Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 206075
Vorher
Baars Hotel Projekt Deutschland GmbHRon Spies Prime Hospitality Deutschland GmbH
Eingetragen
28.7.2003
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Unternehmen zu gründen, zu verwalten, zu betreiben und zu beraten sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas-Jens Lüdtke
seit 21.1.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Andreas-Jens Lüdtke
Gifhorn
48.500 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

CfsHolding GmbH

Gifhorn (vormals: Weeze)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Umlaufvermögen 491,57 8.012,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 439,95 7.916,65
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 51,62 95,52
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.677,03 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.168,60 8.012,17

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 6.532,17
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 19.467,83 19.661,15
III. Jahresfehlbetrag 8.209,20 -193,32
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 1.677,03 0,00
B. Rückstellungen 740,00 1.480,00
C. Verbindlichkeiten 1.428,60 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.428,60 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.168,60 8.012,17

Anhang


zum

31. Dezember 2017

INHALTSVERZEICHNIS

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 
A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 267a HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden die besonderen Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 275 Abs. 5 HGB nicht in Anspruch genommen.

Von dem Wahlrecht gem. Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über maximal fünf Jahre oder die längere vertragliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das mit BilMoG neu geschaffene Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher in voller Höhe als Aufwand gebucht.

Entgeltliche erworbene Geschäfts- und Firmenwerte werden aktiviert und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, in der Regel aber nicht mehr als 5 Jahre, linear abgeschrieben. Aktivierte Wettbewerbsverbote werden ebenfalls über die vereinbarte Laufzeit abgeschrieben. Im Fall der begründeten Abweichung wird auf den gesonderten Hinweis gem. § 285 Nr. 13 HGB verwiesen.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen gemäß der wirtschaftlichen Nutzungsdauer nach der linearen oder degressiven Abschreibungsmethode.

Zugänge von beweglichen Anlagegegenständen werden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis einschließlich 150,00 € und von insgesamt untergeordneter Bedeutung werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben,

Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschluss-Stichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, bei dauerhafter Wertminderung ggf. vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Ausleihungen werden, falls erforderlich, unter Abzinsung auf den Barwert bewertet.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Anwendung der gleitenden Durchschnittskostenmethode bei Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bzw. zu Herstellungskosten bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Zusätzliche werden für Alters-, Nutzungs,- Gängigkeits- und Reichweitenrisiken sowie andere wertmindernde Einflüsse entsprechende Wertabschläge vorgenommen. In den Herstellungskosten sind keine Fremdkapitalzinsen enthalten.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Einzelabschreibungen Rechnung getragen. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch Pauschalberichtigungen berücksichtigt. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und werden somit nicht abgezinst.

Soweit temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen bestehen, wird ein Posten für latente Steuern nicht gebildet. Die Gesellschaft macht insofern von den größenabhängigen Ansatz- und Ausweiserleichterungen gem. § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch.

Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G Prof. Dr. Klaus Heubeck) mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelten Erfüllungsbetrag bewertet. Danach werden sowohl die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Für die Abzinsung wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zu Grunde gelegt. Bis zum 31. Dezember 2010 wurde der steuerlich zulässige Zinssatz in Höhe von 5,25% verwendet. Für 2015 ist ein Zinssatz von 6,0 % zugrunde zu legen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Diese werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung


I. Weitere Angaben zur Bilanz
 

1. Eigenkapital

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres vom 01.01.2017 - 31.12.2017 beträgt € 8.295,40. Auf Vorschlag der Geschäftsführung und auf Beschluss der Gesellschafterversammlung wird dieser in voller Höhe den Verlustvorträgen aus Vorjahren in Höhe von € 19.467,83 hinzugerechnet und sodann auf neue Rechnung vorgetragen.

Ausschüttungen werden nicht vorgenommen.
Rücklagen bleiben unverändert.
Ausschüttungsgesperrte Beträge bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

 
2. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum Abschlussstichtag 0,00 €.

II. Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
 

Es liegen keine Sachverhalte vor, die zu einer Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB führen.

Für des im Erhebungszeitraum 2017 erzielten negativen körperschaftsteuerlichen Einkommens sind aufgrund von Verlustvorträgen keine Körperschaftsteuern und Solidaritätszuschlag festzusetzen. Mangels Vorauszahlungen ergeben sich keine Steuererstattungsansprüche bzw. Nachzahlungsverpflichtungen.

Für den im Erhebungszeitraum 2017 erzielten negativen Gewerbeertrag sind aufgrund von Verlustvorträgen keine Gewerbesteuern festzusetzen. Mangels Vorauszahlungen ergeben sich keine Steuererstattungsansprüche bzw. Nachzahlungsverpflichtungen.


 
C. Sonstige Angaben

 
1. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile gem. § 285 Nr. 11 HGB

Es bestehen zum Abschlussstichtag keine Beteiligungen an anderen Unternehmen:

 
2. Angaben gem. § 285 Nr. 11a HGB zu Unternehmen bei denen die Gesellschaft unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag nicht unbeschränkt haftende Gesellschafterin eines anderen Unternehmens.

 
3. Angaben zu Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB

Zum Jahresabschlussstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten und/oder Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB. Angaben nach § 285 Nr. 27 HGB entfallen daher.

 
4. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

gem. § 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Geschäftsführer vom 18.07.2006 - 26.11.2018

Familienname Vorname Berufsbezeichg Vertretungsbefugnis

Spies   Ron  Geschäftsführer allein, von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit

Geschäftsführer ab 27.11.2018

Familienname Vorname  Berufsbezeichg. Vertretungsbefugnis

Lüdtke  Andreas-Jens Geschäftsführer allein, von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte durch Ron Spies geführt.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Gegenüber den Geschäftsführern/ dem Aufsichtsrat bestehen die nachfolgenden Rechte:

Sachverhalte Betrag €
Ausleihungen 0,00 €
Forderungen 0,00 €


 
5. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG/ § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag €
Ausleihungen 0,00 €
Forderungen 0,00 €
Verbindlichkeiten 0,00 €



Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 26.02.2019 festgestellt.

Unterschrift der Geschäftsleitung

Gifhorn, den 26.02.2019

Der Geschäftsführer

gez. Andreas-Jens Lüdtke

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2017 - 31.12.2017

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

1.1.2016 - 31.12.2016

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 7.798,49 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2019 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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Chronologischer Abdruck

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