Veredlung von Textilien und Bekleidung
LAGROS Vertrieb Freizeit Hobby Garten GmbH
Am Dreistock 5, 97318 Kitzingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabine Jaques seit 3.7.2013 | Geschäftsführer |
Wolfgang Lapp seit 3.7.2013 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Elfriede Lapp | 48.00% |
| 26.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LAGROS Vertrieb Freizeit Hobby Garten GmbHKitzingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Gliederung Der Jahresabschluss der LAGROS Vertrieb GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Sofern es der Übersichtlichkeit diente, habe ich bei den Wahlrechten die Angaben im Anhang gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bilanzierung und Bewertung: Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro wurden im Anschaffungsjahr 2023 grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. In den Rückstellungen wurde möglichen Einzelrisiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betrug zum Bilanzstichtag 0,00 € (Vj. 0,00 €). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz Es liegen keine Forderungen der Gesellschaft gegen den Geschäftsführerin vor. Geschäftsführung Frau Sabine Jaques, Albertshofen vom 01.01. bis 31.12.2023.
Kitzingen, den 27. März 2025 gez. Sabine Jaques Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. März 2025 |
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