GENERENTA
CONSULTING NETWORK LIMITED
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
312,00 |
494,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
63,00 |
131,00 |
| II.
Sachanlagen |
249,00 |
363,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.527,24 |
1.375,10 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.017,85 |
300,91 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.509,39 |
1.074,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
130,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
24.079,45 |
19.848,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.918,69 |
21.848,04 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
150,00 |
150,00 |
| II.
Verlustvortrag |
19.998,94 |
2.964,07 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.230,51 |
17.034,87 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
24.079,45 |
19.848,94 |
| B.
Rückstellungen |
770,00 |
350,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.148,69 |
21.498,04 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
27.148,69 |
21.498,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.918,69 |
21.848,04 |
Anhang
1.
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
1.1
Rechtliche Verhältnisse
Firma: Generenta Consulting Network Ltd.
Rechtsform: Limited
Sitz: Berlin
Anschrift: Ostendstr. 25, 12459 Berlin
Gründung am: 14.05.2007
Eintragung ins Handelsregister: 18.06.2007
Gegenstand des Unternehmens: Unternehmens- und
Wirtschaftsberatung (keine Rechts- oder Steuerberatung)
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
Stammkapital: 150,00 Euro
Gesellschafter und Euro % ihre Anteile:
Whiteforster Ltd., 150,00
0,000000
Geschäftsführung: Konrad, Claus
1.2
Steuerliche Verhältnisse
Finanzamt: Berlin Körperschaften III
Steuernummer: 29/269/01248
Das Unternehmen unterliegt gemäß §
1KStG der Körperschaftsteuer.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung
gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1
GewStG.
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die
Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.
2.
Wirtschaftliche Verhältnisse
2.1
Allgemeines
Größenmerkmale
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch nicht gemacht.
Die Umsatzerlöse betrugen im Berichtszeitraum
Euro 3.362,30. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr
2008 (Euro 10.250,71) um 67,2 % vermindert.
Die Gesamtleistung 2009 in Höhe von Euro
3.362,30 verminderte sich gegenüber dem Vorjahr 2008
mit Euro 10.250,71 um 67,2 %.
Die Löhne und Gehälter 2009 betrugen Euro
311,79 gegenüber Euro 13.503,76 im Vergleichszeitraum
2008. Dies entspricht einer Minderungsrate von 97,7 % und
einem absoluten Rückgang von Euro 13.191,97.
An sozialen Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung fielen im
Berichtsjahr 2009 Euro 617,22 an. In 2008 belief sich
der entsprechende Wert auf Euro 2.745,03. Der Betrag der
absoluten Minderung in Höhe von Euro 2.127,81
entspricht einer Abnahmerate von 77,5 %.
3.
Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und
Bewertung
3.1
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die dem Abschluss zu Grunde liegende Buchführung
entspricht den GoB.
Die Organisation der Buchhaltung, das interne
Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen
ermöglichen die vollständige, richtige,
zeitgerechnete und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle.
Die Buchführung entspricht nach unseren
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2009 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2008.
3.2
Angaben zur Bilanzierung
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst.
Das Inventarverzeichnis ist von der
Geschäftsführung unterzeichnet.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften.
Sie hat die Bilanzierungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr nicht geändert.
Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts
erstellten Jahresabschluss wurde für den gleichen
Abschlusszeitraum eine den Vorschriften des Steuergesetzes
entsprechende Steuerbilanz gefertigt.
Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EstG
erstellt.
3.3
Angaben zur Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
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