VIS
GmbH
Gotha
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.044,00 |
1.815,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.044,00 |
1.815,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
48.049,42 |
43.173,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.473,72 |
29.896,64 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.575,70 |
13.277,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
806,92 |
| Summe
Aktiva |
51.093,42 |
45.795,62 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.752,38 |
37.576,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.750,00 |
3.750,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
8.261,48 |
3.236,02 |
| IV.
Jahresüberschuss |
4.176,31 |
5.025,46 |
| B.
Rückstellungen |
8.468,40 |
6.861,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
872,64 |
1.357,70 |
| Summe
Passiva |
51.093,42 |
45.795,62 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gemäß § 264Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum
Jahresabschluss insgesamt
- Angaben
über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
- Angaben zur
Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung
und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung
- Sonstige
Angaben
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend der
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert von über 250,00
€ bis 1.000,00 € wurde im Jahr des Zugangs ein
Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der
Bildung und den folgenden 4 Wirtschaftsjahren mit jeweils
einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt Erkennbaren Risiken wurde durch die Bildung von
Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
872 €.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen Forderungen
in Höhe von 30.743,17 €
Die Darlehen wurden banküblich verzinst. Die
Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesen.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresüberschuss beträgt
€ 4.176,31.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrages in Höhe
von € 8.261,48ergibt sich ein
Betrag von € 12.437,79 der zu
verwenden
ist.
Ein Betrag in Höhe
von € 0,00 wird in die
freie Rücklage
eingestellt.
Auf neue Rechnung wird
vorgetragen € 12.437,79.
Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in so genannte "kleine",
"mittelgroße" und "große" Kapitalgesellschaften
unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung,
Offenlegung oder eine mögliche
Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres waren im
Unternehmen durchschnittlich 1. Arbeitnehmer
beschäftigt.
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr Herr Troyke bestellt.
Gotha, den 04.04.2023
gez.
Troyke, Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 4.4.2023.
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