Sparkasse Vogtland
Plauen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
| der |
Sparkasse Vogtland |
| Sitz |
Plauen |
| eingetragen beim |
|
| Amtsgericht |
Handelsregister A des
Amtsgerichts Chemnitz |
| Handelsregister-Nr. |
HRA 4005 |
eingetragen beim
Amtsgericht Handelsregister A des Amtsgerichts
Chemnitz
Handelsregister-Nr. HRA 4005
Jahresbilanz zum
31. Dezember 2023
Aktivseite
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. Barreserve |
|
|
|
|
|
| a) Kassenbestand |
|
|
24.671.803,21 |
|
21.379 |
b) Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank |
|
|
32.392.833,66 |
|
27.400 |
|
|
|
|
57.064.636,87 |
48.778 |
2.
Schuldtitel öffentlicher
Stellen und Wechsel,
die zur Refinanzierung
bei der Deutschen
Bundesbank zugelassen sind |
|
|
|
|
a)
Schatzwechsel und
unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel
öffentlicher Stellen |
|
0,00 |
|
0 |
| b) Wechsel |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
3. Forderungen
an Kreditinstitute |
|
|
|
|
|
| a) täglich
fällig |
|
|
332.529.268,60 |
|
194.123 |
| b) andere
Forderungen |
|
|
382.185.901,69 |
|
432.055 |
|
|
|
|
714.715.170,29 |
626.179 |
| 4. Forderungen an
Kunden |
|
|
|
2.373.321.027,60 |
2.178.625 |
darunter:
durch Grundpfandrechte
gesichert |
647.268.122,59 EUR |
|
|
|
( 557.968 ) |
| Kommunalkredite |
244.500.660,76 EUR |
|
|
|
( 247.384 ) |
5. Schuldverschreibungen
und
andere festverzinsliche
Wertpapiere |
|
|
|
|
|
| a) Geldmarktpapiere |
|
|
|
|
|
aa) von
öffentlichen Emittenten |
|
0,00 |
|
|
0 |
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| ab) von anderen
Emittenten |
|
0,00 |
|
|
0 |
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
|
0,00 |
|
0 |
b) Anleihen und
Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
ba) von
öffentlichen Emittenten |
|
165.878.880,75 |
|
|
188.170 |
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank |
165.878.880,75 EUR |
|
|
|
( 188.170 ) |
| bb) von anderen
Emittenten |
|
485.462.290,68 |
|
|
500.903 |
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank |
392.157.255,33 EUR |
|
|
|
( 407.099 ) |
|
|
|
651.341.171,43 |
|
689.073 |
c) eigene
Schuldverschreibungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
| Nennbetrag |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
|
|
651.341.171,43 |
689.073 |
6. Aktien und andere
nicht festverzinsliche
Wertpapiere |
|
|
|
275.235.704,80 |
264.666 |
| 6a. Handelsbestand |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 7. Beteiligungen |
|
|
|
7.827.389,06 |
7.739 |
darunter:
an Kreditinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
an Finanzdienst-
leistungsinstituten |
740.248,39 EUR |
|
|
|
( 740 ) |
| an
Wertpapierinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
8. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
|
|
|
12.000.000,00 |
12.000 |
darunter:
an Kreditinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
an Finanzdienst-
leistungsinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| an
Wertpapierinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| 9.
Treuhandvermögen |
|
|
|
4.369.130,51 |
4.718 |
darunter:
Treuhandkredite |
4.369.130,51 EUR |
|
|
|
( 4.718 ) |
10.
Ausgleichsforderungen gegen
die öffentliche Hand
einschließlich Schuldverschreibungen
aus deren Umtausch |
|
|
0,00 |
0 |
| 11. Immaterielle
Anlagewerte |
|
|
|
|
|
a) Selbst geschaffene
gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte |
|
|
0,00 |
|
0 |
b) entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen
Rechten und Werten |
|
|
35.472,00 |
|
53 |
| c) Geschäfts- oder
Firmenwert |
|
|
0,00 |
|
0 |
| d) geleistete
Anzahlungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
35.472,00 |
53 |
| 12. Sachanlagen |
|
|
|
41.704.499,04 |
40.326 |
13. Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
|
17.186.471,93 |
17.154 |
14. Rechnungs-
abgrenzungsposten |
|
|
|
1.233.192,16 |
1.820 |
| Summe der Aktiva |
|
|
|
4.156.033.865,69 |
3.891.131 |
Passivseite
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
|
|
|
|
|
| a) täglich
fällig |
|
|
402.199,26 |
|
396 |
b) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
|
137.997.333,92 |
|
307.080 |
|
|
|
|
138.399.533,18 |
307.475 |
2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
|
|
|
|
|
| a) Spareinlagen |
|
|
|
|
|
aa) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von drei Monaten |
|
816.691.380,75 |
|
|
1.020.959 |
ab) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von
mehr als drei Monaten |
|
173.662.814,50 |
|
|
42.387 |
|
|
|
990.354.195,25 |
|
1.063.346 |
| b) andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
| ba) täglich
fällig |
|
2.273.658.886,66 |
|
|
1.888.555 |
bb) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
137.108.295,84 |
|
|
68.065 |
|
|
|
2.410.767.182,50 |
|
1.956.620 |
|
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
3.401.121.377,75 |
3.019.966 |
| 3. Verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
a) begebene
Schuldverschreibungen |
|
|
94.072.521,26 |
|
84.270 |
b) andere verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
|
0,00 |
|
0 |
darunter:
Geldmarktpapiere |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
|
|
94.072.521,26 |
84.270 |
| 3a. Handelsbestand |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 4.
Treuhandverbindlichkeiten |
|
|
|
4.369.130,51 |
4.718 |
darunter:
Treuhandkredite |
4.369.130,51 EUR |
|
|
|
( 4.718 ) |
| 5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
|
6.068.750,08 |
1.399 |
| 6.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
|
3.020.425,49 |
3.097 |
| 7.
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
a)
Rückstellungen für
Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
|
32.809.938,00 |
|
30.678 |
| b)
Steuerrückstellungen |
|
|
2.894.127,05 |
|
356 |
| c) andere
Rückstellungen |
|
|
13.212.873,35 |
|
13.697 |
|
|
|
|
48.916.938,40 |
44.731 |
| 8. (weggefallen) |
|
|
|
|
|
| 9. Nachrangige
Verbindlichkeiten |
|
|
|
64.403.744,76 |
54.763 |
| 10.
Genussrechtskapital |
|
|
|
0,00 |
0 |
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
11. Fonds für
allgemeine Bankrisiken |
|
|
|
222.500.000,00 |
206.400 |
| 12. Eigenkapital |
|
|
|
|
|
| a) gezeichnetes
Kapital |
|
|
0,00 |
|
0 |
| b)
Kapitalrücklage |
|
|
0,00 |
|
0 |
| c)
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
| ca)
Sicherheitsrücklage |
|
165.409.026,08 |
|
|
160.644 |
|
|
|
165.409.026,08 |
|
160.644 |
| d) Bilanzgewinn |
|
|
7.752.418,18 |
|
3.668 |
|
|
|
|
173.161.444,26 |
164.312 |
| Summe der Passiva |
|
|
|
4.156.033.865,69 |
3.891.131 |
| 1.
Eventualverbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
a)
Eventualverbindlichkeiten aus
weitergegebenen
abgerechneten Wechseln |
0,00 |
|
0 |
b)
Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen |
|
133.118.915,51 |
|
135.259 |
Über
eine weitere,
nicht quantifizierbare
Eventualverbindlichkeit
wird im Anhang berichtet. |
|
|
|
c) Haftung
aus der
Bestellung von Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten |
88.368.709,07 |
|
113.006 |
|
|
|
|
221.487.624,58 |
248.265 |
| 2. Andere
Verpflichtungen |
|
|
|
|
|
a)
Rücknahmeverpflichtungen
aus unechten Pensionsgeschäften |
|
0,00 |
|
0 |
b) Platzierungs- und
Übernahmeverpflichtungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
| c) Unwiderrufliche
Kreditzusagen |
|
|
217.872.428,57 |
|
258.364 |
|
|
|
|
217.872.428,57 |
258.364 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
|
|
|
1.1.-31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. Zinserträge
aus |
|
|
|
|
|
| a) Kredit- und
Geldmarktgeschäften |
|
83.334.871,01 |
|
|
41.652 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| abgesetzte negative
Zinsen |
76.383,34 EUR |
|
|
|
( 427 ) |
aus der Abzinsung
von Rückstellungen |
0,12 EUR |
|
|
|
( 0) |
b) festverzinslichen
Wertpapieren und
Schuldbuchforderungen |
|
10.033.068,97 |
|
|
5.103 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| abgesetzte negative
Zinsen |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
|
93.367.939,98 |
|
46.755 |
| 2. Zinsaufwendungen |
|
|
27.628.154,70 |
|
5.675 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| abgesetzte positive
Zinsen |
778,09 EUR |
|
|
|
( 1.797 ) |
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen |
134,33 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
|
|
65.739.785,28 |
41.081 |
| 3. Laufende Erträge
aus |
|
|
|
|
|
a) Aktien und anderen
nicht festverzinslichen Wertpapieren |
|
|
6.998.989,03 |
|
8.853 |
| b) Beteiligungen |
|
|
991.725,41 |
|
784 |
c) Anteilen an
verbundenen Unternehmen |
|
|
600.000,00 |
|
600 |
|
|
|
|
8.590.714,44 |
10.237 |
4. Erträge aus
Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 5.
Provisionserträge |
|
|
31.484.690,74 |
|
32.894 |
| 6.
Provisionsaufwendungen |
|
|
4.015.188,48 |
|
2.780 |
|
|
|
|
27.469.502,26 |
30.114 |
7. Nettoertrag oder
Nettoaufwand des
Handelsbestands |
|
|
|
0,00 |
0 |
darunter:
Zuführungen zum
oder Entnahmen aus dem
Fonds für allgemeine Bankrisiken |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| 8. Sonstige betriebliche
Erträge |
|
|
|
6.870.156,88 |
6.395 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
aus der
Fremdwährungsumrechnung |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
aus der Abzinsung
von Rückstellungen |
7.213,52 EUR |
|
|
|
( 3) |
| 9. (weggefallen) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
108.670.158,86 |
87.827 |
10. Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen |
|
|
|
|
|
| a) Personalaufwand |
|
|
|
|
|
| aa) Löhne und
Gehälter |
|
25.698.278,66 |
|
|
24.906 |
ab) Soziale Abgaben
und Aufwendungen
für Altersversorgung
und für Unterstützung |
|
8.326.051,32 |
|
|
7.510 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| für
Altersversorgung |
3.786.246,71 EUR |
|
|
|
( 3.045 ) |
|
|
|
34.024.329,98 |
|
32.416 |
| b) andere
Verwaltungsaufwendungen |
|
|
17.815.864,68 |
|
17.368 |
|
|
|
|
51.840.194,66 |
49.784 |
11. Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte
und Sachanlagen |
|
|
|
2.745.758,56 |
2.708 |
12. Sonstige
betriebliche
Aufwendungen |
|
|
|
3.292.025,48 |
3.590 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| aus der
Fremdwährungsumrechnung |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen |
588.701,97 EUR |
|
|
|
( 588 ) |
13. Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf Forderungen
und bestimmte Wertpapiere
sowie Zuführungen zu
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
|
17.379.176,97 |
|
21.422 |
14. Erträge aus
Zuschreibungen
zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus der
Auflösung von Rückstellungen
im Kreditgeschäft |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
17.379.176,97 |
21.422 |
15. Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
Beteiligungen, Anteile an
verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen
behandelte Wertpapiere |
|
|
0,00 |
|
1.148 |
16. Erträge aus
Zuschreibungen
zu Beteiligungen, Anteilen
an verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren |
|
|
3.743,97 |
|
0 |
|
|
|
|
3.743,97 |
1.148 |
17. Aufwendungen
aus Verlustübernahme |
|
|
|
0,00 |
0 |
18. Zuführungen zum
Fonds für allgemeine Bankrisiken |
|
|
|
16.100.000,00 |
6.500 |
19. Ergebnis der
normalen Geschäftstätigkeit |
|
|
|
17.316.747,16 |
2.674 |
| 20.
Außerordentliche Erträge |
|
|
0,00 |
|
0 |
darunter:
Übergangseffekte
aufgrund des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| 21.
Außerordentliche Aufwendungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
darunter:
Übergangseffekte
aufgrund des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| 22.
Außerordentliches Ergebnis |
|
|
|
0,00 |
0 |
23. Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag |
|
|
8.323.970,70 |
|
2.066 |
darunter:
Veränderung der
Steuerabgrenzung nach § 274 HGB |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
24. Sonstige Steuern,
soweit
nicht unter Posten 12 ausgewiesen |
|
|
142.902,34 |
|
141 |
|
|
|
|
8.466.873,04 |
2.207 |
| 25.
Jahresüberschuss |
|
|
|
8.849.874,12 |
467 |
| 26. Gewinnvortrag aus
dem Vorjahr |
|
|
|
2.000.000,00 |
3.364 |
|
|
|
|
10.849.874,12 |
3.831 |
| 27. Entnahmen aus
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
| a) aus der
Sicherheitsrücklage |
|
|
0,00 |
|
0 |
| b) aus anderen
Rücklagen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
10.849.874,12 |
3.831 |
| 28. Einstellungen in
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
| a) in die
Sicherheitsrücklage |
|
|
3.097.455,94 |
|
163 |
| b) in andere
Rücklagen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
3.097.455,94 |
163 |
| 29. Bilanzgewinn |
|
|
|
7.752.418,18 |
3.668 |
Anhang
0. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Sparkasse Vogtland wurde nach
den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die
Rechnungslegung der Kreditinstitute,
Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute
(RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz wurde unter teilweiser
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
I. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung
der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden
Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).
Forderungen
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit
dem Nennwert bilanziert.
Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen
Nennwert und Auszahlungsbetrag in die
Rechnungsabgrenzungsposten der Aktiv- bzw. Passivseite
aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt
grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall
von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die
Dauer der Festzinsbindung.
Von Dritten erworbene Schuldscheinforderungen wurden
mit dem Nennwert angesetzt. Ist der Nennwert höher
bzw. niedriger als der Auszahlungsbetrag oder die
Anschaffungskosten, wird der Unterschiedsbetrag in einen
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passiv- bzw. Aktivseite
aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt
planmäßig.
Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit
von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine
Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der
Einzelwertberichtigung ist durch den Wert der gestellten
Kreditsicherheiten bestimmt worden.
Für vorhersehbare, noch nicht individuell
konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft wurden
Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe
des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12
Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer
Bonitätsprämie gebildet
(Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im
Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen
Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert
orientiert. Grundlage für die Ermittlung der
Pauschalwertberichtigung mittels eines Kreditrisikomodells
sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten
Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen
Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der
Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die
Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die
ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen,
wurden auch entsprechend IDW RS BFA 7 pauschale
Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren
gebildet.
Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und
Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der
Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter
Berücksichtigung einer risikoadäquaten
Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem
erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert,
sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum
Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleich zur
Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für
die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des
Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) im Zeitablauf
analysiert. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter
angenommen werden.
Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung
nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen)
bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.
Wertpapiere
Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere
erfolgte bei gleicher Wertpapiergattung nach der
Durchschnittsmethode. Die Wertpapiere der
Liquiditätsreserve und Teile des Anlagevermögens
(Fondsinvestments) wurden nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet. Bei weiteren Teilen der
Wertpapiere des Anlagevermögens wurden vor dem
Hintergrund der Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen, soweit
dieser voraussichtlich dauerhaft unter den
Anschaffungskosten bzw. dem fortgeführten Buchwert
lag.
Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit
berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich
aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven
Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven
Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen
letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu
den Anschaffungskosten.
Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der
beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis
bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar
war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver
Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität
der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive -
Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der
Einstufung als illiquides Wertpapier i.S. der MiFID II
wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag
nahezu vollständig dem inaktiven Markt zugeordnet. In
diesen Fällen wurde grundsätzlich der
beizulegende Wert anhand von Kursen des
Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter
Verwendung laufzeit- und risikoadäquater
Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde lag.
Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das
wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher.
Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den
originären Bilanzposten bilanziert.
Bei im Bestand gehaltenen Spezialfonds und Anteilen
an Investmentvermögen ist für die Bewertung der
nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte
Rücknahmepreis maßgeblich. Wurden bei
Immobilienfonds bewertungsrelevante Risiken erkennbar, die
am Bilanzstichtag bereits als begründete Tatsachen zu
berücksichtigen sind, sich jedoch noch nicht im
Rücknahmepreis niedergeschlagen haben, wurde insoweit
ein Abschlag auf den Rücknahmepreis vorgenommen.
Für die sonstigen Investments bestimmt sich der
beizulegende Wert aus dem von der Fondsgesellschaft
mitgeteilten Nettovermögenswert bzw. aus den
mitgeteilten Wertberechnungen.
Im Geschäftsjahr wurden Anteile an
Investmentvermögen in einen neu gegründeten
Spezial-Investmentfonds (HIH-Vogtland-Immo) eingebracht.
Die Anschaffungskosten der neuen Anteile wurden nach den
Buchwerten oder den niedrigeren Marktwerten der
hingegebenen Wertpapiere bemessen.
Beteiligungen und Anteile an
verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
wurden am Bilanzstichtag zu den Anschaffungskosten
bilanziert. Ausstehende Verpflichtungen zur Leistung
gesellschaftsvertraglich begründeter
Einlageverpflichtungen wurden dann aktiviert, wenn sie am
Bilanzstichtag bereits eingefordert wurden. Die
Beteiligungsbewertung erfolgte auf Basis der Vorgaben des
IDW RS HFA 10.
Immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagevermögen
Entgeltlich erworbene Software und standardisierte
Anwendungs-Software wurde nach den Vorgaben des
IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software
beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten
"Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Sie sind mit den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von bis zu 3 Jahren
und in Einzelfällen bis zu 5 Jahren zugrunde gelegt
wurde.
Die planmäßigen Abschreibungen für
Gebäude des Anlagevermögens wurden linear bei
einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 25 bis 50
Jahren vorgenommen.
Bei Gegenständen der Betriebs- und
Geschäftsausstattung einschließlich
Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten
die planmäßigen Abschreibungen linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die
Abschreibung nach den für Gebäude
maßgeblichen Grundsätzen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software
mit Anschaffungskosten bis 250 EUR sind im Erwerbsjahr
sofort als Aufwand erfasst worden. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250
bis 1.000 EUR sowie Software über 250 EUR bis 410 EUR
wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5
Jahre linear gewinnmindernd aufzulösen ist.
Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Vermögensgegenständen
über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag
beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine
voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen.
Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B.
Sonderabschreibungen nach dem FördG) wurden
gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter
Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG
geltenden Vorschriften fortgeführt.
Die in früheren Geschäftsjahren
vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen wirken sich - unter Inanspruchnahme
der Übergangsregelung des Artikel 67 Abs. 4 EGHGB - im
vorliegenden Jahresabschluss in niedrigeren laufenden
Abschreibungen aus; dies hat zu einem entsprechend
höheren Steueraufwand geführt; der verbleibende
Saldo hat das Jahresergebnis um 149 TEUR erhöht.
Sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden
Wert am Bilanzstichtag bewertet.
Bei dem in Abwicklung befindlichen Investmentfonds
erfolgte die Bewertung auf der Grundlage aktueller
Informationen der Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Disagien zu Verbindlichkeiten wurden in den
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen.
Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und
Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten werden auf die
Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung
(RückAbzinsV) abgezinst.
Rückstellungen für Pensionen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der
Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus
Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter
Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn-
und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen
von 2,59 % ermittelt.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit
einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der
Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,83 %.
Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen
wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie
der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode
ändern.
Aufwendungen aus der Aufzinsung der
Pensionsrückstellungen wurden im operativen Ergebnis
erfasst.
Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge
der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -
Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) zugesagt. Um den
anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu
verschaffen, ist die Sparkasse Vogtland Mitglied in der
Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes
Sachsen.
Die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen
Versorgungsverbandes Sachsen finanziert die
Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und
Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei
werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein
Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die
zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten
Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen
wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des
Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock
aufgebaut.
Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,6
% der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der
Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023, vom 01.01.
- 31.12., 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil
2,4 %. Auf den Arbeitgeberanteil entfallen 2,4 %. Der
Umlagesatz beträgt im Jahr 2024 unverändert 1,6
%.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten
Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs
gemäß ATV-K richtet sich gegen die
Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes
Sachsen, während die Verpflichtung der Sparkasse
ausschließlich darin besteht, der
Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes
Sachsen im Rahmen des mit ihr begründeten
Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen,
satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel
zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen
für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen
Entgelten von 23.660 TEUR betrugen im Geschäftsjahr
2023 1.029 TEUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n.
F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der ZVK
handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung.
Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach
Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu
ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im
umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden
Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt.
Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F.
für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2
EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis
beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anzugebene Betrag auf 31.156 TEUR.
Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer
bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung
des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden
Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden,
unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung
der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von
1,0 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G
ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der
die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten
Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern
die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen
Versorgungsverbandes Sachsen die vereinbarten Leistungen
nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der
Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im
Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine
Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der
verantwortliche Aktuar der Zusatzversorgungskasse des
Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen in diesem Gutachten
die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen
zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt
auf Basis des versicherungsmathematischen
Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der
Leistungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse des
Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen.
Der Rückstellungsbetrag für die
Verpflichtungen aus abgeschlossenen
Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn-
und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und für
eine durchschnittliche Restlaufzeit von 1,85 Jahren mit
einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre von 1,03 % abgezinst.
Rückstellungen wegen der BGH-Rechtsprechung zur
Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in
S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR
234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus
(Aktenzeichen: XI ZR 26/20) wurden anhand von individuellen
Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und
unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter
Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass
Ansprüche geltend gemacht werden. Die von der
BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus
erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des
Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als
Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen.
Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits
im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen
Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden (unter
Berücksichtigung der Kundenreaktionen) im laufenden
Ergebnis erfasst.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre abgezinst. Von dem
Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr
oder weniger abzuzinsen, wurde bei den übrigen
Rückstellungen kein Gebrauch gemacht.
Aufwendungen aus der Aufzinsung der übrigen
Rückstellungen wurden im operativen Ergebnis
ausgewiesen.
Fonds für allgemeine
Bankrisiken
Im Geschäftsjahr wurde der Fonds für
allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur
Absicherung gegen die besonderen Risiken des
Bankgeschäfts dotiert.
Strukturierte Finanzinstrumente
Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW
RS HFA 22 (Anleihen mit Kündigungsrechten, Darlehen
mit Zinsbegrenzungsvereinbarungen, Darlehen mit
Sondertilgungsrechten oder Kündigungsrechten der
Kunden sowie Schuldscheindarlehen mit Zinsuntergrenze)
sowie Spareinlagen mit Kündigungsrechten der Kunden
bzw. mit Stufenzinsvereinbarungen, wie Zuwachssparen, etc.
wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte)
bilanziert und bewertet.
Im Falle der synthetischen Struktur (Sparkassen
Kreditbasket-Transaktion) erfolgte eine Aufspaltung des
strukturierten Produkts in Basisvertrag (Wertpapier) und
eingebettetem Derivat (Credit-Default-Swap). Beide
Bestandteile wurden entsprechend dem im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses festgelegten Verwendungszweck und unter
Beachtung der jeweils maßgeblichen handelsrechtlichen
Grundsätze einzeln bewertet und bilanziert. Das
Kreditderivat (Credit-Default-Swap) zur Übernahme von
Kreditrisiken wurde dem Anlagevermögen zugeordnet und
nach den Grundsätzen für das Bürgschafts-
bzw. Garantiegeschäft behandelt.
Die Bewertung erfolgte mit dem Bewertungsmodell der
Sparkassenfinanzgruppe für Kreditbasket-Transaktionen
(Zerlegung der Komponenten, Einzelbewertung mittels
Discounted-Cash-Flow-Methode). War am Abschlussstichtag
ernsthaft mit dem Eintritt des Kreditereignisses zu
rechnen, wurde eine Verbindlichkeitsrückstellung in
Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.
Derivative Finanzinstrumente,
Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des
Bankbuchs (Zinsbuchs)
Derivative Finanzinstrumente (Swaps) wurden
ausschließlich zur Begrenzung von
Zinsänderungsrisiken eingesetzt.
Das allgemeine Zinsänderungsrisiko wird mit der
barwertorientierten Betrachtungsweise auf der Ebene des
Bankbuchs gesteuert.
Die zur Steuerung des allgemeinen
Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen
Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung
aller bilanziellen und außerbilanziellen
zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des
Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen.
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die
zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden
sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere
Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich
zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung
von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs
erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und
Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu
erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen
Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse
wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert
ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten
Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und
Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte
zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei die
Pfandbriefkurve berücksichtigt worden. Die
künftigen für die vollständige Abwicklung
des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus
institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der
ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den
Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt.
Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge,
die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der
verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt.
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein
Verpflichtungsüberschuss.
II. Erläuterungen zur
Jahresbilanz
Aktivseite:
Posten 3: Forderungen an
Kreditinstitute
In diesem Posten sind enthalten:
| Forderungen an die
eigene Girozentrale |
47.278 TEUR |
Posten 4: Forderungen an Kunden
In diesem Posten sind enthalten:
| Forderungen an
verbundene Unternehmen |
|
| Bestand am
Bilanzstichtag |
4.700 TEUR |
| Bilanz am 31.12. des
Vorjahres |
4.450 TEUR |
Forderungen an
Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
|
| Bestand am
Bilanzstichtag |
69.155 TEUR |
| Bilanz am 31.12. des
Vorjahres |
67.942 TEUR |
Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings, welches
die Refinanzierungsmöglichkeiten der S-Finanzgruppe
weiter verbessern soll, wurden grundpfandrechtlich
besicherte Kundenforderungen und Kommunalkredite in
Höhe von 4.219 TEUR an die Landesbank
Baden-Württemberg und Kommunalkredite in Höhe von
84.149 TEUR an die Landesbank Hessen-Thüringen
übertragen. Die Landesbanken können diese
Forderungen als Deckungswerte im Rahmen der Emission von
Hypothekenpfandbriefen und von Öffentlichen
Pfandbriefen nutzen. Aufgrund der vertraglichen
Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das
wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der
Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher
weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an
Kunden" und auch im Unterausweis "durch Grundpfandrechte
gesichert" bzw. "Kommunalkredite" aus. Die
übertragenen Kundenforderungen unterliegen neben dem
kundenbezogenen Adressenausfallrisiko den üblichen
Risiken unbesicherter Forderungen gegenüber einem
Kreditinstitut. Diesem zusätzlichen Risiko wird durch
den Ausweis einer Eventualverbindlichkeit (Passiva unter
dem Strich 1c "Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten") in Höhe des
Buchwerts dieser Forderungen Rechnung getragen.
Posten 5: Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
Von den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind
| börsennotiert |
533.020 TEUR |
| nicht
börsennotiert |
118.322 TEUR |
Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertet wurden
Wertpapiere mit
| Buchwert |
441.227 TEUR |
| Beizulegender
Zeitwert |
409.696 TEUR |
Es handelt sich bei den nicht mit dem Niederstwert
bewerteten Wertpapieren um festverzinsliche
Schuldverschreibungen von Emittenten mit erstklassiger
Bonität, die zum Nennbetrag eingelöst werden.
Eine Wertminderung aufgrund eines veränderten
Zinsniveaus ist nicht als dauerhafte Wertminderung
anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis
zur Einlösung des Wertpapiers wieder ausgleichen.
Posten 6: Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
Von den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind
| börsennotiert |
0 TEUR |
| nicht
börsennotiert |
275.236 TEUR |
Die Sparkasse hält an folgendem
Investmentvermögen mehr als 10,0 % der Anteile:
Klassifizierung nach
Anlagezielen |
Buchwert |
Marktwert/
Anteilswert |
Differenz zwischen
Marktwert und
Buchwert |
(Ertrags-)Ausschüttungen in 2023 in TEUR |
| Immobilienfonds |
|
|
|
|
| HIH-Vogtland-Immo |
57.046 |
57.046 |
0 |
0 |
| Mischfonds |
|
|
|
|
| HI-SpaVo-Fonds |
171.275 |
177.733 |
6.458 |
0 |
Die Sparkasse Vogtland unterhält bei der HIH
Invest Real Estate GmbH (HIH Invest) einen Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen mit dem Investitionsschwerpunkt
Immobilien, den "HIH-Vogtland-Immo". Der Fonds wird in der
Liquiditätsreserve geführt. Die Bewertung der
Fondsanteile erfolgte zum strengen Niederstwertprinzip
unter Berücksichtigung eines Abschlages vom
Rücknahmepreis.
Bei dem Investmentvermögen "HIH-Vogtland-Immo"
handelt es sich um einen Spezial-Investmentfonds, dessen
vertragliche Grundlagen eine Rückgabe am letzten
Bankarbeitstag des letzten Monats vor Ablauf einer Frist
von sechs Monaten ermöglichen. Insofern ist die
Sparkasse in der Möglichkeit einer täglichen
Rückgabe zum Bilanzstichtag beschränkt.
Daneben hält die Sparkasse Vogtland bei der
Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH (Helaba Invest)
einen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, den
"HI-SpaVo-Fonds". Der Spezialfonds ist als echter
Masterfonds konzipiert und setzt sich aus 3 verschiedenen
Subsegmenten (Aktien, Credit und Zins) zusammen. Der Fonds
wird in der Liquiditätsreserve geführt. Die
Bewertung der Fondsanteile erfolgte zum strengen
Niederstwertprinzip.
Das Investmentvermögen unterlag zum
Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der
Möglichkeit der täglichen Rückgabe.
Posten 7: Beteiligungen
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der
Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Sparkasse wird auf Angaben gemäß
§ 285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr.
1 HGB verzichtet.
Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte
Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng
begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden
dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13
"Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.
Posten 8: Anteile an verbundenen
Unternehmen
Die Sparkasse besitzt folgende bedeutende Anteile an
verbundenen Unternehmen:
| Name und Sitz |
Eigenkapital |
Beteiligungs-
Quote |
Ergebnis
2022 |
|
TEUR |
% |
TEUR |
| Beteiligungsgesellschaft
der Sparkasse Vogtland mbH, Oelsnitz |
13.846 |
100 |
665 |
Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, da das
Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
ist (§ 296 Abs. 2 HGB).
Posten 9: Treuhandvermögen
Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller
Höhe die Forderungen an Kunden.
Posten 12: Sachanlagen
Die für
sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten
Grundstücke und
Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe
von |
8.290 TEUR |
| Der Bilanzwert der
Betriebs- und Geschäftsausstattung
beträgt |
2.906 TEUR |
Posten 13: Sonstige
Vermögensgegenstände
In diesem Posten sind nachrangige
Vermögensgegenstände enthalten
| Bestand am
Bilanzstichtag |
15.000 TEUR |
| Bilanz am 31.12. des
Vorjahres |
15.000 TEUR |
Posten 14:
Rechnungsabgrenzungsposten
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
| Unterschiedsbetrag
zwischen dem Nennbetrag und dem höheren
Auszahlungsbetrag von Forderungen |
|
| Bestand am
Bilanzstichtag |
911 TEUR |
| Bilanz am 31.12. des
Vorjahres |
1.621 TEUR |
| Unterschiedsbetrag
zwischen Rückzahlungs- und niedrigerem
Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten |
|
| Bestand am
Bilanzstichtag |
133 TEUR |
| Bilanz am 31.12. des
Vorjahres |
0 TEUR |
Posten 15: Aktive latente Steuern
Aufgrund abweichender Ansatz- und
Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz
bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird
der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch
absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die
Steuerentlastungen resultieren überwiegend aus
bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der
Forderungs- und Wertpapierbewertung. Eine passive
Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den
Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die
Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen
unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 31,1 %
(Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich
Solidaritätszuschlag).
Anlagespiegel
|
|
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in
TEUR) |
|
|
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten |
Entwicklung der
kumulierten Abschreibungen |
|
Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
|
|
|
|
Nettoveränderung |
+/- |
|
| Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
42.502 |
|
|
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
1.922 |
|
|
| Beteiligungen |
|
|
|
88 |
|
|
Anteile an verbundenen
Unternehmen |
|
|
|
0 |
|
|
| Sonstige
Vermögensgegenstände |
15.000 |
0 |
0 |
0 |
15.000 |
0 |
| Sachanlagen |
201.175 |
4.165 |
1.547 |
0 |
203.793 |
160.849 |
Immaterielle
Anlagewerte |
3.727 |
21 |
0 |
0 |
3.748 |
3.674 |
|
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in
TEUR) |
|
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen |
|
Abschreibungen im
Geschäftsjahr |
Zuschreibungen im
Geschäftsjahr |
Änderungen der gesamten Abschreibungen im
Zusammenhang mit |
Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
|
|
|
Zugängen |
Abgängen |
Umbuchungen |
|
| Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
|
|
|
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
|
|
|
| Beteiligungen |
|
|
|
|
|
|
Anteile an verbundenen
Unternehmen |
|
|
|
|
|
|
| Sonstige
Vermögensgegenstände |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Sachanlagen |
2.708 |
0 |
0 |
1.468 |
0 |
162.089 |
Immaterielle
Anlagewerte |
38 |
0 |
0 |
0 |
0 |
3.712 |
|
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in
TEUR) |
|
Buchwerte |
|
Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
Stand am 31.12. des
Vorjahres |
| Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
591.287 |
548.785 |
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
42.066 |
40.144 |
| Beteiligungen |
7.827 |
7.739 |
Anteile an verbundenen
Unternehmen |
12.000 |
12.000 |
| Sonstige
Vermögensgegenstände |
15.000 |
15.000 |
| Sachanlagen |
41.704 |
40.326 |
Immaterielle
Anlagewerte |
36 |
53 |
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des
§ 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die
Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen
der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht
möglich.
Passivseite:
Posten 1: Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
In diesem Posten sind enthalten:
| Verbindlichkeiten
gegenüber der eigenen Girozentrale |
76.027 TEUR |
Der Gesamtbetrag der als
Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten übertragenen
Vermögensgegenstände beläuft sich
auf |
72.204 TEUR |
Posten 2: Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
In diesem Posten sind enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
| Bestand am
Bilanzstichtag |
27 TEUR |
| Bilanz am 31.12. des
Vorjahres |
45 TEUR |
Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
| Bestand am
Bilanzstichtag |
6 TEUR |
| Bilanz am 31.12. des
Vorjahres |
0 TEUR |
Posten 4:
Treuhandverbindlichkeiten
Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in
voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten.
Posten 6:
Rechnungsabgrenzungsposten
Unterschiedsbeträge zwischen dem
Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von
Forderungen gegenüber dem höheren Nominalwert
sind enthalten in Höhe von
| Bestand am
Bilanzstichtag |
2.616 TEUR |
| Bilanz am 31.12. des
Vorjahres |
2.772 TEUR |
Posten 7: Rückstellungen
Der bilanzielle Ansatz der
Pensionsrückstellungen i. H. v. 32.810 TEUR wurde nach
Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren beträgt der
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen
33.164 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB i.H.v.
354 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da
in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die
(Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde. Der
Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet
werden.
Posten 9: Nachrangige
Verbindlichkeiten
Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im
Berichtsjahr Zinsen und andere Aufwendungen in Höhe
von 746 TEUR angefallen.
Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen
Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder
der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller
nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet
werden. Sie sind für beide Vertragsparteien
während der Laufzeit unkündbar. Eine
Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere
Schuldformen besteht nicht. Die Bedingungen der
Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen Artikel 63
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).
Die Mittelaufnahmen waren im Jahres-Durchschnitt mit
1,22 % verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten bewegen sich
zwischen 5 und 10 Jahren. Im Folgejahr werden aus diesen
Mittelaufnahmen 7.444 TEUR zur Rückzahlung
fällig.
Passiva unter dem Strich:
1. Eventualverbindlichkeiten
Hinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten
ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Gewährleistungen sowie der Haftung aus der Bestellung
von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind bis
zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses
Informationen zu den übernommenen Kreditrisiken aus
der Sparkassen Kreditbasket-Transaktion bekannt geworden.
Für das Risiko einer eventuellen Inanspruchnahme wurde
durch die Passivierung von Rückstellungen Vorsorge
getroffen.
Auf Basis der regelmäßigen
Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer
Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die
übrigen hier ausgewiesenen Beträge davon aus,
dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der
Sparkasse führen werden.
Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des
Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer
Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der
Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten
Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die
von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten
Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu
begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die
Verpflichtung übernommen, anteilig für den
anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und
Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat
darüber hinaus die Verpflichtung übernommen,
für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des
Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter)
einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem
Haftungsverhältnis künftig noch greifen kann, ist
nicht quantifizierbar.
2. Andere Verpflichtungen
Durch die künftige Inanspruchnahme der unter den
anderen Verpflichtungen ausgewiesenen unwiderruflichen
Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des
Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Es sind keine
Anhaltspunkte für wirtschaftliche Belastungen der
Sparkasse aus den unwiderruflichen Kreditzusagen erkennbar.
Nicht in der Bilanz enthaltene
Geschäfte und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen
Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe
(Sicherungssystem) an, das elf regionale
Sparkassenstützungsfonds durch einen
überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft
(freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den
Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und
Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch
diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das
gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur
Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem
Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die
angehörenden Institute selbst zu schützen und bei
diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche
Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt
die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der
Kunden.
Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem
nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich
anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig
von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das
Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung
seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5
EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit
100.000 Euro pro Person).
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System
der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen
Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen
beibehalten. Zusätzlich erfüllt das
Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.
Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der
zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob
und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen
der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines
Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf.
geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen
würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat
das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.
Das Sicherungssystem der deutschen
Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes
Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken
sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei
gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren
Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).
Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025
einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und
Liquidität der CRR-Kreditinstitute der
Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR
("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die
Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023
beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung
für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der
Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.
Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein
nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als
Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf
insgesamt 1.402 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen
Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu
entrichten.
Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur
Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden
zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und
Liquidität der CRR-Kreditinstitute der
Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR
("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf
insgesamt 8.787 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen
Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche
Beiträge zu entrichten.
Am Bilanzstichtag bestehen noch nicht eingeforderte
verbindliche Zeichnungszusagen auf Investmentfonds in
Höhe von 20.150 TEUR (Vorjahr 29.775 TEUR).
Noch nicht abgewickelte
Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente
Am Bilanzstichtag bestehen gemäß § 36
RechKredV noch nicht abgewickelte Termingeschäfte in
Form von zinsbezogenen Termingeschäften (Zinsswaps) im
Eigenanlagenbereich.
Sämtliche derivative Finanzinstrumente dienen
ausschließlich der Absicherung von Zinsschwankungen.
Am Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte
derivative Finanzinstrumente gemäß § 36
RechKredV in Höhe von 775.000 TEUR.
Noch nicht abgewickelte derivative Finanzinstrumente,
die weder zum Handelsbestand gehören, noch Gegenstand
von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB sind, bestehen
in Form von Zinsswaps in Höhe von nominal 775.000
TEUR. Für diese Finanzinstrumente wurden die Zeitwerte
als Barwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf
Basis der Marktzinsmethode ermittelt, wobei die
Swapzinskurve per 31.12.2023 Verwendung fand, die den
Veröffentlichungen des Marktinformationssystems
Refinitiv entnommen wurden.
Den negativen Zeitwerten bei Zinsswapgeschäften
in Höhe von 15.887 TEUR, die zur Steuerung des
allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen wurden,
stehen positive Zeitwerte in Höhe von 29.182 TEUR
gegenüber.
Restlaufzeitengliederung
Die gemäß § 9 RechKredV geforderte
Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach
Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:
| Posten der Bilanz |
Restlaufzeiten in TEUR |
|
bis zu
3 Monaten |
mehr als
3 Monate bis
zu 1 Jahr |
mehr als
1 Jahr bis zu
5 Jahren |
mehr als
5 Jahre |
| Aktiva 3 b) |
|
|
|
|
| Andere Forderungen an
Kreditinstitute |
0 |
186.000 |
107.000 |
79.000 |
| Aktiva 4 |
|
|
|
|
| Forderungen an
Kunden |
55.302 |
184.408 |
798.938 |
1.326.442 |
| Passiva 1 b) |
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist |
27.133 |
41.670 |
29.037 |
38.035 |
| Passiva 2 a ab) |
|
|
|
|
Spareinlagen mit
vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten |
7.876 |
52.676 |
113.112 |
0 |
| Passiva 2 b bb) |
|
|
|
|
Andere Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden mit
vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist |
66.993 |
44.299 |
24.679 |
10 |
Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und
Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV
nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.
Angabe der Beträge, die in dem auf den
Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne
anteilige Zinsen):
|
TEUR |
| Posten Aktiva 5 |
|
| Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
232.682 |
| Posten Passiva 3 a |
|
| Begebene
Schuldverschreibungen |
39.000 |
Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind
Forderungen in Höhe von 2.979 TEUR mit unbestimmter
Laufzeit enthalten.
III. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Posten 5: Provisionserträge
Die wesentlichen Provisionserträge für die
für Dritte erbrachten Dienstleistungen für
Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung
von Produkten der Verbundpartner.
Posten 8: Sonstige betriebliche
Erträge
Hierin sind folgende Einzelposten von Bedeutung
enthalten:
| Grundstücks- und
Gebäudeerträge |
3.640.877 EUR |
| Erträge aus stillen
Einlagen |
822.792 EUR |
| Erträge aus der
Auflösung von sonstigen Rückstellungen |
887.628 EUR |
Posten 26: Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr
Über die Verwendung des fortgeführten
Gewinnvortrags aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023
hat der Träger noch nicht entschieden. Der
Verwaltungsrat wird dem Zweckverband der Sparkasse Vogtland
empfehlen den Gewinnvortrag in Höhe von 2.000 TEUR
fortzuschreiben.
