle Zukunftsvorsorge erheblich und bringen vor allem Menschen mit geringeren Einkommen unter Druck. Die Anpassung der Eigenvorsorge unserer Kundinnen und Kunden an die veränderten Rahmenbedingungen ist und bleibt eine vordringliche Aufgabe für uns als Sparkasse.


Die Menschen in der Region sind zunehmend bereit, für die eigene (Alters-)Vorsorge selbst einzustehen. Jüngere fangen früher an, aus eigener Kraft Kapital aufzubauen, der Anteil der Nichtsparerinnen und -sparer geht generell zurück. Die steigende Bereitschaft zur Eigeninitiative spüren wir auch als Sparkasse. Durch regelmäßiges Sparen sorgt die breite Mehrheit unserer Kundinnen und Kunden vor: Über 220.996 TEuro (Vorjahr 93.812 TEuro) waren im Berichtsjahr bei der Sparkasse in 10.520 (Vorjahr 6.026) mittel- und langfristigen Sparprodukten angelegt, die regelmäßig bespart werden. Darüber hinaus wurden weitere Mittel in Höhe von 15.520 TEuro (Vorjahr 32.842 TEuro) in Produkte zur Altersvorsorge investiert.


Insgesamt wurden bis Ende 2023 etwas mehr als 24.100 Wertpapiersparverträge (Vorjahr 23.300) bespart. Trotz steigender Zinsen in 2023 nutzen private Kundinnen und Kunden seit einigen Jahren vermehrt auch Fondssparpläne für die Altersvorsorge oder den langfristigen Vermögensaufbau. Wir bieten privaten Kundinnen und Kunden ein breites Spektrum an Wertpapieren (z. B. Investmentfonds) und Vorsorgeprodukten. Je nach persönlichen Wünschen, Zielen und Risikoneigung haben sie die Möglichkeit, bereits mit Sparbeträgen ab 25 Euro monatlich langfristig Kapital aufzubauen. Hierzu bieten wir auch den Vermögensaufbau mit Produkten an, die über Nachhaltigkeitsmerkmale verfügen. Diese private (Alters-)Vorsorge ergänzt das Einkommen im Rentenalter und verringert die Rentenlücke.


Als Folge der Coronapandemie, verstärkt durch die Energiekrise 2023 und den gestiegenen Anlagezinsen haben viele Menschen auch 2023 ihren Konsum optimiert und zusätzliche Rücklagen gebildet. Entsprechend sind die Sichteinlagen unserer Kundinnen und Kunden auf hohem Niveau weiter gewachsen.


Insgesamt wuchs der Bestand am Ende des Berichtsjahres auf 2.397.474 TEuro in Sichteinlagen und Termineinlagen gegenüber 1.940.952 TEuro im Vorjahr


Kennzahlen

Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge Volumen in T€ Vorjahr in T€
Anlagevolumen gesamt (Zuwachs um) 17.302 34.444

9. Nachhaltige Kreditprodukte

9.1 P3 Kredite für ökologische Zwecke


Energieunabhängigkeit ist ein wesentlicher Schlüssel für den Erhalt des Wohlstands in Deutschland und Europa. Der Ukraine-Krieg und die mit ihm verbundene Energiekrise machen deutlich, dass Klimaschutz und wirtschaftliche Stabilität zusammengehören. Die Umstellung unserer Energieversorgung auf erneuerbare Energien und die parallele Senkung des Energieverbrauchs schützen unsere industrielle Basis und die damit verbundenen Arbeitsplätze.


Nach der Coronapandemie stellt uns der nachhaltige Umbau der Wirtschaft vor die nächste große Herausforderung. Die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit erfordert das wahrscheinlich größte Investitionsprogramm dieser Dekade.

Wir verstehen es als wichtigen Teil unseres öffentlichen Auftrags, diese Transformation hin zu einer CO 2-neutralen und damit auch unabhängigen, krisensicheren Kreislaufwirtschaft zu begleiten. Für unsere gewerblichen und privaten Kundinnen und Kunden hier in der Region stellen wir dazu passende Produkte und Lösungen bereit.


Insgesamt stellte die Sparkasse im Berichtsjahr Kredite für ökologische Zwecke in Höhe von 1.878.603 Euro (Vorjahr: 3,2 Mio. Euro) bereit. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken.

9.1.1 Kredite für Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz

Die energetische Modernisierung sowie die Senkung der Emissionen in privaten und gewerblichen Gebäuden und die CO 2-Reduzierung im Bereich der produzierenden Unternehmen fördern wir als Sparkasse aktiv im Sinne unserer Kundinnen und Kunden und der Gemeinschaft. Insgesamt stellten wir im Berichtsjahr Kredite in Höhe von 1.839.603 Euro für die Finanzierung von Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz in der Region bereit.


Als führender Partner für die Finanzierung von Wohnimmobilien engagiert sich die Sparkasse umfassend für ökologisches Bauen und Wohnen. Insgesamt stellten wir im Jahr 2023 Kredite in Höhe von 1.825 TEuro für energieeffizientes Sanieren und Bauen bereit, gegenüber 2.918,5 TEuro im Vorjahr. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken.

9.1.2 Transformationsfinanzierung für mittelständische Unternehmen


Unternehmerisches Handeln und Klimaschutz gehen künftig nur zusammen. Die am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie definieren die Standards für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Ihre Einhaltung wird in den kommenden Jahren zu einem entscheidenden Faktor für den Zugang zu Kapital und für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.


Als Finanzpartner beraten wir unsere mittelständischen Kundinnen und Kunden zu diesen wesentlichen Zukunftsfragen im Bereich der Unternehmensfinanzierung. Ein wichtiger Baustein sind dabei ökologische Förderprogramme. Hierzu zählt beispielsweise das Förderprogramm "Klimaschutzoffensive für Unternehmen" der KfW oder das Programm "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" der KfW, dessen günstige Refinanzierung und hohen Tilgungszuschuss wir als Sparkasse im Sinne unserer Kundinnen und Kunden nutzen.


Im Berichtsjahr hat die Sparkasse Kredite in Höhe von 1.878,6 TEuro für ökologische Investitionen in die Transformation von Unternehmen, darunter auch landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der verarbeitenden Industrie, bereitgestellt. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken.

Kennzahlen

Kredite für Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz Neuzusagen Volumen in T€ Vorjahr in T€
Förderkredite 1.878,6 3.133,1

9.1.3 Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien


Als Sparkasse finanzieren wir Investitionen, die sowohl die Erzeugung als auch die Infrastruktur für die Nutzung von Wärme und Strom aus regenerativen Energien verbessern. Ob Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, Biogasleitungen, Wärmespeicher, Wärmepumpen, Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung - das Spektrum an technologischen Verfahren und wirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten ist sehr breit gefächert, ihr Einsatz braucht passgenaue Finanzierungslösungen.


