Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Greda seit 6.10.2022 | Prokura |
Hans Oliver Dürr seit 6.10.2022 | Geschäftsführer |
Oliver Hennig seit 9.11.2020 | Prokura |
Lennart Kattke seit 22.1.2019 | Prokura |
Matthias Authenrieth seit 22.1.2019 | Geschäftsführer |
Holger Lichtenfeld seit 22.1.2019 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (14)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.56% | |
| 19.44% | |
| 10.44% |
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Fest GmbHEigenbeteiligung | 10.00% |
Normag Ventures GmbHEigenbeteiligung | 1.01% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fest GmbHGoslarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1 Darstellung zum Geschäftsverlauf Vorbemerkungen Der Unternehmensgegenstand der FEST GmbH (in der Folge FEST) sind die Beratung, Projektierung sowie das Engineering von Hardware und Software einschließlich der Fertigung, Montage und Inbetriebnahme von komplexen Lösungen im industriellen Anlagenbau in den Bereichen Energietechnik, Elektrotechnik, Antriebs- und Automatisierungstechnik sowie Informationstechnologie. Als weiteres Leistungsspektrum werden neben Schulungen für diesen Produktbereich auch der Vertrieb und Handel von Komponenten bis Gesamtanlagen durchgeführt. Alle Projekte werden überwiegend mit eigenen Mitarbeitern und Produktionsmitteln gefertigt, sodass sich individuelle Kundenwünsche schnell und wettbewerbsfähig realisieren lassen. Hierdurch wird auch die nachhaltige Qualität der Anlagen sichergestellt. Ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9001 ist etabliert. Im Jahr 2023 wurde das 2. Überwachungsaudit nach ISO 9001:2015, ISO 14001:2015 und ISO 45001:2018 erfolgreich durchgeführt und der neue Standort in Vienenburg wurde mit aufgenommen. Der Auf- und Ausbau des seit 2020 neu geschaffenen Geschäftsbereiches zur Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Technologien zur Erzeugung von Wasserstoff aus regenerativen Energien zur Nutzung in der Verkehrstechnik sowie in der Prozessindustrie wurde weiter konsequent umgesetzt. Weitere Kundenaufträge konnten generiert werden und die Produktionshalle zur Fertigung der Anlagen wurde weiter ausgestattet und die Elektrolyseanlagen werden dort montiert und gefertigt. Die FEST Technology GmbH wurde zum 1. Januar 2023 durch eine Verschmelzung unter Auflösung ohne Abwicklung (Up Stream Merger) in die FEST GmbH integriert. Das Übernahmeergebnis i.H.v. TEUR 475 ist im handelsrechtlichen Ergebnis enthalten. Zum 1. April 2023 wurden per Asset Deal Vermögensgegenstände, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Know-how und Zertifikate sowie der Personalbestand von der Koppe Apparatebau GmbH mit Sitz in Vienenburg gekauft. Die Anteile der IPS-FEST GmbH und Dr. Ecklebe GmbH wurden am 08.12.2023 an die Schmidt, Kranz & Co. GmbH verkauft und übertragen. Darüber hinaus hat die FEST GmbH im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 den Geschäftsbetrieb der IPS- FEST GmbH im Wege eines sog. Asset Deals erworben und führt diesen unverändert fort. Der Verkauf und die Übertragung des Geschäftsbetriebes erfolgte mit dinglicher und wirtschaftlicher Wirkung zum 31. Dezember 2023. Für Zwecke der Übernahme des laufenden Geschäftsbetriebes der IPS-FEST GmbH hat die FEST GmbH die wesentlichen dem Geschäftsbetrieb Service- und Wartungsgeschäft (Aftersales) zu zuordnenden Vermögensgegenstände voll entgeltlich erworben. Wirtschaftliches Umfeld und Rahmenbedingungen Zusammen mit der SK Immobilien GmbH & Co. KG werden in Goslar eine neue Produktionsstätte (Fertigungshallen) und ein neues Verwaltungsgebäude gebaut, welche zum Ende des 1. Halbjahres 2024 fertiggestellt werden sollen. Der Umzug und der Fertigungsbetrieb sollen dann ab Juli 2024 schrittweise erfolgen. Es wird eine seriennahe Fertigung von Wasserstoff- Elektrolyseuren eingeführt. Die Einschränkungen des Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs relativierten sich im Vergleich zu den Vorjahren, sodass sich eine Normalisierung für unsere Produktion und Lieferketten einstellte. Durch entsprechende Vorplanungen sind Komponenten mit langer Lieferzeit identifiziert und werden bei Bedarf rechtzeitig angefordert und bestellt. Der anhaltende Krieg in der Ukraine und die damit gestiegene Inflation als auch die erhöhten Gas- und Strompreise wirkten sich auch im Wasserstoffbereich bei der FEST aus. Die Investitionsbereitschaft in Elektrolyseanlagen war durch gestiegene Capex- Kosten (Zinsanstieg) als auch durch die Opex- Kosten (stark gestiegene Strompreise) sehr zurückhaltend. Mit lediglich 2 Aufträgen blieb der Auftragseingang