DFM
Maschinenbau GmbH
Wittstock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
464.773,50 |
500.347,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
105,00 |
285,50 |
| II.
Sachanlagen |
464.668,50 |
500.061,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
127.446,93 |
134.432,96 |
| I.
Vorräte |
73.967,85 |
88.906,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.745,66 |
45.120,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
733,42 |
406,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.625,71 |
6.611,98 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
25.423,65 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
621.269,79 |
641.391,94 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
18.073,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
56.000,00 |
56.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
37.926,33 |
45.709,59 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
43.497,32 |
-7.783,26 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
25.423,65 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
14.949,43 |
13.433,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
606.320,36 |
609.885,18 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
290.583,87 |
335.772,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
621.269,79 |
641.391,94 |
Anhang
zum 31. Dezember 2019
DFM Maschinenbau GmbH
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine Kleine Kapitalgesellschaft
nach § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss für
das Geschäftsjahr wurde gemäß den
Rechnungslegungsvorschriften des HGB (§§ 242 ff.
HGB) und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Zusätzlich waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten. Bei der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach §
275 Abs.2 HGB angewendet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundlage der Bilanzierung und Bewertung waren die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis
263 HGB). Darüber hinaus hat die Gesellschaft die
ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.
Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und
Bewertung:
1. Die Inventur wurde am 31.12.2019
durchgeführt.
2. Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu den Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie einer Abnutzung unterliegen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibung erfolgt zeitanteilig linear.
3. Forderungen wurden zu ihren Anschaffungskosten
(Nennwert), unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
4. Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur
Bilanzerstellung erkennbare Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr
betreffen und werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bewertet.
5. Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt.
6. Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne § 251 HGB.
Ergebnisverwendung:
Die Vereinbarungen zwischen dem Gesellschafter und
dem Geschäftsführer bestimmen die
Ergebnisverwendung wie folgt:
Der Jahresfehlbetrag von 43.497,32 € wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben:
Als Geschäftsführer waren im abgelaufenen
Geschäftsjahr folgende Personen tätig:
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs 2019 beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 9.
Der Geschäftsführer wurde auf den nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
25.423,65 € ausdrücklich hingewiesen.
Greifswald, den 22. Oktober 2020
Jens Rothstein
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 12.599,92 EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 11.599,92 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2020 festgestellt.
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