Healthnet-Services GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für medizinische, zahnärztliche und andere Gesundheitstätigkeiten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Dr. Gapp seit 12.1.2026 | Prokura |
Tim Dr. Arenz seit 27.10.2015 | Geschäftsführer |
Jens Peter Kühl seit 11.2.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PVS-Finanzservice GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1. Unternehmensstruktur Die PVS-Finanzservice GmbH ist ein 100%-iges Tochterunternehmen der Privatärztliche Verrechnungsstelle Baden-Württemberg eG (PVS BW) mit Sitz in Stuttgart. Die Genossenschaft hat gemäß ihrer Satzung insbesondere den Zweck, ihre Mitglieder von denjenigen Arbeiten zu entlasten, die mit der Bearbeitung ihrer Privatliquidationen verbunden sind. Mitglieder der PVS BW sind in der Bundesrepublik Deutschland approbierte Ärzte oder berufsrechtlich zulässige Zusammenschlüsse von in der Bundesrepublik Deutschland approbierten Ärzten, die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen zur selbständigen Privatabrechnung berechtigt sind. Die Aufgabe der PVS-Finanzservice GmbH erstreckt sich innerhalb des Dienstleistungsbündels der PVS BW-Unternehmensgruppe auf die Versorgung derjenigen niedergelassenen Ärzte und ärztlichen Einrichtungen mit Vorfinanzierungsangeboten, die ihre Privatliquidation über die PVS BW oder über die PVS HAG GmbH, eine ebenfalls 100%-ige Tochter der PVS BW, abrechnen. Die PVS-Finanzservice GmbH hat ihre wesentlichen operativen Geschäftsprozesse an die PVS BW und die PVS HAG GmbH ausgelagert, die hierzu über die notwendigen Strukturen und Prozesse verfügen. 2. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Der Tätigkeitsschwerpunkt lag auch im Geschäftsjahr 2023 ausschließlich im Ankauf und der Vorfinanzierung von Honorarforderungen aus privatärztlicher Behandlung ohne Übernahme des Delkredererisikos (unechtes Factoring). Die PVS BW-Unternehmensgruppe und somit auch die PVS BW als Auslagerungsunternehmen der PVS-Finanzservice GmbH, hat den ursprünglich vollständigen Präsenzbetrieb inzwischen durch ein mobiles Arbeitsplatzkonzept abgelöst, bei dem die Nutzung von Homeoffice-Arbeitsplätzen wesentlicher Bestandteil geworden ist. Das Vorjahres-Niveau des angekauften Honorarvolumens wurde abermals übertroffen und hat sich, insbesondere aufgrund des deutlichen Wachstums in der PVS HAG GmbH, mit 120 Mio. EUR (VJ 109 Mio. EUR) um 10% erhöht. Entsprechend erhöhte sich auch das hierauf ausbezahlte Vorfinanzierungsvolumen von 92 Mio. EUR um ebenfalls 10% (VJ 84 Mio. EUR). II. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Ausgehend von der strategischen Planung wird die Entwicklung des Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten gesteuert. Dabei werden die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus der Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und mithilfe des internen Berichtswesens regelmäßig überwacht werden, verwendet: Betriebsergebnis vor Bewertung Das Betriebsergebnis vor Bewertung ist das um Bewertungsergebnisse und betriebswirtschaftlich außerordentliche Faktoren bereinigte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Dieses wird in Relation zur Bilanzsumme gemessen und orientiert sich als Zielgröße an einem relativen Betriebsergebnis von 1% bis 3%. Wachstum im Kundengeschäft Die PVS-Finanzservice GmbH strebt ein angemessenes jährliches Wachstum als Basis für die Generierung von Erträgen an. Als Messgröße wird das angekaufte Honorarvolumen herangezogen. Als Zielgröße wird ein jährliches Wachstum von mindestens 2% bis 3% zugrunde gelegt. Liquidität Zur Deckung des Liquiditätsbedarfs werden die verfügbaren Zahlungsmittel den abrufbaren Zahlungsverpflichtungen gegenübergestellt. Die sich daraus ergebende Liquiditätskennzahl muss "> 1" betragen. Bedeutsame messbare nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wurden nicht definiert. III. