LEOS CAR WASH LIMITED

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 99436
Eingetragen
30.11.2005
Branche
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenAutowaschanlagen
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Autopflege, Hol- und Bringdienst, Vermittlung von Dienstleistungen rund um das Fahrzeug.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Leos Car Wash Ltd.

Berlin

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Anlagevermögen 4.145,00 831,00
I. Sachanlagen 4.145,00 831,00
B. Umlaufvermögen 18.200,00 1.859,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.315,27 1.388,54
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.884,73 470,78
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.055,94 5.886,03
Bilanzsumme, Summe Aktiva 26.400,94 8.576,35

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. gezeichnetes Kapital 150,00 150,00
B. Verlustvortrag 6.036,03 0,00
C. Jahresüberschuss 1.830,09 -6.036,03
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.055,94 5.886,03
E. Rückstellungen 3.035,90 300,00
F. Verbindlichkeiten 23.365,04 8.276,35
Bilanzsumme, Summe Passiva 26.400,94 8.576,35

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Leos Car Wash Ltd. zum 31.12.2005 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.


Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.


Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.


Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 12315,27 0 0 0


Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten der Berufsgenossenschaft sowie Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.


Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 23365,04 4842,87 8276,35 8088,03



Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.




Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.




Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Christin Birnbaum, Berlin.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.


Die bilanzielle Überschuldung wird durch vereinbarten einfachen Rangrücktritt des ausgewiesenen Gesellschafter-Darlehens beseitigt.


Berlin, 25.01.2008




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Geschäftsführer



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