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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Dr. Pfeuffer seit 7.12.2021 | Geschäftsführer |
John Krause seit 7.12.2021 | Prokura |
Dirk Diederich seit 7.12.2021 | Geschäftsführer |
Joachim Schroeter seit 7.12.2021 | Prokura |
Katharina Latif seit 30.5.2012 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Allianz Climate Solutions GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Festgestellt am 08.06.2022 Anhang für das Geschäftsjahr 2021Die Allianz Climate Solutions GmbH hat ihren Sitz in München und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg.Nr. HRB 144068). Geschäftsführer Simone Ruiz-Vergote, Kauffrau (bis 30.06.2021) Joachim Schroeter, Dipl.-Kaufmann (Univ.) (bis 30.11.2021) Dr. Sibylle Steimen (ab 01.07.2021 bis 30.11.2021) Dirk Diederich (ab 01.12.2021) Dr. Frank Pfeuffer (ab 01.12.2021) Maßgebliche Rechtsvorschriften Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bei der Erstellung der Bilanz und des Anhangs wurden größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Gemäß § 264 Absatz 1 Satz 4 HGB wurde auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Finanzanlagen Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Abschreibungen für voraussichtlich dauernde Wertminderungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bilanziert. Sofern sich in einem späteren Jahr herausstellt, dass die Gründe für die die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, wird der Betrag dieser Abschreibung gemäß § 253 Absatz 5 HGB wieder zugeschrieben. Forderungen und Guthaben bei Kreditinstituten Diese Posten sind mit ihrem Nominalwert bilanziert. Vermögen zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpfichtungen Das Vermögen wird gemäß § 253 Absatz 1 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in Verbindung mit § 246 Absatz 2 HGB mit den Schulden verrechnet. Sofern die Schulden den beizulegenden Zeitwert übersteigen, wird der übersteigende Betrag unter dem Posten Rückstellungen ausgewiesen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert den Betrag der Schulden, so wird der übersteigenden Betrag unter dem Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung ausgewiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode des aktiven Unterschiedsbetrags entspricht derjenigen, die im Abschnitt Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und sonstige Rückstellungen beschrieben ist. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und sonstige Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Der aus der Erstanwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 resultierende Umstellungsaufwand wurde bereits in der Vergangenheit voll als außerordentlicher Aufwand erfasst. Die Rückstellungen für Mitarbeiterjubiläen, Altersteilzeit und Vorruhestandsleistungen werden ebenfalls nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und in voller Höhe passiviert. Laut § 253 HGB sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und für sonstige Personalverpflichtungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abzuzinsen. § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB besagt, dass ein positiver Unterschiedsbetrag, der sich aus der Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen mit dem siebenjährigen Durchnittszins gegenüber der Bewertung mit dem zehnjährigen Durchschnittszins ergibt, einer Ausschüttungssperre unterliegt. Diese Ausschüttungssperre führt nicht zu einer Abführungssperre, wenn ein Ergebnisabführungsvertrag vorliegt. Bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes nimmt die Gesellschaft die Vereinfachungsregelung gemäß § 253 Absatz 2 Satz 2 HGB (Restlaufzeit von 15 Jahren) in Anspruch, wobei wie im Vorjahr ein zum Bilanzstichtag prognostizierter Zinssatz zugrunde gelegt wurde. Der Effekt aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes wird im Sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Weitere Erläuterungen zur Bilanzierung der Pensionen und ähnlicher Verpflichtungen finden Sie im Anhang unter "Angaben zu den Passiva" und unter "Haftungsverhältnisse". Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Währungsumrechnung Grundsätzlich werden alle Geschäftsvorgänge in der Originalwährung erfasst und zum jeweiligen Tageskurs (Devisenkassamittelkurs) in Euro umgerechnet. Am Abschlussstichtag werden die auf fremde Währung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet und nach den handelsrechtlichen Regeln zur Währungsumrechnung bewertet. Bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger werden die Gewinne und Verluste aus der Umrechnung gemäß § 256a HGB erfolgswirksam erfasst. Angaben zu den Passiva Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Allianz Climate Solutions GmbH hat Pensionszusagen erteilt, für die Pensionsrückstellungen gebildet werden. Ein Teil der Pensionszusagen ist im Rahmen eines "Contractual Trust Arrangements" (Methusalem Trust e.V.) abgesichert. Dieses Treuhandvermögen stellt saldierungspflichtiges Deckungsvermögen dar, wobei als beizulegender Zeitwert der Aktivwert beziehungsweise der Marktwert zugrunde gelegt wird. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der Projected Unit Credit-Methode (dies bezeichnet ein Anwartschaftsbarwerteverfahren bezogen auf den erdienten Teil) ermittelt beziehungsweise als Barwert der erworbenen Anwartschaft ausgewiesen. Sofern es sich um wertpapiergebundene Zusagen handelt, wird der Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände angesetzt. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 30.04.2021 den RH FAB 1.021 zur handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen verabschiedet. Die Gesellschaft hat sich entschieden, den RH FAB 1.021 zum 31.12.2021 noch nicht anzuwenden.