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 1. Ertragslage Die PVS-Finanzservice GmbH erzielt ihre operativen Erträge ausschließlich aus Vorfinanzierungsgebühren. Im Berichtszeitraum 2023 wurden Zinserträge in Höhe von TEUR 665 erwirtschaftet. Diese liegen um TEUR 65 über dem Vorjahresniveau (TEUR 600). Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 65 und bleibt trotz der insgesamt starken Geschäftsentwicklung aufgrund der seit 2022 gestiegenen Verwaltungsaufwendungen sowie aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegenen Zinsaufwendungen um TEUR 108 hinter dem Ergebnis des Vorjahres (TEUR 173) zurück. Außerordentliche Erträge, die wesentlichen Einfluss auf den Jahresüberschuss gehabt hätten, wurden 2023 nicht generiert. Einzelwertberichtigungen bestehen in Höhe von TEUR 2. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus 2022 in Höhe von TEUR 2.621 kann ein Bilanzgewinn von TEUR 2.667 ausgewiesen werden. Unmittelbare Personalaufwendungen fielen aufgrund des vollständig an die Muttergesellschaft ausgelagerten operativen Geschäfts in 2023 nicht an. Die sonstigen allgemeinen Verwaltungsaufwendungen betragen zum Bilanzstichtag TEUR 2.763 und bestehen im Wesentlichen aus Provisionsaufwendungen. Dagegen stehen Provisionserträge aus Bearbeitungsgebühren und Servicepauschalen in Höhe von TEUR 2.367. 2. Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31.12.2023 analog zum Wachstum im Kundengeschäft, das sich traditionell insbesondere im umsatzstarken Jahresendgeschäft ausdrückt, um TEUR 571 auf TEUR 6.964 (VJ TEUR 6.392). Die Zinsaufwendungen für benötigtes Refinanzierungsvolumen, das ausschließlich über den Kontenpool der PVS BW-Gruppe bezogen wird, lagen aufgrund des starken Anstiegs des 3-Monats-Euribor mit TEUR 199 deutlich über dem Vorjahresniveau (TEUR 82). Die Eigenkapitalquote beträgt bei einem Eigenkapital von TEUR 2.867 41%; die Eigenkapitalrentabilität verfehlt wegen unvorhergesehen eingetretener (Zins-)Aufwandssteigerungen mit 1,6% die Erwartungen aus dem Prognosebericht für 2023 (4% bis 7%). Mit den offenen Vorauszahlungsengagements in Höhe von TEUR 6.286, denen zu 100% erfüllungshalber abgetretene Honorarforderungen gegenüberstehen, weist die PVS-Finanzservice GmbH fast ausschließlich kurzfristiges Umlaufvermögen aus. 3. Finanzlage Die Finanzausstattung des Unternehmens zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Finanzdienstleistungen setzt sich unverändert aus dem freien Eigenkapital sowie der Aufnahme von Fremdkapital zusammen, das ausschließlich über den Kontenpool der Muttergesellschaft bezogen wurde. Am Bilanzstichtag betrug die Inanspruchnahme von Fremdkapital durch die PVS-Finanzservice GmbH TEUR 3.829 (VJ TEUR 3.210). Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. IV. Chancen- und Risikobericht Das Risikomanagement der PVS-Finanzservice GmbH leitet sich aus der Geschäfts- und Risikostrategie ab und dient der Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sowie eines funktionsfähigen Internen Kontrollsystems. Die identifizierten Risiken werden über angemessene Präventionsmaßnahmen und mit Hilfe von Kennzahlen und Limiten gesteuert. Zur Ermittlung des Risikodeckungspotentials werden zunächst das Betriebsergebnis vor Risikovorsorge und darüber hinaus die Eigenkapitalausstattung herangezogen. Die Ermittlung der Risikotragfähigkeit ergab im Geschäftsverlauf des Jahres 2023 eine zu jeder Zeit ausreichende Risikodeckungsmasse. Das bedeutendste Risiko besteht im Ausfall der Kundenforderungen, wenn die erfüllungshalber abgetretenen Forderungen