SUCCESSUM
GmbH
Seeheim-Jugenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.050,00 |
1.623,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.050,00 |
1.623,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
478.166,74 |
100.384,29 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
184.525,57 |
15.334,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
293.641,17 |
85.049,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.667,79 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
481.884,53 |
102.007,29 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
282.484,82 |
93.836,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.269,15 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
188.753,97 |
-6.163,61 |
| B.
Rückstellungen |
78.868,16 |
5.172,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
120.531,55 |
2.997,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
120.531,55 |
2.997,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
481.884,53 |
102.007,29 |
Anhang
SUCCESSUM GmbH
Seeheim-Jugenheim
für das Geschäftsjahr 2011
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter
Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256 HGB sowie unter Beachtung der
besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften §§ 269-274, 279-283 HGB
erstellt.
Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung, die keinen Betrag ausweisen, wurden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht
aufgeführt. Zusammenfassungen von Einzelposten der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung nach
§ 265 HGB wurden nicht vorgenommen.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gemäß § 264
Abs. 1, § 274a und § 288 HGB wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
Gemäß § 265 Abs. 6 HGB
wurde die Bezeichnung der Bilanzposten zulässigerweise
insoweit geändert, als gliederungsmäßig
vorgesehene, aber für die Gesellschaft nicht
zutreffende Bezeichnungen eliminiert bzw. durch eine
genauere Bezeichnung ersetzt wurden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der handels- und steuerrechtlichen
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erstellt.
Die Rückstellungen entsprechen ihrer Höhe
nach der voraussichtlichen Inanspruchnahme und
berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder den nach steuerlichen Grundsätzen mindestens
anzusetzenden Herstellungskosten bewertet, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Den
planmäßigen Abschreibungen liegt die lineare
Methode zu Grunde. Dabei wurde eine Nutzungsdauer von 3
Jahren angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht
notwendig.
Die Rückstellungen entsprechen ihrer Höhe
nach der voraussichtlichen Inanspruchnahme und
berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten.
1. Anlagevermögen
Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den
Anlagespiegel verwiesen.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen haben eine Restlaufzeit unter
einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben
eine Restlaufzeit bis zu fünf Jahren.
3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Aufwendungen für die zu erwartenden
Jahresabschlusskosten.
4. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung der
Gesellschaft erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
E. Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Geschäftsjahr war:
Herr Norbert Nietschke, Dipl.-Ingenieur,
Seeheim-Jugenheim
Der Geschäftsführer ist zur alleinigen
Vertretung der Gesellschaft berechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2012 festgestellt.
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