Zirkus und Artistik
FDS Hotel gGmbH
Donnersmarckweg 1, 16831 Rheinsberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Freiherr von Schlotheim seit 4.6.2018 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FDS Hotel gGmbHRheinsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für 2023
Anhang 2023der FDS Hotel gGmbH, RheinsbergI. Vorbemerkung Die FDS Hotel gGmbH hat ihren Sitz in 16831 Rheinsberg und ist eingetragen in das Handelsregister mit der Register-Nr. B 7155 NP beim Amtsgericht Neuruppin. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen GmbH gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238 ff. HGB unter Berücksichtigung der Besonderheiten für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG erstellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurde von der Fortführung der Geschäftstätigkeit ausgegangen. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von € 250 bis € 1.000 werden grundsätzlich über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Die Vorräte des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Risiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Bilanz wird nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen gegen die Gesellschafterin i. H. v. rd. € 2.600. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben alle eine Laufzeit von unter einem Jahr. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach § 275 (2) HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. Sonstige betriebliche Erträge In dieser Position sind im Jahr 2023 Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung (Corona-Zuschüsse) in Höhe von € 17.020 enthalten. V. Sonstige Angaben sonstige finanzielle Verpflichtungen: Die Gesellschaft hat finanzielle Verpflichtungen von rd. T€ 250 (Vorjahr: T€ 250), im Wesentlichen aus einem Pachtvertrag gegenüber der Gesellschafterin. Darüber hinaus bestehen zum 31. Dezember 2023 keine Haftungsverhältnisse und keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter beläuft sich auf 125 Personen (i.Vj. 121 Personen). Während des abgelaufenen Geschäftsjahres war Stefan Freiherr von Schlotheim Geschäftsführer. Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer gemäß § 285 Nr. 9a HGB wird unter Inanspruchnahme von § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. Ergebnisverwendung: Am 30.5.2023 wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 durch Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen.
Berlin, den 18. April 2024 gez. Stefan Freiherr von Schlotheim, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023(Anlagenspiegel)
Lagebericht der GeschäftsführungA. Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Geschäftsverlaufs I. Rechtliche Grundlagen Die FDS Hotel gGmbH, deren alleinige Gesellschafterin die Fürst Donnersmarck-Stiftung zu Berlin ist, wurde 1998 gegründet. Gegenstand der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Rehabilitation, Betreuung, Unterstützung und Förderung von körper- und mehrfachbehinderten Menschen. Dieser Zweck wird durch den Betrieb der beiden Hotels, dem Seehotel Rheinsberg und dem Heidehotel Bad Bevensen, verwirklicht. II. Geschäftsführung Seit dem 1. Mai 2018 ist Stefan Freiherr von Schlotheim, MBA der Geschäftsführer der FDS Hotel gGmbH. Herr von Schlotheim besitzt die Richtlinienkompetenz für beide Hotels und setzt die strategischen Ziele der Gesellschaft in konkrete Maßnahmen im operativen Geschäft um. Der Arbeitsschwerpunkt der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 lag in der Umsetzung des Satzungszwecks, aber auch in der Optimierung der Belegung und Preise, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Wesentliche Herausforderungen waren die hohen Kostensteigerungen der Lieferanten und eine bestmögliche Weitergabe dieser an die Gäste. Branchenüblich stellte das erste Quartal eine Herausforderung dar die Planzahlen zu erfüllen. Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Belegung in der Neben- und Hauptsaison und folglich der hohen Belastung beim Personal lag ein wesentlicher Fokus auf der Mitarbeitermotivierung. Im Wesentlichen beschäftigte sich die Geschäftsführung ebenso mit der Weiterentwicklung des Heidehotel Bad Bevensen und den damit verbundenen Bauvorhaben als auch mit der Planung und Umsetzung der Saunarenovierung im Seehotel Rheinsberg. III. Wirtschaftliche Grundlagen Die FDS Hotel gGmbH betreibt zum einen das Seehotel Rheinsberg. Das 4-Sterne-Hotel und nach den Kriterien "Reisen für Alle" qualifizierte Hotel befindet sich auf einem der gGmbH gehörenden Grundstück und verfügt über 104 barrierefreie Zimmer mit insgesamt 185 Betten. Darüber hinaus betreibt das Seehotel Rheinsberg sechs Appartements mit insgesamt 26 Betten auf einem von der Fürst Donnersmarck-Stiftung gepachteten Grundstück. Die Sport- und Freizeiteinrichtungen des Hotels als auch des Appartementhauses sind komplett barrierefrei. Auf die individuellen Bedürfnisse der Gäste mit Behinderung wird mit einer Vielzahl von technischen Zusatzeinrichtungen und Hilfsmitteln eingegangen. Ebenso ist das Umfeld der Stadt Rheinsberg und des Ruppiner Seenlandes auf die Bedürfnisse behinderter und älterer Reisender eingerichtet, indem die lokale Infrastruktur für diese Zielgruppe in den vergangenen Jahren kontinuierlich angepasst wurde (z.B. barrierefreie Zugänge und Angebote). Das Appartementhaus mit vier Appartements für Familien und zwei Gruppenappartements ist primär auf Gäste aus dem Gruppensegment mit einem hohen Pflege- und Sicherheitskomfort ausgerichtet. Das Heidehotel Bad Bevensen wird ebenso von der FDS Hotel gGmbH betrieben und verfügt über 71 Zimmer mit 113 Betten. Diese Immobilie ist von der Fürst Donnersmarck-Stiftung gepachtet. Das nicht nach der DEHOGA klassifizierte Hotel, aber nach den Qualitätskriterien von "Reisen für Alle" geprüfte Hotel, ist ein barrierefreier Beherbergungsbetrieb für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, deren Angehörige sowie Gruppenreisende. IV. Auslastung & Umsatz Die Jahresauslastung als auch die Umsätze in beiden Hotels erreichten Höchstwerte. Dies ist einmal auf die nicht mehr präsente Corona-Pandemie zurückzuführen, als auch auf die durchgeführten erforderlichen Preisanpassungen. Beide Hotels profitierten insbesondere von zahlreichen Gruppenreisenden. Dieses Segment wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. Die FDS Hotel gGmbH konnte somit Gesamterlöse i. H. v. 7.100 T€ (Vorjahr 6.008 T€) erzielen. Der Umsatzanstieg zum Vorjahr resultiert primär aus einer erheblich höheren Belegung, höheren Durchschnittspreise und Preisanpassungen in den gastronomischen Bereichen. In 2023/2022 ergaben sich bezogen auf die Öffnungszeiten bzw. verkaufbaren Zimmer folgende Auslastungen:
V. Investitionen, Instandhaltungs-, Wartungs- und Sanierungsmaßnahmen In den Sommermonaten wurde im Seehotel Rheinsberg die Sauna komplett neu errichtet. Dies beinhaltet sowohl die innenarchitektonische Gestaltung als auch die technischen Anlagen. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden ebenso die Duschbereiche als auch der Ruheraum ertüchtigt. Die Gäste wurden nicht von den Maßnahmen beeinträchtigt bzw. zeigten dafür Verständnis. Ebenso wurden im Sommer die Balkonpfeiler des Seehotels neu gestrichen. Temporär konnten diese Zimmer nicht von Gästen bewohnt werden. Aufgrund der geplanten Umbaumaßnahmen in Bad Bevensen wurden von der FDS Hotel gGmbH lediglich Ersatzinvestitionen vorgenommen. Anhand der vorliegenden Marchbarkeitsstudie (Stand 17. März 2022) wurde von der Gesellschafterin entschieden, diese bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) weiterzuverfolgen. Die Entwurfsplanung wurde weitestgehend Mitte November 2023 abgeschlossen und liegt dem Kuratorium zur Entscheidung vor. Einen konkreten Termin für den Baubeginn gibt es nicht. VI. Personalbereich Die Personalaufwendungen der Gesellschaft für das Jahr 2023 betrugen 4.091 T€, davon entfielen auf Rheinsberg 2.509 T€ (Vorjahr 2.308 T€) und auf Bad Bevensen 1.583 T€ (Vorjahr 1.420 T€). Die Personalaufwendungen sind nur bedingt vergleichbar, da das Kurzarbeitergeld diese im Vorjahr entsprechend minderte. Die Gesellschaft beschäftigte 2023 in Rheinsberg 60,78 Vollzeitkräfte (VK) inklusive Auszubildende (Vorjahr 57,0 VK) und in Bad Bevensen 31,47 Vollzeitkräfte inklusive Auszubildende (Vorjahr 31,4 VK). B. Lage der Gesellschaft und Geschäftsergebnis I. Vermögens- und Finanzlage Wesentlicher Vermögensposten der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2023 mit 10.785 T€ das Hotelgrundstück in Rheinsberg. Das Hotelgrundstück in Bad Bevensen wird von der Gesellschafterin seit dem 1. Juli 2016 angemietet. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 rund 94 %. Der laufende Liquiditätsbedarf wird durch Einlagen der Gesellschafterin gedeckt. Für 2023 errechnet sich im Vergleich zum Vorjahr folgender Cashflow:
II. Ertragslage Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft zeigt folgende Entwicklung bei den wesentlichen Positionen:
Die sonstigen Erträge 2022 enthalten als außerordentliche Posten die Corona-Zuschüsse von 293 T€ als auch wesentliche Stornierungsgebühren. Der Jahresfehlbetrag verteilt sich auf die beiden Hotels wie folgt:
Die Entwicklung der Ertragslage ist nur bedingt vergleichbar, da im Jahr 2022 Coronazuschüsse, Kurzarbeitergelder und Schließzeiten enthalten sind. In dem Jahr 2023 gab es keine wesentlichen Sondereffekte. Die Verluste beider Hotels ergeben sich durch die Umsetzung des gemeinnützigen Zwecks. C. Hinweise auf Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung I. Wirtschaftliche Chancen Nachhaltiges Bewusstsein und Handeln von Reisegästen folgt seit langem dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs, dass deutsche Urlaubsgäste "ihre Urlaubsreise gerne nachhaltig gestalten würden". Aspekte wie Nachhaltigkeit, Heimat, Vertrautheit und Sicherheit stehen insbesondere bei den Menschen mit Behinderung weiterhin hoch im Kurs. Insbesondere der Nachhaltigkeitsaspekt "Soziales" wird in den beiden Hotels bestmöglich umgesetzt. Der barrierefreie Tourismus wird unter soziodemographischen Merkmalen generell als Wachstumsmarkt betrachtet. Dies ist durch den demographischen Wandel, einer damit verbundenen Zunahme von Menschen mit Behinderung der Babyboomer-Generation und durch die verbesserten Angebote von Reise- und Hilfsmitteln begründet. Hinzu kommt die kontinuierliche Akzeptanz von Reisenden mit Behinderung innerhalb der Gesellschaft (Inklusion) und die Forderung nach Teilhabe in allen Lebensbereichen. Die FDS Hotel gGmbH betreibt weiterhin in Deutschland die zwei einzig komplett barrierefreien Hotels. Erfolgreiche Markteintritte von Mitanbietern in Deutschland gibt es weiterhin nicht. Aufgrund des geringen Angebotes von Hotels mit mehreren barrierefreien Zimmern ist eine Steigerung von Gruppenreisenden zu erwarten. Die hohe Gästezufriedenheit in beiden Hotels erhöht die Bekanntheit innerhalb von Organisationen, aber auch bei Individualreisenden durch Mundzu-Mund-Empfehlungen sowie durch die Online-Bewertungen auf einschlägigen Bewertungsportalen. Der geplante Um- und Anbau des Heidehotels Bad Bevensen wird als eine wirtschaftliche Chance betrachtet, da sich die Attraktivität