Posten 29: Bilanzgewinn
Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat vorschlagen, den
nach Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage
verbleibenden Bilanzgewinn (abzüglich des
Gewinnvortrages) in Höhe von 2.970 TEUR
auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von
2.782 TEUR in die Sicherheitsrücklage einzustellen.
IV. Sonstige Angaben
Den Organen der Sparkasse gehören an:
Verwaltungsrat:
|
Vorsitzender |
| Hennig, Thomas |
Landrat
Vogtlandkreis |
| 1.
stellvertretender Vorsitzender |
| Zenner, Steffen |
Oberbürgermeister
der Stadt Plauen |
| 2.
stellvertretender Vorsitzender |
| Kießling,
Dieter |
Oberbürgermeister
der Stadt Reichenbach i. R. |
|
Mitglieder |
| Klarner, Waltraud |
Arbeitsloseninitiative
Sachsen e. V., Teamleiterin Plauener Tafel i.R. |
| Schmidt, Jörg |
Fleischermeister, Globus
Weischlitz |
| Lederer, Kai |
Bereichsleiter Private
Finance Center
Bedienstetenvertreter |
| Pippig, Karsten |
Vorsitzender des
Personalrates
Bedienstetenvertreter |
| Diercks, Carsten |
Unternehmenskundenberater
Bereich Firmenkunden
Bedienstetenvertreter |
| Rust, Mirko |
Diplom-Forstwirt
Einkaufsmanager Holz/international
FAST-Timber GmbH |
|
Fläschendräger, Björn |
Speditionsangestellter
Petzold Spedition GmbH |
| Luderer, Lars |
Geschäftsführer
GOLDBECK Immobilien GmbH |
| Windisch, Jan |
Mitarbeiter für
Marketing + Veranstaltung
Oelsnitzer Kultur GmbH |
| Goldhahn,
André |
Filialleiter
Filiale Westend
Bedienstetenvertreter |
| Bindl, André |
Kundenbetreuer
Filiale Westend |
| Stubenrauch, Bernd |
Dipl. Ing. Textil (FH)
i. R. |
Vorstand:
| Vorsitzender |
Mitglied |
| Mühlbauer,
Marko |
Birner, Martina |
Der Vorstandsvorsitzende, Herr Marko Mühlbauer,
ist Mitglied im Aufsichtsrat der Sparkassen-Versicherung
Sachsen Allgemeine Versicherung AG.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für
ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge
in Höhe von 92 TEUR.
An frühere Mitglieder des Vorstands und deren
Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr
Versorgungsbezüge in Höhe von 1.224 TEUR gezahlt.
Die Pensionsrückstellungen am 31.12.2023 für die
früheren Mitglieder des Vorstands und für ihre
Hinterbliebenen betragen 28.052 TEUR.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden Kredite in
Höhe von 36 TEUR und den Mitgliedern des
Verwaltungsrats wurden Kredite in Höhe von 743 TEUR
gewährt.
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
| Vollzeitkräfte |
238 |
| Teilzeitkräfte |
180 |
| Insgesamt |
418 |
| nachrichtlich: |
|
| Auszubildende |
12 |
Im Geschäftsjahr wurde von dem
Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:
| für die
Abschlussprüfungsleistungen |
280 TEUR |
| für sonstige
Leistungen |
21 TEUR |
Der Vorstand
Lagebericht
2023
Vorbemerkung
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das
Gebot der Darstellungsstetigkeit unter Beachtung der
Anforderungen des Prüfungsstandards 350 des Instituts
der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts
im Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise
durchbrochen.
1. Grundlagen der
Geschäftstätigkeit
Die Sparkasse Vogtland ist gemäß § 1
des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen
Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die
Sachsen-Finanzgruppe eine Anstalt des öffentlichen
Rechts. Sie ist Mitglied des Ostdeutschen
Sparkassenverbandes (OSV) und dem Deutschen Sparkassen- und
Giroverband e. V. (DSGV) angeschlossen. Sie ist beim
Amtsgericht Chemnitz unter der Nummer HRA 4005 im
Handelsregister eingetragen.
Träger der Sparkasse ist der Zweckverband
für die Sparkasse Vogtland, der von der Stadt Plauen
und dem Vogtlandkreis gebildet wird. Der
Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts mit Sitz in Plauen. Satzungsgebiet
der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers.
Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der
Verwaltungsrat.
Die Sparkasse ist als Mitglied des Ostdeutschen
Sparkassenverbandes (OSV) über dessen
Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das
institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach
dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt.
Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall
sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche
Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem
EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche
Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel
des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu
vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen,
insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu
gewährleisten ("diskretionäre
Institutssicherung").
Die Sparkasse bietet als selbstständiges
regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren
Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe für die
Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den
Mittelstand, und die öffentliche Hand
Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das
Sparkassengesetz, die Sächsische Sparkassenverordnung
oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der
im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag
verpflichtet die Sparkasse, in ihrem Geschäftsgebiet
die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen
Leistungen sicherzustellen. Sie erbringt ihre Leistungen
unter Berücksichtigung der Markterfordernisse.
Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen
beträgt per 31. Dezember 2023 gegenüber dem
Vorjahr unverändert 27.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2023
Die nachfolgende Darstellung zur Wirtschaftslage
basiert auf der Veröffentlichung des Deutschen
Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) zum
gesamtwirtschaftlichen Jahresrückblick und -ausblick
vom 26. Januar 2024 sowie dem Postbank Wohnatlas 2023
(Datenstand: 31.12.2022):
Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher
Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem
russischen Angriff auf die Ukraine waren die
Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern
nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im
Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin
stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem
bremsten die in fast allen Währungsräumen
fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls
beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.
Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt
hatte, verlor 2023 dagegen stärker an
Wachstumsdynamik. Dabei überzeichnen die Jahresraten
für den Euroraum insgesamt und für die meisten
seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des
Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene
Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen
Überhang vom guten Jahresende 2022.
Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023
anders als der Euroraum insgesamt nicht von einem
Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das
Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine
sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die
Energiepreise auf ihren Höchstständen und es
herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen
im Winter 2022/2023 vor. Als sich Anfang 2023 zeigte, dass
die Mangellage nicht schlagend werden würde und dass
Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur
Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund
einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen
würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die
Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona- Aufschwung
nun kraftvoll einsetzten würde. Diese Hoffnung
erfüllte sich dann allerdings nicht. Denn die bis weit
in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende
Inflation kostete Kaufkraft.
Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg
geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen
großen Währungen in diesem Ausmaß und in
dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden
die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden
Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst
2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die
Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe
weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am
Kapitalmarkt die Renditen für lange
Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die
Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass
erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu ferne sind.
Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das
einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst.
Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei
begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer
Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen. Nachdem
die Kosten für den Kauf von Wohneigentum in den
vergangenen Jahren meist nur eine Tendenz - nämlich
aufwärts - kannten, scheint dieser Trend nun vorerst
gestoppt zu sein. Gestiegene Baufinanzierungszinsen,
aufgrund der Inflation deutlich erhöhte
Lebenshaltungskosten und explodierende Energiepreise
verunsichern offenbar viele Kaufinteressierte und
führen dazu, dass sie ihre Pläne für den
Erwerb der eigenen vier Wände zunächst auf Eis
legen und abwarten. Die Folge ist eine nachlassende
Nachfrage auf dem Immobilienmarkt, die in vielen deutschen
Regionen für stagnierende oder sogar sinkende Preise
sorgt.
Insgesamt ergab sich nach der ersten
Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15.
Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale
Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von
-0,3 Prozent.
Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender
Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung
der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier
Promillepunkte auf 5,7 Prozent erhöht. Der
Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit
Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen
Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Laut
der Bundesagentur für Arbeit wies Sachsen im Dezember
2023 eine Arbeitslosenquote von 6,2 % auf (Dezember 2022:
5,8 %). Die Arbeitslosenquote im Geschäftsgebiet stieg
im Vergleich zum Vorjahr auf 5,9 % (Dezember 2022: 5,4 %).
Der demografische Wandel stellt nach wie vor eine
Herausforderung dar. Die demografische Entwicklung zeigt
weiterhin einen negativen Trend für das Vogtland auf.
Dabei kann festgestellt werden, dass sich die Altersgruppe
ab 65 Jahren im Prognosehorizont 2030 am stabilsten
entwickelt und der absolute Anteil sogar leicht steigend
prognostiziert wird (Quelle: Statistisches Landesamt des
Freistaates Sachsen, 8. Bevölkerungsvorausberechnung
8. Bevölkerungsvorausberechnung 2021 bis 2040).
Laut der Statistik zur Geschäftsentwicklung der
Sparkassen fiel die Bilanzsumme der Sparkassen im
OSV-Gebiet im Jahr 2023 mit -0,7 % leicht (2022: +1,0 %).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden fielen etwas
(-0,2 %, 2022: +1,9 %). Das Kreditgeschäft an Kunden
stieg mit 3,9 % weniger stark als im Vorjahr (2022: +9,0
%). Die sächsischen Sparkassen weisen folgenden
Verlauf aus: Die Bilanzsumme fiel um 0,3 % (2022: -0,2 %),
die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen um 0,2
% (2022: +0,8 %) sowie die Kredite an Kunden um +3,2 %
(2022: +8,8 %).
Gemäß einer Strategieanalyse des
Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) liegt die
Giromarktausschöpfung der Sparkasse Vogtland im
Privatkundengeschäft unverändert bei 61,0 %
(Anteil der Einwohner mit einer Girokontobeziehung zur
Sparkasse).
2.2. Geschäftsverlauf
Der Geschäftsverlauf im Jahr 2023 wird auf Basis
von Jahrensendbeständen dargestellt. Die Entwicklung
der wesentlichen bilanziellen Steuerungsgrößen
im Jahr 2023 stellt sich wie folgt dar:
|
Jahresendbestand |
Veränderung
zu |
Anteil an der
Bilanzsummme |
|
2023 |
2022 |
Vorjahr |
2023 |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Bilanzsumme |
4.156,0 |
3.891,1 |
264,9 |
|
| Geschäftsvolumen
1 |
4.450,9 |
4.202,7 |
248,3 |
|
| Forderungen an
Kreditinstitute |
714,7 |
626,2 |
88,5 |
17,2 |
| Forderungen an
Kunden |
2.373,3 |
2.178,6 |
194,7 |
57,1 |
| Wertpapieranlagen |
926,6 |
953,7 |
-27,2 |
22,3 |
| Übrige
Aktivposten |
141,4 |
132,6 |
8,8 |
3,4 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
138,4 |
307,5 |
-169,1 |
3,3 |
Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden (incl.
verbriefte und nachrangige
Verbindlichkeiten) |
3.559,6 |
3.159,0 |
400,6 |
85,6 |
| Übrige
Passivposten |
292,6 |
264,1 |
28,5 |
7,0 |
|
Sicherheitsrücklage |
165,4 |
160,6 |
4,8 |
4,0 |
1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten, Einzelwert- und
Pauschalwertberichtigungen sowie Vorsorgereserven
2.2.1. Bilanzsumme und
Geschäftsvolumen
Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich
Eventualverbindlichkeiten, Einzelwert- und
Pauschalwertberichtigungen sowie Vorsorgereserven) hat sich
von 4.202,7 Mio. EUR auf 4.450,9 Mio. EUR erhöht. Die
Bilanzsumme ist von 3.891,1 Mio. EUR auf 4.156,0 Mio. EUR
gestiegen.
Gründe für die Steigerung des
Geschäftsvolumens und der Bilanzsumme sind die
Zuwächse bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden. Der im Vorjahr erwartete Anstieg wurde
übertroffen.
2.2.2. Aktivgeschäft
2.2.2.1. Forderungen an
Kreditinstitute
Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich
im Vergleich zum Vorjahr von 626,2 Mio. EUR um 14,1 % auf
714,7 Mio. EUR.
Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist
vor allem auf die Anlage freier liquider Mittel
zurückzuführen. Erwartet wurden konstante
Bestände.
Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei
Kreditinstituten unterhaltenen Tages- und Termingeldern
zusammen.
2.2.2.2. Forderungen an Kunden
In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine
deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten.
Dennoch erhöhten sich die Forderungen an Kunden von
2.178,6 Mio. EUR um 9,2 % auf 2.373,3 Mio. EUR.
Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich
sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich.
Es bestehen Schuldscheindarlehen in Höhe von
384,7 Mio. EUR (im Vorjahr 396,8 Mio. EUR) an gewerbliche
Unternehmen und Kommunen.
Die Darlehenszusagen an Unternehmen, Privatpersonen
und öffentliche Haushalte belaufen sich im Jahr 2023
auf 300,4 Mio. EUR und unterschritten damit den Wert des
Vorjahres (461,7 Mio. EUR) deutlich.
Das im Vorjahr prognostizierte Wachstum der
Kundenforderungen (130 Mio. EUR) wurde stark
übertroffen.
2.2.2.3. Wertpapieranlagen
Zum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an
Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr von 953,7 Mio.
EUR um 2,5 % auf 926,6 Mio. EUR.
Für den Rückgang war insbesondere die
Abnahme der Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 37,7 Mio.
EUR aufgrund von Fälligkeiten maßgeblich. Die
Bestände von Aktien und anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren wurden um 10,6 Mio. EUR
aufgebaut. Im Geschäftsjahr 2023 haben wir vorwiegend
Investitionen in Immobilienfonds getätigt.
Entgegen dem im Wesentlichen konstant
prognostizierten Bestand wiesen das Wertpapiervermögen
im Berichtsjahr einen leichten Rückgang auf.
Der bisherige Masterfonds "HI-Vogtland-Fonds" wurde
im Februar 2023 aufgelöst und im Gegenzug ein neuer
Masterfonds "HI-SpaVo-Fonds" mit der Helaba Invest
Kapitalanlagegesellschaft mbH aufgelegt. Das Fondsvolumen
blieb nahezu konstant. Diese Neuauflage stand u.a. in
Zusammenhang mit der Optimierung zukünftiger
Ausschüttungsmöglichkeiten.
Zudem wurden sieben Immobilien-Spezialfonds, welche
vorher einzeln im Bestand der Sparkasse waren, zusammen mit
zwei weiteren Immobilien-Publikumsfonds in den neuen
Immobilien-Masterfonds "HIH-Vogtland-IMMO" eingebracht. Die
somit vorgenommene Zusammenfassung der Immobilienfonds
erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der
Vereinheitlichung des Fondsreportings.
2.2.2.4. Übrige Aktivposten
Im Geschäftsjahr 2023 stieg das Volumen der
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 0,1
Mio. EUR auf 19,8 Mio. EUR.
Die Veränderung ergab sich aus der Erhöhung
des Anteils am Stammkapital des Ostdeutschen
Sparkassenverbandes (OSV).
Entsprechend der prognostizierten Erwartung waren
Abschreibungen auf Beteiligungen nicht vorzunehmen.
Die Sachanlagen erhöhten sich auf 41,7 Mio. EUR
(im Vorjahr: 40,3 Mio. EUR). Die Erhöhung ist vor
allem auf den Erwerb von Immobilien mit dem Ziel,
langfristig Mieterträge zu erzielen,
zurückzuführen.
Weitere wesentliche Investitionen wurden im
Berichtsjahr nicht getätigt.
2.2.3. Passivgeschäft
2.2.3.1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr von 307,5 Mio.
EUR um 55,0 % auf 138,4 Mio. EUR.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden deutlich abgebaut. Der Rückgang ist vorwiegend
auf fällige längerfristige
Refinanzierungsgeschäfte (GLRG)
zurückzuführen, die von der EZB angeboten wurden,
um die Kreditvergabe an nichtfinanzielle (sonstige)
Unternehmen und private Haushalte zu unterstützen.
Entgegen dem prognostizierten starken Anstieg ist der
Rückgang auf die nicht benötigte Geldaufnahme bei
Kreditinstituten in Folge der stark gestiegenen
Kundenverbindlichkeiten zurückzuführen.
2.2.3.2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
erhöhten sich auf 3.559,4 Mio. EUR (im Vorjahr 3.159,0
Mio. EUR) und verteilen sich wie folgt:
| Kundeneinlagen nach
Bilanzpositionen |
Jahresendbestand |
Veränderung |
|
2023 |
2022 |
|
|
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Spareinlagen |
990,4 |
1.063,3 |
-73,0 |
-6,9 |
| andere
Verbindlichkeiten |
2.410,8 |
1.956,6 |
454,1 |
23,2 |
| Verbriefte
Verbindlichkeiten |
94,1 |
84,3 |
9,8 |
11,6 |
| Nachrangige
Verbindlichkeiten |
64,4 |
54,8 |
9,6 |
17,6 |
| Gesamt |
3.559,6 |
3.159,0 |
400,6 |
12,7 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen im
Vergleich zum Vorjahr deutlich zu.
Die Zunahme resultiert weitgehend aus der Entwicklung
der täglich fälligen Einlagen. Bevorzugte Anlagen
höher verzinsliche Verträge, insbesondere "Cash
Konten". Auch der mit einer Nachrangabrede ausgestattete
Sparkassenkapitalbrief wurde nachgefragt. Der Zuwachs wurde
von der privaten und gewerblichen Kundschaft bewirkt.
Damit wurden die im Vorjahr getroffenen Erwartungen
zur Bestandsentwicklung der Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden (starke Steigerung in Höhe von
100 Mio. EUR) erheblich übertroffen.
2.2.4. Derivative
Finanzinstrumente
Die derivativen Finanzinstrumente dienten
ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen
(Steuerung der allgemeinen Zinsänderungsrisiken) und
nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende
bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im
Anhang verwiesen.
2.2.5.
Dienstleistungsgeschäft
Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr
2023 bezogen auf das daraus resultierte Provisionsergebnis
folgende Schwerpunkte ergeben:
Zahlungsverkehr
Das Ergebnis aus dem Giroverkehr erhöhte sich
gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mio. EUR auf 17,6 Mio.
EUR, was insbesondere auf Privatgiroerträge
zurückzuführen ist.
Vermittlung von Wertpapieren
Der Nettoabsatz von Wertpapieren (Käufe
abzüglich Verkäufe) an Kunden hat im Vergleich
zum Vorjahr sehr deutlich abgenommen. Geschäfte wurden
vor allem in festverzinslichen Wertpapieren getätigt.
Insgesamt beträgt die Veränderung der
bilanzneutralen Anlagen im Jahr 2023 +15,7 Mio. EUR
(Vorjahr: +118,6 Mio. €). Die Ursache liegt im
gestiegenen Zinsniveau begründet, da die Kunden
bilanzwirksame Anlagen bevorzugten.
Immobilienvermittlung
Es wurden insgesamt 131 Objekte vermittelt, was einem
Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 19,4 %
bedeutet.
Vermittlung von Bausparverträgen
und Versicherungen
Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.564
Bausparverträge mit einer vermittelten Bausparsumme
von 58,9 Mio. EUR abgeschlossen, was einem Rückgang
gegenüber dem Vorjahr von 29,0 % bedeutet.
An Lebensversicherungen konnten 615 Verträge mit
einer Versicherungssumme von 19,5 Mio. EUR vermittelt
werden, was einem Rückgang (bzgl. Versicherungssumme)
gegenüber dem Vorjahr von 48,9 % bedeutet.
2.2.6. Sonstige wesentliche Ereignisse
im Geschäftsjahr
Sonstige wesentliche Ereignisse sind im
Geschäftsjahr nicht aufgetreten.
2.2.7. Bedeutsamste finanzielle und
nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die Sparkasse wird maßgeblich über
ausgewählte finanzielle und nichtfinanzielle
Leistungsindikatoren gesteuert. Die strategischen Ziele der
Sparkasse Vogtland werden durch zwei Oberziele und vier
strategische Kenngrößen abgebildet. Für das
Jahr 2024 wurden folgende strategischen Oberziele und
Kenngrößen festgelegt:
Die Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen
Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2023 wie folgt
dar:
|
Einheit |
Plan 2023 |
Ist 2023 |
Ist 2022 |
Veränderung zum
Vorjahr |
| Betriebsergebnis vor
Bewertung |
% der DBS |
>= 0,80 |
1,32 |
0,89 |
0,43 |
| Gesamtkapitalquote nach
CRR |
% |
>= 20,0 |
19,3 |
19,7 |
-0,4 |
| Kernkapitalquote nach
CRR |
% |
>= 18,0 |
17,0 |
17,7 |
-0,7 |
Risikoaufwandsquote
(Verhältnis von Bewertungsergebnis
zu Betriebsergebnis vor Bewertung) |
% |
< 50,0 |
33,0 |
70,4 |
-53,1 |
| Provisionsertrag |
Mio. EUR |
31,9 |
31,4 |
32,8 |
-1,4 |
| Cost-Income-Ratio
(Verhältnis von Verwaltungsaufwand zu
Bruttoerträgen) |
% |
<= 65,0 |
49,6 |
59,6 |
-10,0 |
Ergänzt werden die strategischen
Kenngrößen durch das Ziel der positiven
Außenwahrnehmung der Sparkasse - sowohl aus
Kundensicht als auch aus der Perspektive auf das
Unternehmen von außen. Gemessen wird dies durch eine
Befragung der Kundenbeiräte in Kombination mit der
Ermittlung des Anteils langjährig treuer Kunden (in
Höhe von mehr als 65,0 %; aktiv genutzte
Privatgirokonten mit Bestand > 10 Jahre). Diese Kennzahl
wurde mit 77,9 % (2022: 80,0 %) deutlich
übererfüllt. Die Befragung der Kundenbeiräte
zu Ruf und Vertrauenswürdigkeit der Sparkasse ergab
wie im Vorjahr das Urteil "gut" sowie zur öffentlichen
Kommunikation der Sparkasse das Urteil "zufriedenstellend".
2.3. Darstellung, Analyse und
Beurteilung der Lage
2.3.1. Vermögenslage
Die Vermögenslage ist gekennzeichnet durch einen
Anteil des Kundenkreditvolumens an der Bilanzsumme in
Höhe von 57,1 % (Vorjahr 56,0 %) sowie durch einen
Anteil Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der
Bilanzsumme in Höhe von 85,6 % (im Vorjahr: 81,2 %).
Die zum Jahresende ausgewiesene
Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die
Vorwegzuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2023.
Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns
2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 173,2 Mio.
EUR (Vorjahr 164,3 Mio. EUR) aus. Es ist vorgesehen, im
Jahr 2024 aus dem Jahresergebnis 2023 an den
Gewährträger eine Ausschüttung vorzunehmen.
Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die
Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche
Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für
allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB auf
222,5 Mio. EUR erhöht. Das wirtschaftliche
Eigenkapital (Sicherheitsrücklage zzgl.
Vorsorgereserven) zum Jahresende 2023 beträgt 445,7
Mio. EUR (+25,0 Mio EUR gegenüber dem Vorjahr).
Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR
(Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf
die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am
31. Dezember 2023 mit 19,3 % (im Vorjahr: 19,7 %) die
aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 %
gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie
Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer. Zum 1.
Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische
Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten
Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00
% für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die
Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die
anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023
betragen 2.172,5 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten
Eigenmittel 419,5 Mio. EUR.
Auch die harte Kernkapitalquote und die
Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich
vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote
beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 17,0 % der
anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.
Die für 2023 prognostizierten Werte für die
Kernkapitalquote wurden erreicht.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des
Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und
außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.
Dezember 2023 9,48 % und liegt damit über der
aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.
Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr
2028 (vom 08. Dezember 2023) ist auch weiterhin eine
Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die
Eigenmittelausstattung als Basis für die die Umsetzung
unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.
2.3.2. Finanzlage
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen
Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben.
Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß
Art. 412 CRR (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 175 %
bis 311 % oberhalb des Mindestwerts von 100 %. Die
LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 200,9 %.
Die strukturelle Liquiditätsquote
gemäß Art. 413 CR (Net Stable Funding Ratio -
NSFR) lag in einer Bandbreite von 130,49 % bis 135,28 %;
damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 %
durchgängig eingehalten.
Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften
wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt.
Die eingeräumten Kreditlinien bei der zuständigen
Girozentrale wurden dispositionsbedingt in Anspruch
genommen.
Das Angebot der Deutschen Bundesbank,
Refinanzierungsgeschäfte in Form von
Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in
2023 kaum genutzt.
Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer
Finanzplanung gesichert.
2.3.3. Ertragslage
Für die Analyse der Ertragslage im
Geschäftsjahr wird die Betriebsvergleichssystematik
der Sparkassen-Finanzgruppe genutzt. Diese ermöglicht
eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses
in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Die
Systematik stellt eine primär nach
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte
Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum
Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter
gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Die
wesentlichen Erfolgskomponenten stellen sich wie folgt dar:
| Ausgewählte
Ertragskomponenten |
Plan
2023 |
2023 |
2022 |
|
in
Mio. EUR |
in % der
DBS |
in
Mio. EUR |
in % der
DBS |
in
Mio. EUR |
in % der
DBS |
| Zinsüberschuss
inkl.. laufende Erträge aus Aktien und andere
nicht festverzinsliche Wertpapieren sowie
Beteiligungen |
57,5 |
1,43 |
75,0 |
1,89 |
52,3 |
1,36 |
| sonstige ordentliche
Erträge |
32,6 |
0,81 |
31,9 |
0,80 |
34,2 |
0,89 |
| davon
Provisionsüberschuss |
28,5 |
0,71 |
27,4 |
0,69 |
30,1 |
0,78 |
| ordentliche
Aufwendungen |
56,6 |
1,41 |
54,4 |
1,37 |
52,5 |
1,37 |
| davon Sachaufwand |
21,8 |
0,54 |
19,6 |
0,49 |
19,1 |
0,50 |
| davon
Personalaufwand |
31,9 |
0,79 |
32,1 |
0,81 |
31,1 |
0,81 |
| Betriebsergebnis I - vor
Bewertung |
33,5 |
0,83 |
52,5 |
1,32 |
34,0 |
0,89 |
| Bewertungsergebnis |
-24,3 |
-0,60 |
-33,4 |
-0,84 |
-29,2 |
-0,76 |
| davon
Kreditgeschäft
1) |
-12,6 |
-0,31 |
-12,6 |
-0,32 |
-2,5 |
-0,07 |
| davon
Wertpapiergeschäft
1) |
-2,1 |
-0,05 |
-4,8 |
-0,12 |
-21,4 |
-0,56 |
| davon Sonstiges |
0,0 |
0,00 |
0,0 |
0,00 |
0,0 |
0,00 |
| davon Veränderung
Vorsorgereserven |
-9,7 |
-0,24 |
-16,1 |
-0,40 |
-5,2 |
-0,14 |
| Betriebsergebnis I -
nach Bewertung |
9,2 |
0,23 |
19,0 |
0,48 |
4,9 |
0,13 |
| Betriebsergebnis II -
nach Bewertung
1) |
18,9 |
0,47 |
35,1 |
0,88 |
10,1 |
0,26 |
| Jahresergebnis |
0,5 |
0,01 |
8,8 |
0,22 |
0,5 |
0,01 |
| Durchschnittsbilanzsumme
(DBS) |
4.023,7 |
|
3.976,1 |
|
3.831,2 |
|
| Ausgewählte
Ertragskomponenten |
Veränderung zu |
|
Plan |
Vorjahr |
|
in %-Punkten der
DBS |
in %-Punkten der
DBS |
| Zinsüberschuss
inkl.. laufende Erträge aus Aktien und andere
nicht festverzinsliche Wertpapieren sowie
Beteiligungen |
0,46 |
0,52 |
| sonstige ordentliche
Erträge |
-0,01 |
-0,09 |
| davon
Provisionsüberschuss |
-0,02 |
-0,10 |
| ordentliche
Aufwendungen |
-0,04 |
0,00 |
| davon Sachaufwand |
-0,05 |
-0,01 |
| davon
Personalaufwand |
0,01 |
0,00 |
| Betriebsergebnis I - vor
Bewertung |
0,49 |
0,43 |
| Bewertungsergebnis |
-0,24 |
-0,08 |
| davon
Kreditgeschäft
1) |
0,00 |
-0,25 |
| davon
Wertpapiergeschäft
1) |
-0,07 |
0,44 |
| davon Sonstiges |
0,00 |
0,00 |
| davon Veränderung
Vorsorgereserven |
-0,16 |
-0,27 |
| Betriebsergebnis I -
nach Bewertung |
0,25 |
0,35 |
| Betriebsergebnis II -
nach Bewertung
1) |
0,42 |
0,62 |
| Jahresergebnis |
0,21 |
0,21 |
| Durchschnittsbilanzsumme
(DBS) |
|
|
1) ohne Veränderung der Vorsorgereserven
Im Geschäftsjahr hat sich der
Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Der
Erwartungswert von 57,5 Mio. EUR wurde um 17,5 Mio. EUR
überschritten. Der Anstieg der Zinserträge
übertraf die Erhöhung der Zinsaufwendungen
deutlich. Die Erhöhung der Zinserträge
resultierte insbesondere aus dem Kundenkreditgeschäft.
Das Ergebnis aus Zinsswapgeschäften entwickelte sich
aufgrund der Zinsentwicklung ebenfalls positiv.
Dem gegenüber liegt der
Provisionsüberschuss unter dem geplanten Niveau. Er
lag insbesondere aufgrund geringerer Erträge aus dem
Vermittlungsgeschäft (Wertpapiere, Versicherungen und
Immobilien) 2,7 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert.
Des Weiteren entsprach der Personalaufwand den
Erwartungen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich
insbesondere infolge der Belastung aus einer
Tariferhöhung um 1,0 Mio. EUR auf 32,1 Mio. EUR.
Der Sachaufwand erhöhte sich im Vergleich zum
Vorjahr aufgrund höherer Energie- und IT-Kosten um 0,5
Mio. EUR auf 19,6 Mio. EUR und liegt vor allem aufgrund
geringerer Energiekosten als geplant unter der Erwartung
von 21,8 Mio. EUR.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 1,32
% (Vorjahr 0,89 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des
Jahres 2023. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte
Wert von 0,83 % wurde aufgrund des höheren
Zinsüberschussses deutlich übertroffen.
Abschreibungen und Wertberichtigungen nach
Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und
Risikovorsorge) belaufen sich auf insgesamt -17,4 Mio. EUR
(Vorjahr -23,9 Mio. EUR). Aus dem Kreditgeschäft ergab
sich ein negatives Bewertungsergebnis über dem
Vorjahreswert. Auch das Bewertungsergebnis aus den
Wertpapieranlagen stellte sich vor allem aufgrund der
Wertkorrektur eines Immobilen-Spezialfonds erneut negativ
dar, lag jedoch deutlich unter dem Vorjahreswert. Sonstige
Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter
Bedeutung.
Das neutrale Ergebnis setzt sich aus den neutralen
Erträgen in Höhe von 1,7 Mio. EUR (im Vorjahr:
2,8 Mio. EUR) und den neutralen Aufwendungen in Höhe
von 3,5 Mio. EUR (im Vorjahr: 5,8 Mio. EUR) zusammen. Bei
den neutralen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen
um Auflösungen von Rückstellungen. Die neutralen
Aufwendungen sind maßgeblich durch die
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen sowie
Spenden geprägt. Geben Sie hier eine Formel ein.
Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde deutlich
um 16,1 Mio. EUR aufgestockt.
Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 6,3
Mio. EUR auf 8,4 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand
auszuweisen. Die Entwicklung beruhte in erster Linie auf
dem gegenüber dem Vorjahr höheren
Betriebsergebnis.
Im Vergleich zum Vorjahr (0,5 Mio. EUR) ergibt sich
ein höherer Jahresüberschuss von 8,8 Mio.
EUR.
Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und
der Entwicklung des Marktzinsniveaus ist die Sparkasse mit
der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die
Prognosen hinsichtlich des Betriebergebnisses wurden
übertroffen. Der Vorstand beurteilt die Ertragslage
der Sparkasse als zufriedenstellend.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG
offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug
im Geschäftsjahr 2023 0,2 %.
2.4. Gesamtaussage zum
Geschäftsverlauf und zur Lage
Vor dem Hintergrund der konjunkturellen
Rahmenbedingungen bewerten wir die
Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Mit der
Entwicklung des Jahres 2023 wurden unsere Erwartungen
übertroffen. Es war eine deutliche Stärkung
unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich. Das
Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter
tragfähig und kann unverändert fortgeführt
werden. Der Vorstand schätzt die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse als zufriedenstellend
ein.
3. Prognose-, Chancen- und
Risikobericht
Die folgenden Prognosen und Einschätzungen der
Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der
Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Ein
Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu beitragen,
dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen
wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Zu diesen
gehören insbesondere die Konjunktur- und
Inflationsentwicklung, die Zinsentscheidungen der EZB, die
Entwicklung der Immobilienmärkte infolge höherer
Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden,
aber auch geopolitische Krisen außerhalb und
innerhalb von Europa. Der Prognosezeitraum umfasst das auf
den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
3.1. Prognosebericht
3.1.1. Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2024
Die Mittelfristige Unternehmensplanung der Sparkasse
Vogtland wurde vor dem Hintergrund der folgenden
Rahmenbedingungen aufgestellt (Quelle:
Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute
vom 4. April 2023):
Auch 2023 ist global nur mit einem verhaltenen
Aufschwung zu rechnen. Für Deutschland wird im
Gesamtjahr 2023 ein Wachstum von 0,3 % prognostiziert.
Damit gehört das Land zwar zu den Schlusslichtern
unter den großen Wirtschaftsräumen. Doch die
Prognose des Frühjahrsgutachtens ist trotzdem eine
recht erfreuliche Botschaft, denn sie bedeutet eine
deutliche Heraufrevision gegenüber dem
Herbstgutachten. Letzteres hatte vor einem halben Jahr aus
Sorge vor einer Gasmangellage noch -0,4 % für 2023
veranschlagt. Die drohende Gasknappheit, welche im Herbst
noch vermutet wurde, ist im abgelaufenen Winter nicht
eingetreten. Experten erwarten für den kommenden
Winter erneut Risiken, wenngleich nicht mehr in der alten
Dramatik und inzwischen mit mehr Vorwarnzeit.
Der deutsche Arbeitsmarkt bleibt robust. Die Zahl der
Erwerbstätigen erhöht sich 2023 und 2024 weiter
leicht. Die Zahl der Arbeitslosen und die Arbeitslosenquote
könnten im Zuge der zwischenzeitlichen Stagnation der
Produktion nur vorübergehend geringfügig zunehmen
(von 5,3 % 2022 über 5,4 % 2023 zurück auf 5,3 %
2024).
Als wesentlicher Einflussfaktor bleibt in vielen
Länder der Weltwirtschaft, so auch in Deutschland und
im Euroraum, die hohe Inflation. Die Verringerung der
Anstiege der Verbraucherpreise im kommenden Jahr ist
maßgeblich auf die Basiseffekte bei den
Energiepreisen zurückzuführen. Unter
Ausklammerung der Energie- und Lebensmittelpreise deuten
sich Anstiege um 6,2 Prozent 2023 und um 3,3 Prozent 2024
in Deutschland an. 2024 liegt die Kernrate
schließlich über der allgemeinen Inflationsrate.
Die Rahmenbedingungen deuten an, dass sich das
europäische Zinsniveau im positiven Bereich etabliert.
Durch das im Vergleich zu den Vorjahren höhere Niveau
sind Anlagen am Zinsmarkt wieder attraktiv. Die Bewertung
der Passivbestände gewinnt durch den relativen
Zinsabstand.
3.1.2. Geschäftsentwicklung
Die von uns im Jahr 2024 erwartete
Geschäftsentwicklung wird auf Basis der
Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen auf Basis von
Jahresdurchschnittsbeständen dargestellt. Die
Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungs- bzw.
Plangrößen stellt sich wie folgt dar:
|
Jahresdurchschnittsbestand |
Veränderung zum
Vorjahr |
Anteil an der DBS |
|
Plan
2024 |
2023 |
|
|
|
Mio.
EUR |
Mio. EUR |
% |
% |
| Durchschnittliche
Bilanzsumme |
4.138,8 |
3.976,1 |
4,1 |
|
| Forderungen an
Kreditinstitute |
353,6 |
376,5 |
-6,1 |
8,5 |
| Forderungen an
Kunden |
2.489,2 |
2.318,0 |
7,4 |
60,1 |
| Wertpapieranlagen |
1.175,2 |
1.167,2 |
0,7 |
28,4 |
| Übrige
Aktivposten |
120,8 |
114,4 |
5,6 |
2,9 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
162,8 |
158,7 |
2,6 |
3,9 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
3.378,6 |
3.234,7 |
4,4 |
81,6 |
| Übrige
Passivposten |
232,0 |
213,9 |
8,5 |
5,6 |
| Eigenkapital |
365,4 |
368,7 |
-0,9 |
8,8 |
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres
2023 rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem weiteren
starken Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft
in Höhe von 120 Mio. EUR.
Für die Forderungen an Kreditinstituten gehen
wir von leicht sinkenden Beständen in 2024 aus.
Im Einlagengeschäft setzt sich der über
Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem
Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung
erwarten wir für 2024 ein leichtes Wachstum der
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Dabei wird von
einer Umschichtung von Spareinlagen in täglich
fällige Einlagen ausgegangen.
Bei der Durchschnittsbilanzsumme planen wir aufgrund
der vorgenannten Entwicklungen im Kredit-, Eigen- und
Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten
Anstieg.
Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für
2024 per Saldo von sich seitwärts bewegenden
Erträgen aus.
Den Herausforderungen aus der Digitalisierung des
Bankgeschäfts begegnen wir mit Konzepten der
Sparkassen-Finanzgruppe, mit denen das Institut die Kunden
langfristig binden will. Die Beratung vor Ort in den
Geschäftsstellen hat darüber hinaus weiter einen
hohen Stellenwert.
3.1.3. Vermögenslage
Für das wirtschaftliche Eigenkapital
(Sicherheitrücklage zzgl. Rücklagen
gemäß § 340 g HGB) erwarten wir für
das Jahr 2024 eine weitere Steigerung um ca. 5 % , die
leicht über dem Vorjahreswert liegen wird.
Hauptursache hierfür ist die erwartete positive
Entwicklung des Betriebsergebnisses nach Bewertung.
Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für
das Jahr 2024 einen Rückgang auf 18,6 %. Wir rechnen
mit steigenden Risikopositionsbeträgen.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des
Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und
außerbilanziellen Positionen) liegt über der
aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % und wird zum
31. Dezember 2024 mit 9,65 % prognostiziert.
3.1.4. Finanzlage
Auf Basis der Finanzplanung gehen wir davon aus, dass
auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit
gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen
Anforderungen für die LCR und die NSFR vom jeweils
100,0 % eingehalten werden können.
3.1.5. Ertragslage
In der nachfolgenden Tabelle ist die geplante
Entwicklung ausgewählter Ergebniskomponenten
dargestellt. Sie wurden jeweils auf Basis des
bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der
Sparkassenorganisation ermittelt.
| Ausgewählte
Ergebniskomponenten |
Plan
2024 |
2023 |
Veränderung |
|
Mio.
EUR |
Mio.
EUR |
Mio. EUR |
% |
Zinsüberschuss
inkl. laufende Erträge aus Aktien und andere
nicht festverzinsliche Wertpapieren sowie
Beteiligungen |
82,7 |
75,0 |
7,6 |
10,2 |
|
Provisionsüberschuss |
22,7 |
27,4 |
-4,7 |
-17,3 |
| Personalaufwand |
33,8 |
32,1 |
1,8 |
5,5 |
| Sachaufwand |
23,3 |
19,6 |
3,6 |
18,5 |
| Betriebsergebnis I - vor
Bewertung |
49,3 |
52,5 |
-3,3 |
-6,2 |
| Bewertungsergebnis im
Kreditgeschäft
1) |
-14,5 |
-12,6 |
-1,9 |
15,1 |
| Bewertungsergebnis im
Wertpapiergeschäft
1) |
-1,2 |
-4,8 |
-3,6 |
-75,0 |
| Sonstiges
Bewertungsergebnis |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
| Betriebsergebnis II -
nach Bewertung
1) |
33,6 |
35,1 |
-1,5 |
-4,3 |
| Jahresergebnis |
0,6 |
8,8 |
-8,4 |
-95,5 |
| DBS |
4.138,8 |
3.976,1 |
162,7 |
|
1) ohne Veränderung der Vorsorgereserven
Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir
auf Basis der Zinsstrukturkurve per Ultimo September 2023
in Verbindung mit der Strukturplanung für das Kunden-
und Eigengeschäft mit einem moderat steigenden
Zinsüberschuss.
Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das
nächste Jahr von einem starken Rückgang um 4,8
Mio. EUR aus, wofür insbesondere der Provisionsaufwand
verantwortlich ist (Wachstum des
SKP-Syndizierungsprogramms).
Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der
Verwaltungsaufwand relativ kräftig um 5,4 Mio. EUR
steigen. Die Erhöhung ergibt sich vor allem aus den
Grundstücks- und Gebäudeaufwendungen
(Modernisierung Gebäudeleittechnik im Jahr 2024). Den
tendenziell steigenden Personalkosten durch Tarif- und
Stufensteigerungen stehen rückläufige
(durchschnittliche) MAK-Zahlen entgegen.
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der
vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein leicht
sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von 49,3 Mio.
EUR.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist
aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit
großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Die
Kreditbewertung 2024 wird auf einem Niveau von ca. -14,5
Mio. EUR erwartet. Darin enthalten ist ein Puffer für
allgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Höhe
von -7,5 Mio. EUR bezüglich eventueller
Bewertungsrisken, die sich aus der derzeitigen
Kriesenvielfalt (z.B. Krieg in der Ukraine,
Lieferengpässe und Konjunkturentwicklung) ergeben
könnten. In den Folgejahren wird von einem Niveau von
ca. -6,4 Mio. EUR ausgegangen.
