EasyPropertyLink GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sudarshan Kasera seit 1.7.2022 | Prokura |
Paul Martin Halm seit 1.7.2022 | Prokura |
Martin Eibl seit 12.6.2019 | Geschäftsführer |
Nancy Töpfer seit 12.6.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EFR GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2023ALLGEMEINE ANGABEN Die Firma EFR GmbH hat ihren Sitz in München und ist eingetragen in das Handelsregister München (HR B Reg. Nr. 130679). Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses werden größenabhängige Erleichterungen in Anspruch genommen; auf freiwilliger Basis werden zum Teil zusätzliche Angaben und Erläuterungen gemacht. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2023 wird der Posten Verminderung / Erhöhung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen nicht mehr separat ausgewiesen. Der im Vorjahresabschluss ausgewiesene Ertrag i.H.v. TEUR 24 wurde angepasst und unter den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren ausgewiesen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte und Werte wurden gern. § 248 Abs. 2 HGB angesetzt und mit den Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. In die Herstellungskosten werden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Es handelt sich hierbei jeweils um die Entwicklungskosten für neue Produkte / Anwendungen sowie Produktzertifizierungen. Lineare Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 5 Jahren (wirtschaftliche Verwertbarkeit). Soweit es sich um in Entwicklung befindliche Werte handelt, erfolgte der Ansatz zu Herstellungskosten. Die anderen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern betragen bei EDV-Hard- und Software drei Jahre, bei den technischen Anlagen und Maschinen sowie den anderen Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis dreizehn Jahre. Im Geschäftsjahr wurden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800 sofort abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung angesetzt. Die in den Vorräten ausgewiesenen fertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten und Waren mit den Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden im erforderlichen Umfang vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden im erforderlichen Umfang vorgenommen. Die Wertpapiere sind mit den Kurswerten, höchstens mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Bank- und Kassenguthaben entsprechen den Nominalwerten. Die Zugangsbewertung der Bank- und Kassenguthaben in fremder Währung erfolgt zum jeweiligen Tageskurs. Auf Fremdwährungen lautende Guthaben mit einer Laufzeit von unter einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden mit den anteiligen Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag bewertet. die Aufwendungen für Folgejahre darstellen. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden Renten- bzw. Gehaltssteigerungen von jährlich 1,75 % bzw. 0,0 % zugrunde gelegt sowie eine Fluktuation in Höhe von 0,0 % p.a. unterstellt. Die übrigen Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung; sie sind in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nötig sind. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Zugangsbewertung der Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt zum jeweiligen Tageskurs. Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von unter einem Jahr werden zum Devisengeldkurs am Stichtag umgerechnet. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,54 % für Gewerbe- und Körperschaftssteuer sowie Solidaritätszuschlag zugrunde, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Die Differenzen resultieren aus abweichenden Wertansätzen der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen sowie den Pensionsrückstellungen und den sonstigen Rückstellungen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Passivüberhang an latenten Steuern. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Jahresabschreibung der einzelnen Posten ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel. Forschungs- und Entwicklungskosten Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten im Geschäftsjahr beläuft sich auf TEUR 1.497 und liegt damit etwa 33 % über dem Vorjahr. In den Forschungs- und Entwicklungskosten sind auch Aufträge an externe Entwickler enthalten. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr TEUR 1.023 als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Mit Ausnahme eines Teilbetrags der sonstigen Vermögensgegenstände von TEUR 116 (Vorjahr TEUR 116) haben sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betragen TEUR 504 (Vorjahr TEUR 563). Davon betreffen Gesellschafter TEUR 488 (Vorjahr TEUR 547). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren zu TEUR 488 aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr TEUR 547) und zu TEUR 16 (Vorjahr TEUR 16) aus einem Darlehen sowie Zinsansprüchen.
