ATS
GmbH
Pfungstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
233.929,00 |
297.832,00 |
| I.
Sachanlagen |
233.929,00 |
297.832,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
160.079,01 |
190.333,99 |
| I.
Vorräte |
146.000,00 |
146.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.198,16 |
34.357,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.880,85 |
9.976,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.300,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
394.008,01 |
489.465,99 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
267.051,47 |
275.069,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
262.569,59 |
243.944,50 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.018,12 |
-18.625,09 |
| B.
Rückstellungen |
22.980,58 |
35.089,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
103.975,96 |
179.307,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
74.268,19 |
142.718,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
29.707,77 |
36.588,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
394.008,01 |
489.465,99 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2018
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ATS GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung
des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung
selbsterstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde kein Gebrauch gemacht.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Soweit am Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währungen lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassenmittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 3.844,57 Euro
(Vorjahr 39.903,29 Euro).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
beträgt 103.975,96 Euro.
Die Gesellschaft hat gegen die Gesellschafter
Darlehensforderungen in Höhe von 29.707,77 Euro.
E. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn René Öhlschläger
Unterschrift der Geschäftsführung
Pfungstadt,
den
Ort, Datum Unterschrift
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2019 festgestellt.
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