CfsHolding
GmbH
Gifhorn
(vormals: Weeze)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
491,57 |
8.012,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
439,95 |
7.916,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51,62 |
95,52 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.677,03 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.168,60 |
8.012,17 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
6.532,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
19.467,83 |
19.661,15 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.209,20 |
-193,32 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.677,03 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
740,00 |
1.480,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.428,60 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.428,60 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.168,60 |
8.012,17 |
Anhang
zum
31. Dezember 2017
INHALTSVERZEICHNIS
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
gem. § 267a HGB auf. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.
1, 274a, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung
(§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden die
besonderen Erleichterungen für
Kleinstkapitalgesellschaften nach § 275 Abs. 5 HGB
nicht in Anspruch genommen.
Von dem Wahlrecht gem. Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB
wurde kein Gebrauch gemacht.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände werden,
soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig linear über maximal
fünf Jahre oder die längere vertragliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wird das mit BilMoG neu geschaffene Aktivierungswahlrecht
nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und
Entwicklungskosten werden daher in voller Höhe als
Aufwand gebucht.
Entgeltliche erworbene Geschäfts- und
Firmenwerte werden aktiviert und entsprechend ihrer
wirtschaftlichen Nutzungsdauer, in der Regel aber nicht
mehr als 5 Jahre, linear abgeschrieben. Aktivierte
Wettbewerbsverbote werden ebenfalls über die
vereinbarte Laufzeit abgeschrieben. Im Fall der
begründeten Abweichung wird auf den gesonderten
Hinweis gem. § 285 Nr. 13 HGB verwiesen.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgen gemäß der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer nach der linearen oder
degressiven Abschreibungsmethode.
Zugänge von beweglichen Anlagegegenständen
werden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis
einschließlich 150,00 € und von insgesamt
untergeordneter Bedeutung werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben,
Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschluss-Stichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen.
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten, bei dauerhafter Wertminderung ggf.
vermindert um außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet. Ausleihungen werden, falls
erforderlich, unter Abzinsung auf den Barwert bewertet.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Anwendung der gleitenden
Durchschnittskostenmethode bei Waren und Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen bzw. zu Herstellungskosten bei fertigen und
unfertigen Erzeugnissen unter Beachtung des
Niederstwertprinzips. Zusätzliche werden für
Alters-, Nutzungs,- Gängigkeits- und
Reichweitenrisiken sowie andere wertmindernde
Einflüsse entsprechende Wertabschläge
vorgenommen. In den Herstellungskosten sind keine
Fremdkapitalzinsen enthalten.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
bilanziert. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende
Einzelabschreibungen Rechnung getragen. Das allgemeine
Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird durch Pauschalberichtigungen
berücksichtigt. Sämtliche Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit
von bis zu einem Jahr und werden somit nicht abgezinst.
Soweit temporäre Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von
berücksichtigungsfähigen Verlust- und
Zinsvorträgen bestehen, wird ein Posten für
latente Steuern nicht gebildet. Die Gesellschaft macht
insofern von den größenabhängigen Ansatz-
und Ausweiserleichterungen gem. § 274a Nr. 5 HGB
Gebrauch.
Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen
werden unter Zugrundelegung biometrischer
Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G Prof. Dr. Klaus
Heubeck) mit dem anhand des versicherungsmathematischen
Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelten
Erfüllungsbetrag bewertet. Danach werden sowohl die am
Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als
auch künftig zu erwartende Steigerungen von
Gehältern und Renten berücksichtigt. Für die
Abzinsung wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank
ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre für eine angenommene
Restlaufzeit von 15 Jahren zu Grunde gelegt. Bis zum 31.
Dezember 2010 wurde der steuerlich zulässige Zinssatz
in Höhe von 5,25% verwendet. Für 2015 ist ein
Zinssatz von 6,0 % zugrunde zu legen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften. Diese werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein
Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn
und Verlustrechnung
I. Weitere Angaben zur Bilanz
1. Eigenkapital
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres vom
01.01.2017 - 31.12.2017 beträgt € 8.295,40.
Auf Vorschlag der Geschäftsführung und auf
Beschluss der Gesellschafterversammlung wird dieser in
voller Höhe den Verlustvorträgen aus Vorjahren in
Höhe von € 19.467,83 hinzugerechnet und
sodann auf neue Rechnung vorgetragen.
Ausschüttungen werden nicht vorgenommen.
Rücklagen bleiben unverändert.
Ausschüttungsgesperrte Beträge bestehen zum
Abschlussstichtag nicht.
2. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
Abschlussstichtag 0,00 €.
II. Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
| • |
Es liegen keine Sachverhalte
vor, die zu einer Ausschüttungssperre gem.
§ 268 Abs. 8 HGB führen.
|
| • |
Für des im
Erhebungszeitraum 2017 erzielten negativen
körperschaftsteuerlichen Einkommens sind
aufgrund von Verlustvorträgen keine
Körperschaftsteuern und
Solidaritätszuschlag festzusetzen. Mangels
Vorauszahlungen ergeben sich keine
Steuererstattungsansprüche bzw.
Nachzahlungsverpflichtungen.
|
| • |
Für den im
Erhebungszeitraum 2017 erzielten negativen
Gewerbeertrag sind aufgrund von Verlustvorträgen
keine Gewerbesteuern festzusetzen. Mangels
Vorauszahlungen ergeben sich keine
Steuererstattungsansprüche bzw.
Nachzahlungsverpflichtungen.
|
C. Sonstige Angaben
1. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile gem.
§ 285 Nr. 11 HGB
Es bestehen zum Abschlussstichtag keine Beteiligungen
an anderen Unternehmen:
2. Angaben gem. § 285 Nr. 11a HGB zu Unternehmen
bei denen die Gesellschaft unbeschränkt haftende
Gesellschafterin ist
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag nicht
unbeschränkt haftende Gesellschafterin eines anderen
Unternehmens.
3. Angaben zu Verbindlichkeiten aus Bürgschaften
und Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB
Zum Jahresabschlussstichtag bestehen keine
Verbindlichkeiten und/oder Haftungsverhältnisse i.S.d.
§ 251 HGB. Angaben nach § 285 Nr. 27 HGB
entfallen daher.
4. Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
gem. § 285 S. 1 Nr. 10 HGB
Geschäftsführer vom 18.07.2006 - 26.11.2018
Familienname Vorname Berufsbezeichg
Vertretungsbefugnis
Spies Ron Geschäftsführer
allein, von den
Beschränkungen des § 181 BGB
befreit
Geschäftsführer ab 27.11.2018
Familienname Vorname Berufsbezeichg.
Vertretungsbefugnis
Lüdtke Andreas-Jens
Geschäftsführer allein, von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte durch Ron
Spies geführt.
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Gegenüber den Geschäftsführern/ dem
Aufsichtsrat bestehen die nachfolgenden Rechte:
|
Sachverhalte
|
Betrag €
|
| Ausleihungen |
0,00 € |
| Forderungen |
0,00 € |
5. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG/ § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
|
Sachverhalte
|
Betrag €
|
| Ausleihungen |
0,00 € |
| Forderungen |
0,00 € |
| Verbindlichkeiten |
0,00 € |
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 26.02.2019 festgestellt.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Gifhorn, den 26.02.2019
Der Geschäftsführer
gez. Andreas-Jens Lüdtke
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 7.798,49 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2019 festgestellt.
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