erheblich unter den Erwartungen. Die Investitionsbereitschaft der Industrie im Automatisierungsbereich war im Vergleich zum Wasserstoffbereich deutlich besser und wirkte sich positiv auf den geplanten Auftragseingang aus. Für die gesamte FEST stand der Aufbau der Organisation, insbesondere der 2. Führungsebene, weiter im Mittelpunkt. Für den Wasserstoffbereich war die Fertigung und Auslieferung der H2- Container (insbesondere das Projekt H2-Zug in Frankfurt) und die weiteren Projekte von wesentlicher Bedeutung. Allerdings kam es bei allen WasserstoffProjekten durch Rückrufaktionen des Hauptlieferanten aus den USA zu erheblichen Verzögerungen. Alle gelieferten und bereits eingebauten Elektrolyse- Stacks mussten ausgetauscht und zum Lieferanten zurückgesendet werden. Die Investitionsbereitschaft im Bereich der industriellen Automatisierung war im abgelaufenen Geschäftsjahr hingegen deutlich besser. Trotz der aufgeführten Punkte (Inflation & Preise) erwarten wir im kommenden Geschäftsjahr einen Anstieg von Vergaben in diesem Bereich. Das Anfragevolumen nach dieser Technologie hat im Geschäftsjahr 2023 weiter zugenommen und auch politische Entscheidungen, insbesondere auf EU-Ebene (EERL / RED III-Programm), zeigen den gesellschaftlichen Willen, auf erneuerbare Energien zu setzen. Insbesondere durch die Investitionen in das Wasserstoffgeschäft (Personal und Anlagengüter) beträgt das Jahresergebnis -2.421 TEUR (Vorjahr: -1.713 TEUR). Die Ausführungen zum weiteren Wirtschaftsbericht erfolgen in Bezug auf die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren, die Betriebsleistung, den Rohertrag sowie das EBT (Jahresergebnis). Im Vergleich zum Budget 2023 liegt die Betriebsleistung um -49% und das Jahresergebnis mit -63% zurück. Die wesentlichen Gründe sind die gegenüber den Aufbaukosten noch fehlenden Abrechnungen der Projekte im Wasserstoffbereich und deren Umsatzverschiebung in das Geschäftsjahr 2024. Im Vorjahresvergleich (Wachstum) ist die Betriebsleistung um 32% gestiegen. Dennoch beeinflussen der Materialaufwand (insbesondere die Stacks für den H2 Bereich) als auch die gestiegenen Personalkosten weiterhin das Ergebnis bemerkbar. Darüber hinaus mussten aufwandswirksam antizipierte Verluste aufgrund der Verlustfreien Bewertung der Unfertigen Erzeugnisse (Wasserstoffprojekte) i.H.v. TEUR 1.204 im Jahresabschluss 2023 berücksichtigt werden. Das Ergebnis von -2.421 TEUR liegt mit -708 TEUR unter dem Vorjahrswert. Die Planung für 2024 sieht eine Betriebsleistung für die GmbH von 61.131 TEUR mit einem EBT von -1.706 TEUR vor. Dafür verantwortlich sind insbesondere der geplante weitere Aufbau des Wasserstoffgeschäfts und einhergehend mit der Erweiterung des Personals, sowie Umzugs- und Erweiterungskosten in den Neubau, Goslar- Baßgeige. Der Auftragseingang für das Geschäftsjahr 2023 betrug für die FEST 23.593 TEUR (inkl. Wien), davon sind 11.788 TEUR für den H2 Bereich. Für den Ausbau des Engineerings im Geschäftsfeld Wasserstoff, als auch den Ausbau des Personalbestandes, sowie für die Integration der Apparatebau Mitarbeiter wurden insbesondere weitere Investitionsgüter (Laptops und Rechentechnik) angeschafft. Auch für die Fertigungshalle in Harlingerode wurden weitere Investitionen getätigt. Mit dem Lieferanten Plug Power wurde die Lieferung von weiteren 30 Stacks vereinbart, welche sich zum Großteil im Lager (19) befinden und sich in der Bilanz widerspiegeln. Beschaffungsmarkt Die Einflüsse auf die Preise in den Beschaffungsmärkten des Berichtsjahres durch den anhaltenden Ukraine-Russland-Konflikt wurden durch weitere Preisanpassungen, soweit möglich, in den Angeboten an die Kunden weitergegeben. Die Lieferzeiten der wesentlichen Komponenten hat sich im Vergleich zu den Vorjahren verbessert und durch aktive Planung werden Langlaufkomponenten rechtzeitig für die Fertigung und Projekte beschafft. Die aufwendige Rückrufaktion der Elektrolyse- Stacks wirkten sich auch auf die Projektabwicklung und auf die Kundenaufträge aus, welche in das kommende Geschäftsjahr verschoben werden mussten. Die Inbetriebnahmen im In- und Ausland werden planmäßig in den Quartalen 2 und 3 in 2024 durchgeführt. Produktion Die FEST plant und produziert am Standort Goslar seit 1948 mit fast ausschließlich eigenem Personal elektronische Steuerungen, Schaltanlagen und Steuerpulte für die Energieversorgung, Automatisierungs- und Antriebstechnik. Bei den am Standort gefertigten Anlagen handelt es sich um kundenspezifische Einzelanfertigungen, die je nach Aufgabenstellung individuell geplant und gefertigt werden. Seit dem Geschäftsjahr 2020 ist die FEST ein Hersteller von Wasserstoff