Rahner.
Maler- und Lackierer GmbH
Gaggenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
61.569,00 |
45.231,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
61.568,50 |
45.231,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
151.056,58 |
201.745,79 |
| I.
Vorräte |
17.806,22 |
29.534,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.606,30 |
46.259,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
98.644,06 |
125.952,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.982,70 |
2.885,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
217.608,28 |
249.862,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
56.444,43 |
57.958,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
27.958,92 |
32.878,83 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.514,49 |
4.919,91 |
| B.
Rückstellungen |
22.872,71 |
29.705,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
138.291,14 |
162.198,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
217.608,28 |
249.862,57 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (§§ 238 ff. HGB) und den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 265 ff. HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die
wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Der
Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 150 Euro wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG
im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von 150 Euro bis 1.000 Euro mit 20%,
abgeschrieben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden
neuangeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 Euro
wieder aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse, sowie in Arbeit
befindliche Aufträge werden zu Herstellungskosten
bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen
Vollkosten (§ 255 II HGB). Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten noch nicht
verbrauchte, im Voraus entrichtete Betriebsausgaben. Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I
2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr betragen 0,00 Euro. Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren beträgt 22.548,95 Euro. Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
beträgt 85.341,08 Euro. Der Gesamtbetrag der
bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00
Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen 59.686,88 Euro.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Gerd
Rahner, Maler- und Lackiermeister und Herrn Alfred Rahner,
Malermeister geführt. Weiteren Organe waren nicht
bestellt. Von der Regelung nach § 325 Abs. 1, Satz 4
HGB wird Gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gem. §
286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den
Erleichterungen der §§ 274a, 288 I HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Gaggenau 05.05.2011
gez.
Gerd
Rahner, Geschäftsführer
Alfred
Rahner, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.05.2011 festgestellt.
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