Haberstroh
Wohnbau GmbH
Siegenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
435.933,55 |
513.114,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
1.491,00 |
| II.
Sachanlagen |
435.933,05 |
511.623,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.432.708,33 |
5.968.409,31 |
| I.
Vorräte |
5.931.801,94 |
5.185.650,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
468.852,06 |
553.990,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
134.016,68 |
0,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
134.016,68 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.054,33 |
228.767,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.793,06 |
7.931,02 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
49.472,01 |
| Aktiva |
6.872.434,94 |
6.538.926,74 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
392.124,43 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
59.872,28 |
59.872,28 |
| III.
Gewinnrücklagen |
-892,20 |
-892,20 |
| IV.
Gewinnvortrag |
307.579,76 |
-134.016,68 |
| V.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
49.472,01 |
| B.
Rückstellungen |
13.600,00 |
30.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.987.267,66 |
6.508.926,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
860.839,02 |
795.614,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.126.428,64 |
5.713.312,19 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
142,00 |
|
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
479.442,85 |
0,00 |
| Passiva |
6.872.434,94 |
6.538.926,74 |
Anhang
Steuerrechtliche Verhältnisse
Das Unternehmen ist gemäß §§
238 ff. HGB i.V.m. § 140 AO
buchführungspflichtig.
Die GmbH ist unbeschränkt
körperschaftsteuerpflichtig gemäß § 1
Abs. 1 Nr. 1 KStG.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung
gemäß §§ 16 - 18 UStG.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 2
GewStG.
Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Landshut mit der
Steuernummer 132/118/68060 geführt.
Bei der Gesellschaft fand im Zeitraum vom 24.10.2007
bis 18.12.2007 eine Betriebsprüfung statt, bei der die
Veranlagungszeiträume 2002 bis 2006 geprüft
wurden.
Zwischen der Firma Haberstroh Wohnbau GmbH und der
Firma Hans Haberstroh Bauunternehmung GmbH & Co.KG
besteht ein steuerliches Organverhältnis, wobei die
Haberstroh Wohnbau GmbH Organgesellschaft ist.
Ein Ergebnisabführungsvertrag wurde zwischen
beiden Firmen abgeschlossen.
Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Buchführung wurde vom Auftraggeber mittels
EDV erstellt. Dabei erfolgte die Kontierung und
Datenerfassung ebenfalls durch ihn.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Haberstroh Wohnbau GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag wird gemäß dem
Gewinnabführungsvertrag von der Firma Hans Haberstroh
GmbH & Co.KG übernommen.
Sonstige Pflichtangaben
Angabe aller Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Dipl.-Ing.
Johann Wolfgang Haberstroh
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Geschäftsführer: Herr
Dipl.-Ing. Johann Wolfgang Haberstroh
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2024
festgestellt.
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