Das Umsteuern auf diese Form der Energieerzeugung muss jetzt in sehr kurzer Zeit erfolgen. Als Hausbank beraten wir unsere Kundinnen und Kunden bei der tragfähigen Finanzierung erneuerbarer Energien. Dabei ist es uns ein Anliegen, private Kundinnen und Kunden, Sparerinnen und Sparer, Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Institutionen vor Ort in die ökologische Weiterentwicklung unserer Region einzubeziehen.


Für den Ausbau der erneuerbaren Energien stellte die Sparkasse im Berichtsjahr Kredite in Höhe von 39.000 Euro bereit. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken oder über Eigenmittel der Sparkasse.

Kennzahlen

Kredite für erneuerbare Energien Neuzusagen Volumen in T€ Vorjahr in T€
Förderkredite 39,0 48,0 T€

9.1.4 Ökologische Sonderkreditprogramme der Sparkasse


Mit regionalen Investitionsprogrammen setzen wir gezielte Impulse für nachhaltige Projekte und fördern gleichzeitig die heimische Wirtschaft. Die Sparkasse hat dazu ein Sonderkreditprogramm aufgelegt. Es bietet den gewerblichen Kundinnen und Kunden sowie den Bürgerinnen und Bürgern besonders attraktive Konditionen für Vorhaben im Rahmen von energetischen Maßnahmen und Nachhaltigkeit.


Im Berichtsjahr wurden 1.990.085 Euro Sonderkredite bewilligt, und somit konnten 19 Aufträge für die regionale Wirtschaft auf diesem Wege generiert werden.

Kennzahlen

Ökologische Sonderkreditprogramme für die Region Neuzusagen Volumen in T€ Vorjahr in T€
Sonderkreditprogramm für die vogtländische Wirtschaft 1.990 915

9.2 P4 Kredite für soziale Zwecke

9.2.1 Finanzierung kommunaler und sozialer öffentlicher Einrichtungen


Grundlage für Lebensqualität und wirtschaftliche Prosperität ist eine moderne Infrastruktur in der Region. Neben einer guten Verkehrsanbindung und schnellem Internet gehören dazu öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Bibliotheken, Museen, Sportstätten, Krankenhäuser sowie auch die Möglichkeit, sich Wohnraum leisten zu können.


Im Berichtsjahr hat die Sparkasse Kredite in Höhe von 1.885.700 Euro für soziale Investitionen bereitgestellt. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken.


Die Mittel kommen einem breiten Spektrum von kommunalen und sozialen Vorhaben zugute.

9.2.2 Finanzierung von Wohnraum


Insbesondere die Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen stellt die Bezahlbarkeit von Wohnraum vor Herausforderungen. Der seit Jahren anhaltende Preisanstieg bei Immobilien hat sich auch 2023 fortgesetzt. Als Sparkasse beraten und unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden beim Kauf, Bau oder auch Umbau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Dabei binden wir auch zinsgünstige öffentliche Förderprogramme wie das KfW-Wohneigentumsprogramm, das Baukindergeld oder KfW-Kredite für altersgerechtes Umbauen ein.


Der demografische Wandel macht weiterhin große Anstrengungen im Wohnungsbau, aber auch bei der Investition in öffentliche und private Gebäude notwendig, um die Barrierefreiheit zu verbessern und generationengerechtes Wohnen zu erleichtern. Die Sparkasse ist eine verlässliche Partnerin für private Kundinnen und Kunden, die ihr Haus oder ihre Wohnung altersgerecht umbauen möchten. Kredite mit einem Volumen von 100.000 Euro wurden dafür bereitgestellt. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken.

9.2.3 Finanzierung digitaler Infrastruktur


Die dynamische Digitalisierung der Industrie, der Arbeitswelt und des privaten Lebensbereichs macht den schnellen Ausbau der digitalen Infrastruktur in der Region notwendig. Flächendeckende und leistungsstarke Netz- und Übertragungskapazitäten sind die Grundlage für die Teilhabe der Region an Chancen der digitalen Transformation, die auch zum Erhalt gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen beiträgt. Dafür engagieren wir uns als Sparkasse umfassend und stellten im Berichtsjahr Kredite in Höhe von 1.885,7 TEuro zur Verfügung, die über Förderbanken refinanziert wurden.

Kennzahlen

Kredite für soziale Zwecke Neuzusagen Volumen in T€ Vorjahr in T€
Förderkredite 1.885,7 696,2

10. Beratung/Service mit Nachhaltigkeitsbezug

10.1 P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen


Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist es unsere gesetzliche Aufgabe, allen Bevölkerungskreisen den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu eröffnen. Diesen Auftrag erfüllen wir umfassend und verlässlich. Wir beleben so auch den kreditwirtschaftlichen Wettbewerb in der Region.


Unser Filialnetz und die persönliche Beratung sind verknüpft mit der Sparkassen-Internetfiliale, mit mobilen Anwendungen und kontaktlosen Bezahlverfahren. Unsere Beschäftigten bleiben ein wichtiger Erfolgsfaktor und bringen neben ihrer digitalen auch ihre soziale Kompetenz im Kontakt mit den Kundinnen und Kunden ein.

10.1.1 Finanzwirtschaftliche Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere Privatpersonen


Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen wir es jeder Verbraucherin und jedem Verbraucher (mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU), unabhängig von der persönlichen Situation, dem Einkommen, dem Alter oder der Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.


Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, sodass keine Verschuldung möglich ist. Der Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags kann nur unter bestimmten Bedingungen verweigert werden: zum einen, wenn bereits ein Zahlungskonto vorhanden ist, bei strafbarem Verhalten bzw. beim Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder bei einer früheren Kündigung wegen Zahlungsverzuges. Dann bei Vereinbarung eines Kündigungsrechtes: hier ist die Kündigung des Basiskontovertrags beispielsweise möglich, wenn 24 Monate lang keine Zahlungsvorgänge stattgefunden haben oder die Verbraucherin bzw. der Verbraucher keinen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU mehr hat. Schließlich kann ohne die Vereinbarung eines solchen Kündigungsrechtes ein Basiskontovertrag nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden, etwa weil Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden, weil die Verbraucherin bzw. der Verbraucher bei der Nutzung des Basiskontos gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder weil bei Abschluss des Basiskontovertrags unzutreffende Angaben gemacht wurden. Im Berichtsjahr haben wir 115.126 Privatgirokonten (Vorjahr: 115.381) geführt, 5.777 davon waren Basiskonten (Vorjahr: 4.964).

10.1.2 Filialnetz und digitale Zugangswege


Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten Preisen und sind mit 27 Filialen (Vorjahr: 27) überall im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. Wer in die Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem qualifizierte Beratung. Wir passen deshalb unser Geschäftsstellennetz diesen veränderten Kundenbedürfnissen an und schaffen in Hinblick auf Beratungsmöglichkeiten und -qualität deutlich aufgewertete Standorte.