produzierenden Anlagen (Elektrolyseuren). In der Produktionshalle in Harlingerode werden die derzeitigen Aufträge produziert und gefertigt. Für Juli 2024 ist der Umzug für die gesamte Produktion (Automatisierung & Wasserstoff) nach Goslar in den Neubau geplant. Dort wird dann die Fertigung der kundenspezifischen Anlagen bzw. die seriennahe Fertigung aufgenommen. Investitionen Es wurden im laufenden Geschäftsjahr Investitionen zum Aufbau des gesamten FEST-Teams vorgenommen. Neben dem Personalaufbau gab es weitere Investitionen im Bereich der Sachanlagen und Software. Künftige Investitionen im Bereich der Sachanlagen sind nur im Rahmen von Ersatzinvestitionen oder budgetierten Neuinvestitionen geplant. Die langfristige Finanzierung des Unternehmens (Eigenkapital, langfristige Rückstellungen, erhaltene Anzahlungen und Gesellschafterdarlehen) am Bilanzstichtag übersteigt die ausgewiesenen Restbuchwerte des Anlagevermögens. Zum Auf- und Ausbau des Neubaus wurde bei der N-Bank ein Investitionsantrag gestellt und am 28.11.23 die Förderfähigkeitsbescheinigung dem Grunde nach erteilt. Finanzierungsmaßnahmen und -vorhaben Die Gesellschaft verfügt über eine aussagekräftige Liquiditätsprognose, um den kurz- und mittelfristigen Finanzbedarf der Unternehmung zu ermitteln. Investitionen für Fahrzeuge und Großgeräte werden budgetiert und überwiegend als Leasingfinanzierungen realisiert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden planmäßig ca. 2.685 TEUR in immaterielle Vermögensgegenstände und 928 TEUR in Sachanlagen investiert. Ausleihungen an verbundene und nahestehende Unternehmen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Wasserstoffgeschäftes bestehen insgesamt in Höhe von 1.000 TEUR. Projekte werden (auch künftig) maßgeblich durch erhaltene Anzahlungen finanziert. Im Zusammenhang mit der Bevorratung der Stacks wurden durch den Lieferanten langfristige Zahlungsziele vereinbart. Des Weiteren ist die Zwischenfinanzierung durch Schmidt Kranz ist möglich. Bzgl. weiterer Kommentierung auf die Liquidität verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Abschnitt "3. Voraussichtliche Entwicklung". Personal- und Sozialbereich Zum Jahresende waren insgesamt 165 Mitarbeiter (Vorjahr: 121) beschäftigt. Die durchschnittliche Beschäftigtenanzahl betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 143 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 102). Der Personalaufwand ist um 3.585 TEUR auf 11.256 TEUR gestiegen (Vorjahr: 7.671 TEUR). Wesentlicher Grund hierfür ist der Aufbau von qualifiziertem Personal für den neuen Bereich H2 und der Aufbau der 2. Führungsebene. Im Rahmen des Asset Deals (Koppe Apparatebau GmbH) wurden 8 Mitarbeiter/innen in die FEST GmbH durch Betriebsübergang nach § 613 a BGB integriert. Umweltschutz Es bestehen keine wesentlichen Risiken für die Umwelt aus der Tätigkeit des Unternehmens. Im Jahr 2023 wurde ein 2. Überwachungsaudit im Bereich Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001 durchgeführt, um die Nachhaltigkeit des Unternehmens im Bereich Umweltschutz zu dokumentieren. Zweigniederlassungsbericht Am Hauptsitz in Goslar sind neben einem technischen Büro und dem Bereich "Fertigung & Services" auch die Geschäftsführung und die allgemeinen kaufmännischen Dienste, genannt "Shared Services", angesiedelt. Am Hauptsitz sind weiterhin der Vertrieb, das Prozess Engineering und die Projektleitung für das Wasserstoffgeschäft angesiedelt. Eine Produktionsstätte für die Herstellung von Wasserstoffelektrolyseuren wurde in unmittelbarer Nähe zum Hauptsitz in Harlingerode angemietet und stellt eine eigenständige Betriebsstätte dar. Außerhalb Deutschlands gibt es mit der Zweigniederlassung Wien in Österreich unverändert eine weitere Betriebsstätte (selbstständige Niederlassung). In der Zweigniederlassung Wien werden die Bereiche Finanzbuchhaltung und Personalabrechnung eigenständig organisiert. Im Geschäftsjahr 2023 waren dort durchschnittlich 7 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt, und die unkonsolidierte Gesamtleistung betrug 1.733 TEUR. Verbundene Unternehmen der FEST Gruppe Für die IPS-FEST GmbH erfolgte im Jahr 2023 die Entscheidung, die gewöhnliche Geschäftstätigkeit zum 31.12.2023 einzustellen. Die Auswirkungen der letzten Jahre durch Pandemie, Ukraine-Russland-Konflikt, Lieferengpässe und Materialverfügbarkeiten, sowie die unwirtschaftlichen Öl & Gas Projekte waren zu massiv, um den wirtschaftlichen Turnaround zu schaffen. Durch den Verkauf der Anteile von der FEST an die Schmidt, Kranz & Co. GmbH ist die FEST seit dem 08.12.2023 kein Gesellschafter der IPS mehr. Durch einen entsprechenden Asset Deal wurde sich das technische Knowhow der Gleichrichtertechnologie gesichert und das Service- und Wartungsgeschäft (Aftersales) übernommen. Außerdem konnte die FEST einige Mitarbeiter/innen von der IPS übernehmen. 2 Darstellung der Lage Vermögens- und Finanzlage Zur Steuerung des Unternehmens verwendet die Gesellschaft im Wesentlichen Steuerungsgrößen, die sich aus den operativen Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung wie Betriebsleistung, die Rohertragsmarge und das EBT (Vorjahr EBITDA) ableiten lassen. Die Veränderung der Vermögens- und Kapitalstruktur im Vergleich zum Vorjahr zeigt die folgende Übersicht:
Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich zum Vorjahr um 15.662 TEUR erhöht. Das Anlagevermögen ist im Wesentlichen aufgrund von weiteren Darlehensausreichungen an Unternehmen, mit denen im Bereich Wasserstoff zusammengearbeitet wird, sowie dem entgeltlich erworbenen Geschäfts- und Firmenwert angestiegen. Ebenso führte der Ausbau des Wasserstoffgeschäfts zu einer deutlichen Erhöhung der angearbeiteten Vorräte, welche aufgrund von Projektverzögerungen im Jahr 2024 ausgeliefert werden sollen. Korrespondierend dazu sind auch die erhaltenen Anzahlungen im Geschäftsjahr 2023 deutlich um TEUR 9.837 angestiegen und reduzieren den Vorratsbestand in Summe. Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen um 5.900 TEUR auf 9.476 TEUR erhöht. Dieser Anstieg resultiert hauptsächlich aus der Erhöhung der Gesellschafterdarlehen um 3.275 TEUR und der Vorfinanzierung des Lagerbestandes an H2- Stacks von 4.298 TEUR. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung gegenüber Dritten sind um 11.154 TEUR auf 15.411 TEUR gestiegen. Ursächlich hierfür sind insbesondere Verbindlichkeiten mit verlängerten Zahlungszielen aus der Bevorratung von Elektrolyse-Stacks welche teilweise mit Forderungen aus Rückrufaktionen gegenüber diesem Lieferanten verrechnet werden können Wie im Wirtschaftsbericht dargelegt konnte die FEST aufgrund der beschriebenen Umsatzverschiebungen, u.a. bedingt durch die Rückrufaktion des Hauptlieferant, das geplante Ergebnis (EBT) für 2023 nicht erreichen. Den fehlenden Umsätzen standen die bereits aufgebauten laufenden Kosten im Wasserstoffbereich entgegen. Aufgrund des negativen Ergebnisbeitrags aus dem Geschäftsjahr 2023 i.Hv. TEUR -2.421 weist die Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" auf der Aktivseite der Bilanz i.H.v. TEUR -209 aus. Zum Ausgleich dieses Fehlbetrages erfolgte durch das Mutterunternehmen Schmidt, Kranz mit Datum vom 21. März 2024 eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 (2) Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 300. Ertragslage Umsatz- und Betriebsleistungsentwicklung Die Umsatz- und Betriebsleistungsentwicklung des Berichtsjahres zeigte im Vergleich zum Vorjahr folgende Entwicklung:
Die Betriebsleistung des Unternehmens ist unter Berücksichtigung der Bestandsveränderung an teilfertigen Erzeugnissen um ca. 31,5% auf 25.308 TEUR (Vorjahr: 19.243 TEUR) deutlich gestiegen Das Wachstum liegt jedoch deutlich hinter der ursprünglichen Planung. Durch die aktivierte Eigenleistung für die 2/3 MW Elektrolyse-Plattform sind dieses Geschäftsjahr erstmal Eigenleistungen als Bestandteil der Gesamtleistung enthalten. Aufgrund von Verschiebungen von Projekten blieb die Leistung hinter dem ursprünglichen Plan zurück. Die Umsatzerlöse sind im abgelaufenen Geschäftsjahr um ca. -4% auf 12.123 TEUR zurückgegangen. Die folgende Aufstellung zeigt die Ertragslage im Vorjahresvergleich:
Der Personalaufwand ist um 47% auf 11.256 TEUR gestiegen. Die mittelfristig geplante Erhöhung der Mitarbeiteranzahl im Unternehmen begründet sich vor allem in der Wachstumsstrategie des Unternehmens. Die rechtzeitige Rekrutierung und Ausbildung von neuen Mitarbeitern ist zwingend erforderlich, um den geplanten Leistungszuwachs zu generieren und dem Fachkräftemangel entgegenzutreten. Aufgrund der aktuellen Situation und Sanktionen mit Russland wurde keine Gewinnausschüttung der OOO FEST an die FEST GmbH durchgeführt. Das Finanzergebnis bestand im Jahr 2023 hauptsächlich aus einer Ausschüttung der Beteiligung Dr. Ecklebe GmbH, welche sich im Geschäftsjahr auf 137 TEUR (Vorjahr: 117 TEUR) belief. Unsere Erwartungen für das Jahresergebnis 2023 wurden nicht erfüllt. Aufgrund von Projektverschiebungen, insbesondere im H2- Geschäftsbereich, konnte das geplante Ergebnis nicht erreicht werden. Hierfür sind verschiedene Gründe verantwortlich, z.B. Rückrufaktionen für die Elektrolyse- Stacks als auch neue durchzuführende Genehmigungsverfahren (Stacks und Behälterkomponenten für den Wasserstoffbereich). 