Aus den eigenen Wertpapieren rechnen wir auf Basis
der naiven Zinsmeinung (konstante Zinsen und
Aktienmärkte per 30.09.2023) mit einem per Saldo etwas
niedrigeren Bewertungsergebnis als im Vorjahr.
Abhängig von der weiteren Entwicklung der
Finanzmärkte können aber auch höhere
Bewertungsmaßnahmen erforderlich werden.
Das sonstige Bewertungsergebnis ist von
untergeordneter Bedeutung.
Das neutrale Ergebnis soll sich nach den Planungen im
Jahr 2024 von -1,8 Mio. EUR (2023) auf -3,6 Mio. EUR
entwickeln, vor allem aufgrund von geringeren aperiodischen
Erträgen.
Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage
ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel.
3.1.6. Bedeutsamste finanzielle und
nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die geplante Entwicklung der bedeutsamsten
finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2024
folgendermaßen dar:
|
Einheit |
Plan 2024 |
Ist 2023 |
Veränderung zum
Vorjahr |
| Betriebsergebnis vor
Bewertung |
% der
DBS |
1,19 |
1,32 |
-0,13 %-Punkte |
| Gesamtkapitalquote nach
CRR |
% |
18,6 |
19,3 |
-0,70 %-Punkte |
| Kernkapitalquote nach
CRR |
% |
16,6 |
17,0 |
-0,40 %-Punkte |
Risikoaufwandsquote
(Verhältnis von Bewertungsergebnis
zu Betriebsergebnis vor Bewertung) |
% |
31,8 |
33,0 |
-1,2 %-Punkte |
| Provisionsertrag |
Mio.
EUR |
31,3 |
31,4 |
+1,4 Mio. EUR |
Cost-Income-Ratio
(Verhältnis von Verwaltungsaufwand
zu Bruttoerträgen) |
% |
53,7 |
49,6 |
+4,1 %-Punkte |
Für die Durchschnittsbilanzsumme (DBS)
gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs
erwarten wir aufgrund der erwarteten Wachstumsraten des
Kundengeschäfts eine leichte Steigerung.
Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für
das Folgejahr einen leichten Rückgang auf 18,6 %. Wir
rechnen aufgrund des geplanten Kreditvolumens mit
steigenden Risikopositionsbeträgen.
Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der
DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs
bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten
wir vor allem aufgrund eines steigenden
Verwaltungsaufwandes einen leichten Rückgang um rd.
0,13 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr.
Die Sachkosten werden in 2024 aufgrund höherer
Grundstücks- und Gebäudeaufwendungen
(Modernisierungen) deutlich ansteigen. In den Folgejahren
wird wieder mit einer Entspannung gerechnet, so dass sich
die Sachkosten rückläufig entwickeln. Dem
steigenden Personalaufwand pro Mitarbeiter durch Tarif-
bzw. Stufensteigerungen stehen 2024 im Vergleich zu 2023
rückläufige (durchschnittliche) MAK-Zahlen
gegenüber. Insgesamt wird der Verwaltungsaufwand 2024
und 2025 auf 57,1 Mio. EUR steigen.
Insgesamt erwarten wir deshalb eine leichte
Verschlechterung der Cost-Income-Ratio gegenüber dem
Berichtsjahr.
Die Zielerreichung "Positive Außenwahrnehmung"
soll gehalten bzw. verbessert werden, ebenso der Anteil der
langjährig treuen Kunden von mehr als 65 %.
3.1.7. Gesamtaussage zum
Prognosebericht
Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt
entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive
für die Geschäftentwicklung der Sparkasse im
Geschäftsjahr 2024 zuversichtlich. Die Prognose
für das Geschäftsjahr 2024 lässt erkennen,
dass das durch die Wettbewerbssituation und durch die
Entwicklung der Zins- und Immobilienmärkte
beeinflusste Umfeld postive Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse
erwarten lässt. Eine auskömmliche
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die
Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die
Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die
Liquidität können gemäß den Planungen
für das Jahr 2024 sichergestellt werden. In jedem
Planjahr ist eine Reservenstärkung möglich. Damit
kann das Eigenkapital weiter gestärkt werden, vor
allem vor dem Hintergrund der weiter steigenden
Kreditbestände und der damit verbundenen
Adressenrisiken.
Aufgrund der Kumulation verschiedenster externer
Ereignisse (z. B. Krieg in der Ukraine,
Marktzinsentwicklung) sind die Prognosewerte weiter mit
einem außergewöhnlich hohen Maß an
Unsicherheit behaftet. Insbesondere bei einer
konjunkturellen Abschwächung könnten sich
gleichwohl weitere Belastungen für die künftige
Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren
können sich aufgrund regulatorischer
Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere
Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und
Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken
können.
Die Auswirkungen können zu negativen
Abweichungen von den für die bedeutsamsten
Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen führen.
3.2. Chancenbericht
Die Betrachtung der Chancen ist in den
jährlichen Strategieüberprüfungsprozess
integriert.
Chancen sehen wir vor allem in einer besser als
erwartet laufenden Konjunktur und stärkeren realen
Einkommenszuwächsen im Geschäftsgebiet, sowie
einer erhöhten Nachfrage nach Wohnungen und
Büroflächen, die die Bautätigkeit
stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies
würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und
einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.
Darüber hinaus sehen wir durch die
Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der
Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem
Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.
Basis für eine dauerhafte und erfolgreiche
Beziehung zwischen der Sparkasse und den Kunden ist das
Vertrauen. Wesentlich für die Sparkasse Vogtland sind
die Erfüllung des Öffentlichen Auftrags und eine
hohe Kundenzufriedenheit. Das Vorhalten einer
vorselektierten Produktpalette soll es den Beratern der
Sparkasse Vogtland im Zuge der bedarfsorientierten Beratung
ermöglichen, alle finanziellen Bedürfnisse der
Kunden im Rahmen des Sparkassen-Finanzkonzeptes abzudecken.
Weiterhin hat der Kunde die Möglichkeit, über
verschiedene Kanäle (Filiale, Direkt Filiale,
Internet-Filiale inkl. S-App, SB-Terminals) mit der
Sparkasse in Kontakt zu treten. Unseren Kunden
ermöglichen wir damit einen einfachen Zugang zur
Lösung von Serviceanliegen, unabhängig von
Filialöffnungszeiten und Standorten.
Weitere Chancen bestehen aus Sicht der Sparkasse in
einer über die Erwartungen hinausgehenden
Intensivierung des Vertriebs über alle Ansprachewege.
Zusammenfassend sieht die Sparkasse im Wesentlichen
folgende Stärken und Chancen:
| ― |
Deutschlandweit genießt
die Marke Sparkasse hohes Vertrauen und hohe
Bekanntheit. Der regionale Marktanteil liegt bei ca.
60,0 %. (Quelle OSV Strategieanalyse 2023)
|
| ― |
Durch das vorhandene Filialnetz
ist starke regionale Präsenz gegeben.
Ältere sind bisher weniger digital-affin.
(Quelle ARD/ZDF Online-Studie 2021)
|
| ― |
Hohe Passivbestände im
Kundengeschäft sowie etablierte Systeme
|
| ― |
Ausweitung der Durchdringung von
Kunden-Depots in Relation zu den
Vertriebsgirokonten
|
| ― |
Die regionale Einwohnerzahl
sinkt bis 2030 ab, aber die Anzahl der "Älteren"
wird bis 2030 stabil prognostiziert
|
| ― |
Die dauerhafte Etablierung eines
Zinsumfeldes größer "0"
|
| ― |
Der Trend zur digitalen Welt
nimmt stetig zu, was die Nachfrage nach digitalen
Finanzdienstleistungen mit einschließt
|
Die Sparkasse sieht in den vorgenannten
Maßnahmen trotz des Risikos der ungünstigen
demografischen Entwicklung Chancen zur Erhöhung der
Kundenbindung, Kundenrück- und Neukundengewinnung
sowie Imagestärkung und damit zur
Vertriebsintensivierung sowie Ertragssteigerung. Chancen
zur Ertragssteigerung ergeben sich dabei auch durch die
bedarfsgerechte und zielgruppenspezifische Betreuung der
Kunden.
Chancen bestehen auch im bewussten Eingehen von
Adressenrisiken im Kunden- und Eigengeschäft unter
Beachtung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Damit
kann gegenüber einer nicht adressenrisikobehafteten
Anlage ein höherer Ertrag erzielt werden. Hierbei
erfolgen Kreditvergaben auch weiterhin auf Grundlage
ausreichender Ertragslage und Kapitaldienstfähigkeit
der Kreditnehmer.
3.3. Risikobericht
3.3.1. Risikomanagementsystem und
Risikotragfähigkeit
Unter dem Begriff Risikomanagementsystem versteht die
Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und
regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und
überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag
im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der
am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen
Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte
und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der
Mindestanforderungen an das Risikomanagement.
Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt
dar:
Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung
des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die
Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur
Sicherstellung der langfristigen Fortführung der
Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz
und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests.
Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die
Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten
aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne
Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele
der Sparkasse für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie
umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen
zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens
jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um
deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Diese
erfolgt unter Leitung der Risikocontrolling-Funktion.
Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei
der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken
berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig
quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von
Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen (zuletzt
erfolgte dies mit Datenstichtag 30.09.2023 und
Gültigkeit ab Folgejahr). Auf der Grundlage der
zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende
Risiken in der ökonomischen und der normativen
Perspektive als wesentlich eingestuft:
| Risikoart |
Risikokategorie |
| Adressenrisiko |
Kundengeschäft
Eigengeschäft |
| Marktpreisrisiko |
Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko |
| Beteiligungsrisiko |
|
|
Liquiditätsrisiko |
Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko |
| Operationelles
Risiko |
|
Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir
auch einen langfristigen Horizont.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der ökonomischen Perspektive ist die
Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die
Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein
ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 568,5 Mio.
EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 310,0 Mio. EUR
wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so
bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken
ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden
vierteljährlich im Risikobericht ermittelt und den
Limiten gegenübergestellt. Monatlich erfolgt eine
nachrichtliche Ermittlung. Die bereitgestellten Limite
reichten sowohl unterjährig als auch zum
Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 % und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden
keine risikomindernden Diversifikationseffekte
berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt
innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem
Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos
zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien
risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
| Risikoart |
Limit |
Limitauslastung |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Adressenrisiko |
60 |
44,5 |
74,1 |
| Marktpreisrisiko |
165 |
138,3 |
83,8 |
| Beteiligungsrisiko |
30 |
24,6 |
82,1 |
|
Liquiditätsrisiko |
20 |
19,8 |
99,2 |
| Operationelles
Risiko |
35 |
30,8 |
87,9 |
|
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko |
310 |
258,0 |
83,2 |
Im Marktpreisrisiko sind folgende Teilrisiken
enthalten: Zinsänderungsrisiko 80,4 Mio. EUR,
Spreadrisiko 40,1 Mio. EUR, Immobilienrisiko 13,9 Mio. EUR
und Aktienrisiko 4,0 Mio. EUR.
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit in der ökonomischen und in
der normativen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die
Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel
möglicher Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser
Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei
außergewöhnlichen Ereignissen die
Risikotragfähigkeit gegeben ist.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess über volle 5 Jahre in die
Zukunft. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren
zu können, wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie mehrere
adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive
sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen
sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu
berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen
sind die Kernkapitalanforderung, die
Gesamtkapitalanforderung (SREP
1-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte
Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die
Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum
von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen
im Planszenario vollständig erfüllt werden.
Gleiches gilt im Falle der adversen Entwicklungen, in dem
die harten Mindestkapitalanforderungen (Kaptalanforderungen
gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind.
Hierbei werden die Szenarien SR Standard "schwerer
konjunktureller Abschwung" und "Stagflation" betrachtet.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden mindestens jährlich
überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).
Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die
zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und
Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung.
Hierzu gehört die Simulation der einzelnen
Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um
gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu
können.
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der
Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente
(Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie
Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die
Sparkasse an Kreditbasket-Transaktionen der
Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus
resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position
des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber
gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit
Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps.
Die Risikofrüherkennung umfasst die
Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener
Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die
Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die
Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das
Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des
Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige
Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten haben wir
Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder
qualitativen Merkmalen basieren.
Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung
der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz
sowie Effektivität und führt gegebenenfalls
erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.
Durch das Risikoreporting, welches in der
Verantwortung der Risikocontrolling-Funktion liegt, wird
die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die
vierteljährliche Risikoberichterstattung an den
Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Die Berichte
enthalten neben quantitativen Informationen auch eine
qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und
Risiken. Auf besondere Risiken für die
Geschäftsentwicklung und dafür geplante
Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der
Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die
Risikosituation informiert. Neben der
vierteljährlichen Berichterstattung ist auch geregelt,
in welchen Fällen darüber hinaus eine monatliche
Berichterstattung und eine Ad-hoc-Berichterstattung zu
erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
Die Überwachung und Steuerung der Risiken
erfolgt durch die Risikocontrolling-Funktion
gemäß Ma-Risk. Die Risikocontrolling-Funktion
ist im Bereich Unternehmenssteuerung und damit
aufbauorganisatorisch bis auf die Ebene der
Geschäftsleiter getrennt vom Handel und vom Markt
angesiedelt. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion
obliegt dem Bereichsleiter Unternehmenssteuerung. Die
Leitung der Risikocontrolling-Funktion ist bei wichtigen
risikopolitischen Entscheidungen des Vorstandes beteiligt.
1 SREP: Supervisory Review and Evaluation
Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und
Bewertungsprozess
Die Interne Revision prüft und beurteilt
risikoorientiert und prozessunabhängig die
Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im
Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen
sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich
aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand
unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber
berichtspflichtig.
Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in
neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden
Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der
Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau-
und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen
Definitionen und Regelungen.
3.3.2. Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst
die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners
entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines
Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem
bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das
politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das
Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer
Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des
Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der
Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher
Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz
im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos
erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der
Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden
mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z.
B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten,
Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle
Portfoliostruktur inklusive der Rating- und
Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken
berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten
Wertentwicklungen werden zu einer
Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus
die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk
abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko
erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von
Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien
Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im
Eigengeschäft).
3.3.2.1. Adressenrisiko im
Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avalen (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst
es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz
an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite
nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen
können (Sicherheitenverwertungs- und
-einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist
auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene
entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung der Engagementgröße, der
Bonitäten, der Branchen sowie der gestellten
Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf
Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am
Kreditvolumen und am Risikogehalt orientieren. Zur
Risikobegrenzung sind Einzelkreditnehmerengagementlimite in
der Gesamthausstrategie festgelegt, desweiteren erfolgt
eine Limitierung bestimmter Rantingklassen ab Ratingnote
10.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1.
Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die
Geschäftsverteilung des Vorstands
|
| ― |
regelmäßige
Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des
Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen
|
| ― |
Einsatz standardisierter
Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und
Scoringverfahren) in Kombination mit
bonitätsabhängiger Preisgestaltung und
bonitätsabhängigen Kompetenzen
|
| ― |
interne,
bonitätsabhängige Richtwerte für
Kreditobergrenzen, die unterhalb der
Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der
Vermeidung von Risikokonzentrationen im
Kundenkreditportfolio
|
| ― |
Einzelfälle, die diese
Obergrenze überschreiten, unterliegen einer
verstärkten Beobachtung
|
| ― |
regelmäßige
Überprüfung von Sicherheiten
|
| ― |
Einsatz eines
Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der
Basis von quantitativen Kriterien (bspw.
Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der
Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf
Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert
und mit Hilfe einer Frühwarnliste
kommuniziert
|
| ― |
festgelegte Kriterien zur
Überleitung von Kreditengagements in die
Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell CPV (Kapitel 3.3.2)
|
| ― |
Ermittlung von
Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der
BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen
Beleihungsgrundsätze
|
| ― |
turnusmäßige bzw.
anlassbezogene Überprüfung der
hereingenommenen Sicherheiten und Garantien
hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit
|
| ― |
Einsatz von
Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener
Konzentrationen mittels Kreditbaskettransaktionen
|
| ― |
Kreditportfolioüberwachung
auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem
Reporting
|
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich
in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/
Kommunalkreditgeschäft und das
Privatkundenkreditgeschäft.
|
Kreditvolumen* |
| Kreditgeschäft der
Sparkasse |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
| Firmenkundenkredite |
1.777 |
1.662 |
| Privatkundenkredite |
1.042 |
987 |
| Kommunalkredite und
kommunalverbürgte Kredite |
322 |
325 |
| Gesamt |
3.141 |
2.974 |
Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse
* Kredite inkl. Zusagen vor Wertberichtigung
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch
im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte
bilden mit 27,7 % die Ausleihungen an Kreditnehmer der
Branche "Grundstücks- und Wohnungswesen" sowie mit
12,3 % an Kreditnehmer aus der Branche "Finanzinstitutionen
und Versicherungsunternehmen".
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt
eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. Die
Sparkasse unterzieht Engagements ab 5,0 Mio. EUR
Kreditvolumen oder ab einem Blankokreditanteil von 2,5 Mio.
EUR einer gesonderten Steuerung und Überwachung der
Adressenrisiken (regelmäßiges Reporting). Nach
dem Risikoreporting der Sparkasse per 31.12.2023
entfällt auf diese Engagements ein Kreditvolumen i. H.
v. insgesamt 1.325 Mio. EUR bzw. 42 % des
Kundenkreditvolumens.
Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer
mit guten Bonitäten bzw. geringeren
Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die
Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember
2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende
Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse |
Volumenanteile in
% |
| 1 bis 10 |
96,97 |
| 11 bis 15C |
1,73 |
| 16 bis 18 |
1,29 |
| Ungeratet |
0,01 |
Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte
Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere und
Beteiligungen betrug am 31. Dezember 2023 7,41 % des
Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.
Risikokonzentrationen bestehen im
Adressrisikoportfolio (gemeinsame Betrachtung des Kunden-
und Eigengeschäftes) in folgenden Bereichen:
Branchenkonzentration bei den Branchen "Kredit- und
Versicherungswesen" und "Grundstücks- und
Wohnungswesen".
Im Ergebnis ist das Kreditportfolio sowohl nach
Branchen und Größenklassen als auch nach
Ratinggruppen gut diversifiziert.
Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die
Sparkasse per 31.12.2023 28 Einzelkreditnehmer mit einem
Kreditvolumen von insgesamt 68,4 Mio. EUR in die
Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von
Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle
fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt. Für latente Risiken im
Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Der Vorstand wird monatlich über die
Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die
Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen
Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich
unterrichtet. Ad-hoc-Berichterstattungen ergänzen bei
Bedarf das standardisierte Verfahren.
Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im
Vergleich zum Vorjahr eine wesentliche Steigerung aufgrund
höherer Neubildungen.
3.3.2.2. Adressenrisiko im
Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf
die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass
die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall
von den prognostizierten Werten abweichen.
Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im
Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den
einzelnen Risikokategorien einbezogen.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie. Im Rahmen der Obergrenzen der strategischen
Asset-Allokation erfolgt eine Begrenzung der
adressenrisikobehafteten Anlageklassen des
Eigengeschäftes auf Gesamtbankebene.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Volumenslimiten
je Kreditnehmer (Emittenten- und
Kontrahentenlimite)
|
| ― |
Regelmäßige
Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von
externen Ratingeinstufungen sowie eigenen
Analysen
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell CPV (Kapitel 3.3.2)
|
Zudem erfolgt die Limitierung von Adressenrisiken im
Wertpapierbereich durch eine Risikolimitierung auf Basis
emissions- bzw. emittentenspezifischer
Ausfallwahrscheinlichkeiten. Das Globallimit
(Bonitätsstrukturlimit) für Adressenrisiken im
Depot A wird in je ein Limit für den Masterfonds
HI-SpaVo-Fonds und für den restlichen Depot A-Bestand
unterteilt. Dadurch wird verhindert, dass für diesen
Masterfonds vorgehaltene, jedoch nicht ausgenutzte
Risikobeträge für den Direktbestand verbraucht
werden. Das Globallimit wurde im Berichtsjahr jederzeit
eingehalten. Darüber hinaus werden für Anlagen im
Masterfonds HI-SpaVo-Fonds detaillierte Anlagerichtlinien
vorgegeben. Für das Aktienmandat existiert ein
separates internes Adressenrisikolimit.
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag
ein Volumen von 1.649,6 Mio. EUR. Wesentliche Positionen
sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (554,1 Mio.
EUR) sowie Wertpapierspezialfonds (232,0 Mio. EUR).
Dabei zeigt sich auf Basis der internen
Risikklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:
| Ratingklasse |
Volumenanteile in
% |
| 1 bis 5 (Investment
Grade) |
93,2 |
| 6 bis 10 |
6,7 |
| 11 bis 15C |
0,02 |
| 16 bis 18 |
0,0 |
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung. Das Volumen im
Eigengeschäft betrug am 31. Dezember 2023 215,9 Mio.
EUR.
Risikokonzentrationen bestehen im
Adressrisikoportfolio (gemeinsame Betrachtung des Kunden-
und Eigengeschäftes) in folgenden Bereichen:
Branchenkonzentration bei den Branchen "Kredit- und
Versicherungswesen" und "Grundstücks- und
Wohnungswesen".
3.3.3. Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in
einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position,
welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren
(Zinsen, Spreads, Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt.
Optionen werden grundsätzlich innerhalb der
betroffenen Risikokategorie (Kapitel 3.1) abgebildet. Dabei
beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte
eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei
Darlehen und Sparprodukten).
Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden
im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den
einzelnen Risikokategorien einbezogen.
Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der
ökonomischen Perspektive mit dem
Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme
der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter
der Normalverteilung werden aus historischen Daten
geschätzt. Unter Berücksichtigung ihrer
Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz bis auf
die Risikokategorie Immobilienpreisrisiko, bei der die
Delta-Normal-Variante genutzt wurde, die
Delta-Gamma-Variante ausgewählt.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung festgelegter Limite sowie
einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten
Anlagerichtlinien für unsere Spezialfonds. Der
Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand
bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.
3.3.3.1. Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.
In der periodischen Sicht bzw. in der normativen
Perspektive können sich Veränderungen im
Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere
sowie einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der
verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW
RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im
Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des
Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive
integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Zinsszenarien mittels der
IT-Anwendungen "msg Gillardon" und "SimCorp
Dimension"; Betrachtung des laufenden
Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei
der Bestimmung der Auswirkungen auf das
handelsrechtliche Ergebnis
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR
entwickelten IT-Anwendung MPR
|
| ― |
Steuerung des wertorientierten
Zinsänderungsrisikos auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer
Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau
von 99,9 % berechnet. Zur Beurteilung des
Zinsänderungsrisikos orientiert sich die
Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt
an die Struktur des gleitenden 15-Jahresdurchschnitts
/ Benchamrk 1,25xgltd. 15 Jahre abzgl. 0,25xgltd.
3M). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an
Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als
zusätzliche Information für zu
tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw.
Absicherungen.
|
| ― |
Ermittlung des
Zinsrisikokoeffizienten und des
Frühwarnindikators gemäß § 25a
Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019
vom 6. August 2019
|
| ― |
Für Geschäfte mit
unbestimmter Fälligkeit oder mit
Kundenkündigungsrechten wurden für die
Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B.
Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die
Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden
über das Konzept der gleitenden Durchschnitte
abgebildet.
|
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage
bereitgestellter Risikolimite. Als
Steuerungsgröße werden daneben
Cashflow-Abweichungslimite und als Beobachtungskennziffer
der SREP-Koeffizient verwendet. Als Risikotoleranz wurde
eine Obergrenze (3,75%) und eine Warngrenze (3,50%)
definiert. Diese wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht
überschritten. Daneben wurden
Cashflow-Abweichungslimite um die Zinsbuchbenchmark
definiert.
Zur Begrenzung und Steuerung von
Zinsänderungsrisiken wurden derivative
Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem
Umfang eingesetzt.
Darüber hinaus erfolgt eine Steuerung und
Begrenzung der Risiken sowohl über die in der
strategischen Asset-Allokation festgelegten Volumina der
Anlageklassen als auch der über die Benchmarks in den
jeweiligen Mandaten des HI-SpaVo-Fonds.
Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. -
200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
|
Zinsänderungsrisiken |
Barwertveränderung |
|
+200 Basispunkte |
-200 Basispunkte |
| Mio. EUR |
-63,4 |
72,1 |
| in % der aufsichtlichen
Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) |
-15,1 |
17,2 |
Der Zinsrückgang im Jahr 2023 führte zu
einer Erholung der Bar- und Marktwerte zinstragender
Geschäfte, die in die Bewertung der Zinsbuches
gemäß IDW RS BFA 3 n.F. eingehen. Eine
Drohverlustrückstellung war zum 31.12.2023 nicht zu
bilden.
3.3.3.2. Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu
einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu
sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird
analog einem Spread in Euro behandelt.
Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend
der festgelegten Strategie auf der Grundlage der
bereitgestellten Risikolimite.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Spreadszenarien mittels der
IT-Anwendungen "msg Gillardon" und "SimCorp
Dimension
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung
MPR
|
| ― |
Im Rahmen der
Risikofrüherkennung: tägliche
Spreadüberwachung für Renten des
Direktbestand und des Masterfonds HI-SpaVo-Fonds.
|
Darüber hinaus erfolgt eine Steuerung und
Begrenzung der Risiken sowohl über die in der
strategischen Asset-Allokation festgelegten Volumina der
Anlageklassen.
Risikokonzentrationen bestehen in den Spreadklassen
Financial A und Sovereigns A.
3.3.3.3. Aktienrisiko
Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem
Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine
Adressenrisikokomponente.
In der normativen Perspektive umfasst das
Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass
Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe
erzielt werden können.
Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend
der festgelegten Strategie auf der Grundlage der
bereitgestellten Risikolimite.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
MPR
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Darüber hinaus erfolgt eine Steuerung und
Begrenzung der Risiken sowohl über die in der
strategischen Asset-Allokation festgelegten Volumina der
Anlageklassen als auch über die Benchmark in den
jeweiligen Mandaten des HI-SpaVo-Fonds.
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang
zurzeit ausschließlich in einem Spezialfonds
gehalten.
Der Spezialfonds mit Aktienanteil wird unter anderem
durch festgelegte Vermögensuntergrenzen gesteuert, die
sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital
ableiten.
Es bestehen keine Risikokonzentrationen.
3.3.3.4. Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr
eines Verlustes in einer bilanziellen Position, welcher
sich aus der Veränderung von Marktwerten aus
Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl
Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als
auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds,
Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).
In der normativen Perspektive umfasst das
Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko
aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.
Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage
der bereitgestellten Risikolimite.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Ermittlung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
caballito. Als Datenbasis dienen die
Benchmarkzeitreihen des Index-Anbieters MSCI.
|
Darüber hinaus erfolgt eine Steuerung und
Begrenzung der Risiken über die in der strategischen
Asset-Allokation festgelegten Volumina der Anlageklassen.
Im Bestand der Sparkasse befinden sich
Immobilienfonds, Immobilien im Eigenbestand und
Beteiligungen an Immobiliengesellschaften.
Es bestehen keine Risikokonzentrationen.
3.3.4. Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines
Verlustes durch eine negative Wertänderung einer
Beteiligung.
Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des
Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach
dem Risiko aus strategischen Beteiligungen,
Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen
unterschieden.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das
Beteiligungscontrolling des
Ostdeutschen-Sparkassenverbandes für die
Verbundbeteiligungen
|
| ― |
In der normativen Perspektive
wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch
Beteiligungen berücksichtigt.
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer
Szenarioanalyse
|
| ― |
für die Beteiligungen des
Tochterunternehmens BSV-Beteiligungsgesellschaft der
Sparkasse Vogtland mbH:
| ― |
regelmäßige
Auswertung und Beurteilung der
Jahresabschlüsse der
Beteiligungsunternehmen
|
| ― |
regelmäßige
qualitative Beurteilung der
Unternehmensentwicklung, der strategischen
Ausrichtung sowie der Marktstellung des
jeweiligen Beteiligungsunternehmens
|
|
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum
31. Dezember 2023:
| Gruppen von
Beteiligungsinstrumenten |
Buchwert |
| Strategische
Beteiligungen |
7.827.389 EUR |
|
Funktionsbeteiligungen |
0 EUR |
| Kapitalbeteiligungen
(BSV, stille Beteiligung LBBW, PE-Fonds) |
69.065.888 EUR |
Risikokonzentrationen bestehen nicht im
Beteiligungsportfolio.
3.3.5. Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko,
dass aufgrund von Marktstörungen oder
unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den
Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt
und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden
können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der
ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen
Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von
marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des
Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR
entwickelten IT-Anwendung RKR über einen
Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der
Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und
berücksichtigt ausschließlich den
Refinanzierungsspread. Die voraussichtliche
Liquiditätsspreadbindungsdauer der wesentlichen
variabel verzinslichen Geschäfte wird über
Liquiditätsmischungsverhältnisse
berücksichtigt.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage
von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird
daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizonts
verwendet. Es wurde festgelegt, dass im kombinierten
Szenario (Kombination aus institutsinduziertem Szenario und
marktinduziertem Szenario) der Überlebenshorizont
mindestens 4 Monate betragen soll. Daneben wurde
festgelegt, dass sich die aufsichtlichen
Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft einen
festgelegten Schwellwert nicht unterschreiten. Die LCR und
die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über den definierten
Grenzen von 1,25 % bzw. 1,0 %.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der LCR und der
NSFR
|
| ― |
Regelmäßige
szenariospezifische Ermittlung des
Überlebenshorizont
|
| ― |
Diversifikation der
Vermögens- und Kapitalstruktur
|
| ― |
Regelmäßige
Erstellung von Liquiditätsübersichten auf
Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in
der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten
Mittelabflüssen gegenübergestellt
werden
|
| ― |
Tägliche Disposition der
laufenden Konten
|
| ― |
Liquiditätsverbund mit
Verbundpartnern der Sparkassenorganisation
|
| ― |
Definition eines sich
abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines
Notfallplans
|
| ― |
Erstellung einer
Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen
Szenarios)
|
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der adversen Szenarien
der normativen Perspektive und der ILAAP-Stresstests sowohl
ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte
Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.
Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte
Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt 9
Monate.
Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko
beim Refinanzierungskostenrisiko in folgenden Bereichen:
| ― |
Teilportfolio
Kundengeschäft - Aktiv - Festverzinslich
|
| ― |
Stützstelle 10 Jahre.
|
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
3.3.6. Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines
Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge
externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage
der bereitgestellten Risikolimite. Es wird die
Risikoinventur (OpRisk) zur Erhebung von Ex-ante-Daten
genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von
Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten
operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die
Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und
-transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im
Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen
durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch
Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss
von Versicherungen Rechnung getragen.
Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen
Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR
bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik
des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die
Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen
Verlusthistorie den Median ihrer
Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median
wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools
für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete
periodische Verlust für ein Jahr dient als
Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten
barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B.
Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) einbezogen
werden.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung
von operationellen Risiken auf Basis der
szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten
Verlustpotenzialen im Rahmen der Risikoinventur
(OpRisk)
|
| ― |
systematische Sammlung und
Analyse eingetretener Schadensfälle in einer
Schadensfalldatenbank
|
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Abbildung im Planszenario und
in den adversen Szenarien
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung
"OpRisk-Schätzverfahren"
|
| ― |
Erstellung von
Notfallplänen, insbesondere im Bereich der
IT
|
Es wurden keine Risikokonzentrationen bei den
operationellen Risiken idendifiziert.
3.3.7. Gesamtbeurteilung der
Risikolage
Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets
mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. In 2023
bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand
vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich im
vierten Quartal 2023 aufgrund von Parameteranpassungen im
Bereich des Marktpreis-als auch des
Refinanzierungskostenrisikos. Das
Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische
Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 83,2 % ausgelastet.
Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher
Kenngrößen der normativen Perspektive der
Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als
auch unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen
vollständig erfüllt. Demnach war und ist die
Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die
durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch
außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene
Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende oder
entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht
erkennbar.
Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als
ausgewogen.
Der Vorstand
Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
zum 31. Dezember 2023
("Länderspezifische
Berichterstattung")
Die Sparkasse Vogtland hat keine Niederlassungen im
Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich
ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit
als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik
Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Vogtland
besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere
rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden
entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu
gewähren.
Die Sparkasse Vogtland definiert den Umsatz aus der
Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung
nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende
Erträge aus Aktien etc., Erträge aus
Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge,
Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/- aufwand des
Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und
sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt
für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023
108.670 TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger
beträgt im Jahresdurchschnitt 384.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 17.317 TEUR.
Die Steuern auf den Gewinn betragen 8.324 TEUR. Die
Steuern betreffen laufende Steuern.
Die Sparkasse Vogtland hat im Geschäftsjahr
keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Sparkasse Vogtland
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Vogtland
- bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse
Vogtland für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kreditinstitute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse
zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr.
537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von der Sparkasse unabhängig in
Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte in der Prüfung des
Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind
solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in
unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit
unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und
bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht
besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Bewertung der Forderungen an Kunden
2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen
nicht festverzinslichen Wertpapiere
Unsere Darstellung der besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a) Risiko für den Jahresabschluss
b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
c) Verweis auf weitergehende Informationen
1. Bewertung der Forderungen an
Kunden
a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes
Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der
Forderungen an Kunden können sich wesentliche
Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse,
insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der
Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das
Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere
die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen
vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr
nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit),
maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird
insbesondere durch den Wert der gestellten
Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der
Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich
zulässige Ermessensspielräume.
b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten
Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen
gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253
Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben
wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt.
Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit
des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der
Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen
bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der
Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse
vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen
Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der
Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen
und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter
geprüft.
c) Weitere Informationen zum Bestand und zur
Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum
Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten
Aktiva 4 enthalten.
2. Bewertung der Schuldverschreibungen
und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien
und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere
a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den
Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe
maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung
der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen
auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die
Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im
Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als
auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für
Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß
§§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB
wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür
untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die
Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt.
Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die
Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und
Börsenwert bzw. bzw. einen von einem Dienstleister
theoretisch berechneten Preis zugrunde. Des Weiteren nutzt
die Sparkasse zur Bewertung von Kreditbasket-Transaktionen
ein Bewertungsmodell der Sparkassen-Finanzgruppe, bei dem
die Geschäfte in ihre einzelnen Komponenten
(Inhaberschuldverschreibung und Credit-Default- Swaps)
zerlegt und anschließend mittels
Discounted-Cash-Flow-Methode bewertet werden. Für die
Bewertung der im Bestand gehaltenen Spezialfonds und von
Anteilen an Investmentvermögen ist der nach
investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte
Rücknahmepreis maßgeblich. Wurden bei
Immobilienfonds bewertungsrelevante Risiken erkennbar, die
am Bilanzstichtag bereits als begründete Tatsachen zu
berücksichtigen sind, sich jedoch noch nicht im
Rücknahmepreis niedergeschlagen haben, wurde insoweit
ein Abschlag auf den Rücknahmepreis vorgenommen.
Für die sonstigen Investments bestimmt sich der
beizulegende Wert aus dem von der Fondsgesellschaft
mitgeteilten Nettovermögenswert bzw. aus den
mitgeteilten Wertberechnungen.
b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die
Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems
zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Dabei haben wir
bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung
des beizulegenden Werts bei Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere die vorliegende
Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim
Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die
ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der
Ermittlung der beizulegenden Werte der Wertpapiere anhand
der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Darüber
hinaus haben wir die Bewertung von Investments
(geschlossene Fonds, Private-Equity- und Mezzanine-Fonds)
mit erhöhten Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen.
Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand
der Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen
sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden
Werte.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und
der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6
sowie zu den strukturierten Finanzinstrumenten enthalten.
Sonstige Informationen
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen der Sparkasse
umfassen den analog § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
Buchstabe a HGB zusammen mit dem Lagebericht nach §
325 HGB veröffentlichten nichtfinanziellen Bericht
für das Geschäftsjahr 2023.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch eine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei
der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen
oder
|
| ― |
anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
|
Falls wir auf Grundlage der von uns
durchgeführten Arbeiten zu den vor dem Datum dieses
Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen
den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche
Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind
wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung des Vorstands und des
Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kreditinstitute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der
Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen,
die er in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich
für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen
im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich
für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten Internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Sparkasse abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der vom Vorstand angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des vom Vorstand
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Sparkasse ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben und, ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Sparkasse vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Sparkasse.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom
Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
|
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter
anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der
Prüfung sowie etwaige bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und die, sofern einschlägig, zur
Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen
vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen
Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere
rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß
Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in
Verbindung mit § 26 Abs. 2 SächsSpG gesetzlicher
Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO
(Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, haben die
folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im
Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur
Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
| ― |
Prüfung des
Wertpapierdienstleistungs- und
-nebendienstleistungsgeschäft (WpHG),
|
| ― |
Prüfung des Antrags auf
Berücksichtigung der Abzugsposten
gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG,
|
| ― |
Prüfung gemäß
Abschnitt V Nr. 11 (1) der AGB der DBB.
|
Verantwortlicher
Wirtschaftsprüfer
Die für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüferin ist Frau Dörte Berrit
Preuß.
Sparkassenverband für die Sparkassen in den
Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im
Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher
Sparkassenverband)
- Prüfungsstelle -
| Dörte Berrit
Preuß |
| am 05.06.2024 |
|
Wirtschaftsprüferin |
Verwaltungsrat - Beschluss -
TOP
3.2 Jahresabschluss 2023
- Feststellung des Jahresabschlusses
und Billigung des Lageberichts -
Zur Vorlage im Verwaltungsrat am 27.
August 2024
Blatt 8
Sachverhalt
Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 des
Sächsischen Sparkassengesetzes (SächsSpG) stellt
der Verwaltungsrat den Jahresabschluss fest und
beschließt über die Billigung des Lageberichts.
Der mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des
Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehene Jahresabschluss
zum 31.12.2023 der Sparkasse Vogtland mit einer Bilanzsumme
von 4.156.033.865,69 Euro und einem Jahresüberschuss
von 8.849.874,12 Euro wird vom Verwaltungsrat der Sparkasse
Vogtland festgestellt. Nach Vorwegzuführung zur
Sicherheitsrücklage gemäß § 27 Abs. 1
SächsSpG in Höhe von 3.097.455,94 Euro wird ein
Bilanzgewinn in Höhe von 7.752.418,18 Euro
ausgewiesen. Darin enthalten ist ein Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr in Höhe von 2.000.000,00 Euro.
Nachdem der Verwaltungsrat die Erläuterungen zu
den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung zur
Kenntnis genommen hat, wird er gebeten, den Jahresabschluss
2023 der Sparkasse Vogtland festzustellen und den
Lagebericht zu billigen.
Gemäß § 27 SächsSpG entscheidet
bei kommunalen Sparkassen das Hauptorgan der Träger
(der Zweckverband für die Sparkasse Vogtland) nach
Anhörung des Verwaltungsrates über die Verwendung
des Jahresüberschusses.
Die Grenzen für eine Abführung des
Jahresüberschusses werden durch § 27 Abs. 4
SächsSpG in Verbindung mit der Verordnung des
Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (SMF)
über die Grenzen einer Abführung des
Jahresüberschusses der Sparkassen
(Ausschüttungsverordnung) festgelegt.
Die Kernkapitalanforderung gern. Capital Requirement
Regulation (CRR) inklusive SREP-Kapitalzuschlag lag zum
31.12.2023 für die Sparkasse Vogtland bei 10,65 % (=
kombinierte Kapitalpufferanforderung). Am gleichen Stichtag
beträgt die konsolidierte Kernkapitalquote der
Sparkasse Vogtland gemäß CRR 16,96 % der
risikogewichteten Positionswerte und liegt damit 6,31
%-Punkte über der kombinierten
Kapitalpufferanforderung. Damit beträgt die maximal
mögliche Ausschüttungsquote gemäß
§ 1 Satz Nr. 3 der Ausschüttungsverordnung 35 %
(3.097.455,94 Euro) des Jahresergebnisses. Ein
Verlustvortrag aus dem Vorjahr besteht nicht.
Vorschlag zur Verwendung des
Jahresüberschusses
Neben der aktuellen Höhe der CRR-Gesamtquote
sind auch folgende Aspekte bei der Bemessung einer
Ausschüttung zu berücksichtigen:
| ― |
Kapitalplanung der Sparkasse
|
| ― |
Empfehlung von BaFin und
Bundesbank an die Deutsche Kreditwirtschaft im
Zusammenhang mit der Aufhebung der Vorgaben zur
bestehenden Dividendenausschüttungspolitik
(Schreiben vom 29.07.2021).
|
Gemäß Planung des Zweckverbandes (vom
21.06.2022) ist keine Ausschüttung vorgesehen (im Jahr
2024 aus dem Jahresabschluss 2023). Da die
Ausschüttungsfähigkeit der Sparkasse gegeben ist,
soll zur Bedienung des Darlehens eine Ausschüttung
vorgenommen werden (2.500.000,00 Euro zzgl. KESt. 15,0 %
und Solizuschlag 5,5 % auf die KESt.).
Aus dem verbleibenden Bilanzgewinn soll weiterhin ein
Betrag in Höhe von 2.782.415,21 Euro der
Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Der
Gewinnvortrag in Höhe von 2.000.000,00 Euro wird
fortgeschrieben.
Eine Notwendigkeit der Zuführung zum Sperrbetrag
der Sicherheitsrücklage aus dem Bilanzgewinn 2023
besteht nicht (gesetzliche Vorgabe; betrifft
Unterschiedsbetrag bei der Berechnung der
Pensionsrückstellungen mit 7- und mit 10-jährigem
Zinssatz).