An insgesamt 39 Standorten (Vorjahr: 39) stehen modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten, Einzahlungs- und Auszahlungsautomaten sowie weitere SB-Geräte zur Verfügung.


Wir versorgen mit einer fahrbaren Filiale auch Menschen in wenig besiedelten oder abgelegenen Gebieten.


Als Sparkasse sind wir in der analogen wie auch in der digitalen Welt die Lebens- und Geschäftsbegleiterin unserer Kundinnen und Kunden. Mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie mit weiteren Apps bieten wir eine digitale Basis für alle Finanzgeschäfte.


Aufgrund veränderter Kundenbedürfnisse und verstärkt durch den seit der Coronapandemie stärker digitalisierten Alltag verzeichneten wir auch 2023 eine weitere Zunahme der digitalen Kontakte. So erledigten ca. 57.000 Kundinnen und Kunden (Vorjahr: ca. 54.000) ihre Bankgeschäfte auch per Online-bzw. Mobile Banking. Die Nutzung der digitalen und mobilen Bezahlangebote der Sparkasse wächst kontinuierlich: Kundinnen und Kunden nutzten im vergangenen Jahr ihre Girocard ca. 9 Mio. mal für Zahlungen im Handel - das sind ca. 1 Mio. Zahlungen mehr als im Vorjahr. Vor allem die kontaktlosen Zahlungen haben dabei überdurchschnittlich zugelegt: Im Dezember 2023 waren 84,5 Prozent der Girocard-Zahlungen kontaktlos.


Mit den Sparkassen-Apps bieten wir unseren Kundinnen und Kunden leistungsfähige und vor allem sichere Lösungen an, die wir durch die persönliche Beratung über digitale Kanäle ergänzen. Die App "Sparkasse" hat sich für viele Kundinnen und Kunden zum wichtigsten Zugang zu ihrer Sparkasse entwickelt.


2022 wurde dieses Angebot um die neue App "Sparkasse Business" erweitert. Sie ist das erste mobile Angebot der Sparkassen-Finanzgruppe mit Fokus auf Geschäfts- und Gewerbekunden, die ihr Banking selbst erledigen. Neben der Nutzung des S-Firmenkundenportals und der Business Center mit den Beraterinnen und Beratern vor Ort haben diese nun mit der App jederzeit und überall die Übersicht über ihre Konten, Umsätze und Überweisungen - auf Wunsch auch über Konten bei anderen Kreditinstituten. Zusätzlich können sie mit den integrierten Lexoffice-Funktionalitäten auch die Buchhaltung mit dem Smartphone vorbereiten. Belege wie Kassenbons, Quittungen oder Rechnungen können einfach fotografiert und direkt in die Buchhaltungssoftware Lexoffice geladen werden.


Uns ist wichtig, die menschliche Nähe, die uns von unseren Wettbewerbern unterscheidet, auf allen Wegen zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation der Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung.


Als Sparkasse sind wir eine Daten nutzende Organisation. Die IT-Sicherheit unserer Systeme hat höchste Priorität. Nähere Informationen dazu stellen wir in der Sparkassen-Internetfiliale bereit www.sparkasse-vogtland.de/sicherheit.

Kennzahlen

Anzahl Vorjahr
Privatgirokonten gesamt 115.126 115.381
Davon: Basiskonten 5.777 4.964
Filialen (personenbesetzt) 27 27
Fahrbare Filialen 1 1
SB-Filialen 12 12
SB-Geräte (Bankautomaten) 41 KAD
9 Überweisungs-Terminals
3 Münzrollenw.
42 KAD
9 Überweisungs-Teminals
3 Münzrollenw.
Geldausgabeautomaten 59 GAA (inkl. 39 Ein-und Auszahler) 59 GAA (inkl. 38 Ein- und Auszahler)
Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) 41 42
Ein- und Auszahlungsautomaten 39 + 3
Münzeinzahler =42
38 + 3
Münzeinzahler =41
Nutzer/-innen Online-/Mobile Banking 74.505, davon
56.900 aktive Nutzer
71.115, davon
53.616 aktive Nutzer
Installationen der Sparkassen-Apps 33.436 27.855

10.2 P6 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen


Die Sparkasse bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.

10.2.1 Sprachservices


Wir stellen besondere Angebote für benachteiligte Zielgruppen bereit, z. B. Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen, kranke Menschen.


Darüber hinaus steht die App "Sparkasse" auf Deutsch, Englisch, Tschechisch und Polnisch zur Verfügung sowie seit 2022 auch auf Ukrainisch.

10.2.2 Barrierefreiheit


Schritt für Schritt bauen wir auch den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu den Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus. Sechs unserer Filialen sind weitgehend rollstuhlgerecht. An 3 1 Standorten befinden sich vollkommen oder teilweise barrierefreie Geldautomaten bzw. SB-Terminals. Den nächstgelegenen Standort - inklusive Angaben zur barrierefreien Ausstattung und eventuelle Öffnungszeiten - zeigen die Filialsuche auf sparkasse.de bzw. die Sparkassen-Apps an.


Wir bieten ein weitgehend barrierefreies Onlinebanking für Smartphone und PC an, das sich durch einfache Bedienbarkeit auszeichnet und zum Beispiel auch Vorleseprogramme ("Screen Reader") unterstützt. Darüber hinaus stellen wir Informationsmaterialien zu den angebotenen Finanzdienstleistungen als barrierefreie Dokumente in leichter Sprache sowie als Videos in Gebärdensprache bereit. (Barrierefreie Angebote der Sparkasse | Sparkasse.de)


Die Nähe unserer Beschäftigten zu unseren Kundinnen und Kunden hilft dabei, Barrieren zu überwinden. Deshalb schulen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen.

Kennzahlen

Anzahl Vorjahr
Ganz oder teilweise barrierefreie Standorte mit Geldausgabeautomaten 31 30
Davon: rollstuhlgerecht 6 6
Davon: sehbehindertenunterstützend 31 (47 Geräte) 30 (47 Geräte)
Davon: rollstuhlgerecht und sehbehindertenunterstützend 6 6

11. Produkte mit regionaler und kommunaler Wirkung

11.1 P7 Kreditversorgung der regionalen Bevölkerung


Wir sind der verlässliche Finanzpartner für alle Menschen in der Region, unabhängig von Einkommen und Status. Für Privatpersonen haben wir im Berichtsjahr ein Kreditvolumen in Höhe von 67,2 Mio. Euro bereitgestellt. Gegenüber 2022 war dies ein deutlich niedrigerer Betrag, gestiegene Zinsen und das schwierige wirtschaftliche Umfeld führten zu einer verringerten Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen.


