Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 9438
Vorher
Mitteldeutsche Getränke AGMitteldeutsche Fruchtsaft AG
Eingetragen
27.7.2009
Branche
Herstellung von Frucht- und GemüsesäftenGroßhandel mit GetränkenHerstellung von Apfelwein und sonstigen gegorenen Getränken aus Obst
Gegenstand
Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Herstellung, Vertrieb und Handel mit Gütern jeglicher Art

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sven Homberg
seit 6.2.2014
Prokura
Chris Dabbert
seit 27.7.2009
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Glockengold Fruchtsaft AG

Laucha an der Unstrut

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.627,00 7.307,00
II. Sachanlagen 1.628.715,12 1.846.467,82
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 6.992.490,75 7.175.896,13
II. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände 2.070.577,83 2.462.691,60
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 729.151,36 237.766,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
11.424.562,06 11.730.128,67

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Grundkapital 473.685,00 473.685,00
II. Kapitalrücklage 142.885,57 142.885,57
III. Gewinnrücklage
1. gesetzliche Rücklage 45.000,10 45.000,10
2. andere Rücklage 1.280.430,49 1.280.430,49
IV. Bilanzgewinn 2.634.459,64 2.197.329,74
4.576.460,80 4.139.330,90
B. Rückstellungen 461.296,86 782.347,00
C. Verbindlichkeiten 6.377.792,16 6.794.843,28
D. Passive latente Steuern 9.012,24 13.607,49
11.424.562,06 11.730.128,67

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Glockengold Fruchtsaft AG mit Sitz in 06636 Laucha an der Unstrut, Hirschrodaer Straße 13 ist beim Amtsgericht Stendal unter HR B 9438 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Glockengold Fruchtsaft AG, Laucha an der Unstrut, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen wird Gebrauch gemacht.

II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

1. Anlagevermögen

Investitionszuschüsse werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der Beantragung (bilanzielle Erfassung als sonstiger Vermögensgegenstand) direkt von den Anschaffungskosten der betreffenden Vermögensgegenstände abgezogen. Seit 2019 erfolgt die Minderung der Anschaffungskosten bereits mit Anspruchsentstehung im Jahr der Investitionen. Zum 31. Dezember 2023 wurden TEUR 0 (im Vorjahr TEUR 54) an noch nicht ausgezahlten Investitionszuschüssen anschaffungsmindert erfasst.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und bis 2010 auch teilweise degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (2023: TEUR 14).

2. Umlaufvermögen

Die Vorräte werden wie folgt bewertet:

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit Anschaffungen in Fremdwährungen erfolgten, sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit den Umrechnungskursen zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Satz 2 HGB angesetzt. Weiterhin wird von dem Wahlrecht des § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht. Soweit das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde, erfolgt eine vollständige Wertberichtung.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag bewertet. Der Betrag der Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0).

Für erkennbare Einzelrisiken werden bei Bedarf entsprechende Einzelwertberichtigungen in Höhe des erwarteten Nettoforderungsausfalles gebildet. Für nicht einzelwertberichtigte Nettoforderungsbestände aus Lieferungen und Leistungen wurden Pauschalwertberichtigungen (1 %; Vorjahr: 1 %) gebildet. Fremdwährungsforderungen bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Nicht in der Bilanz enthaltenes Geschäft ist das echte Factoring von ausgewählten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (7 Debitoren; Vorjahr: 7 Debitoren). Dadurch wird die Liquidität gestärkt (Zweck und Vorteil). Zugleich wird die Ertragslage aufgrund der Vergütung an den Factor belastet.

Bei Beendigung des Factorings kann es aufgrund dann fehlender Vorfinanzierung zu einem Liquiditätsengpass kommen. Zum Stichtag ist ein Betrag in Höhe von TEUR 2.010 (Vorjahr: TEUR 2.100) gefactort. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen an den Factor betragen im Berichtsjahr TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 32). Zur Besicherung des Factoringgeschäftes besteht eine Globalzession über alle gegenwärtigen und zukünftigen nicht angekauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren A-Z).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalteten im Vorjahr kurzfristige Forderungen gegen einen Kunden in Höhe von TEUR 584 (netto: TEUR 495), welche aufgrund eines Rechtsstreites in Höhe von TEUR 584 noch nicht ausgeglichen worden sind. Einzelwertberichtigungen erfolgten zum 31. Dezember 2022 nicht, weil zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 gegenüber diesem Kunden kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (saldierter Betrag) in Höhe von TEUR 130 (netto: TEUR 122) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 400 ausgewiesen wurden. Am 20. November 2023 wurde der Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet. Im Ergebnis dessen erfolgte im Geschäftsjahr 2023 die Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von netto TEUR 495 sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von netto TEUR 122. Im Saldo ergaben sich daraus periodenfremde Aufwendungen von TEUR 373. Die Begleichung der sonstigen Verbindlichkeiten von TEUR 400 erfolgte am 28. Juni 2024.