nicht vollständig beim Debitor realisiert und zur vollständigen Rückführung offener Vorauszahlungsengagements herangezogen werden können. Zur Absicherung und vor Eingehung solcher Risiken bestehen festgelegte Regelungen, insbesondere zur Identifizierung und Steuerung von Veritäts- und Bonitätsrisiken. Den Bonitätsrisiken der Vertragspartner wird zum einen durch abgestufte bonitätsinduzierte Limitkriterien und zum anderen durch Vergabekriterien begegnet, die aus Wirtschaftlichkeits- und Risikogesichtspunkten per vertraglicher Anpassungsklauseln in das Ermessen der PVS-Finanzservice GmbH gestellt sind. Die Geschäfts- und Risikostrategie der PVS-Finanzservice GmbH setzt unverändert auf eine breite Risikostreuung bei gleichzeitiger Vermeidung von Risikokonzentrationen auf Kundenseite. Die vorfinanzierten Forderungsbestände, die fast ausschließlich aus der ambulanten privatärztlichen Leistungserbringung resultieren, sind weit überwiegend durch einen hohen Anteil an granularen und aktuellen Forderungen gekennzeichnet. Wirtschaftliche Auswirkungen in Folge des Russland-Ukraine-Krieges auf das Zahlungsverhalten der Debitoren wurden auch im Geschäftsjahr 2023 nicht verzeichnet. Aufgrund der weit überwiegend bestehenden Deckung der ambulanten und stationären privatärztlichen Behandlungskosten durch Kostenerstattungsträger, wird eine dahingehende Verschlechterung auch für das Geschäftsjahr 2024 nicht erwartet. Das Interne Kontrollsystem überwacht den Ankauf und den Ausgleich der Forderungsbestände, die Entwicklung und Bedienung der Verbindlichkeiten sowie die Liquiditätsausstattung, ferner die an die Muttergesellschaft ausgelagerten Abläufe und Prozesse des operativen Geschäfts. Mögliche Liquiditätsrisiken werden neben der Teilnahme am Kontenpool der Muttergesellschaft auch durch zusätzlich bestehende Refinanzierungslinien bei Banken begrenzt. Zum internen Kontrollsystem gehören auch Regelungen zur Compliance. Neben den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Hinweisgeberschutzgesetzes, aufgrund dessen die PVS BW-Unternehmensgruppe seit Juli 2023 eine gemeinsame "Interne Meldestelle" eingerichtet hat, sind unternehmensinterne Richtlinien und Anweisungen durch die Compliance-Funktion der PVS-Finanzservice GmbH aufgestellt, um die als wesentlich identifizierten Risiken aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben zu vermeiden oder zu minimieren. Zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere im Umgang mit besonders sensiblen Patientendaten, existiert ein nach dem britischen Standard BS 10012:2017 aufgesetztes Datenschutz-Managementsystem der PVS BW-Unternehmensgruppe. Zur Vermeidung operationeller Risiken, die durch menschliche oder systembedingte Fehler sowie unangemessene Abläufe und Kontrollen entstehen können, sind detaillierte Prozessbeschreibungen verfasst, deren kontinuierliche Verbesserung und Wirksamkeitsüberprüfung durch ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 der PVS BW-Unternehmensgruppe sichergestellt ist. Daneben setzt die PVS-Finanzservice GmbH auf die konsequente Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips sowie auf eine fortlaufende Schulung des Personals der PVS BW-Unternehmensgruppe. Sowohl das Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 als auch das Datenschutz-Managementsystem nach BS 10012:2017 wurden im Jahr 2023 durch den TÜV Nord als Integriertes Managementsystem einem Überwachungsaudit unterzogen. Daneben ist die IT-Sicherheit der Muttergesellschaft über ein nach DIN EN ISO 27001:2017 zertifiziertes Informationsrisiko- und Sicherheitsmanagement gewährleistet, das zugleich die Anforderungen der bankenaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) umsetzt. Marktpreisrisiken ergeben