Der festgestellte und mit dem
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss wird im
Unternehmensregister veröffentlicht. Er wird mit dem
Lagebericht und der Stellungnahme der
Sparkassenaufsichtsbehörde dem Träger vorgelegt.
Beschluss
Der Verwaltungsrat stellt den mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der
Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes
versehenen Jahresabschluss der Sparkasse Vogtland zum
31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 4.156.033.865,69 Euro
und einem Jahresüberschuss von 8.849.874,12 Euro fest.
Nach Vorwegzuführung zur
Sicherheitsrücklage gemäß § 27 Abs. 1
SächsSpG in Höhe von 3.097.455,94 Euro wird ein
Bilanzgewinn in Höhe von 7.752.418,18 Euro ausgewiesen
(inkl. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von
2.000.000,00 Euro).
Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Zweckverband
für die Sparkasse Vogtland, aus dem Bilanzgewinn 2023
eine Ausschüttung in Höhe von 2.500.000,00 Euro
(zzgl. KESt. 15,0 % und Solizuschlag 5,5 % auf die KESt.)
vorzunehmen.
Das verbleibende Jahresergebnis in Höhe von
2.782.415,21 Euro sollte in die Sicherheitsrücklage
eingestellt werden. Der Gewinnvortrag in Höhe von
2.000.000,00 Euro wird fortgeschrieben.
Der Lagebericht wird gebilligt.
Fachliche Prüfung:
| Jörg Junker |
| Bereichsleiter
Unternehmenssteuerung |
Beschlussbestätigung
Stimmenverhältnis 15 zu 0
| Thomas Henning |
Steffen Zenner |
| Vorsitzender |
Mitglied |
Zweckverband für die Sparkasse
Vogtland
27.8.2024
Beschluss für die 44. Sitzung
(1.3/24) der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
für die Sparkasse Vogtland
| Sitzungsdatum: |
27.8.2024 |
| Drucksache: |
1.3/24 |
| Betreff: |
Beschluss über die
beabsichtigte Abführung aus dem
Jahresüberschuss 2023 |
Rechtl.
Grundlagen: |
§ 6 Abs. 2 Nr. 7
Sächsisches Sparkassengesetz vom 13. Dezember
2002 (SächsGVBl. S. 333), das zuletzt durch
Artikel 8 des Gesetzes vom 9. Februar 2022
(SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist
§ 27 Abs. 3 Sächsisches
Sparkassengesetz vom 13. Dezember 2002
(SächsGVBl. S. 333), das zuletzt durch Artikel 8
des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S.
134) geändert worden ist
§ 5 Abs. 1 Nr. 11 der Satzung des
Zweckverbandes für die Sparkasse Vogtland |
| Beschluss: |
Die
Zweckverbandsversammlung beschließt:
- eine Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn
2023 in Höhe von 2.970.002,97 Euro brutto
(2.500.000,00 € zzgl. KESt. 15,0 % und
Solizuschlag 5,5 % auf die KESt.) zur
zusätzlichen Darlehenstilgung an den
Zweckverband für die Sparkasse vorzunehmen
(gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 7 SächSpG
i. V. m. § 27 Abs. 3 SächsSpG und § 5
Abs. 1 Nr. 11 Satzung des Zweckverbandes für die
Sparkasse Vogtland).
Die Zinszahlung für 2024 erfolgt aus der
Rücklage des Zweckverbandes.
Der Gewinnvortrag in Höhe von 2.000.000,00
EUR wird fortgeschrieben.
Der verbleibende Bilanzgewinn 2023 in Höhe
von 2.782.415,21 EUR (nach Vorwegzuführung,
Ausschüttung und Fortschreibung Gewinnvortrag)
soll in die Sicherheitsrücklage eingestellt
werden. |
| Steffen Zenner |
| Vorsitzender des
Zweckverbandes für die Sparkasse Vogtland |
Nichtfinanzieller Bericht der Sparkasse
Vogtland Berichtsjahr 2023
1. Berichtsparameter
1.1 H1 Allgemeine Informationen
Unternehmensdaten
Sparkasse Vogtland
Komturhof 2
08527 Plauen
03741 123-0
info@sparkasse-vogtland.de
www.sparkasse-vogtland.de
Nutzung von Rahmenwerken
Wir orientieren uns bei der nichtfinanziellen
Berichterstattung am Berichtsstandard der
Sparkassen-Finanzgruppe, der vom Deutschen Sparkassen- und
Giroverband e. V. (DSGV) unter Einbindung von
Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern als
eigenständiges Berichtssystem für die
Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt wurde. Die
Sparkassen-Indikatoren sind anschlussfähig an die
international anerkannten Standards (Sustainability
Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative,
an die "GRI-G4 Financial Services Sector Disclosures
(GRI-G4 FS)" und an den "Deutschen Nachhaltigkeitskodex
(DNK)". Sie wurden 2013 vom "Rat für Nachhaltige
Entwicklung (RNE)" anerkannt.
Der Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe
umfasst ein mit Blick auf die gesetzlichen
Berichtspflichten vor allem nach dem
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) juristisch
geprüftes Set von 22 Berichtsindikatoren der Gruppe G.
Jede Sparkasse kann freiwillig darüber hinaus mithilfe
von 18 weiteren Sparkassen-Indikatoren ein qualifiziertes
Stakeholder-Reporting zur Gemeinwohlorientierung und zu den
Markenkernwerten erstellen.
Referenzen zu Rahmenwerken
| Haltung |
Referenzen |
|
Sparkassen-Indikator |
|
| H1 Allgemeine
Informationen |
GRI SRS 2021: 2-1, 2-2,
2-3, 2-5, 2-6, 2-7, 2-9, 2-11, 2-14, 2-28 |
| H2
Geschäftsmodell |
GRI SRS 2021: 2-6,
2-22 |
| H3 Soziale
Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen |
GRI SRS 2016: 201-1,
201-4, 203-2, 413-1, 413-2
GRI SRS 2021: 2-25, 3-3 |
| H4 Grundsätze der
Unternehmensführung |
GRI SRS 2016: 405-1
GRI SRS 2021: 2-9, 2-10, 2-15, 2-17, 2-19 |
| H5 Kundenberatung und
Beschwerdemanagement |
GRI SRS 2016: 413-1,
417-1
GRI SRS 2021: 2-16, 2-23, 2-29 |
| H6
Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele |
GRI SRS 2016: 201-2
GRI SRS 2021: 2-9, 2-12, 2-13, 2-22, 2-23,
2-25, 3-1, 3-3 |
| H7 Implementierung in
Prozesse und Controlling |
GRI SRS 2021: 2-13,
2-14 |
| H8 Nachhaltigkeit im
Aktivgeschäft |
GRI SRS 2016: 201-2,
412-3, 416-1 |
| H9 Nachhaltigkeit im
Passivgeschäft |
GRI SRS 2016: 201-2 |
| H10 Nachhaltigkeit in
der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot
B) |
GRI SRS 2016: 201-2,
412-3, 416-1 |
| H11 Menschenrechte und
Sorgfaltspflichten |
GRI SRS 2016: 403-1,
407-1, 408-1, 409-1, 412-1, 412-3
GRI SRS 2021: 2-25, 3-3 |
| H12 Nachhaltigkeit in
Einkauf und Beschaffung |
GRI SRS 2016: 308-1,
308-2, 408-1, 409-1, 414-1, 414-2
GRI SRS 2021: 2-6 |
| H13 Umweltbelange |
GRI SRS 2016: 201-2,
301-1, 302-1, 302-2, 302-4, 302-5, 305-1, 305-2,
305-3, 305-5, 307-1
GRI SRS 2018: 303-5
GRI SRS 2020: 306-3
GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3 |
| H14 Ökologische
EU-Taxonomie |
|
| H15
Beschäftigungspolitik und
Chancengerechtigkeit |
GRI SRS 2016: 202-2,
401-1, 401-2, 405-1, 405-2, 406-1, 413-1
GRI SRS 2021: 2-7, 2-25, 2-30, 3-3 |
| H16 Gesundheit und
Wohlbefinden |
GRI SRS 2016: 401-3
GRI SRS 2018: 403-1, 403-5, 403-6 |
| H17
Weiterbildung/lebenslanges Lernen |
GRI SRS 2016: 404-1,
404-2, 404-3 |
| H18 Verhaltensstandards
für Mitarbeitende |
GRI SRS 2016: 205-2
GRI SRS 2021: 2-23, 2-26 |
| H19 Compliance und
Korruptionsbekämpfung |
GRI SRS 2016: 205-1,
205-2, 205-3, 415-1, 417-2,
417-3, 419-1
GRI SRS 2019: 207-1
GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3 |
| H20 Dialog mit
Anspruchsgruppen |
GRI SRS 2016: 413-1
GRI SRS 2021: 2-25, 2-29 |
| Produkte |
Referenzen |
|
Sparkassen-Indikator |
|
| P1 Nachhaltige
Anlageprodukte |
|
| P2 Produkte zur
Stärkung sozialer Eigenvorsorge |
GRI SRS 2016: 203-2 |
| P3 Kredite für
ökologische Zwecke |
|
| P4 Kredite für
soziale Zwecke |
GRI SRS 2016: 203-1 |
| P5 Zugänge zu
Finanzdienstleistungen |
GRI SRS 2016: 203-2,
413-1 |
| P6 Angebote für
benachteiligte Bevölkerungsgruppen |
GRI SRS 2016: 203-2,
413-1 |
| P7 Kreditversorgung der
regionalen Bevölkerung |
|
| P8 Kreditversorgung der
regionalen Wirtschaft |
GRI SRS 2016: 203-1 |
| P9 Förderungen von
Unternehmensgründungen |
GRI SRS 2016: 203-1 |
| P10 Kredite für
kommunale Infrastruktur |
GRI SRS 2016: 203-1 |
| Initiativen |
Referenzen |
|
Sparkassen-Indikator |
|
| I1 Förderung von
Umwelt- und Klimaschutzprojekten |
GRI SRS 2016: 413-1 |
| I2 Förderung
nachhaltiger Mobilität |
GRI SRS 2016: 203-1,
413-1 |
| I5 Förderung von
Ehrenamt und Beteiligung |
GRI SRS 2016: 413-1 |
| I6 Förderung von
Finanzbildung |
GRI SRS 2016: 413-1 |
| I7 Förderung von
Bildung und Wissenschaft |
GRI SRS 2016: 201-1,
413-1 |
| I8 Förderung
sozialer Projekte |
GRI SRS 2016: 201-1,
203-1, 413-1 |
| I9 Förderung
regionaler Kulturangebote |
GRI SRS 2016: 201-1,
203-1, 413-1 |
| I10 Förderung
regionaler Sportangebote |
GRI SRS 2016: 201-1,
203-1, 413-1 |
Berichtsperiode
Die Berichterstattung erfolgt jährlich für
das Geschäftsjahr. Berichtszeitraum des vorliegenden
Berichts: 1. Januar bis 31. Dezember 2023.
Mit dem vorliegenden nichtfinanziellen Bericht kommen
wir den Anforderungen zur nichtfinanziellen
Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach.
Die Berichtsinhalte orientieren sich an den oben genannten
Sparkassen-Indikatoren. Der Vorstand wurde in die
Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts eingebunden.
Der Sparkassen-Standard wird kontinuierlich
gemäß den regulatorischen, politischen und
gesellschaftlichen Entwicklungen aktualisiert und an neue
Anforderungen angepasst.
Angaben zu Prüfungen
Der Berichtsentwurf wird im Bereich Vorstandsstab
unter Einbindung der Fachabteilungen erstellt. Nach
inhaltlicher Fertigstellung wird dieser der internen
Revision, dem Bereich Compliance sowie dem
Jahresabschlussprüfer zur Verfügung gestellt. Der
Vorstand beschließt die finale Fassung des Berichtes
mittels Vorstandsbeschluss.
Der nichtfinanzielle Bericht wird vom Vorstand zur
Sitzung des Verwaltungsrates im Zuge des Jahresabschlusses
2023 vorgestellt. Nach Kenntnisnahme wird dieser durch den
Verwaltungsrat gebilligt.
Angaben zur Wesentlichkeit
Im Berichtsjahr 2022 wurde die Wesentlichkeitsanalyse
vom OSV/viafuturum vollständig und eigenständig
durchgeführt, um wesentliche Auswirkungen unserer
Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte
(Inside-out) und wesentliche Auswirkungen von
Nachhaltigkeitsaspekten auf unsere
Geschäftstätigkeit zu erkennen und ggf.
Maßnahmen abzuleiten
Kontakt
Yvonne Feustel
Fachkoordinator Unternehmenskommunikation
03741 123-2530
yvonne.feustel@sparkasse-vogtland.de
Geschäftsergebnisse und
wirtschaftliche Lage
Unter nachfolgendem Link sind der Lagebericht und die
nichtfinanzielle Erklärung des Geschäftsjahres
2022 veröffentlicht: Unternehmensregister
Wesentliche Daten per 31.12.2023
|
Wert |
Vorjahr |
| Anzahl Beschäftigte
in Personeneinheiten gesamt |
459 inkl. Vorstand,
Azubi, Trainees;
421 ohne Mu/EZ, ATZ/FP |
470 inkl. Vorstand,
Azubi, Trainees;
432 ohne Mu/EZ, ATZ/FP |
Anzahl Beschäftigte
in Mitarbeiterkapazitäten (im
Jahresdurchschnitt) |
397,94 inkl. Vorstand,
Azubi, Trainees;
384,19 ohne Mu/EZ, ATZ/FP |
408,26 inkl. Vorstand,
Azubis, Trainees;
391,51 ohne Mu/EZ, ATZ/FP |
| Anzahl Auszubildende und
Trainees |
14 Azubis/
0 Trainees |
12 Azubis/0
Trainees |
| Anzahl Filialen
(personenbesetzt) |
27 inkl. 1 fahrbare
Filiale |
27 inkl. 1 fahrbare
Filiale |
| Anzahl SB-Filialen |
12 |
12 |
| Anzahl fahrbare
Filialen |
1 |
1 |
| Anzahl SB-Geräte
(Bankautomaten) |
41 KAD
9 Überweisungs-Terminals
3 Münzrollenw. |
42 KAD
9 Überweisungs-Terminals
3 Münzrollenw. |
| Anzahl
Geldausgabeautomaten |
59 GAA (inkl. 39
Ein-und Auszahler) |
59 GAA (inkl. 38
Ein-und Auszahler) |
| Anzahl
Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) |
41 |
42 |
| Anzahl Ein- und
Auszahlautomaten |
39 + 3
Münzeinzahler =42 |
38 + 3
Münzeinzahler =41 |
| Anzahl
Privatgirokonten |
115.126 |
115.381 |
| Anzahl
Geschäftsgirokonten |
12.808 |
12.713 |
| Bilanzsumme in
T€ |
4.156.033.865,69
€ |
3.891.130.871,78
€ |
| Gesamteinlagen in
T€ |
3.559.597.643,77
€ |
3.158.999.403,32
€ |
| Kreditvolumen in
T€ |
2.373.321.027,60
€ |
2.178.624.617,48
€ |
| Eigenkapital in
T€ |
173.161.444,26
€ |
164.311.570,14
€ |
Vorstand
Marko Mühlbauer, Vorsitzender des Vorstandes
Martina Birner, Mitglied des Vorstandes
Verwaltungsrat
| Name |
Vorname |
Funktion
Verwaltungsrat |
| Hennig |
Thomas |
Vorsitzender |
| Zenner |
Steffen |
1. stv.
Vorsitzender |
| Kießling |
Dieter |
2. stv.
Vorsitzender |
| Bindl |
André |
Mitglied |
| Diercks |
Carsten |
Mitglied |
|
Fläschendräger |
Björn |
Mitglied |
| Goldhahn |
André |
Mitglied |
| Klarner |
Waltraud |
Mitglied |
| Prof. Dr. Kowalzick |
Lutz |
Stellvertreter |
| Lederer |
Kai |
Mitglied |
| Luderer |
Lars |
Mitglied |
| Meyer |
Ilka |
Stellvertreter |
| Pippig |
Karsten |
Mitglied |
| Rust |
Mirko |
Mitglied |
| Schmidt |
Jörg |
Mitglied |
| Stubenrauch |
Bernd |
Mitglied |
| Weiß |
Hansjoachim |
Stellvertreter |
| Windisch |
Jan |
Mitglied |
Träger
Träger der Sparkasse ist der Zweckverband
für die Sparkasse.
Rechtsform
Die Sparkasse Vogtland ist eine mündelsichere,
dem gemeinen Nutzen dienende, rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts.
Beteiligungen
Verbundbeteiligungen
Ostdeutscher Sparkassenverband, Deutsche Sparkassen
Leasing AG, Beteiligungsgesellschaft der Sparkassen des
Freistaates Sachsen mbH, OSV Unterbeteiligung
Bürgschaftsbank Sachsen
Verbundene Unternehmen
Beteiligungsgesellschaft der Sparkasse Vogtland
mbH
Sonstige Beteiligungen
Es bestehen weitere Beteiligungen i. R. der
Eigenanlagen.
Mitgliedschaften in Verbänden und
Institutionen
Die Sparkasse ist Mitglied des Ostdeutschen
Sparkassenverbands, der regionalen Industrie- und
Handelskammer sowie Kooperationspartner des
Tourismusverbands Vogtland.
Geschäftsgebiet und wichtige
Märkte
Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Vogtland ist
der Vogtlandkreis. Mit 221.376 Einwohnern (Stand 31.12.2021
- Statistischer Bericht Z II 1 - j/21 Sächsische
Gemeindestatistik: Ausgewählte Strukturdaten 2022) und
einer Fläche von rund 1.412 km² gehört der
Vogtlandkreis zu den mittelgroßen Landkreisen im
Freistaat Sachsen.
Geschäftsbereiche
Die strategischen Geschäftsfelder der Sparkasse
Vogtland sind Privatkunden, gewerbliche Kunden und
Treasury.
Wichtige Produkte und
Dienstleistungen
Gemeinsam mit unseren Verbundpartnern in der
S-Finanzgruppe umfasst unsere primäre Leistungspalette
die ganzheitliche Beratung, Services und
Finanzdienstleistungen in den Bereichen Geldanlagen,
Wertpapiere, Finanzierungen, Bausparen, Immobilien,
Versicherungen.
Bei Bedarf stehen in der Beratung Spezialisten zur
Verfügung für Firmen- und Gewerbekunden, für
Kommunen, in der Vermögensberatung (Private Finance
Center), für Leasing, Generationenmanagement und
Stiftungen, Außenhandelsgeschäft,
Existenzgründer, Landwirte.
Wichtige Kundengruppen
Wir sind verlässlicher Partner der privaten,
gewerblichen und kommunalen Kundschaft in unserer Region.
Die ganzheitliche Beratung von Privatpersonen, Unternehmen
und Kommunen sowie die Finanzierung ihrer Vorhaben
betrachten wir als unsere Kernaufgabe.
Nachhaltigkeitsratings der
Sparkasse
ESG-Screening durch S-Rating
Deka Treasury-Kompass
2. Geschäftspolitik
2.1 H2 Geschäftsmodell
2.1.1 Öffentlicher Auftrag
Die Sparkasse Vogtland ist eine Anstalt des
öffentlichen Rechts. Sie entstand im Jahr 1996 durch
Fusion von fünf vogtländischen Sparkassen, als
deren Gewährträger, die Kreise Plauen, Oelsnitz,
Klingenthal, Auerbach und Reichenbach, im Zuge einer
Kreisreform zum Vogtlandkreis zusammengeschlossen wurden.
Sie wurde errichtet, um im Gebiet ihres kommunalen
Trägers die kreditwirtschaftliche Versorgung der
Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und
der öffentlichen Hand zu sichern sowie die finanzielle
Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu
stärken und die Entwicklung der Region zu
fördern. Dieser öffentliche Auftrag ist im
Sächsischen Sparkassengesetz niedergelegt und umfasst
unter anderem:
| ― |
die Gelegenheit zur sicheren
Geldanlage zu geben,
|
| ― |
allen den Zugang zum
bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen,
insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren
Bevölkerungskreisen,
|
| ― |
die flächendeckende
Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu
gewährleisten,
|
| ― |
die örtliche
Kreditversorgung unter besonderer
Berücksichtigung des Mittelstands
sicherzustellen sowie
|
| ― |
den kommunalen Kreditbedarf zu
erfüllen.
|
Der öffentliche Auftrag bildet ab, was
Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre
Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten
bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu
unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle
und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche
Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für unser
Handeln.
Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags und der
damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist unser
Geschäftsmodell nicht darauf ausgerichtet, maximale
Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum,
dauerhaft den uns obliegenden öffentlichen Auftrag zu
erfüllen. Zudem kommen die von uns erzielten Gewinne -
soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals
benötigt werden - der Allgemeinheit zugute.
Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis
für die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir
nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden,
fließen in die Region zurück zur Finanzierung
gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als
Sparkasse fördern wir mit unserer
Geschäftstätigkeit verlässlich die
Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und
Lebensqualität in der Region und dienen so dem
Gemeinwohl.
Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste
Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns
hauptsächlich über unsere Einlagen. Wir kennen
unsere Kundinnen und Kunden persönlich und betreuen
sie langfristig. Deshalb finanzieren wir Investitionen mit
Maß und Weitblick. Unsere geschäftspolitischen
Ziele machen wir transparent. Wir verhalten uns fair und
respektieren die Gesetze.
2.1.2 Wertschöpfung und
Lieferkette
Wir verwenden die Einlagen unserer Kundinnen und
Kunden vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine
und mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen in
der Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich
schwächeren Personen die Teilnahme am
Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen
für alle Bürgerinnen und Bürger bereit und
geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen
Konditionen.
Als regional tätige Sparkasse sind wir Mitglied
im Ostdeutschen Sparkassenverband und auch Teil der
Sparkassen-Finanzgruppe. Die Unternehmen der
Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund
zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren
als selbstständige Institute, vernetzen aber
gleichzeitig ihre Leistungs- und Produktangebote. Neben den
Sparkassen gehören zum Verbund Landesbanken und die
DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die
öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-,
Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie
Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in
den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und
Verlagswesen.
Als regional tätige Sparkasse bieten wir unseren
Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit den
Verbundpartnern eine umfassende Palette an Finanzprodukten
und Finanzdienstleistungen an. Dabei unterstützen wir
mit unserem Finanzierungs-Know-how auch gezielt die
Transformation und Dekarbonisierung in den Unternehmen und
im Privatsektor. Unsere wesentlichen Ertragsquellen sind
Zinserlöse sowie Erlöse aus dem
Provisionsgeschäft mit Kundinnen und Kunden sowie mit
den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Nähere
Angaben dazu finden sich im Jahresabschluss.
2.2 H3 Soziale Nachhaltigkeit und
Beitrag zum Gemeinwesen
2.2.1 Bewertung von Risiken und Chancen
für das Geschäftsmodell und die
Geschäftsstrategie im Bereich Sozialbelange
Als Sparkasse sind wir unserem Geschäftsmodell
entsprechend Teil des regionalen Wirtschaftskreislaufs.
Unsere Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden leben
hier in der Region. Durch unseren Beitrag zum
wirtschaftlichen Wohlstand und zur gesellschaftlichen
Entwicklung tragen wir zu wettbewerbsfähigen und
gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserer Region
bei. Die Stärkung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts, des nachhaltigen Wohlstands und der sozialen
Nachhaltigkeit in der Region ist Teil unseres
öffentlichen Auftrags.
Die Bedarfe unserer Anspruchsgruppen
berücksichtigen wir bei der Erbringung unserer
Leistungen. Die Megatrends der Urbanisierung,
Digitalisierung und Nachhaltigkeit betreffen unser
gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell und unsere
regional ausgerichtete Geschäftsstrategie ganz
konkret.
2.2.2 Gute Arbeitsbedingungen für
die eigenen Beschäftigten
Als Sparkasse respektieren wir die international
anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Wir halten uns an
alle entsprechend in nationales Recht überführten
Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigen diese
in unseren Geschäftsprozessen. Dazu zählen unter
anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und
Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und
Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von beruflichem und
privatem Alltag, die Förderung der physischen und
psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Wir schaffen
gute Arbeitsbedingungen und unterstützen die
Förderung von Diversität und Chancengerechtigkeit
im Sinne einer nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft.
Als attraktiver Arbeitgeber sichern wir gute
Arbeitsplätze.
Angesichts der sich dynamisch wandelnden
Arbeitsprozesse wollen wir als Sparkasse unsere
Beschäftigten dabei unterstützen, mit neuen
Anforderungen konstruktiv, produktiv und für sie
persönlich gewinnbringend umzugehen. Die grüne
und digitale Transformation der Wirtschaft erhöht den
Bedarf an beruflicher Weiterbildung für unsere
Beschäftigten: Im Bereich der Digitalisierung stehen
uns als Sparkasse dabei umfassende
Unterstützungsinstrumente zur Verfügung, mit
denen wir die Kompetenzen unserer Beschäftigten
schrittweise und passgenau erweitern. Nachhaltigkeit ist
als ein Bestandteil im Ausbildungsplan integriert und im
Bereich Weiterbildung werden Einzelseminare bzw. Seminare
für spezielle Mitarbeitergruppen angeboten.
Für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber
möchten wir ein exzellenter Arbeitgeber sein, der
seine Beschäftigten auch langfristig bei einer
erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt.
Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote
für alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso
entscheidend wie Maßnahmen, die eine gute
Zusammenarbeit fördern und den Zusammenhalt im Team
stärken. Nähere Angaben zu den oben genannten
Themen finden sich im Kapitel "Personal".
2.2.3 Finanzielle Grundversorgung und
verantwortungsvolles Produktangebot
Unsere Produkte und Dienstleistungen decken die
Grundbedürfnisse der finanziellen Daseinsvorsorge ab
und stellen eine Basisinfrastruktur für die breite
Bevölkerung in der Region sicher. Wir bieten Zugang zu
Finanzdienstleistungen und sicheren Anlageformen, ohne uns
dabei nur auf hochprofitable Kundengruppen zu
konzentrieren.
Die Nutzung von Filialen und digitalen Zugangswegen
hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch
verändert. Unser Filialnetz passen wir konsequent an
diesen Wandel an. Gleichzeitig bieten wir unseren Kundinnen
und Kunden mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie
weiteren Software-Anwendungen einen sicheren,
bedarfsgerechten digitalen und mobilen Zugang zu allen
Finanzdienstleistungen und modernen Bezahlverfahren.
Wir stärken die Finanzbildung in allen
Generationen. Wir unterstützen über den
unabhängigen Beratungsdienst Geld und Haushalt private
Haushalte mit werbe- und kostenfreien Angeboten zur Budget-
und Finanzplanung und befähigen sie damit zur
selbstverantwortlichen Zukunftsvorsorge. Sparkassen sind
außerdem diejenige kreditwirtschaftliche Gruppe in
Deutschland, welche die Schuldnerberatungsstellen
finanziell unterstützt, obwohl ihre Kundinnen und
Kunden diese Leistungen nur unterdurchschnittlich in
Anspruch nehmen müssen.
2.2.4 Gewinnverwendung und
gesellschaftliche Initiativen für nachhaltige
Infrastrukturen und regionale Gemeinschaften
Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die
daraus erwirtschafteten Erträge kommen der
Gesellschaft in der Region zugute. Als Arbeitgeber,
Steuerzahler und Auftraggeber für die heimische
Wirtschaft haben wir im Jahr eine Wertschöpfung von
60.164 TEuro zu einem großen Teil in unserem
Geschäftsgebiet realisiert. Direkte
Ausschüttungen an unseren Träger stärken den
Haushalt der Kommunen in unserem Geschäftsgebiet.
Insgesamt haben wir im Berichtsjahr einen wirtschaftlichen
Beitrag in Höhe von 61.121 TEuro zum Gemeinwesen
geleistet.
Beitrag zum Gemeinwesen
Für gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen
haben wir 957.000 Euro zur Verfügung gestellt. Davon
entfielen auf Soziales 205.000 Euro, auf
Bildung/Wissenschaft 34.000 Euro, auf die Kultur 119.000
Euro, auf die Umwelt 8.000 Euro, auf den Sport 573.000 Euro
sowie auf Sonstiges 18.000 Euro.
Im Sinne unserer Verantwortung für die Region
und damit erwirtschaftetes Kapital erhalten bleibt, haben
wir bereits im Jahr 1993 die ersten Stiftungen
gegründet und mit Stiftungsvermögen ausgestattet.
Durch Zustiftungen haben wir seit Gründung dazu
beigetragen, den Kapitalerhalt aller Stiftungen zu sichern.
Jede Stiftung hat einen bestimmten Zweck bzw. Schwerpunkt
der Förderung. Zur Erfüllung des jeweiligen
Stiftungszwecks werden in unterschiedlichster Weise die
Maßnahmen und Initiativen von Vereinen, Kommunen,
Schulen oder sonstigen Einrichtungen im Vogtlandkreis, sei
es durch finanzielle Mittel, organisatorisch oder durch
Nutzen von Netzwerkpartnern, gefördert.
|
Stiftung Sparkasse
Vogtland |
Sport-Stiftung der
Sparkasse Vogtland |
Stiftung Zukunft
Vogtland
Eine Stiftung der Sparkasse Vogtland |
| Errichtungsjahr |
1993 |
2000 |
2010 |
| Stiftungskapital |
2,7 Mio. Euro |
3,85 Mio. Euro |
6 Mio. Euro |
| Stiftungszweck |
Förderung des
gemeinnützigen und kulturellen Bereichs
innerhalb des Vogtlandkreises und der Stadt
Plauen. |
Förderung des
Breitensports, des Leistungssports und der gezielten
Sportnachwuchsarbeit innerhalb des Vogtlandkreises
und der Stadt Plauen, sportlicher Betätigungen
und Aktivitäten in- und außerhalb von
Sportvereinen sowie sportliche Veranstaltungen der
Region. |
Förderung der
Allgemeinheit, insb. durch Förderung:
- von Wissenschaft und
Forschung
- von Kunst und Kultur
- des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- der Erziehung, Volks- &
Berufsbildung
- der internationalen Gesinnung, Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens
- des Sports
- der Heimatpflege und Heimatkunde
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- des demokratischen Staatswesens sowie
bürgerschaftlichen Engagements zugunsten
gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher
Zwecke |
Die von der Sparkasse Vogtland im September 2023
gegründete, nicht rechtsfähige
"Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vogtland" ist ein
Zusammenschluss vieler (Unter-) Stiftungen mit
unterschiedlichen Förderzwecken. Unter dem Dach der
Stiftergemeinschaft können Namens-, Förder- und
Bürgerstiftungen errichtet werden, die
gemäß ihrer Stiftungssatzung
gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen
Zwecken dienen und von der DT Deutschen Stiftungstreuhand
AG mit Sitz in Fürth treuhänderisch verwaltet
werden.
Kennzahlen: H3 Soziale Nachhaltigkeit
und Beitrag zum Gemeinwesen
|
Volumen in T€ |
Vorjahr in T€ |
| Ertragsabhängige
Steuerzahlungen |
8.324 |
2.066 |
| Personalaufwand |
34.024 |
32.416 |
| Sachaufwand |
17.816 (andere
Verwaltungsaufwendungen) |
17.368 (andere
Verwaltungsaufwendungen) |
| Spenden, Sponsoring,
Zweckerträge gesamt |
957 |
1.004 |
| Davon: Soziales |
205 |
243 |
| Davon:
Bildung/Wissenschaft |
34 |
80 |
| Davon: Kultur |
119 |
111 |
| Davon: Umwelt |
8 |
2 |
| Davon: Sport |
573 |
555 |
| Davon: Wirtschafts- und
Strukturförderung |
0 |
13 |
| Davon: Sonstiges |
18 |
0 |
| Auftragsvergaben an
regionale Unternehmen |
k. A. |
k. A. |
| Ausschüttungen an
Träger |
0 |
1.188 |
| Beitrag zum Gemeinwesen
gesamt |
61.121 |
54.042 |
2.2.5 Handlungsprogramm im Bereich
Sozialbelange
Gemeinsam mit den Akteuren aus dem kommunalen,
wirtschaftlichen sowie zivilgesellschaftlichen Bereich
engagieren wir uns für das Gelingen des
Transformationsprozesses und die Erreichung der
Nachhaltigkeits- und Klimaziele in der Region. Besonderen
Wert legen wir auf die Förderung von Projekten, die
den sozialen Zusammenhalt stärken, das
Auseinanderdriften der Gesellschaft verhindern und
ökologische Aspekte fördern. Zudem engagieren wir
uns für eine moderne Wirtschafts- und Finanzbildung
für alle Schichten der Bevölkerung.
2.3 H4 Grundsätze der
Unternehmensführung
2.3.1 Bericht zur
Unternehmensführung
1. Grundlagen der
Unternehmensführung
Die Unternehmensführung in der Sparkasse hat
folgende Grundlagen:
| ― |
Die Sparkasse ist eine rechtlich
und wirtschaftlich selbstständige Anstalt des
öffentlichen Rechts, die von ihrem kommunalen
Träger zur Erfüllung bestimmter
öffentlicher Aufgaben errichtet wurde.
|
| ― |
Die Sparkasse hat als
Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen
einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind.
Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute
unterworfen sind (Gesetz über das Kreditwesen
(KWG), Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG),
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus
schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG),
etc.), gelten für uns als
öffentlich-rechtliches Institut zusätzlich
besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen
(SächsSpG, SächsSpkVO, Satzung). Darin sind
unter anderem unsere Rechtsform, unsere Aufgaben und
die Verfassung der Sparkasse einschließlich
zentraler Aspekte der Unternehmensführung
(Corporate Governance) festgeschrieben.
|
| ― |
Die Sparkasse unterliegt wie
jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der BaFin
und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegt
die Sparkasse nach dem Sparkassengesetz der
Rechtsaufsicht durch das Land Sachsen.
|
2. "Verantwortungsvolle
Unternehmensführung" in der Sparkasse
Die Unternehmensführung in der Sparkasse
orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:
a) Öffentlich-rechtliche Sparkassen haben den
öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen
Trägers eine angemessene Versorgung aller
Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der
öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen
Leistungen sicherzustellen. Hierzu zählt unter
anderem:
| ― |
die Gelegenheit zur sicheren
Geldanlage zu geben,
|
| ― |
allen den Zugang zum
bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen,
insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren
Bevölkerungskreisen,
|
| ― |
die flächendeckende
Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu
gewährleisten,
|
| ― |
die örtliche
Kreditversorgung unter besonderer
Berücksichtigung des Mittelstands
sicherzustellen sowie
|
| ― |
den kommunalen Kreditbedarf zu
erfüllen.
|
b) Dieser im Landes-Sparkassengesetz niedergelegte
öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen
besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe
ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem
wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen.
Sparkassen stehen für finanzielle und damit
gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag
ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln.
c) Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der
damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das
Geschäftsmodell öffentlich-rechtlicher Sparkassen
nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu
erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den ihnen
obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen.
Zudem kommen die von öffentlich-rechtlichen Sparkassen
erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des
Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit
zugute.
d) Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung
darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich
nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.
e) Die Sparkasse ist aufgrund der
sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders
risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder
Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden
Geschäftspolitik verpflichtet.
3. Führungsstruktur in der
Sparkasse
| ― |
Die Organe der Sparkasse sind
der Verwaltungsrat und der Vorstand.
|
| ― |
Der Verwaltungsrat bestimmt
insbesondere die Richtlinien der
Geschäftspolitik und überwacht die
Geschäftsführung durch den Vorstand. Ferner
beschließt der Verwaltungsrat unter anderem
über die Bestellung der Mitglieder des
Vorstands.
|
| ― |
Der Vorstand leitet die
Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die
Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich.
Bestimmte Geschäfte bedürfen aber der
Zustimmung des Verwaltungsrates, zum Beispiel: die
jährlich fortzuschreibende mittelfristige
Unternehmensplanung; Grundsätze der
Personalpolitik; Erwerb, Veräußerung und
Belastung von Grundstücken; die Errichtung von
Gebäuden; die Eröffnung und
Schließung von Zweigstellen sowie ihre
Übertragung auf andere Kreditinstitute; der
Erwerb sowie die Veränderung und
Veräußerung von Beteiligungen; die
Aufnahme und Herabsetzung von Eigenmitteln
gemäß § 3 Absatz 3 und 4, Satz 1
sowie die Vorwegzuführung von Teilen des
Jahresüberschusses nach § 27 Abs. 1,
Quelle: Sächsisches Sparkassengesetz, § 8
Abs. 3 .
|
| ― |
Zur Vermeidung von
Interessenkollisionen bestimmen das Gesetz über
das Kreditwesen (KWG) und das
Landes-Sparkassengesetz, wer den Organen der
Sparkasse nicht angehören darf.
|
Nähere Angaben zu den oben genannten Themen
befinden sich auch im Abschnitt "Corporate Governance".
2.3.2 Vergütung
Die Sparkasse Vogtland ist als kleines und nicht
komplexes Institut im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR
einzustufen. Sie ist nicht börsennotiert und
fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des Art.
433b Abs. 1 CRR. Daher besteht keine Offenlegungspflicht
gemäß Art. 450 CRR. Da der Anwendungsbereich des
Art. 433b Abs. 2 CRR eröffnet ist, besteht ebenfalls
keine Offenlegungspflicht gemäß § 16 Abs. 2
der Institutsvergütungsverordnung.
2.3.3 Diversität im Vorstand
Die Sparkasse hat am 14.12.2021 eine
Diversitätsrichtlinie für den Vorstand der
Sparkasse Vogtland verabschiedet und darin die
nachfolgenden Zielsetzungen (Auszug) definiert:
| ― |
Die Sparkasse strebt
Diversität in Hinblick auf Bildungshintergrund,
Herkunft, Geschlecht und Alter im Vorstand an.
|
| ― |
Bei der Auswahl der Mitglieder
des Vorstandes werden - neben der persönlichen
Zuverlässigkeit und der fachlichen Qualifikation
(Eignung) - die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller
Mitglieder des Vorstandes betrachtet, sodass eine
ausgewogene Meinungsbildung im Vorstand
gefördert wird. Abhängig von der
individuellen Ausgangslage im Vorstand und im
Hinblick auf die beabsichtigten Zuständigkeiten
(Ressort) im Rahmen der Vorstandstätigkeit sind
unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen.
|
| ― |
Bei der Bestellung der
Vorstandsmitglieder wird auf Vielfalt hinsichtlich
der fachlichen und persönlichen Qualitäten
und Kompetenzen geachtet und dabei insbesondere die
Chancengleichheit von Frauen und Männern
gefördert.
|
Die Erreichung dieser Ziele wird im Rahmen der
nichtfinanziellen Berichterstattung jährlich
transparent gemacht. Der Anteil von Frauen im Vorstand der
Sparkasse beträgt 50 Prozent und soll bis auf Weiteres
gehalten werden.
2.3.4 Organisatorische Verankerung von
Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der
Geschäftsleitung
Gesamtverantwortlich für die Steuerung von
Nachhaltigkeit ist der Vorsitzende des Vorstands der
Sparkasse Vogtland.
Dabei ist das Thema Nachhaltigkeit als eine
Querschnittsaufgabe über alle Bereiche zu sehen und
von allen Führungskräften im Rahmen der Linien-
und Führungsaufgaben zu beachten. Der Bereich
Vorstandsstab wurde als koordinierende Stelle beauftragt.
Die Weiterentwicklung und Umsetzung von
Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit erfolgt durch
einen bereichsübergreifend besetzten "Steuerungskreis
Nachhaltigkeit", der dem Vorstand jährlich einen
Maßnahmenplan und einen Ergebnisbericht über die
Steigerung der Nachhaltigkeitsleistung zur Beschlussfassung
vorlegt.
Der Verwaltungsrat wird in diese Planungen
einbezogen, er wird regelmäßig informiert. Der
Verwaltungsrat billigt den nichtfinanziellen Bericht.
2.3.5 Corporate-Governance-Kodex und
Compliance
Der Corporate-Governance/Verhaltenskodex der
Sparkasse Vogtland bündelt die einzuhaltenden
gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen
Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien,
ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie
Verhaltensregeln für alle Organe sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse. Er ist
Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis
sowie konkrete Orientierungshilfe für gute
Unternehmensführung und in Konfliktsituationen. Der
Corporate-Governance/Verhaltenskodex trägt zugleich
zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in
Hinblick auf die Bedeutung von Rechtstreue und
Nachhaltigkeit für den Geschäftserfolg bei und
ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in
der Sparkasse Vogtland.
Der Corporate-Governance/Verhaltenskodex beschreibt
das von der Geschäftsleitung erwartete Verhalten der
Beschäftigten und der Führungskräfte.
Der Corporate-Governance/Verhaltenskodex wird vor dem
Hintergrund gesetzlicher Entwicklungen fortlaufend
überprüft und bei Bedarf angepasst.
| ― |
Geschäftsanweisung für
den Vorstand
|
| ― |
Dienstordnung für die
Beschäftigten
|
| ― |
Arbeitsanweisungen für die
Beschäftigten
|
| ― |
Unternehmensleitlinien
|
| ― |
Rahmenanweisungen/Richtlinien
|
Die Corporate-Governance/Verhaltenskodex der
Sparkasse Vogtland ist in PPS_neo in der Rubrik
Unternehmensleitlinien veröffentlicht.
