Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 7368
Eingetragen
21.4.1999
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Die Entwicklung, die industrielle Montage und der Vertrieb von Meßgeräten aller Art sowie die Entwicklung und Planung von Sondermaschinen.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Sander
seit 3.12.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Christian Sander
Riekofen/OT Taimering
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Solutech GmbH

Barbing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 98.538,65 84.921,07
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.224,00 4.953,00
II. Sachanlagen 8.804,00 20.271,00
III. Finanzanlagen 87.510,65 59.697,07
B. Umlaufvermögen 165.451,71 105.586,94
I. Vorräte 3.664,51 2.920,51
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 154.030,51 75.168,57
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.756,69 27.497,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 425,00 425,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 264.415,36 190.933,01

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 29.896,18 15.323,67
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 17.462,00 0,00
III. Verlustvortrag 9.676,33 24.363,49
IV. Jahresfehlbetrag 2.889,49 -14.687,16
B. Rückstellungen 144.506,00 139.812,00
C. Verbindlichkeiten 90.013,18 35.797,34
Bilanzsumme, Summe Passiva 264.415,36 190.933,01

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010



Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.


Größenabhängige Erleichterungen werden bei der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.


Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.


Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.


Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.



Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Die Wertansätze in der Bilanz der Solutech GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.


Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrach gemacht.


Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibung gem. der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.


Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.


Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.



Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.


Die Rückstellung wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen Abzinsungssätze verwendet.


Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.




Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.


Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.




Erläuterungen zur Bilanz



Anlagevermögen


Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgenden dargestellten Anlagespiegel zu entnehmen.



Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.



Rechnungsabgrenzungsposten


Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr 0,00) enthalten.



Gezeichnetes Kapital


Das Stammkapital in Höhe von 25.000 EUR ist mit dem Nennbetrag angesetzt.






Verbindlichkeiten


Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten beläuft sich auf unter ein Jahr.



Pensionsrückstellungen


Die Rückstellung für Pensionen wurde nach der PUC-Methode ermittelt. Dabei sind folgende grundlegende Annahmen in die Berechnung eingeflossen:


Zinssatz: 5,15 %

Rententrend: 2,00 %

Anwartschaftstrend: 1,00 %

Zugrunde gelegte Sterbetafeln Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck


Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Auflösung der Rückstellung erforderlich. Das Wahlrecht die bestehende Pensionsverpflichtung beizubehalten, wurde nicht in Anspruch genommen. Die Differenz der Pensionsrückstellung zum 31.12.2009 und dem Erfüllungsbetrag zum 01.01.2010 in Höhe von 17.462,00 EUR wurde gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB unmittelbar in die Gewinnrücklage eingestellt.


Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubigern entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus der Pensionsverpflichtung dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.



Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.



Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.




Sonstige Angaben



Personalstand


Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 3 Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 276 Abs. 5 HGB.



Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Christian Sander.


Furth im Wald, den 19.10.2011



……………………………………

Geschäftsführer


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.10.2011.

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