In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind die saldierten Pfandkonten/-guthaben in Höhe von TEUR 26 (Vorjahr TEUR 28; Pfandgeldverrechnungskonto für Flaschen und Kästen) ausgewiesen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten außerdem antizipative Posten aus der Entlastungen gemäß dem Strom- und Energiesteuergesetzen für das Kalenderjahr 2023 in Höhe von TEUR 27 und 2022 in Höhe von TEUR 41, welche im Folgejahr jeweils beantragt worden sind. Zudem sind im Folgejahr erstattungsfähige Vorsteuerbeträge in Höhe von TEUR 0 (im Vorjahr TEUR 0) enthalten.

Weiterhin sind debitorische Kreditoren gegen einen Lieferanten in Höhe von TEUR 678 - Vorjahr TEUR 464 (Saldo) enthalten. Diese resultieren in Höhe von TEUR 1.031 (Vorjahr: TEUR 942) aus Bonusgutschriften, welche als Sicherheit an ein Kreditinstitut abgetreten sind.

Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalbetrag angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen werden zum Stichtagskurs bewertet.

3. Rechnungsabgrenzungsposten

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, welche Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

4. Eigenkapital

Grundkapital

Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 473.685,00 und ist eingeteilt in 473.685 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 pro Aktie.

Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital 2016/1: Die Hauptversammlung hat am 9. Juni 2016 die Schaffung eines genehmigten Kapitals 2016/1 und die Änderung des § 4 Abs.5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Mai 2021 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 23.684,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Das genehmigte Kapital wurde bis zum 31. Dezember 2021 nicht zur Grundkapitalerhöhung verwendet. Beschlüsse zur Ausgabe von neuem genehmigten Kapital wurden in 2022 und 2023 nicht gefasst.

Kapitalrücklage

Die neuen Aktionäre haben im Rahmen der Kapitalerhöhung vom 9. Juni 2016 ein weiteres Entgelt in Höhe von EUR 142.885,57 leisten müssen. Dieses Entgelt wurde gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapitalrücklage eingestellt.

Gewinnrücklagen

In die gesetzliche Rücklage erfolgte im Geschäftsjahr 2012 unter Berücksichtigung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 18. Dezember 2012 eine Zuführung in Höhe von EUR 31.372,03, so dass der Mindestbetrag gemäß § 150 Abs. 2 AktG vor der Grundkapitalerhöhung in 2017 bereits zum 31. Dezember 2012 (EUR 45.000,10) erreicht wurde. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Mindestbetrag gemäß § 150 Abs. 2 EUR 47.368,50, welcher durch die bisherige gesetzliche Rücklage (EUR 45.000,10) und die in 2016 neu gebildete Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB bereits erreicht wird.

In die anderen Gewinnrücklagen wurden in den Vorjahren (bis 2018) 50 % des Jahresergebnisses eingestellt.

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn des Vorjahres (TEUR 2.197) wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Dezember 2023 auf neue Rechnung vorgetragen.

5. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen (TEUR 116; Vorjahr TEUR 114), unterlassene Instandhaltung (TEUR 34; Vorjahr TEUR 26), ausstehende Eingangsrechnungen einschließlich Zoll und Fracht (TEUR 138; Vorjahr TEUR 108), Prozessrisiken (TEUR 30; Vorjahr TEUR 20), Gewährleistung (TEUR 3; Vorjahr TEUR 4), Rückstellungen für drohende Verluste aus Devisentermingeschäften (TEUR 0; Vorjahr TEUR 63) und Personalaufwendungen einschließlich Tantieme (TEUR 53; Vorjahr TEUR 54) gebildet.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Mittel- und langfristige Verbindlichkeiten werden entsprechend verzinst.

Verbindlichkeiten in Fremdwährungen wurden gemäß § 256a HGB bewertet.

