Hunger-Maler GmbH
Niederwiesa
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.583,00 |
5.914,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.582,00 |
5.913,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
119.075,38 |
78.061,76 |
| I.
Vorräte |
20.108,44 |
44.780,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.382,57 |
23.860,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.584,37 |
9.421,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.072,31 |
8.611,02 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
983,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
141.730,69 |
93.570,58 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.047,69 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
26.983,80 |
80.649,10 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.031,49 |
53.665,30 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
983,80 |
| B.
Rückstellungen |
13.230,12 |
5.992,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
110.452,88 |
87.578,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
141.730,69 |
93.570,58 |
Anhang
1. 1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss ist -
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen - nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB).
1. 2. Angaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechung
2.1 AKTIVA
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung
ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1 sowie
Abs.
3 HGB). Sowohl bei den immateriellen
Vermögensgegenständen als auch bei den
beweglichen Wirtschaftsgütern erfolgt die Abschreibung
linear.
Die in der Position "
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung" enthaltenen geringwertigen
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 410 Euro wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr in voller
Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Vorratsvermögen
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 1 und 4 HGB). Für
die Ermittlung der Anschaffungskosten wird - wie im Vorjahr
- die Durchschnittsmethode angewandt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Erkennbare Risiken, die eine Einzelwert- bzw.
Pauschalwertberichtigungen erforderlich gemacht
hätten, lagen nicht vor. Insgesamt sind jedoch
Forderungsverluste in Höhe von netto Euro 589,07 zu
verzeichnen.
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen weniger als ein
Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3
GmbHG) bestehen im Jahr 2010 in Höhe von 10.095,46
Euro. Sie werden mit einem Zinssatz i. H. v. 6 % verzinst.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu
Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Die Vorauszahlungen für künftige
Zeiträume wurden zeitanteilig abgegrenzt und sind
unter der Position
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
2.2 PASSIVA
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB,
§ 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Verbindlichkeiten mit RLZ < 1
Jahr: 94.882,66 €
Verbindlichkeiten mit RLZ > 5
Jahre:
0,00 €
1. 3. Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse und finanzielle
Verpflichtungen
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
Beschäftigte Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 6
(Vorjahr: 5) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 5
gewerbliche Arbeitnehmer und 1 Angestellter. Die
Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt
(§ 285 Nr. 7 HGB).
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Karsten Hunger.
Chemnitz, den 27. März 2012
Karsten Hunger
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2012 festgestellt.
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