Maler Sunshine GmbHLiquidiert

79585 Steinen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 703939
Vorher
Maler Sunshine UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
1.7.2009
Branche
Malerei- und LackiergewerbeGroßhandel mit AnstrichmittelnGlasergewerbe
Gegenstand
Der Malerbetrieb sowie Büro- und Hausverwaltungsdienste.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Vera Schaller
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Vera Schaller
500 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Maler Sunshine UG (haftungsbeschränkt)

Schopfheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 9.820,00
I. Sachanlagen 9.820,00
B. Umlaufvermögen 26.593,04
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.492,96
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.100,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.333,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 39.746,04

Passiva

31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 12.650,50
I. gezeichnetes Kapital 500,00
II. Gewinnrücklagen 3.037,63
III. Bilanzgewinn 9.112,87
B. Rückstellungen 8.740,69
C. Verbindlichkeiten 18.354,85
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.684,12
Bilanzsumme, Summe Passiva 39.746,04

Anhang


Die Maler Sunshine UG (haftungsbeschränkt) ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 HGB.
  

1. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB.

2.   Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

3.   Die Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern betrugen im Berichtsjahr € 22.457,42 (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Hierbei kam ein Zinssatz in Höhe von 4 % zur Anwendung (§ 285 Nr. 9c HGB).

4.   Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern waren im Berichtsjahr nicht vorhanden (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

5.   Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrugen im Berichtsjahr € 14.670,73 (§ 285 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a HGB).

6.   Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden nach § 253 Abs. 3 HGB und die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nach § 253 Abs. 2 HGB bewertet.

7.   Aus steuerrechtlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen (§ 280 Abs. 3 HGB) oder nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommene Abschreibungen (§ 280 Abs. 2 Satz 1 HGB) waren nicht gegeben.

8.   Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe c HGB sind nicht zu machen.

9.  Geschäftsführer waren Frau Vera Schaller und Herr Joachim Hodapp (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB).


Schopfheim, den 19.03.2011


  

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