sich gegenwärtig ausschließlich in Form von Zinsänderungsrisiken. Die Geschäftsführung der PVS- Finanzservice GmbH hat für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 entschieden, die ungeplanten Mehraufwendungen in Erwartung des sinkenden Zinsniveaus für Refinanzierungskredite zu akzeptieren und vorläufig keine Gegenmaßnahmen, auch nicht in Form der Kostenweitergabe an die Anschlusskunden der PVS-Finanzservice GmbH, einzuleiten. Eigenständige Vertriebs- oder Personalaufwandsrisiken bestehen aufgrund des umfassenden Auslagerungsverhältnisses mit der Muttergesellschaft nicht. Neben den laufenden Betriebsaufwendungen ergeben sich weitere wesentliche Aufwendungen ausschließlich in Form von Refinanzierungsaufwendungen. Strategische Risiken ergeben sich unverändert aus den Rahmenbedingungen, die das politische Umfeld im Bereich der Gesundheitspolitik setzt. Eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist im Jahr 2023 nicht erfolgt. Ob diese im Jahr 2024 durch den Verordnungsgeber zu erwarten ist, kann zum Berichtszeitpunkt nach wie vor nicht prognostiziert werden. Indes setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort, wonach die Privatkrankenversicherungen einen Zuwachs von Versicherten und somit auch der Fallzahlen bei der Inanspruchnahme von Privatmedizin verzeichnen können. V. Prognosebericht Wesentliche finanzielle Auswirkungen (z. B. Ausfall von Kundenforderungen) im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg auf die wirtschaftliche Lage der PVS-Finanzservice GmbH werden für 2024 nicht erwartet. Die aufgrund von Ressourcenknappheit und Lieferengpässen gestiegenen Energie-, Sach- und Materialaufwendungen werden bereits seit dem Geschäftsjahr 2022 durch eine entsprechende pauschale Anpassung der internen Verwaltungsaufwendungen an die Muttergesellschaft in der Planung berücksichtigt. Die Bundesregierung und die EU-Kommission gehen in ihren Prognosen vom Februar 2024 von einer Inflationsrate von 2,8% für das Geschäftsjahr 2024 aus, so dass die PVS-Finanzservice GmbH darüberhinausgehende Kostensteigerungen zum Berichtszeitpunkt nicht erwartet. Im Geschäftsjahr 2023 konnte das prognostizierte Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 140 bis TEUR 170 mit 65 TEUR aufgrund der stark gestiegenen Zinsaufwendungen nicht erzielt werden. Der finanzielle Leistungsindikator "Betriebsergebnis vor Bewertung" lag mit einem Ergebnis von 49 TEUR unter dem angestrebten Wert von mindestens 1% der Bilanzsumme. Die Zinsbelastungen für Refinanzierungskredite werden nach den Prognosen der EZB für 2024 einen Mittelwert von 3,6% und für 2025 von 2,8% erreichen, so dass wieder mit einer leichten Entspannung bei den Zinsaufwendungen und entsprechenden Verbesserung des Betriebsergebnisses zu rechnen ist. Das Neukundengeschäft, das am Honorarvolumen gemessen wird, konnte um 10% gesteigert werden und übertrifft deutlich die Prognose aus dem Jahr 2022 für 2023 (+2% bis +3%). Für die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre 2024 und 2025 wird trotz des unerwartet starken Wachstums im Geschäftsjahr 2023 von einem etwas abgeschwächten Wachstum im Neukundengeschäft (+3% bis +5%) bei gleichzeitig wirksamen Kundenbindungsmaßnahmen ausgegangen. Für das Geschäftsjahr 2024 wird bei in etwa gleichbleibend hohen Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von TEUR 80 bis TEUR 100 erwartet. Die PVS-Finanzservice GmbH geht für 2024 von einem kontinuierlichen Aufbau des Eigenkapitals bei einer Eigenkapitalrentabilität zwischen 2% bis 4% aus. Bei der Liquiditätsausstattung bzw. dem finanziellen Leistungsindikator "Liquiditätskennzahl" erwarten wir für 2024 unverändert geordnete Verhältnisse bzw. eine Kennzahl, die das gesamte Jahr über 1 liegen wird.