2.4 H5 Kundenberatung und
Beschwerdemanagement
2.4.1 Qualitätsstandards für
Kunden und Verbraucher
In 26 (27 mit fahrbarer Filiale)
Geschäftsstellen in unserem Geschäftsgebiet sowie
über verschiedene Online-Kanäle bieten wir
unseren Kundinnen und Kunden qualifizierte Beratung in
allen Finanzfragen an. Qualität ist unser oberstes
Unternehmensziel in der Kundenberatung. Wir wollen unsere
Kundinnen und Kunden durch unsere Beratung in die Lage
versetzen, selbstbestimmte Finanzentscheidungen zu treffen.
Grundlage für unser Qualitätsversprechen
ist eine hochwertige, an den Kundeninteressen ausgerichtete
Beratung durch gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden
kontinuierlich und aktiv durch unsere qualifizierten
Beraterinnen und Berater. Unser ganzheitlicher
Beratungsansatz nach dem Sparkassen-Finanzkonzept
ermöglicht es uns, individuell auf die
Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden einzugehen
und sie bei der Auswahl der richtigen Produkte, die zu
ihrer persönlichen Lebensplanung passen, zu
unterstützen. Dabei erfasst die Beraterin bzw. der
Berater die Lebens- und Finanzsituation, die
persönlichen Ziele (bei Relevanz inkl.
Nachhaltigkeitspräferenzen), bei Bedarf die
Risikoneigung sowie die Erfahrungen und Kenntnisse der
Kundin bzw. des Kunden. Im vergangenen Jahr führten
wir 18.128 Beratungen mit dem Sparkassen-Finanzkonzept
durch.
2.4.2 Kundenzufriedenheit als
Orientierungsmaßstab
Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags sind die
Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region
sowie die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden
zentrale Anliegen der Sparkasse. Zufriedene Kundinnen und
Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter und sind ein
wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg
unserer Sparkasse. Die Umsetzung der Qualitätsvorgaben
überprüfen wir regelmäßig im Rahmen
des Qualitätsmanagementsystems sowie durch
Kundenzufriedenheitsbefragungen bei Privatkundinnen und
-kunden. Im Anschluss an die Befragungen stellen wir
Transparenz über die Umfrageergebnisse her und setzen
als Reaktion auf die Kundenwünsche kurzfristig
entsprechende Maßnahmen um.
Unsere Kundenzufriedenheit - ermittelt mit dem
Top-3-Box-Wert - beträgt im Berichtsjahr 91.
Die Kundenzufriedenheit speziell zur Betreuung und
Beratung unserer Kundinnen und Kunden beträgt im
Berichtsjahr 91.
Die Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Kundinnen
und Kunden als Ausdruck der Kundenbindung beträgt im
Berichtsjahr 93.
Das Zielsystem der Sparkasse orientiert sich an der
Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden. Wir verzichten
grundsätzlich auf individuelle Produktabsatzziele. Bei
der Umsetzung unserer Qualitätsvorgaben setzen wir auf
die Eigenverantwortung der Beschäftigten und die
Unterstützung durch die Führungskräfte.
Variable Vergütungsbestandteile in Ergänzung zur
festen Grundvergütung nach dem Tarifvertrag zielen
darauf ab, unsere Beschäftigten zu einer qualitativ
hochwertigen Beratung und zu einem für die Kundin bzw.
den Kunden passenden Produktabschluss zu motivieren. Die
Ziel- und Beobachtungskennzahlen enthalten neben
quantitativen auch qualitative Größen wie
umfassende Kundenberatung und regelmäßiger
Kundenkontakt.
Kennzahlen
| Beratungen nach
Sparkassen-Finanzkonzept |
Anzahl |
Vorjahr |
| Beratungen nach
Sparkassen-Finanzkonzept gesamt |
18.128 |
18.078 |
| Davon: |
|
|
|
Privatkundinnen/-kunden |
17.609 |
17.559 |
| Firmenkunden |
519 |
519 |
| Top-3-Box-Werte
Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung |
In % |
Vorjahr |
| Kundenzufriedenheit mit
Betreuung und Beratung Privatkundinnen/-kunden |
91 |
91 |
| Top-3-Box-Werte
Kundenzufriedenheit und Kundenbindung |
In % |
Vorjahr |
| Kundenzufriedenheit
Privatkundinnen/-kunden |
91 |
92 |
|
Weiterempfehlungsbereitschaft
Privatkundinnen/-kunden |
93 |
92 |
2.4.3 Impuls- und
Beschwerdemanagement
Auch Kundenimpulse und -beschwerden sehen wir als
Chance, uns zu verbessern. Wir haben eine Beschwerdestelle
eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement
vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die
angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden
sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden
ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu
beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe
Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung
sicherstellen. Auf unserer Website sind die
Beschwerdemanagement-Grundsätze der Sparkasse Vogtland
Impressum - Wichtige Angaben im Überblick - Sparkasse
Vogtland (sparkasse-vogtland.de) veröffentlicht. Darin
geben wir auch einen Überblick zu dem Prozess der
Bearbeitung von Beschwerden.
Im vergangenen Jahr wurden 184 Beschwerden/Impulse im
Beschwerdemanagement registriert (Quelle: LN DB
Vorschlagswesen, Auswertung Beschwerdemanagement,
Betrachtungsstichtag 26.02.2024). Gegenüber dem
Vorjahr ist das eine Verringerung um 72 Prozent.
Kennzahlen
|
Beschwerdemanagement |
Anzahl |
Vorjahr |
| Erfasste
Kundenbeschwerden gesamt |
184 |
255 |
2.4.4 Schlichtungsverfahren
Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der
Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung
erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die
zuständige
Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für
unsere Sparkasse ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen
Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV). Ihr Ziel ist die
außergerichtliche und somit kostengünstige und
schnelle Streitbeilegung zwischen Kundin bzw. Kunde und
Sparkasse. Das Schlichtungsverfahren wird von einer
Schlichterin bzw. einem Schlichter, der sogenannten
Ombudsperson, durchgeführt. Die Ombudspersonen
müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Sie
sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die
Ombudsfrauen bzw. Ombudsmänner werden - nach
vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Justiz und
des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. - durch die
Verbandsleitung des DSGV für die Dauer von drei Jahren
bestellt. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor
ihrer Bestellung nicht beim DSGV, einem Regionalverband der
Sparkassen-Finanzgruppe oder einem Institut der
Sparkassen-Finanzgruppe tätig gewesen sein.
Kennzahlen
|
Schlichtungsverfahren |
Anzahl |
Vorjahr |
| Kundeneingaben bei der
zuständigen Schlichtungsstelle gesamt |
8 |
17 |
| Davon zu: |
|
|
| Zahlungsverkehr und
Kontoführung |
4 |
12 |
| Kreditgeschäft |
1 |
1 |
|
Wertpapiergeschäft |
0 |
1 |
| Spargeschäft |
1 |
1 |
| Sonstiges |
2 |
2 |
| Verfahrensausgänge
(der abgeschlossenen Verfahren) |
|
|
| Zurückgenommene
Schlichtungsanträge |
0 |
2 |
| Abgelehnte Anträge
(z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit,
rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder
Beweiserheblichkeit) |
0 |
0 |
| Ergebnis zugunsten der
Kundinnen/Kunden |
3 |
10 |
| Entscheidungen zugunsten
der Sparkasse |
5 |
2 |
| Einigungen und von
der/dem Schlichter/-in angeregte Vergleiche |
3 |
5 |
3. Nachhaltigkeitsmanagement
3.1 H6 Nachhaltigkeitsstrategie und
Ziele
3.1.1 Bewertung von
Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Bezug auf die
Geschäftstätigkeit
Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit als
Sparkasse bemisst sich an der umfassenden Gestaltungskraft,
die wir als kommunal verankertes Kreditinstitut in unserem
Geschäftsgebiet entwickeln. Betriebswirtschaftliche
Solidität, gesellschaftliche bzw. soziale Teilhabe und
eine gesunde, funktionsfähige Umwelt sind die
Fundamente für unseren wirtschaftlichen Erfolg - hier
in der Region und überall in Deutschland.
Der fortschreitende Klimawandel und der abnehmende
soziale Zusammenhalt gefährden dieses Gleichgewicht.
Die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius
gegenüber der vorindustriellen Zeit spielt eine
herausragende Rolle bei der Sicherung wirtschaftlicher
Stabilität und Leistungsfähigkeit. Die Anpassung
an den globalen Temperaturanstieg entscheidet vielfach
über die Zukunftsfähigkeit einzelner
Geschäftsmodelle mit. Folgerichtig stehen die
Abschwächung des Klimawandels und eine nachhaltige
Kreislaufwirtschaft im Blickpunkt der deutschen und
europäischen Wirtschaftspolitik.
Als gemeinwohlorientierte und kommunal verankerte
Kreditinstitute haben die Sparkassen in dem sich
gegenwärtig vollziehenden, tiefgreifenden
Transformationsprozess eine herausgestellte Bedeutung: Nur
sie können die nachhaltige Transformation in die
Breite der Realwirtschaft tragen und zugleich die
gesellschaftliche Akzeptanz in den Regionen fördern.
Gemeinsam mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe
wollen die Sparkassen gezielt zu einer nachhaltigen
Entwicklung in Deutschland und Europa beitragen.
3.1.2 Wesentliche
Nachhaltigkeitsaspekte als Risikotreiber für das
Geschäftsmodell der Sparkasse
Nachhaltigkeitsrisiken wirken als Risikotreiber auf
die bekannten Risikoarten: Adressenrisiken,
Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und
operationelle Risiken. Sie stellen somit keine
eigenständige Risikoart dar.
Als Kreditinstitut sind wir gefordert, die
Auswirkungen, die der Klimawandel und die Umstellung auf
eine nachhaltige Wirtschaftsweise auf unsere
Geschäftstätigkeit haben können, zu bewerten
und zu steuern. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert
Nachhaltigkeitsrisiken im "Merkblatt zum Umgang mit
Nachhaltigkeitsrisiken" als "Ereignisse oder Bedingungen
aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder
Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich
oder potenziell negative Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die
Reputation haben kann".
Nachhaltigkeitsaspekte aus dem Bereich Umwelt wirken bei
Finanzierungen durch den Eintritt physischer und/oder
transitorischer Risiken auf den Wert der
Vermögensgegenstände oder auf die
Kreditwürdigkeit (Outside-in-Perspektive). Physische
Risiken betreffen die Auswirkungen des Klimawandels, zum
Beispiel infolge extremer Wetterereignisse, die direkt und
indirekt über die Kundinnen und Kunden auf die
Sparkasse wirken und sich beispielsweise in Form von
Sachschäden und Kreditausfällen materialisieren.
Transitionsrisiken bzw. Übergangsrisiken ergeben sich
aus den Auswirkungen von (politischen) Maßnahmen zur
Eindämmung des Klimawandels und zur Gestaltung des
Übergangs in eine kohlenstoffarme Wirtschaft.
Transitionsrisiken können die Sparkasse indirekt
betreffen, wenn etwa Geschäftsmodelle unserer
Kundinnen und Kunden aufgrund stark steigender CO
2-Preise in ihrer Existenz bedroht sind.
Die Sparkasse wirkt über ihre finanzierten
Wirtschaftsaktivitäten ihrerseits auf den Klimawandel
und auf andere Nachhaltigkeitsaspekte ein, wenn zum
Beispiel die Sparkasse im Dialog mit den Kundinnen und
Kunden die nachhaltige Weiterentwicklung auf Ebene
einzelner Engagements thematisiert
(Inside-out-Perspektive).
Im Rahmen einer qualitativen Betrachtung wurden in
der Risikoinventur die Auswirkungen von
Nachhaltigkeitsrisiken untersucht. Im Ergebnis wurde
festgestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken derzeit aufgrund
ihrer geringen Auswirkungen auf die Risikofaktoren bzw.
Risikoarten keine Relevanz für die
Wesentlichkeitseinschätzung unserer Risiken haben.
Um den besonderen langfristigen Charakter von
Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, werden
Nachhaltigkeitsrisiken sowohl für kurz- und
mittelfristige Zeiträume im Rahmen der bestehenden
(operativen) Risikoinventur und zusätzlich für
längerfristige Zeiträume im Rahmen der
strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur bewertet.
3.1.3 Neue Geschäftschancen im
Zusammenhang mit Nachhaltigkeit
Die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung
und Transformation verändern nicht nur die Wirtschaft,
sie eröffnen ihr auch bedeutende Marktchancen durch
neue Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen.
Mit Produkten und Dienstleistungen, die einen
positiven Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, können sich
Unternehmen aller Branchen und Größenklassen
neue Geschäftschancen erschließen. In dem damit
einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen liegen
für uns als Sparkasse wichtige Entwicklungspotenziale,
die wir auf der Grundlage unseres öffentlichen
Auftrags nutzen wollen. Dabei verstehen wir uns als
Transformationsbegleiter, der konkrete und passgenaue
Lösungen für die Kundinnen und Kunden entwickelt.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich im
Firmenkundenbereich anhand von identifizierten
Nachhaltigkeitsrisiken auch Vertriebspotenziale, etwa wenn
ein gewerblicher Vermieter Bedarf bei der energetischen
Gebäudesanierung erkennt oder ein Logistikunternehmen
die Fahrzeugflotte umstellen will.
3.1.4 Nachhaltigkeitsmanagement
Die Sparkasse ist gefordert, ökologische,
soziale und Governance-bezogene Aspekte (ESG-Aspekte) in
die Management- und Steuerungssysteme sowie in die Prozesse
und Produkte des Bankgeschäfts zu integrieren. Die
Grundlagen unseres Nachhaltigkeitsmanagements stellen wir
nachfolgend dar.
3.1.5
Nachhaltigkeitsverständnis
Der Vorstand der Sparkasse Vogtland hat sich klar zum
Leitbild der Nachhaltigkeit bekannt und das nachfolgende
Nachhaltigkeitsverständnis verabschiedet:
Als Sparkasse Vogtland bekennen wir uns zum Prinzip
der Nachhaltigkeit. Es verbindet wirtschaftlichen
Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und mit dem Schutz
der natürlichen Umwelt. Zukünftige Generationen
sollen überall dieselben Chancen auf ein gutes Leben
haben. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Unternehmen und
Selbstständige, Kommunen, private Personen und die
Menschen in unserem Geschäftsgebiet bei der
Transformation zu mehr Nachhaltigkeit, bei der Erreichung
der Klimaziele und bei der Verbesserung der
Lebensqualität durch unsere Geschäftspolitik und
unternehmerische Haltung, durch nachhaltige Produkte und
Finanzdienstleistungen sowie durch zielgerichtete
gesellschaftliche Initiativen zu unterstützen.
Um einen verbindlichen Rahmen für unser Handeln
zum Wohle der Bürgerschaft sowie der Region, für
den Austausch mit Anspruchsgruppen und für die
Erfüllung unserer Nachhaltigkeitsziele zu
gewährleisten, wurden im Jahr 2019 folgende
Leitsätze erarbeitet und Anfang 2020 verabschiedet:
| ― |
Wir bekennen uns zu unserem
öffentlichen Auftrag.
|
| ― |
Wir machen Finanzwirtschaft
verständlich und stellen sie in den Dienst der
Menschen und der Wirtschaft.
|
| ― |
Wir verpflichten uns dem
ressourcenschonenden Wirtschaften.
|
| ― |
Wir machen uns stark für
nachhaltigen Wohlstand und für bessere
Lebensqualität vor Ort.
|
| ― |
Wir stehen für Vielfalt,
Chancengleichheit und für ein respektvolles
Miteinander.
|
3.1.6 Nachhaltigkeitsstrategie
Unser Geschäftsmodell zielt auf eine
Bereitstellung von Angeboten, die den Menschen
Möglichkeiten zur persönlichen finanziellen
Absicherung eröffnen, Teilhabe an sozialer und
gesellschaftlicher Entwicklung ermöglichen und zum
Erhalt tragfähiger wirtschaftlicher Strukturen in
unserem Geschäftsgebiet beitragen. Wesentliche Aspekte
der sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit sind
daher integraler Bestandteil unserer
Geschäftsstrategie. Eine gesunde, funktionsfähige
Umwelt ist darüber hinaus das Fundament unseres
Wirtschaftssystems. Wir werden die Nachhaltigkeit in der
Sparkasse entlang der regulatorischen Anforderungen und der
Erwartungen unserer Kundschaft sowie unserer
Anspruchsgruppen weiterentwickeln.
Die Sparkasse Vogtland bekennt sich zum Prinzip der
Nachhaltigkeit und ihrem öffentlichen Auftrag. Damit
verbinden sich verantwortungsvolles Unternehmertum,
wirtschaftlicher Fortschritt, soziale Gerechtigkeit und der
Schutz der natürlichen Umwelt. Im November 2020 wurde
die freiwillige Selbstverpflichtung für die Sparkassen
unterzeichnet. Basis dieser Selbstverpflichtung ist das
"Zielbild 2025 - Leitfaden zur Nachhaltigkeit in
Sparkassen" des DSGV.
Das Thema Nachhaltigkeit stellt eine
Querschnittsaufgabe über alle Bereiche dar. Es umfasst
Maßnahmen im Kundengeschäft, Personalbereich,
Geschäftsbetrieb, der Finanzierung und Eigenanlage
sowie der internen und externen Kommunikation. Um eine
strukturierte und transparente Umsetzung sowie
Weiterentwicklung zu gewährleisten, wurde 2021 ein
internes Arbeitsteam "Steuerungskreis Nachhaltigkeit"
gegründet. Der Steuerungskreis erarbeitet einen
jährlichen Maßnahmenplan, controllt diesen und
reportet regelmäßig an den Vorstand. Der Bereich
Vorstandsstab wurde als koordinierende Stelle beauftragt.
Seit 2018 (Berichtsjahr 2017) erstellt die Sparkasse einen
"Nachhaltigkeits-Bericht", der sich an die international
anerkannten Standards (Sustainability Reporting Standards,
SRS) der Global Reporting Initiative, die "GRI-G4 Financial
Services Sector Disclosures (GRI-G4 FS)" und an dem
Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)" orientiert. Seit 2020
wird der Bericht freiwillig erstellt, da derzeit keine
gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.
3.1.7 Nachhaltigkeitsziele
Bei der Entwicklung von strategischen
Nachhaltigkeitszielen orientieren wir uns am "Zielbild 2025
- Leitfaden zur Nachhaltigkeit in Sparkassen" des DSGV.
Auf Basis der Geschäftsstrategie und des
Nachhaltigkeitsverständnisses sowie der Risikoinventur
und der Wesentlichkeitsanalyse haben wir folgende
Nachhaltigkeitsziele definiert.
Strategische Nachhaltigkeitsziele
Folgend werden die konkreten Aktivitäten
für das folgende Geschäftsjahr benannt. Diese
leiten sich aus der Unterzeichnung der Selbstverpflichtung
ab.
Handlungsfelder für das Jahr 2024
ff.
Aufgrund der Vielzahl von z. T. notwendigen
Einzelschritten (Datensammlung, Analyse, Identifikation,
Umsetzungsplanung, Umsetzung) ist eine umfassende
Bearbeitung der Themenfelder nur mittelfristig zu
erreichen.
| Handlungsfeld |
Ziel |
Umsetzungsmaßnahme(n) |
Termin |
| Ziel/Handlungsfeld |
Operationalisierung
(Messgrößen) |
Maßnahmen |
Zeitraum |
Übergreifende
Themen:
• Standortbestimmung zur Umsetzung
Nachhaltigkeit
• mittelfristiges Ziel: aktiver Einsatz
für den Klimaschutz |
• Prüfung
durchgeführt: ja/ nein |
• Prüfung der
Umsetzung des N-
Motion-Nachhaltigkeits-Kompasses |
2024 |
Betrieb:
• Ermittlung CO₂-Emission im
Geschäftsbetrieb
• Reduktion CO₂-Emission
• mittelfristiges Ziel:
Führungskräfte und Mitarbeiter zum
Klimaschutz befähigen
• Ziel bis 2035:
CO₂-Neutralität |
• Ermittlung der
CO₂-Emissionen via VfU-Tool
• regelmäßige Durchführung
Energie-Audit (alle 4 Jahre) |
• Prüfung der
Umsetzung eröffneter Handlungsfelder -> siehe
jährliche Maßnahmenplanung |
2024 |
Regulatorik:
• Umsetzung der Muss-Anforderungen
• Auseinandersetzung und Analyse mit
Risiken/Beständen
• mittelfristiges Ziel: Finanzierungen und
Eigen-anlagen auf Klimaziele ausrichten |
•
regelmäßige Befassung im
Steuerungskreis
Nachhaltigkeit (siehe
Protokolle) mit anstehenden
Muss-Umsetzungen |
•
Durchführung Analyse der
Eigenbestände (Spezialfonds)
• Analyse des Kreditbestandes |
2024 |
Vertrieb:
• Angebot "nachhaltiger" Anlageprodukte
• mittelfristige Ziele: Bewusstsein der
Kunden für nachhaltige Wertpapierinvestments
fördern; Kundinnen und Kunden bei der
Transformation unterstützen |
•
Überprüfung der Angebotspalette auf
nachhaltige Anlagen |
• Implementierung
und Pflege in der Angebotspalette |
2024 |
Öffentlichkeitsarbeit:
• Befragungen sowie zielgerichtete
kommunikative Maßnahmen
• mittelfristiges Ziel: Klimaschutz vor
Ort voranbringen |
• fortlaufende
Sichtbarkeit der Sparkasse als Förderer der
Nachhaltigkeit in der Region |
• Auswahl und
Umsetzung von Projekten im Kontext Nachhaltigkeit
• Erstellung Nachhaltigkeitsbericht seit
Berichtsjahr 2017
• Durchführung Nachhaltigkeitsbeirat
• Auswertung von Kundenbefragungen im
Kontext |
2024 |
3.2 H7 Implementierung in Prozesse und
Controlling
3.2.1 Implementierung von
Nachhaltigkeit in Prozesse
Die Implementierung von Nachhaltigkeit in den
Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft erfolgt
über die etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumente
bzw. den Management-Regelkreis in der Sparkasse.
Die Prüfung der Relevanz von
Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt regelmäßig und
gegebenenfalls anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur
und ist in der zugehörigen Organisationsrichtlinie
fixiert. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die
bestehenden internen Organisationsrichtlinien zu den
Prozessen Kreditvergabe, Zeichnung, Anlageentscheidung,
Risikosteuerung und -controlling ist z. B. im Bereich
Kredit zum Teil erfolgt, in anderen Bereichen derzeit noch
geplant.
Da die Themen zur Nachhaltigkeit in der
Geschäftsstrategie verankert sind, kann bei der
Umsetzung auf etablierte Prozesse und Strukturen
zurückgegriffen werden. Für die Mitarbeitenden
gelten dabei klar definierte und verbindlich einzuhaltende
Regeln und Wertmaßstäbe, die im Handbuch/der
schriftlich fixierten Ordnung (SfO) der Sparkasse
dokumentiert sind. Standardisierte Prozesse
unterstützen unsere Belegschaft dabei, Kundschaft
optimal zu beraten sowie auf einen ressourcenschonenden
Umgang mit Verbrauchsmaterialien zu achten.
3.2.2 Instrumente zur Steuerung von
Nachhaltigkeit
Um die Weiterentwicklung und Umsetzung von
Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit dauerhaft zu
implementieren, wurde 2021 ein internes Arbeitsteam
"Steuerungskreis Nachhaltigkeit" gegründet. Der
Steuerungskreis erarbeitet einen jährlichen
Maßnahmenplan, controllt diesen und reportet
regelmäßig an den Vorstand.
In regelmäßigen Abständen unterziehen
wir uns einer externen Prüfung durch den
Nachhaltigkeits-Kompass der Firma N-Motion. Die
Fragestellungen werden sukzessive an die erhöhten
Anforderungen angepasst und machen unsere Weiterentwicklung
im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Der letzte Kompass
wurde in 2023 mit Auswertung in 2024 durchgeführt.
In den Jahren dazwischen erfolgte wiederholt eine
zusätzliche Durchführung des
NachhaltigkeitsKompasses als Angebot der Deka im Rahmen des
Deka Treasury-Kompasses.
3.2.3 Kontrolle
Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir
jährlich im Rahmen der nichtfinanziellen
Berichterstattung anhand des Sparkassen-Standards in den
Bereichen Haltung, Produkte und Initiativen transparent.
Seit dem Berichtsjahr 2019 unterliegen wir nicht mehr der
gesetzlichen Berichtspflicht, werden dies aber weiterhin
freiwillig tun.
Die Erhebung der Berichtsdaten anhand des
Sparkassen-Standards stellt eine konsistente
Datenqualität sicher und macht unsere
Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die
Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die
Einbindung der Fachabteilungen in die Berichterstellung
sichergestellt. Die Überprüfung des
Nachhaltigkeitsberichts erfolgt intern durch die
Compliance-Funktion/interne Revision.
3.3 H8 Nachhaltigkeit im
Aktivgeschäft
3.3.1 Nachhaltigkeitsaspekte im
Kundenkreditgeschäft
Die Sparkasse ist als Finanzdienstleisterin ein
zentrales Element des regionalen Wirtschaftskreislaufs und
arbeitet zum Wohle der Region. Unsere Wertschöpfung
erbringen wir im Wesentlichen in unserem
Geschäftsgebiet und wir richten unser Produktangebot
an regionalen Bedürfnissen aus. Auf der Grundlage
unseres öffentlichen Auftrags ist es unsere
Kernaufgabe, die Bevölkerung, die Unternehmen und die
kommunalen Institutionen in unserem Geschäftsgebiet
mit Krediten zu versorgen.
3.3.2 Kundenkreditportfolio der
Sparkasse nach Branchen
Das Kundenkreditportfolio im Obligo der Sparkasse
belief sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 3.141 Mio. Euro.
Der Schwerpunkt des Kreditportfolios liegt im Bereich
"Unternehmen und Selbstständige" mit einem Anteil von
56,58 Prozent am Obligo.
Direkte Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte
ergeben sich durch die Finanzierung von
Wirtschaftstätigkeiten. Im Bereich der Kredite an
Unternehmen und Selbstständige liegt der Schwerpunkt
im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen, auf den
15,69 Prozent des Obligos entfallen.
Die nachfolgende tabellarische Übersicht zeigt
die Aufteilung des Kundenkreditportfolios der Sparkasse
sowie die Firmenkundenkredite auf KUSY-Branchenebene.
Kennzahlen
|
Kundenkreditportfolio (KUSY/WZ-Code) |
Volumen in T€ |
Anteil am
Obligo in
% |
|
Kredite an Unternehmen
und Selbstständige nach Branchen
(KUSY/WZ-Code) |
|
|
| A |
Land- und
Forstwirtschaft, Fischerei |
28.342,7 |
0,90 |
| B |
Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden |
2,0 |
0,00 |
| C |
Verarbeitendes
Gewerbe |
260.258,1 |
8,28 |
| D |
Energieversorgung |
35.849,8 |
1,14 |
| E |
Wasserversorgung;
Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung
von Umweltverschmutzungen |
18.070,7 |
0,58 |
| F |
Baugewerbe |
93.924,2 |
2,99 |
| G |
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von Kraftfahrzeugen |
127.687,0 |
4,06 |
| H |
Verkehr und Lagerei |
33.084,6 |
1,05 |
| I |
Gastgewerbe |
15.383,4 |
0,49 |
| J |
Information und
Kommunikation |
26.529,7 |
0,84 |
| K |
Erbringung von Finanz-
und Versicherungsdienstleistungen |
218.345,5 |
6,95 |
| L |
Grundstücks- und
Wohnungswesen |
492.972,6 |
15,69 |
| M |
Erbringung von
freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen |
299.818,1 |
9,54 |
| N |
Erbringung von sonstigen
wirtschaftlichen Dienstleistungen |
52.249,8 |
1,67 |
| O |
Öffentliche
Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung |
- |
- |
| P |
Erziehung und
Unterricht |
9.501,7 |
0,30 |
| Q |
Gesundheits- und
Sozialwesen |
60.343,9 |
1,92 |
| R |
Kunst, Unterhaltung und
Erholung |
4.984,8 |
0,16 |
| S |
Erbringung von sonstigen
Dienstleistungen |
- |
- |
| T |
Private Haushalte als
Arbeitgeber bzw. als Hersteller von Waren und
Dienstleistungen |
- |
- |
| Kredite an
Unternehmen und Selbstständige gesamt |
1.777.348,7 |
56,58 |
| Kredite an
Privatpersonen gesamt |
1.042.271,4 |
33,18 |
| Kredite an
öffentliche Haushalte gesamt |
321.548,0 |
10,24 |
|
Kundenkreditportfolio gesamt |
3.141.168,1 |
100,0 |
3.3.3 Bewertung von
Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir im
Berichtsjahr Nachhaltigkeitsrisiken für das
Kundenkreditgeschäft anhand des Sparkassen-ESG-Score
(S-ESG-Score) qualitativ bewertet.
Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score)
Der Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) wurde 2021 vom
Branchendienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands
e. V. (DSGV) und der S-Rating und Risikosysteme, dem
zentralen Sparkassen-Dienstleister für
Risikomanagement-Verfahren, entwickelt. Er bietet ein
Modell, mit dem sich mögliche Risiken in den Bereichen
Umwelt und Klima (E: Environment), Soziales (S: Social) und
Governance (G: Governance) identifizieren und analysieren
lassen. Der S-ESG-Score ist der Standard für die
Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im
Firmenkundengeschäft der Sparkassen.
Der S-ESG-Score ermittelt anhand von verschiedenen
Indikatoren in den Bereichen Environment (E: Umwelt und
Klima), Soziales (S) und Governance (G) die
Nachhaltigkeitsrisiken eines Firmenkunden. Die
ESG-Risikobewertung des Firmenkunden erfolgt dabei relativ
zu seiner Branche gemäß Klassifikation der
Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 2008).
Für gewerbliche Immobilienkunden erfolgt
zusätzlich eine ESG-Bewertung des
Immobilienportfolios. Die Portfoliobewertung fließt
mit in den Kundenscore ein.
Liegen für den Firmenkunden keine individuellen
ESG-Kennzahlen vor, kommen u. a. Rückfallwerte auf
Branchenebene (S-ESG-Branchenscore) zum Einsatz. Die
Branchenscores werden regelmäßig aktualisiert.
Der S-ESG-Score arbeitet mit einer Skala von null (sehr
geringe Risiken) bis 100 (hohe Risiken). Diesem
Punktespektrum werden entsprechend fünf Noten von A
bis E zugewiesen.
Gerade im Mengengeschäft, bei dem eine
individuelle kundenspezifische Nachhaltigkeitsbewertung
nicht umsetzbar wäre, ist der Einsatz des
branchenbasierten S-ESG-Score sinnvoll und effizient. Er
ermöglicht direkte Branchenvergleiche, da
übergreifend signifikante Unterschiede bei den
Nachhaltigkeitsrisiken bestehen. Für schnelle
Ergebnisse hat der DSGV-Branchendienst den Sparkassen
zusätzlich ein Programm zur Verfügung gestellt,
mit dessen Hilfe sich die branchenspezifischen
Nachhaltigkeitsrisiken mit dem eigenen
Firmenkreditportfolio zusammenführen lassen.
Qualitative Beurteilungen des DSGV-Branchendienstes
komplettieren das Modell. Darüber hinaus gibt es
diverse ESG-Reports von S-Rating.
Ergebnisse des S-ESG-Score (Kredite an
gewerbliche Kunden im Bestand)
Im Berichtsjahr wurden 5.751 gewerbliche Kunden in
Höhe von 1.777.348 TEuro mit dem S-ESG-Score bewertet.
Nicht betrachtet wurden Kredite an Privatkundinnen und
-kunden bzw. öffentliche Haushalte, für die
aktuell keine Bewertungen der ESG-Risiken vorliegen.
Der durchschnittliche S-ESG-Score für
Kundenkredite an gewerbliche Kunden ergab zum Stichtag
31.12.2023 ein geringes ESG-Risiko (volumengewichteter
Durchschnittswert: 34 Punkte).
Bezogen auf die Verteilung nach Kreditvolumen wurden
zum Stichtag 82,8 Prozent der Kredite an Kundinnen und
Kunden in Branchen mit sehr geringen oder geringen
ESG-Risiken vergeben.
6,9 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden
wurden in Branchen mit erhöhten oder hohen ESG-Risiken
vergeben.
Die Entwicklung der Verteilung wird
vierteljährlich überwacht und an den
Gesamtvorstand berichtet.
Die Berichterstattung zu ESG-Risiken wurde zum
Berichtsstichtag 30.09.2023 in den Risikobericht
integriert, der an den Gesamtvorstand und an den
Verwaltungsrat gerichtet ist.
Tabelle: S-ESG-Score -
Nachhaltigkeitsrisiken in Branchen Verteilung des
Kreditbestands auf die Noten
| S-ESG-Note |
Prozentanteil des
untersuchten Kreditbestands |
| A = sehr gering |
8,6 |
| B = gering |
74,2 |
| C = mittel |
10,3 |
| D = erhöht |
6,6 |
| E = hoch |
0,3 |
3.3.4 Ziele und Handlungsprogramm zur
Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im
Kundenkreditgeschäft
Unser Ziel ist es, unser Kreditportfolio im Einklang
mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens auszurichten und
durch die Finanzierung der Transformation hin zu einer
emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft und
Gesellschaft die Erderwärmung auf deutlich unter zwei
Grad zu begrenzen und das 1,5-Grad-Ziel anzustreben. Die
Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland, wie sie im
Klimaschutzgesetz und im Klimaschutzplan beschrieben sind,
samt den jeweils gültigen Zwischenzielen und eine
Klimaneutralität bis 2045 sind dabei zentrale
Orientierungspunkte.
Als Sparkasse ist es unser Ziel, nachhaltige
Aktivitäten von Unternehmen, von Privatkundinnen und
-kunden und auch von kommunalen Kunden durch Finanzierungen
zu fördern. Unter Einbindung unserer Anspruchsgruppen
aus der Region wollen wir passgenaue Produktangebote
entwickeln, die regionale Nachhaltigkeitsprogramme
fördern oder ermöglichen.
3.4 H9 Nachhaltigkeit im
Passivgeschäft
3.4.1 Nachhaltigkeitsaspekte im
Passivgeschäft
Die Umwandlung von Spareinlagen in Kredite für
die Region ist der Kern unserer
Geschäftstätigkeit als Sparkasse. Wir
refinanzieren die Investitionen von Unternehmen,
Selbstständigen, Privatpersonen und Kommunen über
die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden.
Für den Klimaschutz sowie die Ausrichtung der
regionalen Infrastruktur auf eine kohlenstoffneutrale
Wirtschafts- und Lebensweise sind enorme
Investitionsanstrengungen erforderlich. Ohne die
Mobilisierung privaten Kapitals ist diese Transformation
nicht zu finanzieren. Als Vermittlerin zwischen
Anlegerinnen und Anlegern sowie Kapitalsuchenden kann die
Sparkasse hier in der Region finanzielle Ressourcen
für den Klimaschutz sowie auch für soziale
Aufgaben erschließen.
3.5 H10 Nachhaltigkeit in der
Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)
Das Volumen der Finanzanlagen umfasste zum 31.
Dezember 2023 insgesamt 173,53 Mio. Euro, von denen 1,64
Mio. Euro auf die Eigenanlage der Sparkasse (Depot A)
entfallen und 171,89 Mio. Euro auf die Finanzanlagen
unserer Kundinnen und Kunden (Depot B).
3.5.1 Nachhaltigkeitsaspekte in der
Eigenanlage (Depot A)
Als Sparkasse erfolgt unsere Refinanzierung vorrangig
über Kundeneinlagen oder Förderbanken. Für
die Eigenanlage werden Vermögenstitel ausgewählt,
die unseren Liquiditäts-, Risiko- und
Ertragsanforderungen am besten entsprechen.
ESG-Risikoscreening der
Eigenanlage
Mit dem "Deka Treasury-Kompass" wurde zum Stichtag
31.03.2023 ein detaillierter Nachhaltigkeitscheck in der
Eigenanlage durchgeführt, der auf den Kriterien des UN
Global Compact basiert. Dabei entsprechen 95,1 Prozent des
geprüften Anlagevolumens den Nachhaltigkeitskriterien.
3.5.2 Nachhaltigkeitsaspekte in der
Kundenanlage (Depot B)
Als ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe haben
wir Nachhaltigkeitsaspekte in die Anlageberatung
eingebunden. Über die der Anlageberatung vorgelagerte
Produktauswahl entscheiden wir unter Berücksichtigung
konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in
unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die
Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen
und Kunden in der Anlageberatung als für Sie geeignet
empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken und die
Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und
Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die
Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der
Anlageberatung ein.
Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum
einen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind
aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards
generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen
ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder
über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu
berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen
bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen
Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z. B. Mindestausschlüsse
auf Basis eines anerkannten Branchenstandards.
Von den Mindestausschlüssen erfasst sind Aktien
oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 10
Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von
Rüstungsgütern (geächtete Waffen > 0
Prozent), zu mehr als 5 Prozent aus der Tabakproduktion
oder zu mehr als 30 Prozent aus Herstellung und/oder
Vertrieb von Kohle besteht oder Unternehmen, die schwere
Verstöße gegen den UN Global Compact begehen.
Dies bedeutet zugleich, dass bei Investmentfonds nicht in
bestimmte Unternehmen investiert wird, die besonders hohe
Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei Zertifikaten werden
diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. Alternativ dazu
wählen wir auch Finanzinstrumente mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen für die Anlageberatung aus,
die in (ökologisch) nachhaltige
Wirtschaftstätigkeiten investieren. Auf diese Weise
trägt der Produktauswahlprozess dazu bei, dass
Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und
verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum
aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen
Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen bzw. die möglichst
geringe wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
haben.
Die Strategien zur Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von
nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
für die Anlageberatung und für die
Versicherungsvermittlung veröffentlichen wir auf
unserer Website unter folgendem Link: Nachhaltigkeit
(sparkasse-vogtland.de)
Nachhaltige Anlageberatung
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei der
Einführung der nachhaltigen Anlageberatung eine
Führungsrolle übernommen. Kommende gesetzliche
Anforderungen haben wir gemeinsam mit unseren
Verbundpartnern proaktiv und frühzeitig umgesetzt.
Seit November 2020 wird die nachhaltige Anlageberatung in
unserer Sparkasse umgesetzt. Jede Kundin und jeder Kunde
wird verpflichtend in jeder Anlageberatung gefragt, ob sie
oder er Interesse an Finanzinstrumenten mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen hat. Bei einer positiven Antwort
und entsprechender Geeignetheit werden in der Beratung ein
oder mehrere Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen
empfohlen. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen werden seit
Juni 2022 - entsprechend der regulatorischen Vorgaben -
drei Produkttypen als Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen
ausgewiesen.
| ― |
ESG-Strategieprodukt mit
Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen
(PAI): Bei diesem Produkttyp sollen negative
Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft
reduziert oder sogar vermieden werden. Gemessen und
berücksichtigt werden die nachteiligen
Auswirkungen mit Hilfe von "Principle Adverse
Impacts" (PAI). Beispielsweise können damit je
nach Produkt der CO
2-Fußabdruck eines Unternehmens oder
Verstöße gegen anerkannte Normen wie die
des UN Global Compact berücksichtigt werden.
Relevant ist das bei Unternehmen, in die investiert
wird (bei Fonds) bzw. bei der Kreditvergabe (bei
Anleihen bzw. Zertifikaten). Dabei werden gewisse
Mindestausschlüsse berücksichtigt. Die
Mindestausschlüsse beziehen sich bei Fonds auf
die Auswahl der Investments und bei Zertifikaten auf
die Auswahl des Basiswerts: Ein Unternehmen, das den
Mindestausschlüssen nicht entspricht, kommt
nicht als Investment bei Fonds bzw. als Basiswert bei
Zertifikaten in Betracht. Bei Fonds wird die
Fondsgesellschaft parallel Einfluss auf die
investierten Unternehmen ausüben,
größere Anstrengungen in Sachen
Nachhaltigkeit zu unternehmen (z. B. über die
Stimmrechtsausübung als Aktionärin).
|
| ― |
Produkt mit Auswirkungsbezug
Nachhaltigkeit (ESG): Hier handelt es sich um
Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten
(bei Fonds) bzw. die Finanzierung von
wirtschaftlichen Tätigkeiten (bei Anleihen bzw.
Zertifikaten), die zur Erreichung eines oder mehrerer
Umweltziele oder sozialer Ziele im Sinne der
EU-Offenlegungsverordnung beitragen. Dabei wird
vorausgesetzt, dass die Investitionen keinem anderen
der ökologischen oder sozialen Ziele erheblich
schaden und die Prinzipien einer guten
Unternehmensführung beachtet werden. Die gute
Unternehmensführung bezieht sich insbesondere
auf solide Managementstrukturen, die Beziehung zu und
die Vergütung von Arbeitnehmern sowie die
Einhaltung von Steuervorschriften der
Unternehmen.
|
| ― |
Produkt mit Auswirkungsbezug
Ökologie (E): Hier wird in ökologisch
nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der
EU-Taxonomie investiert (bei Fonds) bzw. werden diese
durch Kredite finanziert (bei Anleihen bzw.
Zertifikaten). Die EU-Taxonomie zielt darauf ab,
Investitionen zugunsten klimafreundlicher Projekte
und Unternehmen spezifisch zu fördern. Zu diesem
Zweck wird mit Hilfe eines Kriterienkatalogs für
Unternehmen definiert, welche
Wirtschaftstätigkeiten bzw. Umsätze zur
Erreichung der EU-Umweltziele beitragen und kein
anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigen.
Anhand dieser Kriterien kann bestimmt werden, ob
Wirtschaftsaktivitäten ökologisch
nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind oder nicht.
Die Taxonomie befindet sich noch in der Entwicklung.