Wir sind dabei nicht nur der Finanzpartner für größere Investitionen wie den Erwerb eines Eigenheims, auch für kleinere private Ausgaben stellen wir Kredite zu fairen und verlässlichen Konditionen bereit. So entfiel im Berichtsjahr ein Volumen von 37,7 TEuro auf Kleinkredite bis 5.000 Euro.


Unsere Verantwortung bei der Vergabe von Kleinkrediten nehmen wir sehr ernst und beraten unsere Kundinnen und Kunden so, dass eine für sie tragfähige Einnahmen- und Ausgabensituation gewährleistet bleibt. Wenn Kundinnen und Kunden etwa durch eine unvorhersehbare Notlage in Zahlungsschwierigkeiten geraten, begleiten wir sie umsichtig und verantwortungsvoll. Wichtig ist in einer solchen Lage, kurzfristig den Kontakt mit der Beraterin oder dem Berater in der Sparkasse aufzunehmen, um zu prüfen, welche Möglichkeiten zum Aufschub von Zins- und Tilgungszahlungen bestehen.


Seit 2021 besteht eine Vollkooperation mit der S-Kreditpartner GmbH zur Vergabe von Konsumentenkrediten. Im Rahmen dieser Kooperation wurden im Jahr 2023 durch die S-Kreditpartner GmbH 1.283 Konsumentenkredite mit einem Gesamtvolumen von 14,9 Mio. EUR an unsere Kunden ausgereicht.

Kennzahlen

Volumen in T€ Vorjahr in T€
Kredite an private Personen 67.225,8 142.099
Davon: Kleinkredite bis 5.000 € 37,7 389

11.2 P8 Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft


Im vergangenen Jahr haben wir gewerbliche Kredite in Höhe von 233,1 Mio. Euro für kleine und mittlere Unternehmen sowie auch für Selbstständige in der Region bereitgestellt. Wie bereits in der Pandemie war auch im vom Ukraine-Krieg sowie den hohen Energiepreisen und der Inflation geprägten Jahr 2023 die Sicherung der Liquidität häufig eine entscheidende Voraussetzung für eine weitere Auftragsabwicklung in kleinen und mittleren Betrieben. Die Sparkasse sicherte die Handlungsfähigkeit der Betriebe deshalb auch durch die Bereitstellung von Betriebsmittelkrediten in Höhe von 6,8 Mio. Euro. Damit leistet die Sparkasse auch einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen in ihrem Geschäftsgebiet.

Kennzahlen

Volumen in T€ Vorjahr in T€
Kredite an Unternehmen und Selbstständige 233.079 296.268
Davon: bewilligte Betriebsmittelkredite 6.791 8.759

11.2.1 Förderung von Innovation im Mittelstand


Die Stärkung von Innovationsfähigkeit und Resilienz ist eine wichtige Grundlage für das Gelingen der nachhaltigen Transformation. Als Sparkasse unterstützen wir mittelständische Unternehmen gezielt bei der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen ebenso wie bei der Realisierung von größeren Innovationsvorhaben. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Unternehmen.


Im Berichtsjahr haben wir 6 Innovationsvorhaben mit einem Kreditvolumen von 1.870.040 Euro finanziert.


Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken.

Kennzahlen: P8 Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft

Förderung von Innovationen Neuzusagen Volumen in T€ Vorjahr in T€
Förderkredite 1.870 3.635

11.2.2 Förderung des Auslandsgeschäfts


Auch als regional verankertes Kreditinstitut unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden beim Auslandsgeschäft. In Kooperation mit der Sparkasse Leipzig informieren und beraten wir unsere Unternehmenskunden über wichtige Fragen beim Auslandsgeschäft.


Wir stellen Auslandskontakte, Finanzierungspartner und Anlaufstellen zur Verfügung. Dank dieser persönlichen Beziehungen zu den Partnern im Ausland können Anfragen von Unternehmen unbürokratisch und ergebnisorientiert bearbeitet werden.

11.3 P9 Förderungen von Unternehmensgründungen


Die Förderung von Unternehmensgründungen gehört zu unserem gesellschaftlichen Auftrag. Durch die Begleitung von Existenzgründungen als Hausbank leisten wir einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wirtschaftsentwicklung, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Region.


Insgesamt finanzierten wir vier Existenzgründungen mit 148.000 Euro.


Als Sparkasse beraten wir Gründerinnen und Gründer ganzheitlich und langfristig. Eine persönliche Existenzgründungsberaterin bzw. ein persönlicher Existenzgründungsberater begleitet die ersten Schritte von der Geschäftsidee bis zum Businessplan und weiter bis zur Gründungsfinanzierung. Auch die späteren Entwicklungsphasen des Unternehmens begleitet die Sparkasse durch eine persönliche Beraterin oder einen persönlichen Berater sowie mit passenden Finanzierungen. Wir unterstützen Gründerinnen und Gründer darüber hinaus mit Marktinformationen sowie durch unsere Netzwerke und Partnerschaften in der Region.


Mit unserer 100%igen Tochter, der "BSV-Beteiligungsgesellschaft der Sparkasse Vogtland mbH", fördern wir unter bestimmten Voraussetzungen Startup-Finanzierungen. Neben einem ausgeprägten Finanzierungs-Know-How verfügen wir über ein Netzwerk integerer Partner, mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten. Darüber hinaus wird Expertise für Wachstumsfinanzierungen, Unternehmensnachfolgen, Markterschließungen, Investitionsmaßnahmen und alles rund um Beteiligungskapital angeboten. Unsere Tochter ist eine der größten und aktivsten von Sparkassen getragenen Beteiligungsgesellschaften bundesweit.

Kennzahlen

Existenzgründungskredite Neuzusagen Volumen in T€ Vorjahr in T€
Förderkredite 148 120

11.4 P10 Kredite für kommunale Infrastruktur

11.4.1 Finanzpartner für Kommunen und kommunale Unternehmen


Die Sparkassen mit ihren Verbundpartnern in der Sparkassen-Finanzgruppe sind als Marktführer im Kommunalkreditgeschäft ein aktiver, verlässlicher und fachlich kompetenter Finanzpartner für die Entwicklung tragfähiger Lösungsmodelle zur Finanzierung von Infrastruktur und von Investitionen in die Daseinsvorsorge.


Wichtige kommunale Investitionsprojekte im Bereich der kommunalen Infrastruktur müssen in den kommenden Jahren in unserer Region finanziert werden. Im Berichtsjahr stellte die Sparkasse dafür Kommunalkredite in Höhe von 10,4 Mio. Euro bereit.


Über Leasing wurde ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 997 TEuro gedeckt. Diese Mittel werden u. a. genutzt für die Anschaffung von Kommunaltechnik.

