Jakob GmbH Bau
Am Wieden 5, 82431 Kochel am See, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lisa Katharina Jakob seit 7.1.2025 | Geschäftsführer |
Florian Jakob seit 28.8.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Jakob GmbH BauKochel am SeeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023(Amtsgericht München HRB 134935)BILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
ANHANGAngaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Ziff. 1 HGB Der Jahresabschluss der Jakob GmbH Bau wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach dem großen Bilanzschema des § 266 HGB. Die Offenlegung der Bilanz ist nach dem kleinen Bilanzschema i.S. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehen. Die Bewertung der immateriellen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, wobei bei den Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert worden sind. Der angewandte Abschreibungsplan entspricht den steuerlich zulässigen degressiven bzw. linearen Abschreibungsvorgaben, wobei keine Unterschiede zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher Nutzungsdauer unterstellt werden können. Von der steuerlichen Bewertungsfreiheit für geringwertige, selbständig nutzungsfähige, bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00, die im Zugangsjahr voll abgeschrieben werden können, wurde auch in der Handelsbilanz in vollem Umfang Gebrauch gemacht, da dies den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht widerspricht. Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich. Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wurde wegen bestehender Befreiungsvorschriften im Geschäftsjahr verzichtet. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden im Schätzwege (zu Anschaffungskosten) bewertet. Die unfertigen Bauhandwerksleistungen wurden mit den Herstellungskosten, die durch Schätzung ermittelt worden sind, angesetzt. Diese beinhalten die Materialkosten einschließlich der notwendigen Materialgemeinkosten, die Fertigungskosten einschließlich der notwendigen Fertigungsgemeinkosten, den Wertverzehr des Anlagevermögens (soweit durch die Fertigung veranlasst) sowie angemessene Teile der einschlägigen Verwaltungskosten. Ausgangspunkt für die Schätzung waren die erhaltenen bzw. angeforderten, dem Leistungsfortschritt entsprechenden Abschlagszahlungsaufforderungen an die Auftraggeber. Ein Abschlag wegen noch nicht realisiertem Gewinnbestandteil wurde im Geschäftsjahr im Schätzwege mit 5% zum Ansatz gebracht. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Anschaffungskosten, gemindert um erforderliche Einzelwertberichtigungen und eine Pauschalwertberichtigung von ca. 1 % der nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen für Ausfallrisiko und Zinsverlust, angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten bei vernünftiger kaufmännischer Bemessung in ausreichender Höhe gebildet. Andere Rückstellungen erschienen nicht erforderlich. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Angaben zu Haftungsverhältnissen gem. § 251 HGB Vertragliche Haftungen, die über die gesetzlichen Gewährleistungen und gesetzlichen Haftungen hinausgehen, bestanden im Geschäftsjahr nicht. Angaben zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gem. § 285 Ziff. 1 HGB
(* Betrag teilweise geschätzt)
Angaben zu § 285 Ziff. 3a HGB Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ersichtlich sind, sofern die Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, belaufen sich auf insgesamt TEUR 94. Die finanziellen Verpflichtungen beinhalten den zum Abschlussstichtag bestehenden künftigen Erfüllungsbetrag von Dauerschuldverträgen (= Mietverträge) bei frühestmöglicher Kündigung bei angenommener Restlaufzeit von 5 Jahren. Angaben zu § 285 Ziff. 7 HGB Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr durchschnittlich 14 beschäftigte Arbeitnehmer. Sonstiges Die kleine Kapitalgesellschaft i.S. § 267 Abs. 1 HGB hat von größenabhängigen Erleichterungen im Anhang nach § 288 HGB ordnungsgemäß Gebrauch gemacht. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsleitung schlägt vor, den gesamten Bilanzgewinn (Gewinnvortrag zuzüglich Jahresüberschuss) von EUR 1.347.697,65 als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Kochel am See, den 18.12.2024 gez. Florian Jakob Die Geschäftsleitung Feststellung des Jahresabschlusses / ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde in der ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 18.12.2024 festgestellt. Der Jahresüberschuss von EUR 47.825,02 wird mit dem Gewinnvortrag von EUR 1.299.872,63 verrechnet. Der hiernach verbleibende Bilanzgewinn von EUR 1.347.697,65 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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