CoJo IP Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Max Reinhardt seit 2.7.2024 | Geschäftsführer |
Julie Beth Andrews seit 22.2.2024 | Geschäftsführer |
Stacy LeAnn Kohn seit 23.5.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Orthofix US LLC | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Orthofix Spine GmbHOttobrunnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die Orthofix Spine GmbH mit Sitz in Ottobrunn ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 184278 eingetragen. Die Orthofix Spine GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Unternehmensfortführung aufgestellt. Im Hinblick auf Ereignisse und Gegebenheiten, die auf wesentliche Unsicherheit zu der Fähigkeit der Gesellschaft auf Fortführung der Unternehmenstätigkeit hinweisen, verweisen wir auf die Ausführungen unter "V. Sonstige Angaben". Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a, und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die zusätzlichen Erleichterungen nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 326 Abs. 1 HGB werden für die Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Zuge der gruppeninternen Umstrukturierung innerhalb der Orthofix-Gruppe wurde beschlossen, die Spinal Kinetics GmbH auf die Orthofix Spine GmbH zu verschmelzen. Diese Maßnahme diente der Bündelung der Geschäftsaktivitäten im Bereich des Vertriebs von medizinischen Produkten in Deutschland. Ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Verschmelzung am 1. Januar 2023 gingen sämtliche Vermögenswerte, Rechte und Pflichten der Spinal Kinetics GmbH auf die Orthofix Spine GmbH über. Es war keine Kapitalerhöhung erforderlich, da die Spinal Kinetics LLC, als alleinige Gesellschafterin der Spinal Kinetics GmbH, auf die Gewährung neuer Anteile verzichtete. Die Verschmelzung wurde ohne Gewährung von Geschäftsanteilen vollzogen, und alle Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten wurden zum handelsrechtlichen Verschmelzungsstichtag auf die Orthofix Spine GmbH übertragen. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den gesetzlichen Regelungen (§ 265 Abs. 1 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht geändert. Aufgrund der Verschmelzung sind die Werte des aktuellen Geschäftsjahres nur eingeschränkt mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses der Orthofix Spine GmbH waren die nachfolgend beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze maßgebend: Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer entsprechend des § 253 Abs. 3 HGB ermittelt und erfolgen linear pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Sofern der beizulegende Wert von Sachanlagen zum Bilanzstichtag aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung den Buchwert unterschreitet, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten am Bilanzstichtag. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit Nominalwerten bilanziert und mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Bei der Bewertung der Forderungen wird allgemein allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Auf der Aktivseite enthalten Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgt die Fremdwährungsbewertung unter Berücksichtigung des Anschaffungskosten- bzw. Imparitätsprinzips. III. Angaben zur Bilanz Sachanlagen und Vorräte Die Sachanlagen (EUR 2.339.600,44, i. Vj. EUR 2.243,06) und Vorräte (EUR 5.969.775,81, i. Vj. EUR 4.597,85) haben sich im Geschäftsjahr aufgrund der Verschmelzung signifikant erhöht. Dieser Anstieg ist auf die Übernahme der Sachanlagen und Vorräte der verschmolzenen Gesellschaft zurückzuführen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich aufgrund der Verschmelzung mit Spinal Knetics GmbH auf EUR 0,00 (i. Vj. EUR 8.692.646,39). Eigenkapital Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag sowie der Handelsregistereintragung und beläuft sich wie im Vorjahr auf EUR 25.000,00. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von EUR 9.089.930,99 (i. Vj. EUR 12.628.790,50) gegenüber Gesellschaftern. Rückstellungen Es bestehen im Geschäftsjahr sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR 1.035.099,10 (i. Vj. EUR 23.864,93). Diese setzen sich vor allem aus Rückstellungen für Personalaufwendungen zusammen. IV. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen (i. Vj. EUR 0,00). Mitarbeiter Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich elf Mitarbeiter beschäftigt (i. Vj. ein). Der hohe Anstieg resultiert aus der Verschmelzung. Fähigkeit der Orthofix Spine GmbH zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit Zum Bilanzstichtag besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag i. H. v. EUR 772.125,95 (i. Vj. EUR 5.861.834,41). Der hohe Rückgang resultiert aus der Verschmelzung mit Spinal Knetics GmbH. Gleichwohl liegt eine Überschuldung i. S. d. § 19 Abs. 2 InsO nicht vor. Aufgrund einer Rangrücktrittsvereinbarung mit der Muttergesellschaft Orthofix US LLC besteht vorliegend keine insolvenzrechtliche Überschuldung. Wir gehen entsprechend weiterhin von der Fähigkeit der Orthofix Spine GmbH zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Konzernzugehörigkeit Die Orthofix Spine GmbH wird in den Konzernabschluss der Orthofix Medical Inc. mit Sitz in Delaware, Texas/USA, einbezogen. Mitglieder der Geschäftsführung
Ottobrunn, 13.05.2025 Die Geschäftsführung Julie Andrews Max Reinhardt Stacy LeAnn Kohn Angabe zur Feststellung: Der Jahresabschluss der Orthofix Spine GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 wurde mit Beschluss vom 13.05.2025 festgestellt. |
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