Jochen Möbus GmbHLiquidiert

03253 Doberlug-Kirchhain, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 5551
Eingetragen
23.6.2005
Branche
Großhandel mit Roh- und SchnittholzVeredlung von HolzwarenHerstellung von Türen und Fenstern aus Holz
Gegenstand
der Handel mit Treppen und deren Montage

Historie

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Management

NameRolle
Jochen Möbus
seit 9.10.2015
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jochen Möbus GmbH

Doberlug-Kirchhain

Jahresabschluss zum 31.12.2006

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

31.489,51

33.911,51

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

1.000,00

1.000,00

2. Fertige Erzeugnisse und Waren

40.576,00

41.576,00

27.500,00

28.500,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

33.914,69

75.836,21

2. sonstige Vermögensgegenstände

2.452,35

36.367,04

1.601,50

77.437,71

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

81,33

123,53

Summe Aktiva

109.514,88

139.973,75



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-19.441,17

-20.399,97

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-169,17

958,80

B. Rückstellungen

3.000,00

3.000,00

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

15.363,24

18.527,57

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

46.429,39

65.328,89

3. sonstige Verbindlichkeiten

39.332,59

101.125,22

47.558,46

131.414,92

Summe Passiva

109.514,88

139.973,75

ANHANG

Allgemeine Angaben zur Bilanz

Bilanzierungsmethoden

Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.


Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Sofern es steuerlich zulässig war, wurde die degressive Abschreibung gewählt. In allen anderen Fällen wurde die Abschreibung linear vorgenommen.

Von der Möglichkeit des Übergangs von der degressiven auf die lineare Abschreibung wurde Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis EUR 410,- wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Das Vorratsvermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Sofern sich zum Bilanzstichtag niedrigere Tageswerte ergaben, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Die Einzelwertberichtigungen werden unter Zugrundelegung der Bonität und der Sicherheiten je nach Lage des Einzelfalles gebildet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

1.2 Rechtliche Verhältnisse

Seit dem 01.08.2000 wird das Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt.

Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Cottbus HRB 5551 unter der Firma Jochen Möbus GmbH eingetragen.

Sitz der Gesellschaft ist Doberlug-Kirchhain.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,- und entfällt auf Herrn Jochen Möbus zu 100%.

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Treppen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zur Geschäftsführung ist bestellt: Herr Jochen Möbus
Pestalozziplatz 4
03532 Doberlug-Kirchhain


1.3 Steuerliche Verhältnisse

Die Gesellschaft wird unter der Steuernummer 058111/00686 beim Finanzamt Finsterwalde geführt.

Die letzte Steuerliche Betriebsprüfung wurde im Jahr 2004 durchgeführt und umfasste die Jahre 1999 bis 2001.


1.4 Angaben zur Buchführung

Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB die Verpflichtung, eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen. Weiterhin ergibt sich die Verpflichtung zur Führung von Büchern aus § 141 AO.

Die Erfassung der anfallenden Geschäftsvorfälle erfolgte durch mich mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitung und wurde über das Programm Stotax - Finanzbuchhaltung ausgewertet.

Die Grundlage für die Kontierung bildet der Stotax - Kontenrahmen 02.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Stotax Finanzbuchführungsprogramms erfolgte durch Herrn Dr. Niederhoff, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Die Ordnungsmäßigkeit wurde im September 1995 mit folgendem Vermerk bestätigt:

"Das Programm Stotax - Fibu erfüllt bei sachgerechter Anwendung die Voraussetzungen für eine den Ordnungsmäßigkeitsgrundsätzen entsprechende Buchführung."

Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde mit Hilfe des Programms Stotax - Lohn erstellt.

Die Anlagenbuchführung wurde über das Stotax - Anlageprogramm erstellt.

Die im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Um- und Abschlussbuchungen sind über das Programm Stotax - Jahresabschluss in die Finanzbuchhaltung eingeflossen.

Die tägliche Erfassung der Bareinnahmen und - ausgaben erfolgt in einem Kassenbuch.


1.5 Jahresabschluss

Für das Anlagevermögen wurde der Bestandsnachweis anhand einer Anlagenkartei geführt.

Der Bestand des Vorratsvermögens wurde zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen.

Zum Bilanzstichtag vorhandene Forderungen und Verbindlichkeiten wurden durch Saldenlisten nachgewiesen.

Für das Guthaben und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten liegen Saldenbestätigungen vor.

Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 HGB gegliedert und den Erfordernissen eines Einzelunternehmens angepasst.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrundegelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Sofern es steuerlich zulässig war, wurde die degressive Abschreibung gemäß § 7 Abs. 2 EStG gewählt. In allen anderen Fällen wurden die Abschreibungen linear nach § 7 Abs. 1 EStG vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen.

Soweit offenbare Einzelrisiken vorlagen, wurden Wertberichtigungen gebildet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden bei den Steuerrückstellungen ausgewiesen.

Für alle ungewissen Verbindlichkeiten wurden sonstige Rückstellungen gebildet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

 

Jochen Möbus

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