Ing. W.
Luft GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.744,00 |
5.994,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.009,00 |
1.162,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.735,00 |
4.832,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
509.193,18 |
416.529,92 |
| I.
Vorräte |
87.919,00 |
107.854,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
419.273,36 |
306.833,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
28.825,74 |
35.647,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.000,82 |
1.842,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
613,05 |
4.385,21 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
757.507,67 |
704.639,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.271.057,90 |
1.131.548,18 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
204.516,75 |
204.516,75 |
| II.
Bilanzverlust |
962.024,42 |
909.155,80 |
| davon
Verlustvortrag |
909.155,80 |
929.177,28 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
757.507,67 |
704.639,05 |
| B.
Rückstellungen |
186.692,98 |
147.369,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.084.364,92 |
984.178,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
428.348,66 |
328.162,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
656.016,26 |
656.016,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.271.057,90 |
1.131.548,18 |
Anhang
A. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Der Jahresabschluss der Ing. W. Luft GmbH, Hannover
(Amtsgericht Hannover, HRB 8190) wird nach den
Vorschriften der
§§ 242 ff HGB sowie nach den
für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 264 ff HGB und ergänzend nach den
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 HGB. Von den eingeräumten
Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs
gemäß § 288 HGB wird teilweise Gebrauch
gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gegliedert.
Der Jahresabschluss vermittelt gem. § 264 Abs. 2
HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauern zwischen 2 und bis 7 Jahren)
angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden in
Höhe der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
Die Vorräte werden gemäß § 255
HGB mit den Anschaffungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen werden für ungewisse
Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrages
gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Passivierung von Versorgungsverpflichtungen
richtet sich nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB i.V.m. Art.
28 Abs. 1 EGHGB. Pensionsverpflichtungen stellen dabei
ungewisse Verbindlichkeiten dar.
Abweichend von dem Vorgenannten sind
Versorgungsverpflichtungen, die sich ausschließlich
nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren im Sinne
des § 266 Abs. 2 A. III. 5 HGB bemessen, mit dem
Zeitwert dieser Wertpapiere zu bewerten. Mindestens jedoch
ist der Barwert der garantierten Mindestleistung
anzusetzen.
Versorgungsverpflichtungen, deren Leistungen sich der
Höhe und dem Zeitpunkt nach ausschließlich an
den Leistungen einer Rückdeckungsversicherung bemessen
(kongruent rückgedeckte Versorgungszusagen), sind wie
wertpapiergebundene Versorgungsverpflichtungen zu behandeln
und mit dem beizulegenden Zeitwert der
Rückdeckungsversicherung anzusetzen.
Gemäß § 253 Abs. 2 HGB sind
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abzuzinsen; pauschal darf jedoch eine
Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt werden. Der
anzuwendende Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank
ermittelt und monatlich bekannt gegeben.
Als Deckungsvermögen werden
Vermögensgegenstände bezeichnet, die
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen dienen
(Zweckexklusivität) und dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind (Insolvenzschutz). Sie sind im
Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit ihrem
beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Es besteht eine Ausschüttungsperre i. H. v.
€ 539.818,53.
B. Angaben mit weiteren Erläuterungen zur
Bilanz
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind € 46.016,26
(Vorjahr: € 46.016,26) mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren enthalten.
Es liegen neben den üblichen Lieferungen unter
Eigentumsvorbehalt keine weiteren Besicherungen der
Verbindlichkeiten vor.
Latente Steuern
Auf den Ansatz von latenten Steuern wird gem. §
274 a Nr. 5 HGB verzichtet.
C. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Im Berichtsjahr waren 13 Mitarbeiter im Sinne des
§ 267 Abs. 5 HGB
beschäftigt.
2. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt den
Gesellschaftern vor, das Ergebnis auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte durch Herrn Claus Konerding,
Diplom- Kaufmann, geführt.
Hannover, 01. März 2019
......................................
(Claus Konerding)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 627.175,85 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 677.791,61 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2019 festgestellt.
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