3 Hinweise auf die künftige Entwicklung und die damit verbundenen wesentlichen Chancen und Risiken sowie Angaben zum Risikomanagement Chancen- und Risikobericht sowie Risikomanagement Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kunden- und Lieferantenstamm. Für neue Geschäftspartner werden einschlägige Wirtschaftsinformationen einschließlich Bonitätsauskunft eingeholt und Ausfallrisiken konservativ beurteilt. Die Beurteilungen fließen entsprechend in die Zahlungsbedingungen für die Geschäftsabschlüsse ein. Die prinzipielle Geschäftspolitik verfolgt einen neutralen Liquiditätsverlauf über die Vertragslaufzeit, d. h., dass sich Zahlungen und Aufwendungen in der Monats- bzw. Quartalsbetrachtung möglichst decken. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird für ausgewählte Projekte ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldausgänge und -eingänge vermittelt, permanent an die aktuellen Änderungen angepasst wird und als Basis für die Geldmitteldisposition dient. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend mittels erhaltenen Anzahlungen, Lieferantenkrediten und bei Bedarf über Kreditlinien der Gesellschafterin. Neben den üblichen Forderungen und Verbindlichkeiten sind Bankavale (Bürgschaften und Garantien) die häufigsten Finanzinstrumente im Unternehmen. Diese werden zur Besicherung von Anzahlungen, Vertragserfüllungen und Gewährleistungssicherung abgegeben bzw. eingefordert. Forderungsausfälle sind die Ausnahme, und für das Geschäftsjahr 2023 sind keine Wesentlichen zu nennen. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Einhergehend mit der Projektgröße sowie bei Prototypenaufträgen besteht ein höheres spezifisches Auftragsrisiko. Die FEST- Gruppe begegnet diesem mit einer detaillierten Vorkalkulation vor Angebotsannahme sowie einer mitlaufenden Kalkulation. Weiterhin wird eine enge operative Begleitung der Projekte durch die Projektverantwortlichen und bei entsprechenden kritischen Aufträgen auch durch das Management durchgeführt. Es sind jedoch keine wesentlichen Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Aufgrund der Energiewende und den derzeitigen Risiken in der Energieversorgung rechnen wir uns für die Zukunft gute Chancen aus, einen Marktanteil im weltweiten Wasserstoffgeschäft sichern zu können. Zusätzlich verweisen wir auf den Forschungs- und Entwicklungsbericht. Forschungs- und Entwicklungsbericht Die FEST beschäftigt sich mit Lösungen der Prozess- Automatisierung in den produzierenden Industrien. Seit 2020 ist das neue Geschäftsfeld der Wasserstofftechnologie unter dem Bereich "Energie" dazugekommen. • Wasserstoffelektrolyse: Auf- und Ausbau des neuen Geschäftsbereiches im Bereich der Energietechnik zur Fertigung von Wasserstoff-Elektrolyseanalgen für die kommerzielle und industrielle Nutzung. • Etablierung der FEST im Bereich Wasserstofftechnologie als ein führender Partner zur Realisierung kompletter Anlagen von der Wasserstofferzeugung, über die Speicherung bis hin zur Betankung von Fahrzeugen, Busse, und Bahnen für den Mobility- Sektor, sowie zur industriellen Nutzung in den verarbeitenden Großindustrien. • Durch die Entwicklung der 2/3 MW Plattform wird eine seriennahe Fertigung angestrebt, um somit durch Fertigungstaktung Kosten und Zeiten für die Fertigstellung zu reduzieren. • In enger Kooperation mit den Schwesterunternehmen der Schmidt- Kranz Gruppe, wie z.B. der Maximator Hydrogen GmbH aus Nordhausen, bietet hierbei die FEST GmbH die schlüsselfertige Planung und Errichtung von Gesamtanlagen inkl. erforderlicher Infrastruktur mit zuliefernden externen Unternehmen. Durch diese besondere Stellung und den damit verbundenen hohen Projektvolumina (3-15 Mio. pro Einzelprojekt) wird erwartet, dass der neue Bereich innerhalb von 3 Jahren ein Umsatzvolumen von 100 Mio. Euro erzielen kann, und somit das dominierende Geschäftsfeld der FEST-Gruppe sein wird. Das angestammte Geschäftsfeld der Elektrotechnik und Automatisierungstechnik partizipiert von dieser Entwicklung durch die Beistellung von Dienstleistungen und Lieferungen. Voraussichtliche Entwicklung Die Strategie der Diversifikation in differenzierte Geschäftsbereiche, Märkte und Branchen wird weiter aktiv verfolgt, wobei gerade die Ergänzung der Geschäftsbereiche eine zusätzliche Chance darstellt, kundenspezifische Lösungen aus einer Hand anbieten zu können. Aufgrund der heutigen Positionierung der FEST und der Ausrichtung des Wasserstoffbereichs mittelfristig auf ein Jahresvolumen von 50- 100 Mio. EUR zukommen, wobei auch der Bereich Prozessautomation zusätzlich zu seinem bisherigen Geschäft anteilig