EZG Operations GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Dr. Jüdes seit 14.5.2019 | Geschäftsführer |
Hans-Jürgen Dr. Mielisch seit 23.10.2015 | Geschäftsführer |
Sven Stefan Kraus seit 6.8.2010 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EZG Operations GmbHWismarJahresabschluss der EZG Operations GmbH, Wismar, für das Geschäftsjahr 2018A. Bilanz der EZG Operations GmbH, Wismar, zum 31. Dezember 2018
B. Gewinn- und Verlustrechnung der EZG Operations GmbH, Wismar, vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
C. AnhangC. I. Anlagenspiegel
C. II. Allgemeine Grundlagen Die EZG Operations GmbH, Wismar (EOP) hat ihren Sitz in Wismar und ist eingetragen in das Handelsregister B beim Amtsgericht Schwerin (Reg.Nr. 6677). Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist entsprechend den Bestimmungen des HGB und des GmbHG erstellt und in Euro ausgewiesen. Die Gesellschaft ist im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Für den Jahresabschluss werden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB in Anspruch genommen. Bei der Veröffentlichung wird von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 326 HGB Gebrauch gemacht. Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die EOP hat jeweils einen Betriebsführungsvertrag mit der Sales & Solutions GmbH (SSG) und der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (ENBW) geschlossen. Mit der EnBW besteht zusätzlich ein Dienstleistungsvertrag zur Geschäftsbesorgung. Mit Kauf des Kraftwerksstandortes Bomlitz zum 01.03.2017 wurde der bestehende Betriebsführungsvertrag mit der Sales und Solutions GmbH, über den die EOP einen großen Teil ihrer Umsatzerlöse generiert, im Leistungsumfang aktualisiert. Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW AG). Die Gesellschaft wurde im Jahr 2014 entkonsolidiert und wird seither nicht mehr in den Konzernabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG einbezogen. C. III. Bilanzierung und BewertungFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben. Die Sachanlagen werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Bewegliche Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis). Geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung voll aufwandswirksam berücksichtigt. In den Geschäftsjahren 2008 bis 2017 wurde für geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen ein im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufzulösender Sammelposten gebildet. Für Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für Verluste aus Liefer- und Abnahmeverpflichtungen sind in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Rückstellungen wurden zum Barwert mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 (zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. März 2016 BGBI. S. 396 geändert) verwendet. Gegenüber der Abzinsung mit dem Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, resultiert ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 128 T€ (Vorjahr 99 T€). Der Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253 Absatz 6 HGB einer Ausschüttungssperre. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge oder steuerlichen Zinsvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden saldiert ausgewiesen. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. C. IV. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Gliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung gehen aus dem in Punkt C.I. dargestellten Anlagenspiegel hervor. (2) Vorräte In den Vorräten sind Bau-, Hilfs- und Betriebsstoffe für zwei Kraftwerksstandorte enthalten. Aufwendungen für Abschreibungen und Inventurbereinigungen ergaben sich in Höhe von 1 T€ (Vj. 85 T€). (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen gegenüber der Gesellschafterin handelt es sich um Forderungen aus dem konzerninternen Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagement. Durch den mit der EnBW AG abgeschlossenen Cash-Pool-Vertrag werden die in das Cash-Pooling-System einbezogenen Konten der EOP durch einen valutagerechten Saldenübertrag an die EnBW AG glattgestellt. Diese werden valutagerecht seit dem 1. Januar 2017 wie folgt verzinst: Ein Forderungssaldo der EOP gegenüber der EnBW AG wird auf Basis EONIA-Zinssatz flat (d.h. ohne Abzug einer Marge) verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Ein Verbindlichkeitssaldo der EOP gegenüber der EnBW AG wird auf Basis EONIA-Zinssatz plus 0,60 % Marge verzinst. Weist der EONIA-Zinssatz einen negativen Wert aus, fließt dieser mit dem Wert Null in die Berechnung ein. Die anfallenden Zinsen werden zum Quartalsultimo abgerechnet und kapitalisiert. Die restlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Sales & Solutions GmbH, Frankfurt (SSG) aufgrund bestehender Rahmenverträge für die Geschäftsbesorgung und Betriebsführung. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. (4) Rückstellungen
(5) Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, liegen nicht vor. C. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (6) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus der Betriebsführungstätigkeit. (7) Materialaufwand Die Materialaufwendungen resultieren aus der Tätigkeit der Betriebsführung für die Kraftwerksstandorte. (8) Personalaufwand
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt:
Zum 31. Dezember 2018 betrug die Beschäftigtenzahl 46. (9) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten überwiegend Verwaltungskosten. (10) Finanzergebnis
Die Änderungen im Finanzergebnis resultieren im Wesentlichen aus den Zinseffekten bei den Pensionsrückstellungen. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen beträgt 9 T€ (Vj. 2 T€). C. VI. Sonstige Angaben HaftungsverhältnisseEs liegen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse vor. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 10.959 T€. Das Bestellobligo zum 31.12.2018 beträgt 10.189 T€. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von 765 T€, im Wesentlichen aufgrund eines Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrages. Zusätzlich bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 5 T€ für Prämienzahlung infolge eines bevorstehenden Betriebsübergangs. Angaben zu den Organen Geschäftsführer Jürgen Deuerlein, Vaihingen/Enz Leiter Kundenkraftwerke EnBW Energie Baden-Württemberg AG Dr. Hans-Jürgen Mielisch, Landau Mitarbeiter Kundenkraftwerke EnBW Energie Baden-Württemberg AG Im Geschäftsjahr 2018 erhielten die Geschäftsführer keine Bezüge. Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an die Organmitglieder gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern wurden nicht eingegangen. Gesellschafter EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe C. VII. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) Die nach § 6b Abs. 3 EnWG geforderte Segmentierung von Tätigkeitsbereichen wurde im EnBW-Konzern gesellschaftsrechtlich durch die Zuordnung der Tätigkeit in rechtlich selbständige Einheiten umgesetzt. Der vorliegende Jahresabschluss der EZG Operations GmbH zeigt ausschließlich sonstige Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors. Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2018 waren dies: · Vereinbarung mit der EnBW AG über die Erbringung von konzerninternen Leistungen. Die EnBW AG übernimmt für die EOP die Funktionen Rechnungswesen und Steuern, Einkauf und Logistik, Informationsverarbeitung, Recht und Versicherungen und Gebäudemanagement. Die Leistungen werden anhand eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mittels konzerneinheitlicher Verrechnungspreise abgerechnet. · Vereinbarung mit der EnBW AG über die Verwaltung von Liquidität. · Vertrag über die Betriebsführung zwischen der EOP und der SSG und EnBW AG. · Dienstleistungsvertrag zur Geschäftsbesorgung zwischen der EOP und der EnBW AG. Die Geschäfte erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Wismar, den 18. April 2019 Die Geschäftsführer Jürgen Deuerlein Dr. Hans-Jürgen Mielisch ErgebnisverwendungsbeschlussDer Jahresüberschuss in Höhe von 112.959,78 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Beschluss vom 05.07.2019 Feststellung JahresabschlussDie Billigung bzw. Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.07.2019. |
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