des Heidehotels für die Gästeklientel erhöhen dürfte und dadurch auch höhere Erlöse erzielt werden können. II. Wirtschaftliche Risiken Zu dem dominanten wirtschaftlichen Risiko zählt weiterhin die hohe Inflation. Diese hat unmittelbar Auswirkungen auf die Kaufkraft aller Reisenden und insbesondere auf die Zielgruppe der beiden Hotels. Steigende Personal-, Energie-, Instandhaltungs- als auch Sachkosten bedingen unweigerlich eine Steigerung der Preise, die womöglich von Reisenden mit Behinderung nicht getragen werden können und somit zu einem Rückgang der Buchungen führen. Die Einkommensmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung sind geringer und somit ist auch das Haushaltsnettoeinkommen unter dem bundesweiten Durchschnitt. Studien zeigen, dass die Armutsquote von Menschen mit Behinderung in den letzten Jahren gestiegen ist. Gleichzeitig steigen die Verbraucherpreise, die unmittelbar eine Anpassung der Hotelpreise bedingen. Fraglich ist, inwieweit der begünstigte Personenkreis eine wesentliche Preisanpassung der Hotels akzeptieren kann. Die in den vergangenen Jahren unerwarteten und sprunghaft steigenden Löhne und Gehälter, die durch die Gewerkschaften verhandelt wurden, stellen ein wesentliches Risiko dar. Die Personalkostensteigerungen von über 11% können nicht unmittelbar, sondern aufgrund der langen Vorbuchungsstände erst zeitlich versetzt und z.T. nicht umfänglich aufgrund der speziellen Zielgruppe an die Gäste weitergegeben werden. Als wirtschaftliches Risiko wird ebenso das Abwandern von qualifizierten Mitarbeitenden in andere Branchen, zu Arbeitgebern mit höheren Gehaltsmöglichkeiten betrachtet. Durch die Pandemie fehlen bereits jetzt zwei Ausbildungsjahrgänge und das Interesse, eine Tätigkeit im Tourismus aufzunehmen sinkt stetig. Der bereits bestehende Fachkräftemangel im Tourismus verschärft die Situation, qualifizierte Mitarbeitende für die Hotels mit der speziellen Ausrichtung auf Behindertentourismus zu gewinnen. Die Mitarbeitenden müssen neben den hotelspezifischen Kenntnissen Qualifikationen oder zumindest die Bereitschaft mitbringen, mit Menschen mit Behinderung umzugehen. Der Fachkräftemangel birgt das Risiko, dass die Servicequalität der Hoteldienstleistung nicht gewahrt werden kann, wenn entsprechende Positionen unbesetzt bzw. nicht qualifiziert besetzt bleiben. Als wesentliches Risiko wird ein möglicher erneut verschobener An- und Umbau des Heidehotel Bad Bevensen betrachtet. Sollte das Hotel nicht umgebaut werden, sind wesentliche bauliche Brandschutz- als auch Instandhaltungsmaßnahmen zu ergreifen, um eine kurzfristige Fortführung des Betriebes zu gewährleisten als auch um entsprechende Erlöse für ein mögliches wirtschaftliches Führen des Unternehmens sicherzustellen. III. Wirtschaftlicher Ausblick Derzeit wird davon ausgegangen, dass die gGmbH bei einer kontinuierlichen Umsatzentwicklung für 2024 einen operativen Verlust von unter 850 T€ bzw. nach Abschreibungen und Pachtaufwand einen Gesamtverlust von rd. 2.000 T€ erzielt. IV. Bestandsgefährdung Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten, insbesondere ein Insolvenzgrund, sind nicht ersichtlich, da die Verluste vertraglich durch die Gesellschafterin ausgeglichen werden.
Rheinsberg, 18. April 2024 gez. Stefan Freiherr von Schlotheim Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die FDS Hotel gGmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FDS Hotel gGmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FDS Hotel gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 18. April 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
gez. Bert Franke, Wirtschaftsprüfer gez. Ingo Fehlberg, Wirtschaftsprüfer |
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