Erbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung
Lahntal Tourismus Service GmbHLiquidiert
35037 Marburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Brigitte Brandenburger seit 22.5.2014 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lahntal Tourismus Service GmbH(vormals: A-T-E-M GmbH Agentur für Tourismus, Entwicklung & Marketing)MarburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der A-T-E-M GmbH, Marburg, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und GmbHG aufgestellt. Steuerliche Vorschriften werden, soweit ihnen nicht handelsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen, ebenfalls angewandt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkosten-verfahrens gemäß § 275 HGB angewandt. Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gem. § 288 HGB wird Gebrauch gemacht. Von der Erstellung eines Lageberichtes gem. § 264 HGB hat die Gesellschaft abgesehen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Gegenstände des Umlaufvermögens sind zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern. Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag gemäß § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB angesetzt. Mitglieder des geschäftsführenden Organs: Brandenburger, Brigitte , GF sonstige BerichtsbestandteileDer Jahresabschluss wurde am 23.11.2011 festgestellt. |
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