Bernard
GmbH
Paderborn-Elsen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.880,76 |
2.208,76 |
| I.
Sachanlagen |
670,00 |
998,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.210,76 |
1.210,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
147.700,14 |
120.721,70 |
| I.
Vorräte |
130.116,68 |
67.992,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.084,69 |
7.255,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.498,77 |
45.473,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
592,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
149.580,90 |
123.523,38 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.054,29 |
2.485,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
50.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
73.078,84 |
46.281,15 |
| IV.
Jahresüberschuss |
22.568,54 |
-26.797,69 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
121.526,61 |
118.037,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
149.580,90 |
123.523,38 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Es
werden die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
angewendet. Die Änderungen der gesetzlichen
Vorschriften durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) wurden berücksichtigt. Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen war entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht erforderlich.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig nach
der linearen Methode. Die Nutzungsdauer der anderen
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
beträgt 2 bis 5 Jahre. Für die abnutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgüter i.S.d. § 6 Absatz 2a
EStG wird ein jahrgangsbezogener Sammelposten unter
Berücksichtigung der Auflösungsvorschriften
gebildet.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen
bewertet.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und
liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt und haben -
wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEuro 1
(Vorjahr: TEuro 4).
Vorauszahlungen für zukünftige
Zeiträume werden, soweit sie im Einzelfall Euro 410,00
übersteigen, über den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zeitanteilig
abgegrenzt.
Bei Bildung und Bemessung der
Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten ausreichend
berücksichtigt. Sie werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt mit ihren
Erfüllungsbeträgen. Die Verbindlichkeiten haben -
wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEuro 12
(Vorjahr: TEuro 5).
Der Grundsatz der
Bewertungsstetigkeit ist beachtet. Die im Vorjahr
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind -
soweit aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) möglich - beibehalten worden. Beträge in
Fremdwährung sind nicht enthalten.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung erfolgte im
Geschäftsjahr durch Herrn Christof Bernard, Kaufmann.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Weitere Pflichtangaben sind wegen fehlender
Tatbestände nicht erforderlich.
Paderborn, 08. November 2011
Christof Bernard
Aufstellungserleichterungen im Sinne der §§
266, 274a, 276 und 288 HGB werden entsprechend der
gesetzlichen Regelungen in Anspruch genommen. Die
Offenlegung der Bilanz und des Anhangs erfolgt in der
gemäß § 326 HGB verkürzten Fassung.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2011 festgestellt.
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