Unter anderem aus diesem Grund gibt es derzeit kaum
Produkte, die Taxonomie-konform investieren.
|
Bei den beiden Produkten mit Auswirkungsbezug kann
zudem die Kundin und der Kunde bestimmen, wie hoch der
Mindestanteil in ökologisch nachhaltige bzw. in
nachhaltige Investitionen sein soll.
Auch die Schulungen der Wertpapierberaterinnen und
-berater haben wir als Sparkasse intensiviert. Ziel ist es,
dass alle Wertpapierberaterinnen und -berater die jeweils
von ihnen empfohlenen Finanzinstrumente mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen
können.
Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein
qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot
kontinuierlich vermittelt.
3.6 H11 Menschenrechte und
Sorgfaltspflichten
3.6.1 Bewertung von Risiken im Bereich
Achtung der Menschenrechte
Grundlage für unsere
Geschäftstätigkeit sind der öffentliche
Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten,
Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten
und Dienstleister kommen überwiegend aus dem
Geschäftsgebiet.
Marktdynamiken, veränderte Betriebsbedingungen,
neue Geschäftsbeziehungen etc. können jedoch
immer wieder potenziell oder tatsächlich Auswirkung
auf die Risikosituation im Bereich der Menschenrechte
haben.
Daher handeln wir stets im Bewusstsein, dass die
Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener
Sorgfaltspflichten eine kontinuierliche Aufmerksamkeit auf
den verschiedenen Ebenen des Unternehmens erfordert.
Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte
Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer
Geschäftstätigkeit. Alle relevanten
Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion
in unserer Sparkasse überwacht.
Für alle Beschäftigten der Sparkasse werden
die Kernarbeitsnormen der "Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO)" eingehalten. Wir erfüllen
alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an
Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung,
Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung.
Mit den geschilderten Regelungen und Prozessen
können menschenrechtliche Risiken frühzeitig
identifiziert und falls notwendig mit geeigneten
Maßnahmen minimiert oder verhindert werden oder, im
Falle einer unmittelbar bevorstehenden oder
tatsächlichen Verletzung, kann Abhilfe ergriffen
werden.
Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im
Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen .
3.6.2 Achtung der Menschenrechte
Die Sparkasse und ihr Vorstand bekennen sich zur
Achtung der allgemeinen, international anerkannten
Menschenrechte. Dieses Bekenntnis schließt unsere
Verpflichtung mit ein, im Geschäftsbetrieb, beim
Produkt- und Dienstleistungsangebot im Kerngeschäft
sowie in eigenen Liefer- und Wertschöpfungsketten
menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen mit
größtmöglicher Sorgfalt nachzukommen.
(siehe auch Punkt 6 Corporate Governance/ Verhaltenskodex).
Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung
menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten
stehen im Einklang mit unseren Grundwerten als Sparkasse.
Unser Gründungsprinzip fußt auf Respekt,
Fairness und Rücksichtnahme gegenüber
benachteiligten Personen. Diese Werteorientierungen
schließen das Bekenntnis zu Demokratie, Toleranz,
Vielfalt und Chancengleichheit mit ein und sind
unerlässlich für eine verantwortliche und
kundenorientierte Unternehmensführung.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer
Sparkasse sind dazu angehalten, bei allen
unternehmensinternen sowie bei allen externen
geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig, ethisch
einwandfrei, fair, verlässlich und nachhaltig zu
handeln und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen.
Dies erwarten wir auch von unseren Kundinnen und Kunden,
Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine Missachtung
oder Verletzung der Menschenrechte wird nicht geduldet.
Bei der Beachtung menschenrechtlicher
Sorgfaltspflichten und ihrer Vorkehrungen zu deren
Einhaltung befolgen wir deutsches und europäisches
Recht.
Die Achtung der Menschenrechte ist im Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland verankert. Deutschland ist
Vertragsstaat der wichtigen Menschenrechtsabkommen der UN
und ihrer Zusatzprotokolle (Zivilpakt, Sozialpakt,
Anti-Rassismus-Konvention, Frauenrechtskonvention,
Anti-Folter-Konvention, Kinderrechtskonvention,
Behindertenrechtskonvention, Konvention gegen
Verschwindenlassen). Zuletzt wurden von Deutschland das
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter sowie
die Behindertenrechtskonvention unterzeichnet, beide sind
seit 2009 in Kraft. Deutschland hat als erster
europäischer Staat auch das Zusatzprotokoll zur
Kinderrechtskonvention ratifiziert, das ein
Individualbeschwerdeverfahren ermöglicht.
3.6.3 Menschenrechtliche und
umweltbezogene Sorgfaltspflichten
In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in
Betriebsvereinbarungen sind alle wesentlichen Regelungen
festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung
dienen können, um die Prinzipien und Werte der
Sparkasse Vogtland im täglichen Handeln umzusetzen.
Die Sparkasse Vogtland erkennt das Recht der
Mitarbeitenden auf den Schutz ihrer persönlichen Daten
an und geht mit allen mitarbeiterbezogenen Daten
gesetzeskonform um. Eine Rahmen-Dienstvereinbarung "Umgang
mit Beschäftigtendaten" wurde gemeinsam mit dem
Personalrat erarbeitet und 2020 gezeichnet.
Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden
die Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten.
Höhenverstellbare Schreibtische, moderne
Arbeitsplatzausstattung (Bildschirme, tw. ergonomische
Tastatur und Maus, BEM im Bereich Personal angesiedelt)
werden angeboten.
Zur Gesundheitsprävention wurde ein umfassendes
System von Sensibilisierungs-, Motivations- und
Umsetzungshilfen etabliert, welche das
Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeitenden fördern und
stärken, wie z. B. Betriebliche Krankenversicherung,
JobRad.
Die Sparkasse Vogtland bietet allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern gleiche Beschäftigungschancen und
Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend ihren Zielen und
Fähigkeiten.
Hierzu einige Beispiele:
| ― |
Teilzeitquote 42 Prozent
(12/2023)
|
| ― |
Frauenquote 70 Prozent
(12/2023)
|
| ― |
Elternzeit für
Väter
|
| ― |
Betriebszugehörigkeit i. J.
23,9 (12/2023)
|
| ― |
Audit berufundfamilie
|
| ― |
Perspektivstellenprogramm
für Jungangestellte
|
| ― |
regelmäßige
Steuerungsgespräche
|
| ― |
1x jährlich
Personalentwicklungsgespräch
|
| ― |
Führungsquote Frauen
Vorstand 50 Prozent
|
| ― |
Führungsquote Frauen
Bereichsleiterebene 40 Prozent (12/2023)
|
| ― |
Führungsquote Frauen
Leiterebene 60 Prozent (12/2023)
|
Die Vorgaben des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden beachtet.
Die Sparkasse Vogtland entlohnt ihre Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter fair, leistungsbezogen und angemessen. Bei
uns findet der TVöD-S Anwendung. Entsprechend den
Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes wird in der
Sparkasse Vogtland die Entgeltgleichheit von Frauen und
Männern gewährleistet.
Wir bekennen uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu
bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu
führen und zu streiken. Entsprechend den Vorgaben des
Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und
Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.
In der Sparkasse Vogtland bestehen über
Befragungen sowie bestehende Beschwerderechte
Möglichkeiten zur Kommunikation von Verbesserungs-
oder Veränderungswünschen.
Die Sparkasse Vogtland bekennt sich
nachdrücklich uneingeschränkt zum Verbot
jeglicher Form von Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung,
Menschenhandel und moderner Sklaverei. Die Sparkasse
Vogtland duldet keine Form ausbeuterischer Kinderarbeit.
Die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz werden von
der Sparkasse Vogtland strikt eingehalten (z. B. auch im
Rahmen von: regelmäßigen Steuerungs- und
Personalentwicklungs-gesprächen,
regelmäßige Jour-Fixe-Termine mit
Personalratsvorsitzendem und Bereichsleiter Personal,
regelmäßige Austauschrunden zwischen
Vorstandsvorsitzendem und Personalrats-vorsitzendem,
Quartalsgespräche Vorstand, Personalrat-Gremium und
Bereichsleiter Personal).
Wir vermeiden alle Handlungen, die eine negative
Auswirkung auf die Gesundheit und das Wohlergehen unserer
Beschäftigten, unserer Kundinnen und Kunden und
Geschäftspartner sowie aller anderen Anspruchsgruppen
haben könnten.
Kundinnen und Kunden
Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes
strategisches Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu
unserer Verantwortung für die Menschen und Unternehmen
in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns
auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen
auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte
und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden
gleichberechtigt zugänglich zu machen.
Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren
Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den
Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten
Beratungsangebot ausgebaut. Die Sparkasse Vogtland
verfügt auch über ein umfassendes internes und
externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche
Impulse und Anliegen unserer Kundinnen und Kunden
systematisch analysieren.
Jährlich führen wir die
Sparkassen-Online-Kundenbefragung (SOKD) durch. Hier werden
Kunden online aufgefordert, uns zu bewerten und uns
Verbesserungswünsche mitzuteilen.
Lieferanten und Dienstleister
Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte
findet, ebenso wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten, auch
im Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement
der Sparkasse Vogtland Berücksichtigung.
Die Sparkasse Vogtland legt großen Wert auf die
Einbindung ortsansässiger oder regionaler kleiner und
mittlerer Unternehmen. Die Auftragsvergabe erfolgt
vorrangig an uns bekannte, regionale Anbieter, mit den
wichtigsten Lieferanten erfolgen regelmäßige
Abstimmungen. Dazu wurde die Einführung der
Lieferanten-Richtlinie vom OSV in unserem Hause beschlossen
und mit den am Umsatz gemessenen größten
Dienstleistern vereinbart.
3.6.4 Beschwerde- und
Meldemöglichkeiten, Sensibilisierung
In Fällen, in denen Mitarbeitende oder Dritte
eine Missachtung ihrer Rechte empfinden, stehen ihnen
Beschwerde- und Meldewege in der Sparkasse als
Ansprechpersonen und Unterstützung zur Verfügung.
3.7 H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und
Beschaffung
Als Sparkasse sind wir gemäß unserer
Satzung dem Regionalprinzip verpflichtet - unser
Geschäftsgebiet ist der Vogtlandkreis. Wo immer es
möglich ist, arbeiten wir mit Produzenten und
Dienstleistungsunternehmen aus unserer Region zusammen. Vor
Ort oder in der Region verfügbare Produkte und
Dienstleistungen beziehen wir möglichst unter
Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw.
Anbietern aus der Region. Darüber hinaus
beschränken wir unseren Einkauf im Wesentlichen auf
Produkte und Dienstleistungen von Anbietern aus Deutschland
oder kaufen bei Partnerunternehmen in der
Sparkassen-Finanzgruppe.
Die Sparkasse Vogtland hat sich zu dem Prinzip der
Nachhaltigkeit bekannt und engagiert sich für eine
nachhaltige Entwicklung in der Region. Bei der Beschaffung
von Gütern und Dienstleistungen kommen daher immer
häufiger nicht nur wirtschaftliche und geografische,
sondern auch soziale, ethische und ökologische Aspekte
zur Geltung. In diesem Zusammenhang erwarten wir auch von
unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie
ökonomische, ökologische, ethische und soziale
Mindestanforderungen erfüllen.
Die Auftragsvergabe erfolgt vorrangig an uns
bekannte, regionale Anbieter. Mit den wichtigsten
Lieferanten erfolgen regelmäßige Abstimmungen.
Als Sparkasse arbeiten wir präferiert mit
Lieferanten und Dienstleistern zusammen, die selbst
umfassende Richtlinien zur verantwortlichen Produktion und
Beschaffung eingeführt haben und in der Lage sind,
verbindliche Zusagen zu ihrer eigenen Lieferkette zu
machen.
Mit vielen unserer Lieferanten und Dienstleistern
wurde eine Vereinbarung zur Nachhaltigkeit abgeschlossen,
welche die Einhaltung von Standards zur Achtung der
Menschen- und Arbeitsrechte durch unsere Lieferanten und
Dienstleister sowie Regelungen zu Umweltschutz sowie
Nachhaltigkeit beinhaltet, die vergleichbar mit unseren
eigenen Grundsätzen in diesen Themenbereichen sind.
Die Sparkasse Vogtland behält sich vor, durch
Stichproben bzw. bei begründeten Verdachtsfällen,
die Einhaltung getroffener Vereinbarungen durch ihre
Lieferanten und Dienstleister zu überprüfen.
Liegt ein besonders schwerwiegender oder anhaltender
Verstoß gegen menschenrechtliche und/oder
umweltbezogene Pflichten oder ein vergleichbar
schwerwiegender Sachverhalt in diesem Zusammenhang vor,
können wir die Geschäftsbeziehung
außerordentlich kündigen.
Übersicht über wesentliche Vorgaben
für Einkauf und Beschaffung
Produkte/
Dienstleistungen |
Vorgaben zur
Sozialverträglichkeit, zu menschen- und
arbeitsrechtlichen Sorgfaltspflichten |
Vorgaben zur
Umweltverträglichkeit, zu umweltbezogenen
Sorgfaltspflichten |
| Papier |
|
FSC-Siegel, wenn
möglich Recyclingpapier |
| Bauleistungen |
|
vertragliche
Vereinbarung zur Einhaltung gesetzlicher Standards
(Trinkwasser, Energie, Entsorgung), Vorgaben
gemäß EEWärmeG und EnEV |
|
Reinigungsleistungen |
vertragliche
Vereinbarung des Mindestlohns |
vertragliche
Vereinbarung zur Einhaltung gesetzlicher Standards
und Verwendung umweltverträglicher Produkte und
Verfahren |
| Energie |
|
Bezug von
zertifiziertem Öko-Strom durch regionale
Anbieter |
Kennzahlen
|
Volumen in € |
Vorjahr |
| Auftragsvergaben an
regionale Unternehmen |
wurde detailliert nicht
erhoben |
wurde detailliert nicht
erhoben |
4. Umwelt
4.1 H13 Umweltbelange
4.1.1 Bewertung von Risiken im Bereich
Umweltbelange
Risiken aufgrund von Klima- und
Umweltveränderungen sind ein möglicher Treiber
bekannter Risikoarten, die im Rahmen der
regelmäßigen Nachhaltigkeitsinventur in Bezug
auf die Geschäftsstrategie analysiert werden. Die
Ergebnisse der Nachhaltigkeitsinventur werden im Kapitel
"Nachhaltigkeitsmanagement", Indikator "H6
Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele", erläutert.
Zusätzlich zu dieser Nachhaltigkeitsinventur
werden zwei Instrumente zur Ermittlung der potenziellen
negativen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die
Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Sparkasse
betrachtet. In der "Operativen Risikoinventur" findet dabei
eine Relevanzbeurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken auf
Ebene der Risikokategorie für einen Zeitraum von ein
bis drei Jahren statt; dem besonderen langfristigen
Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken wird daneben in der
"Strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur" Rechnung
getragen. Beide Instrumente ergänzen die Analyse
potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken der
Nachhaltigkeitsinventur um eine Bewertung für
unterschiedliche Zeiträume und dienen der
Erfüllung der Erwartungen des BaFin-Merkblatts zu
Nachhaltigkeitsrisiken bzw. den Anforderungen der 7.
MaRisk-Novelle.
Inside-out-Risiken
Bei der Betrachtung der "Inside-out-Perspektive"
analysieren wir, welche Auswirkungen unsere
Geschäftstätigkeit auf das Klima hat und wie der
Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden kann.
Direkte Auswirkungen auf Klima und Umwelt ergeben
sich in folgenden Bereichen unserer Wertschöpfung:
| ― |
Operativer Geschäftsbetrieb
in den stationären Filialen und
Verwaltungsgebäuden: Diese Auswirkungen machen
wir nachfolgend in der VfU-Klimabilanz transparent.
Im Geschäftsbetrieb halten wir alle gesetzlichen
Umweltvorgaben ein, z. B. in den Bereichen
Trinkwasser, Energie und Entsorgung
(Gewerbeabfallverordnung). Wir führen die
vorgeschriebenen Energieaudits gemäß
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durch und halten
bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen die
Vorgaben gemäß EEWärmeG und EnEV
ein.
|
| ― |
Finanzierte
Wirtschaftstätigkeiten, insbesondere finanzierte
Emissionen im Kundenkreditportfolio: Nähere
Angaben hierzu finden sich im Kapitel
"Kerngeschäft" in Sparkassen-Indikator "H8
Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft".
|
| ― |
Vermögenswerte in der
Eigenanlage (Depot A) und im Vermögensmanagement
(Depot B) der Sparkasse haben ebenfalls einen Carbon
Footprint. Nähere Angaben dazu finden sich im
Kapitel "Kerngeschäft" in Sparkassen-Indikator
"H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und
Kundenanlage (Depot B)".
|
Outside-in-Risiken
Bei der Betrachtung der "Outside-in-Perspektive"
analysieren wir, welche potenziellen physischen und/oder
transitorischen Risiken auf unsere Finanzierungen und
Anlagen und damit auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage sowie auf die Reputation unseres Instituts
hinwirken können.
| ― |
Operativer
Geschäftsbetrieb: Mögliche physische
Risiken für den Geschäftsbetrieb durch
Naturgewalten/Unfälle werden im Rahmen unseres
Risikomanagements unter den "operationellen Risiken"
analysiert. Dabei bewerten wir die Auswirkungen
derartiger externer Ereignisse auf die Ertrags- und
Risikosituation der Sparkasse.
|
| ― |
Finanzierte
Wirtschaftstätigkeiten: Im Kerngeschäft
führen wir allgemeine Screenings zu ESG-Risiken
anhand des Sparkassen-ESG-Scores durch. Dabei wird
untersucht, ob und wie sich physische oder
transitorische Klimarisiken auf die Risikopositionen
der Sparkasse auswirken. Physische Klimarisiken sind
beispielsweise Schäden an Gebäuden oder
Infrastruktur insbesondere unserer Kreditnehmerinnen
und -nehmer, die durch Folgen des veränderten
Klimas wie Überschwemmungen, Stürme oder
Trockenperioden entstehen. Transitorische
Klimarisiken ergeben sich dagegen aus dem
Übergang von den heute vorherrschenden
Wirtschaftsformen, die noch zu einem großen
Teil auf fossilen Energien (Erdöl, Kohle,
Erdgas) basieren, hin zu einer treibhausgasarmen
Wirtschaft. Auch transitorische Risiken können
Auswirkungen auf unsere Kreditnehmerinnen und -nehmer
und damit auf unsere Kreditrisiken haben (wenn im
vorliegenden Bericht von Kreditrisiken die Rede ist,
schließt das immer auch Beteiligungsrisiken
ein). Beide Risikoformen betrachten daher primär
nicht die Schäden durch die Umwelt- und
Klimaveränderung, sondern deren finanzielle
Auswirkungen für die Sparkasse. Nähere
Informationen dazu finden sich in der
Berichterstattung zur Nachhaltigkeit im
Kerngeschäft (s. auch Indikator H8).
Künftig streben wir auch die Messung der
finanzierten Emission aus dem Kreditgeschäft an.
Allerdings bestehen hier aktuell noch keine
abschließenden Methoden.
|
Instrumente zur Steuerung von Umwelt- und
Klimarisiken im Kerngeschäft wurden im Berichtsjahr
nicht eingesetzt. Diese Aspekte betrachten wir
ausführlich in den Sparkassen-Indikatoren der
Kategorie Kerngeschäft und verzichten daher an dieser
Stelle auf eine erneute Darstellung.
4.1.2 Umweltleistung und
Ressourcenverbrauch
VfU-Klimabilanz für den
Geschäftsbetrieb der Sparkasse
Die Klimabilanz für den Geschäftsbetrieb
der Sparkasse Vogtland wird mithilfe des Kennzahlen-Tools
des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in
Finanzinstituten e. V. (nachfolgend "VfU -Tool")
jährlich erstellt.
Die "VfU-Kennzahlen" und das zugehörige
Berechnungstool sind ein weltweit anerkannter Standard
für die Bilanzierung der betrieblichen
Umweltkennzahlen bei Finanzinstituten und damit ein
wichtiger Baustein im Umweltmanagement der Sparkasse.
Die Klimabilanz 2023 wurde mit dem VfU-Tool Version
1.1 des Updates 2022 erstellt. Die im VfU-Tool integrierten
Emissionsfaktoren entstammen Ecoinvent 3.7.1.
Datenqualität
Die verwendeten Daten (Strom, Verkehr, Papier,
Kühl- und Löschmittel, Abfall) basieren auf
exakten Messungen, Berechnungen sowie Schätzungen.
Lagen Verbrauchsdaten zum Zeitpunkt der Erfassung noch
nicht vor, so wurden Vorjahresdaten herangezogen.
VfU-Kennzahlen 2023
| Verbräuche |
Absolute
Verbräuche |
Verbräuche pro Mitarbeiter/-in |
| Strom |
1.548.932 |
kWh |
3.577 |
kWh |
| Wärme |
3.168.539 |
kWh |
7.318 |
kWh |
|
Geschäftsverkehr |
586.267 |
km |
1.354 |
km |
| Papier |
31 |
t |
71 |
kg |
| Wasser |
2.812 |
m
3 |
6.494 |
l |
| Abfall |
132 |
t |
306 |
kg |
| Kühl- und
Löschmittel |
- |
kg |
- |
g |
| Treibhausgasemissionen
in CO
2e |
Scope 1 |
Scope 2 (Market-based
Method) |
Scope 3 |
Total |
| Strom |
- |
- |
18,3 |
18,3 |
t |
| Wärme |
543,5 |
42,9 |
169,3 |
755,7 |
t |
|
Geschäftsverkehr |
47,9 |
- |
137,7 |
185,6 |
t |
| Papier |
- |
- |
27,6 |
27,6 |
t |
| Wasser |
- |
- |
1,5 |
1,5 |
t |
| Abfall |
- |
- |
168,3 |
168,3 |
t |
| Kühl- und
Löschmittel |
- |
- |
- |
- |
t |
| Total |
591,3 |
42,9 |
522,8 |
1.157,1 |
t |
| Klimakompensation |
|
|
|
- |
t |
Verbleibende
Emissionen |
|
|
|
1.157,1 |
t |
|
Klimaneutralität |
|
|
|
- |
% |
| Treibhausgasemissionen
in CO
2e |
Emissionen
pro Mitarbeiter/-in |
| Strom |
42 |
kg |
| Wärme |
1.745 |
kg |
|
Geschäftsverkehr |
429 |
kg |
| Papier |
64 |
kg |
| Wasser |
4 |
kg |
| Abfall |
389 |
kg |
| Kühl- und
Löschmittel |
- |
kg |
| Total |
2.672 |
kg |
| Klimakompensation |
- |
kg |
Verbleibende
Emissionen |
2.672 |
kg |
|
Klimaneutralität |
- |
% |
4.1.3 Umweltauswirkung des
Geschäftsbetriebs
Die Umweltauswirkung unseres direkten
Geschäftsbetriebs ergibt sich im Wesentlichen aus
Verbräuchen bei Gebäudeenergie,
Geschäftsverkehr, Papier und Wasser sowie darüber
hinaus durch Abfälle.
Im Jahr 2023 betrugen die THG-Emissionen für den
Geschäftsbetrieb 1.157,1 Tonnen CO
2-Äquivalente nach dem Marktansatz (unter
Berücksichtigung von Grünstrom), gegenüber
1.207,4 Tonnen CO
2-Äquivalente im Vorjahr 2022. Trotz
erheblich gestiegener Abfallmengen, die aus der
Umbaumaßnahme KC Oelsnitz resultierten, konnten
gegenüber 2022 die THG-Emissionen um 50,3 Tonnen CO
2-Äquivalente (~ 4 Prozent) gesenkt werden.
Die relativen THG-Emissionen 2023 betrugen 2.672 kg CO
2-Äquivalente pro Mitarbeiterin bzw.
Mitarbeiter gegenüber 2.569 kg CO
2-Äquivalente im Vorjahr 2022.
Die THG-Emissionen entfielen im Berichtsjahr auf
Wärme 65,3 Prozent, Verkehr 16 Prozent, Abfall 14,5
Prozent, Papier 2,4 Prozent, Strom 1,6 Prozent und Wasser
0,2 Prozent.
| ― |
Der Verbrauch an Wärme und
Papier konnte 2023 gesenkt werden.
|
| ― |
Mit Ausnahme des Abfallvolumens
blieben alle anderen Werte im Vergleich zum Vorjahr
weitestgehend konstant.
|
Mitarbeitermobilität
Für unsere Beschäftigten entwickeln wir
nachhaltige Mobilitätskonzepte. Ziel ist es, die
Belastung der Umwelt durch verkehrsbedingte Emissionen zu
reduzieren, natürliche Ressourcen zu schonen und die
Gesundheit zu fördern.
Dafür bietet die Sparkasse Vogtland
Fahrradleasing an, das von 86 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter genutzt wird.
4.1.4 Klima- und Umweltziele
Als Sparkasse setzen wir uns aktiv dafür ein, die
Ziele des Pariser Klimaabkommens für die gesamte
Volkswirtschaft zu erreichen. Wir wollen dazu beitragen,
die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu
verändern. Ziel ist es, unseren Geschäftsbetrieb
bis spätestens 2032 CO
2-neutral zu gestalten. Dieses Ziel haben wir
mit der Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung deutscher
Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges
Wirtschaften" im Jahr 2021 öffentlich dokumentiert.
Die Verbesserung unserer Klimabilanz richten wir am
übergeordneten Ziel der Begrenzung der
Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem
vorindustriellen Niveau aus.
4.1.5 Maßnahmen zur Verbesserung
der betrieblichen Umweltleistung
| Handlungsfeld |
Ziel |
Umsetzungsmaßnahme(n) |
Termin |
Status |
|
Gebäudeenergieverbrauch |
|
|
|
|
| Stromverbrauch |
Absenkung
Stromverbrauch |
sukzessive Umstellung
auf energiesparende LED-Beleuchtung
Einkauf 100 % Ökostrom von
regionalen Anbietern |
laufend |
|
| Wärmeverbrauch |
Absenkung
Wärmeverbrauch |
Einführung
Energiecontrolling
Heizkesseltausch am Standort
Rodewisch, Austausch
Niedertemperaturkessel durch
Brennwertkessel |
Laufend
2023 |
erledigt |
Verbrauch erneuerbarer
Gebäudeenergie |
Ausbau erneuerbarer
Energieerzeugung |
Installation einer
weiteren
Photovoltaikanlage KC Oelsnitz |
2023/2024 |
beschlossen |
|
Geschäftsreiseverkehr |
Umstellung auf
nachhaltige Mobilität |
Schaffung weiterer
Lademöglichkeiten für
Elektrofahrzeuge |
2023/2024 |
beschlossen |
| Papierverbrauch |
Digitalisierung |
Ersetzen von Formularen
Einkauf von Papieren mit
Umweltsiegel
Einführung eines
Umweltsortiments |
laufend
2023 |
umgesetzt |
|
Treibhausgasemissionen |
Klimaneutrale
Sparkassen |
Umsetzung Konzept
"Klimaneutrale Sparkasse" mit Fa. N-Motion
Gebäudeuntersuchung hinsichtlich
energetischer Sanierung |
2023/2024 |
|
4.2 H14 Ökologische
EU-Taxonomie
Für das Berichtsjahr 2023 wurden die neuen
Berichtsanforderungen noch nicht umgesetzt, da keine
gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Sparkasse Vogtland
ist derzeit kein NFRD-berichtspflichtiges Institut. Die
Erstellung des nichtfinanziellen Berichtes erfolgt
freiwillig.
5. Personal
5.1 H15 Beschäftigungspolitik und
Chancengerechtigkeit
5.1.1 Bewertung von Risiken im Hinblick
auf eigene Beschäftigte
Motivierte und kompetente Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche
und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und
Kunden ruht.
| ― |
Die
Arbeitgeberattraktivität ist für uns von
höchster personalstrategischer Relevanz. Bei uns
steht der Mensch im Mittelpunkt, denn unsere
Beschäftigten prägen die Wahrnehmung
unserer Werte und Kompetenzen als Sparkasse.
Angesichts des demografischen Wandels ist die
Gewinnung und Bindung motivierter und qualifizierter
Nachwuchskräfte eine zentrale Aufgabe. Die
Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist dabei ebenso
wichtig wie die Möglichkeit, persönliche
Anliegen der Beschäftigten mit den Interessen
der Sparkasse zu vereinbaren.
|
| ― |
Unsere Attraktivität als
Arbeitgeber fördern wir z. B. durch JobRad,
"Homeoffice/Mobile Working", Wasser am Arbeitsplatz,
moderne technische Ausstattung der
Arbeitsplätze, iPads für viele
Mitarbeitergruppen, Gesundheitsförderung,
finanzielle Förderung für Rücklagen-/
Vorsorgebildung (Vermögenswirksame Leistungen,
Betriebliche Altersvorsorge) und vieles mehr.
|
| ― |
Die Transformation der
Arbeitswelt erhöht den Bedarf an beruflicher
Weiterbildung. Als ein Handlungsfeld sehen wir unter
anderem den Aufbau und die Weiterentwicklung
entsprechender Nachhaltigkeitskompetenz in der
Anlageberatung, im Kreditgeschäft sowie in den
Marktfolgebereichen.
|
5.1.2 Grundlagen der Beschäftigung
und Tariftreue
Die Sparkasse Vogtland beschäftigte zum 31.
Dezember 2023 insgesamt 459 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, im Vorjahr lag die Beschäftigtenzahl bei
470 Personen.
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut
unterliegt die Sparkasse dem "Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen", in dem
Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen
geregelt sind. 99 Prozent aller Beschäftigten der
Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem
Tarifvertrag.
Für alle Beschäftigten der Sparkasse
Vogtland werden die Kernnormen der "Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO)" befolgt.
Die Sparkasse Vogtland ist eine attraktive
Arbeitgeberin, für Berufsanfängerinnen und
Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende
Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie
Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet.
Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und
entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse
kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die
durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der
Sparkasse Vogtland beträgt 24 Jahre. 99 Prozent aller
Beschäftigten sind auf der Grundlage eines
unbefristeten Arbeitsvertrags angestellt.
Unsere Ausbildungsquote betrug 3 Prozent im Jahr
2023. Die Mehrzahl unserer Auszubildenden hat eine duale
Berufsausbildung gewählt, bei der sich praxisnahes
Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht
ergänzen. Die meisten Auszubildenden streben einen
Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel
ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer
Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis
in der Sparkasse zu übernehmen.
Uns als Sparkasse ist es wichtig, unseren jungen
Kolleginnen und Kollegen bereits während der
Berufsausbildung Sicherheit und Perspektive, aber auch
interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Wir sind
überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung und
Wertschätzung eigener Ideen das "Ankommen" im
Unternehmen fördert. Im Rahmen der Ausbildung
stärken wir daher durch selbst organisierte oder
projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit
und die Kreativität unserer Auszubildenden.
5.1.3 Gleichbehandlung und
Entgelttransparenz
Für die Sparkasse als
öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist die
Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig
von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung,
Nationalität, Alter, Beeinträchtigung,
Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder
jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften in jeder
Phase ihrer Beschäftigung eine
Selbstverständlichkeit.
Wir halten die Vorgaben des
Entgelttransparenzgesetzes ein. Unsere Beschäftigten
werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen
Bestimmungen unabhängig vom Geschlecht für
gleiche Tätigkeiten gleich vergütet.
Die Sparkasse Vogtland gilt im Sinne des § 1
Abs. 3c des Kreditwesengesetzes als nicht bedeutendes
Institut und wurde durch die BaFin für das Bilanzjahr
2023 als SNCI-Institut eingestuft. Damit besteht keine
Offenlegungspflicht gemäß § 16 Abs. 2 der
Institutsvergütungsverordnung.
Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes umfassend.
5.1.4 Beteiligung und
Mitarbeitendenzufriedenheit
Entsprechend den Vorgaben des
Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen sowie
des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und
Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.
Als Sparkasse bekennen wir uns zum Grundrecht,
Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie
Kollektivverhandlungen zu führen. Wir
unterstützen die Sicherstellung von freier
Meinungsäußerung, von Organisationsfreiheit und
die Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen im
Unternehmen. Wir sind der vertrauensvollen Zusammenarbeit
mit den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und
Vertretern verpflichtet, insbesondere dann, wenn es um
Menschenrechte, Diversität, Inklusion und einen fairen
Interessenausgleich im konstruktiven sozialen Dialog geht.
Im Rahmen des innerbetrieblichen Ideenmanagements
können Beschäftigte Ideen, Impulse sowie
Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen
und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse
beteiligen.
Weitere Maßnahmen sind fest etabliert, z. B.
regelmäßige
Austauschrunden/Quartalsgespräche zwischen
Personalvertretung und Geschäftsleitung,
regelmäßige Steuerungs- und
Personalentwicklungsgespräche zwischen Mitarbeiter und
Führungskraft, MA-Befragungen.
In unregelmäßigen Mitarbeiterbefragungen
erfassen wir die Zufriedenheit unserer Beschäftigten
sowie ihre Bereitschaft zur Weiterempfehlung der Sparkasse
als Arbeitgeberin. Diese Kennzahlen verschaffen uns einen
grundlegenden Überblick über die Qualität
unserer Beschäftigungspolitik.
Durch die Möglichkeit zu offenen Angaben in den
Befragungen regen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zudem an, konkrete Verbesserungsimpulse zu geben, die als
Orientierung für die Entwicklung gezielter
Maßnahmen zur Optimierung unserer Leistungen als
Arbeitgeber dienen.
Kennzahlen
|
2023 |
|
Beschäftigungsstruktur |
Anzahl gesamt |
Männer |
Frauen |
Divers |
Beschäftigte gesamt
(inkl.
Auszubildende und Trainees) |
459 |
134 |
325 |
k. A. |
| Auszubildende und
Trainees |
14 |
9 |
5 |
k. A. |
| Beschäftigte aus
der Region |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
| Führungskräfte
aus der Region |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
|
Vorjahr |
|
Beschäftigungsstruktur |
Anzahl gesamt |
Männer |
Frauen |
Divers |
Beschäftigte gesamt
(inkl.
Auszubildende und Trainees) |
470 |
134 |
336 |
k. A. |
| Auszubildende und
Trainees |
12 |
8 |
4 |
k. A. |
| Beschäftigte aus
der Region |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
| Führungskräfte
aus der Region |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
|
2023 |
| Gleichbehandlung und
Tarifverträge |
Anzahl gesamt |
Männer |
Frauen |
Divers |
| Beschäftigte mit
Tarifvertrag |
459 |
134 |
325 |
k. A. |
|
Gleichstellungsbeauftragte |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
Eingaben bei
Gleichstellungsbeauftragten |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
|
Vorjahr |
| Gleichbehandlung und
Tarifverträge |
Anzahl gesamt |
Männer |
Frauen |
Divers |
| Beschäftigte mit
Tarifvertrag |
470 |
134 |
336 |
k. A. |
|
Gleichstellungsbeauftragte |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
Eingaben bei
Gleichstellungsbeauftragten |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
|
Beschäftigungsverhältnisse |
Wert |
Vorjahr |
| Anteil Beschäftigte
mit Tarifvertrag (in %) |
100 |
100 |
| Anteil Beschäftigte
mit unbefristetem Arbeitsvertrag (in %) |
99 |
100 |
| Anteil Beschäftigte
mit befristetem Arbeitsvertrag (in %) |
1 |
0 |
|
Betriebszugehörigkeit und
Nachwuchskräfte |
Wert |
Vorjahr |
| Durchschnittliche
Betriebszugehörigkeit (in Jahren) |
24 |
24 |
| Ausbildungsquote (in
%) |
3 |
2,6 |
| Übernahmequote (in
%) |
100 |
k. A. |
5.1.5 Diversität und
Chancengerechtigkeit
In der Sparkasse arbeiten Menschen aus
unterschiedlichen Generationen, mit unterschiedlichen
Qualifikationen, Lebensentwürfen oder kulturellen
Hintergründen. Von ihren breit gefächerten
Potenzialen können wir als Sparkasse profitieren. Die
Anerkennung und Förderung unterschiedlicher Talente
und Qualifikationen ist eine wichtige Ressource für
innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches
Handeln.
Vielfalt hilft uns auch, attraktiv zu bleiben
für die junge Generation und für digitale
Talente. Wir fördern die Möglichkeit zum
Austausch zwischen jungen und etablierten
Beschäftigten, schaffen gezielte Anlässe, sie
miteinander ins Gespräch zu bringen.
In der Sparkasse Vogtland liegt die Quote der
weiblichen Beschäftigten bei 70 Prozent. Auf
Vorstandsebene beträgt unsere Frauenquote 50 Prozent;
auf Bereichsleiterebene sind 40 Prozent Frauen tätig;
auf Leiterebene sind 60 Prozent Frauen beschäftigt.
Für die Stellenbesetzungen u. a. auch in
Führungs-positionen zählen für uns
Qualifizierung, Erfahrung, Eignung und Kompetenz. Den
Anteil von Frauen in Führungspositionen gilt es als
Sparkasse auf diesem hohen Niveau zu halten.
Kennzahlen
|
2023 |
Diversität und
Chancengerechtigkeit |
Anzahl gesamt |
Männer |
Frauen |
Divers |
< 30 Jahre |
30-50
Jahre |
|
Sparkasse |
| Beschäftigte gesamt
(inkl. Auszubildende und Trainees) |
459 |
134 |
325 |
k. A. |
38 |
175 |
| Vorstandsmitglieder |
2 |
1 |
1 |
k. A. |
0 |
0 |
|
Führungskräfte |
30 |
15 |
15 |
k. A. |
0 |
15 |
|
Kontrollorgane und Eigentümer |
| Verwaltungsrat |
15 |
14 |
1 |
k. A. |
0 |
7 |
| Zweckverband |
24 |
18 |
6 |
k. A. |
0 |
6 |
|
2023 |
Vorjahr |
Diversität und
Chancengerechtigkeit |
> 50 Jahre |
Anzahl gesamt |
Männer |
Frauen |
Divers |
< 30 Jahre |
|
Sparkasse |
|
|
|
|
|
| Beschäftigte gesamt
(inkl. Auszubildende und Trainees) |
246 |
470 |
134 |
336 |
k. A. |
37 |
| Vorstandsmitglieder |
2 |
2 |
1 |
1 |
k. A. |
0 |
|
Führungskräfte |
15 |
41 |
20 |
21 |
k. A. |
0 |
|
Kontrollorgane und Eigentümer |
|
|
|
|
| Verwaltungsrat |
8 |
15 |
14 |
1 |
k. A. |
0 |
| Zweckverband |
18 |
24 |
18 |
6 |
k. A. |
0 |
|
Vorjahr |
Diversität und
Chancengerechtigkeit |
30-50
Jahre |
> 50 Jahre |
| Sparkasse |
|
|
| Beschäftigte gesamt
(inkl. Auszubildende und Trainees) |
189 |
244 |
| Vorstandsmitglieder |
0 |
2 |
|
Führungskräfte |
23 |
18 |
| Kontrollorgane und
Eigentümer |
|
|
| Verwaltungsrat |
7 |
8 |
| Zweckverband |
8 |
16 |
| Frauenanteil nach
Hierarchieebene |
In % |
Vorjahr |
| Weibliche
Beschäftigte |
71 |
71 |
| Weibliche
Führungskräfte |
40/60 |
40/58 |
| Weibliche
Vorstandsmitglieder |
50 |
50 |
| Weibliche
Verwaltungsratsmitglieder (inkl. Vertreter) |
6,67 (11) |
6,67 (11) |
5.2 H16 Gesundheit und Wohlergehen
5.2.1 Förderung von Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz
Mit einem umfassenden Angebot fördert die
Sparkasse Vogtland die Gesundheit ihrer Beschäftigten.
Dazu gehören neben anderen Maßnahmen eine
umfassende betriebliche Krankenversicherung, eine
betriebsärztliche Betreuung, die Unterstützung
für Initiativen des Betriebssports, belastungsarme
ergonomische, tw. höhenverstellbare
Arbeitsplätze, Wasser am Arbeitsplatz,
Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtgefährdeten
Menschen, Dienstvereinbarung zum betrieblichen
Eingliederungsmanagement, Dienstvereinbarung Fahrradleasing
und weiteres.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die
Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) sicher.
Kennzahlen
|
Gesundheitsförderung |
Wert |
Vorjahr |
| Anzahl
Arbeitsplätze mit ergonomischer Ausstattung |
188 |
67 |
| Anzahl Kantinen mit
teilweise vegetarischem Angebot |
1 |
1 |
| Krankheitsbedingte
Abwesenheitsquote (in %) |
6,6 |
8,1 |
| Zufriedenheit der
Mitarbeitenden |
In % |
Vorjahr |
|
Mitarbeitendenzufriedenheit mit dem
Gesundheitsmanagement |
90 |
k. A. |
5.2.2 Grundlagen und Rahmenbedingungen
für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Die Sparkasse fühlt sich der Vereinbarkeit von
Beruf, Familie und Privatleben verpflichtet. Für
familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns
umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu
gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der
Kollegialität fördern, in der die
Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein
Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist.
Wir möchten außerdem für Frauen und
Männer bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren
Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in
Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir sie stärker
ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch
die Pflege von Angehörigen fördern wir mit
spezifischen Maßnahmen.
5.2.3 Maßnahmen zur Vereinbarkeit
von Beruf und Familie
Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten
hat die Sparkasse Vogtland die notwendigen
Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass ihre
Beschäftigten die unterschiedlichen Anforderungen von
Beruf und Familie gut oder besser in Einklang bringen
können, z. B. durch flexible Arbeitszeitregelungen,
Teilzeitarbeit, Homeoffice, Ankauf von Familientagen,
Elternzeit für Mütter und Väter,
Zertifizierung als familienfreundlicher Arbeitgeber.