Art der Verbindlichkeit Restlaufzeit Gesamt
in TEUR in TEUR
bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre 31.12.2023 (31.12.2022)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 598 167 0 765
(Vorjahr) (1.252) (761) (29) (2.013)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.094 0 0 1.094
(Vorjahr) (1.855) (0) (0) (1.855)
sonstige Verbindlichkeiten 3.607 912 0 4.519
(Vorjahr) (2.800) (308) (62) (3.108)
Gesamt 5.299 1.077 0 6.378
(Vorjahr) (5.907) (1.069) (91) (6.976)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie folgt besichert:

Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Rechter und Ansprüche aus Bonusforderungen gegen einen Lieferanten,

Sicherungsübereignung von zwei Elektrogabelstaplern inklusive Zubehör.

Die in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen verzinslichen Darlehensverbindlichkeiten (TEUR 3.569) sind gegenüber den Darlehensgebern wie folgt besichert:

in Höhe von TEUR 2.318 (Valuta Darlehen zum 31.Dezember 2023) durch Sicherungsübereignung des anteiligen Warenlagers,

in Höhe von TEUR 308 (Valuta zum 31. Dezember 2023) durch Sicherungsübereignung der Verschlüsse für 2 Liter Verpackungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten antizipative Posten aus Vorsteuerkorrekturen (TEUR 166) und -erstattungen (TEUR 22) in Höhe von TEUR 144.

Weiterhin werden hier Zahlungseingänge in Höhe von TEUR 600 im Rahmen einer nicht wirksam zustande gekommenen Kapitalerhöhung als kurzfristige, unverzinsliche Verbindlichkeit ausgewiesen, von welchen am 28. Juni 2024 TEUR 400 zurückgezahlt wurden.

7. Passive latente Steuern

Für bestehende Unterschiede zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden passive (Steuerbelastung) bzw. aktive (Steuerentlastung) latente Steuern gebildet. Die entstandenen aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert ausgewiesen. Die Bewertung der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen.

III. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Es bestehen Abnahmeverpflichtungen für Lieferungen und Leistungen in Höhe von rd. TEUR 5.525 (Vorjahr TEUR 3.880), welche im kommenden Jahr fällig werden.

Aus Leasing- und Mietverträgen sowie Lizenzverträgen bestehen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 4.628 (Vorjahr TEUR 4.554). Davon werden innerhalb des nächsten Jahres TEUR 513 (Vorjahr TEUR 484) fällig. Des Weiteren werden in über fünf Jahren TEUR 2.063 (Vorjahr TEUR 2.279) fällig.

Ein weiterer bewilligter Investitionszuschuss (Teilwiderrufsbescheid vom 13. Dezember 2022 im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises vom 22. August 2022: TEUR 638) aus öffentlichen Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) und aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist zweckgebunden für Investitionen ab 2018 und unterliegt bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem festgelegten Ende des Investitionszeitraumes (31. Dezember 2021) bestimmten Auflagen. Der Zweckbindungszeitraum endet am 31. Dezember 2026. Die fünfjährige Zweckbindung für die Dauerarbeitsplätze endet erst am 12. Juli 2027. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden Ansprüche in Höhe von TEUR 638 ausgezahlt.

Für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsvorhaben kleiner und Kleinstunternehmen in Betriebsstätten Sachsen-Anhalt (TEUR 33; Auszahlung am 25. August 2023) in 2022 besteht eine Zweckbindungsfrist bis August 2026.

Zum Bilanzstichtag besteht ein Rahmenliefervertrag mit einem ausländischen Kunden, welcher am 31. Dezember 2031 endet.

Im Rahmen der Restrukturierung der Finanzierung wurden in 2023 Bankdarlehen (Investitionsdarlehen und Kontokorrentlinie) in Höhe von TEUR 897 auf die DVV GmbH, Laucha an der Unstrut umgeschuldet, welche zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 843 valutierten. In diesem Zusammenhang haften wir jedoch weiterhin als Gesamtschuldner. Die ursprünglich durch die Bank finanzierten Anlagen, welche sich weiterhin in unserem Besitz befinden, sind zugunsten der Bank sicherungsübereignet (Restbuchwert zum 31. Dezember 2023: rd. TEUR 300).