Stuttgart, den 04. März 2024 PVS-Finanzservice GmbH Dr. Tim Arenz Jens Kühl Michael Schwarz BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der PVS-Finanzservice GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 11, 70597 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 264700, ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Formblättern 1 und 3 der RechKredV aufgestellt. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Vermögens- und Schuldpositionen sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der für Finanzdienstleistungsunternehmen geltenden Sonderregelungen bewertet. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der flüssigen Mittel erfolgt zu Nennwerten. Erkennbare Einzelrisiken werden durch die Bildung von Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgte auf Grundlage der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen (IDW RS BFA 7). Der Berechnung wurden Vorauszahlungsvolumen und Ausfallwahrscheinlichkeit zu Grunde gelegt. III. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungAktiva 1. Forderungen an KundenFristengliederung von Forderungen
Die Gesellschaft leistet ausschließlich die Vorauszahlungen für Ärzte und ärztliche Einrichtungen, die ihre Privatliquidation über die Privatärztliche Verrechnungsstelle Baden-Württemberg eG (PVS BW eG) sowie über die PVS HAG GmbH abrechnen lassen. Die Forderungen gegenüber den Ärzten und ärztlichen Einrichtungen sind in Höhe von TEUR 6.286 (Vj. TEUR 5.788) durch abgetretene Patientenforderungen vollumfänglich besichert und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Als Risikovorsorge bestehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von insgesamt TEUR 2 (Vj. TEUR 3). Die Pauschalwertberichtigung beträgt TEUR 41 (Vj. TEUR 38). 2. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten zum 31. Dezember 2023 im Wesentlichen kurzfristige Forderungen gegenüber der PVS BW eG - Unternehmensgruppe (TEUR 596, Vj. TEUR 511). Passiva 1. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4.063 (Vj. TEUR 3.545) entfallen in Höhe von TEUR 3.970 auf die Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft. Die darin enthaltenen Kontenpoolverbindlichkeiten belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 3.829 (Vj. TEUR 3.210). 2. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung mit TEUR 30 (Vj. TEUR 23), die Erstellung der Steuererklärungen 2023 in Höhe von TEUR 3 (Vj. TEUR 2) sowie für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen mit TEUR 1 (Vj. TEUR 1). Gewinn- und Verlustrechnung 1. Zinserträge aus Kredit- und GeldmarktgeschäftenDie Zinserträge resultieren im Wesentlichen aus der Vorfinanzierung der Honorarforderungen aus privatärztlichen Liquidationen. 2. ZinsaufwendungenDie Zinsaufwendungen betreffen mit TEUR 199 (Vj. TEUR 82) die Zinsen im Zusammenhang mit den Bank- und Kontenpoolverbindlichkeiten. 3. ProvisionserträgeDie Provisionserträge resultieren ausschließlich aus gegenüber Ärzten erbrachten Abrechnungsdienstleistungen. 4. Allgemeine VerwaltungsaufwendungenIn den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind die von der PVS BW eG und der PVS HAG GmbH in Rechnung gestellten Aufwendungen für die Abrechnungsdienstleistungen in Höhe von TEUR 2.366 (Vj. TEUR 2.192) enthalten. Für übernommene Verwaltungsaufgaben durch die PVS BW eG wurde ein zusätzlicher Betrag in Höhe von TEUR 320 (Vj. TEUR 320) in 2023 aufgewendet. Sonstige Angaben 1. MitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeiter. 2. Angaben zu Honoraren an den gesetzlichen AbschlussprüferDas Gesamthonorar des Abschlussprüfers für die Jahresabschlussprüfung beträgt TEUR 30. 3. Angaben zu den UnternehmensorganenGeschäftsleiter sind die Herren Jens Kühl, Stuttgart, Dr. Tim Arenz, Mühlheim sowie Michael Schwarz, Niedernhausen. Den Geschäftsleitern wurden im Geschäftsjahr 2023 keine Bezüge durch die PVS-Finanzservice GmbH gewährt. 4. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, liegen nicht vor. Nennenswerte finanzielle Auswirkungen aus dem Russland-Ukraine-Krieg auf die wirtschaftliche Lage der PVS-Finanzservice GmbH lagen im Geschäftsjahr 2023 bzw. bis zur Bilanzaufstellung nicht vor. 5. ErgebnisverwendungEs wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 2.667 bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 45.285,53 und dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 2.621.487,23 auf neue Rechnung vorzutragen.
Stuttgart, den 4. März 2024 PVS-Finanzservice GmbH Dr. Tim Arenz Jens Kühl Michael Schwarz Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss über die Ergebnisverwendung Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 in der Berichtsfassung der Audit GmbH Karlsruhe Stuttgart Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 70191 Stuttgart, vom 23.07.2024 mit einer Bilanzsumme in Höhe von EUR 6.963.734,89 und einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 45.285,53 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die PVS-Finanzservice GmbH, Stuttgart Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der PVS-Finanzservice GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Michael Lauterbach.
Stuttgart, 25. Juli 2024 Audit
GmbH Karlsruhe Stuttgart
Alexander Hepperle, Wirtschaftsprüfer Michael Lauterbach, Wirtschaftsprüfer |
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Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen