KATHREIN Solutions GmbH
Stephanskirchen
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2022
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A k t i v a
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
33.223,40 |
14.954,53 |
| II.
Sachanlagen |
109.322,84 |
105.381,56 |
|
142.546,24 |
120.336,09 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I.
Vorräte |
189.896,40 |
179.259,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.573.398,96 |
1.803.199,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben |
|
|
| bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.036.301,53 |
1.815.179,68 |
|
4.799.596,89 |
3.797.638,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.703,57 |
16.810,53 |
|
4.968.846,70 |
3.934.785,12 |
P a s s i v a
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Eigenkapital |
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
20.803.500,00 |
20.803.500,00 |
| III.
Verlustvortrag |
-19.247.888,45 |
-20.364.659,89 |
| IV.
Jahresüberschuss |
338.172,28 |
1.116.771,44 |
|
1.918.783,83 |
1.580.611,55 |
| B.
Rückstellungen |
180.083,01 |
639.319,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.795.077,86 |
1.665.405,94 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
74.902,00 |
49.448,29 |
|
4.968.846,70 |
3.934.785,12 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die KATHREIN Solutions GmbH mit Sitz in
Stephanskirchen ist im Handelsregister Traunstein unter der
Registernummer HRB 29114 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde
teilweise von den Erleichterungen der §§ 274a und
288 HGB Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der einzelnen
Vermögens- und Schuldenposten erfolgte nach den
handelsrechtlichen Vorschriften.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer werden drei bis
fünf Jahre zugrunde gelegt.
Der Ansatz der
Sachanlagen erfolgt ebenfalls zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen
werden innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume
linear vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegütern
erfolgt die Abschreibung auf Zugänge ab dem
Geschäftsjahr 2004 generell zeitanteilig. Ab 2018
werden geringwertige Anlagegüter, im
Einzelanschaffungspreis von bis zu EUR 800,00, im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die handelsrechtliche
Nutzungsdauer entspricht der steuerrechtlichen
Nutzungsdauer. Als Nutzungsdauer werden drei bis sechs
Jahre zugrunde gelegt.
Bei den
Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie Waren zu Anschaffungskosten, unfertige Erzeugnisse zu
Herstellungskosten, jeweils unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips angesetzt. Die beschafften Waren
wurden analog zum Vorjahr fast ausnahmslos von einem
Schwesterunternehmen innerhalb der KATHREIN-Gruppe bezogen
und unverändert an Kunden veräußert.
Lediglich ein geringer Anteil wird vor dem Verkauf noch
kundenspezifisch weiterverarbeitet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
bilanziert, erkennbare Einzelrisiken werden durch
entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.
Unverändert zum Vorjahr wurde auf die nicht
einzelwertberichtigten Forderungen eine
Pauschalwertberichtigung i.H.v. 0,5 % vorgenommen.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nominalwert angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten entsprechen den
zeitanteilig vorgeleisteten Beträgen soweit sie
Aufwendungen bzw. Erträge für eine bestimmte Zeit
nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
werden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
Auf
fremde Währungen lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
3. Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember
2022
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben
unverändert zum Vorjahr alle Restlaufzeiten bis zu
einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
enthalten Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in
Höhe von EUR 151.430,51 (i. Vj. EUR 0,00). Die
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
resultieren analog zum Vorjahr vollständig aus Liefer-
und Leistungsbeziehungen.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten sind folgender Übersicht zu
entnehmen:
|
Gesamtbetrag |
davon mit
einer Restlaufzeit |
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
bis 1 Jahr
2022
EUR |
bis 1 Jahr
2021
EUR |
über 5 Jahre
2022
EUR |
über 5 Jahre
2021
EUR |
| Gesamt |
2.795.077,86 |
1.665.405,94 |
2.795.077,86 |
1.665.405,94 |
0,00 |
0,00 |
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden im
Berichtsjahr wie bereits im Vorjahr in den
Verbindlichkeiten ausgewiesen.
4. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft haftet zum 31. Dezember 2022 als
Garantin für die Fazilitäten des
Sanierungskreditvertrags der KATHREIN-Gruppe vom 24. Mai
2018 in Form der Anpassung durch die sog.
B5-Änderungsvereinbarung vom 29. August 2019 sowie der
B5-Corona-Anpassungsvereinbarung vom 26. August 2020 und
der B5-Verkaufsprozesse-Anpassungsvereinbarung vom 26. Mai
2021. Zum 31. Dezember 2022 besteht aus diesem
Kreditvertrag eine Fazilität über EUR
20.689.756,00. Aufgrund der wirtschaftlichen und
finanziellen Situation der KATHREIN-Gruppe ist zum
Bilanzstichtag mit keiner Inanspruchnahme zu rechnen.
Sonstige
finanzielle Verpflichtungen bestehen aus
Mietverträgen über Büro-, Lager- und
Parkplatzflächen, Pkw-Leasingverträgen und
Mobiltelefonverträgen in Höhe von insgesamt TEUR
857 bis zum jeweiligen nächstmöglichen
Vertragsende.
Die
Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr von
Herrn Thomas Brunner und Herrn Daniel Schkalda
wahrgenommen.
Im Geschäftsjahr 2022 waren durchschnittlich 28
angestellte Mitarbeiter beschäftigt.
Die KATHREIN Solutions GmbH ist ein
Tochterunternehmen der KATHREIN Electronics GmbH,
Rosenheim. Die Gesellschaften werden in den
Konzernabschluss der KATHREIN SE, Rosenheim, einbezogen,
welcher am Sitz der Gesellschaft erhältlich ist.
Nachtragsbericht
Der Sanierungskredit der KATHREIN-Gruppe in Form des
Sanierungskreditvertrags vom 24. Mai 2018, der Anpassung
durch die sog. B5-Änderungsvereinbarung vom 29. August
2019, der B5-Corona-Anpassungsvereinbarung vom 26. August
2020 und der B5-Verkaufsprozesse-Anpassungsvereinbarung vom
26. Mai 2021 wurden im April 2023 durch die Ablösung
sämtlicher Verpflichtungen gegenüber dem
Bankenkonsortium beendet. Im Zuge dieser Veränderung
ist es auf Ebene der KATHREIN SE zu einer neuen Struktur
der Konzernfinanzierung gekommen. Des Weiteren wird die
Gesellschaft aus allen Haftungen aus dem
Sanierungskreditvertrag entlassen. Die KATHREIN Solutions
GmbH wird weiterhin über die KATHREIN SE finanziert.
Stephanskirchen, den 9.
November 2023
Thomas
Brunner
Daniel
Schkalda
Bescheinigung zur Offenlegung
In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten
verkürzten Jahresabschluss wurden die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 266 (1) und § 326 HGB zutreffend in Anspruch
genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss haben
wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
An die KATHREIN Solutions GmbH, Stephanskirchen
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der KATHREIN Solutions
GmbH, Stephanskirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als das Risiko, dass aus
Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen,
die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen."
München, den 22.
Dezember 2023
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Duschl,
Wirtschaftsprüfer
Eder,
Wirtschaftsprüfer
|