Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 219566
Eingetragen
13.7.2015
Branche
Frisör- und BarbiersalonsKosmetiksalons und ähnliche SchönheitsbehandlungenEinzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Gegenstand
Betrieb eines Friseursalons

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Müberra Caglar
50.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

85399 Hallbergmoos
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

M-Crew Friseure GmbH

Hallbergmoos

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 91.913,00 114.105,00
I. Sachanlagen 91.913,00 114.105,00
B. Umlaufvermögen 732.185,44 542.085,58
I. Vorräte 8.027,70 10.118,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 579.669,18 459.916,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 144.488,56 72.050,65
Aktiva 824.098,44 656.190,58

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 405.606,76 309.981,63
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 284.981,63 192.936,40
III. Jahresüberschuss 95.625,13 92.045,23
B. Rückstellungen 95.128,46 75.112,91
C. Verbindlichkeiten 323.363,22 265.096,04
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 323.363,22 265.096,04
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 6.000,00
Passiva 824.098,44 656.190,58

Anhang

M-Crew Friseure GmbH
Anhang zum 31. Dezember 2023

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.
        
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 128.060,97 €
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 195.302,25 €

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen und Verbindlichkeiten:
Forderungen: 532.345,32 €
Verbindlichkeiten: 0,00 €
E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:  Herr Mustafa Özbilgin



sonstige Berichtsbestandteile


Hallbergmoos, der 11.12.2024, gez. der Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2024 festgestellt.

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