11.4.2 Liquiditätsmanagement


Die Sparkasse unterstützt den Vogtlandkreis nach Kräften bei allen Aktivitäten und Vorhaben, die eine Rückgewinnung und Stärkung kommunaler Handlungsautonomie zum Ziel haben. Angesichts der strukturellen Herausforderungen, vor denen der Standort Deutschland als Ganzes und auch die Kommunen stehen, sind tragfähige kommunale Finanzen essentiell.


Als verlässliche Finanzpartnerin unterstützt die Sparkasse ihre kommunalen Kunden mit einem differenzierten Instrumentarium bei der Optimierung der Liquidität. Eine wichtige Säule sind dabei weiterhin die Kassenkredite, auf die im Berichtsjahr ein Volumen von 2.386 TEuro Euro entfiel. Auch die Steuerung der kurzfristigen Geldanlagen leistet einen wichtigen Beitrag zu einem erfolgreichen Liquiditätsmanagement. So verwaltete die Sparkasse im Berichtsjahr ein Volumen von 315,4 Mio. Euro an Einlagen für Kommunen in der Region.

11.4.3 Beratung und Schulung für Kommunen und kommunale Unternehmen


Als Sparkasse beraten wir unsere kommunalen Kunden ganzheitlich nach dem Sparkassen-Finanzkonzept für Kommunen. Dabei berücksichtigen wir langfristige Zielsetzungen für die Region. Erfahrene Kommunalberaterinnen bzw. -berater betreuen die Kommunen persönlich und kontinuierlich. Im Rahmen der Beratung wird zunächst die Ausgangslage der Kommune, der kommunalnahen Unternehmen und der Institutionen gemeinsam analysiert. Bereits fixierte Maßnahmen und Planungen werden in einen vorläufigen Umsetzungsplan überführt. Auf dieser Grundlage ermitteln wir dann systematisch den Bedarf einer Kommune in den Bereichen Liquidität, Anlage, Investitionen, Risikomanagement, Immobilien und Liegenschaften ebenso wie ihren Bedarf an strategischer Begleitung. Gemeinsam mit den kommunalen Kunden entwickeln wir ein stimmiges, mittelfristig tragfähiges Gesamtkonzept sowie einen Fahrplan für die weitere Zusammenarbeit zwischen Kommune und Sparkasse, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Das Vorgehen wird jährlich überprüft und gegebenenfalls justiert.


Ergänzend unterstützen wir die Kommunen auch durch spezifische Instrumente bei der Bewältigung von komplexen Steuerungsaufgaben. Dazu gehört die "Kommunale Verschuldungsdiagnose": Sie hilft den Städten, Gemeinden und Landkreisen, ihre Liquidität zu steuern und so handlungsfähig zu bleiben. Mit der "S-Kompass Schuldenmanagement-Software für Kommunen" bieten wir den kommunalen Kunden auch ein passendes IT-Instrument dazu an. Darüber hinaus beraten wir Kommunen in strategischen Bereichen, wie Rekommunalisierung, Daseinsvorsorge.


Im Berichtsjahr haben wir ein Kommunalforum für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie für Kämmerinnen und Kämmerer durchgeführt, wo es Gelegenheit zum Austausch über die aktuelle Marksituation, digitale Lösungen und E-Mobilität mit passenden Paymentlösungen gab.


Wir laden jedes Jahr die Stadtoberhäupter zum "OSV-Kommunalkongress" ein. Dieser wird in Potsdam vom Ostdeutschen Sparkassenverband in Kooperation mit den Kommunalen Spitzenverbänden organisiert. Die Fachtagung bietet eine gute Gelegenheit zum Austausch über komplexe Aufgabenstellungen in der Verwaltung. Wichtige Themen waren u. a. digitale Angebote für Kommunen, Crowdfunding mit der Sparkasse, interkommunale Zusammenarbeit und kommunale Geldanlagen.

Kennzahlen

Volumen in T€ Vorjahr in T€
Kassenkredite 2.386 2.659
Kommunaldarlehen 10.423 33.317,3

12. Klimaschutz

12.1 I1 Förderung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten


Die Sparkasse Vogtland gehört zu den Unterzeichnern der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften". Auf dieser Grundlage setzen wir uns aktiv dafür ein, die Ziele des "Pariser Klimaabkommens" für die gesamte Volkswirtschaft zu erreichen. Als Sparkasse wollen wir dazu beitragen, die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu verändern.


Gemeinsam mit Akteuren in der Region arbeiten wir an wichtigen Fragen zur Förderung von Umwelt und Klimaschutz. Die Sparkasse Vogtland selbst hat in Zusammenarbeit mit ihrem Kunden Wald Jacob GmbH & Co.KG, Markneukirchen, die Idee eines Sparkassen-Waldes initiiert. Dabei konnte ein erster Teil von ca. 2.000 Setzlingen auf einer Fläche von ca. 0,5 ha neu gepflanzt werden. Vervollständigt wurde die Pflanzung in 2023. Bei der Fläche handelt es sich um ein gerodetes Areal aufgrund von Windbruch und Borkenkäferbefall. Bei der Aufforstung wird darauf geachtet, dass die Pflanzen den besonderen Anforderungen entsprechen. Der Mischwald soll aus Sträuchern am Waldrand und verschiedenen Mischbaumarten entstehen.

12.1.1 Förderung von Umweltprojekten


Als Sparkasse setzen wir uns für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ein. Die Förderung von Projekten für den Umwelt- und Naturschutz sowie zum Erhalt der Artenvielfalt ist ein fester Bestandteil dieses Engagements. Unser übergeordnetes Ziel ist es dabei, einen dauerhaften Bewusstseinswandel in der Region zu unterstützen.


So konnten mit Hilfe der Sparkasse unter anderem folgende Förderprojekte erfolgreich umgesetzt werden:

In Zusammenarbeit mit dem NABU Regionalverband Elstertal e. V. wurden 10 Insektenhotels Vereinen in der gesamten Region zu Verfügung gestellt und aufgestellt

Es konnten im Jahr 2023 drei Tierpatenschaften abgeschlossen werden: Tierpark Klingenthal mit Yak Malte, Tierpark Falkenstein mit zwei Kängurus und Falknerei Herrmann mit Uhu-Dame Lotte

Unterstützung und Durchführung des jährlichen Schülerquiz des Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland für 2023 unter dem Motto "Wandern und Naturschutz"

12.1.2 I2 Förderung nachhaltiger Mobilität


Mobilität und Erreichbarkeit sind zentrale Voraussetzungen für Teilhabe, wirtschaftlichen Austausch, Beschäftigung und Wohlstand in unserer Gesellschaft. Gleichzeitig ist das derzeitige Verkehrssystem mit starken Umweltbelastungen verbunden. Es schadet vielfach durch Lärm und Abgase der Gesundheit und beeinträchtigt die Lebensqualität in den unterschiedlichsten Bereichen. Eine nachhaltige Entwicklung der Region ist daher auch eng mit der Frage verknüpft, wie wir unsere Mobilität hier vor Ort sicherstellen und zugleich emissionsärmer ausgestalten wollen.


Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer seit der Coronapandemie vielfach mobileren Arbeitsweise ist die Entwicklung einer bedarfsgerechten, ressourcenschonenden und dennoch bezahlbaren Mobilität eine Grundlage für den Fortbestand einer funktionierenden Infrastruktur in der Region geworden. Ziel ist es dabei, allen Menschen eine hohe Mobilität zu ermöglichen und gleichzeitig Verkehrsaufkommen zu vermeiden, zu verlagern oder zu verbessern. Digitale Technologien bieten eine große Chance, Mobilität neu und umweltverträglich zu organisieren.


In den vergangenen Jahren hat die Sparkasse Vogtland den Fahrzeugpool stark reduziert und hält statt 13 "Verbrennern" (2019) insgesamt nur noch 2 Hybrid-Fahrzeuge und ein Elektrofahrzeug (2022) für Dienstfahrten vor. Entgegen der Vermutung, dass nach der Pandemie sich nun abgerechnete Reisekosten (dienstliche Fahrten mit dem Privat-PKW) erhöhen, ist hier weiterhin ein Rückgang zu verzeichnen:


2019: 259.043 km


2022: 163.844 km


2023: 119.080 km


Insofern haben sich die Dienstfahrten erheblich reduziert und das Fahrverhalten der Mitarbeiter optimiert.


Es wurde im Berichtsjahr 2023 ein weiteres E-Fahrzeug (ID4) angeschafft, welches allen Mitarbeitern sozusagen zum "Ausprobieren" im privaten Bereich zur Verfügung gestellt wurde. Kosten entstanden den Mitarbeitern dadurch nicht. So hatte jeder Mitarbeiter die Gelegenheit, ich selbst ein Bild vom Fahren mit einem Elektrofahrzeug zu machen.

12.1.3 Zukunftsfähige Konzepte für die Region


An vielen Stellen wird in unserer Region bereits an zukunftsfähigen Verkehrskonzepten, an der Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, der Reduzierung des Individualverkehrs und der praktischen Nutzung alternativer Antriebe, wie zum Beispiel Elektromobilität, gearbeitet. Die Erfahrungen mit dem 9-Euro-Ticket haben gezeigt, dass - insbesondere auch preisgünstigere - Alternativen eine positive Resonanz in der Bevölkerung finden.

13. Infrastruktur

13.1 Förderung nachhaltiger Tourismusstrukturen


In unserer Region spielt der Tourismus seit jeher eine große Rolle. Die Sparkasse fördert die Entwicklung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor für die Region ebenso wie die Nutzbarmachung der kulturellen Schätze unserer Region für alle Bürgerinnen und Bürger. Wir unterstützen seit vielen Jahren die Aktivitäten des Tourismusverbandes Vogtland e. V. mit dem Ziel, die Region als attraktives Reiseziel zu positionieren.


Im Jahr 2021 startete der Tourismusverband Vogtland e. V. (TVV) das Projekt zur Zertifizierung des Vogtlandes zum "Nachhaltigen Reiseziel". Im Jahr 2023 erfolgte die Auszeichnung dazu. Als langjähriger Partner unterstützten wir den TVV nach Kräften. Zudem ist der Geschäftsführer des TVV Mitglied in unserem Beirat Nachhaltigkeit.

13.2 I5 Förderung von Ehrenamt und Beteiligung


Die Sparkasse dient den Menschen und der Wirtschaft vor Ort. Wie unser kommunaler Träger sind wir fest mit der Region verbunden, in der wir tätig sind. Neben einer starken Wirtschaft sowie einem guten Sozial- und Gesundheitssystem ist das bürgerschaftliche Engagement ein entscheidender Standortfaktor für unsere Region.

13.2.1 Förderung bürgerschaftlichen Engagements


Vereine und private Institutionen prägen den Alltag und stiften Identität für viele Menschen. Eine funktionierende Zivilgesellschaft stärkt den sozialen Zusammenhalt, ermöglicht ein breit gefächertes gesellschaftliches Leben und trägt bei zu Sicherheit und Wohlstand hier in der Region. Ehrenamtlich Tätige setzen sich für andere Menschen ein. Ob Technisches Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz, Wohlfahrtsorganisationen, Sportvereine, Stiftungen oder Nachbarschaftshilfe: Zivilgesellschaftliche Institutionen leben von dem Einsatz und der Verlässlichkeit ihrer ehrenamtlichen Beschäftigten und Mitglieder. Ohne deren Beitrag könnte die Mehrzahl solcher Angebote und Leistungen nicht bereitgestellt werden, der Staat wäre damit überfordert.


In einer durch den Klimawandel zunehmend krisenanfälligeren Welt gilt es, diese wertvolle Arbeit der Zivilgesellschaft umso mehr wahrzunehmen und zu stärken. Sie ist unser gesellschaftliches Kapital, wenn es darum geht, bei unvorhergesehenen Ereignissen und Notlagen füreinander einzustehen und die Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen.


Jährlich wird durch die Stiftung der Sparkasse Vogtland der Bürgerpreis ausgelobt. Dabei erhalten die Kommunen eine finanzielle Zuwendung, um Bürger, die sich im Ehrenamt besonders engagiert haben, zu ehren und zu honorieren. Meist werden die Zuwendungen der Ehrenamtler wieder in für sie wichtige Projekte investiert. Die Übergabe findet unter Beisein eines Sparkassenvertreters in einem feierlichen Rahmen durch die Kommune statt.

13.2.2 Stärkung ehrenamtlicher Engagements


Wir gestalten die Arbeitszeitmodelle generell flexibel, sodass unsere Angestellten ihr persönliches Engagement auch in das tägliche Leben integrieren können. Wir wissen, dass unsere Beschäftigten in vielen Bereichen ehrenamtlich aktiv sind. Dies wird jedoch nicht erfasst und somit können hierzu keine Zahlen veröffentlichen werden.

Kennzahlen

Bürgerpreis der Sparkasse Anzahl gesamt Fördervolumen in € Nutzer/-innen
Bürgerpreis der Sparkasse 27 18.260 k. A.

14. Bildung

14.1 I6 Förderung von Finanzbildung


Zur dauerhaften Sicherung des Wohlstands für alle Bevölkerungsschichten brauchen die Menschen neben einem verlässlichen, einfachen Zugang zu Finanzdienstleistungen vor allem ausreichende Finanzkenntnisse für alltägliche Konsumentscheidungen und für ihre persönliche finanzielle Zukunftsgestaltung. Finanzielle Bildung ist längst zu einer Schlüsselkompetenz für Verbraucherinnen und Verbraucher geworden.