davon profitieren und wachsen wird. Die Automatisierung, Energieversorgung und angepasste IT-Lösungen stellen hierbei den ergänzenden Mehrwert für unsere neu gewonnenen Kunden dar. Diese Entwicklung bringt auch in Hinblick auf den Umzug der FEST in den Neubau in Goslar, als Hauptsitz, sowie die Neuausrichtung der Gesellschaften und Beteiligungen erforderliche Anpassungen mit sich. Deshalb wurde entschieden den Koppe Apparatebau in die FEST mit dem Knowhow und den Mitarbeitern sowie des Geschäftsbereichs Aftersales der IPS FEST in die FEST GmbH zu integrieren, um dadurch die Wertschöpfung und die geforderte Qualität innerhalb der FEST zu erweitern und zu verankern. Es wurden im Geschäftsjahr 2023 Lagerbestellungen von wesentlichen Komponenten mit langer Lieferzeit, darunter auch Elektrolyse-Stacks, ausgelöst, um zukünftige Projekte zeitnah an die Kunden liefern zu können. Der Ausbau der Wasserstofftechnologie in der FEST GmbH stellt einen Schritt der Neuausrichtung und die Erweiterung der Gesellschaft dar, und wird in den kommenden Jahren einen erheblichen Einfluss nehmen. Die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Technologien zur Erzeugung von Wasserstoff aus regenerativen Energien zur Nutzung in der Verkehrstechnik sowie Prozessindustrie stellt neben dem traditionellen Geschäft ein wesentliches Standbein mit hohem zukünftigen und internationalen Wachstumspotential dar. Im technologischen Verbund mit Partnerunternehmen und externen Partnern kann die FEST durch ihr Knowhow in der Spannungsumwandlung und Steuerungstechnik, welches für Elektrolyse-Anlagen benötigt wird, auch durch ihre langjährige Projekt- und Fertigungserfahrung diesen neuen nachhaltigen Geschäftsbereich am Standort Goslar optimal erschließen. Darüber hinaus wird bereits heute in den ausländischen Niederlassungen der FEST, wie z.B. Österreich, ebenfalls das Geschäftsfeld Wasserstoff entwickelt und entsprechend aufgebaut. Hierzu sind auch weitere Kooperationen oder auch Beteiligungen vorgesehen, um die Märkte entsprechend lokal bedienen zu können. Die Niederlassung hat dazu im Jahr 2024 neue Räumlichkeiten angemietet und wird in diese umziehen. Die Planung für 2024 geht von einer signifikanten Steigerung in der Betriebsleistung auf 61.984 TEUR, jedoch fällt das EBT aufgrund des weiteren Aufbaus mit -1.706 TEUR weiterhin negativ aus. Diesen Ansatz begründen wir mit dem sich verbessernden Investitionsklima in dem wachsenden Wasserstoffgeschäft, welches bereits im Jahr 2024 einen Anteil von ca. 75% betragen soll, und den daraus resultierenden neuen Auftragseingängen. Zur Vermeidung einer weiteren bilanziellen Überschuldung hat die Gesellschafterin, die Schmidt Kranz, mit Datum vom 30. April 2024 eine weitere Eigenkapitalzuführung i.H.v. EUR 2,0 Mio. EUR unter Aufrechterhaltung des bestehenden Kreditrahmens von EUR 5,0 Mio. (Debt to Equity Swap) durchgeführt. Aufgrund des Weiteren sehr verhaltenen Auftragseingangs im Wasserstoffbereich im vierten Quartal 2023 und im ersten Quartal 2024 hat die FEST Maßnahmen identifiziert, um das geplante Ergebnis (EBT) für 2024 erreichen zu können. Sollten die erwarteten Auftragseingänge im Wasserstoffbereich ab dem zweiten Quartal 2024 nicht verzeichnet werden können, würde die Gesellschaft die beschlossenen Maßnahmen zur Kostensenkung einleiten, um die Ergebnisplanung für 2024 nicht zu gefährden. In Verbindung mit den identifizierten Maßnahmen für die Ertragslage, hat die FEST auch Maßnahmen identifiziert, um einer drohenden Liquiditätslücke entgegenzuwirken. Zum 31. Dezember 2023 besteht ein wesentlicher durch Lieferantenkredite vorfinanzierter Bestand an 19 Elektrolyse- Stacks von dem Hauptlieferanten. Sollte der fehlende Auftragseingang an neuen Wasserstoffprojekten länger als erwartet fortbestehen oder zu einer andauernden Zurückhaltung bei der Vergabe von Aufträgen führen, besteht die Möglichkeit der im Schmidt-Kranz-Konzern verfügbaren freien Linien sowie auch die Rückgabe der Vormaterialien an den Lieferanten. Das Unternehmen sieht über die dargelegten Risiken hinaus keine weiteren Risikofaktoren für sich abzeichnende Vermögensverluste. Die umgesetzten Maßnahmen zur Diversifikation der Geschäftsbereiche, Marktbranchen und Marktregionen wirken stabilisierend und minimieren die Abhängigkeit und den Einfluss einzelner Risiken. Die Planung basiert auf der Prämisse, dass sich die allgemeine wirtschaftliche Lage nicht weiter verschärft. Disclaimer Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen über erwartete Entwicklungen. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von den hier im Lagebericht formulierten Aussagen abweichen.