Abweichend hiervon wird bei einem Teil der Pensionszusagen die garantierte Rentendynamik von 1 Prozent pro Jahr zugrunde gelegt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen finden die Heubeck-Richttafeln RT2005G, die bezüglich der Sterblichkeit, Invalidisierung und Fluktuation an die unternehmensspezifischen Verhältnisse angepasst wurden, Anwendung. Die unternehmensspezifischen Anpassungen wurden im Jahr 2010 eingeführt und im Jahr 2018 überprüft und neu festgelegt. Als Pensionierungsalter wird die vertraglich vorgesehene beziehungsweise die sich nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007 ergebende Altersgrenze angesetzt.
Der mit dem 7-jährigen Durchschnittszins zum 31.12.2021 ermittelte Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt 1.021 TEUR. Somit ist ein Betrag von 101 TEUR gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Die Allianz Climate Solutions GmbH bildet Pensionsrückstellungen in Höhe von 114 TEUR (Vj.: 26 TEUR), die sich nach der Saldierung der Verpflichtungen aus Pensionszusagen mit dem Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte ergeben. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Verrechnete Aufwendungen und Erträge Aus der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Absatz 2 HGB ergab sich eine Saldierung folgender Aufwendungen und Erträge:
Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse aus betrieblicher Altersversorgung und ähnlichen Verpflichtungen Pensionszusagen Haftungsverhältnisse bestehen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Grundlage der betrieblichen Altersversorgung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der deutschen Tochtergesellschaften, die bis zum 31.12.2014 eingetreten sind, ist in der Regel die Mitgliedschaft in der Allianz Versorgungskasse VVaG (AVK), die als rechtlich selbständige und regulierte Pensionskasse der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt.Die Leistungen der AVK werden nach dem Einmalbeitragssystem über Zuwendungen der Trägergesellschaften an die Kasse durch Gehaltsumwandlung finanziert. Zu den Trägergesellschaften gehört neben der Allianz SE, der Allianz Deutschland AG, der Allianz Versicherungs-AG und der Allianz Lebensversicherungs-AG unter anderem auch die Allianz Climate Solutions GmbH, München. Die Allianz Climate Solutions GmbH ist verpflichtet, anteilige Verwaltungskosten der AVK zu tragen und entsprechend den Rechtsgrundlagen gegebenenfalls Zuschüsse zu leisten. Außerdem leisten die Trägergesellschaften für bis zum 31.12.2014 eingetretene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Zuwendungen an den Allianz Pensionsverein e.V. (APV). Weil die Anpassungsverpflichtung nach §16 BetrAVG im Alttarif des APV nicht rückgedeckt ist, ist zum 31.Dezember 2021 das Deckungsvermögen des APV geringer als die Versorgungsverpflichtungen. Der Fehlbetrag zum 31. Dezember 2021 beträgt 219 TEUR (Vj.: 110 TEUR). Die Allianz Climate Solutions GmbH macht von dem Wahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch, hierfür keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, da die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Renten an den Verbraucherpreisindex durch zusätzliche Beiträge an den APV finanziert wird. Sowohl die AVK als auch der APV wurden für Neueintritte ab dem 01.Januar 2015 geschlossen. Für Neueintritte ab 01. Januar 2015 wurde die betriebliche Altersversorgung einheitlich neu geregelt. Die Gesellschaft leistet für diese einen monatlichen Beitrag in eine Direktversicherung bei der Allianz Lebensversicherungs-AG, welcher im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Mitarbeiter finanziert wird. Ausserdem wird monatlich ein Arbeitgeberbeitrag im Rahmen einer Direktzusage gewährt. Die Allianz SE hat durch Schuldbeitritt die gesamtschuldnerische Haftung für einen Teil der Pensionszusagen der Gesellschaft übernommen. Diese erstattet die Kosten; die Allianz SE hat die Erfüllung übernommen. Daher werden diese Pensionsverpflichtungen bei der Allianz SE und nicht bei der Allianz Climate Solutions GmbH bilanziert. Mit Wirkung zum 01. Januar 2017 erstattet die Allianz Climate Solutions GmbH für ihre Angestellten lediglich noch die Dienstzeitaufwände. Für die Risiken aus Zins, Inflation und Biometrie erfolgt keine Erstattung mehr. Die gesamtschuldnerische Haftung der Allianz Climate Solutions GmbH aus diesen Pensionszusagen sowie die diesen Haftungsverbindlichkeiten gegenüberstehenden Rückgriffsforderungen an die Allianz SE betragen:
Pensionszusagen und ähnliche Verpflichtungen an ehemalige Geschäftsführer beziehungsweise deren Hinterbliebene Die Pensionsverpflichtungen der ehemaligen Mitglieder der Geschäftsführer und deren Hinterbliebene stellen sich wie folgt dar:
Bei Rückdeckungsversicherungen wird als beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände der Aktivwert zugrunde gelegt. Konzernzugehörigkeit Die Allianz Climate Solutions GmbH gehört zum Allianz Konzerns unter der Führung der Allianz SE, München. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE werden im März in ihrem Geschäftsbericht veröffentlicht und sodann beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und dort veröffentlicht Sie können im Unternehmensregister eingesehen oder bei unserer Gesellschaft angefordert werden. Außerdem werden sie auf der Internetseite der Allianz SE verfügbar gemacht. In Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE wird die Allianz Climate Solution GmbH einbezogen. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Die Gesellschaft hat mit der Allianz SE, München, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
München, den 7. Juni 2022 Die Geschäftsführung |
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