Gewinnrücklagen Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um "andere Gewinnrücklagen" i.S.d. § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 4 HGB. Pensionsrückstellungen Zum 31. Dezember 2023 beträgt die Rückstellung für Pensionen EUR 1.914.235,00. Diese liegt um EUR 28.369,00 (Unterschiedsbetrag) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2023 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte. Der Unterschiedsbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalaufwendungen, Rechnungen, Gewährleistungen und Produktaktualisierungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen:
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen TEUR 277 (Vorjahr TEUR 71) auf Steuern und TEUR 10 (Vorjahr TEUR 7) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. Verbindlichkeiten mit einer mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Latente Steuern Aufgliederung:
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 59), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von TEUR 15 (Vorjahr TEUR 30), sonstige periodenfremde Erträge von TEUR 148 (Vorjahr TEUR 0) sowie Zuschüsse von TEUR 201 (Vorjahr TEUR 273) enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Währungsumrechnung von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 23) enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In diesem Posten sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr TEUR 32) enthalten. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
SONSTIGE PFLICHTANGABEN Anteilsbesitz Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen eine Beteiligung an der EFR Infotek Solutions Pvt.Ltd., Kolkata, Indien. Die Beteiligung beträgt 99,98 % am Eigenkapital der Gesellschaft zum 31. März 2023 von INR 4.921.906 (TEUR 55). Der Jahresüberschuss zum Bilanzstichtag 31.03.2023 belief sich auf INR 11.155 (TEUR 0,1). Die Beteiligung betrifft einen Anteil von 25,1 % am Stammkapital von EUR 25.000 der Homecharge GmbH, Ilmenau. Das Eigenkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 belief sich auf TEUR 16; das Jahresergebnis zu diesem Stichtag betrug EUR 3.244. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 46 Angestellte beschäftigt. Davon waren 6 Personen teilzeitbeschäftigt. Die Anzahl der in den einzelnen Funktionsbereichen beschäftigten Personen beträgt:
Geschäftsführung Dipl.-Ing. Herr Martin Eibl, Berglern Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen. ErgebnisverwendungsvorschlagAus dem Jahresüberschuss von EUR 3.250.186,20 und dem Gewinnvortrag von EUR 3.251.201,17 soll ein Teilbetrag von EUR 2.500.000,00 an die Gesellschafter ausgeschüttet und der verbleibende Restbetrag von EUR 4.001.387,37 auf neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungssperre Der maximal ausschüttbare Betrag vor Berücksichtigung von Ausschüttungssperren beträgt TEUR 6.713. Unter Berücksichtigung von § 268 Abs. 8 sowie § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich ein maximal ausschüttbarer Betrag in Höhe von TEUR 3.361. Davon entfallen TEUR 28 auf den Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB sowie TEUR 4.326 auf selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens abzgl. der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.366 zuzüglich TEUR 363 auf den verbleibenden Aktivsaldo latenter Steuern ohne Berücksichtigung der passiven latenten Steuern auf selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 268 Abs. 8 HGB. Konzernabschluss Infolge des Nichterreichens der in § 293 HGB genannten Größenmerkmale erstellt die EFR GmbH keinen Konzernabschluss. Nachtragsbericht Nach Schluss des Geschäftsjahres haben keine Ereignisse mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zum Stichtag stattgefunden.