14.1.1 Förderung von Finanzkompetenz


Die Förderung von Finanzbildung und Sparsinn ist Teil unseres gesellschaftlichen Auftrags. Als Sparkasse fördern wir die Finanzkompetenz von Menschen aller Altersgruppen und bieten für alle Lebensphasen passende Informationsangebote, Services und Beratung an. So führen wir für 9.466 Kinder und Jugendliche ein gebührenfreies Taschengeldkonto, damit sie früh den verantwortungsvollen Umgang mit Geld erlernen.

14.1.2 Beiträge zur Wirtschaftserziehung


Die Sparkasse ist seit Jahrzehnten eine engagierte und erfolgreiche Bildungspartnerin der Schulen in der Region. Wir bekennen uns zu unserem Bildungsauftrag und unterstützen Schulen und andere Bildungsträger in unserem Geschäftsgebiet bei der Wirtschaftserziehung. Dabei ist unser Engagement pädagogisch geprägt und erfolgt unter Berücksichtigung von Neutralität, Werbefreiheit, Transparenz und des Kontroversitätsgebots.


Unsere Filialleiter in den einzelnen Standorten stehen mit den Schulen der Region in enger Verbindung. Nach individuellen Absprachen sind diese in den Klassen vor Ort und informieren zu Finanzthemen, z. B. im Gemeinschaftskundeunterricht.

Kennzahlen

Kinder- und Jugendkonten
Bezeichnung des Kontos Anzahl gesamt
Privatgirokonto young 14.341

14.2 I7 Förderung von Bildung und Wissenschaft


Gute Bildung ist nicht nur die Grundlage für persönliche Entwicklungsperspektiven und wirtschaftlichen Wohlstand. Ein leichter Zugang zu Bildungsangeboten, gut ausgestattete


Bildungseinrichtungen sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen sind vielmehr auch die Basis für gute Zukunftsperspektiven in der Wissensgesellschaft von morgen.

14.2.1 Bildungsförderung in der Region


Als gemeinwohlorientiertes Kreditinstitut fördern wir deshalb Aktivitäten, die zur Stärkung von wirtschaftlicher und sozialer Teilhabe befähigen. Dazu gehören auch Bildungs- und Fortbildungsangebote in der Region, die Menschen aller Altersgruppen und Einkommensbereiche zugutekommen.


Ein Schwerpunkt unserer Bildungsförderung, die wir in Zusammenarbeit mit der Diakonie Plauen und dem Landkreis realisiert haben, war in 2020-2022 das Thema Prävention.


Mithilfe der Stiftung Zukunft der Sparkasse Vogtland konnte die Sparkasse Vogtland im Berichtsjahr mit den o. g. Partnern das Gemeinschaftsprojekt Suchtpräventionsmobil "TraumRausch" fertigstellen.


Gerade in Grenznähe zu Tschechien ist der Drogenkonsum bei Jugendlichen nicht zu unterschätzen, ebenso wenig wie die bekannten Alltagsdrogen (Nikotin, Alkohol, …). Ziel des Projektes ist es, Kinder und Jugendliche über Suchtmittel und Suchterkrankungen zu informieren, zu Lebenskompetenzen zur Bewältigung von Problemen anhand von acht interaktiven Stationen zu beraten und zu beteiligen sowie die Dialogfähigkeit zu fördern. Dies geschieht mobil mit einem modifizierten Schwenkbus, der zu den Kindern und Jugendlichen in die Einrichtungen vor Ort kommt. Seit dem Jahr 2022 ist der Präventionsbus stetig im Einsatz, was von der Sparkasse Vogtland ebenfalls unterstützt wird.

14.2.2 Wissenschaftsförderung in der Region


Als Sparkasse sind wir ein verlässlicher Partner der Berufsschulen der Region und der Fachhochschule in Plauen.


Durch die Finanzierung einer Stiftungsprofessur wurde die Einrichtung des neuen Studiengangs "Physician Assistant" an der Berufsakademie Plauen ermöglicht. So konnte der Studiengang frühzeitiger zur Umsetzung gebracht und die Berufsakademie mit einem neuen Studienangebot wesentlich schlagkräftiger gemacht werden. Der erste Studiengang wurde mit sechs Absolventen erfolgreich beendet. Der Studiengang ist nun fest im Studienangebot der Berufsakademie Plauen verankert und bietet ein weiteres Standbein für die einzige Fachhochschule im Vogtland. Die Studienrichtung unterstützt dabei die Reduzierung des medizinischen Fachkräftemangels und bietet vogtländischen Jugendlichen eine weitere Studienmöglichkeit im Vogtland.


Ein weiteres wissenschaftliches Forschungsprojekt wurde mit finanzieller Unterstützung der Stiftung Zukunft der Sparkasse Vogtland im Jahr 2020 initiiert, in 202 1/2022 auf den Weg gebracht und weiterbegleitet. Dabei wurde die Entwicklung spezifischer Software zur Unterstützung von Aphasie betroffener Menschen als Zielstellung definiert. Des Weiteren sollen Algorithmen-Auswertungen gefunden werden, die Nutzerdaten um Genesungsverläufe und Wirksamkeit von Trainingsmethoden bewerten können. Eine erste Testphase konnte bereits erfolgreich durchgeführt werden.


In Begleitung des Aphasiker-Zentrums Südwestsachsen wird die erfolgreiche Projektumsetzung die Therapiemaßnahmen wesentlich unterstützen.


Zudem beteiligen wir uns seit mehreren Jahren am bundesweiten Projekt "Deutschlandstipendium" in Zusammenarbeit mit der Westsächsischen Hochschule in Zwickau. Deutschland und vor allem die Region braucht leistungsfähigen Nachwuchs. Deshalb unterstützen der Bund und die Sparkasse Vogtland die Spitzenkräfte von morgen. So setzen wir uns gemeinsam dafür ein, dass leistungsstarke Studierende durch die finanzielle Zuwendung, sich voll auf ihr Studium konzentrieren können und ihr Potenzial damit ausschöpfen. Jährlich unterstützen wir drei Studierende mit einem Deutschlandstipendium von insgesamt 3.600 Euro pro Studienjahr. Die Kosten teilen sich Bund und der jeweilige Förderer. Somit ergibt sich eine Fördersumme für die Sparkasse Vogtland von 5.400 Euro. Der Studierende erhält das Stipendium für ein Jahr und muss sich darauf jeweils neu bewerben. Eine Jury der Hochschule wählt die jeweiligen Studenten nach Leistung und sozialem Engagement aus.