Goslar, den 23.05.2024 Gez. Matthias Authenrieth, Geschäftsführer Gez. Oliver Dürr, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Goslar und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HR B 207604 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 2 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den § 242 ff und den § 264 ff des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG beachtet. Durch die zivilrechtliche Verschmelzung der FEST Technology GmbH unter Auflösung ohne Abwicklung auf die FEST GmbH (Up Stream Merger) zum 1. Januar 2023 ist die Vergleichbarkeit von Bilanz und GuV mit den Vorjahreszahlen teilweise eingeschränkt. Darüber hinaus hat die FEST GmbH im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 den Geschäftsbetrieb der IPS- FEST GmbH im Wege eines sog. Asset Deals erworben und führt diesen unverändert fort. Für Zwecke der Übernahme des laufenden Geschäftsbetriebes der IPS-FEST GmbH hat die FEST GmbH die wesentlichen dem Geschäftsbetrieb Service- und Wartungsgeschäft (Aftersales) zuzuordnenden Vermögensgegenstände voll entgeltlich erworben. Der Verkauf und die Übertragung des Geschäftsbetriebes erfolgte mit dinglicher und wirtschaftlicher Wirkung zum 31. Dezember 2023. Die Vergleichbarkeit von Bilanz und GuV mit den Vorjahreszahlen ist insoweit eingeschränkt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 hat die FEST GmbH ihre Anteile an der IPS- FEST GmbH und an der Dr. Ecklebe GmbH an die Schmidt, Kranz & Co. GmbH verkauft. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens. Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben, usw.) auftreten. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Anlagevermögen Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum, z. B. aufgrund der Laufzeit eines Patents, ergibt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit ihren Herstellungskosten, also den Aufwendungen der Entwicklungsphase, angesetzt. Die Abschreibung erfolgt, soweit fertiggestellt, über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode auf Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR, die der Abnutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert wird über zehn Jahre abgeschrieben, mangels verlässlicher Schätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Auf die Gegenstände des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten, sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen. Angemessene Teile der Verwaltungsgemeinkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Ermittlung der Herstellkosten erfolgt auf der Basis einer Normalauslastung. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Darüber hinaus wurden zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos pauschale Wertberichtigungen vorgenommen. Flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Rückstellungen Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Dabei wurde bei langfristigen Pensionsrückstellungen pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen und ein Zinssatz von 1,83% (Vorjahr: 1,79%) angesetzt. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag ist dabei definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten verdient worden ist. Die Steuerrückstellungen beinhalten die zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Latente Steuern Für temporäre oder quasi- permanente Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden latente Steuern angesetzt. Im Falle eines Passivüberhangs latenter Steuern aus temporären Differenzen werden diese in voller Höhe mit aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen unabhängig des Realisationszeitpunktes verrechnet. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit den Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen und werden nicht abgezinst. Ein Überhang aktiver latenter Steuern wird in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht angesetzt. 3 Erläuterungen zur Bilanz 3.1 Anlagevermögen Erstmalig wurden Entwicklungsleistungen für Projekte als selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter aktiviert. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. 3.2 Umlaufvermögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 107 TEUR (Vorjahr: 267 TEUR) entfallen ausschließlich auf solche aus Lieferungen und Leistungen. Diese Forderungen sind vollständig innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige Vermögensgegenstände In den ausgewiesenen Sonstigen Vermögensgegenständen haben 44 TEUR (Vorjahr 41 TEUR) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Es handelt sich dabei um nicht verpfändete Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen für Pensionen. Alle übrigen sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. 3.3 Ausschüttungssperre
