Cellavita Verwaltungs GmbH
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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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TRIFA LAMPS GERMANY GmbHHauensteinJahresabschluss zum 31. Januar 2023Bilanz für OffenlegungszweckeAKTIVA
PASSIVA
Anhang für Offenlegungszwecke1. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der TRIFA LAMPS GERMANY GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften in § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der GuV erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Von den Erleichterungsvorschriften gemäß § 288 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist seit 01.02.2023 in Liquidation. Die Auflösung der Gesellschaft zum 31.01.2023 wurde in der Gesellschafterversammlung am 14.11.2022 beschlossen. Die operative Geschäftstätigkeit wurde zum 30.04.2023 eingestellt. Aus diesem Grund erfolgt die Erstellung des Jahresabschlusses unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Es liegt eine zulässige Durchbrechung der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit vor. Das Rumpfgeschäftsjahr ist vom 01.04.2022 bis 31.01.2023. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma TRIFA LAMPS GERMANY GmbH mit Sitz in Hauenstein im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter der HRB 32401 eingetragen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden haben wir entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen und hierbei die Abkehr vom Rechnungslegungsgrundstz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Aktivierungswahlrechte haben wir nicht in Anspruch genommen. Gemäß IDW RS HFA 17 sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wie Umlaufvermögen zu bewerten, soweit ihre Veräußerung innerhalb eines übersehbaren Zeitraums beabsichtigt ist oder diese Vermögensgegenstände nicht mehr dem Geschäftsbetrieb dienen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände richtet sich daher im Wesentlichen nach den Verhältnissen des Absatzmarktes. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wurden die unter Liquidationsgesichtspunkten zu ermittelnden Zeitwerte der Vermögensgegenstände nur insoweit berücksichtigt, als sie die fortgeführten Anschaffiings- oder Herstel-lungskosten nicht überschreiten. Bei der Ermittlung der Zeitwerte der Vermögensgegen-stände wurde die voraussichtliche Dauer der Abwicklung bzw. Liquidation zu berücksichtigt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden bislang zu Anschaffungskosten, Sachanlagen zu Anschaffiings- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen errechneten sich nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung der jeweiligen Nutzungsdauer, unter Berücksichtigung des Liquidationszeitraums. Für bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 ( ab 01.01.2023 bis zu 1 000,00 €) wurde die Sofortabschreibung gewählt. Niedrigere Liquidationswerte waren nicht zu berücksichtigen. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden zu den Anschaffungskosten bilanziert, niedrigere Liquidationswerte lagen nicht vor. Die Bestände an Handelswaren sind zu den letzten Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Zeitwerten bilanziert. Niedrigere Liquidationswerte waren nicht zu berücksichtigen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Verkaufspreisen bzw. Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag. Zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem Erwartungswert angesetzt, uneinbringliche abgeschrieben. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,5 % des Netto- Forderungsbestandes abgedeckt. Liquide Mittel werden mit ihrem Nennbetrag bewertet. Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen vorausbezahlte Aufwendungen. Die beabsichtigte Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit wurde bei der Bewertung berücksichtigt. Die Bewertung des Eigenkapitals erfolgte zum Nennbetrag. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Auch nach Wegfall der Fortführungsannahme sind sie in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstel-lungen haben wir allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen. Rückstellungen für Aufwendungen, die aus der Einstellung der Untemehmenstätigkeit resultieren, wurden berücksichtigt. Aus der Einstellung der Untemehmenstätigkeit zu erwartenden Erlösen wurden auf Grund des Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit ihrem notwendigen Erfullungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 HGB) bewertet. Die Bewertung beruht auf der "projected unit credit method" (Methode der laufenden Einmalprämien). Es wurden ein Rechnungszins von 1,78 % p. a. gemäß § 253 Abs. 2 HGB sowie die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Bei der Bewertung wurden ein Gehaltstrend von 0,0 % und ein Rententrend von 1,8 % angesetzt. Bei der Ermittlung des erforderlichen Erfüllungsbetrags wurde die Einstellung des Geschäftsbetriebs berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt EUR 73 und unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsbestände wurden mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet, niedrigere Liquidationswerte lagen nicht vor. 3. Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnungc) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
d) Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten des Vorjahres (TEUR 494) waren innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen TEUR 372 (Vorjahr TEUR 429) Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschaftern und resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Außergewöhnliche Effekte auf Grund der Einstellung der Geschäftstätigkeit Die Einstellung der Geschäftstätigkeit hat zu Aufwendungen außergewöhnlicher Bedeutung über TEUR 270 geführt. Hierzu gehören im Wesentlichen Abfindungen für die verbleibenden Angestellten und gewerblichen Mitarbeiter, sowie die Rechtsberatung. 4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen sind auf Grund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Untemehmenstätigkeit innerhalb der sonstigen Rückstellungen erfasst. 5. Sonstige Angaben Alleinvertretungsberechtigter Liquidator:
Im Durchschnitt waren im Geschäftsjahr 4 (Vorjahr 6) Angestellte und und 1 gewerblicher Mitarbeiter (Vorjahr 1) beschäftigt. Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Suprajit Engineering Limited, Indien, einbezogen. Die Suprajit Engineering Limited erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der Unternehmen. Dieser wird auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht. Nachtragsbericht Die operative Geschäftstätigkeit wurde zum 30.04.2023 eingestellt. Laufende Geschäftsvorfälle werden innerhalb des geplanten Liquidationszeitraums von 12 Monaten abgewickelt. Hauhenstein, 23. Mai 2023
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 23. Mai 2023 |
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