Vision Food Verwaltungsgesellschaft mbH

Am Pfädlein 9, 97702 Münnerstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 5287
Eingetragen
21.12.2007
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und GewürzenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an dern Kommanditgesellschaft in Firma Vision Food GmbH & Co. KG, die den Import und Export sowie Handel mit Gewürzen und Gewürzprodukten zum Gegenstand hat. Der Gesellschaft sind alle mit diesem Gegenstand in Zusammenhang stehenden und ihm dienlichen Geschäfte einschließlich der Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmen gestattet.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Scherbaum
seit 21.12.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Vision Food Produktionen GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Vision Food Produktionen GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vision Food Verwaltungsgesellschaft mbH

Münnerstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 26.044,22 26.356,38
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.044,22 20.912,40
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 5.443,98
Bilanzsumme, Summe Aktiva 26.044,22 26.356,38

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 23.256,40 23.828,81
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.171,19 1.225,57
III. Jahresfehlbetrag 572,41 -54,38
B. Rückstellungen 1.200,00 2.100,00
C. Verbindlichkeiten 1.587,82 427,57
Bilanzsumme, Summe Passiva 26.044,22 26.356,38

Anhang


zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2010 der Vision Food Verwal­tungsgesellschaft mbH, Münnerstadt.


Der Jahresabschluss der Vision Food Verwal­tungsgesellschaft mbH, Münnerstadt wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.


Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach den Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.


Angaben die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.


Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung der Einbringlichkeit vorsichtig bewertet. Ein allgemeines Ausfallrisiko sowie Einzelrisiken sind nicht zu verzeichnen.


Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert bilanziert.


Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt


Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung


Angaben zu Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 11.750,00 €.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.587,82 €.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.


Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz, § 264c Abs. 1 HGB)


Gemäß § 264c Abs. 1 HGB wurde die Bilanz um die Posten Forderungen gegenüber Gesellschaftern sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber Herrn Uwe Scherbaum in Höhe von 8.000,00 € sowie Verbindlichkeiten gegenüber Herrn Uwe Scherbaum in Höhe von 427,57 €,

Sonstige Pflichtangaben


Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Vision Food Verwaltungsgesellschaft mbH, Münnerstadt ist Herr Uwe Scherbaum, Münnerstadt.


Die Aufstellung des Jahresabschlusses der Vision Food Verwaltungsgesellschaft mbH, Münnerstadt erfolgte unter Annahme der Unternehmensfortführung.

Wir weisen darauf hin, dass für die Offenlegung von zulässigen größenabhängigen Erleichterungsvorschriften und Auswahlrechten Gebrauch gemacht wurde.

Münster, den 1. März 2012


gez. Uwe Scherbaum (Geschäftsführer)
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2012 festgestellt.

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