Weiterhin haben wir die gesamtschuldnerische Mithaftung über den vereinbarten Kredit zwischen der DVV GmbH und dem ursprünglichen Kreditgeber (Kreditinstitut) einschließlich einer eventuellen Inanspruchnahme über die eingeräumte Linie hinaus - und die eventuell zugesagten Befristungen - übernommen. Das Risiko zum 31. Dezember 2023 hinsichtlich einer Inanspruchnahme daraus betrug TEUR 843. Wir gehen derzeit von einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Inanspruchnahme als Gesamtschuldner aus, weil Zins- und Tilgungsleistungen von uns an die DVV GmbH in selber Höhe und zum selben Zeitpunkt erfolgen, wie diese von der DVV GmbH an den Kreditgeber geleistet werden müssen. Ein Abgleich mit der DVV GmbH erfolgt monatlich.

2. Devisentermingeschäfte

Zum 31. Dezember 2023 bestanden Devisentermingeschäfte zum Kauf von insgesamt TUSD 1.189 zu einem vereinbarten Preis von insgesamt TEUR 1.068. Unter Berücksichtigung des Stichtagskurses von durchschnittlich 1 USD = 0,8907 EUR ergibt sich zum Bilanzstichtag ein positiver Marktwert von TEUR 8.

3. Mitarbeiter

Die Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt stellt sich wie folgt dar:

2023 2022
Angestellte 12 13
Arbeiter 23 15
Auszubildende 6 7
41 35

4. Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

Herr Chris Dabbert (Jurist) ausgeübter Beruf: Vorstand

Auf die Angabe der Vergütung wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

Herr Christian Dabbert (Vorsitzender) ausgeübter Beruf: Diplom Ingenieur
Frau Christine Dabbert ausgeübter Beruf: selbständige Kauffrau
Frau Ulrike Schneider ausgeübter Beruf: angestellte Kauffrau

Der Aufsichtsrat hat für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 keine Vergütung erhalten.

5. Geschäfte zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Alle Geschäfte werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt mit folgender Ausnahme:

Es bestehen selbstschuldnerische Bürgschaften des Mehrheitsgesellschafters zur Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 500.

Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.650 (im Vorjahr TEUR 2.050).

Im Jahr 2023 bestand ein langfristiger Mietvertrag über die Betriebsgrundstücke und Gebäude in Bad Bibra. Hier wurde ein Mietaufwand (ohne Nebenkosten) in Höhe von TEUR 194 im Jahr 2023 erfasst.

Im Jahr 2021 wurde ein langfristiger Mietvertrag über die Betriebsgrundstücke und Gebäude in Laucha abgeschlossen. Hier wurde ein Mietaufwand (ohne Nebenkosten) in Höhe von TEUR 259 im Jahr 2023 erfasst.

Des Weiteren besteht ein Lizenzvertrag zur Marke "Glockengold", bei der wir Lizenznehmer sind, mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2041. Hierfür sind Lizenzgebühren in Höhe von TEUR 24 im Geschäftsjahr 2023 angefallen.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Darlehensverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen in Höhe von TEUR 3.569 ausgewiesen, welche in Höhe von TEUR 3.159 nicht besichert sind.

6. Ergebnisverwendung / Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.

IV. Nachtragsbericht

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres traten, bis auf nachfolgend aufgeführte Sachverhalte, keine Vorgänge von besonderer Bedeutung auf, über die zu berichten wäre.

Um die Lagerkapazität in Laucha zu erhöhen wurde ein neuer Mietvertrag mit der DVV GmbH zum 01.September 2024 mit einer monatlichen Miete von TEUR 5 für die nächsten 10 Jahre geschlossen.

Zur Finanzierung von Investitionen (TEUR 200) und Betriebsmitteln (TEUR 500) wurden bis 30. September 2024 neue Bankdarlehen in Höhe von TEUR 700 aufgenommen. Weiterhin erfolgten bis dahin planmäßige Tilgungen von Bankdarlehen in Höhe von TEUR 577.

Zur Bevorratung mit Rohstoffen wurden von nahestehenden Personen und Dritte weitere kurzfristige finanzielle Mittel in Höhe von TEUR 168 (per 30. September 2024) bereitgestellt. Tilgungen erfolgten bis dahin in Höhe von TEUR 682.

Unterschrift des Vorstandes

 

Laucha an der Unstrut, den 28. November 2024

gez. Dabbert

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30. Dezember 2024 festgestellt.

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