3.4 Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen wurden mittels der PUC-Methode unter Berücksichtigung eines Rententrends von 2,0% und eines Gehaltstrends von 0,0% unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2018 G berechnet. Von dem Verteilungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB (Verteilung über 15 Jahre) wird seit 2010 Gebrauch gemacht. Für den Berichtszeitraum ergibt sich eine jährliche Anpassung um 10 TEUR. Der zum Stichtag hieraus verbleibende Unterdeckungsbetrag beläuft sich auf TEUR 10 (Vorjahr TEUR 21). Der gebildeten Rückstellung stehen nicht verpfändete Aktivwerte für Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 44 TEUR gegenüber. Der Ausweis erfolgt unter den Sonstigen Vermögensgegenständen. Zum 31. Dezember 2023 erfolgte die Bewertung der Rückstellung gemäß §§ 253 Abs. 2 S. 1, 253 Abs. 6 S. 1 HGB i. V. m. Art. 75 Abs. 6 EGHGB. Der angewendete Zehn-Jahresdurchschnittszins beträgt 1,83%. Gegenüber der Anwendung des Sieben-Jahresdurchschnittszinses ergibt sich nach § 253 Abs. 6 S. 1 HGB ein Unterschiedsbetrag von 7.165 EUR, welcher der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB unterliegt. 3.5 Sonstige Rückstellungen
3.6 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 9.475 TEUR (Vorjahr 3.575 TEUR) entfallen auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 4.825 TEUR (Vorjahr 2.200 TEUR) sowie auf Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 4.650 TEUR (Vorjahr 1.375 TEUR) gegenüber Gesellschaftern im Rahmen eines Kreditrahmenvertrages. Die Darlehen werden fremdüblich verzinst und sind jährlich fällig. Sämtliche Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1 Periodenfremde sowie außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge
Die Erlöse aus der Verschmelzung (Übernahmeergebnis), aus den Verkäufen von Finanzanlagen sowie die Schadenersatzzahlung stellen außergewöhnliche Erträge des Geschäftsjahres dar.
Als außergewöhnliche Aufwendungen des Geschäftsjahres sind die Aufwendungen aus dem Forderungsverzicht in Höhe von TEUR 1.738 sowie die Aufwendungen aufgrund der Verlustfreien Bewertung der Unfertigen Erzeugnisse in Höhe von TEUR 1.204 anzusehen. 5 Sonstige Angaben 5.1 Organe der Gesellschaft Als operativer Geschäftsführer der FEST GmbH ist bestellt: • Matthias Authenrieth, Neuenburg OT Bürg, allgemeine Geschäftsführung • Oliver Dürr, Bonn, allgemeine Geschäftsführung Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 5.2 Arbeitnehmer Im Berichtsjahr wurden im Durchschnitt 143 (Vorjahr: 104) Arbeitnehmer in folgenden Gruppen beschäftigt:
5.3 Anteilsbesitz
*) Jahresabschlussangaben zum 31.12.2023 5.4 Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden Avale in Höhe von 15.089 TEUR. Die Gesellschaft ist aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ihrer Gesellschafterin, der Schmidt, Kranz und Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Velbert, in Höhe von 107.795 TEUR (Vorjahr: 87.357 TEUR) als Mithafterin durch Schuldbeitritt verpflichtet. Haftungsverhältnisse werden nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit eingegangen. Die hiermit verbundenen Risiken werden kontinuierlich überwacht. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse gehen wir davon aus, dass die Verpflichtungen, die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegen, von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen wird als gering eingeschätzt. 5.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen / Außerbilanzielle Geschäfte
5.6 Mutterunternehmen Unternehmen, das den Konzernabschluss für den größten und zugleich den kleinsten Kreis der verbundenen Unternehmen aufstellt: Schmidt, Kranz & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Velbert. Deren Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 5.7 Nahestehende Personen/Unternehmen Marktunübliche Bedingungen für nicht unwesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und/oder Personen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Mit der iGas energy GmbH, Stolberg besteht eine exklusive Kooperation über das Know-How zur Produktion von Elektrolyse-Anlagen. Frau Augustina Glinz ist mit 74,9% Gesellschafterin der iGas energy GmbH. 5.8 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Aufgrund des negativen Ergebnisbeitrags aus dem Geschäftsjahr 2023 weist die Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von TEUR 209 aus. Zum Ausgleich dieses Fehlbetrages erfolgte durch das Mutterunternehmen Schmidt, Kranz mit Datum vom 21. März 2024 eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 (2) Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 300. Zur Vermeidung einer weiteren bilanziellen Überschuldung hat die Gesellschafterin, die Schmidt Kranz, mit Datum vom 30. April 2024 eine weitere Eigenkapitalzuführung i.H.v. EUR 2,0 Mio. EUR unter Aufrechterhaltung des bestehenden Kreditrahmens von EUR 5,0 Mio. (Debt to Equity Swap) durchgeführt. Wir verweisen weiterhin auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht im Abschnitt "3. Chancen- und Risikobericht" und im Abschnitt "3. Voraussichtliche Entwicklung". Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet. 5.9 ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Goslar, den 23.05.2024 gez. Matthias Authenrieth, Geschäftsführer gez. Oliver Dürr, Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die FEST GmbH, Goslar Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der haben den Jahresabschluss der FEST GmbH, Goslar, -- bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FEST GmbH, Goslar, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und desLageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 23. Mai 2024 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Joerg Schoberth, Wirtschaftsprüfer Christoph Couhorn, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. |
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