Kennzahlen
|
2023 |
| Inanspruchnahme von
Elternzeit |
Anzahl gesamt |
Männer |
Frauen |
Divers |
Beschäftigte, die
familienfreundliche
Teilzeitangebote nutzen
(ohne Altersteilzeit) |
189 |
10 |
179 |
k. A. |
| Beschäftigte in
Elternzeit |
12 |
3 |
9 |
k. A. |
| Rückkehr nach
Elternzeit |
6 |
3 |
3 |
k. A. |
|
Vorjahr |
| Inanspruchnahme von
Elternzeit |
Anzahl gesamt |
Männer |
Frauen |
Divers |
Beschäftigte, die
familienfreundliche
Teilzeitangebote nutzen
(ohne Altersteilzeit) |
180 |
13 |
167 |
k. A. |
| Beschäftigte in
Elternzeit |
10 |
2 |
8 |
k. A. |
| Rückkehr nach
Elternzeit |
6 |
2 |
4 |
k. A. |
5.3 H17 Weiterbildung/lebenslanges
Lernen
5.3.1 Grundlagen der Aus- und
Weiterbildung
Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte
und fördern das lebenslange Lernen sowie die
Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten.
Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel,
die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die
Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat
für uns als Sparkasse oberste Priorität.
Die Sparkasse Vogtland bietet in Zusammenarbeit mit
Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites
Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an.
Hierdurch eröffnen wir unseren Beschäftigten
langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach-
als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.
Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren
Mitbewerbern - diesen persönlichen Kontakt wollen wir
trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen
Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt
weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation
unserer Beschäftigten für eine
kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies
gelingt, nutzen wir das Qualifizierungsangebot der
regionalen Sparkassenakademie.
Nach der Ausbildung bieten wir unseren
Beschäftigten je nach Karriereweg verschiedene
Weiterbildungsmodalitäten an (z. B. Fachseminar,
Fachwirt, Betriebswirt u. ä.).
5.3.2
Weiterbildungsmaßnahmen
Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter wird von uns vor dem Hintergrund sich
wandelnder Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der
Digitalisierung, aus Änderungen des Produkt- und
Dienstleistungsangebots sowie aus regulatorischen
Anforderungen ergeben, laufend analysiert. Daraus
resultiert die kontinuierliche Fortschreibung der
Weiterbildungsziele für einzelne Beschäftigte,
Teams oder die gesamte Sparkasse, welche durch interne und
externe Schulungen verfolgt werden.
In die Weiterbildung von 459 Beschäftigten haben
wir im Berichtsjahr mehr als 240 TEuro investiert.
Kennzahlen
| Investitionen in Fort-
und Weiterbildung |
Wert |
Vorjahr |
| Ausgaben für Fort-
und Weiterbildung gesamt (in T€) |
240 |
189 |
| Durchschnittliche
jährliche Anzahl Tage für Aus- und
Weiterbildung pro Beschäftigten (in Tagen) |
k. A. |
k. A. |
6. Corporate Governance
6.1 H18 Verhaltensstandards für
Mitarbeitende
6.1.1 Rechtlicher Rahmen
Die gesellschaftlichen und politischen Anforderungen
an Finanzinstitute in Bezug auf Transparenz und Mitwirkung
bei der Verhinderung von Geldwäsche und Korruption
haben sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Sie
führen auch zu strikteren regulatorischen Vorgaben, in
deren Mittelpunkt neben der effizienten Überwachung
aller Finanztransaktionen und Intensivierung des internen
Risikomanagements auch der kontinuierliche Dialog mit und
zwischen den verschiedenen Interessengruppen
(Aufsichtsorgan, Eigentümer, Vorstand,
Beschäftigte, Kundinnen und Kunden und Dienstleister,
breite Öffentlichkeit) einem systematischen
Verbesserungsprozess unterliegt.
Die entsprechenden Anforderungen an
Finanzdienstleister sind unter anderem in folgenden
Gesetzen und Richtlinien formuliert:
| ― |
Capital Requirements Regulation
(CRR)
|
| ― |
Gesetz über das Kreditwesen
(KWG)
|
| ― |
Gesetz über den
Wertpapierhandel (WpHG)
|
| ― |
Gesetz über Geldwäsche
(GwG)
|
| ― |
Handelsgesetzbuch (HGB)
|
| ― |
Mindestanforderungen an das
Risikomanagement (MaRisk)
|
Der Corporate-Governance/Verhaltenskodex der
Sparkasse Vogtland enthält auf der Grundlage der
gesetzlichen Regelungen, insbesondere des
Sparkassengesetzes für das Land Sachsen, eine Vielzahl
konkreter Vorgaben für gute und verantwortungsvolle
Unternehmensführung sowie für das verbindliche,
verlässliche und gesetzeskonforme Verhalten der
Beschäftigten nach innen und außen.
6.1.2 Werte und
Handlungsrichtlinien
Verantwortungsvolle Unternehmensführung verlangt
nicht nur rechtskonformes, sondern auch ethisch fundiertes
Handeln. Die Führungsorgane sollen sich der Bedeutung
der gesellschaftlichen Rolle der Sparkasse und der
Berücksichtigung der Belange ihrer Anspruchsgruppen
sowie der Wechselwirkung von der
Geschäftstätigkeit mit sozialen und
ökologischen Aspekten bewusst sein und diese Faktoren
bei der Führung und Überwachung im Rahmen des
Unternehmensinteresses berücksichtigen. Zu diesem
Zweck sollen in der Unternehmensstrategie, im
Risikomanagement und im internen Kontrollsystem neben
wirtschaftlichen Zielen auch nachhaltigkeitsbezogene
Aspekte integriert werden.
Alle Mitglieder der Organe sind den Interessen der
Sparkasse Vogtland verpflichtet und dürfen bei ihren
Entscheidungen keine persönlichen Absichten verfolgen.
Der Vorstand nimmt eine wichtige Vorbildfunktion ein und
hält die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
gesetzeskonformem und fairem Verhalten an. Es gehört
zu den Aufgaben der Unternehmensführung, adäquate
Verhaltensregeln für die Beschäftigten zu
kodifizieren.
Im Sinne der Gemeinwohlorientierung und des
Selbstverständnisses der Sparkasse Vogtland liegen
auch den Verhaltensstandards für die Mitarbeitenden
zentrale Werte zugrunde. Verantwortung,
Verlässlichkeit, Vertrauenswürdigkeit sowie
Transparenz und Integrität sind fest in unserer
Haltung verankert. Zudem sind die Achtung sozialer und
ökologischer Nachhaltigkeit sowie
Kooperationsbereitschaft, Respekt und Toleranz in das
Werteverständnis der Sparkasse Vogtland eingebunden.
Die Sparkasse Vogtland duldet kein belästigendes
oder diskriminierendes Verhalten und keine Benachteiligung
aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung,
Nationalität, Alter, Beeinträchtigung,
Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder
jeglicher anderen persönlichen Eigenschaften. Damit
verbunden sind die Achtung und der Schutz von
Menschenrechten. Diese Haltung prägt sowohl das
interne Miteinander als auch den Umgang mit Kundinnen und
Kunden, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und
weiteren Anspruchsgruppen. Damit verbunden ist ein klares
Bekenntnis zur europäischen Wertegemeinschaft und zur
demokratischen Grundordnung.
In diesem Sinne sind auch alle Mitarbeitenden dazu
verpflichtet, persönliche und unternehmensbezogene
Daten streng hochsensibel zu behandeln und vor Missbrauch
zu schützen. Geschäftsgeheimnisse werden in der
Sparkasse Vogtland gewahrt und streng vertraulich
behandelt. Es wird sichergestellt, dass entsprechende
Informationen nur den damit befassten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern zugänglich gemacht werden.
Zudem sind alle Mitarbeitenden zur Beachtung der
einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften
insbesondere des Insiderhandelsverbots verpflichtet. Auch
unlautere Wettbewerbsmethoden wie Boykottaufrufe oder
Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten und sonstigen
Unternehmen mit Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation
sind ausdrücklich untersagt. Unlautere
Vorteilsgewährung, Bestechung und Marktmanipulation
sind verboten und entsprechende Prozesse und Richtlinien zu
deren Verhinderung sind implementiert. Dazu gehört
auch der sachgerechte und transparente Umgang mit
Geschenken und Zuwendungen. Interessenkonflikte sind in
diesem Sinne dringend zu vermeiden, zumindest aber, wenn
sie im Geschäftsalltag dennoch auftreten, transparent
offenzulegen. Verfahren zur Handlungsorientierung in
entsprechenden Situationen sind in den Richtlinien der
Sparkasse Vogtland festgelegt und werden
regelmäßig geschult.
Der Corporate-Governance/Verhaltenskodex der
Sparkasse Vogtland bündelt die einzuhaltenden
gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen
Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien,
ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie
Verhaltensregeln für alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Er ist Leitfaden für die tägliche
berufliche Praxis und konkrete Orientierungshilfe in
Konfliktsituationen. Er trägt zugleich zur Entwicklung
eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die
Bedeutung der Rechtstreue für den Geschäftserfolg
bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und
Compliancekultur in der Sparkasse Vogtland.
Der Kodex beschreibt das von der
Geschäftsleitung erwartete Verhalten der
Beschäftigten und der Führungskräfte.
Der Kodex wird vor dem Hintergrund gesetzlicher
Entwicklungen fortlaufend überprüft und bei
Bedarf angepasst.
| ― |
Geschäftsanweisung für
den Vorstand
|
| ― |
Dienstordnung für die
Beschäftigten
|
| ― |
Arbeitsanweisungen für die
Beschäftigten
|
| ― |
Unternehmensleitlinien
|
| ― |
Rahmenanweisungen/Richtlinien
|
Die Corporate Governance der Sparkasse ist in
PPS_neo/Geschäftsorganisation veröffentlicht.
6.2 H19 Compliance und
Korruptionsbekämpfung
6.2.1 Bewertung von Risiken im Bereich
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen
spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und
Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug,
Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation,
Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren
Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und
Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Die
Sparkasse Vogtland bekennt sich ausdrücklich zum Ziel,
illegale Tätigkeiten zu bekämpfen.
Der Compliance-Beauftragte stellt über
Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher,
dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt
wird, um Vermögens- und Reputationsschäden
für die Sparkasse Vogtland und ihre Kundinnen und
Kunden zu verhindern. Eine regelmäßige
Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen
und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung
ermöglicht eine Identifizierung von möglichen
Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen
werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.
6.2.2 Instrumente zur Bekämpfung
von Korruption und Bestechung
Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie
stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie
sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze
befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist
in unserem Haus der Compliance-Beauftragte verantwortlich.
Er ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat
umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten
Informationszugang.
Der Beauftragte identifiziert zudem mögliche
Interessenkonflikte. Darüber hinaus wird auch die
Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich
Compliance geprüft. Hierzu gehört insbesondere
die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsanweisung,
unseres Verhaltenskodex sowie der "Leitsätze für
Mitarbeitergeschäfte", welche die Basis unserer
Compliance-Grundsätze bilden.
Weiter unterstützt und berät er den
Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Der
Beauftragte erstattet sowohl jährlich als auch
anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen
werden an die interne Revision und an den Verwaltungsrat
weitergeleitet.
In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur.
Sämtliche Beschäftigte werden im Rahmen
regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von
der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen
in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber
hinaus werden die Beschäftigten bezüglich der
Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln
unterrichtet.
Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind
alle Beschäftigten aufgefordert, sich mit ihren Fragen
und Hinweisen an ihre Führungskräfte, die
Fachbereiche oder den Compliance-Beauftragten zu wenden.
Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt
werden können, geben wir unseren Beschäftigten
die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog.
Hinweisgebersystem).
Die Sparkasse Vogtland trägt dafür Sorge,
dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch
externe Dritte die Möglichkeit haben, auf
Auffälligkeiten und Verstöße gegen
Richtlinien und Gesetze innerhalb der Sparkasse sowie durch
Geschäftspartner und Kundinnen bzw. Kunden
hinzuweisen. Hierfür bietet die Sparkasse Vogtland
geschützte schriftliche und mündliche
Meldekanäle an. Eine strikt vertrauliche Behandlung
der Hinweise wird zugesichert. Zur Wahrung von
Neutralität und Sicherheit der Person kann die Meldung
auch anonym erfolgen.
6.2.3 Politische
Interessenvertretung
Die Sparkasse Vogtland ist Mitglied im Ostdeutschen
Sparkassenverband und über diesen dem Deutschen
Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin
angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der
Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen
und in der Öffentlichkeit und organisiert die
Willensbildung innerhalb der Gruppe.
Darüber hinaus legt er die strategische
Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu
erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem
DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung.
Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtung
der Sparkassen-Finanzgruppe, der Hochschule für
Finanzwirtschaft & Management. Weitere
Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel die Stiftung
für die Wissenschaft, die Eberl e-Butschkau-Stiftung
sowie die Sparkassenstiftung für internationale
Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die
institutssichernden Einrichtungen nach dem
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie
den Sicherungsfonds der Girozentralen und den
Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Wir verhalten uns politisch neutral. Wir spenden
nicht an Parteien und Politikerinnen und Politiker.
Weiterhin erfolgen keine Spenden an verfassungsfeindliche,
demokratiegefährdende oder menschenverachtende
Organisationen oder Vereinigungen jeder Art.
6.2.4 Steuern
Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle eines
Staates für die Erfüllung seiner hoheitlichen
Aufgaben, insbesondere der umfassenden Daseinsvorsorge
für die Bürgerinnen und Bürger. Steuern
dienen damit auch der Erfüllung der Aufgaben, die mit
einer nachhaltigen Entwicklung der Staaten verbunden sind.
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut
berücksichtigt die Sparkasse umfassend und bei allen
relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen
ihren Gesellschaften die jeweils gültigen
steuerrechtlichen Anforderungen. Die Sparkasse hält
die jeweils geltenden Steuergesetze und -vorschriften in
Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten ein. Wir
kommunizieren anlassbezogen aktiv, transparent und
konstruktiv mit den jeweils zuständigen
Steuerbehörden. Steuerhinterziehung ist illegal und
steht im Widerspruch zu unserer Unternehmenskultur sowie zu
unseren Werten und Überzeugungen.
Im Rahmen einer verantwortungsvollen und
transparenten Unternehmensführung beachtet die
Sparkasse die nachfolgenden Tax-Compliance-Grundsätze
zur Einhaltung der geltenden steuerrechtlichen
Vorschriften. Die Tax-Compliance-Grundsätze wurden vom
Vorstand der Sparkasse wie folgt definiert und im
Verhaltenskodex veröffentlicht:
Es ist unsere rechtliche Verpflichtung und Teil
unserer gesellschaftlichen Verantwortung, mit unseren
Steuern zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte
beizutragen. Bereits aus diesem Grund lehnen wir
(unabhängig vom Gesetzesverstoß) jede Form von
Steuerhinterziehung ab, sei es bei unserer Kundschaft, bei
uns als Unternehmen selbst oder bei unseren
Geschäftspartnern. Dies schließt ein, dass keine
Anstiftung/Beihilfe zur Steuerhinterziehung toleriert wird.
Die Verwendung unserer Produkte, Dienstleistungen
oder sonstiger Services - ob intern oder extern -, um die
Steuerhinterziehung einer anderen Person zu
unterstützen oder zu begünstigen, ist
gesetzeswidrig. Die Einhaltung der geltenden Gesetze zur
Bekämpfung der Steuerhinterziehung und sonstiger
Steuerstraftaten in den Märkten und Rechtsordnungen,
in denen wir tätig sind, hat für uns oberste
Priorität. Gleiches erwarten wir von unserer
Kundschaft und den Geschäftspartnern.
Zudem richten wir unser Verhalten auch darauf aus,
Steuerordnungswidrigkeiten zu vermeiden. Dies gilt
insbesondere für Wertpapiergeschäfte, deren
ausschließlicher Sinn sich unter steuerlichen
Gesichtspunkten ergibt. Die Inkaufnahme von damit
verbundenen Risiken (Nachzahlungen,
Gesetzesverstöße, Steuerhinterziehung) lehnen
wir ab. Darüber hinaus unterstützen wir auch
keine Kunden bei der "Steuervermeidung", deren Ergebnis der
Intention des jeweiligen Gesetzes zuwiderläuft.
6.2.5 Handlungsprogramm im Bereich
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur.
Betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im
Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf
die von der Sparkasse festgelegten
Präventionsmaßnahmen in den oben genannten
Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die
Beschäftigten bezüglich der Einhaltung der
kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.
Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, sich mit
ihren Fragen und Hinweisen an ihre
Führungskräfte, Fachbereiche oder die
Beauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten
früh erkannt werden können, ermöglichen wir
unseren Beschäftigten, diese vertraulich unter Wahrung
der Identität ihrer Person anzuzeigen (sog.
Hinweisgebersystem).
Soweit technisch möglich und sinnvoll, wurden
administrative Einstellungen im Kernbanksystem und im
Geldwäsche-Research-Programm abgeleitet, die die
Erkennung von Transaktionen, die auf die Vortaten wie
Korruption, Bestechung oder sonstige Straftaten hindeuten,
verbessert, sodass diese nach § 43 Abs. 1 GwG zur
Meldung gebracht werden können. Ein spezifisches
Handlungsprogramm war dafür nicht aufzustellen.
7. Kommunikation
7.1 H20 Dialog mit
Anspruchsgruppen
7.1.1 Anspruchsgruppen der
Sparkasse
Sparkassen sind aus der bürgerschaftlichen
Motivation heraus gegründet worden, um möglichst
vielen Menschen wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe
zu ermöglichen. Damit gehört die
Gemeinwohlorientierung seit ihrer Gründung vor mehr
als 200 Jahren zum Selbstverständnis dieser Institute.
Aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag ergeben sich die
Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und
Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der
Geschäftstätigkeit der Sparkasse profitieren. Als
nicht kapitalmarktorientierte Finanzinstitute sind die
Sparkassen denjenigen verpflichtet, die in der Region
tätig sind. Die für Sparkassen relevanten
Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen
Studie vom Institut für Kreditwesen der
Universität Münster erarbeitet. Auf dieser
Grundlage definieren wir die Anspruchsgruppen für
unser Institut wie folgt:
| ― |
Kundinnen und Kunden,
Geschäftspartner
|
| ― |
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
|
| ― |
Träger (Zweckverband,
kommunalpolitische Entscheiderinnen und Entscheider)
und Verwaltungsrat
|
| ― |
Lokale Institutionen
(Wirtschaft, Behörden, Presse und
Wissenschaft)
|
| ― |
Zivilgesellschaftliche Akteure,
Nichtregierungsorganisationen
|
| ― |
Breite Öffentlichkeit
(Bürgerinnen und Bürger)
|
7.1.2 Kommunikation mit
Anspruchsgruppen
Die Sparkasse ebenso wie die Mehrzahl ihrer
Beschäftigten sind in der Region verwurzelt. Als
kommunal verankertes Kreditinstitut stehen wir im Rahmen
unserer Geschäftstätigkeit und unseres
gesellschaftlichen Engagements in einem kontinuierlichen
Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden, den
Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen
Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern
in der Region.
Diese Dialoge stellen die regelmäßige
Interaktion und den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen
in den lokalen Gemeinschaften sicher. Sie waren bislang
häufig nicht im Sinne der Nachhaltigkeit formalisiert,
umfassen aber ein breites Spektrum an Themen, die für
die zukunftsfähige wirtschaftliche und
gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wesentlich
sind.
Für ein repräsentatives Sparkassenbild zu
Nachhaltigkeitsthemen verschiedener Anspruchsgruppen hat
eine Arbeitsgruppe im DSGV ein umfassendes Instrument zur
Befragung und Analyse entwickelt. Damit können
Sparkassen auf lokaler bzw. regionaler Ebene die Anliegen,
Perspektiven und Erwartungen aller ihrer Anspruchsgruppen
zur Nachhaltigkeit ermitteln, vergleichen und in ihre
Wesentlichkeitsanalysen (s. nächsten Abschnitt)
einbinden. Der Basisfragebogen, mit dem alle
Anspruchsgruppen die Nachhaltigkeitsleistungen der
Sparkasse und die Wichtigkeit einzelner
Nachhaltigkeitsthemen beurteilen, wird für die Gruppen
Mitarbeitende, Privatkunden und Firmenkunden
zusätzlich um zielgruppenspezifischen Fragen
ergänzt. Alle Anspruchsgruppen haben zudem die
Möglichkeit, Freitexte einzugeben, welches ein
umfassendes Feedback erlaubt.
Im Folgenden sind die wichtigsten Dialogformate und
ihre Themen aufgeführt:
Übersicht über Dialoge mit
Anspruchsgruppen
|
Zielgruppe/Anspruchsgruppe |
Anzahl Dialoge |
Art des Dialogs |
Wesentliche
Themen/Inhalte |
Ergebnisse |
| Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter |
laufend |
Jahresauftaktveranstaltungen,
Mitarbeiterveranstaltungen,
Telefonkonferenzen,
Steuerungsgespräche, Lotus Notes
Datenbank, neu PPS neo |
alle für die
Tätigkeit notwendigen Informationen |
- |
Kundinnen und Kunden,
Geschäftspartner |
je Kundenbeirat 2-mal
jährlich |
Sitzungen mit
Vorstandsvertreter, verantwortlicher Leitung
und Vertriebssteuerung |
Produkte und
Service |
gem. Protokoll |
| Träger
(Zweckverband, kommunalpolitische Entscheider/-innen)
und Verwaltrungsrat |
mind. 1 Sitzung
mind. . 4 Sitzung im Jahr |
Zweckverband
Verwaltungsratssitzung |
Richtlinien der
Geschäftspolitik und
Überwachung der
Geschäftsführung |
gem. Protokoll |
| Breite
Öffentlichkeit (Bürgerinnen und
Bürger) |
laufend |
Social-Media-Kanäle
(Facebook, Instagram,
TikTok) |
Öffentlichkeitsarbeit |
- |
| Lokale Institutionen
(Wirtschaft, Behörden, Presse und
Wissenschaft) |
anlassbezogen |
i. R. der
Pressearbeit |
anlassbezogen |
- |
7.1.3 Wesentlichkeitsprüfung
Eine gezielte Kommunikation zu nichtfinanziellen
Aspekten gibt es in der Sparkasse Vogtland bislang nicht.
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit und des
gesellschaftlichen Engagements führt die Sparkasse
jedoch einen kontinuierlichen Austausch mit der Kundschaft,
den Eigentümern, der Wirtschaft, den
gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgern der
Region.
Die Identifikation dieser Anspruchsgruppen ergibt
sich aus der unternehmerischen Tätigkeit der Sparkasse
Vogtland.
Im Rahmen der o. g. Dialoge möchte die Sparkasse
Vogtland tatsächliche und potenzielle, positive und
negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit
auf ihre Anspruchsgruppen erfassen. Die Ergebnisse der
Dialoge werden in regelmäßigen Prozessen
analysiert und in wesentliche Entscheidungen einbezogen, um
die Auswirkungen auf die Anspruchsgruppen zu steuern. Wir
nutzen den Austausch auch, um unsere Geschäftspolitik,
unser Produktangebot und unsere gesellschaftlichen
Initiativen weiterzuentwickeln.
8. Nachhaltige Anlageprodukte
8.1 P1 Nachhaltigkeitsorientierte
Anlageprodukte
Als regionales Kreditinstitut bieten wir allen
Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu modernen
Finanzdienstleistungen. Dazu gehört auch das Angebot
von Anlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen.
Mit den Anlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen
der Produktpartner verfügt die Sparkasse über ein
Sortiment von Investmentfonds (zum Beispiel Renten-,
Aktien- und Mischfonds, Immobilienfonds, ETFs) und Anleihen
sowie Zertifikaten, das für alle Kundinnen und Kunden
passende Produkte je nach Risikoneigung und
Liquiditätsbedarf bietet. Im Rahmen der Anlageberatung
werden auch die Nachhaltigkeitspräferenzen der
Kundinnen und Kunden abgefragt. Die entsprechenden Angaben
zu den Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigen
wir bei der Auswahl und Empfehlung eines geeigneten
Finanzinstruments in der Anlageberatung.
Das Anlagevolumen in Anlageprodukten mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen belief sich 2023 auf 171.889 TEuro
(Vorjahr: 21.080 TEuro). Die hohe Steigerung resultiert
daraus, dass 2023 deutlich mehr Produkte einen
Nachhaltigkeitsbezug vorweisen konnten als 2022.
Kennzahlen
| Nachhaltige
Anlageprodukte |
Volumen in T€ |
Vorjahr in T€ |
| Anlagevolumen
gesamt |
171.889 |
21.080 |
8.2 P2 Produkte zur Stärkung
sozialer Eigenvorsorge
Die Förderung der Ersparnisbildung in der
Bevölkerung gehört zu unseren zentralen Aufgaben
als Sparkasse. Herausfordernde Zinsszenarien und die
Inflation erschweren die finanzielle Zukunftsvorsorge
erheblich und bringen vor allem Menschen mit geringeren
Einkommen unter Druck. Die Anpassung der Eigenvorsorge
unserer Kundinnen und Kunden an die veränderten
Rahmenbedingungen ist und bleibt eine vordringliche Aufgabe
für uns als Sparkasse.
Die Menschen in der Region sind zunehmend bereit,
für die eigene (Alters-)Vorsorge selbst einzustehen.
Jüngere fangen früher an, aus eigener Kraft
Kapital aufzubauen, der Anteil der Nichtsparerinnen und
-sparer geht generell zurück. Die steigende
Bereitschaft zur Eigeninitiative spüren wir auch als
Sparkasse. Durch regelmäßiges Sparen sorgt die
breite Mehrheit unserer Kundinnen und Kunden vor: Über
220.996 TEuro (Vorjahr 93.812 TEuro) waren im Berichtsjahr
bei der Sparkasse in 10.520 (Vorjahr 6.026) mittel- und
langfristigen Sparprodukten angelegt, die
regelmäßig bespart werden. Darüber hinaus
wurden weitere Mittel in Höhe von 15.520 TEuro
(Vorjahr 32.842 TEuro) in Produkte zur Altersvorsorge
investiert.
Insgesamt wurden bis Ende 2023 etwas mehr als 24.100
Wertpapiersparverträge (Vorjahr 23.300) bespart. Trotz
steigender Zinsen in 2023 nutzen private Kundinnen und
Kunden seit einigen Jahren vermehrt auch
Fondssparpläne für die Altersvorsorge oder den
langfristigen Vermögensaufbau. Wir bieten privaten
Kundinnen und Kunden ein breites Spektrum an Wertpapieren
(z. B. Investmentfonds) und Vorsorgeprodukten. Je nach
persönlichen Wünschen, Zielen und Risikoneigung
haben sie die Möglichkeit, bereits mit
Sparbeträgen ab 25 Euro monatlich langfristig Kapital
aufzubauen. Hierzu bieten wir auch den Vermögensaufbau
mit Produkten an, die über Nachhaltigkeitsmerkmale
verfügen. Diese private (Alters-)Vorsorge ergänzt
das Einkommen im Rentenalter und verringert die
Rentenlücke.
Als Folge der Coronapandemie, verstärkt durch
die Energiekrise 2023 und den gestiegenen Anlagezinsen
haben viele Menschen auch 2023 ihren Konsum optimiert und
zusätzliche Rücklagen gebildet. Entsprechend sind
die Sichteinlagen unserer Kundinnen und Kunden auf hohem
Niveau weiter gewachsen.
Insgesamt wuchs der Bestand am Ende des
Berichtsjahres auf 2.397.474 TEuro in Sichteinlagen und
Termineinlagen gegenüber 1.940.952 TEuro im
Vorjahr
Kennzahlen
| Produkte zur
Stärkung sozialer Eigenvorsorge |
Volumen in T€ |
Vorjahr in T€ |
| Anlagevolumen gesamt
(Zuwachs um) |
17.302 |
34.444 |
9. Nachhaltige Kreditprodukte
9.1 P3 Kredite für
ökologische Zwecke
Energieunabhängigkeit ist ein wesentlicher
Schlüssel für den Erhalt des Wohlstands in
Deutschland und Europa. Der Ukraine-Krieg und die mit ihm
verbundene Energiekrise machen deutlich, dass Klimaschutz
und wirtschaftliche Stabilität zusammengehören.
Die Umstellung unserer Energieversorgung auf erneuerbare
Energien und die parallele Senkung des Energieverbrauchs
schützen unsere industrielle Basis und die damit
verbundenen Arbeitsplätze.
Nach der Coronapandemie stellt uns der nachhaltige
Umbau der Wirtschaft vor die nächste große
Herausforderung. Die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit
erfordert das wahrscheinlich größte
Investitionsprogramm dieser Dekade.
Wir verstehen es als wichtigen Teil unseres
öffentlichen Auftrags, diese Transformation hin zu
einer CO
2-neutralen und damit auch unabhängigen,
krisensicheren Kreislaufwirtschaft zu begleiten. Für
unsere gewerblichen und privaten Kundinnen und Kunden hier
in der Region stellen wir dazu passende Produkte und
Lösungen bereit.
Insgesamt stellte die Sparkasse im Berichtsjahr
Kredite für ökologische Zwecke in Höhe von
1.878.603 Euro (Vorjahr: 3,2 Mio. Euro) bereit. Die
Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über
Förderbanken.
9.1.1 Kredite für Umweltschutz,
Energie- und Ressourceneffizienz
Die energetische Modernisierung sowie die Senkung der
Emissionen in privaten und gewerblichen Gebäuden und
die CO
2-Reduzierung im Bereich der produzierenden
Unternehmen fördern wir als Sparkasse aktiv im Sinne
unserer Kundinnen und Kunden und der Gemeinschaft.
Insgesamt stellten wir im Berichtsjahr Kredite in Höhe
von 1.839.603 Euro für die Finanzierung von
Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz in der
Region bereit.
Als führender Partner für die Finanzierung
von Wohnimmobilien engagiert sich die Sparkasse umfassend
für ökologisches Bauen und Wohnen. Insgesamt
stellten wir im Jahr 2023 Kredite in Höhe von 1.825
TEuro für energieeffizientes Sanieren und Bauen
bereit, gegenüber 2.918,5 TEuro im Vorjahr. Die
Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über
Förderbanken.
9.1.2 Transformationsfinanzierung
für mittelständische Unternehmen
Unternehmerisches Handeln und Klimaschutz gehen
künftig nur zusammen. Die am 1. Januar 2022 in Kraft
getretenen technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie
definieren die Standards für nachhaltige
Wirtschaftsaktivitäten. Ihre Einhaltung wird in den
kommenden Jahren zu einem entscheidenden Faktor für
den Zugang zu Kapital und für die
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Als Finanzpartner beraten wir unsere
mittelständischen Kundinnen und Kunden zu diesen
wesentlichen Zukunftsfragen im Bereich der
Unternehmensfinanzierung. Ein wichtiger Baustein sind dabei
ökologische Förderprogramme. Hierzu zählt
beispielsweise das Förderprogramm
"Klimaschutzoffensive für Unternehmen" der KfW oder
das Programm "Bundesförderung für Energie- und
Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" der KfW, dessen
günstige Refinanzierung und hohen Tilgungszuschuss wir
als Sparkasse im Sinne unserer Kundinnen und Kunden nutzen.
Im Berichtsjahr hat die Sparkasse Kredite in
Höhe von 1.878,6 TEuro für ökologische
Investitionen in die Transformation von Unternehmen,
darunter auch landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen
der verarbeitenden Industrie, bereitgestellt. Die
Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über
Förderbanken.
Kennzahlen
| Kredite für
Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz |
Neuzusagen Volumen in
T€ |
Vorjahr in T€ |
| Förderkredite |
1.878,6 |
3.133,1 |
9.1.3 Finanzierung des Ausbaus
erneuerbarer Energien
Als Sparkasse finanzieren wir Investitionen, die
sowohl die Erzeugung als auch die Infrastruktur für
die Nutzung von Wärme und Strom aus regenerativen
Energien verbessern. Ob Solarkollektoranlagen,
Biomasseanlagen, Wärmenetze, die aus erneuerbaren
Energien gespeist werden, Biogasleitungen,
Wärmespeicher, Wärmepumpen, Anlagen zur
kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung - das Spektrum
an technologischen Verfahren und wirtschaftlichen
Einsatzmöglichkeiten ist sehr breit gefächert,
ihr Einsatz braucht passgenaue Finanzierungslösungen.
Das Umsteuern auf diese Form der Energieerzeugung
muss jetzt in sehr kurzer Zeit erfolgen. Als Hausbank
beraten wir unsere Kundinnen und Kunden bei der
tragfähigen Finanzierung erneuerbarer Energien. Dabei
ist es uns ein Anliegen, private Kundinnen und Kunden,
Sparerinnen und Sparer, Verbraucherinnen und Verbraucher,
Unternehmen und Institutionen vor Ort in die
ökologische Weiterentwicklung unserer Region
einzubeziehen.
Für den Ausbau der erneuerbaren Energien stellte
die Sparkasse im Berichtsjahr Kredite in Höhe von
39.000 Euro bereit. Die Refinanzierung dieser Kredite
erfolgte über Förderbanken oder über
Eigenmittel der Sparkasse.
Kennzahlen
| Kredite für
erneuerbare Energien |
Neuzusagen Volumen in
T€ |
Vorjahr in T€ |
| Förderkredite |
39,0 |
48,0 T€ |
9.1.4 Ökologische
Sonderkreditprogramme der Sparkasse
Mit regionalen Investitionsprogrammen setzen wir
gezielte Impulse für nachhaltige Projekte und
fördern gleichzeitig die heimische Wirtschaft. Die
Sparkasse hat dazu ein Sonderkreditprogramm aufgelegt. Es
bietet den gewerblichen Kundinnen und Kunden sowie den
Bürgerinnen und Bürgern besonders attraktive
Konditionen für Vorhaben im Rahmen von energetischen
Maßnahmen und Nachhaltigkeit.
Im Berichtsjahr wurden 1.990.085 Euro Sonderkredite
bewilligt, und somit konnten 19 Aufträge für die
regionale Wirtschaft auf diesem Wege generiert werden.
Kennzahlen
| Ökologische
Sonderkreditprogramme für die Region |
Neuzusagen Volumen in
T€ |
Vorjahr in T€ |
| Sonderkreditprogramm
für die vogtländische Wirtschaft |
1.990 |
915 |
9.2 P4 Kredite für soziale
Zwecke
9.2.1 Finanzierung kommunaler und
sozialer öffentlicher Einrichtungen
Grundlage für Lebensqualität und
wirtschaftliche Prosperität ist eine moderne
Infrastruktur in der Region. Neben einer guten
Verkehrsanbindung und schnellem Internet gehören dazu
öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Bibliotheken,
Museen, Sportstätten, Krankenhäuser sowie auch
die Möglichkeit, sich Wohnraum leisten zu können.
Im Berichtsjahr hat die Sparkasse Kredite in
Höhe von 1.885.700 Euro für soziale Investitionen
bereitgestellt. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte
über Förderbanken.
Die Mittel kommen einem breiten Spektrum von
kommunalen und sozialen Vorhaben zugute.
9.2.2 Finanzierung von Wohnraum
Insbesondere die Menschen mit kleineren und mittleren
Einkommen stellt die Bezahlbarkeit von Wohnraum vor
Herausforderungen. Der seit Jahren anhaltende Preisanstieg
bei Immobilien hat sich auch 2023 fortgesetzt. Als
Sparkasse beraten und unterstützen wir unsere
Kundinnen und Kunden beim Kauf, Bau oder auch Umbau von
Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Dabei binden wir auch
zinsgünstige öffentliche Förderprogramme wie
das KfW-Wohneigentumsprogramm, das Baukindergeld oder
KfW-Kredite für altersgerechtes Umbauen ein.
Der demografische Wandel macht weiterhin große
Anstrengungen im Wohnungsbau, aber auch bei der Investition
in öffentliche und private Gebäude notwendig, um
die Barrierefreiheit zu verbessern und
generationengerechtes Wohnen zu erleichtern. Die Sparkasse
ist eine verlässliche Partnerin für private
Kundinnen und Kunden, die ihr Haus oder ihre Wohnung
altersgerecht umbauen möchten. Kredite mit einem
Volumen von 100.000 Euro wurden dafür bereitgestellt.
Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über
Förderbanken.
9.2.3 Finanzierung digitaler
Infrastruktur
Die dynamische Digitalisierung der Industrie, der
Arbeitswelt und des privaten Lebensbereichs macht den
schnellen Ausbau der digitalen Infrastruktur in der Region
notwendig. Flächendeckende und leistungsstarke Netz-
und Übertragungskapazitäten sind die Grundlage
für die Teilhabe der Region an Chancen der digitalen
Transformation, die auch zum Erhalt gleichwertiger
Lebensverhältnisse in allen Regionen beiträgt.
Dafür engagieren wir uns als Sparkasse umfassend und
stellten im Berichtsjahr Kredite in Höhe von 1.885,7
TEuro zur Verfügung, die über Förderbanken
refinanziert wurden.
Kennzahlen
| Kredite für soziale
Zwecke |
Neuzusagen Volumen in
T€ |
Vorjahr in T€ |
| Förderkredite |
1.885,7 |
696,2 |
10. Beratung/Service mit
Nachhaltigkeitsbezug
10.1 P5 Zugänge zu
Finanzdienstleistungen
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist es
unsere gesetzliche Aufgabe, allen Bevölkerungskreisen
den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu
eröffnen. Diesen Auftrag erfüllen wir umfassend
und verlässlich. Wir beleben so auch den
kreditwirtschaftlichen Wettbewerb in der Region.
Unser Filialnetz und die persönliche Beratung
sind verknüpft mit der Sparkassen-Internetfiliale, mit
mobilen Anwendungen und kontaktlosen Bezahlverfahren.
Unsere Beschäftigten bleiben ein wichtiger
Erfolgsfaktor und bringen neben ihrer digitalen auch ihre
soziale Kompetenz im Kontakt mit den Kundinnen und Kunden
ein.
10.1.1 Finanzwirtschaftliche
Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere
Privatpersonen
Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen
wir es jeder Verbraucherin und jedem Verbraucher (mit
rechtmäßigem Aufenthalt in der EU),
unabhängig von der persönlichen Situation, dem
Einkommen, dem Alter oder der Nationalität ein
Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen
Zahlungsverkehr teilzunehmen.
Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt,
sodass keine Verschuldung möglich ist. Der Anspruch
auf Abschluss eines Basiskontovertrags kann nur unter
bestimmten Bedingungen verweigert werden: zum einen, wenn
bereits ein Zahlungskonto vorhanden ist, bei strafbarem
Verhalten bzw. beim Verstoß gegen ein gesetzliches
Verbot oder bei einer früheren Kündigung wegen
Zahlungsverzuges. Dann bei Vereinbarung eines
Kündigungsrechtes: hier ist die Kündigung des
Basiskontovertrags beispielsweise möglich, wenn 24
Monate lang keine Zahlungsvorgänge stattgefunden haben
oder die Verbraucherin bzw. der Verbraucher keinen
rechtmäßigen Aufenthalt in der EU mehr hat.
Schließlich kann ohne die Vereinbarung eines solchen
Kündigungsrechtes ein Basiskontovertrag nur aus
wichtigen Gründen gekündigt werden, etwa weil
Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte
Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden, weil die
Verbraucherin bzw. der Verbraucher bei der Nutzung des
Basiskontos gegen ein gesetzliches Verbot
verstößt oder weil bei Abschluss des
Basiskontovertrags unzutreffende Angaben gemacht wurden. Im
Berichtsjahr haben wir 115.126 Privatgirokonten (Vorjahr:
115.381) geführt, 5.777 davon waren Basiskonten
(Vorjahr: 4.964).
10.1.2 Filialnetz und digitale
Zugangswege
Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten
Preisen und sind mit 27 Filialen (Vorjahr: 27) überall
im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. Wer in
die Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem
qualifizierte Beratung. Wir passen deshalb unser
Geschäftsstellennetz diesen veränderten
Kundenbedürfnissen an und schaffen in Hinblick auf
Beratungsmöglichkeiten und -qualität deutlich
aufgewertete Standorte.
An insgesamt 39 Standorten (Vorjahr: 39) stehen
modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten,
Einzahlungs- und Auszahlungsautomaten sowie weitere
SB-Geräte zur Verfügung.
Wir versorgen mit einer fahrbaren Filiale auch
Menschen in wenig besiedelten oder abgelegenen Gebieten.
Als Sparkasse sind wir in der analogen wie auch in
der digitalen Welt die Lebens- und
Geschäftsbegleiterin unserer Kundinnen und Kunden. Mit
der Sparkassen-Internetfiliale sowie mit weiteren Apps
bieten wir eine digitale Basis für alle
Finanzgeschäfte.
Aufgrund veränderter Kundenbedürfnisse und
verstärkt durch den seit der Coronapandemie
stärker digitalisierten Alltag verzeichneten wir auch
2023 eine weitere Zunahme der digitalen Kontakte. So
erledigten ca. 57.000 Kundinnen und Kunden (Vorjahr: ca.
54.000) ihre Bankgeschäfte auch per Online-bzw. Mobile
Banking. Die Nutzung der digitalen und mobilen
Bezahlangebote der Sparkasse wächst kontinuierlich:
Kundinnen und Kunden nutzten im vergangenen Jahr ihre
Girocard ca. 9 Mio. mal für Zahlungen im Handel - das
sind ca. 1 Mio. Zahlungen mehr als im Vorjahr. Vor allem
die kontaktlosen Zahlungen haben dabei
überdurchschnittlich zugelegt: Im Dezember 2023 waren
84,5 Prozent der Girocard-Zahlungen kontaktlos.
