Nippes Technik GmbHLiquidiert
42657 Solingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Nippes + Partner GmbH & Co. KG | 50.00% |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nippes Technik GmbHSolingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.03.2010BILANZ zum 31. März 2010AKTIVA
ANHANG FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 01. JANUAR 2010 BIS ZUM 31. MÄRZ 2010Allgemeine AngabenFür die Aufstellung des Rumpfjahresabschlusses fanden hinsichtlich der Bilanzierung und der Bewertung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Rumpfjahresabschluss wurde unter der Annahme der Stilllegung des Geschäftsbetriebes aufgestellt. Das going concern Prinzip wurde nicht angewandt (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 01. April 2010 das Insolvenzverfahren eröffnet. Gemäß IDW HFA 17 ist die Insolvenzeröffnung als wertaufhellende Tatsache zum Abschlussstichtag zu berücksichtigen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden unter Stilllegungs- bzw. Veräußerungsgesichtspunkten bewertet. Stille Reserven und stille Lasten wurden, soweit vorhanden, aufgedeckt. Die Aufdeckung ggf. vorhandener stiller Reserven erfolgte jedoch höchstens bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten. Soweit die Inanspruchnahme steuerlicher Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte einen entsprechenden Ansatz im handelsrechtlichen Jahresabschluss vorsieht, folgt die Gesellschaft den steuerlichen Vorschriften. GliederungDie Bilanz wurde nach den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDas Anlagevermögen ist mit Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfolgten überwiegend linear, erforderliche Teilwertabschreibungen wurden vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Wert angesetzt, erforderliche Wertberichtigungen und Abschreibungen wurden vorgenommen. Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken abzudecken. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Erläuterungen zur BilanzVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 95, Vorjahr TEUR 104) haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Sonstige Verbindlichkeiten Die unter der Bezeichnung in der Bilanz ausgewiesenen "sonstigen Verbindlichkeiten" (TEUR 262, Vorjahr TEUR 238) haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Sonstige AngabenGesellschafterdarlehen Die Gesellschafter haben der Gesellschaft Darlehen gewährt, die zum 31.03.2010 mit einem Betrag von insgesamt 155 TEUR incl. Zinsen ausgewiesen werden. Für diese Darlehen wurden Rangrücktrittserklärungen abgegeben. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten sind unbekannt. Mitarbeiter Im Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. März 2010 wurden keine Mitarbeiter i. S. d. § 285 Nr. 7 HGB beschäftigt. Mitglieder der Geschäftsführung Im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. März 2010 war Geschäftsführer:
Insolvenzverfahren Am 01.04.2010 wurde vom Amtsgericht Wuppertal das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nippes Technik GmbH in Insolvenz eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde ernannt:
Solingen, im Oktober 2011 Stefan
Conrads, Rechtsanwalt
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