München, den 5. Juli 2024 EFR GmbH Die Geschäftsführung Martin Eibl Anlagenspiegel zum 31.12.2023EFR GmbHMünchen
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die langfristige Strategie der EFR GmbH wird durch die erfolgreiche Entwicklung der neuen Geschäftsfelder am Markt immer deutlicher sichtbar. Neben den etablierten Geschäftsfeldern tragen sie inzwischen erheblich zum Unternehmenserfolg bei. Die Langwellenfunktechnik wurde auch im Jahr 2023 auf hohem Niveau genutzt und mit dem Abschluss weiterer Nutzungsverträge weiter ausgebaut. Sie ist weiterhin ein wichtiger Teil der gesamten Geschäftstätigkeit der EFR GmbH als Dienstleister und Provider der Energieversorgung. Aufgrund der stetig steigenden Sicherheitsanforderungen für Dienstleistungen werden die technischen Anlagen der EFR GmbH kontinuierlich den Anforderungen angepasst, sodass die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen der Netz- und Kritis-Betreiber erfüllt werden. Aufgrund der gesetzlichen Anpassungen wurde der Smart-Meter-Rollout stark beschleunigt und die Nachfrage an modernen Messeinrichtungen und Basiszählern wurde dadurch stark stimuliert, sodass die Planvorgaben übererfüllt wurden. Das Geschäftsfeld mit elektronischen Stromzählern konnte zu einem stabilen und stetig wachsenden Geschäftsfeld für EFR GmbH aufgebaut werden. Die Entwicklung und Zulassung des Smart-Meter-Gateways konnte abgeschlossen werden und befindet sich nun in der Einführungsphase bei verschiedenen Kunden. Die Materialbeschaffung und der Aufbau der Produktion verlaufen nach Plan. Die Personalplanung wurde konsequent umgesetzt und die notwendigen Kapazitäten in der Entwicklung, Produktmanagement, Vertrieb und Verwaltung wurden geschaffen. Die für den Betrieb kritischer Infrastruktur notwendigen Zertifizierungen (z.B. ISO 27001, ISO 9001, usw.) wurden periodengetreu aktualisiert. Die neuen zukunftsträchtigen Entwicklungs- und Umsatzgebiete in den Bereichen Smart Metering und Providertätigkeit wurden auch im Jahr 2023 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen weitergeführt. Die Auswirkungen aus der Covid-19-Pandemie und der Ukrainekrise auf die Geschäftstätigkeit der EFR GmbH hinsichtlich Liefer- und Beschaffungszeiten sind inzwischen vernachlässigbar. Als Erfolgsparameter/Leistungsindikatoren verwendet die EFR GmbH die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern (EBT). Neben dem Hauptsitz in München verfügt die EFR GmbH über zwei Betriebsstätten in Wutha-Farnroda und Berlin. I.1. Forschung und Entwicklung Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten für die Entwicklung der Steuerungstechnik, der intelligenten Messsysteme und BPL im Geschäftsjahr beträgt TEUR 1.497 und liegt damit etwa 33 % über dem Vorjahr. In den Forschungs- und Entwicklungskosten sind auch Aufträge an externe Entwickler enthalten. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr TEUR 1.023 als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert. Der Anteil der F- u E. Kosten am Umsatz beträgt im Jahr 2023 5,6 % und bewegt sich damit auf dem Niveau von 2022 mit 6,2 %. Am 31. Dezember 2023 waren 19 Mitarbeiter (Vorjahr: 18 Mitarbeiter) in der Entwicklungsabteilung im Software- und Hardwarebereich tätig. II. Wirtschaftsbericht II.1. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 war für die EFR GmbH von drei wesentlichen Themen geprägt:
Der EFR-Langwellen-Dienst wurde auch 2023 weiterhin von zahlreichen Kunden stabil/uneingeschränkt genutzt. Aufgrund der steigenden Anforderungen an die IT-Sicherheit für kritische Infrastruktur wurden eine Reihe von Maßnahmen getroffen die sicherstellen, dass EFR als Dienstleister die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen der Netz- und Kritis-Betreiber erfüllt. Neben grundlegenden technischen Schutzmaßnahmen wurden die Maßnahmen gemäß IT- Sicherheitskatalog 2.0 für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen umgesetzt. Ein Sicherheitsbeauftragter wurde benannt und ein Sicherheitskonzept erarbeitet, das auf Anforderung bei der Bundesnetzagentur vorgelegt werden kann. Die entstandenen Engpässe bei der Bauteileversorgung und die logistischen Probleme aufgrund der weltweiten Krisen konnte EFR GmbH im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 überwinden. Der Wettbewerbsdruck und die Qualitätsanforderungen in diesem Bereich haben deutlich zugenommen und waren für die EFR GmbH massiv zu spüren. Diese Aspekte des Gerätegeschäftes werden sich in den folgenden Jahren weiter verstärken. Die Entwicklung des SMGw wurde abgeschlossen und die Zulassungsprozesse nach IT- Sicherheitskriterien - Common Criteria und Baumusterprüfung durch Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wurden erfolgreich durchlaufen. Das Geschäftsjahr 2023 verlief insgesamt sehr erfolgreich. Die geplanten, bestehenden und neuen Projekte entwickelten sich kontinuierlich und die Umsatz- und Ertragsplanung der EFR GmbH wurde übertroffen. II.2. Lage der Gesellschaft II.2.1. Ertragslage Die Ertragslage im Jahr 2023 stellt sich insgesamt mit einer deutlichen Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr und einem stabilen Ergebnis als positiv dar. Die Umsatzerlöse betragen 2023 insgesamt TEUR 26.695 und konnten damit um TEUR 8.483 (46,6 %) gegenüber 2022 mit einem Umsatz von TEUR 18.212 gesteigert werden. Damit wurden die Planumsätze von insgesamt TEUR 22.592 durch eine weitere Erhöhung des Umsatzvolumens im Zählergeschäft und der Langwellentechnik überboten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde 2023 ein liquiditätswirksamer Ertrag von TEUR 201 durch Fördermittel für Forschungs- und Entwicklungsprojekte realisiert. Die Steigerung des Materialaufwands beträgt gegenüber dem Jahr 2022 TEUR 6.171. Er erreicht im Jahr 2023 ein Volumen von TEUR 15.295. Damit ergibt sich eine Erhöhung von 67,6 %. Diese ist vor allem durch einen erhöhten Wareneinkauf von Stromzählern und Funk-Rundsteuerung Empfänger verursacht. Die Personalkosten einschließlich Sozialversicherungsaufwendungen erreichen im Jahr 2023 insgesamt TEUR 4.161 und sind damit um 17,5 % höher als im Jahr 2022 mit insgesamt TEUR 3.542. Der Anteil der Personalkosten am Umsatz beträgt im Jahr 2023 15,6 % und bewegt sich damit auf dem Niveau von 2022 mit 19,4 %. Die notwendige Personalintensität für ein vorrangig entwicklungsorientiertes Unternehmen wurde damit stabil gehalten. Als Personalbestand zum 31. Dezember 2023 (ohne Werkstudenten und Minijobber) werden 1 Geschäftsführer und 48 Mitarbeiter geführt. Das Ergebnis vor Steuern erreichte im Jahr 2023 TEUR 4.678 gegenüber TEUR 4.207 im Jahr 2022. Damit wurde das geplante Ergebnis vor Steuern für 2023 von TEUR 3.457 übertroffen. II.2.2. Vermögenslage Das Anlagevermögen der EFR GmbH erhöhte sich im Jahr 2023 auf TEUR 5.268 und stieg damit um TEUR 731 gegenüber 2022. Diese Erhöhung ist vor allem durch in der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögensgegenstände entstanden. Die Anteile der EFR GmbH an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen an anderen Unternehmen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert und erweisen sich als voll werthaltig. Die Warenbestände sind im Vergleich zum letzten Jahr hauptsächlich durch Vorratshaltung für Lieferverpflichtungen bei den Zählern deutlich um 47 % gestiegen. Insgesamt betrugen die Bestände an fertigen Erzeugnissen sowie Waren zum 31. Dezember 2023 TEUR 3.847. Die erhöhten Bestände an Zählern zum Jahresende 2023 sind zur Sicherung der Lieferfähigkeit, aufgrund der hohen Abrufe durch Kunden zum Jahresanfang, erforderlich. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind voll werthaltig und haben sich gegenüber dem vorigen Stichtag 2022 zum 31. Dezember 2023 um TEUR 3.936 auf insgesamt TEUR 5.438 erhöht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31.12.2023 insgesamt TEUR 4.723 und erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.480. Der überwiegende Teil der zum Stichtag offenen Verbindlichkeiten besteht gegenüber den Lieferanten für Stromzähler und alle Verbindlichkeiten liegen innerhalb der Fälligkeiten. Das Eigenkapital der EFR GmbH beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 6.973 und liegt damit höher als im Jahr 2022. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2023 35,1 % gegenüber 45,6 % im Vorjahr. II.2.3. Finanzlage Die liquiden Mittel betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 3.940. Sie sind damit um TEUR 2.579 höher als zum 31. Dezember 2022. Der Anstieg ist hauptsächlich auf die vom Kunden erhaltene Anzahlung für das BPL-Projekt zurückzuführen. Kontokorrentkredite in Höhe von 450.000 Euro sind über Banken gesichert und nicht in Anspruch genommen worden. Die Zahlungsverpflichtungen der EFR GmbH aus Dauerverträgen sind weitgehend konstant und werden fristgerecht beglichen. Die Liquidität der EFR GmbH war zu jedem Zeitpunkt des Jahres 2023 stabil gesichert. Alle Fälligkeiten wurden eingehalten und auch zukünftig sind keine finanziellen Engpässe zu erwarten. III. Risikomanagementsystem und Risiko- und Chancenbericht Die EFR GmbH führt grundsätzlich einen Risikomanagementbericht, der die bekannten Risiken des Unternehmens zusammengefasst abbildet. Diese Risiken werden regelmäßig, mindestens aber jährlich, quantifiziert und auf Basis ihrer Eintrittswahrscheinlichkeiten von der Geschäftsführung bewertet. Große, die Fortführung der Unternehmenstätigkeit insgesamt bedrohende Risiken sind derzeit nicht bekannt. Durch entsprechend geplante Gegenmaßnahmen können die Auswirkungen von Risiken reduziert werden. Die Auswirkungen aus der Covid-19-Pandemie und der Ukrainekrise auf die Geschäftstätigkeit der EFR GmbH hinsichtlich Liefer- und Beschaffungszeiten sind inzwischen vernachlässigbar. Es muss aber weiter davon ausgegangen werden, dass bedingt durch die unterschiedlichen Krisen (bspw. Ukrainekrieg, Konflikt Taiwan) und jede Änderung der Dynamik der internationalen Beziehungen der Länder, Lieferverzögerungen und Preissteigerungen beim Wareneinkauf und mit Verschiebung von Aufträgen beim Verkauf der Erzeugnisse und Leistungen der EFR an Kunden gerechnet werden kann. III.1. Risiken Erhebliche Risiken ergeben sich für die EFR GmbH aktuell aus der weitgehend unberechenbaren Entwicklung der Preise in allen Bereichen der Beschaffung von Materialien für alle Geschäftsfelder der EFR GmbH. Wesentliche allgemeine Risiken bestehen weiterhin
III.2. Chancen Wesentliche Chancen ergeben sich aus Sicht des Unternehmens weiterhin durch
IV. Prognosebericht Für den Prognosezeitraum 2024 und 2025 ergeben sich für die EFR GmbH die folgenden zu bewältigenden Projekte und strategischen Entwicklungsrichtungen:
In der Gewinn- und Verlustrechnung für 2024 wird ein Umsatzvolumen von TEUR 29.435 gegenüber dem IST von TEUR 26.695 im Jahr 2023, geplant. In der Jahresplanung für 2024 ist ein EBT von TEUR 3.980 eingestellt. Das geplante Ergebnis vor Steuern liegt damit um TEUR 698 geringer als das in 2023 erreichte Ergebnis. Insgesamt wird für die Jahre 2024 und 2025 im Unternehmen damit geplant, dass die bestehenden Geschäftsabläufe stabil fortgeführt werden können und die neuen Dienstleistungsprojekte und Produkte, gegebenenfalls modifiziert und mit zeitlicher Streckung, erfolgreich weiterlaufen werden.
München, den 5. Juli 2024 Martin Eibl, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EFR GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EFR GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EFR GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 5. Juli 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Josef Eberl, Wirtschaftsprüfer Michael Pliefke, Wirtschaftsprüfer |
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