Kennzahlen

Förderleistungen der Sparkasse Anzahl gesamt Fördervolumen in €
Geförderte Initiativen 1 5.400

15. Soziales

15.1 I8 Förderung sozialer Projekte


Der Erfolg unserer auf die Region konzentrierten Geschäftstätigkeit ermöglicht die umfangreiche Unterstützung regionaler sozialer Einrichtungen.

15.1.1 Förderung sozialer Angebote und Strukturen in der Region


Als Sparkasse unterstützen wir gemeinsam mit unseren Stiftungen wichtige Institutionen wie Wohlfahrtsverbände, Vereine mit sozialen Aufgaben, andere Einrichtungen etc. in der Region. Diese stellen mit den von uns zur Verfügung gestellten Mitteln eine Vielzahl von Angeboten bereit, die zur Stärkung des gemeinschaftlichen Miteinanders und sozialen Zusammenhalts beitragen.


Dazu gehören unter anderem die finanzielle Unterstützung der Diakonie Auerbach e. V. mit ihrem Projekt "Brotkorb" für benachteiligte Familien oder die Unterstützung der Stiftung zur Hilfe für Krebskranke Kinder im sächsischen Vogtland. Viele Menschen können so in Notlagen dringend benötigte Hilfe in ihrer unmittelbaren Nähe in Anspruch nehmen.


Bereits 2001 haben wir gemeinsam mit den vogtländischen Wohlfahrtsverbänden und einem regionalen Medienvertreter die Initiative "Hilfe für Nachbarn" gegründet. Dadurch werden sozial schwache, hilfsbedürftige Familien, Kinder, Alleinerziehende insbesondere zum Weihnachtsfest oder aber auch bei akuten Notsituationen unterstützt. Die Initiative sammelt jährlich ca. 25.000 Euro an Spenden von Vogtländern, die dann Vogtländern zu Gute kommen.


Insgesamt wurden im Berichtsjahr 222.945 Euro für soziale Zwecke in der Region bereitgestellt. Mit diesem Engagement für den Erhalt und die Weiterentwicklung sozialer Strukturen bzw. Angebote unterstützen wir zugleich die Kommunen bei der Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben.

Kennzahlen

Förderleistungen der Sparkasse Anzahl gesamt Fördervolumen in €
Geförderte Initiativen 211 222.945

16. Kultur

16.1 I9 Förderung regionaler Kulturangebote


Als gemeinwohlorientiertes Kreditinstitut setzen wir uns engagiert und mit erheblichen finanziellen Ressourcen dafür ein, dass allen Bürgerinnen und Bürgern in der Region ein vielfältiges kulturelles Angebot sowie ein breites Freizeitangebot offenstehen.


Wir fördern und unterstützen u. a. die Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach e. V., die Chursächsische Veranstaltungs GmbH, die Oelsnitzer Kultur GmbH und große Kommunen, welche mit den von uns zur Verfügung gestellten Mitteln eine Vielzahl von Angeboten bereitstellen.


Im Berichtsjahr stellten wir 118.283 Euro für den Kulturbereich zur Verfügung. Mit diesem Engagement konnte sich die Sparkasse wieder als verlässliche Fördergeberin beweisen und nach dem Rückgang des Förderengagements infolge der Coronapandemie der letzten Jahre konnte sich die Unterstützung des Gemeinwohls wieder auf einem guten Niveau stabilisieren


Zu den von der Sparkasse geförderten kulturellen Höhepunkten zählten im Berichtsjahr beispielsweise der jährlich stattfindenden Internationale Akkordeonwettbewerb, der Internationale Musikinstrumentenwettbewerb, Regional- und Landeswettbewerbe zu "Jugend musiziert", die "Jugend-Kunst-Triennale", die Unterstützung regionaler Musikschulen, Chöre und Orchester sowie regional große Veranstaltungen wie "Rock Classics" an der Göltzschtalbrücke.

Kennzahlen

Förderleistungen der Sparkasse Anzahl gesamt Fördervolumen in €
Geförderte Initiativen 52 118.283

17. Sport

17.1 I10 Förderung regionaler Sportangebote

17.1.1 Förderung von Gesundheit und sozialem Zusammenhalt


Sport fördert eine gesunde Lebensführung und ein verantwortungsvolles Miteinander, stiftet Gemeinschaft, vermittelt gesellschaftliche Werte wie Leidenschaft und Vielfalt, Engagement, Verlässlichkeit, Teamgeist, Fairplay und Toleranz.


Aus diesem Grund engagiert sich die Sparkassen-Finanzgruppe mit unterschiedlichen Förderansätzen und -konzepten für den Breitensport in allen Regionen Deutschlands. Im Vogtlandkreis kann man in 357 Vereinen mehr als 72 Sportarten ausüben. Viele Vereine davon werden von der Sparkasse gefördert. Außerdem unterstützen wir Programme und Initiativen für mehr Bewegung, so beispielsweise Jugend trainiert für Olympia sowie die Vogtlandspiele des Kreissportbundes Vogtland. Die sogenannten kleinen "olympischen Spiele" im Vogtlandkreis stellen den regionalen breitensportlichen Wettkampfhöhepunkt für die jungen Sportler im Vogtland dar. Bereits seit 1998 werden im Jahresrhythmus die Vogtlandspiele einmal in den Sommer- und dann in den Wintersportarten ausgetragen. Die Sparkassen sind auch bundesweit offizielle Partnerin des Deutschen Sportabzeichens. Als solche unterstützen sie unter anderem die jährlich stattfindende Sportabzeichen-Tour des DOSB.

17.1.2 Stärkung der Vorbildfunktion


Für Jugendliche, Familien mit Kindern und auch für ältere Menschen ist der Sport ein wichtiger Teil des sozialen Lebens und er dient der Integration von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Deshalb ist es uns als Sparkasse ein Anliegen, in der Region ein breites Angebot an sportlichen Aktivitäten für Menschen aller Altersgruppen sicherzustellen.


Jeder Mensch braucht Vorbilder im Sport, die gesellschaftliche Werte wie Fairplay, Miteinander, Toleranz und Leistung vorleben. Als Sparkasse unterstützen wir daher auch den Spitzensport in der Region, beispielsweise das "Team Vogtland". Hier werden jährlich Nachwuchsleistungssportler aufgrund ihrer hervorragenden sportlichen Erfolge in das Team Vogtland berufen. Hierbei stehen, neben der Anerkennung, auch Förderbeträge und Unterstützung im Fokus.


Insgesamt haben die Sparkasse und ihre Sport-Stiftung 2023 Fördermittel in Höhe von 573.791 Euro für den regionalen Sport zur Verfügung gestellt. Damit ist die Sparkasse Vogtland eine der größten Sportförderinnen in der Region.

Kennzahlen

Förderleistungen der Sparkasse Anzahl gesamt Fördervolumen in €
Geförderte Initiativen 201 573.791

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