Mit den Sparkassen-Apps bieten wir unseren Kundinnen
und Kunden leistungsfähige und vor allem sichere
Lösungen an, die wir durch die persönliche
Beratung über digitale Kanäle ergänzen. Die
App "Sparkasse" hat sich für viele Kundinnen und
Kunden zum wichtigsten Zugang zu ihrer Sparkasse
entwickelt.
2022 wurde dieses Angebot um die neue App "Sparkasse
Business" erweitert. Sie ist das erste mobile Angebot der
Sparkassen-Finanzgruppe mit Fokus auf Geschäfts- und
Gewerbekunden, die ihr Banking selbst erledigen. Neben der
Nutzung des S-Firmenkundenportals und der Business Center
mit den Beraterinnen und Beratern vor Ort haben diese nun
mit der App jederzeit und überall die Übersicht
über ihre Konten, Umsätze und Überweisungen
- auf Wunsch auch über Konten bei anderen
Kreditinstituten. Zusätzlich können sie mit den
integrierten Lexoffice-Funktionalitäten auch die
Buchhaltung mit dem Smartphone vorbereiten. Belege wie
Kassenbons, Quittungen oder Rechnungen können einfach
fotografiert und direkt in die Buchhaltungssoftware
Lexoffice geladen werden.
Uns ist wichtig, die menschliche Nähe, die uns
von unseren Wettbewerbern unterscheidet, auf allen Wegen zu
erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin
ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation der
Beschäftigten für eine kanalübergreifende
Kundenbetreuung.
Als Sparkasse sind wir eine Daten nutzende
Organisation. Die IT-Sicherheit unserer Systeme hat
höchste Priorität. Nähere Informationen dazu
stellen wir in der Sparkassen-Internetfiliale bereit
www.sparkasse-vogtland.de/sicherheit.
Kennzahlen
|
Anzahl |
Vorjahr |
| Privatgirokonten
gesamt |
115.126 |
115.381 |
| Davon: Basiskonten |
5.777 |
4.964 |
| Filialen
(personenbesetzt) |
27 |
27 |
| Fahrbare Filialen |
1 |
1 |
| SB-Filialen |
12 |
12 |
| SB-Geräte
(Bankautomaten) |
41 KAD
9 Überweisungs-Terminals
3 Münzrollenw. |
42 KAD
9 Überweisungs-Teminals
3 Münzrollenw. |
|
Geldausgabeautomaten |
59 GAA (inkl. 39
Ein-und Auszahler) |
59 GAA (inkl. 38 Ein-
und Auszahler) |
| Kontoauszugsdrucker
(reine KAD-Funktion) |
41 |
42 |
| Ein- und
Auszahlungsautomaten |
39 + 3
Münzeinzahler =42 |
38 + 3
Münzeinzahler =41 |
| Nutzer/-innen
Online-/Mobile Banking |
74.505, davon
56.900 aktive Nutzer |
71.115, davon
53.616 aktive Nutzer |
| Installationen der
Sparkassen-Apps |
33.436 |
27.855 |
10.2 P6 Angebote für
benachteiligte Bevölkerungsgruppen
Die Sparkasse bekennt sich zu ihrer Verantwortung
für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft
heißt für uns auch, niemanden von modernen
Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist
es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede
Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu
machen.
10.2.1 Sprachservices
Wir stellen besondere Angebote für
benachteiligte Zielgruppen bereit, z. B. Menschen mit
Migrationshintergrund, ältere Menschen, Menschen mit
Beeinträchtigungen, kranke Menschen.
Darüber hinaus steht die App "Sparkasse" auf
Deutsch, Englisch, Tschechisch und Polnisch zur
Verfügung sowie seit 2022 auch auf Ukrainisch.
10.2.2 Barrierefreiheit
Schritt für Schritt bauen wir auch den
barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu den
Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt
und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus. Sechs unserer
Filialen sind weitgehend rollstuhlgerecht. An 3 1
Standorten befinden sich vollkommen oder teilweise
barrierefreie Geldautomaten bzw. SB-Terminals. Den
nächstgelegenen Standort - inklusive Angaben zur
barrierefreien Ausstattung und eventuelle
Öffnungszeiten - zeigen die Filialsuche auf
sparkasse.de bzw. die Sparkassen-Apps an.
Wir bieten ein weitgehend barrierefreies
Onlinebanking für Smartphone und PC an, das sich durch
einfache Bedienbarkeit auszeichnet und zum Beispiel auch
Vorleseprogramme ("Screen Reader") unterstützt.
Darüber hinaus stellen wir Informationsmaterialien zu
den angebotenen Finanzdienstleistungen als barrierefreie
Dokumente in leichter Sprache sowie als Videos in
Gebärdensprache bereit. (Barrierefreie Angebote der
Sparkasse | Sparkasse.de)
Die Nähe unserer Beschäftigten zu unseren
Kundinnen und Kunden hilft dabei, Barrieren zu
überwinden. Deshalb schulen wir unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Menschen mit
Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen.
Kennzahlen
|
Anzahl |
Vorjahr |
| Ganz oder teilweise
barrierefreie Standorte mit Geldausgabeautomaten |
31 |
30 |
| Davon:
rollstuhlgerecht |
6 |
6 |
| Davon:
sehbehindertenunterstützend |
31 (47
Geräte) |
30 (47
Geräte) |
| Davon: rollstuhlgerecht
und sehbehindertenunterstützend |
6 |
6 |
11. Produkte mit regionaler und
kommunaler Wirkung
11.1 P7 Kreditversorgung der regionalen
Bevölkerung
Wir sind der verlässliche Finanzpartner für
alle Menschen in der Region, unabhängig von Einkommen
und Status. Für Privatpersonen haben wir im
Berichtsjahr ein Kreditvolumen in Höhe von 67,2 Mio.
Euro bereitgestellt. Gegenüber 2022 war dies ein
deutlich niedrigerer Betrag, gestiegene Zinsen und das
schwierige wirtschaftliche Umfeld führten zu einer
verringerten Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen.
Wir sind dabei nicht nur der Finanzpartner für
größere Investitionen wie den Erwerb eines
Eigenheims, auch für kleinere private Ausgaben stellen
wir Kredite zu fairen und verlässlichen Konditionen
bereit. So entfiel im Berichtsjahr ein Volumen von 37,7
TEuro auf Kleinkredite bis 5.000 Euro.
Unsere Verantwortung bei der Vergabe von
Kleinkrediten nehmen wir sehr ernst und beraten unsere
Kundinnen und Kunden so, dass eine für sie
tragfähige Einnahmen- und Ausgabensituation
gewährleistet bleibt. Wenn Kundinnen und Kunden etwa
durch eine unvorhersehbare Notlage in
Zahlungsschwierigkeiten geraten, begleiten wir sie
umsichtig und verantwortungsvoll. Wichtig ist in einer
solchen Lage, kurzfristig den Kontakt mit der Beraterin
oder dem Berater in der Sparkasse aufzunehmen, um zu
prüfen, welche Möglichkeiten zum Aufschub von
Zins- und Tilgungszahlungen bestehen.
Seit 2021 besteht eine Vollkooperation mit der
S-Kreditpartner GmbH zur Vergabe von Konsumentenkrediten.
Im Rahmen dieser Kooperation wurden im Jahr 2023 durch die
S-Kreditpartner GmbH 1.283 Konsumentenkredite mit einem
Gesamtvolumen von 14,9 Mio. EUR an unsere Kunden
ausgereicht.
Kennzahlen
|
Volumen in T€ |
Vorjahr in T€ |
| Kredite an private
Personen |
67.225,8 |
142.099 |
| Davon: Kleinkredite bis
5.000 € |
37,7 |
389 |
11.2 P8 Kreditversorgung der regionalen
Wirtschaft
Im vergangenen Jahr haben wir gewerbliche Kredite in
Höhe von 233,1 Mio. Euro für kleine und mittlere
Unternehmen sowie auch für Selbstständige in der
Region bereitgestellt. Wie bereits in der Pandemie war auch
im vom Ukraine-Krieg sowie den hohen Energiepreisen und der
Inflation geprägten Jahr 2023 die Sicherung der
Liquidität häufig eine entscheidende
Voraussetzung für eine weitere Auftragsabwicklung in
kleinen und mittleren Betrieben. Die Sparkasse sicherte die
Handlungsfähigkeit der Betriebe deshalb auch durch die
Bereitstellung von Betriebsmittelkrediten in Höhe von
6,8 Mio. Euro. Damit leistet die Sparkasse auch einen
Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen in ihrem
Geschäftsgebiet.
Kennzahlen
|
Volumen in T€ |
Vorjahr in T€ |
| Kredite an Unternehmen
und Selbstständige |
233.079 |
296.268 |
| Davon: bewilligte
Betriebsmittelkredite |
6.791 |
8.759 |
11.2.1 Förderung von Innovation im
Mittelstand
Die Stärkung von Innovationsfähigkeit und
Resilienz ist eine wichtige Grundlage für das Gelingen
der nachhaltigen Transformation. Als Sparkasse
unterstützen wir mittelständische Unternehmen
gezielt bei der Entwicklung und Markteinführung
innovativer Produkte und Dienstleistungen ebenso wie bei
der Realisierung von größeren
Innovationsvorhaben. Damit leisten wir einen wichtigen
Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der
regionalen Unternehmen.
Im Berichtsjahr haben wir 6 Innovationsvorhaben mit
einem Kreditvolumen von 1.870.040 Euro finanziert.
Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über
Förderbanken.
Kennzahlen: P8 Kreditversorgung der
regionalen Wirtschaft
| Förderung von
Innovationen |
Neuzusagen Volumen in
T€ |
Vorjahr in T€ |
| Förderkredite |
1.870 |
3.635 |
11.2.2 Förderung des
Auslandsgeschäfts
Auch als regional verankertes Kreditinstitut
unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden beim
Auslandsgeschäft. In Kooperation mit der Sparkasse
Leipzig informieren und beraten wir unsere
Unternehmenskunden über wichtige Fragen beim
Auslandsgeschäft.
Wir stellen Auslandskontakte, Finanzierungspartner
und Anlaufstellen zur Verfügung. Dank dieser
persönlichen Beziehungen zu den Partnern im Ausland
können Anfragen von Unternehmen unbürokratisch
und ergebnisorientiert bearbeitet werden.
11.3 P9 Förderungen von
Unternehmensgründungen
Die Förderung von Unternehmensgründungen
gehört zu unserem gesellschaftlichen Auftrag. Durch
die Begleitung von Existenzgründungen als Hausbank
leisten wir einen wichtigen Beitrag zur regionalen
Wirtschaftsentwicklung, zur Schaffung neuer
Arbeitsplätze und zu einer nachhaltigen Entwicklung in
der Region.
Insgesamt finanzierten wir vier
Existenzgründungen mit 148.000 Euro.
Als Sparkasse beraten wir Gründerinnen und
Gründer ganzheitlich und langfristig. Eine
persönliche Existenzgründungsberaterin bzw. ein
persönlicher Existenzgründungsberater begleitet
die ersten Schritte von der Geschäftsidee bis zum
Businessplan und weiter bis zur Gründungsfinanzierung.
Auch die späteren Entwicklungsphasen des Unternehmens
begleitet die Sparkasse durch eine persönliche
Beraterin oder einen persönlichen Berater sowie mit
passenden Finanzierungen. Wir unterstützen
Gründerinnen und Gründer darüber hinaus mit
Marktinformationen sowie durch unsere Netzwerke und
Partnerschaften in der Region.
Mit unserer 100%igen Tochter, der
"BSV-Beteiligungsgesellschaft der Sparkasse Vogtland mbH",
fördern wir unter bestimmten Voraussetzungen
Startup-Finanzierungen. Neben einem ausgeprägten
Finanzierungs-Know-How verfügen wir über ein
Netzwerk integerer Partner, mit denen wir vertrauensvoll
zusammenarbeiten. Darüber hinaus wird Expertise
für Wachstumsfinanzierungen, Unternehmensnachfolgen,
Markterschließungen, Investitionsmaßnahmen und
alles rund um Beteiligungskapital angeboten. Unsere Tochter
ist eine der größten und aktivsten von
Sparkassen getragenen Beteiligungsgesellschaften
bundesweit.
Kennzahlen
|
Existenzgründungskredite |
Neuzusagen Volumen in
T€ |
Vorjahr in T€ |
| Förderkredite |
148 |
120 |
11.4 P10 Kredite für kommunale
Infrastruktur
11.4.1 Finanzpartner für Kommunen
und kommunale Unternehmen
Die Sparkassen mit ihren Verbundpartnern in der
Sparkassen-Finanzgruppe sind als Marktführer im
Kommunalkreditgeschäft ein aktiver, verlässlicher
und fachlich kompetenter Finanzpartner für die
Entwicklung tragfähiger Lösungsmodelle zur
Finanzierung von Infrastruktur und von Investitionen in die
Daseinsvorsorge.
Wichtige kommunale Investitionsprojekte im Bereich
der kommunalen Infrastruktur müssen in den kommenden
Jahren in unserer Region finanziert werden. Im Berichtsjahr
stellte die Sparkasse dafür Kommunalkredite in
Höhe von 10,4 Mio. Euro bereit.
Über Leasing wurde ein Finanzierungsbedarf in
Höhe von 997 TEuro gedeckt. Diese Mittel werden u. a.
genutzt für die Anschaffung von Kommunaltechnik.
11.4.2 Liquiditätsmanagement
Die Sparkasse unterstützt den Vogtlandkreis nach
Kräften bei allen Aktivitäten und Vorhaben, die
eine Rückgewinnung und Stärkung kommunaler
Handlungsautonomie zum Ziel haben. Angesichts der
strukturellen Herausforderungen, vor denen der Standort
Deutschland als Ganzes und auch die Kommunen stehen, sind
tragfähige kommunale Finanzen essentiell.
Als verlässliche Finanzpartnerin
unterstützt die Sparkasse ihre kommunalen Kunden mit
einem differenzierten Instrumentarium bei der Optimierung
der Liquidität. Eine wichtige Säule sind dabei
weiterhin die Kassenkredite, auf die im Berichtsjahr ein
Volumen von 2.386 TEuro Euro entfiel. Auch die Steuerung
der kurzfristigen Geldanlagen leistet einen wichtigen
Beitrag zu einem erfolgreichen Liquiditätsmanagement.
So verwaltete die Sparkasse im Berichtsjahr ein Volumen von
315,4 Mio. Euro an Einlagen für Kommunen in der
Region.
11.4.3 Beratung und Schulung für
Kommunen und kommunale Unternehmen
Als Sparkasse beraten wir unsere kommunalen Kunden
ganzheitlich nach dem Sparkassen-Finanzkonzept für
Kommunen. Dabei berücksichtigen wir langfristige
Zielsetzungen für die Region. Erfahrene
Kommunalberaterinnen bzw. -berater betreuen die Kommunen
persönlich und kontinuierlich. Im Rahmen der Beratung
wird zunächst die Ausgangslage der Kommune, der
kommunalnahen Unternehmen und der Institutionen gemeinsam
analysiert. Bereits fixierte Maßnahmen und Planungen
werden in einen vorläufigen Umsetzungsplan
überführt. Auf dieser Grundlage ermitteln wir
dann systematisch den Bedarf einer Kommune in den Bereichen
Liquidität, Anlage, Investitionen, Risikomanagement,
Immobilien und Liegenschaften ebenso wie ihren Bedarf an
strategischer Begleitung. Gemeinsam mit den kommunalen
Kunden entwickeln wir ein stimmiges, mittelfristig
tragfähiges Gesamtkonzept sowie einen Fahrplan
für die weitere Zusammenarbeit zwischen Kommune und
Sparkasse, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Das
Vorgehen wird jährlich überprüft und
gegebenenfalls justiert.
Ergänzend unterstützen wir die Kommunen
auch durch spezifische Instrumente bei der Bewältigung
von komplexen Steuerungsaufgaben. Dazu gehört die
"Kommunale Verschuldungsdiagnose": Sie hilft den
Städten, Gemeinden und Landkreisen, ihre
Liquidität zu steuern und so handlungsfähig zu
bleiben. Mit der "S-Kompass Schuldenmanagement-Software
für Kommunen" bieten wir den kommunalen Kunden auch
ein passendes IT-Instrument dazu an. Darüber hinaus
beraten wir Kommunen in strategischen Bereichen, wie
Rekommunalisierung, Daseinsvorsorge.
Im Berichtsjahr haben wir ein Kommunalforum für
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie
für Kämmerinnen und Kämmerer
durchgeführt, wo es Gelegenheit zum Austausch
über die aktuelle Marksituation, digitale
Lösungen und E-Mobilität mit passenden
Paymentlösungen gab.
Wir laden jedes Jahr die Stadtoberhäupter zum
"OSV-Kommunalkongress" ein. Dieser wird in Potsdam vom
Ostdeutschen Sparkassenverband in Kooperation mit den
Kommunalen Spitzenverbänden organisiert. Die
Fachtagung bietet eine gute Gelegenheit zum Austausch
über komplexe Aufgabenstellungen in der Verwaltung.
Wichtige Themen waren u. a. digitale Angebote für
Kommunen, Crowdfunding mit der Sparkasse, interkommunale
Zusammenarbeit und kommunale Geldanlagen.
Kennzahlen
|
Volumen in T€ |
Vorjahr in T€ |
| Kassenkredite |
2.386 |
2.659 |
| Kommunaldarlehen |
10.423 |
33.317,3 |
12. Klimaschutz
12.1 I1 Förderung von Umwelt- und
Klimaschutzprojekten
Die Sparkasse Vogtland gehört zu den
Unterzeichnern der "Selbstverpflichtung deutscher
Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges
Wirtschaften". Auf dieser Grundlage setzen wir uns aktiv
dafür ein, die Ziele des "Pariser Klimaabkommens"
für die gesamte Volkswirtschaft zu erreichen. Als
Sparkasse wollen wir dazu beitragen, die Wirtschaft mit dem
Ziel eines besseren Klimaschutzes zu verändern.
Gemeinsam mit Akteuren in der Region arbeiten wir an
wichtigen Fragen zur Förderung von Umwelt und
Klimaschutz. Die Sparkasse Vogtland selbst hat in
Zusammenarbeit mit ihrem Kunden Wald Jacob GmbH &
Co.KG, Markneukirchen, die Idee eines Sparkassen-Waldes
initiiert. Dabei konnte ein erster Teil von ca. 2.000
Setzlingen auf einer Fläche von ca. 0,5 ha neu
gepflanzt werden. Vervollständigt wurde die Pflanzung
in 2023. Bei der Fläche handelt es sich um ein
gerodetes Areal aufgrund von Windbruch und
Borkenkäferbefall. Bei der Aufforstung wird darauf
geachtet, dass die Pflanzen den besonderen Anforderungen
entsprechen. Der Mischwald soll aus Sträuchern am
Waldrand und verschiedenen Mischbaumarten entstehen.
12.1.1 Förderung von
Umweltprojekten
Als Sparkasse setzen wir uns für den Erhalt
unserer natürlichen Lebensgrundlagen ein. Die
Förderung von Projekten für den Umwelt- und
Naturschutz sowie zum Erhalt der Artenvielfalt ist ein
fester Bestandteil dieses Engagements. Unser
übergeordnetes Ziel ist es dabei, einen dauerhaften
Bewusstseinswandel in der Region zu unterstützen.
So konnten mit Hilfe der Sparkasse unter anderem
folgende Förderprojekte erfolgreich umgesetzt werden:
| ― |
In Zusammenarbeit mit dem NABU
Regionalverband Elstertal e. V. wurden 10
Insektenhotels Vereinen in der gesamten Region zu
Verfügung gestellt und aufgestellt
|
| ― |
Es konnten im Jahr 2023 drei
Tierpatenschaften abgeschlossen werden: Tierpark
Klingenthal mit Yak Malte, Tierpark Falkenstein mit
zwei Kängurus und Falknerei Herrmann mit
Uhu-Dame Lotte
|
| ― |
Unterstützung und
Durchführung des jährlichen
Schülerquiz des Zweckverband Naturpark
Erzgebirge/Vogtland für 2023 unter dem Motto
"Wandern und Naturschutz"
|
12.1.2 I2 Förderung nachhaltiger
Mobilität
Mobilität und Erreichbarkeit sind zentrale
Voraussetzungen für Teilhabe, wirtschaftlichen
Austausch, Beschäftigung und Wohlstand in unserer
Gesellschaft. Gleichzeitig ist das derzeitige
Verkehrssystem mit starken Umweltbelastungen verbunden. Es
schadet vielfach durch Lärm und Abgase der Gesundheit
und beeinträchtigt die Lebensqualität in den
unterschiedlichsten Bereichen. Eine nachhaltige Entwicklung
der Region ist daher auch eng mit der Frage verknüpft,
wie wir unsere Mobilität hier vor Ort sicherstellen
und zugleich emissionsärmer ausgestalten wollen.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und
einer seit der Coronapandemie vielfach mobileren
Arbeitsweise ist die Entwicklung einer bedarfsgerechten,
ressourcenschonenden und dennoch bezahlbaren Mobilität
eine Grundlage für den Fortbestand einer
funktionierenden Infrastruktur in der Region geworden. Ziel
ist es dabei, allen Menschen eine hohe Mobilität zu
ermöglichen und gleichzeitig Verkehrsaufkommen zu
vermeiden, zu verlagern oder zu verbessern. Digitale
Technologien bieten eine große Chance, Mobilität
neu und umweltverträglich zu organisieren.
In den vergangenen Jahren hat die Sparkasse Vogtland
den Fahrzeugpool stark reduziert und hält statt 13
"Verbrennern" (2019) insgesamt nur noch 2 Hybrid-Fahrzeuge
und ein Elektrofahrzeug (2022) für Dienstfahrten vor.
Entgegen der Vermutung, dass nach der Pandemie sich nun
abgerechnete Reisekosten (dienstliche Fahrten mit dem
Privat-PKW) erhöhen, ist hier weiterhin ein
Rückgang zu verzeichnen:
2019: 259.043 km
2022: 163.844 km
2023: 119.080 km
Insofern haben sich die Dienstfahrten erheblich
reduziert und das Fahrverhalten der Mitarbeiter optimiert.
Es wurde im Berichtsjahr 2023 ein weiteres E-Fahrzeug
(ID4) angeschafft, welches allen Mitarbeitern sozusagen zum
"Ausprobieren" im privaten Bereich zur Verfügung
gestellt wurde. Kosten entstanden den Mitarbeitern dadurch
nicht. So hatte jeder Mitarbeiter die Gelegenheit, ich
selbst ein Bild vom Fahren mit einem Elektrofahrzeug zu
machen.
12.1.3 Zukunftsfähige Konzepte
für die Region
An vielen Stellen wird in unserer Region bereits an
zukunftsfähigen Verkehrskonzepten, an der
Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs,
der Reduzierung des Individualverkehrs und der praktischen
Nutzung alternativer Antriebe, wie zum Beispiel
Elektromobilität, gearbeitet. Die Erfahrungen mit dem
9-Euro-Ticket haben gezeigt, dass - insbesondere auch
preisgünstigere - Alternativen eine positive Resonanz
in der Bevölkerung finden.
13. Infrastruktur
13.1 Förderung nachhaltiger
Tourismusstrukturen
In unserer Region spielt der Tourismus seit jeher
eine große Rolle. Die Sparkasse fördert die
Entwicklung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor für
die Region ebenso wie die Nutzbarmachung der kulturellen
Schätze unserer Region für alle Bürgerinnen
und Bürger. Wir unterstützen seit vielen Jahren
die Aktivitäten des Tourismusverbandes Vogtland e. V.
mit dem Ziel, die Region als attraktives Reiseziel zu
positionieren.
Im Jahr 2021 startete der Tourismusverband Vogtland
e. V. (TVV) das Projekt zur Zertifizierung des Vogtlandes
zum "Nachhaltigen Reiseziel". Im Jahr 2023 erfolgte die
Auszeichnung dazu. Als langjähriger Partner
unterstützten wir den TVV nach Kräften. Zudem ist
der Geschäftsführer des TVV Mitglied in unserem
Beirat Nachhaltigkeit.
13.2 I5 Förderung von Ehrenamt und
Beteiligung
Die Sparkasse dient den Menschen und der Wirtschaft
vor Ort. Wie unser kommunaler Träger sind wir fest mit
der Region verbunden, in der wir tätig sind. Neben
einer starken Wirtschaft sowie einem guten Sozial- und
Gesundheitssystem ist das bürgerschaftliche Engagement
ein entscheidender Standortfaktor für unsere Region.
13.2.1 Förderung
bürgerschaftlichen Engagements
Vereine und private Institutionen prägen den
Alltag und stiften Identität für viele Menschen.
Eine funktionierende Zivilgesellschaft stärkt den
sozialen Zusammenhalt, ermöglicht ein breit
gefächertes gesellschaftliches Leben und trägt
bei zu Sicherheit und Wohlstand hier in der Region.
Ehrenamtlich Tätige setzen sich für andere
Menschen ein. Ob Technisches Hilfswerk, Deutsches Rotes
Kreuz, Wohlfahrtsorganisationen, Sportvereine, Stiftungen
oder Nachbarschaftshilfe: Zivilgesellschaftliche
Institutionen leben von dem Einsatz und der
Verlässlichkeit ihrer ehrenamtlichen
Beschäftigten und Mitglieder. Ohne deren Beitrag
könnte die Mehrzahl solcher Angebote und Leistungen
nicht bereitgestellt werden, der Staat wäre damit
überfordert.
In einer durch den Klimawandel zunehmend
krisenanfälligeren Welt gilt es, diese wertvolle
Arbeit der Zivilgesellschaft umso mehr wahrzunehmen und zu
stärken. Sie ist unser gesellschaftliches Kapital,
wenn es darum geht, bei unvorhergesehenen Ereignissen und
Notlagen füreinander einzustehen und die
Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen.
Jährlich wird durch die Stiftung der Sparkasse
Vogtland der Bürgerpreis ausgelobt. Dabei erhalten die
Kommunen eine finanzielle Zuwendung, um Bürger, die
sich im Ehrenamt besonders engagiert haben, zu ehren und zu
honorieren. Meist werden die Zuwendungen der Ehrenamtler
wieder in für sie wichtige Projekte investiert. Die
Übergabe findet unter Beisein eines
Sparkassenvertreters in einem feierlichen Rahmen durch die
Kommune statt.
13.2.2 Stärkung ehrenamtlicher
Engagements
Wir gestalten die Arbeitszeitmodelle generell
flexibel, sodass unsere Angestellten ihr persönliches
Engagement auch in das tägliche Leben integrieren
können. Wir wissen, dass unsere Beschäftigten in
vielen Bereichen ehrenamtlich aktiv sind. Dies wird jedoch
nicht erfasst und somit können hierzu keine Zahlen
veröffentlichen werden.
Kennzahlen
| Bürgerpreis der
Sparkasse |
Anzahl gesamt |
Fördervolumen in
€ |
Nutzer/-innen |
| Bürgerpreis der
Sparkasse |
27 |
18.260 |
k. A. |
14. Bildung
14.1 I6 Förderung von
Finanzbildung
Zur dauerhaften Sicherung des Wohlstands für
alle Bevölkerungsschichten brauchen die Menschen neben
einem verlässlichen, einfachen Zugang zu
Finanzdienstleistungen vor allem ausreichende
Finanzkenntnisse für alltägliche
Konsumentscheidungen und für ihre persönliche
finanzielle Zukunftsgestaltung. Finanzielle Bildung ist
längst zu einer Schlüsselkompetenz für
Verbraucherinnen und Verbraucher geworden.
14.1.1 Förderung von
Finanzkompetenz
Die Förderung von Finanzbildung und Sparsinn ist
Teil unseres gesellschaftlichen Auftrags. Als Sparkasse
fördern wir die Finanzkompetenz von Menschen aller
Altersgruppen und bieten für alle Lebensphasen
passende Informationsangebote, Services und Beratung an. So
führen wir für 9.466 Kinder und Jugendliche ein
gebührenfreies Taschengeldkonto, damit sie früh
den verantwortungsvollen Umgang mit Geld erlernen.
14.1.2 Beiträge zur
Wirtschaftserziehung
Die Sparkasse ist seit Jahrzehnten eine engagierte
und erfolgreiche Bildungspartnerin der Schulen in der
Region. Wir bekennen uns zu unserem Bildungsauftrag und
unterstützen Schulen und andere Bildungsträger in
unserem Geschäftsgebiet bei der Wirtschaftserziehung.
Dabei ist unser Engagement pädagogisch geprägt
und erfolgt unter Berücksichtigung von
Neutralität, Werbefreiheit, Transparenz und des
Kontroversitätsgebots.
Unsere Filialleiter in den einzelnen Standorten
stehen mit den Schulen der Region in enger Verbindung. Nach
individuellen Absprachen sind diese in den Klassen vor Ort
und informieren zu Finanzthemen, z. B. im
Gemeinschaftskundeunterricht.
Kennzahlen
| Kinder- und
Jugendkonten |
|
| Bezeichnung des
Kontos |
Anzahl gesamt |
| Privatgirokonto
young |
14.341 |
14.2 I7 Förderung von Bildung und
Wissenschaft
Gute Bildung ist nicht nur die Grundlage für
persönliche Entwicklungsperspektiven und
wirtschaftlichen Wohlstand. Ein leichter Zugang zu
Bildungsangeboten, gut ausgestattete
Bildungseinrichtungen sowie Möglichkeiten zum
lebenslangen Lernen sind vielmehr auch die Basis für
gute Zukunftsperspektiven in der Wissensgesellschaft von
morgen.
14.2.1 Bildungsförderung in der
Region
Als gemeinwohlorientiertes Kreditinstitut
fördern wir deshalb Aktivitäten, die zur
Stärkung von wirtschaftlicher und sozialer Teilhabe
befähigen. Dazu gehören auch Bildungs- und
Fortbildungsangebote in der Region, die Menschen aller
Altersgruppen und Einkommensbereiche zugutekommen.
Ein Schwerpunkt unserer Bildungsförderung, die
wir in Zusammenarbeit mit der Diakonie Plauen und dem
Landkreis realisiert haben, war in 2020-2022 das Thema
Prävention.
Mithilfe der Stiftung Zukunft der Sparkasse Vogtland
konnte die Sparkasse Vogtland im Berichtsjahr mit den o. g.
Partnern das Gemeinschaftsprojekt
Suchtpräventionsmobil "TraumRausch" fertigstellen.
Gerade in Grenznähe zu Tschechien ist der
Drogenkonsum bei Jugendlichen nicht zu unterschätzen,
ebenso wenig wie die bekannten Alltagsdrogen (Nikotin,
Alkohol, …). Ziel des Projektes ist es, Kinder und
Jugendliche über Suchtmittel und Suchterkrankungen zu
informieren, zu Lebenskompetenzen zur Bewältigung von
Problemen anhand von acht interaktiven Stationen zu beraten
und zu beteiligen sowie die Dialogfähigkeit zu
fördern. Dies geschieht mobil mit einem modifizierten
Schwenkbus, der zu den Kindern und Jugendlichen in die
Einrichtungen vor Ort kommt. Seit dem Jahr 2022 ist der
Präventionsbus stetig im Einsatz, was von der
Sparkasse Vogtland ebenfalls unterstützt wird.
14.2.2 Wissenschaftsförderung in
der Region
Als Sparkasse sind wir ein verlässlicher Partner
der Berufsschulen der Region und der Fachhochschule in
Plauen.
Durch die Finanzierung einer Stiftungsprofessur wurde
die Einrichtung des neuen Studiengangs "Physician
Assistant" an der Berufsakademie Plauen ermöglicht. So
konnte der Studiengang frühzeitiger zur Umsetzung
gebracht und die Berufsakademie mit einem neuen
Studienangebot wesentlich schlagkräftiger gemacht
werden. Der erste Studiengang wurde mit sechs Absolventen
erfolgreich beendet. Der Studiengang ist nun fest im
Studienangebot der Berufsakademie Plauen verankert und
bietet ein weiteres Standbein für die einzige
Fachhochschule im Vogtland. Die Studienrichtung
unterstützt dabei die Reduzierung des medizinischen
Fachkräftemangels und bietet vogtländischen
Jugendlichen eine weitere Studienmöglichkeit im
Vogtland.
Ein weiteres wissenschaftliches Forschungsprojekt
wurde mit finanzieller Unterstützung der Stiftung
Zukunft der Sparkasse Vogtland im Jahr 2020 initiiert, in
202 1/2022 auf den Weg gebracht und weiterbegleitet. Dabei
wurde die Entwicklung spezifischer Software zur
Unterstützung von Aphasie betroffener Menschen als
Zielstellung definiert. Des Weiteren sollen
Algorithmen-Auswertungen gefunden werden, die Nutzerdaten
um Genesungsverläufe und Wirksamkeit von
Trainingsmethoden bewerten können. Eine erste
Testphase konnte bereits erfolgreich durchgeführt
werden.
In Begleitung des Aphasiker-Zentrums
Südwestsachsen wird die erfolgreiche Projektumsetzung
die Therapiemaßnahmen wesentlich unterstützen.
Zudem beteiligen wir uns seit mehreren Jahren am
bundesweiten Projekt "Deutschlandstipendium" in
Zusammenarbeit mit der Westsächsischen Hochschule in
Zwickau. Deutschland und vor allem die Region braucht
leistungsfähigen Nachwuchs. Deshalb unterstützen
der Bund und die Sparkasse Vogtland die Spitzenkräfte
von morgen. So setzen wir uns gemeinsam dafür ein,
dass leistungsstarke Studierende durch die finanzielle
Zuwendung, sich voll auf ihr Studium konzentrieren
können und ihr Potenzial damit ausschöpfen.
Jährlich unterstützen wir drei Studierende mit
einem Deutschlandstipendium von insgesamt 3.600 Euro pro
Studienjahr. Die Kosten teilen sich Bund und der jeweilige
Förderer. Somit ergibt sich eine Fördersumme
für die Sparkasse Vogtland von 5.400 Euro. Der
Studierende erhält das Stipendium für ein Jahr
und muss sich darauf jeweils neu bewerben. Eine Jury der
Hochschule wählt die jeweiligen Studenten nach
Leistung und sozialem Engagement aus.
Kennzahlen
| Förderleistungen
der Sparkasse |
Anzahl gesamt |
Fördervolumen in
€ |
| Geförderte
Initiativen |
1 |
5.400 |
15. Soziales
15.1 I8 Förderung sozialer
Projekte
Der Erfolg unserer auf die Region konzentrierten
Geschäftstätigkeit ermöglicht die
umfangreiche Unterstützung regionaler sozialer
Einrichtungen.
15.1.1 Förderung sozialer Angebote
und Strukturen in der Region
Als Sparkasse unterstützen wir gemeinsam mit
unseren Stiftungen wichtige Institutionen wie
Wohlfahrtsverbände, Vereine mit sozialen Aufgaben,
andere Einrichtungen etc. in der Region. Diese stellen mit
den von uns zur Verfügung gestellten Mitteln eine
Vielzahl von Angeboten bereit, die zur Stärkung des
gemeinschaftlichen Miteinanders und sozialen Zusammenhalts
beitragen.
Dazu gehören unter anderem die finanzielle
Unterstützung der Diakonie Auerbach e. V. mit ihrem
Projekt "Brotkorb" für benachteiligte Familien oder
die Unterstützung der Stiftung zur Hilfe für
Krebskranke Kinder im sächsischen Vogtland. Viele
Menschen können so in Notlagen dringend benötigte
Hilfe in ihrer unmittelbaren Nähe in Anspruch nehmen.
Bereits 2001 haben wir gemeinsam mit den
vogtländischen Wohlfahrtsverbänden und einem
regionalen Medienvertreter die Initiative "Hilfe für
Nachbarn" gegründet. Dadurch werden sozial schwache,
hilfsbedürftige Familien, Kinder, Alleinerziehende
insbesondere zum Weihnachtsfest oder aber auch bei akuten
Notsituationen unterstützt. Die Initiative sammelt
jährlich ca. 25.000 Euro an Spenden von
Vogtländern, die dann Vogtländern zu Gute kommen.
Insgesamt wurden im Berichtsjahr 222.945 Euro
für soziale Zwecke in der Region bereitgestellt. Mit
diesem Engagement für den Erhalt und die
Weiterentwicklung sozialer Strukturen bzw. Angebote
unterstützen wir zugleich die Kommunen bei der
Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben.
Kennzahlen
| Förderleistungen
der Sparkasse |
Anzahl gesamt |
Fördervolumen in
€ |
| Geförderte
Initiativen |
211 |
222.945 |
16. Kultur
16.1 I9 Förderung regionaler
Kulturangebote
Als gemeinwohlorientiertes Kreditinstitut setzen wir
uns engagiert und mit erheblichen finanziellen Ressourcen
dafür ein, dass allen Bürgerinnen und
Bürgern in der Region ein vielfältiges
kulturelles Angebot sowie ein breites Freizeitangebot
offenstehen.
Wir fördern und unterstützen u. a. die
Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach e. V., die
Chursächsische Veranstaltungs GmbH, die Oelsnitzer
Kultur GmbH und große Kommunen, welche mit den von
uns zur Verfügung gestellten Mitteln eine Vielzahl von
Angeboten bereitstellen.
Im Berichtsjahr stellten wir 118.283 Euro für
den Kulturbereich zur Verfügung. Mit diesem Engagement
konnte sich die Sparkasse wieder als verlässliche
Fördergeberin beweisen und nach dem Rückgang des
Förderengagements infolge der Coronapandemie der
letzten Jahre konnte sich die Unterstützung des
Gemeinwohls wieder auf einem guten Niveau stabilisieren
Zu den von der Sparkasse geförderten kulturellen
Höhepunkten zählten im Berichtsjahr
beispielsweise der jährlich stattfindenden
Internationale Akkordeonwettbewerb, der Internationale
Musikinstrumentenwettbewerb, Regional- und
Landeswettbewerbe zu "Jugend musiziert", die
"Jugend-Kunst-Triennale", die Unterstützung regionaler
Musikschulen, Chöre und Orchester sowie regional
große Veranstaltungen wie "Rock Classics" an der
Göltzschtalbrücke.
Kennzahlen
| Förderleistungen
der Sparkasse |
Anzahl gesamt |
Fördervolumen in
€ |
| Geförderte
Initiativen |
52 |
118.283 |
17. Sport
17.1 I10 Förderung regionaler
Sportangebote
17.1.1 Förderung von Gesundheit
und sozialem Zusammenhalt
Sport fördert eine gesunde Lebensführung
und ein verantwortungsvolles Miteinander, stiftet
Gemeinschaft, vermittelt gesellschaftliche Werte wie
Leidenschaft und Vielfalt, Engagement,
Verlässlichkeit, Teamgeist, Fairplay und Toleranz.
Aus diesem Grund engagiert sich die
Sparkassen-Finanzgruppe mit unterschiedlichen
Förderansätzen und -konzepten für den
Breitensport in allen Regionen Deutschlands. Im
Vogtlandkreis kann man in 357 Vereinen mehr als 72
Sportarten ausüben. Viele Vereine davon werden von der
Sparkasse gefördert. Außerdem unterstützen
wir Programme und Initiativen für mehr Bewegung, so
beispielsweise Jugend trainiert für Olympia sowie die
Vogtlandspiele des Kreissportbundes Vogtland. Die
sogenannten kleinen "olympischen Spiele" im Vogtlandkreis
stellen den regionalen breitensportlichen
Wettkampfhöhepunkt für die jungen Sportler im
Vogtland dar. Bereits seit 1998 werden im Jahresrhythmus
die Vogtlandspiele einmal in den Sommer- und dann in den
Wintersportarten ausgetragen. Die Sparkassen sind auch
bundesweit offizielle Partnerin des Deutschen
Sportabzeichens. Als solche unterstützen sie unter
anderem die jährlich stattfindende Sportabzeichen-Tour
des DOSB.
17.1.2 Stärkung der
Vorbildfunktion
Für Jugendliche, Familien mit Kindern und auch
für ältere Menschen ist der Sport ein wichtiger
Teil des sozialen Lebens und er dient der Integration von
Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Deshalb ist es
uns als Sparkasse ein Anliegen, in der Region ein breites
Angebot an sportlichen Aktivitäten für Menschen
aller Altersgruppen sicherzustellen.
Jeder Mensch braucht Vorbilder im Sport, die
gesellschaftliche Werte wie Fairplay, Miteinander, Toleranz
und Leistung vorleben. Als Sparkasse unterstützen wir
daher auch den Spitzensport in der Region, beispielsweise
das "Team Vogtland". Hier werden jährlich
Nachwuchsleistungssportler aufgrund ihrer hervorragenden
sportlichen Erfolge in das Team Vogtland berufen. Hierbei
stehen, neben der Anerkennung, auch Förderbeträge
und Unterstützung im Fokus.
Insgesamt haben die Sparkasse und ihre Sport-Stiftung
2023 Fördermittel in Höhe von 573.791 Euro
für den regionalen Sport zur Verfügung gestellt.
Damit ist die Sparkasse Vogtland eine der
größten Sportförderinnen in der Region.
Kennzahlen
| Förderleistungen
der Sparkasse |
Anzahl gesamt |
Fördervolumen in
€ |
| Geförderte
Initiativen |
201 |
573.791 |
|